Erfahren Sie, was Psychischen Erste Hilfe nach Extremereignissen im betrieblichen Kontext bedeutet.
Die wichtigsten Fragen und Antworten – rechtlich fundiert, praxisnah und leicht verständlich – für Arbeitgeber und Mitarbeitende zusammengefasst.
Erfahren Sie, was Psychischen Erste Hilfe nach Extremereignissen im betrieblichen Kontext bedeutet.
Die wichtigsten Fragen und Antworten – rechtlich fundiert, praxisnah und leicht verständlich – für Arbeitgeber und Mitarbeitende zusammengefasst.
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Beratungsgespräch
Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Psychischen Erste Hilfe nach Extremereignissen: Was sie umfasst, wann sie notwendig ist und wer sie leisten kann. Kompakt erklärt für alle Interessierten – unabhängig von Branche oder Funktion.
Kurz:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist nach DGUV die unmittelbare seelische Unterstützung nach akuten traumatischen Ereignissen wie Arbeitsunfällen, Überfällen oder Gewalt am Arbeitsplatz.
Geschulte betriebliche psychologische Erstbetreuende (BpE) stabilisieren Betroffene bis professionelle Hilfe greift.
Lang:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist die unmittelbare seelische Unterstützung von Menschen nach akuten traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz. Sie kommt zum Einsatz, wenn Mitarbeitende durch Arbeitsunfälle, Überfälle, Gewaltereignisse, plötzliche Todesfälle oder andere Extremsituationen psychisch belastet sind.
Ziel ist es, die betroffene Person emotional zu stabilisieren, ihr Sicherheit zu geben und sie zu begleiten, bis professionelle Hilfe greift.
Wichtige Abgrenzung:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist ausschließlich für Extremereignisse konzipiert. Sie ist nicht für den Umgang mit allgemein psychisch belasteten oder erkrankten Kolleg:innen gedacht. Bei chronischen Belastungen, Überforderung oder psychischen Erkrankungen sind professionelle Angebote wie das Employee Assistance Program (EAP) die richtige Anlaufstelle.
Die Schulung basiert auf den Standards der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und folgt dem gleichen Prinzip wie die klassische Erste Hilfe: schnelle, kompetente Erstversorgung bis zum Eintreffen professioneller Hilfe.
Quelle: DGUV
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen fokussiert sich auf Extremereignisse (Unfälle, Gewalt) und erfordert 2-tägige DGUV-Schulung.
Mental Health First Aid (MHFA) zielt auf allgemeine psychische Belastungen ab und basiert auf einer 12-Stunden-Laien-Schulung. BG prevent bietet ausschließlich PEH nach Extremereignissen an.
Die beiden Konzepte unterscheiden sich fundamental in Einsatzbereich, Qualifikation und Zielgruppe.
Das Angebot von BG prevent:
Wir bieten ausschließlich PEH nach Extremereignissen an und empfehlen für allgemeine psychische Belastungen unser professionelles Employee Assistance Program (EAP).
Aus fachlichen Gründen bieten wir MHFA nicht an, da wir Risiken durch unzureichende Fachlichkeit geschulter Laien, Loyalitätskonflikte und mögliche Überforderung sehen.
Quelle: BG prevent
Kurz:
BG prevent bietet Mental Health First Aid (MHFA) aus fachlichen Gründen nicht an. Wir sehen Risiken durch unzureichende Fachlichkeit geschulter Laien, Loyalitätskonflikte und mögliche Überforderung.
Stattdessen empfehlen wir Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen und ein professionelles Employee Assistance Program (EAP) für alle anderen Belastungen.
Ausführlich:
Mental Health First Aid (MHFA) ist ein international verbreitetes Konzept, das Laien befähigen soll, Menschen mit psychischen Problemen zu unterstützen. Für den betrieblichen Kontext hat sich BG prevent jedoch bewusst gegen diesen Ansatz entschieden.
Unsere fachlichen Bedenken:
Unzureichende Fachlichkeit: 12 Stunden Schulungen reichen nicht aus, um komplexe psychische Probleme angemessen zu erkennen und darauf zu reagieren
Loyalitätskonflikte: Kolleg:innen als Ersthelfer können in Interessenkonflikte geraten, insbesondere bei arbeitsplatzbezogenen Belastungen
Überforderungsrisiko: Laien können mit schweren psychischen Krisen überfordert sein, was sowohl für Helfende als auch Betroffene belastend ist
Fehlende Abgrenzung: MHFA vermischt Prävention, Akuthilfe und Langzeitbetreuung ohne klare Grenzen
Unsere Alternative:
Statt MHFA bieten wir ein differenziertes, professionelles Konzept:
PEH nach Extremereignissen mit 2-tägiger Schulung
EAP für alle anderen psychischen Belastungen mit professioneller Beratung
Führungskräfte-Schulungen für den Umgang mit psychisch belasteten Mitarbeitenden.
