FAQ

Psychischen Erste Hilfe nach Extremereignissen

Erfahren Sie, was Psychischen Erste Hilfe nach Extremereignissen im betrieblichen Kontext bedeutet.

Die wichtigsten Fragen und Antworten – rechtlich fundiert, praxisnah und leicht verständlich – für Arbeitgeber und Mitarbeitende zusammengefasst.

Zwei Frauen in einem Gespräch in einem lichtdurchfluteten Raum mit Sitzecke
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Psychischen Erste Hilfe nach Extremereignissen: Was sie umfasst, wann sie notwendig ist und wer sie leisten kann. Kompakt erklärt für alle Interessierten – unabhängig von Branche oder Funktion.

Kurz:

  • Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist nach DGUV die unmittelbare seelische Unterstützung nach akuten traumatischen Ereignissen wie Arbeitsunfällen, Überfällen oder Gewalt am Arbeitsplatz.

  • Geschulte betriebliche psychologische Erstbetreuende (BpE) stabilisieren Betroffene bis professionelle Hilfe greift.

Lang:

Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist die unmittelbare seelische Unterstützung von Menschen nach akuten traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz. Sie kommt zum Einsatz, wenn Mitarbeitende durch Arbeitsunfälle, Überfälle, Gewaltereignisse, plötzliche Todesfälle oder andere Extremsituationen psychisch belastet sind.

Ziel ist es, die betroffene Person emotional zu stabilisieren, ihr Sicherheit zu geben und sie zu begleiten, bis professionelle Hilfe greift.

Wichtige Abgrenzung:

Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist ausschließlich für Extremereignisse konzipiert. Sie ist nicht für den Umgang mit allgemein psychisch belasteten oder erkrankten Kolleg:innen gedacht. Bei chronischen Belastungen, Überforderung oder psychischen Erkrankungen sind professionelle Angebote wie das Employee Assistance Program (EAP) die richtige Anlaufstelle.

Die Schulung basiert auf den Standards der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und folgt dem gleichen Prinzip wie die klassische Erste Hilfe: schnelle, kompetente Erstversorgung bis zum Eintreffen professioneller Hilfe.

Quelle: DGUV

  • Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen fokussiert sich auf Extremereignisse (Unfälle, Gewalt) und erfordert 2-tägige DGUV-Schulung.

  • Mental Health First Aid (MHFA) zielt auf allgemeine psychische Belastungen ab und basiert auf einer 12-Stunden-Laien-Schulung. BG prevent bietet ausschließlich PEH nach Extremereignissen an.

Die beiden Konzepte unterscheiden sich fundamental in Einsatzbereich, Qualifikation und Zielgruppe.

Das Angebot von BG prevent:

  • Wir bieten ausschließlich PEH nach Extremereignissen an und empfehlen für allgemeine psychische Belastungen unser professionelles Employee Assistance Program (EAP).

  • Aus fachlichen Gründen bieten wir MHFA nicht an, da wir Risiken durch unzureichende Fachlichkeit geschulter Laien, Loyalitätskonflikte und mögliche Überforderung sehen.

Quelle: BG prevent

Kurz:

  • BG prevent bietet Mental Health First Aid (MHFA) aus fachlichen Gründen nicht an. Wir sehen Risiken durch unzureichende Fachlichkeit geschulter Laien, Loyalitätskonflikte und mögliche Überforderung.

  • Stattdessen empfehlen wir Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen und ein professionelles Employee Assistance Program (EAP) für alle anderen Belastungen.


Ausführlich:
Mental Health First Aid (MHFA) ist ein international verbreitetes Konzept, das Laien befähigen soll, Menschen mit psychischen Problemen zu unterstützen. Für den betrieblichen Kontext hat sich BG prevent jedoch bewusst gegen diesen Ansatz entschieden. 

Unsere fachlichen Bedenken:

  • Unzureichende Fachlichkeit: 12 Stunden Schulungen reichen nicht aus, um komplexe psychische Probleme angemessen zu erkennen und darauf zu reagieren

  • Loyalitätskonflikte: Kolleg:innen als Ersthelfer können in Interessenkonflikte geraten, insbesondere bei arbeitsplatzbezogenen Belastungen

  • Überforderungsrisiko: Laien können mit schweren psychischen Krisen überfordert sein, was sowohl für Helfende als auch Betroffene belastend ist

  • Fehlende Abgrenzung: MHFA vermischt Prävention, Akuthilfe und Langzeitbetreuung ohne klare Grenzen

Unsere Alternative:

Statt MHFA bieten wir ein differenziertes, professionelles Konzept:

  • PEH nach Extremereignissen mit 2-tägiger Schulung

  • EAP für alle anderen psychischen Belastungen mit professioneller Beratung

  • Führungskräfte-Schulungen für den Umgang mit psychisch belasteten Mitarbeitenden.

Quelle: BG prevent

Kurz:

Geschulte betriebliche psychologische Erstbetreuende (BpE) mit 2-tägiger DGUV-Schulung. Diese vermittelt Gesprächsmethoden, Erkennen von Belastungsreaktionen und Selbstschutz.

Ausführlich:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen sollte von geschulten betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden (BpE) geleistet werden. Diese Mitarbeitenden haben eine 2-tägige Schulung nach DGUV-Standard absolviert und sind speziell für den Umgang mit Betroffenen nach traumatischen Ereignissen qualifiziert.

Die Schulung vermittelt:

  • Erkennen von Stress- und Belastungsreaktionen nach Extremereignissen

  • Gesprächsmethoden für die Erstbetreuung

  • Abgrenzung zur professionellen psychologischen Hilfe

  • Selbstschutz und Psychohygiene für Helfende

Wichtig: BpE sind nicht für den Umgang mit allgemein psychisch auffälligen oder erkrankten Kolleg:innen geschult. Bei solchen Anliegen sind Führungskräfte, Betriebsärzt:innen oder EAP-Beratende die richtigen Ansprechpersonen.

Quelle: DGUV

Kurz:

  • Ausschließlich nach akuten Extremereignissen: Arbeitsunfälle, Überfälle, Gewalt, plötzliche Todesfälle, Geiselnahmen.

  • Servicelevel: bis 48 Stunden nach Ereignis. Nicht für allgemeine Belastungen, Konflikte oder psychische Erkrankungen.

Ausführlich:

Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen kommt ausschließlich nach akuten traumatischen Ereignissen zum Einsatz, insbesondere:

  • Arbeitsunfälle mit schweren Verletzungen oder Todesfolge

  • Überfälle und Gewaltereignisse (z.B. Raubüberfälle, tätliche Angriffe)

  • Plötzliche Todesfälle am Arbeitsplatz

  • Geiselnahmen oder Bedrohungssituationen

  • Schwere Unfälle mit Personenschaden

Servicelevel: Die DGUV sieht einen Einsatz der psychischen Ersthelfenden bis maximal 48 Stunden nach dem Ereignis vor.

Nicht geeignet für: Allgemeine psychische Belastungen, chronische Überforderung, Konflikte im Team, Burnout-Symptome oder psychische Erkrankungen. Hierfür sind andere Angebote wie EAP, Betriebsärzt:innen oder Führungskräfte-Coaching die richtigen Anlaufstellen.

