FAQ

Arbeitsmedizinische Untersuchung

Was Sie über arbeitsmedizinische Untersuchungen wissen sollten.

Ob Mitarbeitende oder Arbeitgeber – auf dieser Seite finden Sie fundierte Antworten auf häufige Fragen zur arbeitsmedizinischen Untersuchung.

Sie erfahren, wann Untersuchungen vorgeschrieben sind, wie sie ablaufen, wer sie bezahlt und welche gesundheitlichen Vorteile sie bringen. Ziel ist es, Risiken früh zu erkennen, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und gesetzliche Pflichten sicher umzusetzen.


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unge Frau in rosanem Oberteil lächelt während einer Blutdruckmessung im Arztzimmer.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Die arbeitsmedizinische Untersuchung betrifft viele Berufsgruppen. In diesem Abschnitt beantworten wir allgemeine Fragen, die für alle Beteiligten – unabhängig von Rolle oder Branche – von Bedeutung sind.

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung schützt Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz, beugt berufsbedingten Erkrankungen vor und sichert Ihre Arbeitsfähigkeit langfristig. 


Übersicht – worum geht es? 


Diese präventive Maßnahme erfolgt durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Arbeitsmedizin. Ziel ist es, spezielle Risiken Ihres Arbeitsumfelds zu erkennen und präventive Maßnahmen zu empfehlen. Beispiele

  • Beurteilung Ihrer körperlichen und mentalen Belastbarkeit 

  • Identifikation von Gefahrstoffen, Lärm oder intensiver Bildschirmarbeit 

  • Erkennung erster Beschwerden wie Atemwegsprobleme oder Hautreizungen 


Warum ist sie sinnvoll? 


  • Sie erkennen Gesundheitsschäden früh – so lassen sich Berufskrankheiten verhindern. 

  • Ihre Leistungsfähigkeit bleibt erhalten, auch bei langfristiger Berufsausübung. 

  • Sie reduzieren krankheitsbedingte Ausfallzeiten. 

  • Sie helfen dem Unternehmen, rechtliche Vorgaben sicher einzuhalten. 


Wann findet sie statt? 


  • Bei Aufnahme einer neuen, potenziell riskanten Tätigkeit – meist innerhalb von drei Monaten zuvor. 

  • Regelmäßig wiederkehrend – in der Regel jährlich oder spätestens alle 36 Monate. 

  • Bei stärkerer Belastung wie Lärm oder gefährlichen Stoffen ggf. häufiger, etwa alle sechs Monate. 


Gesetzlicher Rahmen 


Verpflichtend vorgeschrieben ist diese Maßnahme laut der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Ergänzt wird sie durch das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz. Arbeitgeber müssen abhängig von der Gefährdung Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge organisieren. 


Typischer Ablauf 


  1. Sie erhalten einen Termin während Ihrer Arbeitszeit. 

  2. Im Gespräch werden Ihre Gesundheitsdaten und Ihre Arbeitsbedingungen besprochen. 

  3. Es folgen körperliche Untersuchungen wie Hör-, Seh- oder Lungenfunktionstest – individuell angepasst. 

  4. Die Fachärztin oder der Facharzt erklärt Ihnen die Ergebnisse und empfiehlt passende Schutzmaßnahmen. 

  5. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme – sensible Daten bleiben vertraulich. 


Was können Sie tun? 


  • Vereinbaren Sie Termine rechtzeitig, insbesondere vor Beginn einer neuen Tätigkeit oder bei Risikofaktoren. 

  • Sprechen Sie offen über Ihre Arbeitssituation und mögliche Beschwerden. 

  • Nutzen Sie die Empfehlungen, um sich am Arbeitsplatz besser zu schützen. 

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung umfasst eine strukturierte Kombination aus Anamnese, körperlichen Tests, individueller Bewertung und Beratung – genau auf Ihre Arbeitsbedingungen abgestimmt. Sie schützt Ihre Gesundheit effektiv und nachhaltig. 


Bestandteile im Detail 


Anamnesegespräch Im ersten Schritt schildern Sie Ihre bisherigen Tätigkeiten, berufliche Belastungen und gesundheitliche Vorgeschichte. Arbeitsmediziner:innen fragen gezielt nach Einsatz von Gefahrstoffen, Bildschirmarbeit, Schichtsystemen oder bereits vorhandenen Beschwerden. 


Körperliche Untersuchung Je nach Gefährdungsprofil finden folgende Untersuchungen statt: 

  • Hör- und Sehtests 

  • Lungenfunktion (Spirometrie) bei Staub- oder Gasbelastung 

  • Haut- und Allergietests bei Kontakt mit Chemikalien 

  • Blut- und Urinuntersuchungen auf Schadstoffe oder Belastungsmarker 

  • Standarduntersuchungen wie Blutdruck, Herz-Kreislauf 


Bewertung Ihrer Gesundheit Die Fachärztin oder der Facharzt für Arbeitsmedizin analysiert die Ergebnisse, bewertet Ihre körperliche und mentale Belastung und ordnet ein, ob Ihre Gesundheit für die Tätigkeit geeignet ist. 


Beratung und Handlungsempfehlungen Sie erhalten konkrete Empfehlungen – etwa zu persönlicher Schutzausrüstung, ergonomischer Gestaltung des Arbeitsplatzes, Pausengestaltung oder Ausgleichsmaßnahmen. Bei Auffälligkeiten gibt es gesunde Anpassungsvorschläge oder Überweisungen. 


Dokumentation und Bescheinigung Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, der Arbeitgeber erfährt das Ergebnis („geeignet“, „bedingt geeignet“, „nicht geeignet“) – ohne Gesundheitsdetails. Alle sensiblen Daten bleiben vertraulich und beim Betriebsmedizin-Team. 


Warum ist dieser Aufbau sinnvoll? 


  • Sie erhalten ein umfassendes, individuelles Bild Ihrer Belastungen und Gesundheitsverträglichkeit. 

  • Arbeitgeber bekommen Sicherheit, dass Sie für die Tätigkeit geeignet sind. 

  • Empfehlungen sorgen für gezielten Schutz und Prävention. 

  • Die Teilnahmebescheinigung sichert legalen Nachweis für beide Seiten. 


So bereiten Sie sich optimal vor: 

  • Führen Sie eine Liste persönlicher Beschwerden, Arbeitswechsel und Risikoexposition. 

  • Notieren Sie Details zu verwendeten Stoffen, Schichtplänen oder körperlichen Anforderungen. 

  • Trinken Sie ausreichend – besonders bei Blut- oder Urinproben. 