Quelle: BG prevent
Kurz:
Geschulte betriebliche psychologische Erstbetreuende (BpE) mit 2-tägiger DGUV-Schulung. Diese vermittelt Gesprächsmethoden, Erkennen von Belastungsreaktionen und Selbstschutz.
Ausführlich:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen sollte von geschulten betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden (BpE) geleistet werden. Diese Mitarbeitenden haben eine 2-tägige Schulung nach DGUV-Standard absolviert und sind speziell für den Umgang mit Betroffenen nach traumatischen Ereignissen qualifiziert.
Die Schulung vermittelt:
Erkennen von Stress- und Belastungsreaktionen nach Extremereignissen
Gesprächsmethoden für die Erstbetreuung
Abgrenzung zur professionellen psychologischen Hilfe
Selbstschutz und Psychohygiene für Helfende
Wichtig: BpE sind nicht für den Umgang mit allgemein psychisch auffälligen oder erkrankten Kolleg:innen geschult. Bei solchen Anliegen sind Führungskräfte, Betriebsärzt:innen oder EAP-Beratende die richtigen Ansprechpersonen.
Quelle: DGUV
Kurz:
Ausschließlich nach akuten Extremereignissen: Arbeitsunfälle, Überfälle, Gewalt, plötzliche Todesfälle, Geiselnahmen.
Servicelevel: bis 48 Stunden nach Ereignis. Nicht für allgemeine Belastungen, Konflikte oder psychische Erkrankungen.
Ausführlich:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen kommt ausschließlich nach akuten traumatischen Ereignissen zum Einsatz, insbesondere:
Arbeitsunfälle mit schweren Verletzungen oder Todesfolge
Überfälle und Gewaltereignisse (z.B. Raubüberfälle, tätliche Angriffe)
Plötzliche Todesfälle am Arbeitsplatz
Geiselnahmen oder Bedrohungssituationen
Schwere Unfälle mit Personenschaden
Servicelevel: Die DGUV sieht einen Einsatz der psychischen Ersthelfenden bis maximal 48 Stunden nach dem Ereignis vor.
Nicht geeignet für: Allgemeine psychische Belastungen, chronische Überforderung, Konflikte im Team, Burnout-Symptome oder psychische Erkrankungen. Hierfür sind andere Angebote wie EAP, Betriebsärzt:innen oder Führungskräfte-Coaching die richtigen Anlaufstellen.
Die Ermittlung des Handlungsbedarfs erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Die DGUV stellt hierfür eine Risiko-Matrix zur Verfügung.
Quelle: DGUV, § 5 ArbSchG
Employee Assistance Program (EAP) ist professionelle Beratung für alle psychischen Belastungen (chronisch, präventiv) und als Anlaufstelle für Langzeitbetreuung.
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist Akuthilfe nach Extremereignissen (bis 48h). Sie ergänzt EAP, ersetzt es jedoch nicht. Die Kombination beider Angebote bietet umfassenden Schutz.
Quelle: BG prevent
Kurz:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen beruhigt, stabilisiert und begleitet Betroffene nach Extremereignissen.
Zentrale Aufgaben: Sicherheit vermitteln, aktiv zuhören, Struktur geben, Ressourcen aktivieren und professionelle Hilfe anregen.
Ausführlich:
In akuten Krisen nach Extremereignissen reagieren viele Menschen emotional stark. Reaktionen wie Schock, Angst, Hilflosigkeit oder Überforderung sind typische Anzeichen einer akuten Belastung. Zentrale Aufgaben der PEH nach Extremereignissen:
Beruhigen: Die betroffene Person soll sich in einem geschützten, stabilen Rahmen wieder sicher fühlen
Zuhören: Aktives, wertfreies Zuhören ist zentral
Struktur geben: In einer akuten Krise verlieren viele Menschen ihre Orientierung
Ressourcen aktivieren: Betroffene werden darin unterstützt, eigene Stärken wieder wahrzunehmen
Weiterführende Hilfe anregen: Wenn nötig, ermutigt PEH dazu, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen
Quelle: DGUV
Kurz:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen kann verhindern, dass Menschen nach Extremereignissen in langfristige psychische Krisen abrutschen.