Die Ermittlung des Handlungsbedarfs erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Die DGUV stellt hierfür eine Risiko-Matrix zur Verfügung.

Quelle: DGUV, § 5 ArbSchG

  • Employee Assistance Program (EAP) ist professionelle Beratung für alle psychischen Belastungen (chronisch, präventiv) und als Anlaufstelle für Langzeitbetreuung.

  • Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist Akuthilfe nach Extremereignissen (bis 48h). Sie ergänzt EAP, ersetzt es jedoch nicht. Die Kombination beider Angebote bietet umfassenden Schutz.

Quelle: BG prevent

Kurz:

  • Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen beruhigt, stabilisiert und begleitet Betroffene nach Extremereignissen.

  • Zentrale Aufgaben: Sicherheit vermitteln, aktiv zuhören, Struktur geben, Ressourcen aktivieren und professionelle Hilfe anregen.

Ausführlich:
In akuten Krisen nach Extremereignissen reagieren viele Menschen emotional stark. Reaktionen wie Schock, Angst, Hilflosigkeit oder Überforderung sind typische Anzeichen einer akuten Belastung. Zentrale Aufgaben der PEH nach Extremereignissen:

  1. Beruhigen: Die betroffene Person soll sich in einem geschützten, stabilen Rahmen wieder sicher fühlen

  2. Zuhören: Aktives, wertfreies Zuhören ist zentral

  3. Struktur geben: In einer akuten Krise verlieren viele Menschen ihre Orientierung

  4. Ressourcen aktivieren: Betroffene werden darin unterstützt, eigene Stärken wieder wahrzunehmen

  5. Weiterführende Hilfe anregen: Wenn nötig, ermutigt PEH dazu, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen

Quelle: DGUV

Kurz:

  • Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen kann verhindern, dass Menschen nach Extremereignissen in langfristige psychische Krisen abrutschen.

  • Sie fängt Betroffene frühzeitig auf, vermittelt Halt und kann schwere Folgeerkrankungen wie PTBS, Depressionen oder Angststörungen vermeiden.

Ausführlich:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen kann entscheidend dazu beitragen, dass Menschen nicht in langfristige psychische Krisen abrutschen. Ohne Unterstützung können solche Reaktionen chronisch werden. PEH fängt Betroffene frühzeitig auf, vermittelt Halt und aktiviert vorhandene Ressourcen. Das kann helfen:

  • Schwere Folgeerkrankungen wie PTBS, Depressionen oder Angststörungen zu vermeiden

  • Einen ersten Schritt in Richtung professioneller Hilfe zu gehen

  • Das Gefühl von Isolation oder Hilflosigkeit zu durchbrechen

  • Langfristige Arbeitsausfälle und Frühverrentungen zu reduzieren

Quelle: DGUV

Kurz:

  • Medizinische Erste Hilfe behandelt körperliche Verletzungen.

  • Psychische Erste Hilfe (PEH) stabilisiert seelische Belastungen.

Beide Formen greifen komplementär ineinander, da Körper und Psyche untrennbar verbunden sind.

Ausführlich:
Körper und Psyche sind untrennbar miteinander verbunden. Wer verletzt ist, erlebt oft auch seelische Belastung. Umgekehrt können psychische Krisen zu körperlichen Symptomen führen. Beide Arten der Ersten Hilfe greifen daher komplementär ineinander:

  • Nach einem Unfall benötigen Betroffene nicht nur Verbände, sondern auch Trost und Ruhe

  • Eine Person in Panik braucht vielleicht keine medizinische Hilfe, aber dringend emotionale Unterstützung

  • Mitarbeitende können nach einem traumatischen Vorfall körperlich unversehrt sein, aber psychisch stark belastet

Quelle: DGUV

Kurz:

  • Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist Akuthilfe (bis 48h) nach Extremereignissen, keine Therapie. Sie stabilisiert und vermittelt weiter. PEH nach Extremereignissen endet bei anhaltenden Krisen, schweren Symptomen oder Überforderung.

  • Psychotherapie behandelt langfristig psychische Erkrankungen.

Ausführlich:
Die Abgrenzung ist zentral für die Rolle betrieblicher psychologischer Erstbetreuender.

Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen:

  • Zeitraum: Bis 48 Stunden nach Extremereignis

  • Ziel: Akutstabilisierung, Orientierung, Vermittlung

  • Methode: Aktives Zuhören, Sicherheit vermitteln, Ressourcen aktivieren

  • Qualifikation: 2-tägige DGUV-Schulung

  • Setting: Betrieblich, kollegial

Psychologische Beratung:

  • Zeitraum: Wochen bis Monate

  • Ziel: Problemlösung, Bewältigungsstrategien

  • Methode: Strukturierte Gespräche, Interventionen

  • Qualifikation: Psychologiestudium oder vergleichbares Studium, Beraterzertifikat

  • Setting: Professionell, extern (z.B. EAP)

Psychotherapie:

  • Zeitraum: Monate bis Jahre

  • Ziel: Behandlung psychischer Erkrankungen

  • Methode: Evidenzbasierte Therapieverfahren (z.B. Verhaltenstherapie)

  • Qualifikation: Approbierte:r Psychotherapeut:inSetting: Klinisch, kassenfinanziert

Wann endet PEH nach Extremereignissen?

  • Krise hält länger als 48h an

  • Schwere Symptome (Panikattacken, Suizidgedanken, Flashbacks)

  • Betroffene:r wirkt überfordert

  • BpE fühlt sich selbst belastet oder überfordert

Dann: Vermittlung an Fachpersonal (Betriebsarzt, EAP, Trauma-Ambulanz, Psychotherapeut:in).

Wichtig: PEH nach Extremereignissen ist keine Therapie, sondern Brücke zur professionellen Hilfe.

Quelle: DGUV, Psychotherapeutengesetz, BG prevent


Kurz:

  • Vor allem eine 2-tägige DGUV-Schulung für betriebliche psychologische Erstbetreuende. Neben Empathie und Offenheit helfen einfache Gesprächstechniken: offene Fragen stellen, Ich-Botschaften senden, Gefühle spiegeln und Pausen zulassen.

  • Wichtig: Sich selbst nicht überfordern – Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen heißt nicht, alle Probleme lösen zu müssen.

Ausführlich:
Für die praktische Anwendung von PEH nach Extremereignissen braucht es vor allem eine 2-tägige DGUV-Schulung für betriebliche psychologische Erstbetreuende. Diese vermittelt:

Grundhaltung:

  • Empathie und Offenheit

  • Ruhe ausstrahlen statt Lösungen erzwingen

  • Da sein statt analysieren

Gesprächstechniken:

  • Offene Fragen stellen: „Was beschäftigt Sie gerade besonders?"

  • Ich-Botschaften senden: „Ich merke, dass Sie sehr angespannt wirken."

  • Gefühle spiegeln: „Das klingt sehr belastend."

  • Pausen zulassen: Nicht alles muss sofort besprochen werden

  • Selbstschutz: Wichtig ist, dass man sich selbst nicht überfordert.