  • Bringen Sie gegebenenfalls Unterlagen früherer Untersuchungen mit. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind ein zentrales Instrument, um Ihre körperliche und mentale Gesundheit langfristig zu erhalten. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für sichere Arbeitsprozesse, betriebliches Wohlbefinden und nachhaltige Leistungsfähigkeit. 


Frühzeitige Erkennung und Prävention 

Die Untersuchung hilft dabei, belastungsbedingte Erkrankungen wie Atemwegserkrankungen, Hautprobleme oder Lärmschäden frühzeitig zu entdecken. Durch das rechtzeitige Eingreifen lassen sich Krankheitsverläufe abmildern und spätere Berufskrankheiten verhindern. 


Stabile Leistungsfähigkeit 

Sie stellen sicher, dass Sie für Ihre Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind. So bleiben Sie auch unter wechselnden Bedingungen fit und leistungsfähig – das ist gerade in körperlich oder psychisch anspruchsvollen Jobs unverzichtbar. 


Reduzierte Ausfallzeiten 

Wenn gesundheitliche Risiken erkannt und entsprechend gehandelt wird, sinken krankheitsbedingte Fehltage. Das entlastet Mitarbeitende und verbessert gleichzeitig den Betriebserfolg. 


Rechtliche Sicherheit 

Arbeitgeber müssen Untersuchungen je nach Gefährdung anbieten oder durchführen, damit sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Sie vermindern so das Risiko für Sanktionen und gestalten den Beschäftigungsrahmen transparent. 


Beitrag zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen liefern wichtige Impulse für die Gestaltung eines gesunden Arbeitsumfelds. Sie stärken den Gesundheitsschutz, fördern Vertrauen im Team und tragen zu einem positiven Unternehmensimage bei. 


Vorteile für Mitarbeitende und Arbeitgebende 

  • Mitarbeitende profitieren durch den Schutz ihrer Gesundheit und langfristige Leistungen. 

  • Arbeitgeber gewinnen fachkräftige Belegschaften, vermeiden Haftungsrisiken und stärken ihre Arbeitgebermarke. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen gliedern sich in drei offizielle Formen. Sie richten sich nach der Gefährdung am Arbeitsplatz und erfüllen unterschiedliche Ziele: 


1. Pflichtvorsorge 

Diese Untersuchung ist verbindlich, wenn Sie bei gefährdenden Tätigkeiten eingesetzt sind. Nur nach Teilnahme dürfen Sie die Aufgabe ausüben. Beispiele sind Arbeiten mit erheblichen Lärmbelastungen, krebserzeugenden Stoffen oder langfristiger Belastung mit biologischen Agentien. Die Untersuchung findet vor Beginn der Tätigkeit und anschließend regelmäßig in festgelegten Intervallen statt. Ohne Teilnahme ist der Einsatz nicht zulässig und der Arbeitgeber muss rechtliche Konsequenzen beachten. 


2. Angebotsvorsorge 

Diese freiwillige Untersuchung wird bei moderater Gefährdung angeboten, zum Beispiel bei Bildschirmarbeit oder zeitlich begrenzter Hautbelastung. Sie ist rechtlich nicht verpflichtend für Sie, hilft aber, Risiken früh zu erkennen. Sollten Sie das Angebot ablehnen, wirkt sich das nicht nachteilhaft auf Ihr Arbeitsverhältnis aus. Der Arbeitgeber ist jedoch gehalten, die Untersuchung regelmäßig erneut anzubieten. 


3. Wunschvorsorge 

Hier entscheidet allein Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis. Auch ohne spezifische Gefährdung kann jede Person eine Untersuchung verlangen. Der Arbeitgeber muss Ihr Anliegen umsetzen, sofern keine Hinweise auf ausreichende Schutzmaßnahmen vorliegen. Auch psychische Belastungen können Anlass sein. 


Zusätzliche Hinweise:

 

  • Eignungsuntersuchungen fallen nicht unter die Vorsorgepflicht. Sie dienen der Feststellung der körperlichen Tauglichkeit für bestimmte Aufgaben (z. B. Atemschutzgeräte), erfolgen auf vertraglicher Basis und sind zeitlich und inhaltlich davon getrennt. 

  • Nachgehende Vorsorge ist eine spezielle Form der Angebotsvorsorge, bei der ex-post Untersuchungen durchgeführt werden. Das betrifft etwa nach Exposition gegenüber krebserzeugenden Substanzen. 


Warum diese Unterscheidung wichtig ist: 


  • Pflichtvorsorge schützt unmittelbar vor gefährlichen Arbeitsbedingungen. 

  • Angebotsvorsorge bietet bei weniger akuten, aber dennoch relevanten Risiken eine freiwillige Vorsorgechance. 

  • Wunschvorsorge fördert Ihr selbstbestimmtes Gesundheitsmanagement und Dialog auf Augenhöhe im Betrieb. 


Praxis-Tipps: 

  • Prüfen Sie Ihre Tätigkeit und klären Sie im Team oder mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, welche Vorsorgeanlässe laut ArbMedVV vorliegen. 

  • Nehmen Sie freiwillige Angebote an – sie bieten verlässlichen Schutz und zeigen Engagement. 

  • Fühlen Sie sich unsicher? Dann äußern Sie explizit Ihren Wunsch nach Vorsorge – selbst bei fehlender Pflicht. 

Die Grundlage bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie legt fest, welche Untersuchungen abhängig von Gefährdung erforderlich oder anzubieten sind. Kernprinzipien: 


  • Pflicht‑, Angebots‑ und Wunschvorsorge: klar definierte Kategorien. 

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber haben eine allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten. 

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): regelt den Einsatz von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Betrieben. 


Anhang ArbMedVV enthält detaillierte Gefährdungsmaßnahmen – z. B. für Lärm, Gefahrstoffe oder Bildschirmarbeit. Unterstützung erfolgt durch Arbeitsmedizinische Regeln (AMR), die Empfehlungen zur Fristen- und Verfahrensstruktur liefern. 


Geltungsbereich: ArbMedVV gilt für alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildende, Teilnehmende in Werkstätten oder Beamte. 


Zielsetzung: Schutz von Gesundheit, Prävention und Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Gleichzeitig wird klargestellt, dass die Vorsorge die Eignung für bestimmte Tätigkeiten bestätigt, aber keine arbeitsmedizinische Diagnose ersetzt. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen dienen vielfältigen Zielen und haben klare Aufgaben: 


Prävention und Frühdiagnose 

  • Früherkennung von Berufskrankheiten wie Haut‑, Lärm‑ oder Atemwegserkrankungen. 


Gesundheitsschutz 

  • Prüfung Ihrer physischer und psychischer Eignung – basierend auf individuellen und betrieblichen Bedingungen. 


Arbeitsschutzoptimierung 

  • Identifikation gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen – z. B. Lärm, Chemikalien, physische Belastungen. 