Sie fängt Betroffene frühzeitig auf, vermittelt Halt und kann schwere Folgeerkrankungen wie PTBS, Depressionen oder Angststörungen vermeiden.
Ausführlich:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen kann entscheidend dazu beitragen, dass Menschen nicht in langfristige psychische Krisen abrutschen. Ohne Unterstützung können solche Reaktionen chronisch werden. PEH fängt Betroffene frühzeitig auf, vermittelt Halt und aktiviert vorhandene Ressourcen. Das kann helfen:
Schwere Folgeerkrankungen wie PTBS, Depressionen oder Angststörungen zu vermeiden
Einen ersten Schritt in Richtung professioneller Hilfe zu gehen
Das Gefühl von Isolation oder Hilflosigkeit zu durchbrechen
Langfristige Arbeitsausfälle und Frühverrentungen zu reduzieren
Quelle: DGUV
Kurz:
Medizinische Erste Hilfe behandelt körperliche Verletzungen.
Psychische Erste Hilfe (PEH) stabilisiert seelische Belastungen.
Beide Formen greifen komplementär ineinander, da Körper und Psyche untrennbar verbunden sind.
Ausführlich:
Körper und Psyche sind untrennbar miteinander verbunden. Wer verletzt ist, erlebt oft auch seelische Belastung. Umgekehrt können psychische Krisen zu körperlichen Symptomen führen. Beide Arten der Ersten Hilfe greifen daher komplementär ineinander:
Nach einem Unfall benötigen Betroffene nicht nur Verbände, sondern auch Trost und Ruhe
Eine Person in Panik braucht vielleicht keine medizinische Hilfe, aber dringend emotionale Unterstützung
Mitarbeitende können nach einem traumatischen Vorfall körperlich unversehrt sein, aber psychisch stark belastet
Quelle: DGUV
Kurz:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist Akuthilfe (bis 48h) nach Extremereignissen, keine Therapie. Sie stabilisiert und vermittelt weiter. PEH nach Extremereignissen endet bei anhaltenden Krisen, schweren Symptomen oder Überforderung.
Psychotherapie behandelt langfristig psychische Erkrankungen.
Ausführlich:
Die Abgrenzung ist zentral für die Rolle betrieblicher psychologischer Erstbetreuender.
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen:
Zeitraum: Bis 48 Stunden nach Extremereignis
Ziel: Akutstabilisierung, Orientierung, Vermittlung
Methode: Aktives Zuhören, Sicherheit vermitteln, Ressourcen aktivieren
Qualifikation: 2-tägige DGUV-Schulung
Setting: Betrieblich, kollegial
Psychologische Beratung:
Zeitraum: Wochen bis Monate
Ziel: Problemlösung, Bewältigungsstrategien
Methode: Strukturierte Gespräche, Interventionen
Qualifikation: Psychologiestudium oder vergleichbares Studium, Beraterzertifikat
Setting: Professionell, extern (z.B. EAP)
Psychotherapie:
Zeitraum: Monate bis Jahre
Ziel: Behandlung psychischer Erkrankungen
Methode: Evidenzbasierte Therapieverfahren (z.B. Verhaltenstherapie)
Qualifikation: Approbierte:r Psychotherapeut:inSetting: Klinisch, kassenfinanziert
Wann endet PEH nach Extremereignissen?
Krise hält länger als 48h an
Schwere Symptome (Panikattacken, Suizidgedanken, Flashbacks)
Betroffene:r wirkt überfordert
BpE fühlt sich selbst belastet oder überfordert
Dann: Vermittlung an Fachpersonal (Betriebsarzt, EAP, Trauma-Ambulanz, Psychotherapeut:in).
Wichtig: PEH nach Extremereignissen ist keine Therapie, sondern Brücke zur professionellen Hilfe.
Quelle: DGUV, Psychotherapeutengesetz, BG prevent
Kurz:
Vor allem eine 2-tägige DGUV-Schulung für betriebliche psychologische Erstbetreuende. Neben Empathie und Offenheit helfen einfache Gesprächstechniken: offene Fragen stellen, Ich-Botschaften senden, Gefühle spiegeln und Pausen zulassen.
Wichtig: Sich selbst nicht überfordern – Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen heißt nicht, alle Probleme lösen zu müssen.
