FAQ

Arzt in Weiterbildung

Arzt in Weiterbildung – alle wichtigen Fragen verständlich erklärt.

Diese Seite richtet sich an Mediziner:innen, die eine Weiterbildung in der Arbeitsmedizin anstreben oder bereits absolvieren.

Hier finden Sie praxisnahe Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen, Ablauf, Inhalten und Perspektiven. Auch Arbeitgeber und Weiterbildungsbefugte erhalten relevante Informationen – klar gegliedert und aktuell.


Lesezeit: 0 Min.
Blick über die Schulter einer Mitarbeiterin des Gesundheitswesens, die den Blutdruck einer Patientin prüft
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Was bedeutet „Arzt in Weiterbildung“ konkret? Hier finden Sie verständliche Erklärungen zu rechtlichen Grundlagen, Ausbildungswegen und typischen Aufgaben sowie Informationen zu Facharztoptionen und Entwicklungsperspektiven im deutschen Gesundheitssystem.

Eine Ärztin oder ein Arzt in Weiterbildung ist ein approbiertes medizinisches Fachpersonal, das nach dem abgeschlossenen Medizinstudium eine strukturierte ärztliche Weiterbildung durchläuft.


  • Ziel ist der Erwerb eines Facharzttitels durch den gezielten Aufbau praktischer und theoretischer Kompetenzen in einem spezialisierten medizinischen Bereich.

  • Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten – meist unter Anleitung erfahrener Oberärzt:innen oder Chefärzt:innen mit Weiterbildungsermächtigung.

  • Sie vermittelt fundierte Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im gewählten Fachgebiet.

  • Die Dauer variiert je nach Spezialisierung, beträgt aber in der Regel fünf bis sechs Jahre.

  • Während dieser Zeit durchlaufen Ärzt:innen in Weiterbildung verschiedene Stationen und Abteilungen, um ein breites Erfahrungsspektrum zu erlangen.

  • Den Abschluss der Weiterbildung bildet die Facharztprüfung vor der zuständigen Landesärztekammer.


Zusammengefasst: Eine Ärztin oder ein Arzt in Weiterbildung befindet sich in einer mehrjährigen, strukturierten Facharztausbildung mit dem Ziel, umfassende medizinische Kompetenzen zu erwerben und langfristig eine hochwertige Versorgung sicherzustellen.


Zum Begriff (Inhalt & Bedeutung)


Der Begriff „Ärztin oder Arzt in Weiterbildung“ wird bewusst dem veralteten Begriff „Assistenzarzt“ vorgezogen. Er verdeutlicht, dass es sich um approbierte Mediziner:innen handelt, die eigenverantwortlich arbeiten, jedoch weiterhin unter fachärztlicher Anleitung stehen. So bleibt die Qualität der medizinischen Versorgung jederzeit gewährleistet.


Merkmale einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung:


  • Approbation:

    Nach dem abgeschlossenen Medizinstudium verfügt die Person über die ärztliche Approbation.

  • Facharztausbildung:

    Die Ärztin oder der Arzt absolviert eine mehrjährige, strukturierte Weiterbildung, um einen Facharzttitel in einem medizinischen Fachgebiet zu erwerben (z. B. Innere Medizin, Chirurgie).

  • Anleitung:

    Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung und Aufsicht einer erfahrenen Fachärztin oder eines erfahrenen Facharztes mit Weiterbildungsermächtigung.

  • Weiterbildungsstätte:

    Die Tätigkeit findet in zugelassenen Einrichtungen statt – etwa in Krankenhäusern oder Facharztpraxen.

  • Dauer:

    Je nach Fachrichtung dauert die Weiterbildung in der Regel fünf bis sechs Jahre.

  • Dokumentation:

    Alle erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden in einem Logbuch dokumentiert und durch die Ärztekammer geprüft.


Aufgaben einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung:


  • Patientenversorgung:

    Eigenverantwortliche Versorgung von Patient:innen unter Supervision – einschließlich Diagnostik, Therapie und Nachsorge.

  • Fachliche Entwicklung:

    Aneignung und Vertiefung praktischer und theoretischer Kenntnisse im gewählten Fachgebiet.

  • Bereitschaftsdienste:

    Teilnahme an Schicht- und Bereitschaftsdiensten, häufig auch nachts.

  • Teamarbeit:

    Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen – z. B. Pflege, Physiotherapie.

  • Fortbildung:

    Teilnahme an internen und externen Fortbildungen, Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen.

  • Dokumentation:

    Sorgfältige Dokumentation aller Tätigkeiten und Lernfortschritte während der Weiterbildung.


Eine Ärztin oder ein Arzt in Weiterbildung trägt bereits Verantwortung in der Patientenversorgung, arbeitet jedoch stets unter fachärztlicher Anleitung mit dem Ziel, alle für die Facharztqualifikation notwendigen Kompetenzen zu erwerben.

Die zentralen Merkmale gliedern sich in verschiedene Kompetenzbereiche:


Fachliche und methodische Kompetenzen


  • Fundiertes medizinisches Wissen und die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung.

  • Fähigkeit, medizinische Zusammenhänge zu analysieren, Diagnosen zu stellen und Therapien einzuleiten.

  • Anwendung wissenschaftlicher Methoden und evidenzbasierte Entscheidungsfindung.

  • Sorgfältiges, genaues und verantwortungsbewusstes Arbeiten.


Soziale Kompetenzen


  • Empathie und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patient:innen und Angehörigen.

  • Klare, verständliche und respektvolle Kommunikation im Team und mit Patient:innen.

  • Teamfähigkeit und Offenheit für interdisziplinäre Zusammenarbeit.

  • Konfliktfähigkeit und konstruktiver Umgang mit schwierigen Situationen.


Persönliche Kompetenzen


  • Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verantwortungsbewusstsein.

  • Gute Selbstorganisation, Eigeninitiative und hohe Lernbereitschaft.

  • Belastbarkeit und Stressresistenz – besonders im oft anspruchsvollen Klinikalltag.

  • Verschwiegenheit und ein verantwortungsvoller Umgang mit sensiblen Patientendaten.


Weitere wichtige Merkmale


  • Kritikfähigkeit und die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen.

  • Hygienebewusstsein und ein gepflegtes Erscheinungsbild.

  • Digitale Kompetenz im Umgang mit medizinischen Anwendungen und Dokumentationssystemen.


Diese Kompetenzen sind entscheidend, damit Ärzt:innen in Weiterbildung sowohl fachlich als auch menschlich und organisatorisch den Anforderungen des Berufs gerecht werden.

Fazit: Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ bieten fundiertes Wissen zur Weiterbildung als Arzt – ideal für Interessierte, die sich über Ablauf, Fachrichtungen und Perspektiven im Gesundheitswesen informieren wollen.

FAQ für Arbeitgeber

Erfahren Sie, was Unternehmen und Kliniken über Ärzte in Weiterbildung wissen müssen – von rechtlichen Pflichten über Einsatzbereiche bis hin zur Förderung, Organisation und Integration in den medizinischen Betriebsablauf.

Als Arbeitgeber möchten Sie sicherstellen, dass die Weiterbildung einer Ärztin oder eines Arztes ordnungsgemäß erfolgt. Grundsätzlich dürfen nur speziell qualifizierte Fachärzt:innen diese Aufgabe übernehmen.


Das bedeutet: Die ausbildende Person muss die entsprechende Facharztanerkennung in dem Gebiet besitzen, in dem die Weiterbildung erfolgt.


Zusätzlich gelten gesetzliche Vorgaben: Laut Weiterbildungsordnung (WBO) der zuständigen Landesärztekammer dürfen nur befugte Ärzt:innen die Weiterbildung leiten.


Facharztqualifikation als Grundlage


Die wichtigste Voraussetzung ist die fachliche Qualifikation: Die ausbildende Person muss als Fachärzt:in im jeweiligen Fachgebiet anerkannt sein. Eine Approbation allein reicht nicht aus. In der Regel verfügen Weiterbilder:innen zudem über mehrjährige Berufserfahrung, bevor sie die Erlaubnis zur Ausbildung erhalten. Diese Erfahrung stellt sicher, dass genügend praktisches Wissen vorhanden ist, um Nachwuchskräften fachlich kompetent zur Seite zu stehen.