PEH heißt nicht, alle Probleme lösen zu müssen. Es reicht oft, präsent und aufmerksam zu sein. Die DGUV-Schulung vermittelt auch Techniken zur Psychohygiene und Selbstfürsorge für Helfende.

Quelle: DGUV

Kurz:
Offene Fragen, aktives Zuhören, Ich-Botschaften, Gefühle spiegeln, Pausen zulassen und Sicherheit vermitteln sind zentrale Techniken der Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen.

Ausführlich:
Die DGUV-Schulung für betriebliche psychologische Erstbetreuende vermittelt bewährte Gesprächstechniken:

1. Aktives Zuhören:

  • Volle Aufmerksamkeit schenken

  • Blickkontakt halten

  • Nicht unterbrechen

  • Verständnis signalisieren

2. Offene Fragen:

  • „Wie geht es Ihnen gerade?"

  • „Was beschäftigt Sie am meisten?"

  • „Was würde Ihnen jetzt helfen?"

3. Ich-Botschaften:

  • „Ich bin für Sie da"

  • „Ich möchte Sie unterstützen"

4. Gefühle spiegeln:

  • „Das klingt sehr belastend"

  • „Ich kann verstehen, dass Sie sich überfordert fühlen"

5. Pausen zulassen:

  • Stille aushalten

  • Zeit zum Nachdenken geben

  • Nicht dränge

6. Sicherheit vermitteln:

  • Ruhige, klare Sprache

  • Orientierung geben

  • Nächste Schritte aufzeigen

Quelle: DGUV

Kurz:
Nein, Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist ausschließlich für Extremereignisse konzipiert. Für präventive Maßnahmen sind andere Angebote wie Employee Assistance Program (EAP), Führungskräfte-Schulungen oder Gefährdungsbeurteilung geeignet.

Ausführlich:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen nach Extremereignissen ist keine präventive Maßnahme, sondern eine Akutintervention nach Extremereignissen. Sie setzt ein, wenn das traumatische Ereignis bereits stattgefunden hat.

Für Prävention geeignet:

  • Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: Systematische Erfassung psychischer Belastungen und Risikofaktoren

  • Employee Assistance Program (EAP): Professionelle Beratung für alle psychischen Belastungen

  • Führungskräfte-Schulungen: Sensibilisierung für psychische Gesundheit

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Umfassende Präventionsstrategien

Abgrenzung: PEH ist reaktiv (nach Ereignis), nicht präventiv (vor Ereignis). Für einen umfassenden Schutz braucht es beides: Prävention durch BGM/EAP und Akuthilfe durch PEH.

Quelle: DGUV, § 5 ArbSchG, BG prevent

Kurz:
Betriebsärzte können bei der Gefährdungsbeurteilung beraten, Schulungen unterstützen und im Notfall professionelle Hilfe vermitteln. Sie sind wichtige Partner im betrieblichen Gesundheitsschutz und können Betriebliche psychologische Erstbetreuende (BpE) bei Bedarf supervidieren.

Ausführlich:
Betriebsärzt:innen spielen eine wichtige Rolle im System der psychischen Ersten Hilfe:

Vor dem Ereignis (Prävention):

  • Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG

  • Identifikation von Risikogruppen und belastenden Tätigkeiten

  • Empfehlungen für Schulungsbedarfe

  • Mitwirkung bei der Entwicklung von Notfallkonzepten

Nach dem Ereignis (Akutphase):

  • Medizinische Erstversorgung bei körperlichen Symptomen

  • Vermittlung professioneller psychologischer Hilfe

  • Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

  • Koordination mit externen Fachkräften

Nachsorge:

  • Supervision für betriebliche psychologische Erstbetreuende

  • Begleitung bei der Wiedereingliederung

  • Evaluation der Maßnahmen

Wichtig: Betriebsärzt:innen ersetzen nicht die PEH, sondern ergänzen sie als medizinische Fachkräfte.

Quelle: ArbSchG, ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz), DGUV

Kurz:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist speziell für den betrieblichen Kontext entwickelt.

Für Privatpersonen gibt es andere Angebote wie Krisentelefone (z.B. Telefonseelsorge 0800-1110111), Notfallseelsorge oder psychologische Beratungsstellen.

Ausführlich:
PEH nach Extremereignissen ist ein betriebliches Konzept und auf Extremereignisse am Arbeitsplatz zugeschnitten. Für Privatpersonen in Krisensituationen gibt es andere Hilfsangebote:

Sofortige Hilfe:

  • Telefonseelsorge: 0800-1110111 oder 0800-1110222 (24/7, kostenlos, anonym)

  • Krisendienst Psychiatrie: Regional unterschiedlich, über 116117 erreichbar

  • Notfallseelsorge: Über Polizei/Feuerwehr (110/112) nach traumatischen Ereignissen

Mittelfristige Hilfe:

  • Psychologische Beratungsstellen: Kostenlose oder kostengünstige Beratung

  • Opferhilfe-Organisationen: z.B. Weißer Ring für Kriminalitätsopfer

  • Selbsthilfegruppen: Austausch mit Betroffenen

Langfristige Hilfe:

  • Psychotherapie: Über Hausärzt:innen oder Psychotherapeut:innensuche

  • Trauma-Ambulanzen: Spezialisierte Einrichtungen für Traumafolgen

Quelle: Telefonseelsorge Deutschland, DGUV

Fazit: Allgemeine FAQ

Psychische Erste Hilfe nach Extremereignissen hilft dabei, akute Belastungen zu erkennen und richtig zu reagieren. Die allgemeinen FAQ bieten einen fundierten Überblick über Grundlagen, Zielgruppen und Situationen, in denen schnelle Hilfe gefragt ist.

FAQ für Arbeitgeber

Sie möchten wissen, welche Verantwortung Arbeitgeber beim Thema Psychische Erste Hilfe nach Extremereignissen tragen? Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über gesetzliche Pflichten, organisatorische Maßnahmen und wie Unternehmen Betroffene kompetent unterstützen können.

Kurz:

§ 5 ArbSchG verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastungen. § 3 ArbSchG fordert geeignete Schutzmaßnahmen. Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen erfüllt die Fürsorgepflicht bei Extremereignissen, ist aber nicht explizit vorgeschrieben.


Ausführlich:
Die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten bei der Arbeit durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.

Die wichtigsten Regelungen:

  • § 5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen psychische Belastungen als Teil der Gefährdungsbeurteilung systematisch erfassen und bewerten

  • § 3 ArbSchG – Grundpflichten: Unternehmen sind verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen

  • § 12 ArbSchG – Unterweisung: Beschäftigte müssen über gesundheitliche Risiken, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten informiert werden

Was bedeutet das für PEH nach Extremereignissen?
Aus den gesetzlichen Regelungen ergibt sich keine direkte Verpflichtung, „psychische Ersthelfende" auszubilden – wohl aber die Pflicht, für Situationen psychischer Krisen im Betrieb präventiv und reaktiv handlungsfähig zu sein. PEH ist daher ein Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – vergleichbar mit der Bestellung von Ersthelfenden für medizinische Notfälle.