Ausführlich:
Für die praktische Anwendung von PEH nach Extremereignissen braucht es vor allem eine 2-tägige DGUV-Schulung für betriebliche psychologische Erstbetreuende. Diese vermittelt:
Grundhaltung:
Empathie und Offenheit
Ruhe ausstrahlen statt Lösungen erzwingen
Da sein statt analysieren
Gesprächstechniken:
Offene Fragen stellen: „Was beschäftigt Sie gerade besonders?"
Ich-Botschaften senden: „Ich merke, dass Sie sehr angespannt wirken."
Gefühle spiegeln: „Das klingt sehr belastend."
Pausen zulassen: Nicht alles muss sofort besprochen werden
Selbstschutz: Wichtig ist, dass man sich selbst nicht überfordert.
PEH heißt nicht, alle Probleme lösen zu müssen. Es reicht oft, präsent und aufmerksam zu sein. Die DGUV-Schulung vermittelt auch Techniken zur Psychohygiene und Selbstfürsorge für Helfende.
Quelle: DGUV
Kurz:
Offene Fragen, aktives Zuhören, Ich-Botschaften, Gefühle spiegeln, Pausen zulassen und Sicherheit vermitteln sind zentrale Techniken der Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen.
Ausführlich:
Die DGUV-Schulung für betriebliche psychologische Erstbetreuende vermittelt bewährte Gesprächstechniken:
1. Aktives Zuhören:
Volle Aufmerksamkeit schenken
Blickkontakt halten
Nicht unterbrechen
Verständnis signalisieren
2. Offene Fragen:
„Wie geht es Ihnen gerade?"
„Was beschäftigt Sie am meisten?"
„Was würde Ihnen jetzt helfen?"
3. Ich-Botschaften:
„Ich bin für Sie da"
„Ich möchte Sie unterstützen"
4. Gefühle spiegeln:
„Das klingt sehr belastend"
„Ich kann verstehen, dass Sie sich überfordert fühlen"
5. Pausen zulassen:
Stille aushalten
Zeit zum Nachdenken geben
Nicht dränge
6. Sicherheit vermitteln:
Ruhige, klare Sprache
Orientierung geben
Nächste Schritte aufzeigen
Quelle: DGUV
Kurz:
Nein, Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist ausschließlich für Extremereignisse konzipiert. Für präventive Maßnahmen sind andere Angebote wie Employee Assistance Program (EAP), Führungskräfte-Schulungen oder Gefährdungsbeurteilung geeignet.
Ausführlich:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen nach Extremereignissen ist keine präventive Maßnahme, sondern eine Akutintervention nach Extremereignissen. Sie setzt ein, wenn das traumatische Ereignis bereits stattgefunden hat.
Für Prävention geeignet:
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: Systematische Erfassung psychischer Belastungen und Risikofaktoren
Employee Assistance Program (EAP): Professionelle Beratung für alle psychischen Belastungen
Führungskräfte-Schulungen: Sensibilisierung für psychische Gesundheit
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Umfassende Präventionsstrategien
Abgrenzung: PEH ist reaktiv (nach Ereignis), nicht präventiv (vor Ereignis). Für einen umfassenden Schutz braucht es beides: Prävention durch BGM/EAP und Akuthilfe durch PEH.
Quelle: DGUV, § 5 ArbSchG, BG prevent
Kurz:
Betriebsärzte können bei der Gefährdungsbeurteilung beraten, Schulungen unterstützen und im Notfall professionelle Hilfe vermitteln. Sie sind wichtige Partner im betrieblichen Gesundheitsschutz und können Betriebliche psychologische Erstbetreuende (BpE) bei Bedarf supervidieren.
Ausführlich:
Betriebsärzt:innen spielen eine wichtige Rolle im System der psychischen Ersten Hilfe:
Vor dem Ereignis (Prävention):
Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Identifikation von Risikogruppen und belastenden Tätigkeiten
Empfehlungen für Schulungsbedarfe
Mitwirkung bei der Entwicklung von Notfallkonzepten
Nach dem Ereignis (Akutphase):
Medizinische Erstversorgung bei körperlichen Symptomen
Vermittlung professioneller psychologischer Hilfe
Beurteilung der Arbeitsfähigkeit
Koordination mit externen Fachkräften
Nachsorge:
Supervision für betriebliche psychologische Erstbetreuende
Begleitung bei der Wiedereingliederung
Evaluation der Maßnahmen
Wichtig: Betriebsärzt:innen ersetzen nicht die PEH, sondern ergänzen sie als medizinische Fachkräfte.