Weiterbildungsermächtigung durch die Landesärztekammer


Neben der Facharztqualifikation benötigen ausbildende Ärzt:innen eine Weiterbildungsermächtigung (auch: Weiterbildungsbefugnis), die von der jeweiligen Landesärztekammer erteilt wird. Diese Befugnis berechtigt offiziell zur Ausbildung und sorgt dafür, dass die Weiterbildungszeit auf die Facharztausbildung der Assistenzärzt:innen angerechnet wird.


Für die Erteilung dieser Ermächtigung müssen folgende Nachweise erbracht werden:


  • Facharzturkunde im entsprechenden Gebiet (z. B. Innere Medizin, Chirurgie)

  • Mehrjährige Tätigkeit als Fachärzt:in (je nach Bundesland meist 2–5 Jahre)

  • Ein Weiterbildungskonzept oder Curriculum mit inhaltlicher und zeitlicher Struktur

  • Angaben zur Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Einrichtung (z. B. Fallzahlen, Eingriffe), um eine umfassende Ausbildung sicherzustellen


Die Kammer prüft die Unterlagen und erteilt die Weiterbildungsermächtigung persönlich. Sie ist in der Regel an die Person und häufig auch an die Einrichtung gebunden. Bei einem Wechsel des Arbeitsortes muss die Befugnis meist neu beantragt werden. Gut zu wissen:

  • In Kliniken haben häufig Chefärzt:innen oder leitende Oberärzt:innen die Ermächtigung.

  • In größeren Abteilungen können auch mehrere Fachärzt:innen befugt sein – entweder für unterschiedliche Teilgebiete oder gemeinsam für ein Fachgebiet.

  • In einer Praxis übernimmt in der Regel der:die Praxisinhaber:in oder ein:e angestellte:r Fachärzt:in diese Rolle.


Anerkannte Weiterbildungsstätten: Klinik und Praxis


Nicht nur die ausbildende Person, auch die Weiterbildungsstätte muss geeignet sein. Zu den anerkannten Einrichtungen zählen Kliniken, Abteilungen in Krankenhäusern oder Arztpraxen. Die Landesärztekammer stellt sicher, dass dort das notwendige Spektrum des Fachgebiets abgedeckt wird. Auch die technische Ausstattung muss den aktuellen Standards entsprechen.


Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern


Die Voraussetzungen ähneln sich bundesweit, da sie sich an der Muster-Weiterbildungsordnung orientieren. Einzelheiten können jedoch abweichen: Zum Beispiel variiert die erforderliche Dauer der Facharzttätigkeit oder die Befristung der Ermächtigung. Manche Kammern vergeben sie für fünf Jahre, andere unbefristet mit regelmäßiger Überprüfung. Auch die Bezeichnungen unterscheiden sich regional – so sprechen manche Kammern von „Weiterbildungsbefugnis“ statt „Ermächtigung“, gemeint ist aber dasselbe. Informieren Sie sich daher immer bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer über die geltenden Voraussetzungen.


Nutzen für Arbeitgeber:innen


Nur wer alle genannten Anforderungen erfüllt, darf Ärzt:innen in Weiterbildung ausbilden. Auch wenn das Verfahren aufwendig erscheinen mag, bietet es klare Vorteile: Mit einer Weiterbildungsermächtigung können Sie aktiv zur Nachwuchsförderung beitragen und junge Fachkräfte an Ihr Haus oder Ihre Praxis binden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Viele Ärzt:innen suchen gezielt nach Stellen mit Weiterbildungsmöglichkeiten. Eine offiziell anerkannte Weiterbildungsstätte zu sein, erhöht Ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in. Ärzt:innen in Weiterbildung bringen zudem frisches Wissen aus der Universität mit und bereichern Ihr Team fachlich und persönlich.


Fazit: Wenn Sie als Arbeitgeber:in die Voraussetzungen erfüllen, schaffen Sie eine wichtige Grundlage, um medizinischen Nachwuchs erfolgreich auszubilden und langfristig zu binden.

Als weiterbildungsbefugte Fachärzt:in tragen Sie eine große Verantwortung gegenüber Ärzt:innen in Weiterbildung.


Die wichtigsten Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Weiterbildungsordnung (WBO) und dem Heilberufsgesetz des jeweiligen Bundeslands. Ergänzend gelten die Regelungen des Arbeitsvertrags und allgemeiner arbeitsrechtlicher Vorschriften wie dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hier finden Sie die zentralen Verpflichtungen, die Sie als Weiterbilder:in beachten müssen:


Strukturierte Einarbeitung und Ausbildungsplan


Zu Beginn der Weiterbildung müssen Sie ein Curriculum oder einen strukturierten Ausbildungsplan bereitstellen. Dieser soll alle wesentlichen Weiterbildungsinhalte und Stationen enthalten, wie sie laut WBO für die Facharztausbildung erforderlich sind. In vielen Bundesländern ist die schriftliche Aushändigung verpflichtend. Sie sind dafür verantwortlich, die Weiterbildung so zu gestalten, dass alle geforderten Inhalte inhaltlich und zeitlich vermittelt werden können. Dazu gehört:

  • Eine strukturierte Einarbeitung

  • Rechtzeitige Planung von Rotationen in andere Bereiche oder Einrichtungen

  • Gewährleistung ausreichender Möglichkeiten zum Erlernen aller relevanten Verfahren


Persönliche Anleitung und Betreuung


Die WBO verlangt, dass die Weiterbildung persönlich durch die befugte Person geleitet wird. Eine komplette Delegation ist unzulässig. Ihre Aufgabe ist es, Ärzt:innen in Weiterbildung als mentorähnliche Bezugsperson praktisch anzuleiten, Fertigkeiten zu vermitteln und begleitend Feedback zu geben.

Gerade in der Anfangszeit ist eine engmaschige Betreuung wichtig. Bei schwierigen Eingriffen sollten Sie oder ein:e erfahrene:r Kolleg:in anwesend sein. Mit zunehmender Erfahrung kann die betreute Person mehr Verantwortung übernehmen – Ihre Aufsichtspflicht bleibt jedoch bestehen.


Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Fürsorgepflicht


Trotz hoher Motivation und Bereitschaft zur Dienstübernahme müssen Sie als Arbeitgeber:in das Arbeitszeitgesetz einhalten. Das bedeutet:

  • Maximal 48 Stunden durchschnittliche Wochenarbeitszeit (ohne Opt-Out)

  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit nach einem Dienst

Auch bei tariflichen Opt-Out-Regelungen (bis ca. 60 Stunden pro Woche) dürfen Berufsanfänger:innen nicht überlastet werden.


Ihre Fürsorgepflicht umfasst auch:

  • Genügend Erholungszeiten und Urlaubstage

  • Ein wertschätzendes Arbeitsklima ohne Mobbing

  • Gesundheitsschutz und Lernförderung


Regelmäßige Feedback-Gespräche


Mindestens einmal jährlich müssen Sie ein strukturiertes Weiterbildungsgespräch führen. Darin besprechen Sie gemeinsam mit der ärztlichen Nachwuchskraft den Ausbildungsstand, geben Feedback und definieren neue Lernziele. Empfehlenswert sind zusätzliche Gespräche:

  • Nach Abschluss einzelner Weiterbildungsabschnitte

  • Halbjährlich zur Standortbestimmung


Diese Gespräche dienen auch dazu, Missverständnisse oder Probleme frühzeitig zu klären.


Dokumentation der Weiterbildung


Die Facharztweiterbildung muss schriftlich dokumentiert werden. Ärzt:innen in Weiterbildung führen dazu ein Logbuch oder einen Weiterbildungsnachweis.


Ihre Aufgaben als Weiterbilder:in:

  • Regelmäßige Prüfung der Eintragungen

  • Jährliche Bestätigung durch Unterschrift


Diese Dokumentation ist Grundlage für die Zulassung zur Facharztprüfung und hilft, den Ausbildungsstand transparent zu machen.


Ausbildung im Einklang mit der Weiterbildungsordnung


Sie müssen sicherstellen, dass alle in der WBO geforderten Inhalte und Zeitanteile vermittelt werden. Ist z. B. ein sechsmonatiger Intensivmedizin-Abschnitt vorgeschrieben, müssen Sie diesen in Ihrer Klinik oder durch Rotation ermöglichen. Falls Ihre Einrichtung nicht alle Abschnitte abdeckt, müssen Sie frühzeitig informieren und gemeinsam eine Lösung erarbeiten (z. B. Kooperationen in einem Weiterbildungsverbund).


