Als weiterbildungsbefugte Fachärzt:in tragen Sie eine große Verantwortung gegenüber Ärzt:innen in Weiterbildung.
Die wichtigsten Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Weiterbildungsordnung (WBO) und dem Heilberufsgesetz des jeweiligen Bundeslands. Ergänzend gelten die Regelungen des Arbeitsvertrags und allgemeiner arbeitsrechtlicher Vorschriften wie dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hier finden Sie die zentralen Verpflichtungen, die Sie als Weiterbilder:in beachten müssen:
Strukturierte Einarbeitung und Ausbildungsplan
Zu Beginn der Weiterbildung müssen Sie ein Curriculum oder einen strukturierten Ausbildungsplan bereitstellen. Dieser soll alle wesentlichen Weiterbildungsinhalte und Stationen enthalten, wie sie laut WBO für die Facharztausbildung erforderlich sind. In vielen Bundesländern ist die schriftliche Aushändigung verpflichtend. Sie sind dafür verantwortlich, die Weiterbildung so zu gestalten, dass alle geforderten Inhalte inhaltlich und zeitlich vermittelt werden können. Dazu gehört:
Eine strukturierte Einarbeitung
Rechtzeitige Planung von Rotationen in andere Bereiche oder Einrichtungen
Gewährleistung ausreichender Möglichkeiten zum Erlernen aller relevanten Verfahren
Persönliche Anleitung und Betreuung
Die WBO verlangt, dass die Weiterbildung persönlich durch die befugte Person geleitet wird. Eine komplette Delegation ist unzulässig. Ihre Aufgabe ist es, Ärzt:innen in Weiterbildung als mentorähnliche Bezugsperson praktisch anzuleiten, Fertigkeiten zu vermitteln und begleitend Feedback zu geben.
Gerade in der Anfangszeit ist eine engmaschige Betreuung wichtig. Bei schwierigen Eingriffen sollten Sie oder ein:e erfahrene:r Kolleg:in anwesend sein. Mit zunehmender Erfahrung kann die betreute Person mehr Verantwortung übernehmen – Ihre Aufsichtspflicht bleibt jedoch bestehen.
Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Fürsorgepflicht
Trotz hoher Motivation und Bereitschaft zur Dienstübernahme müssen Sie als Arbeitgeber:in das Arbeitszeitgesetz einhalten. Das bedeutet:
Auch bei tariflichen Opt-Out-Regelungen (bis ca. 60 Stunden pro Woche) dürfen Berufsanfänger:innen nicht überlastet werden.
Ihre Fürsorgepflicht umfasst auch:
Genügend Erholungszeiten und Urlaubstage
Ein wertschätzendes Arbeitsklima ohne Mobbing
Gesundheitsschutz und Lernförderung
Regelmäßige Feedback-Gespräche
Mindestens einmal jährlich müssen Sie ein strukturiertes Weiterbildungsgespräch führen. Darin besprechen Sie gemeinsam mit der ärztlichen Nachwuchskraft den Ausbildungsstand, geben Feedback und definieren neue Lernziele. Empfehlenswert sind zusätzliche Gespräche:
Diese Gespräche dienen auch dazu, Missverständnisse oder Probleme frühzeitig zu klären.
Dokumentation der Weiterbildung
Die Facharztweiterbildung muss schriftlich dokumentiert werden. Ärzt:innen in Weiterbildung führen dazu ein Logbuch oder einen Weiterbildungsnachweis.
Ihre Aufgaben als Weiterbilder:in:
Diese Dokumentation ist Grundlage für die Zulassung zur Facharztprüfung und hilft, den Ausbildungsstand transparent zu machen.
Ausbildung im Einklang mit der Weiterbildungsordnung
Sie müssen sicherstellen, dass alle in der WBO geforderten Inhalte und Zeitanteile vermittelt werden. Ist z. B. ein sechsmonatiger Intensivmedizin-Abschnitt vorgeschrieben, müssen Sie diesen in Ihrer Klinik oder durch Rotation ermöglichen. Falls Ihre Einrichtung nicht alle Abschnitte abdeckt, müssen Sie frühzeitig informieren und gemeinsam eine Lösung erarbeiten (z. B. Kooperationen in einem Weiterbildungsverbund).
Ausstellung von Zeugnissen und Beurteilungen
Nach Abschluss der Weiterbildung oder bei einem vorzeitigen Wechsel sind Sie verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Es muss enthalten:
Dauer der absolvierten Abschnitte
Vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten
Beurteilung der fachlichen Eignung
Ein Zwischenzeugnis ist auf Wunsch zeitnah auszustellen. Die Frist für das Abschlusszeugnis liegt in der Regel bei drei Monaten nach Beendigung.
Keine finanziellen Hürden für Ärzt:innen in Weiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses. Sie dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Weiterbildung verlangen. Unzulässig wären etwa Zahlungen für die Ausbildungsleistung. Ausnahmen gelten für externe Pflichtkurse (z. B. Ultraschall, Strahlenschutz), die ggf. von der weiterzubildenden Person selbst getragen werden müssen.
Unterstützung und Förderung
Gute Weiterbilder:innen unterstützen aktiv die Entwicklung ihrer Schützlinge. Dazu gehören:
Ermöglichung von Fortbildungen und Kongressbesuchen
Gewährung von Bildungsurlaub
Mentoring bei wissenschaftlichen Aktivitäten oder Karrierefragen
Solche freiwilligen Leistungen fördern Motivation und Bindung an Ihre Einrichtung.
Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
Die Landesärztekammern überwachen die Einhaltung der Weiterbildungsordnung. Bei Pflichtverstoß kann die Weiterbildungsermächtigung entzogen werden. Auch arbeitsrechtliche Folgen (z. B. Bußgelder, Kündigungen) sind möglich. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, alle Verpflichtungen gewissenhaft zu erfüllen.
Fazit: Als weiterbildungsbefugte Fachärzt:in tragen Sie eine Vielzahl an Pflichten – von der strukturierten Anleitung über die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben bis zur Ausstellung qualifizierter Zeugnisse. Wenn Sie diese Aufgaben mit Sorgfalt und Engagement umsetzen, profitieren alle: Ärzt:innen in Weiterbildung erreichen ihr Ziel, und Sie gewinnen qualifizierte Fachkräfte für Ihre Einrichtung. Eine gute Weiterbildungskultur ist ein nachhaltiger Gewinn.