  • Empfehlungen zu Maßnahmen wie Pausengestaltung, Ergonomie oder persönlicher Schutzausrüstung. 


Rechtliche Absicherung 

  • Bestätigung der gesetzlichen Vorgaben durch dokumentierte Untersuchungen 

  • Einsatz von Fachärztinnen oder Fachärzten für Arbeitsmedizin sichert Qualität und Nachvollziehbarkeit 


Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsstrategie 

  • Daten und Erfahrungen fließen in Gefährdungsbeurteilungen ein 

  • Sie gestalten damit ein Betriebsklima, das Gesundheit ernst nimmt 


Fazit: Arbeitsmedizinische Untersuchungen helfen Ihnen, gesund und sicher zu arbeiten. Sie schützen Sie, erhalten Ihre Leistungsfähigkeit und fördern gleichzeitig ein gesundes Arbeitsumfeld. 

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist systematisch strukturiert, praxisbezogen und transparent: 


Terminvergabe 

Sie bekommen einen Termin während der Arbeitszeit – ohne Aufwand oder Kostendruck. 


Anamnesegespräch 

Sie schildern Aufgaben, Arbeitsumfeld, Belastung und gesundheitliche Beschwerden. Diese Inputs sind entscheidend für gezielte Untersuchungen. 


Körperliche Untersuchungen Umfassen je nach Gefährdung: 

  • Blutdruck, Herz-Kreislauf-Check 

  • Hör‑ und Sehtests (z. B. G37 bei Bildschirmarbeit) 

  • Lungenfunktion, Allergie‑ und Hauttests 

  • Laboruntersuchungen auf Schadstoffe 

  • Weitere Tests wie EKG oder Röntgen bei Bedarf 


Bewertung und Gespräch 

Die Arbeitsmedizinerin oder der Arbeitsmediziner wertet Ergebnisse aus, ermittelt Gesundheitsrisiken und Ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten. 


Empfehlungen und Schutzmaßnahmen 

  • Sie erhalten Vorschläge für Schutzkleidung, Pausengestaltung, ergonomische Anpassungen oder Impfungen. 

  • Bei Auffälligkeiten werden Folgeuntersuchungen oder Überweisungen empfohlen. 


Bescheinigung und Dokumentation 

  • Sie bekommen eine Teilnahmebestätigung (“geeignet” / “bedingt geeignet” / “nicht geeignet”). 

  • Arbeitgeber erhält eine beschränkte Rückmeldung, ohne sensible Gesundheitsinformationen. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Intervallen, abhängig von Gefährdungsgrad und Tätigkeit: 


Erstuntersuchung 

  • Pflichtvorsorge: innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit. 

  • Angebots- und Wunschvorsorge: ebenfalls vor Tätigkeitsbeginn bzw. sobald relevante Gefährdung erkannt ist. 


Folgeuntersuchungen 

  • Meist spätestens 12 Monate nach Erstuntersuchung. 

  • Danach mindestens im 36‑Monats‑Rhythmus. 

  • Bei starken Belastungen z. B. Atemstörungen oder Hautsensibilisierung obligatorisch nach sechs Monaten. 

  • Bei Tätigkeiten in gefährdeten Umgebungen, etwa Tropenarbeit oder UV-Exposition, nach spätestens 24 Monaten. 


Nachgehende Untersuchungen 

  • Erforderlich nach Ende besonders riskanter Tätigkeiten (z. B. Asbest, krebserzeugende Stoffe). 

  • Erfolgen oft mit langfristigen Nachlaufzyklen (oft bis zum Renteneintritt) – gemäß ArbMedVV. 


Verantwortung Die Fristen legt ein:e Arbeitsmediziner:in unter Berücksichtigung Ihres Arbeitsumfelds, Gesundheit und Gefährdungsrisiko fest. Der Arbeitgeber muss regelmäßige Angebote machen und Dokumentation gewährleisten. 

Fazit: Allgemeine FAQ

Arbeitsmedizinische Untersuchungen schützen Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Beruf. Sie helfen, Risiken früh zu erkennen, rechtliche Vorgaben zu erfüllen und langfristige Ausfallzeiten zu vermeiden – für mehr Sicherheit und Prävention im Arbeitsalltag.

FAQ für Arbeitgeber

Rechtssicher, wirtschaftlich, vorausschauend handeln.

Hier finden Arbeitgeber konkrete Antworten rund um gesetzliche Vorgaben, Kostenübernahme, Organisation und Nutzen arbeitsmedizinischer Untersuchungen. So erfüllen Sie Ihre Pflichten effizient und stärken gleichzeitig Ihre Unternehmenskultur.


Arbeitsmedizinische Untersuchungen schaffen nachvollziehbare Gesundheitsvorteile für Unternehmen, verbessern Arbeitsprozesse und stärken das Vertrauen in die Organisation. 


Frühzeitige Gesundheitsvorsorge und weniger Ausfälle 

Untersuchungen erkennen früh berufsbedingte Gesundheitsrisiken wie Hautprobleme, Hörschäden oder Atemwegsbeschwerden. Dadurch lassen sich Krankheiten früh bekämpfen und Ihre Belegschaft bleibt länger arbeitsfähig. Weniger Ausfälle sorgen für stabile Abläufe und wirtschaftliche Effizienz. 


Höhere Produktivität und Qualität 

Gesunde Mitarbeitende arbeiten effizienter, konzentrierter und fehlerfreier. Untersuchungen unterstützen ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und zielgerichtete Schutzmaßnahmen – was zu besserer Leistung führt. 


Stärkung der Arbeitgebermarke 

Unternehmen, die sich aktiv für den Gesundheitsschutz einsetzen, gelten als verantwortungsbewusst. Das spricht potenzielle Fachkräfte an, reduziert Fluktuation und steigert langfristig die Attraktivität als Arbeitgeber. 


Compliance und Rechtssicherheit 

Regelmäßige Vorsorgen belegen, dass Sie geltende Arbeitsschutzregelungen einhalten. Das reduziert das Risiko von Bußgeldern, Rechtsstreitigkeiten oder Sanktionen durch Kontrollen. 


Langfristige Kostenersparnis 

Investitionen in Prävention amortisieren sich häufig durch Einsparungen bei Krankheitskosten und Fehlzeiten. Studien zeigen, dass jedes investierte Budget vielfach wieder eingespart wird – durch weniger Krankenstände und effizientere Abläufe. 


Optimierte Arbeitsorganisation 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen liefern wichtige Erkenntnisse für Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepte. So lässt sich der Arbeitsschutz gezielt verbessern, Unfallrisiken minimieren und gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen. 


Nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement 

Untersuchungen fördern eine Kultur der Gesundheitsvorsorge, stärken das Bewusstsein bei Mitarbeitenden und bieten Leitlinien für gezielte Interventionen. Das wirkt sich positiv auf Motivation und Engagement aus. 


Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind damit ein strategischer Baustein für den Erfolg – für Ihre Mitarbeitenden und das gesamte Unternehmen. 

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden arbeitsmedizinisch untersucht werden, wenn bestimmte Gefährdungen vorliegen. Diese Pflicht schützt Gesundheit und Arbeitsfähigkeit und stellt zudem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher. 


Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern 

  • Sie müssen anhand der Gefährdungsbeurteilung entscheiden, welche Form der Vorsorge notwendig ist (Pflicht‑, Angebots‑ oder Wunschvorsorge) 

  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen müssen durch Fachärzt:innen mit Zusatz „Arbeits‑“ oder „Betriebsmedizin“ durchgeführt werden 

  • Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit – ohne Lohneinbußen für die Mitarbeitenden 

  • Arbeitgeber tragen sämtliche Kosten und gewähren Freistellung zur Untersuchung 

  • Ergebnisse sichern die Beschäftigungsfähigkeit – wichtige Gesundheitsdaten verbleiben vertraulich beim Betriebsarzt oder der Betriebsärztin  

Information und Mitwirkungspflicht 

  • Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über Rechte und Arten der Vorsorge (insbesondere Wunschvorsorge) aktiv informieren 

  • Sie klären, ob Voraussetzungen für Pflicht‑ oder Angebotsvorsorgen erfüllt sind 

  • Wunschvorsorge sollen Mitarbeitende jederzeit in Anspruch nehmen können, sofern keine kontraindizierende Beurteilung vorliegt 


Pflichten zur Organisation und Dokumentation 

  • Sie legen die Zielkategorien fest und passen bei Bedarf Fristen an (z. B. jährlich bei Gefahrstoff‑Exposition) 

  • Eine Vorsorgekartei dokumentiert Termin, Art der Untersuchung und Teilnahme – aufbewahrt bis Ende Beschäftigung 

  • Behörden, Arbeitsschutzbehörden oder Unfallversicherungsträger können im Rahmen von Kontrollen Einsicht verlangen 


Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung 

  • Unterlassen Arbeitgeber erforderliche Vorsorgen oder verpflichtende Aufklärungen, drohen Bußgelder und mögliche strafrechtliche Konsequenzen 

  • Betriebsärzt:innen oder Aufsichtsbehörden weisen auf Verstöße hin und können Sanktionen einleiten  

Zusammenarbeit mit Gesundheitsdiensten 

  • Betriebsärzt:innen beraten zum betrieblichen Gesundheitsschutz und setzen gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit arbeitsschutzrelevante Maßnahmen um 

  • Sie unterstützen bei Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen  

Praxis-Tipps für Arbeitgeber 

  • Gestalten Sie klare Prozesse: rechtzeitige Gefährdungsbeurteilung, Terminplanung und Dokumentation 

  • Schaffen Sie Transparenz: Mitarbeitende sollen über ihre Rechte und den Ablauf informiert sein 

  • Stellen Sie fachliche Kompetenz sicher: Beauftragen Sie qualifizierte Betriebsärzt:innen gemäß ArbMedVV 

  • Überprüfen Sie regelmässig: Evaluieren Sie Wirksamkeit, Fristen und Einhaltung des Untersuchungsplans 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen verursachen Kosten, die je nach Art, Umfang und Anbieter variieren. Unternehmen investieren dafür in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden – langfristig führt das zu geringeren Fehlzeiten und mehr Sicherheit im Betrieb. 


1. Grundkosten je Untersuchung 

  • Standardvorsorgen wie G 20 (Lärm) oder G 24 (Hautexposition) liegen meist zwischen € 40 und € 80 pro Person und Untersuchung. 

  • Spezielle Vorsorgen wie G 37 (Bildschirmarbeit) kosten pauschal ca. € 50–60 – inklusive apparativer Untersuchungen und Beratung. 

  • Umfangreiche Eignungsuntersuchungen, etwa für Atemschutz oder Offshore-Arbeiten, kosten zwischen € 130 und € 225 je Anlass (netto). 

2. Zusätzliche Leistungen können anfallen 

  • Laborkosten für Blut- oder Urinuntersuchungen (z. B. auf Schwermetalle): individuell berechnet, häufig zusätzlich 10–30 %. 

  • Röntgenuntersuchungen, EKG oder Ergometrie sind oft separat verrechnet. 

  • Impfungen, Serologien und aufwändigere diagnostische Verfahren sind meist als Extra buchbar. 

  • Bei mehreren Untersuchungen am selben Tag reduzieren viele Anbieter die Kosten für Folgeuntersuchungen um etwa 25 %. 

3. Umsatzsteuerliche Besonderheiten 

  • Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV sind meist umsatzsteuerfrei

  • Eignungsuntersuchungen, Gutachten oder Fahrerlaubnisuntersuchungen können hingegen steuerpflichtig sein. 

4. Abrechnungsmodelle 

  • Untersuchungen werden als Einzelleistung oder im Sammelturnus angeboten – bei Gruppenuntersuchungen sinken die Kosten. 

  • Pauschalverträge oder Rahmenvereinbarungen mit Betriebsärzt:innen bieten oft günstigere Konditionen. 

5. Wer trägt die Kosten? 

  • Arbeitgeber:innen tragen sämtliche Ausgaben für Untersuchung, Zeitpunkt und notwendige Ausstattung – Mitarbeitende zahlen nichts. 

  • Kosten dürfen nicht auf Mitarbeitende übertragen werden, auch nicht für Schutzimpfungen oder Zusatztests. 

6. Planungsempfehlung 

  • Kalkulieren Sie mit € 60 bis € 200 je Vorsorgeanlass, abhängig vom Gefährdungsprofil. 

  • Beraten Sie sich mit Arbeitsmedizin-Dienstleister:innen über Gruppenpreise und Einsparpotenziale. 

  • Bevorzugen Sie umsatzsteuerfreie Leistungen, wenn sie der ArbMedVV-Vorsorge zugeordnet sind. 

7. Nutzen vs. Kosten 

  • Die Investition verhindert Ausfälle bei Haut-, Atem- oder Hörproblemen und sichert langfristige Einsatzfähigkeit. 

  • Im Vergleich zu Krankheiten, Fehlzeiten und rechtlichen Folgen amortisiert sich die Vorsorge meist schnell. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen erzeugen nicht nur medizinisch relevante Ergebnisse, sondern auch wichtige Dokumentationspflichten für Arbeitgeber. Sie legen fest, was, wie lange und in welcher Form erfasst und aufbewahrt werden muss – gesetzeskonform und mit Blick auf Datenschutz. 