Ausstellung von Zeugnissen und Beurteilungen


Nach Abschluss der Weiterbildung oder bei einem vorzeitigen Wechsel sind Sie verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Es muss enthalten:

  • Dauer der absolvierten Abschnitte

  • Vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten

  • Beurteilung der fachlichen Eignung


Ein Zwischenzeugnis ist auf Wunsch zeitnah auszustellen. Die Frist für das Abschlusszeugnis liegt in der Regel bei drei Monaten nach Beendigung.


Keine finanziellen Hürden für Ärzt:innen in Weiterbildung


Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses. Sie dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Weiterbildung verlangen. Unzulässig wären etwa Zahlungen für die Ausbildungsleistung. Ausnahmen gelten für externe Pflichtkurse (z. B. Ultraschall, Strahlenschutz), die ggf. von der weiterzubildenden Person selbst getragen werden müssen.


Unterstützung und Förderung


Gute Weiterbilder:innen unterstützen aktiv die Entwicklung ihrer Schützlinge. Dazu gehören:

  • Ermöglichung von Fortbildungen und Kongressbesuchen

  • Gewährung von Bildungsurlaub

  • Mentoring bei wissenschaftlichen Aktivitäten oder Karrierefragen


Solche freiwilligen Leistungen fördern Motivation und Bindung an Ihre Einrichtung.


Konsequenzen bei Pflichtverletzungen


Die Landesärztekammern überwachen die Einhaltung der Weiterbildungsordnung. Bei Pflichtverstoß kann die Weiterbildungsermächtigung entzogen werden. Auch arbeitsrechtliche Folgen (z. B. Bußgelder, Kündigungen) sind möglich. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, alle Verpflichtungen gewissenhaft zu erfüllen.


Fazit: Als weiterbildungsbefugte Fachärzt:in tragen Sie eine Vielzahl an Pflichten – von der strukturierten Anleitung über die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben bis zur Ausstellung qualifizierter Zeugnisse. Wenn Sie diese Aufgaben mit Sorgfalt und Engagement umsetzen, profitieren alle: Ärzt:innen in Weiterbildung erreichen ihr Ziel, und Sie gewinnen qualifizierte Fachkräfte für Ihre Einrichtung. Eine gute Weiterbildungskultur ist ein nachhaltiger Gewinn.


Die Einstellung von Ärzt:innen in Weiterbildung (AiW) bringt für Sie als Arbeitgeber:in feste Gehalts- und Nebenkosten mit sich. Hier finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Ausgaben und mögliche Fördermittel.


Gehalt und Lohnnebenkosten


Das Grundgehalt richtet sich meist nach dem Tarifvertrag (z. B. Marburger Bund). 2024 liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 4.500–4.800 Euro brutto monatlich, mit jährlicher Steigerung. Im 5. Weiterbildungsjahr kann es bis zu 6.000 Euro betragen. Auch in Praxen ohne Tarifbindung orientieren sich viele Arbeitgeber:innen an diesen Werten, um konkurrenzfähig zu bleiben.


Zusätzlich fallen Lohnnebenkosten von etwa 20–25 % an. Dazu zählen Arbeitgeberanteile für:

  • Kranken- und Pflegeversicherung

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft


Auch Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) oder Fortbildungskosten können je nach Vertrag dazukommen.


Unterschiede je nach Einrichtung und Region


In Kliniken gelten feste Tarifverträge. In Praxen bestehen mehr Gestaltungsspielräume, doch ähnliche Gehaltsniveaus sind notwendig, um qualifizierte AiW zu gewinnen. Ambulante Einrichtungen bieten den Vorteil regulärer Arbeitszeiten, dafür ist der wirtschaftliche Beitrag des AiW zu Beginn oft geringer.


Je nach Bundesland und Träger gelten unterschiedliche Tarifwerke. Die Gehaltsunterschiede sind aber gering, da viele Verträge bundesweit harmonisiert wurden.


Fördermittel für die Weiterbildung

Ambulante Förderung nach § 75a SGB V


Praxisinhaber:innen können Fördermittel von derzeit rund 5.000 Euro monatlich erhalten – meist für die Weiterbildung in Allgemeinmedizin, aber auch in anderen bedarfsrelevanten Fächern. Die Förderung wird für bis zu 36 Monate gewährt, sofern eine Weiterbildungsbefugnis vorliegt und die Weiterbildung in Vollzeit erfolgt.


Förderung in Kliniken


Direkte Zuschüsse für Kliniken sind unüblich. Refinanzierung erfolgt über Fallpauschalen. Einzelne Bundesländer fördern jedoch spezifische Programme, z. B. zur Ausbildung in Mangelregionen oder durch Weiterbildungsverbünde.


Voraussetzungen und Antragstellung


Für die Förderung benötigen Sie:

  • Eine anerkannte Weiterbildungsbefugnis

  • Vollzeitbeschäftigung des AiW in Weiterbildung

  • Schriftlichen Antrag bei der zuständigen KV

  • Nachweise über die Verwendung der Mittel


Führen Sie außerdem frühzeitig Gespräche zur Weiterbeschäftigung nach Förderende.


Fazit: Die Beschäftigung von AiW verursacht spürbare Kosten. Durch gezielte Fördermittel – insbesondere in der ambulanten Versorgung – lassen sich diese jedoch deutlich reduzieren. Gleichzeitig gewinnen Sie qualifizierten Nachwuchs, der langfristig zur Verstärkung Ihres Teams beiträgt.

Die Facharztweiterbildung dauert je nach Fachrichtung in der Regel 5 bis 6 Jahre in Vollzeit. Die genaue Dauer ist in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern geregelt und deutschlandweit weitgehend einheitlich. Bei Teilzeit verlängert sich die Weiterbildung entsprechend.


Beispiele für die Weiterbildungsdauer


  • Allgemeinmedizin: 5 Jahre (3 Jahre Klinik, 2 Jahre Praxis)

  • Innere Medizin: 5 Jahre

  • Chirurgie: 6 Jahre

  • Kinder- und Jugendmedizin: 5 Jahre

  • Neurologie, Psychiatrie, Gynäkologie: jeweils 5 Jahre


Spezialisierungen oder Schwerpunkte können die Weiterbildung verlängern. Neurochirurgie dauert z. B. meist 6 Jahre.


Stationen und Rotationen


Ein AiW wechselt während der Weiterbildung häufig die Abteilungen oder Einrichtungen. Oft ist eine Rotation zwischen Klinik und Praxis oder innerhalb eines Weiterbildungsverbunds vorgesehen. Bei externer Rotation arbeitet der AiW zeitweise in einer anderen Einrichtung, kehrt aber ggf. zurück.


Wie lange bleibt der AiW in Ihrer Einrichtung?


Das hängt davon ab, ob Ihre Einrichtung die volle oder nur eine Teilbefugnis besitzt:

  • Volle Befugnis: Der AiW kann die komplette Weiterbildung bei Ihnen absolvieren.

  • Teilbefugnis: Nach dem vorgesehenen Abschnitt wechselt der AiW zu einer anderen Weiterbildungsstätte.


Befristete Arbeitsverträge sind üblich und orientieren sich an den Weiterbildungsabschnitten.


Nach der Weiterbildung: Fachärzt:innen binden


Nach Abschluss ist der AiW nicht verpflichtet zu bleiben. So erhöhen Sie die Chancen:

  • Frühzeitig Perspektiven bieten

  • Angemessene Arbeitsbedingungen schaffen

  • Vertragsklauseln fair gestalten

  • Entwicklungschancen aufzeigen


Fazit: Die Weiterbildung dauert meist 5 bis 6 Jahre. Wie lange der AiW bei Ihnen bleibt, hängt von Ihrer Weiterbildungsbefugnis und Planung ab. Mit guter Organisation und attraktiven Perspektiven können Sie Fachärzt:innen auch langfristig an Ihre Einrichtung binden.

Eine gesetzliche Pflicht zur Freistellung für Kurse oder Lernzeit besteht nicht immer eindeutig. Dennoch gibt es rechtliche und tarifliche Grundlagen sowie bewährte Praxis: 

Kurse als Teil der Weiterbildung 

Die WBO schreibt für viele Fachrichtungen externe Kurse vor. Die Teilnahme daran ist für den Facharzttitel erforderlich. In der Praxis werden diese Kurse oft als Arbeitszeit oder Dienstbefreiung behandelt. 

Rechtliche Rahmenbedingungen 

  • Weiterbildungsordnung verpflichtet zur Vermittlung aller Inhalte 

  • Arbeitsverträge oder Tarifverträge enthalten oft Freistellungsregelungen 

  • Viele Arbeitgeber übernehmen Kursgebühren und planen die Freistellung frühzeitig ein 

Prüfungsvorbereitung 

Ein Anspruch auf Freistellung für Selbstlernzeit besteht nicht automatisch. Viele Arbeitgeber gewähren jedoch freiwillig einige freie Tage oder reduzieren den Dienstplan. Alternativ kann Urlaub oder Überstundenabbau genutzt werden. 

Bildungsurlaub und regionale Unterschiede 

In vielen Bundesländern haben AiWs Anspruch auf Bildungsurlaub (z. B. 5 Tage pro Jahr). In Bayern oder Sachsen fehlt eine solche Regelung. 

Tarifverträge enthalten teils weitere Ansprüche, etwa 5 Tage Fortbildungszeit jährlich. 

Wirtschaftlicher Nutzen und Organisation 

Freistellung verursacht Aufwand, ist aber eine Investition in qualifiziertes Personal. Weiterbildungsgespräche und frühzeitige Planung sorgen für reibungslose Abläufe. Gute Unterstützung fördert die Mitarbeiterbindung und steigert die Erfolgsquote bei Facharztprüfungen. 

Fazit 

Fördern Sie Ihren AiW aktiv bei Kursen und der Vorbereitung. Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich eine unterstützende Haltung für beide Seiten. So sichern Sie langfristig qualifizierten Nachwuchs für Ihre Einrichtung. 


Ein nicht bestandener Facharztprüfungstermin ist kein Karriere-Aus. Wichtig ist ein besonnener Umgang und ein klarer Fahrplan für den nächsten Anlauf. 

Weiterarbeit möglich 

Auch nach dem Durchfallen behalten Ärzt:innen in Weiterbildung ihren Status und dürfen weiterarbeiten. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen – bei unbefristeten Verträgen unverändert, befristete Verträge sollten ggf. verlängert werden, um eine Wiederholung zu ermöglichen. 

Wiederholung und Fristen 

Die Prüfung kann meist nach 3 bis 6 Monaten wiederholt werden. In der Regel sind zwei Wiederholungsversuche erlaubt. Bei mehrfachem Scheitern entscheidet die Kammer über das weitere Vorgehen. Eine Verlängerung der Weiterbildungszeit ist nur selten erforderlich. 

Als Arbeitgeber:in sollten Sie die Anmeldung unterstützen, ein Bestätigungsschreiben zur Weiterbeschäftigung bereitstellen und gegebenenfalls Prüfungsgebühren übernehmen. 

Ursachen klären, gezielt fördern 

Führen Sie ein konstruktives Gespräch und analysieren Sie gemeinsam, woran es lag. Daraus ergeben sich gezielte Maßnahmen: 

  • Hospitationen oder Rotationen in kritischen Bereichen 

  • Teilnahme an Fortbildungen oder Vorbereitungskursen 

  • Mentoring durch erfahrene Kolleg:innen 

Zeigen Sie Verständnis und unterstützen Sie emotional wie organisatorisch. Das stärkt Motivation und Vertrauen. 

Organisatorische Folgen 

Geplante Positionen (z. B. als Fachärzt:in) verzögern sich. Auch wirtschaftlich kann das relevant sein: Die Facharztvergütung tritt später in Kraft. Wichtiger ist jedoch, langfristig eine qualifizierte Fachkraft zu gewinnen. 

Rolle der Weiterbildungsstätte 

Ein einmaliges Nichtbestehen hat in der Regel keine negativen Folgen für die Anerkennung Ihrer Einrichtung. Wichtig ist, dass Sie die Person weiterhin unterstützen und Qualitätssicherung betreiben. 

Unterschiede nach Fachgebiet und Region 

Je nach Fachrichtung und Ärztekammer gelten leicht unterschiedliche Regelungen. Erkundigen Sie sich frühzeitig zu Fristen und Vorgaben. 

Fazit 

Bleiben Sie ruhig, planen Sie gemeinsam die Wiederholung und bieten Sie aktive Unterstützung. So erhöhen Sie die Erfolgschancen und stärken die Bindung an Ihre Einrichtung. 

Praxis-Tipp: Sorgen Sie für ein unterstützendes Umfeld, stellen Sie Ressourcen bereit und fördern Sie gezielt. Aus einem Rückschlag kann langfristig ein Gewinn entstehen. 

Ein nicht bestandener Facharztprüfungstermin ist kein Karriere-Aus. Wichtig ist ein besonnener Umgang und ein klarer Fahrplan für den nächsten Anlauf. 

Weiterarbeit möglich 

Auch nach dem Durchfallen behalten Ärzt:innen in Weiterbildung ihren Status und dürfen weiterarbeiten. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen – bei unbefristeten Verträgen unverändert, befristete Verträge sollten ggf. verlängert werden, um eine Wiederholung zu ermöglichen. 

Wiederholung und Fristen 

Die Prüfung kann meist nach 3 bis 6 Monaten wiederholt werden. In der Regel sind zwei Wiederholungsversuche erlaubt. Bei mehrfachem Scheitern entscheidet die Kammer über das weitere Vorgehen. Eine Verlängerung der Weiterbildungszeit ist nur selten erforderlich. 

Als Arbeitgeber:in sollten Sie die Anmeldung unterstützen, ein Bestätigungsschreiben zur Weiterbeschäftigung bereitstellen und gegebenenfalls Prüfungsgebühren übernehmen. 

Ursachen klären, gezielt fördern 

Führen Sie ein konstruktives Gespräch und analysieren Sie gemeinsam, woran es lag. Daraus ergeben sich gezielte Maßnahmen: 

  • Hospitationen oder Rotationen in kritischen Bereichen 

  • Teilnahme an Fortbildungen oder Vorbereitungskursen 

  • Mentoring durch erfahrene Kolleg:innen 

Zeigen Sie Verständnis und unterstützen Sie emotional wie organisatorisch. Das stärkt Motivation und Vertrauen. 

Organisatorische Folgen 

Geplante Positionen (z. B. als Fachärzt:in) verzögern sich. Auch wirtschaftlich kann das relevant sein: Die Facharztvergütung tritt später in Kraft. Wichtiger ist jedoch, langfristig eine qualifizierte Fachkraft zu gewinnen. 

Rolle der Weiterbildungsstätte 

Ein einmaliges Nichtbestehen hat in der Regel keine negativen Folgen für die Anerkennung Ihrer Einrichtung. Wichtig ist, dass Sie die Person weiterhin unterstützen und Qualitätssicherung betreiben. 

Unterschiede nach Fachgebiet und Region 

Je nach Fachrichtung und Ärztekammer gelten leicht unterschiedliche Regelungen. Erkundigen Sie sich frühzeitig zu Fristen und Vorgaben. 

Fazit 

Bleiben Sie ruhig, planen Sie gemeinsam die Wiederholung und bieten Sie aktive Unterstützung. So erhöhen Sie die Erfolgschancen und stärken die Bindung an Ihre Einrichtung. 

Praxis-Tipp: Sorgen Sie für ein unterstützendes Umfeld, stellen Sie Ressourcen bereit und fördern Sie gezielt. Aus einem Rückschlag kann langfristig ein Gewinn entstehen. 

Die Anzahl richtet sich nach Ihrer Weiterbildungsermächtigung und den Vorgaben der Landesärztekammer. Meist dürfen pro Fachärzt:in ein bis zwei AiW gleichzeitig ausgebildet werden. In großen Kliniken summiert sich dies durch mehrere befugte Personen, in Praxen ist häufig nur ein:e Assistent:in vorgesehen. 

Rechtliche Grundlage 

Jede Landesärztekammer legt in ihrer Weiterbildungsordnung fest, wie viele Weiterbildungsassistent:innen pro befugter Person erlaubt sind. Diese Zahlen können je nach Fachgebiet und Region variieren. Ihre persönliche Weiterbildungsermächtigung nennt die zulässige Zahl. 

Praktische Umsetzung 

Neben der formalen Obergrenze sollten auch personelle und organisatorische Kapazitäten berücksichtigt werden: 

  • Genügend Fachärzt:innen zur Betreuung 

  • Ausreichend Patientenkontakte und Supervisionszeit 

  • Infrastruktur für Lehr- und Lernprozesse 

Bei Überschreitung der Erlaubnis riskieren Sie, dass Weiterbildungszeiten nicht anerkannt werden. 

Müssen rotierende Abschnitte organisiert werden? 

In vielen Fachrichtungen ist das verpflichtend, um alle Weiterbildungsinhalte abzudecken. 

Notwendigkeit von Rotationen 

Einrichtungen decken selten alle Anforderungen allein ab. Deshalb sind Einsätze in verschiedenen Abteilungen oder Kooperationspraxen oft notwendig – z. B. Klinik und Praxis in der Allgemeinmedizin. 

Wer koordiniert? 

Die Organisation liegt bei der ausbildenden Einrichtung. In Kliniken übernehmen meist Weiterbildungskoordination oder Personalabteilung die Planung. In Praxen stimmen sich Weiterbilder:in und AiW direkt ab. 

  • Erstellung eines strukturierten Weiterbildungsplans 

  • Abstimmung mit Kooperationspartnern 

  • Dokumentation im Logbuch 

Falls externe Stationen erforderlich sind, helfen regionale Weiterbildungsverbünde. Achten Sie auf lückenlose Beschäftigung und Anerkennung durch die Kammer. 

Fazit 

Die Zahl der AiW richtet sich nach Ihrer Ermächtigung und Ihrer praktischen Kapazität. Rotationen sind je nach Fach Pflicht und müssen gut geplant sein. Mit klarem Plan und enger Abstimmung gelingt die strukturierte Facharztqualifikation. 

Praxis-Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Ermächtigung und stimmen Sie die Rotationspläne frühzeitig mit allen Beteiligten ab. 

Ein Arbeitsvertrag mit einem Arzt in Weiterbildung (AiW) sollte die Besonderheiten der Weiterbildung abbilden. Neben den allgemeinen Punkten wie Vergütung und Arbeitszeit gehören folgende Inhalte dazu: 


1. Vertragslaufzeit und Weiterbildungsdauer 

  • Meist befristet, orientiert an der Dauer des Weiterbildungsabschnitts 

  • Fachgebiet und angestrebter Facharzttitel sollten benannt sein 

  • Bei unbefristeten Verträgen: klare Vereinbarung der Weiterbildungsziele 


2. Tätigkeit und Weiterbildungsziel 

  • Bezeichnung der Stelle als Weiterbildungsassistenz im konkreten Fach 

  • Bezug zur Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer 

  • Ergänzend: separater Weiterbildungsplan mit Stationen, Inhalten und Befugten 


3. Rechte und Pflichten 

  • Teilnahme an Kursen und Fortbildungen während der Arbeitszeit 

  • Führen eines Logbuchs und Vorlage bei Bedarf 

  • Pflicht des Arbeitgebers zur Ausstellung von Zeugnissen 


4. Vergütung und Arbeitszeit 

  • Tarifbindung oder Angabe der Entgeltgruppe 

  • Regelung von Diensten, Zeitausgleich, Urlaub 

  • Teilzeitvereinbarung inkl. Verlängerung der Weiterbildungsdauer 


5. Rotation und externe Abschnitte 

  • Festlegung, ob Rotationen unterstützt oder vertraglich geregelt sind 

  • Was geschieht mit dem Vertrag während externer Einsätze? 


6. Kostenübernahme und Bindung 

  • Übernahme von Kursgebühren, Kongressen, Prüfungen 

  • Mögliche Rückzahlung bei vorzeitigem Austritt 

  • Faire Bindungsfristen (z. B. 1–2 Jahre) 


7. Weitere Regelungen 

  • Geheimhaltung, Nebentätigkeit, Kündigungsfristen 

  • Anspruch auf Weiterbildungszeugnis schriftlich festhalten 

Ein durchdachter Vertrag schafft Klarheit, sichert Rechte und Pflichten und fördert eine erfolgreiche Zusammenarbeit. 


Kann ein Arzt in Weiterbildung die Stelle wechseln? 

Ja, das ist möglich und in der Praxis üblich. Der Wechsel hat Folgen für die Organisation und erfordert gute Vorbereitung. 


Wechselgründe und Voraussetzungen 

  • Ein AiW kann unter Einhaltung der Fristen kündigen oder wechseln 

  • Bereits absolvierte Weiterbildungszeiten werden bei Zeugnisvorlage anerkannt 

  • Wichtig: Neue Einrichtung muss über Weiterbildungsermächtigung verfügen 


Ihre Pflichten als Arbeitgeber 

  • Ausstellung eines Weiterbildungszeugnisses über Inhalte und Zeiträume 

  • Ergänzend: Arbeitszeugnis über Leistung und Verhalten 

  • Zeugnisse müssen sorgfältig und zeitnah erstellt werden 


Organisatorische Folgen 

  • Vakanz: Umverteilung von Aufgaben oder Nachbesetzung nötig 

  • Bei spontanen Wechseln: flexible Zwischenlösungen vorbereiten 


Vertragsklauseln und Bindung 

  • Freiwilliger Wechsel kann nicht verhindert werden 

  • Rückzahlungsklauseln bei Kostenübernahme möglich 

  • Bindung muss angemessen sein (z. B. 2 Jahre bei hohen Kosten) 


Auswirkungen auf Fördermittel 

  • Bei geförderten Stellen (z. B. Allgemeinmedizin): Wechsel kann Auszahlung beeinflussen 

  • Ggf. Informationspflicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung 


Langfristige Chancen 

  • Ehemalige AiWs kehren oft als Fachärzt:innen zurück 

  • Wechsel professionell begleiten: Zeugnisse, Gespräche, Feedback nutzen 


Ein Stellenwechsel ist normal. Wenn Sie diesen gut begleiten, sichern Sie Ihre Ausbildungsqualität und bewahren sich die Option, Talente zurückzugewinnen. 

Die Ausbildung von Ärzt:innen in Weiterbildung bringt viele Vorteile: Sie sichern Fachkräftenachwuchs, stärken Ihr Team, steigern Ihre Attraktivität und profitieren wirtschaftlich. 


1. Nachwuchsbindung 

Indem Sie selbst ausbilden, sichern Sie qualifizierte Fachkräfte für Ihre Einrichtung. Selbst ausgebildete Ärzt:innen bleiben häufig länger, da sie sich mit dem Haus identifizieren. So sparen Sie Aufwand und Kosten für externe Rekrutierung. 


2. Entlastung im Alltag 

AiW unterstützen aktiv die Patientenversorgung. Sie übernehmen zunehmend Aufgaben, entlasten erfahrene Kolleg:innen und bringen aktuelles Wissen ein. So profitiert das gesamte Team von einer lernbereiten und dynamischen Arbeitsatmosphäre. 


3. Image und Arbeitgeberattraktivität 

Gute Weiterbildung spricht sich herum: Sie erhalten mehr Bewerbungen, auch von erfahrenen Fachkräften. Zudem stärkt eine aktive Ausbildungskultur Ihr Renommee in Fachkreisen und bei Patient:innen. 


4. Wirtschaftlicher Nutzen 

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist oft positiv: AiW verdienen weniger als Fachärzt:innen, leisten aber bereits wertvolle Arbeit. Zusätzlich gibt es Förderprogramme (z. B. in der Allgemeinmedizin), die das Gehalt anteilig finanzieren. 


5. Passgenaue Qualifikation 

Sie können Ausbildungsschwerpunkte auf Ihr Leistungsspektrum abstimmen. So entsteht betriebsspezifisches Know-how, das nach der Facharztprüfung nahtlos einsetzbar ist – ohne lange Einarbeitung. 


6. Motivation für Weiterbildende 

Ausbildung stärkt die Rolle erfahrener Kolleg:innen, fördert deren Kompetenzen und schafft Sinnstiftung. Ein gutes Ausbildungsklima verbessert die Zusammenarbeit im gesamten Team. 


Fazit: Die Ausbildung von Fachärzt:innen ist eine Investition, die sich lohnt: personell, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Sie stärken Ihre Einrichtung langfristig – fachlich wie menschlich. 

Ein Arzt in Weiterbildung ist approbiert und darf grundsätzlich ärztlich tätig sein. Die Eigenständigkeit hängt jedoch vom Ausbildungsstand ab. Mit zunehmender Erfahrung steigt der Verantwortungsbereich, aber Fachärzt:innen müssen immer eingebunden bleiben. 


Rechtliche Grundlagen und Aufsichtspflicht 


  • Ein AiW darf Diagnosen stellen, Behandlungen einleiten und kleinere Eingriffe durchführen. 

  • Fachärzt:innen behalten die Verantwortung und müssen komplexe Entscheidungen überwachen. 

  • Die Weiterbildungsordnung schreibt Anleitung und Supervision vor. 

  • Als Arbeitgeber müssen Sie die Aufsicht organisieren und Aufgabenbereiche definieren. 


Typische Aufgaben eines AiW 


  • Anamnese und körperliche Untersuchung 

  • Diagnostik und Therapie bei Routinefällen 

  • Medikamentenverordnung, Infusionen, Wundversorgung 

  • Dokumentation und Arztbriefe 

  • Gespräche mit Patient:innen und Kolleg:innen 


Grenzen der Eigenständigkeit 


Ein AiW muss Fachärzt:innen hinzuziehen bei: 

  • komplexen oder unklaren Fällen 

  • größeren Eingriffen oder invasiven Verfahren 

  • risikobehafteten Therapien 

  • rechtlich relevanten Entscheidungen 

  • Unsicherheiten oder Notfällen 

Interne Richtlinien legen fest, wann Rücksprache erforderlich ist. Diese sorgen für Klarheit und Sicherheit. 


Entwicklung mit zunehmender Erfahrung 


Die Eigenständigkeit nimmt mit den Weiterbildungsjahren zu: 

  • Anfangs enge Anleitung und engmaschige Supervision 

  • Später selbstständige Visiten, Nachtdienste, Anleitung jüngerer Kolleg:innen 

  • Gegen Ende der Weiterbildung arbeiten AiWs oft wie Fachärzt:innen, jedoch weiter unter formaler Supervision 


Unterschiede zwischen Fachgebieten 


  • Operative Fächer: lange enge Anleitung, langsamer Kompetenzzuwachs im OP 

  • Innere Medizin / Allgemeinmedizin: früher selbstständige Patientenversorgung 

  • Anästhesie / Radiologie: frühe Eigenverantwortung unter Rücksicherung 

  • Psychiatrie: Therapien eigenständig mit regelmäßiger Supervision 


Fazit: Anleitung, Vertrauen und klare Strukturen 

AiWs dürfen viel selbständig erledigen, müssen aber durch klare Strukturen, Supervision und Rücksprache abgesichert sein. Das sichert sowohl die Qualität der Weiterbildung als auch die Patientensicherheit. 


Praxis-Tipps für Arbeitgeber: 

  • Klare Richtlinien: Welche Aufgaben, ab wann selbständig? Was erfordert Rücksprache? 

  • Regelmäßige Supervision: Fallbesprechungen und Feedbackrunden etablieren 

  • Stufenweise Verantwortung: Kompetenzen sichtbar erweitern, z. B. nach definierten Erfahrungszahlen 

  • Notfallstruktur kommunizieren: AiWs müssen wissen, wann und wie sie Hilfe holen 


Durch ein gutes Gleichgewicht zwischen Anleitung und Eigenverantwortung entwickeln sich AiWs zu sicheren und leistungsstarken Fachärzt:innen. Ihre strukturierte Begleitung legt dafür den Grundstein. 

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Unternehmen profitieren doppelt, wenn sie Ärzt:innen in Weiterbildung beschäftigen: Sie sichern sich medizinisches Know-how und stärken zugleich ihre Fachkräftesicherung. Wichtig sind klare Strukturen, geeignete Einsatzmöglichkeiten und qualifizierte Betreuung.

FAQ für Mitarbeitende

Sie befinden sich in der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Arbeitsmedizin? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Ausbildungsstruktur, Betreuung, Anforderungen und beruflichen Perspektiven.

Die Arbeit als Ärzt:in in Weiterbildung bietet zahlreiche Chancen zur fachlichen, persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. 


Fachliche Spezialisierung 

  • Erwerb fundierter Kenntnisse und Fähigkeiten in einem gewählten medizinischen Fachgebiet 

  • Arbeit mit vielfältigen Krankheitsbildern in Klinik oder Praxis 

  • Praxisnahe Spezialisierung unter Anleitung erfahrener Kolleg:innen 


Praktische Erfahrung 

  • Breite medizinische Ausbildung durch wechselnde Einsatzorte 

  • Anwendung moderner Technologien und Behandlungsmethoden 

  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Teams – besonders an Universitätskliniken 


Betreuung und Mentoring 

  • Begleitung durch erfahrene Fachärzt:innen 

  • Regelmäßiges Feedback und gezielte Anleitung 

  • Förderung individueller Entwicklungsschritte 


Eigenverantwortung 

  • Selbstständige Patient:innenversorgung unter Supervision 

  • Stärkung von Entscheidungskompetenz und Selbstvertrauen 


Berufliche Perspektiven 

  • Zugang zum Facharzttitel – Grundlage für viele Karrierewege 

  • Gute Chancen auf Anstellung in Klinik, Praxis oder Forschung 

  • Perspektiven auf Leitungsfunktionen oder wissenschaftliche Laufbahnen 


Persönliche Entwicklung 

  • Ausbau sozialer Kompetenzen durch Patient:innenkontakte und Teamarbeit 

  • Stärkung der Resilienz durch den Umgang mit Belastungssituationen 

  • Persönliches Wachstum durch Feedback und Lernprozesse 


Finanzielle Sicherheit 

  • Gehalt gemäß Tarifvertrag – mit jährlicher Steigerung 

  • Vergütung von Diensten und Zusatzleistungen


Fortbildung und Netzwerken 

  • Zugang zu Weiterbildungen und Fachveranstaltungen 

  • Aufbau eines beruflichen Netzwerks für die Zukunft 


Zusammenfassung der Vorteile 

  • Fachliche Spezialisierung auf hohem Niveau 

  • Umfassende Praxiserfahrung im gewählten Fachgebiet 

  • Strukturierte Weiterbildung mit klaren Entwicklungspfaden 

  • Gutes Gehalt und sichere Perspektiven 

  • Persönliches Wachstum und professionelle Begleitung 

  • Aufbau relevanter Netzwerke und interdisziplinärer Kompetenzen 


Fazit: Die ärztliche Weiterbildung ist eine wertvolle und bereichernde Phase auf dem Weg zur Fachärztin oder zum Facharzt. Sie bietet zahlreiche Chancen – beruflich wie persönlich. 

Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt ist anspruchsvoll – fachlich, emotional und organisatorisch. Folgende Herausforderungen treten häufig auf: 


Arbeitsbelastung und Zeitdruck 

  • Lange Arbeitszeiten, Schichtdienste und hohe Verantwortung 

  • Körperliche und psychische Belastung durch Notfälle und komplexe Situationen 


Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben 

  • Schwierige Work-Life-Balance durch unregelmäßige Arbeitszeiten 

  • Begrenzte Flexibilität für private oder familiäre Verpflichtungen 


Stationenwechsel und Umzüge 

  • Häufige Wechsel zwischen Abteilungen oder Kliniken 

  • Anpassung an neue Teams und Strukturen 


Theorie und Praxis vereinen 

  • Vorbereitung auf die Facharztprüfung neben dem Arbeitsalltag 

  • Zeitdruck bei der Dokumentation und beim Erlernen praktischer Fertigkeiten 


Finanzielle Herausforderungen 

  • Trotz tariflicher Bezahlung ist das Gehalt in Relation zur Belastung oft knapp 

  • Zusätzliche finanzielle Belastungen bei Umzügen oder Fortbildungen 


Emotionale Belastungen 

  • Umgang mit schweren Krankheitsverläufen, Tod und Leid 

  • Notwendigkeit, emotionale Distanz zu wahren und dennoch empathisch zu bleiben 


Konkurrenz und Leistungsdruck 

  • Enger Wettbewerb um attraktive Weiterbildungsplätze 

  • Hohe Erwartungen an Leistung, Einsatz und Weiterentwicklung 


Technologische und inhaltliche Anforderungen 

  • Stetige Weiterentwicklung medizinischer Verfahren und Wissensgebiete 

  • Notwendigkeit, kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu bleiben 


Kommunikation und Teamarbeit 

  • Hohe Anforderungen an Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft 

  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen 


Fazit: Die ärztliche Weiterbildung bringt vielfältige Herausforderungen mit sich – von hoher Belastung über strukturelle Hürden bis hin zu emotionalen Anforderungen. Gleichzeitig bietet sie die Chance, an diesen Herausforderungen zu wachsen und sich gezielt weiterzuentwickeln. Mit guter Begleitung, realistischen Erwartungen und persönlichem Engagement lässt sich dieser wichtige Abschnitt erfolgreich meistern. 

Wie lange Sie als Assistenzarzt bzw. Assistenzärztin – also als Arzt oder Ärztin in Weiterbildung – tätig sind, hängt stark von Ihrem gewählten Fachgebiet ab. In Deutschland ist die Facharztweiterbildung klar geregelt und dauert je nach Fachrichtung unterschiedlich lang. Grundsätzlich können Sie mit mindestens fünf Jahren rechnen, oft sind es sechs. Ein Überblick: 

Mindestens 5 Jahre (60 Monate) 

Die meisten Facharztweiterbildungen dauern fünf Jahre. Dazu zählen: 

  • Innere Medizin 

  • Allgemeinmedizin 

  • Anästhesiologie 

  • Dermatologie 

  • Kinder- und Jugendmedizin 

  • Neurologie 

  • Psychiatrie 

Auch viele weitere Fachrichtungen wie Radiologie oder Pathologie gehören dazu. 

Bis zu 6 Jahre (72 Monate) 

Einige Fachrichtungen schreiben eine sechsjährige Weiterbildung vor. Dazu zählen viele chirurgische Disziplinen: 

  • Allgemeinchirurgie 

  • Viszeralchirurgie 

  • Orthopädie und Unfallchirurgie 

  • Neurochirurgie 

Auch in der Kardiologie kann die Weiterbildung insgesamt sechs Jahre dauern – bestehend aus der Basisweiterbildung in Innerer Medizin und der anschließenden Spezialisierung. 

Über 6 Jahre in Sonderfällen 

Die Mindestzeiten verlängern sich, wenn Sie zusätzliche Qualifikationen anstreben oder in Teilzeit weiterbilden. Wer zum Beispiel parallel eine Zusatzweiterbildung wie Notfall- oder Intensivmedizin absolviert, benötigt mehr Zeit. Auch Unterbrechungen – etwa durch Elternzeit oder längere Erkrankungen – verlängern die Weiterbildungsdauer entsprechend. 

Wichtig zu wissen 

Die genannten Zeiten sind Mindestweiterbildungszeiten laut Weiterbildungsordnung. Sie gelten, bis Sie die Facharztprüfung bestanden und die Anerkennung durch die Ärztekammer erhalten haben. In der Praxis kann das länger dauern, etwa wenn Sie nicht sofort alle geforderten Untersuchungen und Behandlungen nachweisen können oder den Prüfungstermin verschieben. 

Manche Ärzt:innen entscheiden sich auch freiwillig, über die Mindestdauer hinaus als Arzt bzw. Ärztin in Weiterbildung tätig zu bleiben – etwa um mehr Erfahrung zu sammeln, bevor sie eine Facharztstelle antreten. 

Sobald Sie die Facharztprüfung erfolgreich abgelegt haben, endet Ihre Zeit als Arzt oder Ärztin in Weiterbildung. Ab dann dürfen Sie die Berufsbezeichnung Facharzt bzw. Fachärztin führen und arbeiten entweder in einer Anstellung oder – bei entsprechender Position – als Oberarzt bzw. Oberärztin. Die meisten Ärzt:innen absolvieren ihre Weiterbildung in fünf bis sechs Jahren, aber individuelle Abweichungen sind möglich. Entscheidend ist, dass Sie alle Inhalte erfüllen und die Prüfung bestehen. 

Wenn Sie Ihre ärztliche Karriere nach dem Studium fortsetzen möchten, beginnt der Weg zur Fachärztin oder zum Facharzt mit der Weiterbildung. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 


Approbation als Arzt bzw. Ärztin 


Grundlage ist die gültige Approbation. Sie erhalten diese nach abgeschlossenem Medizinstudium und bestandener dritter ärztlicher Prüfung (Staatsexamen). Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur uneingeschränkten Ausübung des Arztberufs. Ohne sie können Sie keine Facharztweiterbildung beginnen. 

Hinweis: Ausländische Ärzt:innen arbeiten teils vorübergehend mit einer Berufserlaubnis, bis sie die Approbation erhalten. Der Einstieg in die Weiterbildung ist damit möglich, allerdings muss parallel die volle Approbation angestrebt werden. 


Geeignete Weiterbildungsstelle 


Zusätzlich zur Approbation benötigen Sie eine Weiterbildungsstelle – also eine Anstellung als Assistenzärztin oder Assistenzarzt in einer Klinik oder Praxis mit Weiterbildungsbefugnis. Diese Befugnis wird von der Landesärztekammer vergeben und berechtigt dazu, Ärzt:innen in einem bestimmten Fachgebiet weiterzubilden. 

Bewerben Sie sich frühzeitig auf passende Stellenangebote. Diese sind häufig ausgeschrieben als „Assistenzarzt (m/w/d) zur Weiterbildung XY“. In der Allgemeinmedizin gibt es auch Verbundweiterbildungsprogramme mit rotierender Ausbildung in Klinik und Praxis – hier unterstützen die Kassenärztliche Vereinigung oder die Ärztekammer bei der Suche. 


Mitgliedschaft in der Ärztekammer 


Sobald Sie als Ärzt:in tätig sind, müssen Sie Mitglied Ihrer zuständigen Landesärztekammer werden. Diese ist für die Überwachung Ihrer Weiterbildung verantwortlich. Oft erfolgt zu Beginn eine Anmeldung, damit Ihre Weiterbildungszeit offiziell erfasst wird. Die Kammer stellt Ihnen auch ein Logbuch zur Dokumentation Ihrer Lerninhalte und praktischen Erfahrungen zur Verfügung. 


Sprach- und Ortsvoraussetzungen 


Wenn Sie im Ausland studiert haben, benötigen Sie ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel medizinisches Sprachniveau C1) sowie die Anerkennung Ihres Studienabschlusses, bevor Sie die Approbation erhalten. Zusätzlich ist ein gültiger Aufenthaltsstatus zur Arbeitsaufnahme erforderlich. 

Für in Deutschland ausgebildete Ärzt:innen gelten diese Voraussetzungen in der Regel automatisch als erfüllt. 


Persönliche Voraussetzungen 


Neben den formalen Anforderungen brauchen Sie auch die richtige Einstellung: Lernbereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit sind entscheidend. Die Facharztweiterbildung erfordert Engagement – häufig auch Nacht- und Wochenenddienste. Diese persönlichen Eigenschaften sind zwar keine offiziellen Bedingungen, aber essenziell für einen erfolgreichen Verlauf Ihrer Weiterbildung. 


Fazit:  Um die Facharztweiterbildung zu beginnen, brauchen Sie in erster Linie eine Approbation und eine geeignete Weiterbildungsstelle. Ist beides vorhanden, folgen die weiteren Schritte wie Anmeldung bei der Ärztekammer, Führung des Logbuchs und der Nachweis aller geforderten Inhalte. Mit fachlicher Qualifikation und Motivation steht Ihrer Weiterbildung nichts im Weg. 

Die Facharztweiterbildung ist klar strukturiert und wird im Arbeitsalltag eng begleitet. Als Arbeitgeber:in sollten Sie von Beginn an für einen geregelten Ablauf sorgen, damit der Arzt oder die Ärztin in Weiterbildung optimale Lernmöglichkeiten hat und gut ins Team integriert wird.

Im Folgenden erfahren Sie, wie die Weiterbildung in Klinik oder Praxis typischerweise organisiert ist.


Täglicher Arbeitsablauf in der Klinik 


In einer Klinik werden Ärzt:innen in Weiterbildung Schritt für Schritt an alle Aufgaben ihres Fachgebiets herangeführt. Am Anfang steht eine Einarbeitungsphase: Die neuen Kolleg:innen lernen die Abläufe der Abteilung kennen, nehmen an Visiten teil und beobachten erfahrene Fachkräfte. Bald übernehmen sie – unter Anleitung – eigene Aufgaben. Typische Tagesabläufe sind: 

  • Visiten und Patientenbetreuung:

    Morgens beginnt der Tag meist mit einer Übergabe oder Teambesprechung. Anschließend folgen Visiten. Ärzt:innen in Weiterbildung untersuchen Patient:innen, dokumentieren Befunde und führen Gespräche – zunächst begleitet, später eigenständig. 