Quelle: § 3, 5, 12 ArbSchG, DGUV

Kurz:
Nach § 5 ArbSchG müssen psychische Belastungen erfasst werden. Dazu gehören Arbeitsintensität, Unterbrechungen, Konflikte und emotionale Anforderungen. PEH ist eine geeignete Maßnahme für Extremereignisse, die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden kann.


Ausführlich:
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Unternehmen verpflichtet, alle relevanten Gefährdungen zu erfassen – ausdrücklich auch psychische Belastungen.

Psychische Belastungen entstehen z. B. durch:

  • Hohe Arbeitsintensität und Zeitdruck

  • Häufige Unterbrechungen und mangelnde Handlungsspielräume

  • Konflikthafte Kommunikation oder soziale Isolation im Team

  • Emotionale Anforderungen im Umgang mit Kund:innen, Klient:innen oder Patient:innen

Was ist konkret zu beachten?

  • Damit PEH nach Extremereignissen wirksam in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden kann, sollten Arbeitgeber:

  • Belastungstypische Extremereignisse und Risikogruppen identifizieren (z. B. Verkehrsbetriebe, Behörden mit hohem Kundenaufkommen, Krankenhäuser)

  • DGUV-Risikomatrix nutzen: Systematische Ermittlung des Handlungsbedarfs

  • Betroffene aktiv beteiligen (z. B. über Interviews, Workshops, Befragungen)

  • Konkrete Reaktionsstrategien für Extremereignisse im Betrieb definieren

  • Schulungen für PEH nach Extremereignissen bereitstellen.

  • Ansprechpersonen klar benennen und erreichbar machen

Quelle: § 5 ArbSchG, DGUV

Kurz:
Systematische Umsetzung erfordert: Risikobewertung mit DGUV-Matrix, Schulung von betrieblich psychologischen Erstbetreuenden (BpE) (2 Tage), Notfallkonzept mit klaren Prozessen, Integration ins Gesundheitsmanagement und regelmäßige Evaluation.


Ausführlich:
Eine systematische Implementierung von PEH nach Extremereignissen erfolgt in mehreren Schritten:

1. Bedarfsanalyse:

  • Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG durchführen

  • DGUV-Risikomatrix anwenden

  • Risikogruppen und kritische Tätigkeiten identifizieren

2. Konzeptentwicklung:

•     Notfallplan für Extremereignisse erstellen

•     Alarmierungswege definieren

•     Schnittstellen zu EAP, Betriebsarzt, externen Diensten klären

3. Schulung:

  • Betriebliche psychologische Erstbetreuende (BpE) auswählen

  • 2-tägige DGUV-Schulung durchführen

  • Auffrischungsschulungen planen (alle 2-3 Jahre)

4. Kommunikation:

  • BpE im Unternehmen bekannt machen (Aushänge, Intranet)

  • Führungskräfte sensibilisieren

  • Mitarbeitende informieren 

5. Integration:

  • PEH ins betriebliche Gesundheitsmanagement einbinden

  • Mit EAP und anderen Angeboten vernetzen

  • Dokumentation und Datenschutz sicherstellen

6. Evaluation:

  • Einsätze dokumentieren (anonymisiert)

  • Wirksamkeit überprüfen

  • Prozesse kontinuierlich verbessern

Quelle: DGUV, BG prevent

Kurz:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen reduziert Folgekosten durch Fehlzeiten und Frühverrentungen, stärkt die Fürsorgepflicht, verbessert die Unternehmenskultur, erhöht die Mitarbeiterbindung und kann schwere psychische Folgeerkrankungen nach Extremereignissen verhindern.


Ausführlich:
Die Implementierung von PEH nach Extremereignissen bringt Unternehmen messbare Vorteile:

Wirtschaftliche Vorteile:

  • Reduktion von Fehlzeiten: Frühzeitige Intervention verhindert langfristige Ausfälle

  • Vermeidung von Frühverrentungen: PTBS und andere Traumafolgen können Erwerbsunfähigkeit verursachen

  • Geringere Fluktuation: Mitarbeitende fühlen sich besser betreut

  • Produktivitätserhalt: Schnellere Rückkehr zur Arbeitsfähigkeit

Rechtliche Vorteile:

  • Erfüllung der Fürsorgepflicht: Arbeitgeber kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach

  • Haftungsminimierung: Dokumentierte Maßnahmen schützen bei Rechtsstreitigkeiten

  • Compliance: Erfüllung von § 3, 5 ArbSchG

Kulturelle Vorteile:

  • Stärkung der Unternehmenskultur: Zeigt Wertschätzung für Mitarbeitende

  • Verbessertes Betriebsklima: Offener Umgang mit psychischen Belastungen

  • Employer Branding: Attraktivität als Arbeitgeber steigt

Gesundheitliche Vorteile:

  • Prävention schwerer Folgeerkrankungen: PTBS, Depressionen, Angststörungen

  • Entlastung des Gesundheitssystems: Weniger Therapiebedarf

  • Schnellere Genesung: Professionelle Erstbetreuung beschleunigt Heilung

Quelle: DGUV, BG prevent

Kurz:
Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße. Schulungskosten: ca. 500-800€ pro Person für 2-tägige DGUV-Schulung. Langfristig überwiegen die Einsparungen durch reduzierte Fehlzeiten und vermiedene Frühverrentungen.


Ausführlich:
Die Kosten für die Implementierung von PEH nach Extremereignissen setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen.

Einmalige Kosten:

  • Schulung BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende): 500-800€ pro Person für 2-tägige DGUV-Schulung

  • Konzeptentwicklung: 2.000-5.000€ (abhängig von Unternehmensgröße)

  • Kommunikationsmaterialien: 500-1.000€ (Aushänge, Intranet)

Laufende Kosten:

  • Auffrischungsschulungen: Alle 2-3 Jahre, ca. 300-500€ pro Person

  • Supervision: Optional, ca. 1.000-2.000€ pro Jahr

  • Zeitaufwand BpE: Freistellung für Einsätze (variabel)

Beispielrechnung (100 Mitarbeitende):

  • 5 BpE à 700€ Schulung = 3.500€

  • Konzeptentwicklung = 3.000€

  • Kommunikation = 800€

  • Gesamt: ca. 7.300€ einmalig

Return on Investment:

  • Ein verhindeter Langzeitausfall (6 Monate) spart ca. 30.000-50.000€

  • Eine vermiedene Frühverrentung spart ca. 200.000-400.000€

  • ROI: Bereits nach 1-2 vermiedenen Langzeitausfällen amortisiert


Quelle: BG prevent Schulungsangebot, DGUV-Kostenrechner

Kurz:
Richtwert: 5-10% der Belegschaft, abhängig von Risikobewertung, Schichtbetrieb und Standorten. Mindestens 2 BpE pro Standort empfohlen, um Verfügbarkeit sicherzustellen.