Quelle: ArbSchG, ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz), DGUV
Kurz:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist speziell für den betrieblichen Kontext entwickelt.
Für Privatpersonen gibt es andere Angebote wie Krisentelefone (z.B. Telefonseelsorge 0800-1110111), Notfallseelsorge oder psychologische Beratungsstellen.
Ausführlich:
PEH nach Extremereignissen ist ein betriebliches Konzept und auf Extremereignisse am Arbeitsplatz zugeschnitten. Für Privatpersonen in Krisensituationen gibt es andere Hilfsangebote:
Sofortige Hilfe:
Telefonseelsorge: 0800-1110111 oder 0800-1110222 (24/7, kostenlos, anonym)
Krisendienst Psychiatrie: Regional unterschiedlich, über 116117 erreichbar
Notfallseelsorge: Über Polizei/Feuerwehr (110/112) nach traumatischen Ereignissen
Mittelfristige Hilfe:
Psychologische Beratungsstellen: Kostenlose oder kostengünstige Beratung
Opferhilfe-Organisationen: z.B. Weißer Ring für Kriminalitätsopfer
Selbsthilfegruppen: Austausch mit Betroffenen
Langfristige Hilfe:
Psychotherapie: Über Hausärzt:innen oder Psychotherapeut:innensuche
Trauma-Ambulanzen: Spezialisierte Einrichtungen für Traumafolgen
Quelle: Telefonseelsorge Deutschland, DGUV
Psychische Erste Hilfe nach Extremereignissen hilft dabei, akute Belastungen zu erkennen und richtig zu reagieren. Die allgemeinen FAQ bieten einen fundierten Überblick über Grundlagen, Zielgruppen und Situationen, in denen schnelle Hilfe gefragt ist.
Sie möchten wissen, welche Verantwortung Arbeitgeber beim Thema Psychische Erste Hilfe nach Extremereignissen tragen? Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über gesetzliche Pflichten, organisatorische Maßnahmen und wie Unternehmen Betroffene kompetent unterstützen können.
Kurz:
§ 5 ArbSchG verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastungen. § 3 ArbSchG fordert geeignete Schutzmaßnahmen. Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen erfüllt die Fürsorgepflicht bei Extremereignissen, ist aber nicht explizit vorgeschrieben.
Ausführlich:
Die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten bei der Arbeit durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
Die wichtigsten Regelungen:
§ 5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen psychische Belastungen als Teil der Gefährdungsbeurteilung systematisch erfassen und bewerten
§ 3 ArbSchG – Grundpflichten: Unternehmen sind verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen
§ 12 ArbSchG – Unterweisung: Beschäftigte müssen über gesundheitliche Risiken, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten informiert werden
Was bedeutet das für PEH nach Extremereignissen?
Aus den gesetzlichen Regelungen ergibt sich keine direkte Verpflichtung, „psychische Ersthelfende" auszubilden – wohl aber die Pflicht, für Situationen psychischer Krisen im Betrieb präventiv und reaktiv handlungsfähig zu sein. PEH ist daher ein Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – vergleichbar mit der Bestellung von Ersthelfenden für medizinische Notfälle.
Quelle: § 3, 5, 12 ArbSchG, DGUV
Kurz:
Nach § 5 ArbSchG müssen psychische Belastungen erfasst werden. Dazu gehören Arbeitsintensität, Unterbrechungen, Konflikte und emotionale Anforderungen. PEH ist eine geeignete Maßnahme für Extremereignisse, die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden kann.
Ausführlich:
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Unternehmen verpflichtet, alle relevanten Gefährdungen zu erfassen – ausdrücklich auch psychische Belastungen.
Psychische Belastungen entstehen z. B. durch:
Hohe Arbeitsintensität und Zeitdruck
Häufige Unterbrechungen und mangelnde Handlungsspielräume
Konflikthafte Kommunikation oder soziale Isolation im Team
Emotionale Anforderungen im Umgang mit Kund:innen, Klient:innen oder Patient:innen
Was ist konkret zu beachten?