  • Diagnostik und Therapie:

    Im Tagesverlauf führen Assistenzärzt:innen diagnostische Maßnahmen durch (z. B. Blutabnahmen, Ultraschall) und wirken an Therapien mit. Je nach Fachgebiet assistieren sie bei Eingriffen oder führen diese zunehmend selbstständig durch – stets unter fachärztlicher Aufsicht. 

  • Dienstzeiten und Notfälle:

    Zusätzlich zum Regelbetrieb leisten Assistenzärzt:innen Bereitschafts- oder Schichtdienste. In dieser Zeit betreuen sie Notfälle und die Station außerhalb der Kernarbeitszeit. Dabei steht immer ein erfahrener Facharzt oder eine Fachärztin im Hintergrunddienst bereit. 

  • Administrative Aufgaben:

    Auch Arztbriefe, Dokumentation und Organisation gehören dazu. Diese Tätigkeiten sind Teil der Ausbildung, da sie für eine strukturierte Patientenversorgung essenziell sind. 


Arbeitsablauf in der Praxis 


In einer Weiterbildungspraxis – z. B. für Allgemeinmedizin – gestaltet sich die Ausbildung anders als in der Klinik. Ärzt:innen in Weiterbildung arbeiten vom ersten Tag an direkt mit Patient:innen und werden intensiv betreut. 

  • Sprechstunden: Der Tagesablauf folgt den Praxiszeiten. Anfangs begleiten Weiterbildungsassistent:innen Patientengespräche oder führen sie unter Supervision. Mit wachsender Erfahrung übernehmen sie die Sprechstunde eigenständig und besprechen im Anschluss die Fälle mit der weiterbildenden Person. 

  • Hausbesuche und Notfälle: In vielen Praxen gehören Hausbesuche dazu. Zunächst begleitet, später eigenständig, übernehmen Weiterbildungsassistent:innen diese Aufgaben. Auch die Versorgung von Notfällen wird unter Anleitung vermittelt. 

  • Praxisteam und Organisation: Neben der medizinischen Arbeit lernen Assistenzärzt:innen den organisatorischen Praxisalltag kennen: Zusammenarbeit mit Medizinischen Fachangestellten, Laborabläufe, Qualitätsmanagement und Nutzung der Praxissoftware. 


Supervision und Anleitung 


Unabhängig vom Ausbildungsort ist eine enge Supervision zentral. Jede Person in Weiterbildung hat eine:n Weiterbilder:in – also eine:n erfahrene:n Fachärzt:in mit Weiterbildungsermächtigung (in der Klinik oft Ober- oder Chefarzt, in der Praxis meist der Inhaber oder die Inhaberin). 

  • Einarbeitung und Begleitung: Die weiterbildende Person führt gründlich ein, erklärt Abläufe, zeigt typische Fälle und steht bei Fragen zur Verfügung. In den ersten Monaten erfolgt engmaschige Begleitung und Anleitung. 

  • Steigende Verantwortung: Schrittweise übernehmen Ärzt:innen in Weiterbildung mehr Verantwortung – abhängig vom individuellen Lernfortschritt. Wichtig ist, dass bei Unsicherheiten jederzeit Rückfragen möglich sind und eine fachärztliche Ansprechperson zur Verfügung steht. 

  • Teamaustausch: In Kliniken erfolgt Supervision auch im Team – z. B. durch Feedback im OP oder bei Visiten. In Praxen erfolgt der Austausch oft direkt nach Patientenkontakt, z. B. im Anschluss an eine Sprechstunde. 


Feedback und Entwicklungsgespräche


Eine offene Feedbackkultur ist wichtig für die Weiterentwicklung. 

  • Laufendes Feedback: Tägliche Rückmeldungen – z. B. nach Prozeduren oder Gesprächen – helfen, Stärken auszubauen und Fehler frühzeitig zu erkennen. 

  • Regelmäßige Entwicklungsgespräche: Ergänzend sind strukturierte Gespräche in festen Abständen (z. B. alle 3–6 Monate) sinnvoll. Dabei reflektieren beide Seiten den Lernfortschritt, formulieren Ziele und sprechen Herausforderungen offen an. 

  • Beurteilungen und Zwischenzeugnisse: Viele Einrichtungen erstellen jährlich oder nach jeder Weiterbildungsstation ein Zeugnis. Diese Dokumente sind für die Ärztekammer wichtig und geben gleichzeitig eine Standortbestimmung. 

  • Vorbereitung auf die Facharztprüfung: Gegen Ende der Weiterbildung sollten gezielte Maßnahmen zur Prüfungsvorbereitung erfolgen – z. B. durch Simulation von Prüfungsfragen oder fachliche Fortbildungen. Das gibt Sicherheit und fördert die Motivation. 


Fazit: Die Facharztweiterbildung ist eine Kombination aus Lernen im Berufsalltag und gezielter Anleitung. Mit strukturierten Abläufen, intensiver Begleitung und regelmäßigem Feedback schaffen Sie ein Umfeld, in dem sich Ihre Assistenzärzt:innen fachlich wie persönlich weiterentwickeln – zum Nutzen aller Beteiligten. 

Als Arzt oder Ärztin in Weiterbildung (Assistenzärzt:in) erhalten Sie ein festes Gehalt, das in der Regel durch Tarifverträge geregelt ist. Die genaue Höhe hängt vom Anstellungsträger und dem Stand Ihrer Weiterbildung ab. Hier finden Sie einen Überblick: 


Einstiegsgehalt und Entwicklung 

  • Das Bruttogrundgehalt liegt zu Beginn meist bei 4.500–4.800 Euro monatlich – je nach Tarifvertrag, Bundesland und Klinik. 

  • Mit jedem Weiterbildungsjahr steigt das Gehalt – nach etwa fünf Jahren sind 5.500–6.000 Euro pro Monat üblich. 

  • In Vollzeit ergibt das ein Jahresgehalt von ca. 55.000–70.000 Euro brutto, abhängig von Erfahrung und Tarifstufe. 


Tarifverträge in Kliniken 

  • Öffentliche Krankenhäuser: TV-Ärzte/VKA 

  • Universitätskliniken: TV-Ärzte/TdL oder Haustarife 

  • Kirchliche Einrichtungen (z. B. Caritas, Diakonie): eigene, meist vergleichbare Tarife 

Alle Tarifverträge orientieren sich an ähnlichen Gehaltsstufen. Die genannten Beträge beziehen sich auf das Grundgehalt ohne Zulagen. 



Zuschläge und Überstundenvergütung 

  • Für Nacht-, Wochenend- und Bereitschaftsdienste erhalten Sie Zuschläge oder Freizeitausgleich. 

  • Überstunden werden meist über ein Arbeitszeitkonto erfasst und entweder ausgeglichen oder vergütet. 

  • Dadurch kann Ihr tatsächliches Monatsgehalt höher ausfallen als das Grundgehalt. 


Gehalt in der Arztpraxis 

  • In der ambulanten Weiterbildung (z. B. Allgemeinmedizin) ist das Gehalt oft frei verhandelbar. 

  • Viele Praxen orientieren sich an den Kliniktarifen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. 

  • Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin werden häufig durch Förderprogramme mit rund 5.000 Euro monatlich bezuschusst. 


Regionale Unterschiede und Zusatzleistungen 

  • Grundgehälter unterscheiden sich tariflich kaum nach Fachrichtung. 

  • In teuren Städten oder Regionen mit Fachkräftemangel bieten manche Arbeitgeber Zusatzleistungen wie Umzugszuschüsse oder Einstiegsprämien. 


Beispielrechnung Jahresgehalt 

  • Im 1. Jahr: ca. 4.700 Euro brutto × 12 = 56.400 Euro brutto pro Jahr 

  • Im 5. Jahr: ca. 5.800 Euro brutto × 12 = 69.600 Euro brutto pro Jahr 

  • Mit Zulagen für Dienste können einige Tausend Euro jährlich dazukommen. 


Fazit: Als Arzt oder Ärztin in Weiterbildung verdienen Sie ein gutes, transparent geregeltes Gehalt. Die Kombination aus Grundvergütung, Zuschlägen und Entwicklungsmöglichkeiten bietet finanzielle Sicherheit – und bildet die Grundlage für den späteren Aufstieg zur Fachärztin oder zum Facharzt. 

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Die Mitarbeitenden-FAQ liefern praktische Antworten für angehende Ärzt:innen – zu Einstieg, Weiterbildungspflichten, Gehalt und Karrierewegen im medizinischen Berufsleben.

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