Ausführlich:
Die Anzahl benötigter betrieblicher psychologischer Erstbetreuender hängt von mehreren Faktoren ab:

Einflussfaktoren:

  • Unternehmensgröße: Je größer, desto mehr BpE erforderlich

  • Risikobewertung: Hohe Gefährdung (z.B. Verkehrsbetriebe) = mehr BpE

  • Schichtbetrieb: Jede Schicht sollte Zugang zu BpE haben

  • Standorte: Jeder Standort braucht eigene BpE

  • Erreichbarkeit: Auch bei Urlaub/Krankheit muss Abdeckung gewährleistet sein

Richtwerte:

  • Kleine Unternehmen (< 50 MA): Mindestens 2 BpE

  • Mittlere Unternehmen (50-250 MA): 3-5 BpE

  • Große Unternehmen (> 250 MA): 5-10% der Belegschaft

  • Hochrisikobereiche: 10-15% der Belegschaft

  • Beispiel: Unternehmen mit 200 Mitarbeitenden, 3 Schichten, 2 Standorten: Mindestens 12 BpE (2 pro Schicht am Hauptstandort, 2 am Nebenstandort)

Quelle: DGUV-Empfehlung, BG prevent Beratungskonzept

Kurz:
Führungskräfte sollten BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) bekannt machen, Notfallpläne kennen, Anzeichen von Belastung nach Extremereignissen erkennen, eine offene Gesprächskultur fördern und selbst als Vorbild agieren.


Ausführlich:
Führungskräfte spielen eine Schlüsselrolle bei der erfolgreichen Implementierung von PEH nach Extremereignissen.

Vor dem Ereignis:

  • Sensibilisierung: Mitarbeitende über PEH informieren

  • Bekanntmachung: BpE im Team vorstellen

  • Kultur: Offenen Umgang mit psychischer Gesundheit fördern

  • Vorbereitung: Notfallpläne kennen und kommunizieren

Nach dem Ereignis:

  • Erkennen: Anzeichen akuter Belastung wahrnehmen (Schock, Rückzug, Überforderung)

  • Ansprechen: Betroffene empathisch ansprechen

  • Vermitteln: Kontakt zu BpE herstellen

  • Entlasten: Arbeitsbelastung reduzieren, Freistellung ermöglichen

Nachsorge:

  • Begleiten: Wiedereingliederung unterstützen

  • Schützen: Vor erneuter Überlastung bewahren

  • Evaluieren: Lessons Learned für zukünftige Ereignisse

  • Wichtig: Führungskräfte sind kein BpE-Ersatz, sondern Vermittler und Unterstützer.

Quelle: BG prevent Führungskräfte-Schulung, DGUV-Standard

Kurz:
Ja, 2-tägige DGUV-Schulung für betriebliche psychologische Erstbetreuende. BG prevent bietet diese Schulungen an. Inhalte: Gesprächsführung, Belastungsreaktionen erkennen, Selbstschutz, Abgrenzung zur Therapie.


Ausführlich:
Die DGUV hat einen Standard für die Schulung betrieblicher psychologischer Erstbetreuender entwickelt:


Schulungsformat:

•     Dauer: 2 Tage (16 Stunden)

•     Teilnehmerzahl: Max. 12-15 Personen

•     Methodik: Theorie, Rollenspiele, Fallbeispiele, Selbsterfahrung


Schulungsinhalte:

·         Grundlagen: Was ist PEH nach Extremereignissen? Abgrenzung zu MHFA (Mental Health First Aid) und Therapie

·         Belastungsreaktionen: Erkennen von Schock, Trauma, akuter Belastung

·         Gesprächsführung: Aktives Zuhören, offene Fragen, Ich-Botschaften

·         Selbstschutz: Psychohygiene, Grenzen erkennen, Supervision

·         Rechtliches: Datenschutz, Schweigepflicht, Haftung

·         Praxis: Rollenspiele, Fallbesprechungen, Notfallpläne


Zertifizierung:

•     Teilnahmebescheinigung nach DGUV-Standard

•     Gültigkeit: 2-3 Jahre

•     Auffrischung empfohlen


Anbieter:

•     BG prevent

•     Berufsgenossenschaften

•     Zertifizierte Bildungsträger


Quelle: DGUV-Standard, BG prevent Schulungsangebot

Kurz:
Frühzeitige Intervention nach Extremereignissen kann schwere Folgeerkrankungen (PTBS, Depressionen) verhindern und damit langfristige Ausfälle, Frühverrentungen und Produktivitätsverluste reduzieren.


Ausführlich:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen wirkt gegen langfristige Fehlzeiten:


Wirkungsmechanismus:

·         Akutstabilisierung: Verhindert Chronifizierung der Belastungsreaktion

·         Frühintervention: Vermittlung professioneller Hilfe vor Eskalation

·         Ressourcenaktivierung: Stärkung eigener Bewältigungsstrategien

·         Soziale Unterstützung: Durchbrechung von Isolation und Rückzug


Zahlen und Fakten:

•     Durchschnittliche Ausfalldauer bei PTBS: 6-12 Monate

•     Kosten pro Langzeitausfall: 30.000-50.000€


Beispielrechnung: Unternehmen mit 500 Mitarbeitenden, 2 Extremereignisse pro Jahr:

•     Ohne PEH: 4 Betroffene, 1 PTBS-Fall = 6 Monate Ausfall = 40.000€

•     Mit PEH: 4 Betroffene, 0,5 PTBS-Fälle = 3 Monate Ausfall = 20.000€

•     Einsparung: 20.000€ pro Jahr


Weitere Effekte:

•     Schnellere Rückkehr zur Arbeitsfähigkeit

•     Geringere Präsentismus-Rate (anwesend, aber nicht leistungsfähig)

•     Vermeidung von Frühverrentungen


Quelle: DGUV-Studie, BG prevent Kosten-Nutzen-Analyse

Kurz:

Gefährdungsbeurteilung durchführen (§ 5 ArbSchG), Maßnahmen ableiten, Beschäftigte informieren und Strukturen für Krisenfälle schaffen. Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist eine geeignete Maßnahme, aber nicht explizit vorgeschrieben.

Ausführlich:

Arbeitgeber haben umfassende Pflichten beim Umgang mit psychischen Belastungen:

Gesetzliche Grundlagen:

• § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastungen

• § 3 ArbSchG: Erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen

• § 12 ArbSchG: Unterweisung der Beschäftigten

• § 618 BGB: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Konkrete Pflichten:

• Erfassen: Psychische Belastungsfaktoren systematisch identifizieren

• Bewerten: Risiken einschätzen (DGUV-Risikomatrix)

• Maßnahmen ableiten: Technische, organisatorische, personenbezogene Maßnahmen

• Umsetzen: Maßnahmen implementieren und dokumentieren

• Kontrollieren: Wirksamkeit überprüfen und anpassen

• Informieren: Beschäftigte über Risiken und Schutzmaßnahmen unterrichten

PEH nach Extremereignissen als Maßnahme:

PEH nach Extremereignissen ist keine gesetzliche Pflicht, aber eine geeignete Maßnahme zur Erfüllung der Fürsorgepflicht bei Extremereignissen. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass sie für psychische Krisen im Betrieb handlungsfähig sind.

Quelle: § 3, 5, 12 ArbSchG, § 618 BGB, DGUV-Standard


Kurz:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen sollte fester Bestandteil des Notfallmanagements sein: Alarmierungswege definieren, Kontaktdaten BpE hinterlegen, Ablaufpläne erstellen, Schnittstellen zu EAP/Betriebsarzt klären und Nachsorge dokumentieren.


Ausführlich:
Die Integration von PEH nach Extremereignissen in bestehende Notfallpläne erfolgt systematisch:


1. Notfallplan erweitern:

•     PEH nach Extremereignissen als eigenen Baustein aufnehmen

•     Schnittstellen zu medizinischer Erste Hilfe definieren

•     Verantwortlichkeiten klären


2. Alarmierungswege:

•     Wer alarmiert BpE? (Führungskraft, Ersthelfer, Betroffene selbst)

•     Wie? (Telefon, Notfall-App, Leitstelle)

•     Erreichbarkeit sicherstellen (24/7 bei Schichtbetrieb)


3. Kontaktdaten:

•     Liste aller BpE mit Kontaktdaten

•     Vertretungsregelungen

•     Aushang an zentralen Stellen


4. Ablaufplan:

•     Schritt-für-Schritt-Anleitung für Erstkontakt

•     Dokumentationsvorlagen

•     Vermittlung weiterführender Hilfe


5. Schnittstellen:

•     Betriebsarzt: Medizinische Abklärung

•     EAP: Langzeitbetreuung

•     Externe Dienste: Trauma-Ambulanz, Notfallseelsorge


6. Nachsorge:

•     Follow-up-Gespräche

•     Wiedereingliederung

•     Supervision für BpE


Quelle: DGUV-Standard, BG prevent Notfallmanagement-Leitfaden

Kurz:

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes (§ 87 BetrVG) und sollte in Planung, Umsetzung und Evaluation von PEH eingebunden werden. Er kann die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Ausführlich:

Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle bei der Implementierung von PEH nach Extremereignissen:

Rechtliche Grundlage:

• § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Regelungen über Gesundheitsschutz

• § 89 BetrVG: Beteiligung an Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Aufgaben des Betriebsrats:

• Planung: Mitgestaltung des PEH-Konzepts

• Auswahl: Mitsprache bei Auswahl der BpE

• Schulung: Sicherstellung angemessener Qualifizierung

• Datenschutz: Wahrung der Persönlichkeitsrechte Betroffener

• Evaluation: Überprüfung der Wirksamkeit

• Interessenvertretung: Schutz vor Überlastung der BpE

Vorteile der Einbindung:

• Höhere Akzeptanz bei Beschäftigten

• Bessere Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten

• Transparenz und Vertrauen

• Rechtssicherheit

Quelle: § 87, 89 BetrVG, BG prevent Betriebsrats-Leitfaden

Kurz:

Kennzahlen: Anzahl Einsätze, Rückmeldungen Betroffener, Fehlzeitenentwicklung nach Extremereignissen, Inanspruchnahme weiterführender Hilfe, Mitarbeiterzufriedenheit und Wiedereingliederungsquote.

Ausführlich:

Die Evaluation von Psychischer Erster Hilfe (PEH) nach Extremereignissen erfolgt anhand mehrerer Indikatoren:

Quantitative Kennzahlen:

• Einsatzhäufigkeit: Wie oft wurde PEH in Anspruch genommen?

• Fehlzeiten: Entwicklung nach Extremereignissen (Vorher/Nachher)

• Wiedereingliederung: Erfolgsquote und Dauer

• Weiterleitung: Anteil der an Fachpersonal vermittelten Fälle

• Frühverrentungen: Reduktion traumabedingter Erwerbsunfähigkeit

Qualitative Kennzahlen:

• Zufriedenheit Betroffener: Anonyme Befragung nach Einsatz

• Zufriedenheit BpE: Supervision, Feedback-Runden

• Führungskräfte-Feedback: Wahrnehmung der Wirksamkeit

• Unternehmenskultur: Offenheit im Umgang mit psychischer Gesundheit

Dokumentation:

• Anonymisierte Einsatzprotokolle

• Jahresberichte

• Benchmarking mit anderen Unternehmen

Anpassung:

• Regelmäßige Überprüfung (jährlich)

• Lessons Learned aus Einsätzen

• Kontinuierliche Verbesserung

Quelle: BG prevent Evaluationskonzept, DGUV-Standard

Kurz:

Nachsorge: Anonymisierte Dokumentation, Vermittlung professioneller Hilfe bei Bedarf, Follow-up-Gespräch mit Betroffenen nach 1-2 Wochen, Supervision für BpE und Evaluation des Einsatzes.

Ausführlich:

Nach einem Einsatz von PEH nach Extremereignissen folgt ein strukturierter Nachsorgeprozess:

Unmittelbar nach dem Einsatz:

• Dokumentation: Anonymisiertes Einsatzprotokoll (Datum, Art des Ereignisses, Maßnahmen)

• Vermittlung: Bei Bedarf Kontakt zu Fachpersonal herstellen (Betriebsarzt, EAP, Trauma-Ambulanz)

• Information: Führungskraft informieren (mit Einwilligung Betroffene:r)

1-2 Wochen nach Einsatz:

• Follow-up: Kurzes Nachgespräch mit Betroffene:n

• Befinden: Wie geht es? Weitere Unterstützung nötig?

• Weiterleitung: Ggf. Vermittlung Langzeitbetreuung

Für BpE:

• Supervision: Reflexion des Einsatzes mit erfahrener Fachkraft

• Entlastung: Verarbeitung eigener Belastung

• Lernen: Was lief gut? Was kann verbessert werden?

Für das Unternehmen:

• Evaluation: Wirksamkeit des Einsatzes bewerten

• Anpassung: Prozesse bei Bedarf optimieren

• Prävention: Lessons Learned für zukünftige Ereignisse

Datenschutz:

• Alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht

• Dokumentation anonymisiert

• Weitergabe nur mit Einwilligung


Quelle: DGUV-Standard, BG prevent Nachsorge-Leitfaden

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Arbeitgeber tragen Verantwortung, psychische Gesundheit zu fördern. Dieser Bereich zeigt, wie Unternehmen systematisch vorbeugen und Mitarbeitende in Krisensituationen wirksam unterstützen können – rechtlich sicher und mit praktischer Relevanz.

FAQ für Mitarbeitende

Dieser Bereich richtet sich an alle Beschäftigten, die psychisch belastete Kolleg:innen unterstützen möchten. Sie erfahren, wie psychische Erste Hilfe nach Extremereignissen funktioniert, worauf zu achten ist und an wen Sie sich bei Bedarf wenden können.

Kurz:
Wenn Sie geschulte:r BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) sind: Ruhig bleiben, aktiv zuhören, Sicherheit vermitteln, nicht drängen, professionelle Hilfe anregen. Wenn nicht geschult: Betroffene Kolleg:innen nicht allein lassen und professionelle Hilfe (BpE, Betriebsarzt) dazuholen.

Ausführlich:
Die Leistung von PEH nach Extremereignissen hängt davon ab, ob Sie geschulte:r BpE sind:


Als geschulte:r BpE:

·         Ruhe bewahren: Eigene Aufregung kontrollieren

·         Kontakt aufnehmen: Betroffene:n ansprechen, Hilfe anbieten

·         Sicheren Rahmen schaffen: Ruhigen Ort suchen, Störungen minimieren

·         Aktiv zuhören: Raum geben für Gefühle, nicht bewerten

·         Orientierung geben: Nächste Schritte besprechen

·         Vermitteln: Bei Bedarf professionelle Hilfe einschalten


Als nicht geschulte Person:

·         Da sein: Präsenz zeigen, nicht allein lassen

·         Zuhören: Ohne zu analysieren oder Ratschläge zu geben

·         Hilfe holen: BpE, Betriebsarzt oder Führungskraft informieren

·         Nicht therapieren: Keine Diagnosen stellen, keine Therapie versuchen


Wichtig: PEH nach Extremereignissen ist keine Therapie. Bei anhaltenden Symptomen, Suizidgedanken oder schwerer Überforderung sofort Fachpersonal einschalten.


Quelle: DGUV, BG prevent

Kurz:
Anzeichen nach Extremereignissen: Schock (starres Gesicht, Zittern), Weinen, emotionaler Rückzug, Verwirrtheit, Aggression, Apathie, körperliche Symptome (Übelkeit, Schwindel). Wichtig: Auf Veränderungen achten.


Ausführlich:
Nach Extremereignissen zeigen Menschen unterschiedliche Belastungsreaktionen:


Körperliche Anzeichen:

•     Zittern, Schwitzen

•     Übelkeit, Schwindel

•     Herzrasen, Atemnot

•     Erschöpfung, Schwäche


Emotionale Anzeichen:

•     Schock (starrer Blick, Sprachlosigkeit)

•     Weinen, Verzweiflung

•     Angst, Panik

•     Wut, Aggression

•     Apathie, Gleichgültigkeit


Kognitive Anzeichen:

•     Verwirrtheit, Desorientierung

•     Konzentrationsschwierigkeiten

•     Gedächtnislücken

•     Grübeln, Gedankenkreisen


Verhalten:

•     Sozialer Rückzug

•     Vermeidung von Orten/Situationen

•     Unruhe, Nervosität

•     Verändertes Arbeitsverhalten


Wann PEH angebracht:

•     Unmittelbar nach Extremereignis (Unfall, Gewalt, Todesfall)

•     Bei mehreren Anzeichen gleichzeitig

•     Bei deutlicher Veränderung zum normalen Verhalten


Wichtig: Lieber einmal zu viel nachfragen als zu spät.  


Quelle: DGUV, Psychotraumatologie-Fachliteratur

Kurz:
In der Rolle BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) ist erlaubt: Zuhören, da sein, Sicherheit vermitteln, Orientierung geben, professionelle Hilfe anregen.

Nicht erlaubt: Therapieren, bewerten, drängen, Versprechen machen, die nicht eingehalten werden können, Schweigepflicht brechen.


Ausführlich:
Als BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) gibt es klare Grenzen:


Das dürfen Sie:

•     Aktiv zuhören, ohne zu bewerten

•     Sicheren Rahmen schaffen

•     Orientierung und Struktur geben

•     Gefühle spiegeln („Das klingt sehr belastend")

•     Ressourcen aktivieren

•     Professionelle Hilfe anregen

•     Vertraulichkeit zusichern


Das dürfen Sie nicht:

•     Diagnosen stellen („Sie haben PTBS")

•     Therapie durchführen

•     Medikamente empfehlen

•     Zur Offenbarung drängen

•     Versprechen machen, die Sie nicht halten können

•     Schweigepflicht brechen (ohne Einwilligung)

•     Eigene Wertungen einbringen

•     Bagatellisieren („Das wird schon wieder")


Grenze erreicht, wenn:

•     Krise länger als 48h anhält

•     Suizidgedanken geäußert werden

•     Schwere Symptome auftreten (Panikattacken, Flashbacks)

•     Sie sich selbst überfordert fühlen


Dann: Sofort professionelle Hilfe einschalten (Betriebsarzt, EAP, Notarzt bei akuter Selbstgefährdung).


Quelle: DGUV

Kurz:
2-tägige DGUV-Schulung zum/zur betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden. BG prevent und Berufsgenossenschaften bieten diese Schulungen an. Voraussetzungen: Empathie, Belastbarkeit, Bereitschaft zur Supervision.


Ausführlich:
Wenn Sie sich als BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) qualifizieren möchten:


Voraussetzungen:

•     Empathie und soziale Kompetenz

•     Psychische Belastbarkeit

•     Bereitschaft zur Supervision

•     Unterstützung durch Arbeitgeber (Freistellung)

•     Keine psychologische Ausbildung erforderlich


Schulung:

•     Dauer: 2 Tage (16 Stunden)

•     Inhalte: Gesprächsführung, Belastungsreaktionen, Selbstschutz, Rechtliches

•     Methodik: Theorie, Rollenspiele, Fallbeispiele

•     Zertifikat: Teilnahmebescheinigung nach DGUV-Standard


Anbieter:

•     BG prevent: Seminare & Fortbildungen

•     Berufsgenossenschaften (branchenspezifisch)

•     Zertifizierte Bildungsträger


Nach der Schulung:

•     Eintragung als BpE im Unternehmen

•     Regelmäßige Supervision (empfohlen)

•     Auffrischung alle 2-3 Jahre


Kosten:

•     Ca. 500-800 € (oft vom Arbeitgeber übernommen)


Quelle: DGUV, BG prevent

Kurz:
Fragen Sie bei Personalabteilung, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragten oder Betriebsarzt. Oft sind BpE auch auf Aushängen (z.B. neben Erste-Hilfe-Kasten) oder im Intranet genannt.


Ausführlich:
Um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen betriebliche psychologische Erstbetreuende hat:


Anlaufstellen:

·         Personalabteilung/HR: Zentrale Stelle für Gesundheitsschutz

·         Betriebsrat: Kennt alle Gesundheitsschutzmaßnahmen

·         Sicherheitsbeauftragte: Oft mit BpE vernetzt

·         Betriebsarzt: Arbeitet mit BpE zusammen

·         Führungskraft: Sollte BpE kennen


Wo finde ich Informationen:

•     Aushänge: Oft neben Erste-Hilfe-Kästen oder am Schwarzen Brett

•     Intranet: Unter „Gesundheit", „Arbeitsschutz" oder „Notfallmanagement"

•     Mitarbeiter-App: Falls vorhanden

•     Onboarding-Unterlagen: Neue Mitarbeitende werden oft informiert


Was tun, wenn es keine BpE gibt:

•     Sprechen Sie mit Führungskraft oder Personalabteilung

•     Schlagen Sie Implementierung vor

•     Verweisen Sie auf gesetzliche Fürsorgepflicht (§ 3 ArbSchG)

•     Nutzen Sie bestehende Angebote (Betriebsarzt, EAP)


Quelle: BG prevent, DGUV

Kurz:
Als BpE: Mehr Sicherheit im Umgang mit psychisch belasteten Personen, geringere Hemmschwelle für schwierige Gespräche, Sensibilisierung für psychische Gesundheit, mehr Selbstfürsorge und persönliche Weiterentwicklung.


Ausführlich:
Die Qualifizierung als BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) bringt persönliche Vorteile:


Fachliche Kompetenz:

•     Sicherer Umgang mit psychisch belasteten Personen

•     Gesprächsführungstechniken für schwierige Situationen

•     Erkennen von Belastungsreaktionen

•     Wissen um professionelle Hilfsangebote


Persönliche Entwicklung:

•     Stärkung der Empathiefähigkeit

•     Besseres Selbstmanagement in Krisensituationen

•     Erhöhte Selbstwirksamkeit

•     Persönliche Resilienz


Berufliche Vorteile:

•     Zusatzqualifikation im Lebenslauf

•     Anerkennung im Unternehmen

•     Netzwerk zu anderen BpE

•     Mögliche Karrierechancen im BGM


Soziale Vorteile:

•     Geringere Hemmschwelle, Hilfe anzubieten

•     Besseres Verständnis für psychische Belastungen

•     Anwendbar auch im privaten Umfeld

•     Sinnstiftende Tätigkeit


Selbstfürsorge:

•     Sensibilisierung für eigene Warnzeichen

•     Wissen um Selbstschutz-Strategien

•     Zugang zu Supervision

•     Bewusstsein für eigene Grenzen


Quelle: BG prevent

Kurz:
Grenzen kennen und akzeptieren, Supervision nutzen, Selbstfürsorge praktizieren (Pausen, Ausgleich), nicht alle Probleme lösen wollen, bei Überforderung professionelle Hilfe einschalten und eigene Belastung ernst nehmen.


Ausführlich:
Selbstschutz ist zentral für nachhaltige PEH nach Extremereignissen:


Vor dem Einsatz:

·         Selbstcheck: Bin ich gerade selbst belastbar?

·         Grenzen kennen: Was kann ich leisten, was nicht?

·         Vorbereitung: Notfallkontakte griffbereit haben


Während des Einsatzes:

·         Professionelle Distanz: Empathie ja, aber nicht verschmelzen

·         Zeitlimit: PEH ist Erstbetreuung, keine Langzeitbegleitung

·         Nicht allein: Bei Bedarf zweite:n BpE hinzuziehen

·         Pausen: Auch im Gespräch Pausen machen


Nach dem Einsatz:

·         Supervision: Reflexion mit erfahrener Fachkraft

·         Austausch: Mit anderen BpE sprechen

·         Abgrenzung: Feierabend ist Feierabend

·         Selbstfürsorge: Sport, Hobbys, soziale Kontakte


Warnzeichen eigener Überlastung:

•     Schlafstörungen

•     Grübeln über Einsätze

•     Emotionale Erschöpfung

•     Rückzug von sozialen Kontakten

•     Vermeidung von Einsätzen


Bei Überlastung:

•     Pause von BpE-Tätigkeit nehmen

•     Professionelle Hilfe suchen (EAP, Psychotherapie)

•     Mit Vorgesetzten sprechen

•     Supervision intensivieren


Wichtig: Selbstschutz ist keine Schwäche, sondern Voraussetzung für eine gute PEH nach Extremereignissen.


Quelle: DGUV

Kurz:
Ja, Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist auch digital möglich: Videocalls, Telefon oder Chat. Wichtig: Technische Vorbereitung, Datenschutz beachten, Grenzen der digitalen Kommunikation kennen und bei Bedarf persönlichen Kontakt herstellen.


Ausführlich:
PEH nach Extremereignissen ist auch bei räumlicher Distanz möglich:


Digitale Kanäle:

·         Videocall: Bevorzugt, da Mimik/Gestik sichtbar

·         Telefon: Wenn Video nicht möglich

·         Chat/E-Mail: Nur für erste Kontaktaufnahme, nicht für Gespräche


Vorbereitung:

•     Ruhigen Ort wählen (auch zu Hause)

•     Technik testen (Kamera, Mikrofon)

•     Störungen minimieren (Familie informieren, Tür schließen)

•     Datenschutz sicherstellen (verschlüsselte Tools)


Besonderheiten digitaler PEH nach Extremereignissen:

•     Vorteile: Schnelle Erreichbarkeit, keine Anfahrt, Anonymität

•     Nachteile: Weniger nonverbale Signale, technische Störungen, fehlende physische Präsenz


Grenzen:

•     Bei schweren Krisen persönlicher Kontakt bevorzugt

•     Technische Probleme können Gespräch erschweren

•     Körperliche Symptome nicht direkt erkennbar


Hybrid-Ansatz:

•     Erstkontakt digital

•     Follow-up persönlich (wenn möglich)

•     Flexibilität je nach Situation


Datenschutz:

•     Verschlüsselte Kommunikationstools (z.B. MS Teams, Zoom mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung)

•     Keine Aufzeichnungen ohne Einwilligung

•     Sichere Dokumentation


Quelle: BG prevent, DGUV

Kurz:
Sprechen Sie mit Personalabteilung oder Betriebsrat über Einführung, verweisen Sie auf gesetzliche Fürsorgepflicht (§ 3 ArbSchG), schlagen Sie DGUV-Schulung vor oder nutzen Sie bestehende Angebote (Betriebsarzt, EAP).


Ausführlich:
Wenn Ihr Unternehmen noch keine betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden hat:


Schritt 1: Information sammeln:

•     Gibt es andere Gesundheitsschutzmaßnahmen? (EAP, Betriebsarzt)

•     Gab es bereits Extremereignisse im Unternehmen?


Schritt 2: Gespräch suchen:

•     Mit Personalabteilung/HR sprechen

•     Betriebsrat einbeziehen

•     Führungskraft ansprechen

•     Sicherheitsbeauftragten kontaktieren


Schritt 3: Argumente vorbringen:

•     Gesetzliche Fürsorgepflicht (§ 3 ArbSchG)

•     Risikobewertung (DGUV-Risikomatrix)

•     Kosten-Nutzen-Rechnung (Fehlzeitenreduktion)

•     Employer Branding (Attraktivität als Arbeitgeber)


Schritt 4: Lösungen vorschlagen:

•     2-tägige DGUV-Schulung für interessierte Mitarbeitende

•     Kooperation mit BG prevent

•     Pilotprojekt in einer Abteilung

•     Integration ins bestehende BGM


Übergangsweise:

•     Bestehende Angebote nutzen (Betriebsarzt, EAP)

•     Externe Notfallseelsorge (über 110/112)

•     Krisentelefone (Telefonseelsorge 0800-1110111)


Wichtig: Das Engagement einzelner Mitarbeitender kann den Anstoß geben, das Thema sichtbar zu machen.


Quelle: BG prevent, § 3 ArbSchG

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Mitarbeitende spielen eine zentrale Rolle in der Ersthilfe bei psychischen Krisen. Dieser Abschnitt erklärt, wie Sie helfen können, ohne sich zu überfordern, und welche Anlaufstellen im Ernstfall wichtig sind.

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