Was muss dokumentiert werden? 


Vorsorgekartei führen Arbeitgeber:innen müssen eine Vorsorgekartei erstellen und pflegen. Sie enthält:  

  1. den Termin der Untersuchung, 

  2. den Anlass (Pflicht‑, Angebots‑ oder Wunschvorsorge), 

  3. eine Bescheinigung über die Durchführung. 

  4. Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse) sind nötig zur Zuordnung, aber keine weiteren Gesundheitsdaten.  

Vorsorgebescheinigung erhalten Nach jeder Untersuchung erhält sowohl Sie als Mitarbeitende:r als auch Ihr Unternehmen eine Bescheinigung. Darin steht nur, ob eine Teilnahme erfolgt ist und wann die nächste Untersuchung empfohlen wird. Gesundheitsbefunde bleiben vertraulich. 

Langfristige Aufbewahrung Die Vorsorgekartei muss bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses sicher aufbewahrt werden.  Besondere Unterlagen, etwa bei Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen, müssen 40 Jahre lang archiviert werden. Für alle anderen Dokumente reichen zehn Jahre nach dem letzten Termin. 

Zugriffs‑ und Aushändigungspflichten Sie haben das Recht, beim Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Kopie Ihrer Kartei zu erhalten. Aufsichtsbehörden können die Kartei im Rahmen von Kontrollen einsehen. Datenschutzgerechte Zugriffsregelungen müssen gewährleistet sein. 

Unterscheidung zu medizinischen Unterlagen Die Vorsorgekartei darf keine ärztliche Befunde oder Diagnosen enthalten. Solche Dokumente fallen unter die ärztliche Schweigepflicht und sind medizinisch zu behandeln. 


Warum ist Dokumentation wichtig? 


  • Rechtliche Nachvollziehbarkeit Die Kartei beweist, dass das Unternehmen seine Arbeitsschutzpflichten erfüllt. So lassen sich Bußgelder oder Haftungsrisiken vermeiden. 

  • Transparente Kommunikation Mitarbeitende werden informiert, erhalten Bescheinigungen und können Untersuchungsintervalle nachvollziehen. 

  • Langfristiger Gesundheitsschutz Die Aufbewahrung fördert die Nachverfolgung potenzieller Spätfolgen – etwa bei Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen. 

  • Datenschutzkonformität Die Dokumentation erfolgt minimal und zweckgebunden. Kein Zugriff auf Gesundheitsdaten; nur notwendige Infos bleiben erhalten. 


Handlungsempfehlungen für Unternehmen 


  • Richten Sie eine strukturierte Vorsorgekartei ein – digital oder analog – mit klaren Kategorien. 

  • Legen Sie Prozesse fest, wer Kartei führt, aktualisiert und datenschutzgerecht verwahrt. 

  • Organisieren Sie automatische Wiedervorlagen für Folgetermine. 

  • Schulen Sie Mitarbeitende: Sie über Ihr Recht auf Einsicht und Aushändigung informieren. 

  • Sorgen Sie für Datenschutz: Nur berechtigte Personen erhalten Zugriff. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind ein zentrales Element für sicheren und gesunden Arbeitsschutz. Sie tragen maßgeblich dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden zu gewährleisten, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern und ein gesundes, produktives Arbeitsumfeld zu schaffen.


"Arbeitsmedizinische Untersuchungen stärken das gesamte betriebliche Sicherheitsmanagement."


1. Integration in das Arbeitsschutzsystem 

Diese Untersuchungen ergänzen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Sie identifizieren individuelle Belastungsrisiken – etwa durch Lärm, Stoffe oder repetitive Bewegungen – und fließen direkt in das Gefährdungsbeurteilungs- und Sicherheitskonzept des Betriebs ein. 


2. Verbesserung der Gefährdungsbeurteilung 

Fachärzt:innen liefern konkrete Daten zu Belastungshöhe, Krankheitsrisiken oder Verständigungsproblemen. Diese Informationen ermöglichen eine präzisere Bewertung, wo Schutz nachgebessert werden muss. Dadurch werden kritische Arbeitsbereiche gezielter erfasst und Maßnahmen effektiver. 


3. Gesundheitsbezogene Arbeitsplatzoptimierung 

Auf Basis der Untersuchungsergebnisse können Schulungen, ergonomische Anpassungen, Verbesserungen bei Schutzkleidung, Pausenregelungen oder Impfungen umgesetzt werden. Das schafft ein direkt besseres Arbeitsumfeld und unterstützt das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. 


4. Nachhaltige Reduktion von Gesundheitsgefahren 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen erkennen gefährliche Entwicklungen wie Hauterkrankungen, Atemwegsprobleme oder Hörverluste rechtzeitig. Durch gezielte Interventionen – beispielsweise Wechsel der Schutzmaßnahmen oder regelmäßige Kontrollen – sinkt die Wahrscheinlichkeit chronischer Erkrankungen. 


5. Absicherung gesetzlicher Anforderungen 

Der Betrieb zeigt durch dokumentierte Untersuchungen den Behörden und Versicherungsträgern, dass die Arbeitsschutzpflichten eingehalten werden. Das reduziert Verwarnungen, Bußgelder oder arbeitsrechtliche Folgen. 


6. Förderung von Gesundheitsbewusstsein und Beteiligung 

Das bewusste Angebot von Vorsorge stärkt die Achtsamkeit aller Mitarbeitenden für sich selbst oder Kolleg:innen. Es sorgt für mehr Engagement bei Gesundheitsinitiativen sowie eine offene Dialogkultur für sichere Arbeitsbedingungen. 


7. Kontinuierliche Verbesserung von Systemen 

Mit Ergebnissen aus den Untersuchungen lässt sich der Arbeitsschutz regelmäßig evaluieren und optimieren. Feedback-Schleifen zwischen Betriebsärzt:innen, Sicherheitsfachkräften und Management sorgen für stetige Verbesserungen. 


8. Bedeutung bei gefährlichen Stoffsituationen 

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder krebserregenden Substanzen dienen arbeitsmedizinische Untersuchungen als Frühwarnsystem. Hier wird besonders auf Auswirkung und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen geachtet, eventuell gefolgt von nachgehender Untersuchung. 


Fazit: Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind mehr als Einzelchecks – sie fördern einen systematischen, effektiven und nachhaltigen Arbeitsschutz, der Mitarbeitende schützt und betriebliche Leistungen steigert. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind immer dann zwingend vorgeschrieben, wenn bei einer Tätigkeit spezifische Gesundheitsrisiken bestehen. Gesetzlich definiert gilt dies besonders für folgende Bereiche: 


  1. Lärmbelastung Ab einem Schallpegel von 85 dB(A) ist eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben. Betroffene Mitarbeitende müssen sich zunächst untersuchen lassen und später regelmäßig erneut, meist jährlich. 


  2. Gefahrstoffe und biologische Agenzien Bei Kontakt mit krebserzeugenden, reizenden oder atemwegsgefährdenden Stoffen oder bei Arbeit mit biologischen Risiken ist die Pflichtvorsorge zwingend. Beispiele sind chemische, pharmazeutische oder Reinigungsarbeiten.


  3. Physische Belastungen oder schwere Arbeitsbedingungen Tätigkeiten, die körperliche Extrembelastung erfordern – wie Arbeiten mit Atemschutzgeräten, schwerem Heben, hoher Kälte oder gefährlichen Höhen – lösen Pflichtvorsorge aus. 


  4. Bildschirmarbeit mit Gesundheitsrisiko Die G 37-Vorsorge ist bei erhöhter Bildschirmarbeit als Angebots-, teilweise auch als Pflichtvorsorge vorgesehen. 


Diese Vorgaben ergeben sich aus der ArbMedVV und sind verbindlich festgelegt. Die Untersuchung dient dem Schutz vor akuten und chronischen Gesundheitsfolgen. 


Beispiele aus der Praxis: 


  • Schicht- und Nachtarbeit:

    Hier können psychische und körperliche Belastungen intensive Folgen haben. 

  • Arbeiten in Reinräumen oder Laboren:

    Risiko für Atemwegs- und Hautbelastung. 

  • Fahrerlaubnistätigkeiten:

    Z.B. Stapler-, Bus- oder Kranfahrende benötigen spezielle Eignungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. 


Pflichtvorsorge vs. Angebotsvorsorge 


  • Pflichtvorsorge erfolgt automatisch und ist verpflichtend für die Mitarbeitenden. 

  • Angebotsvorsorge kann freiwillig in Anspruch genommen werden, wenn keine klare Gefahrenschutzvorgabe greift, aber dennoch ein Risiko besteht. 

Fazit: FAQs für Arbeitgeber

Pflichtvorsorge, Kostenübernahme und Dokumentation – Arbeitgeber tragen Verantwortung für die Organisation arbeitsmedizinischer Untersuchungen. Richtig umgesetzt verbessern sie den Gesundheitsschutz, stärken die Arbeitgebermarke und sichern rechtliche Konformität.

FAQ für Mitarbeitende

Schutz, Rechte und persönliche Sicherheit.

Als Beschäftigte haben Sie klare Rechte im Rahmen arbeitsmedizinischer Untersuchungen – aber auch Pflichten. Hier lesen Sie, was Sie erwartet, wie Sie sich vorbereiten können und warum die Untersuchung ein Gewinn für Ihre Gesundheit ist.


Mitarbeitende verfügen über deutliche Schutz- und Teilnahmerechte im Rahmen arbeitsmedizinischer Untersuchungen. Diese zielen darauf ab, sie in ihren Rechten und ihrer Gesundheit zu stärken. 


1. Recht auf Teilnahme und freie Entscheidung 

  • Bei Pflichtvorsorge ist Ihre Teilnahme verbindlich. Ohne die Untersuchung dürfen Sie bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. 

  • Die Angebotsvorsorge bleibt freiwillig – Sie entscheiden selbst, ob Sie das Angebot nutzen. 

  • Bei der Wunschvorsorge dürfen Sie jederzeit eine Untersuchung verlangen – der Arbeitgeber muss Sie darüber informieren und Ihre Teilnahme ermöglichen, ausgeübt werden darf sie aber nicht. 


2. Ärztlich festgestellte Eignung 

Nach der Untersuchung attestiert die Fachärztin oder der Facharzt: 

  • keine Bedenken

  • eingeschränkte Eignung unter Bedingungen, oder 

  • gesundheitliche Bedenken. Diese Einschätzung hilft Ihnen und dem Unternehmen, Ihre Fähigkeit für bestimmte Tätigkeiten besser einzuschätzen.


3. Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht 

  • Alle Gesundheitsdaten bleiben vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. 

  • Nur die Bescheinigung über Ihre Teilnahme und Eignung geht an das Unternehmen – detaillierte Befunde erfahren Sie persönlich. 

  • Sie haben das Recht, alle Untersuchungsergebnisse einzusehen und Kopien anzufordern. 


4. Umgang mit Verweigerung 

  • Bei Pflichtvorsorge ist eine Ablehnung rechtlich problematisch – sie kann sogar arbeitsrechtliche Folgen haben. 

  • Bei Angebots- und Wunschvorsorge gibt es keine Nachteile bei Nichterteilung oder Ablehnung. 


5. Mitspracherecht im Betrieb 

  • Sie oder der Betriebsrat können im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Einfluss nehmen. 

  • Sie dürfen Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen aktiv mitgestalten. 


6. Auseinandersetzung mit Ergebnissen 

  • Im Gespräch mit der Fachärztin oder dem Facharzt erfahren Sie den Befund und empfohlene Maßnahmen. 

  • Eine Zweitmeinung ist möglich, ebenso Rückfragen oder medizinische Diskussionen.


7. Ihre Möglichkeiten bei Bedenken 

  • Nachfrage beim Betriebsrat oder der Datenschutzbeauftragten 

  • Einholen einer unabhängigen externen medizinischen Meinung 

  • Anrufung von Arbeitsschutzbehörden oder Einlegung rechtlicher Schritte 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen treffen Beschäftigte, deren Tätigkeiten mit gesundheitlichen Risiken verbunden sind. Dabei spielt die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle – sie entscheidet, ob und welche Untersuchungen erforderlich sind. 


Pflichtvorsorge 

Sie gilt für Tätigkeiten mit eindeutiger Gefährdung – etwa durch Lärm ab 85 dB(A), gefährliche Chemikalien, biologische Stoffe, Nachtschichten oder körperlich belastende Arbeiten. Mitarbeitende in diesen Bereichen müssen zwingend untersucht werden, bevor sie die Tätigkeit aufnehmen und danach regelmäßig erneut. Ohne Untersuchung ist die Tätigkeit unzulässig. 


Angebotsvorsorge 

Bei moderaten Gefährdungen, z. B. Bildschirmarbeit, gelegentliche chemische Exposition oder UV-Strahlung, muss eine Untersuchung angeboten, aber nicht zwingend durchgeführt werden. Mitarbeitende entscheiden selbst, ob sie teilnehmen möchten. 


Wunschvorsorge 

Diese Vorsorge ist unabhängig von Gefährdung jederzeit möglich – Sie können auf eigene Initiative eine Untersuchung verlangen. Der Arbeitgeber muss Sie zuvor darüber informieren und die Untersuchung ermöglichen. 


Fachliche Durchführung 

Untersuchungen müssen von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Arbeitsmedizin oder mit Zusatzqualifikation „Betriebsmedizin“ begleitet werden. Nur diese Personen sind laut ArbMedVV dazu befähigt; sie arbeiten unabhängig und dürfen keine Arbeitgeberfunktion ausüben. 


Bescheinigung und Teilnahme 

Nach der Untersuchung erhalten Sie als Beschäftigte und Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme („teilgenommen“ plus nächster Vorsorgetermin). Gesundheitsdetails bleiben vertraulich und werden von der Ärztin oder dem Arzt geschützt. 


Arbeitszeit und Kosten 

Untersuchungen erfolgen in Ihrer regulären Arbeitszeit, inklusive Weg. Arbeitgeber organisieren und bezahlen Termine, Untersuchungen und erforderliche Maßnahmen vollständig. 

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung prüft gezielt Ihre Gesundheit im Zusammenhang mit berufsbedingten Risiken. Sie kombiniert detaillierte Gespräche, körperliche Tests und Diagnostik, abgestimmt auf Ihr Arbeitsumfeld.


Ziel arbeitsmedizinischer Untersuchungen:

Ziel ist es, individuelle gesundheitliche Belastungen zu erkennen und passende Schutzmaßnahmen abzuleiten. 


1. Anamnesegespräch 

Sie berichten über Ihre aktuelle Tätigkeit, Belastungen am Arbeitsplatz und gesundheitliche Beschwerden. Fachärzt:innen fragen nach Risikoexposition: Lärm, Chemikalien, Bildschrmarbeit, Schichtdienst oder Hautkontakt mit Stoffen. Diese Angaben sind entscheidend für die gezielte Untersuchung (z. B. Sehstörung, Atemwegssymptome). 


2. Körperliche Untersuchung 

Je nach Gefährdungsprofil werden unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt: 

  • Hörtest (Audiometrie) bei Lärmexposition 

  • Sehtest, insbesondere bei Bildschirmarbeit (z. B. G 37‑Screening)  

  • Lungenfunktionstest (Spirometrie) bei Staub, Gas oder Atemschutzpflicht (G 1–G 6, G 23 etc.) 

  • Hautuntersuchung bei Kontakt mit irritierenden oder sensibilisierenden Stoffen (z. B. G 24) 

  • Kreislauf-Check – Blutdruck, EKG oder Belastungs-EKG 

  • Blut- und Urintests für Biomonitoring bei Gefahrstoffexposition (z. B. Blei, Benzol).


3. Apparative und Laboruntersuchungen 

Bei Bedarf erfolgt ergänzende Diagnostik wie Röntgen (z. B. bei Staubbelastung), Ultraschall oder Laboranalysen (Blut-, Urinproben) – zur Erkennung von Organbelastung oder toxischer Wirkung. 


4. Bewertung der Eignung 

Die betreuende Fachärztin oder der Facharzt bewertet Ihre Eignung für die Tätigkeit. Die Ergebnisse werden in Kategorien wie „geeignet“, „bedingt geeignet“ oder „nicht geeignet“ zusammengefasst. 


5. Beratung und Empfehlungen 

Sie erhalten praxisorientierte Hinweise, z. B.: 

  • Einsatz persönlicher Schutzausrüstung 

  • Ergonomische Gestaltung Ihres Arbeitsbereichs 

  • Optimierte Pausen- und Arbeitszeiten 

  • Impfungen, Stressmanagement oder Ergonomie-Workshops 


6. Bescheinigung und vertrauliche Dokumentation 

Ihr Arbeitgeber bekommt eine Teilnahmebescheinigung mit Ihrer Eignung. Persönliche Gesundheitsdaten bleiben vertraulich beim medizinischen Team, nicht beim Unternehmen. 


Warum diese Untersuchungen? 


  • Gezielte Anpassung der Vorsorge an spezifische Gefährdungen 

  • Früherkennung von Berufskrankheiten oder Belastungssymptomen 

  • Individuelle Beratung für weitreichende Gesundheit und Arbeitsfähigkeit 

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist damit ein umfassendes Instrument für Ihren sicheren und gesunden Arbeitsalltag. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen dauern in der Regel zwischen 15-60 Minuten, abhängig von Art und Umfang der Tests und Ihrem Arbeitsumfeld. 


Typische Zeitaufwände 


  • Standardvorsorge (z. B. bei Lärm oder Gefahrstoffen): in der Regel 15–30 Minuten, inklusive Anamnese, Körperuntersuchung und einfachen Apparatchecks wie Hör‑ oder Sehtest. 

  • Bildschirmarbeitsvorsorge (G 37): etwa 20–30 Minuten, inklusive Sehtest und ergonomischer Beratung. 

  • Pflichttests (z. B. G 20 Lärmschutz): meist 15–30 Minuten, je nach individueller Situation. 

  • Umfangreiche Eignungsuntersuchungen (z. B. für Atemschutzträger:innen): bis zu 60 Minuten, etwa bei Herz-Kreislauf-Checks, EKG oder Röntgen. 


Warum die Dauer variiert 


  • Art der Gefährdung: Mehr körperliche, apparative oder laborchemische Untersuchungen verlängern die Dauer. 

  • Anamneseumfang: Je komplexer die gesundheitliche Vorgeschichte, desto umfangreicher das Gespräch. 

  • Zusatzdiagnostik: Röntgen, Blut- und Urinanalysen oder Lungenfunktionstests verlängern die Untersuchung entsprechend. 


Der Ablauf ist meist so organisiert, dass er in ein bis zwei Arbeitsstunden passt und im besten Fall schon in der regulären Arbeitszeit durchgeführt wird – ohne Zeitverlust für Sie oder Ihr Team. 

Die Häufigkeit arbeitsmedizinischer Untersuchungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem individuellen Gefährdungsprofil: 


Erstvorsorge


  • Pflicht- und Angebotsvorsorge erfolgen innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit

  • Sie bildet die Grundlage zur Einschätzung Ihrer Gesundheit im neuen Arbeitsumfeld. 


Folgeuntersuchungen 


  • Zweite Untersuchung: spätestens nach 12 Monaten

  • Weitere Untersuchungen: alle 36 Monate, sofern keine kürzeren Intervalle erforderlich sind. 

  • Bei höherer Gefährdung (z. B. bei starker Exposition gegenüber Gefahrstoffen oder Lärm): kann die zweite Untersuchung bereits nach sechs Monaten angeordnet werden. 

  • Nachgehende Vorsorge (z. B. bei Arbeiten mit Kanzerogenen): erfolgt über einen längeren Zeitraum, oft mehrfach im Abstand von mehreren Jahren, meist bis zum Rentenalter


Anlassbedingte Untersuchungen 


Bei Beschwerden, Erkrankungen, Änderungen der Arbeitsumgebung oder auf Wunsch können zusätzliche Untersuchungen angeordnet werden – unabhängig von den regulären Fristen. 

Arbeitgeber:innen übernehmen in der Regel die vollständigen Kosten für arbeitsmedizinische Untersuchungen. Das umfasst

  • ärztliche Beratung,

  • körperliche Prüfungen,

  • Laboranalysen,

  • Impfungen und

  • erforderliche Diagnosen


Kostenübernahme durch den Betrieb 


  • Der Arbeitgeber finanziert sämtliche Leistungen der Vorsorge, Impfungen sowie erforderliche Diagnoseverfahren. 

  • Dies gilt unabhängig von der Untersuchungsform (Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge). 

  • Mitarbeitende zahlen keine Gebühren, weder für Untersuchung noch Fahrtaufwand (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). 


Ausnahmen und Sonderfälle 


  • Wenn Sie statt des vom Arbeitgeber organisierten Angebots eine externe Ärzt:in Ihrer Wahl aufsuchen, tragen Sie die Kosten selbst. Das Unternehmen ist dann nicht zur Erstattung verpflichtet. 

  • Fahrten zur Untersuchung werden als Arbeitszeit betrachtet – Pausen- und Wartezeiten sind vom Betrieb zu bezahlen. 

  • In bestimmten Fällen (z. B. nachgehende Vorsorge oder umweltmedizinische Untersuchungen) kann die gesetzliche Unfallversicherung übernehmen. 


Steuer- und Umsatzsteuerliche Aspekte 


  • Vorsorgeleistungen im Rahmen der ArbMedVV sind häufig umsatzsteuerfrei, solange es sich um präventive Untersuchungen handelt. 

  • Eignungs- oder spezielle Gutachten können hingegen steuerpflichtig sein. 


Tipps für Arbeitgeber: 


  • Nutzen Sie Gruppen- oder Pauschalverträge mit Betriebsärzt:innen, um Kosten zu reduzieren. 

  • Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden informiert sind – über Rechte, Termine und Freistattung. 

  • Vergessen Sie nicht: Auch der Weg zur Untersuchung ist Arbeitszeit und somit Teil der bezahlten Arbeitsleistung. 

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nur dann eine Untersuchung anordnen, wenn gesetzlich eine Pflichtvorsorge besteht – etwa bei Arbeiten mit Gefahrstoffen, Lärm ab 85 dB oder beim Einsatz von Atemschutz. Ohne gesetzliche Grundlage kann eine Untersuchung nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgen. 


Wann ist eine Untersuchung zulässig? 


Pflichtvorsorge 

Wenn Ihre Tätigkeit laut ArbMedVV als gefährdend eingestuft ist (z. B. Lärm, gefährliche Stoffe), darf der Arbeitgeber die Untersuchung verlangen. Teilnahme ist verbindlich – ohne Bescheinigung dürfen Sie die Aufgabe nicht übernehmen.


Angebots- und Wunschvorsorge 

Hier herrscht Freiwilligkeit. Der Arbeitgeber muss die Untersuchung nur anbieten – eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Sie können das Angebot ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Nachteile zu befürchten. 


Eignungsuntersuchung 

Falls der Arbeitgeber eine gesundheitliche Eignung für bestimmte Tätigkeiten prüfen möchte (z. B. Fahraufgabe), handelt es sich nicht um eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Hier ist eine solche Untersuchung nur mit Ihrer freiwilligen Zustimmung zulässig – andernfalls greift das Vernünftigkeitserfordernis oder arbeitsrechtliche Folgen (§ 307 BGB).


Ihre Rechte 

  • Pflichtvorsorge: Sie sind verpflichtet, teilzunehmen – ohne Bescheinigung entfällt Ihr Anspruch auf bestimmte Tätigkeiten. 

  • Angebots‑/Wunschvorsorge: Sie entscheiden frei – eine Ablehnung hat keine negativen Folgen

  • Umfang der Untersuchung: Sie dürfen nur dort untersucht werden, wo eine Gefährdung besteht. Der Arbeitgeber oder die Betriebsärzt:in müssen dies individuell abwägen. 


Fazit 

  • Nur bei gesetzlich definierter Pflichtvorsoge kann eine Untersuchung verlangt werden. 

  • Freiwillige Angebote bleiben Ihre Entscheidung. 

  • Eignungsuntersuchungen bedürfen Ihrer Zustimmung – Arbeitgeber dürfen diese nicht zwangsweise anordnen. 

Sie können Untersuchungen ablehnen oder nur die Beratung in Anspruch nehmen, abhängig von der Vorsorgeform: 

Pflichtvorsorge 

Sie dürfen die Untersuchung nicht ablehnen – ohne Teilnahme ist die Tätigkeit nicht erlaubt. 

Angebotsvorsorge 

Sie entscheiden selbst. Die Teilnahme ist freiwillig und gegen eine Ablehnung entstehen keine Konsequenzen. Sie können auch nur die Beratung des Betriebsmedizin-Teams annehmen. 

Wunschvorsorge 

Sie können jederzeit eine Untersuchung oder Beratung verlangen, z. B. bei persönlichen Bedenken. Der Arbeitgeber muss dies ermöglichen. 

Eine reine Beratung ohne Untersuchung ist zum Teil möglich – besprechen Sie dies am besten vor Ort mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt. Ziel ist, dass Sie die bestmögliche Unterstützung bekommen – ohne Druck. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen bieten Ihnen: 


  • Früherkennung gesundheitlicher Risiken wie Atemwegssymptome, Hautprobleme oder Hörverlust 


  • Persönliche Sicherheit, da Ihre Eignung individuell eingeschätzt wird 


  • Verbesserte Arbeitsbedingungen durch Empfehlungen zu Pausen, Ergonomie, Schutzkleidung oder Impfungen 


  • Rechtliche Absicherung, weil Untersuchungsnachweise oft Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten sind 


  • Unterstützung beim Vorsorgemanagement, z. B. bei Wunsch nach regelmäßigem Gesundheits‑Check 


Sie gewinnen Klarheit über Ihre Belastbarkeit, Sicherheit bei Ihrer Arbeit und mehr gesundheitliches Vertrauen im Alltag. 

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Mitarbeitende profitieren von arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch gezielten Gesundheitsschutz, transparente Abläufe und klare Rechte. Die Vorsorge stärkt die Eigenverantwortung und unterstützt ein sicheres, gesundes und belastbares Arbeitsumfeld.

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