Damit PEH nach Extremereignissen wirksam in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden kann, sollten Arbeitgeber:
Belastungstypische Extremereignisse und Risikogruppen identifizieren (z. B. Verkehrsbetriebe, Behörden mit hohem Kundenaufkommen, Krankenhäuser)
DGUV-Risikomatrix nutzen: Systematische Ermittlung des Handlungsbedarfs
Betroffene aktiv beteiligen (z. B. über Interviews, Workshops, Befragungen)
Konkrete Reaktionsstrategien für Extremereignisse im Betrieb definieren
Schulungen für PEH nach Extremereignissen bereitstellen.
Ansprechpersonen klar benennen und erreichbar machen
Quelle: § 5 ArbSchG, DGUV
Kurz:
Systematische Umsetzung erfordert: Risikobewertung mit DGUV-Matrix, Schulung von betrieblich psychologischen Erstbetreuenden (BpE) (2 Tage), Notfallkonzept mit klaren Prozessen, Integration ins Gesundheitsmanagement und regelmäßige Evaluation.
Ausführlich:
Eine systematische Implementierung von PEH nach Extremereignissen erfolgt in mehreren Schritten:
1. Bedarfsanalyse:
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG durchführen
DGUV-Risikomatrix anwenden
Risikogruppen und kritische Tätigkeiten identifizieren
2. Konzeptentwicklung:
• Notfallplan für Extremereignisse erstellen
• Alarmierungswege definieren
• Schnittstellen zu EAP, Betriebsarzt, externen Diensten klären
3. Schulung:
Betriebliche psychologische Erstbetreuende (BpE) auswählen
2-tägige DGUV-Schulung durchführen
Auffrischungsschulungen planen (alle 2-3 Jahre)
4. Kommunikation:
BpE im Unternehmen bekannt machen (Aushänge, Intranet)
Führungskräfte sensibilisieren
Mitarbeitende informieren
5. Integration:
PEH ins betriebliche Gesundheitsmanagement einbinden
Mit EAP und anderen Angeboten vernetzen
Dokumentation und Datenschutz sicherstellen
6. Evaluation:
Einsätze dokumentieren (anonymisiert)
Wirksamkeit überprüfen
Prozesse kontinuierlich verbessern
Quelle: DGUV, BG prevent
Kurz:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen reduziert Folgekosten durch Fehlzeiten und Frühverrentungen, stärkt die Fürsorgepflicht, verbessert die Unternehmenskultur, erhöht die Mitarbeiterbindung und kann schwere psychische Folgeerkrankungen nach Extremereignissen verhindern.
Ausführlich:
Die Implementierung von PEH nach Extremereignissen bringt Unternehmen messbare Vorteile:
Wirtschaftliche Vorteile:
Reduktion von Fehlzeiten: Frühzeitige Intervention verhindert langfristige Ausfälle
Vermeidung von Frühverrentungen: PTBS und andere Traumafolgen können Erwerbsunfähigkeit verursachen
Geringere Fluktuation: Mitarbeitende fühlen sich besser betreut
Produktivitätserhalt: Schnellere Rückkehr zur Arbeitsfähigkeit
Rechtliche Vorteile:
Erfüllung der Fürsorgepflicht: Arbeitgeber kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach
Haftungsminimierung: Dokumentierte Maßnahmen schützen bei Rechtsstreitigkeiten
Compliance: Erfüllung von § 3, 5 ArbSchG
Kulturelle Vorteile:
Stärkung der Unternehmenskultur: Zeigt Wertschätzung für Mitarbeitende
Verbessertes Betriebsklima: Offener Umgang mit psychischen Belastungen
Employer Branding: Attraktivität als Arbeitgeber steigt
Gesundheitliche Vorteile:
Prävention schwerer Folgeerkrankungen: PTBS, Depressionen, Angststörungen
Entlastung des Gesundheitssystems: Weniger Therapiebedarf
Schnellere Genesung: Professionelle Erstbetreuung beschleunigt Heilung
Quelle: DGUV, BG prevent
Kurz:
Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße. Schulungskosten: ca. 500-800€ pro Person für 2-tägige DGUV-Schulung. Langfristig überwiegen die Einsparungen durch reduzierte Fehlzeiten und vermiedene Frühverrentungen.
Ausführlich:
Die Kosten für die Implementierung von PEH nach Extremereignissen setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen.
Einmalige Kosten:
Schulung BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende): 500-800€ pro Person für 2-tägige DGUV-Schulung
Konzeptentwicklung: 2.000-5.000€ (abhängig von Unternehmensgröße)
Kommunikationsmaterialien: 500-1.000€ (Aushänge, Intranet)
Laufende Kosten:
Auffrischungsschulungen: Alle 2-3 Jahre, ca. 300-500€ pro Person
Supervision: Optional, ca. 1.000-2.000€ pro Jahr
Zeitaufwand BpE: Freistellung für Einsätze (variabel)
Beispielrechnung (100 Mitarbeitende):
5 BpE à 700€ Schulung = 3.500€
Konzeptentwicklung = 3.000€
Kommunikation = 800€
Gesamt: ca. 7.300€ einmalig
Return on Investment:
Ein verhindeter Langzeitausfall (6 Monate) spart ca. 30.000-50.000€
Eine vermiedene Frühverrentung spart ca. 200.000-400.000€
ROI: Bereits nach 1-2 vermiedenen Langzeitausfällen amortisiert
Quelle: BG prevent Schulungsangebot, DGUV-Kostenrechner
Kurz:
Richtwert: 5-10% der Belegschaft, abhängig von Risikobewertung, Schichtbetrieb und Standorten. Mindestens 2 BpE pro Standort empfohlen, um Verfügbarkeit sicherzustellen.
Ausführlich:
Die Anzahl benötigter betrieblicher psychologischer Erstbetreuender hängt von mehreren Faktoren ab:
Einflussfaktoren:
Unternehmensgröße: Je größer, desto mehr BpE erforderlich
Risikobewertung: Hohe Gefährdung (z.B. Verkehrsbetriebe) = mehr BpE
Schichtbetrieb: Jede Schicht sollte Zugang zu BpE haben
Standorte: Jeder Standort braucht eigene BpE
Erreichbarkeit: Auch bei Urlaub/Krankheit muss Abdeckung gewährleistet sein
Richtwerte:
Kleine Unternehmen (< 50 MA): Mindestens 2 BpE
Mittlere Unternehmen (50-250 MA): 3-5 BpE
Große Unternehmen (> 250 MA): 5-10% der Belegschaft
Hochrisikobereiche: 10-15% der Belegschaft
Beispiel: Unternehmen mit 200 Mitarbeitenden, 3 Schichten, 2 Standorten: Mindestens 12 BpE (2 pro Schicht am Hauptstandort, 2 am Nebenstandort)
Quelle: DGUV-Empfehlung, BG prevent Beratungskonzept
Kurz:
Führungskräfte sollten BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) bekannt machen, Notfallpläne kennen, Anzeichen von Belastung nach Extremereignissen erkennen, eine offene Gesprächskultur fördern und selbst als Vorbild agieren.
Ausführlich:
Führungskräfte spielen eine Schlüsselrolle bei der erfolgreichen Implementierung von PEH nach Extremereignissen.
Vor dem Ereignis:
Sensibilisierung: Mitarbeitende über PEH informieren
Bekanntmachung: BpE im Team vorstellen
Kultur: Offenen Umgang mit psychischer Gesundheit fördern
Vorbereitung: Notfallpläne kennen und kommunizieren
Nach dem Ereignis:
Erkennen: Anzeichen akuter Belastung wahrnehmen (Schock, Rückzug, Überforderung)
Ansprechen: Betroffene empathisch ansprechen
Vermitteln: Kontakt zu BpE herstellen
Entlasten: Arbeitsbelastung reduzieren, Freistellung ermöglichen
Nachsorge:
Begleiten: Wiedereingliederung unterstützen
Schützen: Vor erneuter Überlastung bewahren
Evaluieren: Lessons Learned für zukünftige Ereignisse
Wichtig: Führungskräfte sind kein BpE-Ersatz, sondern Vermittler und Unterstützer.
Quelle: BG prevent Führungskräfte-Schulung, DGUV-Standard
Kurz:
Ja, 2-tägige DGUV-Schulung für betriebliche psychologische Erstbetreuende. BG prevent bietet diese Schulungen an. Inhalte: Gesprächsführung, Belastungsreaktionen erkennen, Selbstschutz, Abgrenzung zur Therapie.
Ausführlich:
Die DGUV hat einen Standard für die Schulung betrieblicher psychologischer Erstbetreuender entwickelt:
Schulungsformat:
• Dauer: 2 Tage (16 Stunden)
• Teilnehmerzahl: Max. 12-15 Personen
• Methodik: Theorie, Rollenspiele, Fallbeispiele, Selbsterfahrung
Schulungsinhalte:
· Grundlagen: Was ist PEH nach Extremereignissen? Abgrenzung zu MHFA (Mental Health First Aid) und Therapie
· Belastungsreaktionen: Erkennen von Schock, Trauma, akuter Belastung
· Gesprächsführung: Aktives Zuhören, offene Fragen, Ich-Botschaften
· Selbstschutz: Psychohygiene, Grenzen erkennen, Supervision
· Rechtliches: Datenschutz, Schweigepflicht, Haftung
· Praxis: Rollenspiele, Fallbesprechungen, Notfallpläne
Zertifizierung:
• Teilnahmebescheinigung nach DGUV-Standard
• Gültigkeit: 2-3 Jahre
• Auffrischung empfohlen
Anbieter:
• BG prevent
• Berufsgenossenschaften
• Zertifizierte Bildungsträger
Quelle: DGUV-Standard, BG prevent Schulungsangebot
Kurz:
Frühzeitige Intervention nach Extremereignissen kann schwere Folgeerkrankungen (PTBS, Depressionen) verhindern und damit langfristige Ausfälle, Frühverrentungen und Produktivitätsverluste reduzieren.
Ausführlich:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen wirkt gegen langfristige Fehlzeiten:
Wirkungsmechanismus:
· Akutstabilisierung: Verhindert Chronifizierung der Belastungsreaktion
· Frühintervention: Vermittlung professioneller Hilfe vor Eskalation
· Ressourcenaktivierung: Stärkung eigener Bewältigungsstrategien
· Soziale Unterstützung: Durchbrechung von Isolation und Rückzug
Zahlen und Fakten:
• Durchschnittliche Ausfalldauer bei PTBS: 6-12 Monate
• Kosten pro Langzeitausfall: 30.000-50.000€
Beispielrechnung: Unternehmen mit 500 Mitarbeitenden, 2 Extremereignisse pro Jahr:
• Ohne PEH: 4 Betroffene, 1 PTBS-Fall = 6 Monate Ausfall = 40.000€
• Mit PEH: 4 Betroffene, 0,5 PTBS-Fälle = 3 Monate Ausfall = 20.000€
• Einsparung: 20.000€ pro Jahr
Weitere Effekte:
• Schnellere Rückkehr zur Arbeitsfähigkeit
• Geringere Präsentismus-Rate (anwesend, aber nicht leistungsfähig)
• Vermeidung von Frühverrentungen
Quelle: DGUV-Studie, BG prevent Kosten-Nutzen-Analyse
Kurz:
Gefährdungsbeurteilung durchführen (§ 5 ArbSchG), Maßnahmen ableiten, Beschäftigte informieren und Strukturen für Krisenfälle schaffen. Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist eine geeignete Maßnahme, aber nicht explizit vorgeschrieben.
Ausführlich:
Arbeitgeber haben umfassende Pflichten beim Umgang mit psychischen Belastungen:
Gesetzliche Grundlagen:
• § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastungen
• § 3 ArbSchG: Erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen
• § 12 ArbSchG: Unterweisung der Beschäftigten
• § 618 BGB: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Konkrete Pflichten:
• Erfassen: Psychische Belastungsfaktoren systematisch identifizieren
• Bewerten: Risiken einschätzen (DGUV-Risikomatrix)
• Maßnahmen ableiten: Technische, organisatorische, personenbezogene Maßnahmen
• Umsetzen: Maßnahmen implementieren und dokumentieren
• Kontrollieren: Wirksamkeit überprüfen und anpassen
• Informieren: Beschäftigte über Risiken und Schutzmaßnahmen unterrichten
PEH nach Extremereignissen als Maßnahme:
PEH nach Extremereignissen ist keine gesetzliche Pflicht, aber eine geeignete Maßnahme zur Erfüllung der Fürsorgepflicht bei Extremereignissen. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass sie für psychische Krisen im Betrieb handlungsfähig sind.
Quelle: § 3, 5, 12 ArbSchG, § 618 BGB, DGUV-Standard
Kurz:
Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen sollte fester Bestandteil des Notfallmanagements sein: Alarmierungswege definieren, Kontaktdaten BpE hinterlegen, Ablaufpläne erstellen, Schnittstellen zu EAP/Betriebsarzt klären und Nachsorge dokumentieren.
Ausführlich:
Die Integration von PEH nach Extremereignissen in bestehende Notfallpläne erfolgt systematisch:
1. Notfallplan erweitern:
• PEH nach Extremereignissen als eigenen Baustein aufnehmen
• Schnittstellen zu medizinischer Erste Hilfe definieren
• Verantwortlichkeiten klären
2. Alarmierungswege:
• