FAQ

Arbeitsmedizin

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Arbeitsmedizin.

Ob allgemeine Informationen, spezielle Hinweise für Arbeitgeber oder praxisbezogene Tipps für Mitarbeitende: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Gesundheit im Arbeitsumfeld zu sichern und gesetzliche Pflichten richtig umzusetzen. 

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Frau im Gespräch mit einer anderen Person in einem hellen Büro.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Die folgenden Fragen betreffen grundlegende Themen, die für alle im Arbeitsumfeld relevant sind – unabhängig von Rolle oder Branche. Hier erfahren Sie, was Arbeitsmedizin wirklich bedeutet, welche Ziele sie verfolgt und welche Vorteile sie für Beschäftigte und Unternehmen bietet. 

Arbeitsmedizin schützt die Gesundheit im Arbeitsumfeld durch Prävention, Vorsorge und Beratung – für sichere, gesunde und leistungsfähige Arbeitsbedingungen. 


Die Arbeitsmedizin ist ein medizinisches Fachgebiet, das sich mit der Wechselwirkung zwischen Arbeit und Gesundheit befasst. Ziel ist es, Krankheiten und Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und die körperliche wie psychische Gesundheit von Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. 


Was bedeutet Arbeitsmedizin genau? 

Arbeitsmedizin umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Menschen in seinem beruflichen Umfeld zu schützen. Dies betrifft sowohl körperliche Belastungen, wie etwa Lärm, Hitze, Chemikalien oder ergonomische Faktoren, als auch psychische Herausforderungen wie Stress oder hohe Arbeitsintensität. Arbeitsmedizin ist damit eine präventive Disziplin und eng mit dem betrieblichen Arbeitsschutz verbunden. 


Zentrale Aufgaben der Arbeitsmedizin 


Arbeitsmediziner:innen – in der betrieblichen Praxis meist Betriebsärzt:innen – übernehmen zahlreiche Aufgaben: 

  • Durchführung und Auswertung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

  • Beratung von Unternehmen zu gesunden Arbeitsbedingungen und Gefährdungsbeurteilungen 

  • Unterstützung bei der Auswahl und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung 

  • Beratung zur Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze 

  • Mitwirkung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (z. B. nach Krankheit) 

  • Aufklärung zu Gesundheitsrisiken und Präventionsmaßnahmen 

  • Beteiligung bei Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements 


Bedeutung für den Arbeitsschutz 


Die Arbeitsmedizin ergänzt technische, organisatorische und rechtliche Schutzmaßnahmen durch medizinische Fachkenntnis. Sie nimmt eine Schlüsselrolle bei der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen ein und trägt entscheidend zur nachhaltigen Gesundheitsförderung im Unternehmen bei. 


Fazit: Arbeitsmedizin ist unverzichtbar für einen gesunden Arbeitsalltag. Sie verbindet medizinisches Wissen mit unternehmerischer Verantwortung und stellt sicher, dass Arbeit nicht krank macht – sondern produktiv und gesund gestaltet ist. 

Arbeitsmedizin stärkt Gesundheit, Produktivität und Sicherheit – sie ist ein Schlüssel für nachhaltigen Unternehmenserfolg und Mitarbeitendenwohl. 


Arbeitsmedizin ist ein zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie schützt nicht nur vor arbeitsbedingten Erkrankungen und Unfällen, sondern schafft auch die Grundlage für langfristig leistungsfähige, zufriedene und gesunde Mitarbeitende. Damit hat sie für Unternehmen wie auch für Beschäftigte eine hohe strategische und individuelle Bedeutung. 


Bedeutung für Unternehmen 

  • Rechtssicherheit: Die arbeitsmedizinische Betreuung ist für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Sie hilft, Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) oder die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) rechtskonform umzusetzen. 

  • Produktivität und Effizienz: Gesunde Mitarbeitende arbeiten motivierter, fallen seltener krankheitsbedingt aus und tragen zur Stabilität der betrieblichen Abläufe bei. 

  • Kostenreduktion: Vorbeugende Maßnahmen senken langfristig krankheitsbedingte Fehlzeiten, reduzieren Unfallkosten und verringern potenzielle Haftungsrisiken. 

  • Attraktivität als Arbeitgeber: Ein strukturiertes Gesundheitskonzept wirkt sich positiv auf das Employer Branding aus und unterstützt Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung. 


Bedeutung für Beschäftigte 

  • Gesundheitsschutz: Die Arbeitsmedizin schützt durch gezielte Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen vor physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. 

  • Vertrauensvolle Beratung: Betriebsärzt:innen unterliegen der Schweigepflicht und sind weisungsfrei – Mitarbeitende können sich also sicher und offen beraten lassen. 

  • Frühzeitige Intervention: Gesundheitliche Beeinträchtigungen können früh erkannt und passende Maßnahmen zur Prävention oder Rehabilitation eingeleitet werden. 

  • Arbeitsfähigkeit erhalten: Mit Hilfe der Arbeitsmedizin können auch chronisch kranke oder beeinträchtigte Mitarbeitende integriert und arbeitsfähig gehalten werden. 


Gemeinsamer Nutzen 

Die Arbeitsmedizin verbindet wirtschaftliche Interessen mit sozialer Verantwortung. Sie sorgt für eine Win-Win-Situation: Unternehmen profitieren von leistungsfähigen Mitarbeitenden, Beschäftigte von gesunden und fairen Arbeitsbedingungen. 


Fazit: Arbeitsmedizin ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist eine Investition in nachhaltigen Unternehmenserfolg und in die Lebensqualität der Beschäftigten.

Die Arbeitsmedizin verfolgt das Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Mitarbeitenden langfristig zu erhalten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. 


In jedem Unternehmen ist die Gesundheit der Beschäftigten ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die Arbeitsmedizin unterstützt diese Zielsetzung durch präventive, beratende und begleitende Maßnahmen, die sowohl die physischen als auch die psychischen Aspekte der Arbeit berücksichtigen. 


Präventive Zielsetzungen 


  • Früherkennung: Die Arbeitsmedizin erkennt Risiken und Gesundheitsbelastungen frühzeitig, bevor es zu Erkrankungen oder Unfällen kommt. 

  • Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen: Dazu zählen z. B. Lärmschwerhörigkeit, Rückenerkrankungen oder Atemwegserkrankungen durch Schadstoffe. 

  • Reduktion gesundheitlicher Fehlbelastungen: Durch ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Pausenregelungen und den Einsatz geeigneter Arbeitsmittel. 


Individuelle Ziele 


  • Gesundheitsförderung: Mitarbeitende werden zu gesundheitsbewusstem Verhalten motiviert und unterstützt (z. B. Bewegungsangebote, Stressprävention). 

  • Erhalt der Arbeitsfähigkeit: Die Arbeitsmedizin begleitet Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und ermöglicht eine passgenaue Arbeitsgestaltung. 

  • Vertrauensvolle Beratung: Betriebsärzt:innen stehen Mitarbeitenden bei gesundheitlichen Fragen im Berufsalltag beratend zur Seite – unabhängig und verschwiegen. 


Betriebliche Ziele 


  • Sicherstellung rechtskonformer Arbeitsbedingungen: Die Arbeitsmedizin stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und Gesundheitsrisiken reduziert werden. 

  • Minimierung von Ausfallzeiten: Durch gezielte Vorsorge, Maßnahmen zur Wiedereingliederung und gute Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteur:innen. 

  • Förderung einer gesunden Unternehmenskultur: Langfristig wirkt sich Arbeitsmedizin positiv auf die Arbeitszufriedenheit und das Betriebsklima aus. 


Fazit: Die Arbeitsmedizin verfolgt vielfältige Ziele, die sich immer um den Menschen im beruflichen Umfeld drehen. Sie verbindet Gesundheitsschutz, individuelle Betreuung und betriebliche Verantwortung zu einem ganzheitlichen Präventionskonzept.

Die Arbeitsmedizin ist in mehreren Gesetzen verankert, insbesondere im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). 


Die rechtliche Grundlage der Arbeitsmedizin ist in Deutschland umfassend geregelt. Ziel ist es, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbindlich zu gestalten und die Pflichten von Unternehmen wie auch die Rechte von Beschäftigten eindeutig zu definieren. 


Zentrale gesetzliche Regelungen 


Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): 

  • Regelt die Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzt:innen. 

  • Unternehmen müssen Betriebsärzt:innen bestellen, die sie in allen Fragen des Gesundheitsschutzes beraten (§ 3 ASiG). 

  • Betriebsärzt:innen sind unabhängig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. 


Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): 

  • Verankert den Grundsatz, dass Arbeitgeber:innen für den Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sind. 

  • Verlangt die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und darauf aufbauenden Schutzmaßnahmen. 


Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): 

  • Regelt die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen im Betrieb. 

  • Legt fest, wann eine arbeitsmedizinische Untersuchung verpflichtend ist (z. B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm oder Nachtschicht). 

  • Beschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie Vorsorgen ablehnen. 


DGUV Vorschrift 2: 

  • Vorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung zur Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes. 

  • Enthält Vorgaben zu Umfang, Zeitaufwand und Qualität der arbeitsmedizinischen Betreuung. 


Weitere relevante Rechtsquellen: 

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) 

  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) 

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) 

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 


Fazit: Die Arbeitsmedizin ist gesetzlich gut abgesichert. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten aktiv zu schützen – unterstützt durch Betriebsärzt:innen, die nach klar definierten Regeln arbeiten. 

Arbeitsmedizinische Vorsorgen gliedern sich in Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge – je nach Tätigkeit und Gesundheitsrisiko. 


Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentrales Instrument zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie wird durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt und richtet sich nach der Art der Tätigkeit und dem Gefährdungspotenzial. 


Die drei Vorsorgearten im Überblick 


1.) Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV): 

  • Muss durchgeführt werden, bevor eine gefährdende Tätigkeit aufgenommen wird. 

  • Beispiele: 

  • Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen 

  • Tätigkeiten mit Infektionsrisiko (z. B. Pflege) 

  • Arbeiten unter Lärm, Hitze oder Atemschutz 


2.) Angebotsvorsorge (§ 5 ArbMedVV): 

  • Arbeitgeber:innen müssen eine Untersuchung anbieten, Mitarbeitende können freiwillig teilnehmen. 

  • Beispiele: 

  • Bildschirmarbeitsplätze 

  • Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastung 

  • Arbeiten in Nacht- oder Schichtarbeit 


3.) Wunschvorsorge (§ 6 ArbMedVV): 

  • Beschäftigte dürfen arbeitsmedizinische Vorsorge auch selbst verlangen – unabhängig von konkreten Gefährdungen. 

  • Arbeitgeber:innen müssen diesem Wunsch in der Regel entsprechen. 


Wichtige Merkmale: 

  • Keine Diagnosen an Arbeitgeber:innen: Die Ergebnisse bleiben vertraulich. 

  • Kosten trägt das Unternehmen: Auch Anfahrt, Arbeitsausfall und eventuelle Nachsorge sind zu erstatten. 

  • Bescheinigung statt Attest: Nur die Teilnahme wird dokumentiert – keine Diagnosen oder Befunde. 


Fazit: Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind individuell zugeschnitten und tragen wesentlich zum präventiven Gesundheitsschutz bei. Jede:r Beschäftigte sollte sie als Chance zur Gesundheitsförderung verstehen. 

Beide Untersuchungen können durch Betriebsärzt:innen erfolgen – sie verfolgen aber unterschiedliche Ziele: 


Arbeitsmedizinische Vorsorge:

Sie dient dem Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Der Fokus liegt auf Beratung und Prävention. Die ärztliche Bewertung bleibt vertraulich. Arbeitgeber:innen erhalten lediglich eine Bescheinigung über Teilnahme oder Angebot. Eine Beurteilung der Tauglichkeit ist nicht vorgesehen. 


Eignungsuntersuchung:

Diese stellt fest, ob jemand gesundheitlich für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist. Sie erfolgt meist auf Basis anderer Rechtsvorschriften oder betrieblicher Anforderungen – etwa bei LKW-Fahrerlaubnissen oder beim Bedienen schwerer Maschinen. Das Ergebnis geht an Arbeitgeber:innen mit dem Vermerk „geeignet“, „nicht geeignet“ oder mit Auflagen. 


Kurz gesagt: Vorsorge schützt die Gesundheit der Mitarbeitenden – freiwillig oder gesetzlich verpflichtend. Eignungsuntersuchungen sichern den Betrieb ab und klären die Einsatzfähigkeit. Beide Formen sind sinnvoll, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke und unterliegen verschiedenen gesetzlichen Regelungen. 

Arbeitsmedizinische Betreuung bringt klare Vorteile – für Unternehmen und für Beschäftigte.

  • Betriebsärzt:innen erkennen arbeitsbedingte Risiken frühzeitig und helfen, Erkrankungen und Berufskrankheiten zu vermeiden. Das senkt Fehlzeiten, schützt die Gesundheit und spart Kosten

  • Präventive Maßnahmen senken auch das Unfallrisiko. Gesunde Arbeitsbedingungen steigern Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden.

  • Unternehmen profitieren von höherer Produktivität, mehr Rechtssicherheit und einem besseren Betriebsklima. Arbeitsmedizin trägt dazu bei, Mitarbeitende langfristig gesund im Beruf zu halten – ein Gewinn für alle. 


Vorteile für Unternehmen: 


  • Weniger Fehlzeiten, mehr Produktivität Früherkennung und Prävention reduzieren krankheitsbedingte Ausfälle. 

  • Motivierte und leistungsfähige Mitarbeitende Wer sich wohlfühlt, arbeitet engagierter – Tag für Tag. 

  • Rechtssicherheit inklusive Mit einem Betriebsarzt erfüllen Sie Ihre Pflichten nach ASiG, ArbSchG und DGUV Vorschrift 2. 

  • Attraktive Arbeitgebermarke stärken Gesundheitsangebote zeigen Wertschätzung – das stärkt Bindung und Recruiting. 

  • Arbeitsbedingungen gezielt verbessern Ob Ergonomie, Schutzausrüstung oder Prozessgestaltung: Arbeitsmediziner:innen beraten praxisnah. 

  • Langfristig Kosten senken Weniger Unfälle, weniger Ausfälle, weniger Ersatzkosten – das rechnet sich. 

  • Praktische Unterstützung im Management Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenplanung und Beratung – fundiert und alltagstauglich. 


Vorteile für Beschäftigte: 


  • Frühzeitige Vorsorge statt späterer Ausfälle Ob Seh- oder Hörtests, Lungenfunktion oder Impfungen: Risiken werden früh erkannt und Krankheiten vermieden. 

  • Individuelle Beratung für Ihre Gesundheit Sie erhalten persönliche Empfehlungen – etwa zur Ergonomie, zum Umgang mit Lärm oder zu psychischer Belastung. 

  • Begleitung bei gesundheitlichen Einschränkungen Nach längerer Krankheit unterstützt die Arbeitsmedizin Ihre Rückkehr – zum Beispiel über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). 

  • Vertraulichkeit garantiert  Ihre Gesundheitsdaten bleiben geschützt. Betriebsärzt:innen unterliegen der Schweigepflicht. 

  • Mehr Sicherheit im Job Durch Arbeitsplatzanalysen und Gefährdungsbeurteilungen werden Risiken reduziert und Ihre Sicherheit gestärkt. 

  • Gesund bleiben – bis zur Rente Ziel ist es, Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft zu erhalten – körperlich wie mental. 


Fazit: Arbeitsmedizin schützt Ihre Mitarbeitenden – und macht Ihr Unternehmen leistungsfähig, rechtssicher und zukunftsstark.

Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit greifen ineinander – mit dem Ziel, sichere und gesunde Arbeitsplätze zu schaffen. 

  • Betriebsärzt:innen konzentrieren sich auf die gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit. Sie beraten zur Gesundheitsprävention, führen Vorsorgen durch und begleiten bei Erkrankungen. 

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit kümmern sich um technische und organisatorische Maßnahmen – etwa bei Maschinen, Anlagen oder Arbeitsprozessen. 


Vereinfacht gesagt: Die Arbeitsmedizin schaut auf die gesundheitlichen Folgen, die Sicherheitsfachkraft auf die Arbeitsbedingungen selbst. 


Beide arbeiten eng zusammen, um Arbeitgeber:innen gesetzeskonform zu beraten. So entstehen ganzheitliche Lösungen, die sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit stärken. 

Die arbeitsmedizinische Betreuung ist gesetzlich klar geregelt. Die wichtigsten Vorschriften sind: 


  • das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 

  • die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 

  • sowie die DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaften 


Diese Regelungen verpflichten Arbeitgeber:innen dazu, Betriebsärzt:innen zu bestellen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten – je nach Gefährdungslage im Betrieb. Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und gleichzeitig die Unternehmen rechtlich abzusichern. 

Fazit: Allgemeine FAQ

Arbeitsmedizin bedeutet Gesundheitsschutz im Beruf: Sie definiert Ziele, Aufgaben und Leistungen zur Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz – für Unternehmen und Beschäftigte. Rechtlich geregelt, ist sie unverzichtbar für moderne, gesunde Arbeitswelten. 

FAQ für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. In diesem Abschnitt erhalten Sie kompakte Antworten auf häufige Fragen zu Ihren Pflichten, dem Nutzen betriebsärztlicher Betreuung und der praktischen Umsetzung im Unternehmensalltag – rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll. 

Arbeitsmedizin hilft Ihnen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden langfristig zu sichern. Gesunde Beschäftigte sind motivierter, belastbarer und seltener krank. Präventive Maßnahmen beugen arbeitsbedingten Erkrankungen und Unfällen vor – oft schon bevor sie entstehen.


Ein strukturiertes Gesundheitsmanagement senkt Ausfallzeiten und Folgekosten. Gleichzeitig gewinnen Sie Rechtssicherheit: Wer die Vorgaben des Arbeitsschutzes erfüllt, reduziert das Risiko für Haftungsfragen oder Sanktionen durch Behörden.

Arbeitsmedizin reduziert Ausfallzeiten, verbessert die Produktivität und schützt vor rechtlichen Risiken – ein klarer Wettbewerbsvorteil für Unternehmen. 


Die Integration arbeitsmedizinischer Betreuung ist für Unternehmen weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Richtig eingesetzt, trägt sie maßgeblich zum unternehmerischen Erfolg bei – durch gesunde, zufriedene und leistungsstarke Mitarbeitende. 


Wirtschaftliche Vorteile 


  • Weniger Fehlzeiten: Frühzeitige Vorsorgeuntersuchungen und gezielte Prävention senken krankheitsbedingte Ausfälle deutlich. 

  • Produktivitätssteigerung: Gesunde Mitarbeitende sind konzentrierter, belastbarer und engagierter. 

  • Kosteneinsparung: Investitionen in Arbeitsmedizin amortisieren sich durch geringere Unfall- und Krankheitskosten. 


Rechtliche Vorteile 


  • Gesetzeskonformität: Arbeitsmedizin hilft, Vorgaben aus ASiG, ArbSchG, ArbMedVV und DGUV umzusetzen. 

  • Minimierung von Haftungsrisiken: Unternehmen beugen Bußgeldern oder Regressforderungen vor. 

  • Transparenz bei Arbeitsunfähigkeit: Betriebsärzt:innen unterstützen beim Wiedereingliederungsprozess nach längerer Erkrankung. 


Organisatorische Vorteile 


  • Erhöhte Mitarbeitendenbindung: Beschäftigte schätzen es, wenn ihr Wohlbefinden ernst genommen wird. 

  • Imagegewinn: Arbeitsmedizinisches Engagement stärkt das Arbeitgeberimage nach innen und außen. 

  • Fachkräftegewinnung: Gesundheitsförderung ist ein wichtiges Entscheidungskriterium bei Bewerber:innen. 


Wie können Unternehmen von einer effektiven Arbeitsmedizin profitieren? 

Eine wirksame arbeitsmedizinische Betreuung fördert Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden. Das reduziert Fehlzeiten, verbessert die Produktivität und stärkt das Betriebsklima. Gleichzeitig unterstützt die Arbeitsmedizin Sie dabei, Arbeitsplätze menschengerecht zu gestalten – ein Plus für Zufriedenheit und Motivation im Team. 


Fazit 

Arbeitsmedizin schafft gesunde Arbeitsstrukturen, reduziert Risiken und bringt klare wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen, die in sie investieren, sichern sich nicht nur rechtlich ab – sie investieren in ihre Zukunftsfähigkeit. 

Die Arbeitsmedizin unterstützt Arbeitgeber:innen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes, durch Beratung, Vorsorge, Beurteilung und Gesundheitsmanagement. 


Betriebsärzt:innen sind zentrale Partner:innen im betrieblichen Gesundheitsschutz. Sie bringen medizinische Fachkompetenz in die Organisation ein und beraten Unternehmen proaktiv in allen Fragen rund um gesunde Arbeitsbedingungen. Ihre Aufgaben sind gesetzlich definiert und praxisorientiert – mit dem Ziel, Risiken zu vermeiden und Potenziale zur Gesundheitsförderung zu nutzen. 


Gesetzlich definierte Aufgaben (nach ASiG) 


Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere bei: 


  • Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen 

  • Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung 

  • Auswahl von geeigneten Beschäftigten für bestimmte Tätigkeiten 


Untersuchungen und Vorsorge: 

  • Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen gemäß ArbMedVV 

  • Erstellung ärztlicher Bescheinigungen ohne Gesundheitsdaten 

  • Beurteilung der individuellen Einsatzfähigkeit 


Teilnahme an Gremien: 

  • Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss 

  • Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften, Personalabteilung und Unternehmensleitung 


Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen: 

  • Ermittlung von Risiken am Arbeitsplatz (z. B. Lärm, psychische Belastung, Gefahrstoffe) 

  • Empfehlungen zur Prävention und ergonomischen Gestaltung 


Wiedereingliederung und BEM: 

  • Begleitung bei Arbeitsunfähigkeit 

  • Mitwirkung an der Rückkehrstrategie (z. B. Stufenplan) 


Gesundheitsförderung: 

  • Schulung, Workshops, Infoveranstaltungen 

  • Beratung zu Ernährung, Bewegung, psychischer Gesundheit 


Fazit: Die Arbeitsmedizin ist für Arbeitgeber:innen nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein wertvoller Partner im betrieblichen Alltag. Sie sorgt für Sicherheit, stärkt die Produktivität und unterstützt die Entwicklung gesunder, leistungsfähiger Teams.

Arbeitsmedizinische Leistungen im Unternehmen umfassen Vorsorgeuntersuchungen, Gefährdungsbeurteilungen, Beratung, Schulung und Gesundheitsförderung. 


Ein betriebliches Gesundheitskonzept ohne Arbeitsmedizin ist unvollständig. Die Arbeitsmedizin bietet ein breites Leistungsspektrum, das auf Prävention, Diagnostik und Beratung ausgerichtet ist – individuell auf die betrieblichen Bedingungen und Risiken zugeschnitten. 


Klassische Leistungen im Rahmen der Arbeitsmedizin 


Arbeitsmedizinische Vorsorge: 

  • Pflichtvorsorge (z. B. bei Gefahrstoffexposition, Lärm, Nachtarbeit) 

  • Angebotsvorsorge (z. B. Bildschirmarbeit, Tätigkeiten mit Infektionsrisiko) 

  • Wunschvorsorge (auf Wunsch der Mitarbeitenden, z. B. bei körperlicher Belastung) 


Gefährdungsbeurteilung: 

  • Unterstützung bei der Ermittlung und Bewertung arbeitsbedingter Gefährdungen 

  • Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen und Arbeitsgestaltung 


Beratung von Unternehmen: 

  • Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze 

  • Ergonomie, Raumklima, Lichtverhältnisse, Pausenregelungen 


Beratung von Beschäftigten: 

  • Medizinische Sprechstunde, Rückfragen zur Gesundheit bei der Arbeit 

  • Empfehlungen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention 


Unterstützung bei Wiedereingliederung: 

  • Begleitung im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) 

  • Einschätzung von Belastbarkeit und Einsatzmöglichkeiten 


Mitwirkung im Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement: 

  • Schulungen und Unterweisungen 

  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschüssen 

  • Gesundheitsaktionen und Präventionskampagnen 


Fazit 

Die Leistungen der Arbeitsmedizin sind umfassend, praxisnah und unverzichtbar für den modernen Arbeitsschutz. Sie tragen maßgeblich zur Gesundheit, Sicherheit und Zufriedenheit in Unternehmen bei.

BG prevent unterstützt Unternehmen mit einem umfassenden Angebot rund um Arbeitsmedizin, Sicherheit und Gesundheit. Damit erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben – Sie fördern aktiv die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.


Die wichtigsten Leistungen im Überblick:


  • Betriebsärztliche Betreuung nach gesetzlichen Vorgaben

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß ArbMedVV

  • Gefährdungsbeurteilungen und Prävention, um Berufskrankheiten zu vermeiden

  • Beratung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)

  • Unterstützung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Ergonomieberatung, um Arbeitsplätze gesund zu gestalten

  • Psychische Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen zur Stressprävention


Mit diesen Dienstleistungen hilft BG prevent Unternehmen dabei, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern – effizient, rechtskonform und nachhaltig.


Fazit: BG prevent ist Ihr Partner für moderne Arbeitsmedizin – individuell, praxisnah und zukunftssicher.

Die gesetzliche Grundlage der Arbeitsmedizin bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), ergänzt durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die ArbMedVV und die DGUV Vorschrift 2.


Unternehmen sind verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Diese Verantwortung ist in mehreren Gesetzen und Verordnungen klar geregelt. Die Arbeitsmedizin ist fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes – mit verbindlichen Vorgaben zu Organisation, Inhalten und Umfang.


Zentrale Vorschriften


  1. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):

    • Verpflichtet Arbeitgeber:innen zur Bestellung von Betriebsärzt:innen.

    • Regelt Aufgaben, Stellung, Weisungsfreiheit und Mitwirkung der ärztlichen Fachkräfte.

    • § 3 ASiG: Betriebsärzt:innen beraten beim Arbeitsschutz, bei Arbeitsplatzgestaltung und in Gesundheitsfragen.

  2. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

    • Definiert die generelle Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG).

    • Betriebsärzt:innen unterstützen bei der Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen (§ 6 und § 11 ArbSchG).

  3. ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge):

    • Legt fest, wann Vorsorgen verpflichtend, anzubieten oder auf Wunsch durchzuführen sind.

    • Gilt z. B. für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Biostoffen, Nachtarbeit, Lärm oder Bildschirmarbeit.

  4. DGUV Vorschrift 2:

    • Präzisiert die Anforderungen der Unfallversicherungsträger.

    • Enthält Vorgaben zur Mindesteinsatzzeit von Betriebsärzt:innen je nach Betriebsgröße und Gefährdung.


Weitere relevante Regelwerke


  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • SGB VII (Soziale Unfallversicherung)

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – insbesondere zum Schutz sensibler Gesundheitsdaten


Fazit

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitsmedizin ist kein Ermessensspielraum – sie ist Pflicht und zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Nur mit qualifizierter Betreuung durch Betriebsärzt:innen erfüllen Unternehmen ihre gesetzliche Verantwortung.

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Betriebsärzt:innen zu bestellen, Vorsorgen zu ermöglichen und den Gesundheitsschutz systematisch zu organisieren.


Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt verbindlich die Pflichten von Unternehmen im Hinblick auf arbeitsmedizinische Betreuung. Ziel ist es, den Schutz der Beschäftigten strukturell zu verankern – unabhängig von Branche oder Größe des Betriebs.


Zentrale Pflichten laut ASiG (§§ 2–6)


  1. Bestellung von Betriebsärzt:innen:Jeder Betrieb muss geeignete Betriebsärzt:innen beauftragen – direkt oder über einen externen Dienst.

  2. Bereitstellung der notwendigen Mittel:Unternehmen müssen Räume, Zeit, Personal und Materialien zur Verfügung stellen, damit Betriebsärzt:innen ihre Aufgaben erfüllen können.

  3. Möglichkeit zur Vorsorge:Beschäftigte müssen ihre arbeitsmedizinischen Vorsorgen wahrnehmen können – inklusive Freistellung und Übernahme der Kosten.

  4. Integration in den Arbeitsschutz:Betriebsärzt:innen sind frühzeitig bei Änderungen, Gefährdungsbeurteilungen oder Umbauten einzubeziehen.

  5. Weisungsfreiheit und Schweigepflicht beachten:Die Unabhängigkeit der Betriebsärzt:innen muss respektiert werden – ihre Tätigkeit darf nicht durch die Unternehmensleitung beeinflusst werden.

  6. Teilnahme an Besprechungen:Arbeitgeber:innen müssen die Beteiligung an Arbeitsschutzausschüssen und internen Gesundheitsrunden ermöglichen.


Konsequenzen bei Verstößen

  • Bußgelder nach § 25 ArbSchG möglich

  • Gefahr von Haftung oder Rückforderungen durch Unfallversicherung

  • Reputationsschäden bei Behördenprüfungen oder Beschwerden


Fazit

Die Pflichten der Arbeitgeber im Bereich Arbeitsmedizin sind klar geregelt und unverzichtbar für den betrieblichen Gesundheitsschutz. Wer sie ernst nimmt, schützt seine Mitarbeitenden – und sein Unternehmen.

Arbeitsmedizin ist für Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten verpflichtend – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.


Die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Betreuung gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber:innen in Deutschland, sobald mindestens eine beschäftigte Person im Unternehmen tätig ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein kleines Start-up, ein Handwerksbetrieb oder ein Großunternehmen handelt – die Anforderungen ergeben sich unmittelbar aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und weiteren Vorschriften.


Gesetzlicher Rahmen der Verpflichtung


  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):Nach § 2 und § 3 ASiG sind alle Arbeitgeber:innen verpflichtet, Betriebsärzt:innen zu bestellen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz unterstützen.

  • DGUV Vorschrift 2:Diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung konkretisiert den Umfang und die Inhalte der arbeitsmedizinischen Betreuung. Auch hier wird deutlich: Die Pflicht beginnt mit der ersten beschäftigten Person.

  • ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge):Regelt, wann Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge durchgeführt werden muss – unabhängig von der Unternehmensgröße.


Relevanz auch bei geringen Risiken


Selbst wenn das Tätigkeitsfeld vermeintlich ungefährlich ist (z. B. Büroarbeit), besteht dennoch eine Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Betreuung, z. B.:

  • Bildschirmarbeitsplätze (Angebotsvorsorge)

  • Tätigkeiten mit psychischen Belastungen

  • Ergonomische Anforderungen oder einseitige körperliche Belastung


Konsequenzen bei Missachtung


  • Bußgelder: Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden können bei fehlender arbeitsmedizinischer Betreuung Sanktionen verhängen.

  • Haftungsrisiken: Kommt es zu einem Unfall oder einer Erkrankung, kann das Unternehmen haftbar gemacht werden.

  • Versicherungsrechtliche Nachteile: Bei fehlender gesetzeskonformer Betreuung können Leistungen der Berufsgenossenschaft eingeschränkt werden.


Fazit

Arbeitsmedizin ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Verpflichtung – unabhängig von der Mitarbeiterzahl oder dem Gefährdungspotenzial. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit ihrer Pflicht auseinandersetzen und qualifizierte arbeitsmedizinische Betreuung organisieren.

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist Arbeitsmedizin gesetzlich verpflichtend und unternehmerisch sinnvoll: Sie senkt Risiken, stärkt Produktivität und schafft rechtskonforme Strukturen. Wer professionell betreut, schützt Menschen, Prozesse und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig.

FAQ für Mitarbeitende

Ob Sehtest, Ergonomieberatung oder Wiedereingliederung – die Arbeitsmedizin ist für Sie als Mitarbeitende ein wichtiger Baustein für ein gesundes Berufsleben. Dieser Bereich erklärt, wie Sie von arbeitsmedizinischer Vorsorge profitieren, was Sie erwarten dürfen und welche Rechte Sie haben.

Welche Untersuchungen stattfinden, hängt von Ihrer Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken ab. Üblich sind folgende Bausteine:


  • Anamnesegespräch und körperlicher Check: Arbeitsmediziner:innen fragen nach Beschwerden, Vorerkrankungen und Ihrer Arbeitssituation. Dann folgt eine körperliche Untersuchung (z. B. Abhören, Abtasten, Blutdruck messen).

  • Sehtest: Überprüfung der Sehfähigkeit – je nach Tätigkeit auch spezielle Tests (z. B. Kontrastsehen, Farbsehen).

  • Hörtest: Insbesondere bei Lärmbelastung – um frühzeitig Hörminderungen zu erkennen.

  • Lungenfunktionstest: Relevant bei Arbeiten mit Staub, Rauch oder Dämpfen – prüft, wie gut Ihre Lunge arbeitet.

  • Laboruntersuchungen: Bei Bedarf Analyse von Blut oder Urin – etwa auf Leber- und Nierenwerte oder Schadstoffbelastung.

  • EKG (Herzuntersuchung): Je nach Belastung – möglich sind Ruhe-EKG oder Belastungs-EKG zur Kontrolle des Kreislaufs.

  • Spezielle Tests: Bei Bedarf auch Röntgenaufnahmen, psychometrische Tests oder andere Untersuchungen.

  • Impfstatus: Der Impfschutz wird geprüft – bei Bedarf gibt es Angebote wie Tetanus-, Hepatitis- oder Grippeschutzimpfung.


Die Untersuchungen sind auf Ihre Tätigkeit abgestimmt. Ziel ist ein umfassender Blick auf Ihre Gesundheit – damit Sie sicher und gesund arbeiten können.

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung verläuft strukturiert, verständlich und in der Regel während der Arbeitszeit – entweder direkt im Betrieb oder in der Praxis des:der Betriebsärzt:in. Sie müssen sich meist nicht speziell vorbereiten: Essen, trinken und Medikamente einnehmen dürfen Sie wie gewohnt – es sei denn, Sie wurden anders informiert.


So läuft die Untersuchung ab:


  1. Begrüßung und Ablaufklärung: Der:die Arbeitsmediziner:in erklärt Ihnen den Ablauf und beantwortet erste Fragen.

  2. Anamnesegespräch: Sie berichten über Ihr Befinden, Vorerkrankungen, Beschwerden und Ihre Arbeitssituation.

  3. Körperliche Untersuchungen und Tests: Je nach Tätigkeit erfolgen z. B. Sehtest, Hörtest, Blutdruckmessung, ggf. Lungenfunktionstest oder EKG.

  4. Individuelle Beratung: Der:die Ärzt:in erklärt Ihnen die Befunde, gibt Tipps und bespricht Empfehlungen. Fragen sind ausdrücklich erwünscht.

  5. Abschlussgespräch: Sie erhalten eine Rückmeldung zur gesundheitlichen Eignung – ggf. mit Empfehlungen oder Einschränkungen.


Bringen Sie zum Termin mit:


  • Ihre Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) und ggf. Brillenpass

  • Eine Liste Ihrer Medikamente

  • Ihren Impfpass

  • Wichtige ärztliche Unterlagen (z. B. bei chronischen Erkrankungen)

  • Sportkleidung und Handtuch – falls ein Belastungs-EKG ansteht


Die meisten Tests sind einfach und schmerzfrei. Wenn es Auffälligkeiten gibt, werden diese mit Ihnen besprochen – inklusive Empfehlungen zur weiteren Abklärung oder Anpassung Ihres Arbeitsplatzes.


Ziel ist immer: Ihre Gesundheit zu stärken, nicht Sie zu kontrollieren. Nach der Untersuchung wissen Sie, woran Sie sind – und dass für Ihre Sicherheit gesorgt wird.

Die Arbeitsmedizin schützt Ihre Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit – das macht sie für Sie besonders wichtig. Arbeitsmediziner:innen erkennen Gefährdungen frühzeitig: Lärm, Chemikalien, ergonomische Belastungen oder Stressfaktoren. So lassen sich Krankheiten und Unfälle oft vermeiden, bevor sie entstehen.


Sie profitieren direkt – durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können gesundheitliche Probleme früh erkannt und behandelt werden, bevor sie zu Ausfällen oder dauerhaften Beschwerden führen. Das stärkt Ihr Wohlbefinden und Ihre Leistungsfähigkeit langfristig.


Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehört auch, Ihnen je nach Tätigkeit passende arbeitsmedizinische Vorsorgen anzubieten. Diese beinhalten nicht nur körperliche Aspekte – auch psychische Belastungen wie Stress, Erschöpfung oder Burn-out nimmt die Arbeitsmedizin ernst.


Zudem erhalten Sie wertvolle Beratung: Wie können Sie Ihre Arbeit gesünder gestalten? Was hilft gegen einseitige Belastungen? Die Arbeitsmedizin bietet konkrete Tipps und unterstützt Sie ganz individuell.


Kurz gesagt: Arbeitsmedizin hilft Ihnen, gesund, motiviert und sicher zu arbeiten – heute und in Zukunft.

Die Arbeitsmedizin schützt die Gesundheit, bietet individuelle Beratung und schafft sichere, gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen.


Für Beschäftigte bedeutet Arbeitsmedizin vor allem eines: Schutz. Sie ist darauf ausgelegt, gesundheitliche Belastungen frühzeitig zu erkennen, Erkrankungen zu verhindern und individuelle Beratung zu ermöglichen – unabhängig von der Branche oder Position.


Persönliche Vorteile


  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Die Arbeitsmedizin überwacht die Arbeitsbedingungen und sorgt für Maßnahmen, die Erkrankungen und Unfälle vermeiden.

  • Frühzeitige Vorsorge: Durch regelmäßige Untersuchungen können gesundheitliche Risiken früh erkannt und rechtzeitig behandelt werden.

  • Vertrauliche Beratung: Betriebsärzt:innen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Mitarbeitende können sich ohne Angst vor Nachteilen beraten lassen.

  • Wunschvorsorge: Beschäftigte haben das Recht, auf Wunsch eine arbeitsmedizinische Untersuchung in Anspruch zu nehmen – auch wenn keine Pflicht besteht.


Unterstützung in besonderen Situationen


  • Wiedereingliederung nach Krankheit: Die Arbeitsmedizin hilft, die Rückkehr an den Arbeitsplatz sicher und gesund zu gestalten.

  • Erhalt der Arbeitsfähigkeit: Bei chronischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen können Arbeitsplatzanpassungen empfohlen werden.

  • Psychische Gesundheit: Auch mentale Belastungen werden ernst genommen – die Arbeitsmedizin bietet Unterstützung und vernetzt bei Bedarf mit anderen Fachstellen.


Information und Aufklärung


  • Verständliche Information: Betriebsärzt:innen klären über Gefährdungen, Impfungen oder ergonomisches Verhalten auf.

  • Hilfestellung im Alltag: Ob Bildschirmarbeitsplatz, Schutzkleidung oder Schichtarbeit – Mitarbeitende erhalten praxisnahe Empfehlungen.


Fazit: Arbeitsmedizin bedeutet für Mitarbeitende nicht Kontrolle, sondern Schutz, Unterstützung und Vertrauen. Sie fördert die persönliche Gesundheit und sichert die langfristige Leistungsfähigkeit im Beruf.

Die Arbeitsmedizin schützt durch Vorsorgeuntersuchungen, Risikobewertungen, ergonomische Beratung und präventive Maßnahmen.


Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz ist das zentrale Ziel der Arbeitsmedizin. Sie analysiert Arbeitsbedingungen, erkennt Gefährdungen und erarbeitet Lösungen – individuell angepasst an die Tätigkeit und den Menschen.


Instrumente der Gesundheitsprävention


  • Arbeitsplatzbezogene Vorsorge: Regelmäßige Untersuchungen decken gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig auf (z. B. Lärmschäden, Haltungsschäden, Belastungen durch Chemikalien).

  • Ergonomische Beratung: Die Arbeitsmedizin optimiert die Gestaltung von Arbeitsplätzen, um Fehlhaltungen, Rückenprobleme oder Sehstörungen zu vermeiden.

  • Gefährdungsbeurteilung: In Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteur:innen beurteilt die Arbeitsmedizin Belastungen (z. B. Schichtarbeit, Gefahrstoffe, psychische Stressoren).

  • Impfungen und Infektionsschutz: Betriebsärzt:innen bieten Impfungen z. B. gegen Hepatitis, Grippe oder COVID-19 an.


Schulung und Aufklärung


  • Verhaltensprävention: Mitarbeitende werden über gesundheitsförderndes Verhalten informiert (z. B. Pausenmanagement, Trinkverhalten, Rückentraining).

  • Verhältnisprävention: Die Arbeitsmedizin initiiert strukturelle Verbesserungen, z. B. bessere Beleuchtung, Geräuschreduktion oder Bewegungsanreize im Arbeitsalltag.


Unterstützung bei Belastungen


  • Psychische Gesundheit: Auch psychische Gefährdungen wie Stress, Überforderung oder Mobbing sind Teil der arbeitsmedizinischen Betrachtung.

  • BEM-Begleitung: Nach längerer Erkrankung unterstützt die Arbeitsmedizin beim Wiedereinstieg – individuell abgestimmt.


Fazit: Arbeitsmedizin ist aktiver Gesundheitsschutz. Sie erkennt Belastungen früh, verhindert Erkrankungen und schafft gesunde Rahmenbedingungen für produktives Arbeiten.

Das kommt darauf an – es gibt drei Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge:


1. Pflichtuntersuchungen:

Diese Untersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie gefährliche Tätigkeiten ausüben – zum Beispiel mit Chemikalien, Lösemitteln, Asbest oder starkem Lärm. Auch Nachtarbeit oder Arbeiten mit Absturzgefahr können eine Pflichtvorsorge erforderlich machen. Sie dürfen diese Tätigkeiten nur nach einer solchen Untersuchung ausüben. Verweigern Sie die Teilnahme, darf Ihr Arbeitgeber Sie aus Sicherheitsgründen nicht einsetzen.


2. Angebotsuntersuchungen:

Besteht ein mögliches Risiko, muss der Arbeitgeber Ihnen eine Untersuchung anbieten – zum Beispiel bei Bildschirmarbeit oder Schichtdienst. Sie entscheiden selbst, ob Sie das Angebot annehmen. Diese Untersuchungen sind freiwillig, aber empfehlenswert. Sie helfen, gesundheitliche Belastungen früh zu erkennen und vorzubeugen.


3. Wunschuntersuchungen (freiwillige Vorsorge):

Sie können jederzeit selbst eine Untersuchung beim Betriebsarzt anregen – auch ohne konkretes Angebot. Zum Beispiel, wenn Sie merken, dass Ihre Arbeit Ihnen gesundheitlich nicht guttut. Der Arbeitgeber muss diese Untersuchung ermöglichen und bezahlen.


Wichtig für Sie:Pflichtvorsorge ist verbindlich – bitte nehmen Sie die Termine wahr. Angebots- und Wunschvorsorgen sind freiwillig, aber sinnvoll. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Gesundheitsvorsorge. Sie zeigen damit Eigenverantwortung – kein Arbeitgeber wird das negativ sehen. Fragen Sie im Zweifel bei der Personalabteilung oder direkt bei der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt nach, welche Vorsorge für Ihre Tätigkeit vorgesehen ist.

Das hängt von Ihrer Tätigkeit und dem Gesundheitsrisiko am Arbeitsplatz ab. Es gibt keine starre Regel – aber bestimmte Vorgaben und Intervalle:


Typische Untersuchungszeitpunkte:


Erstuntersuchung: Vor Beginn risikoreicher Tätigkeiten (z. B. Umgang mit Gefahrstoffen, starker körperlicher Belastung).


Wiederholungsuntersuchungen: In festen Intervallen – zum Beispiel:

  • alle 3 Jahre bei Lärmexposition

  • alle 3–5 Jahre bei Bildschirmarbeit oder Fahr- und Steuertätigkeiten

  • jährlich bei bestimmten Chemikalien oder besonderen Belastungen


Individuelle Nachuntersuchung: Falls frühere Befunde kontrolliert werden sollen – das legt der:die Betriebsärzt:in mit Ihnen gemeinsam fest.


Sonderuntersuchungen: Bei Arbeitsunfällen, Arbeitsplatzwechsel oder längerer Krankheit (z. B. im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements).


Freiwillige Vorsorge: Sie können jederzeit eine Wunschuntersuchung anstoßen – z. B. wenn sich Beschwerden entwickeln.


Ihr Arbeitgeber oder der betriebsärztliche Dienst behält alle Fristen im Blick. Sie erhalten rechtzeitig eine Einladung. Sollten Sie merken, dass eine Untersuchung überfällig ist, dürfen Sie auch selbst aktiv werden und nachfragen.


Merksatz: Je höher das Risiko, desto kürzer der Abstand zur nächsten Untersuchung. Bei gesunden Beschäftigten mit geringer Belastung reichen oft längere Intervalle.

Gesundheitsdaten aus der Arbeitsmedizin unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht – weder Arbeitgeber:innen noch andere dürfen darauf zugreifen.


In der Arbeitsmedizin ist der Schutz sensibler Gesundheitsdaten besonders wichtig. Betriebsärzt:innen arbeiten medizinisch unabhängig und dürfen Informationen über den Gesundheitszustand nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen weitergeben.


Grundsatz: Vertraulichkeit

  • Ärztliche Schweigepflicht: Betriebsärzt:innen unterliegen § 203 StGB. Sie dürfen keine medizinischen Informationen an Dritte weitergeben – auch nicht an die Unternehmensleitung.

  • Keine Offenlegungspflicht: Mitarbeitende müssen keine Diagnosen oder gesundheitlichen Einschränkungen preisgeben.

  • Trennung von Ergebnissen und Empfehlungen: Arbeitgeber:innen erhalten nur eine Bescheinigung über die Teilnahme an Vorsorgen – ohne Angaben zu Diagnose oder Befund.


Dokumentation und Speicherung

  • Gesonderte Gesundheitsakte: Alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen werden vertraulich dokumentiert und nur der:dem Betriebsärzt:in zugänglich gemacht.

  • Aufbewahrungsfristen: Die Daten werden gemäß ArbMedVV und DSGVO aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform gelöscht.

  • Zugriffsrechte: Nur autorisiertes medizinisches Fachpersonal hat Zugriff – niemals Vorgesetzte, Personalabteilung oder Kolleg:innen.


Ausnahmen nur mit Einwilligung

Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn:

  • Eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung der betreffenden Person vorliegt.

  • Eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z. B. im Seuchenfall nach Infektionsschutzgesetz).


Fazit: Mitarbeitende können sich darauf verlassen: Ihre Gesundheitsdaten in der Arbeitsmedizin sind geschützt. Offenheit gegenüber Betriebsärzt:innen kann Vertrauen schaffen – ohne dass persönliche Informationen in falsche Hände geraten.

Nein. Ihre persönlichen Gesundheitsdaten bleiben streng vertraulich. Der:die Betriebsärzt:in unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.


Was Ihr Arbeitgeber erfährt:


  • Ob Sie für eine bestimmte Tätigkeit arbeitsmedizinisch geeignet,geeignet mit Auflagen odernicht geeignet sind.

  • Ggf. Empfehlungen, z. B. zu Schutzmaßnahmen oder Arbeitsplatzanpassungen.


Was nicht weitergegeben wird:


  • Diagnosen

  • Testergebnisse

  • Medizinische Details (z. B. Blutwerte, Beschwerden, Schwangerschaft, Vorerkrankungen)


Sie sollen sich offen äußern können – ohne Sorge, dass Ihre Aussagen oder Befunde weitergetragen werden. Vertrauen ist zentral: Nur wenn Sie ehrlich über Beschwerden sprechen, kann die Arbeitsmedizin Ihnen bestmöglich helfen.


Wichtig: Nur mit Ihrem Einverständnis dürfen medizinische Informationen an den Arbeitgeber weitergegeben werden. Sie allein entscheiden, was mitgeteilt wird.

Die Schweigepflicht in der Arbeitsmedizin bedeutet, dass Betriebsärzt:innen keine Gesundheitsdaten weitergeben dürfen – nicht einmal an den Arbeitgeber.


Ein zentrales Element der arbeitsmedizinischen Betreuung ist das Vertrauen zwischen Betriebsärzt:in und Mitarbeitenden. Dieses Vertrauen wird durch die gesetzlich verankerte ärztliche Schweigepflicht geschützt – ohne Ausnahmen, solange keine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vorliegt.


Gesetzliche Grundlage


  • § 203 Strafgesetzbuch (StGB): Verletzung der Schweigepflicht ist eine Straftat.

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert (Art. 9 DSGVO).

  • ArbMedVV: Regelungen zur ärztlichen Dokumentation und Trennung von Befunden und Bescheinigungen.


Was bedeutet das konkret?


  • Keine Mitteilung an Dritte: Diagnosen, Untersuchungsergebnisse oder gesundheitliche Einschränkungen dürfen nicht weitergegeben werden.

  • Bescheinigungen ohne Details: Arbeitgeber:innen erhalten nur die Information, ob die Person untersucht wurde – nicht, was dabei herauskam.

  • Vertrauensschutz: Mitarbeitende können medizinische Fragen stellen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.


Wann darf etwas weitergegeben werden?

  • Nur mit schriftlicher Einwilligung: z. B. wenn Mitarbeitende eine Weitergabe ausdrücklich erlauben (z. B. bei Eingliederungsmaßnahmen).

  • Bei gesetzlicher Pflicht: Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei meldepflichtigen Infektionen (Infektionsschutzgesetz).


Fazit: Die Schweigepflicht ist ein zentrales Prinzip der Arbeitsmedizin. Sie schützt die Privatsphäre der Beschäftigten und schafft die Grundlage für eine offene, vertrauensvolle Beratung.

Nein – arbeitsmedizinische Vorsorge ist für Sie als Beschäftigte:r immer kostenlos. Die Kosten trägt Ihr Arbeitgeber. Das ist gesetzlich so geregelt: Maßnahmen zum Arbeitsschutz dürfen für Sie niemals mit Kosten verbunden sein.


Das bedeutet für Sie:


  • Pflicht- und Angebotsuntersuchungen (z. B. Sehtest, Hörtest, Impfungen) zahlt der Arbeitgeber.

  • Wunschuntersuchungen, die Sie selbst anstoßen, wenn es einen Bezug zur Arbeit gibt, sind ebenfalls kostenfrei.

  • Auch Beratungen oder Nachuntersuchungen, die betriebsmedizinisch veranlasst werden, übernimmt Ihr Arbeitgeber.

  • Meistens finden die Untersuchungen während der Arbeitszeit statt. Die Zeit gilt dann als reguläre Arbeitszeit. Falls der Termin ausnahmsweise außerhalb liegt, wird sie in der Regel gutgeschrieben oder ausgeglichen – fragen Sie im Zweifel beim Betriebsrat oder in der Personalstelle nach.


Wichtig zu wissen:

Die betriebsärztliche Untersuchung erfolgt durch eine:n vom Unternehmen beauftragte:n Betriebsärzt:in. Wenn Sie eigenständig zu einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin gehen, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten in der Regel nicht.


Fazit: Sie zahlen nichts – weder Geld noch Urlaubstage. Ihre Gesundheit steht im Fokus, und der Arbeitsschutz sichert Ihnen die nötige Vorsorge. Nehmen Sie die Angebote ruhig in Anspruch – es lohnt sich.

Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden durch Ihre Arbeit bemerken, sind Sie damit nicht allein. Die Arbeitsmedizin ist genau dafür da, Sie zu unterstützen und Ihre Gesundheit zu schützen.


So gehen Sie vor:


  1. Suchen Sie das Gespräch:Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson im Betrieb – z. B. Ihre Führungskraft, den Betriebsrat oder direkt an den:die Betriebsärzt:in. Sprechen Sie offen über Ihre Symptome – etwa Rückenschmerzen, Hautreizungen, Schlafprobleme oder Stress.

  2. Vereinbaren Sie einen Termin beim Betriebsarzt oder bei der Betriebsärztin:Viele Betriebe bieten offene Sprechzeiten oder feste Untersuchungstermine. Ihre Angaben unterliegen der Schweigepflicht – Sie können also alles frei ansprechen.

  3. Was die Arbeitsmedizin konkret tut:

  • Ursachenanalyse: Arbeitsmediziner:innen prüfen, ob Ihre Beschwerden mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängen – z. B. durch Tests, Messungen oder gezielte Befragung.

  • Maßnahmenempfehlung: Gibt es einen Zusammenhang, schlagen sie konkrete Maßnahmen vor:

    • Arbeitsplatzanpassung (z. B. ergonomischer Stuhl, andere Werkzeuge

    • Schutzausrüstung verbessern

      Pausenregelungen anpassen oder Tätigkeiten wechseln

  • Beratung: Sie erhalten Empfehlungen zu weiterführender Diagnostik oder Behandlung – z. B. Facharztbesuch, Physiotherapie, Hilfsmittelversorgung.

  • Meldung einer Berufskrankheit: Falls ein ernster Verdacht besteht, erfolgt eine Meldung an die Berufsgenossenschaft – in Abstimmung mit Ihnen.

  • Prävention: Auch ohne akute Erkrankung berät Sie die Arbeitsmedizin, wenn Sie eine wachsende Belastung spüren – etwa bei Erschöpfung, Dauerstress oder beginnenden Beschwerden.


Wichtig: Sie entscheiden immer mit. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung an den Arbeitgeber weitergegeben. Und: Kein Problem ist zu klein. Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Lösungen finden.


Fazit: Zögern Sie nicht, die Arbeitsmedizin zu nutzen. Oft helfen schon kleine Änderungen, um große Belastungen zu vermeiden – und Sie können langfristig gesund weiterarbeiten.

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Damit Sie und Ihr Kind gut geschützt durch diese Zeit kommen, greift das Mutterschutzgesetz – und die Arbeitsmedizin hilft, die Vorschriften umzusetzen.


Was passiert, wenn Sie Ihre Schwangerschaft mitteilen:


  • Arbeitsplatzbeurteilung: Der:die Betriebsärzt:in prüft gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, ob Ihre Tätigkeit Risiken birgt – z. B. durch schweres Heben, Chemikalien, Lärm, Hitze, langes Stehen oder Schichtarbeit.

  • Empfehlungen zum Schutz: Falls nötig, wird Ihre Tätigkeit angepasst oder verändert – z. B. durch Entlastung bei schweren Aufgaben oder Versetzung an einen sicheren Arbeitsplatz.

  • Gestaltung von Arbeitszeit und Pausen: Nachtarbeit, Überstunden oder Akkordarbeit sind für Schwangere tabu. Die Arbeitsmedizin achtet auf Pausen, Erholungsmöglichkeiten und Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Beratung und Unterstützung: Der:die Betriebsärzt:in ist Ihre Ansprechperson – bei Fragen, Beschwerden oder Unsicherheiten. Sie erhalten Hinweise zu Arbeitsorganisation, körperlicher Belastung oder zum Umgang mit Beschwerden wie Kreislaufproblemen oder Rückenschmerzen.


Ihre Rechte im Überblick:


  • Mutterschutz gilt ab dem Moment der Bekanntgabe: Sie dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Geburt nur arbeiten, wenn Sie es ausdrücklich möchten.

  • Nach der Geburt: 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) Beschäftigungsverbot

  • Kündigungsschutz: Bis 4 Monate nach der Entbindung

  • Keine Gesundheitsdatenweitergabe: Auch in der Schwangerschaft unterliegt alles der Schweigepflicht. Ihr Arbeitgeber erfährt keine Diagnosen – nur die nötigen Schutzmaßnahmen.


Fazit: Die Arbeitsmedizin sorgt dafür, dass Sie sicher weiterarbeiten können – angepasst an Ihre Situation. Sie werden beraten, begleitet und geschützt – ganz individuell. Nutzen Sie dieses Angebot für eine gesunde Schwangerschaft im Job.

Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben, steht Ihnen im Arbeitsleben besonderer Schutz zu – die Arbeitsmedizin hilft Ihnen dabei, diesen auch wirklich wahrzunehmen. Ziel ist, dass Sie gesund, gleichberechtigt und ohne Einschränkungen arbeiten können.


Was die Arbeitsmedizin für Sie tut:


  • Prüfung und Anpassung des Arbeitsplatzes: Der:die Betriebsärzt:in schaut gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Arbeitsplatz barrierefrei und gesund gestaltet ist – z. B. durch ergonomische Möbel, technische Hilfsmittel oder Umbauten (z. B. Rampen, verstellbare Tische, Spezialsoftware).

  • Gesundheitsüberwachung: Je nach Beeinträchtigung prüft die Arbeitsmedizin gezielt gesundheitliche Aspekte – z. B. in enger Abstimmung mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin.

  • Beratung und Vermittlung: Der:die Betriebsärzt:in berät Sie und Ihre Führungskraft, wie sich Ihre Tätigkeit anpassen lässt. Auch Anträge bei Integrationsamt oder Agentur für Arbeit können angestoßen werden – etwa zur Finanzierung von Hilfsmitteln oder einer Assistenz.

  • Konfliktlösung: Bei Unsicherheiten im Betrieb, etwa zur Zumutbarkeit einer Aufgabe, kann die Arbeitsmedizin vermittelnd eingreifen und helfen, faire Lösungen zu finden.

  • Wahrung Ihrer Rechte: Die Arbeitsmedizin achtet darauf, dass Ihre gesetzlichen Ansprüche eingehalten werden – z. B. auf Zusatzurlaub, angepasste Arbeitszeit oder Befreiung von Mehrarbeit.


Was Sie selbst tun können:


  • Melden Sie sich frühzeitig, wenn Sie Unterstützungsbedarf haben.

  • Sprechen Sie offen mit dem:der Betriebsärzt:in – alles bleibt vertraulich.

  • Nutzen Sie Beratungsgespräche oder Gesundheitschecks gezielt, um Belastungen vorzubeugen.


Fazit: Die Arbeitsmedizin unterstützt Sie als schwerbehinderte:r Beschäftigte:r dabei, Ihre Fähigkeiten voll einzubringen – in einem sicheren, angepassten und diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld. Sie stehen mit Ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Arbeitsmedizin schützt Mitarbeitende durch Vorsorge, Beratung und vertrauliche Begleitung. Sie stärkt Gesundheit, gibt Sicherheit und bietet individuelle Unterstützung – für ein gesundes, leistungsfähiges und faires Berufsleben mit echter Fürsorgekultur.

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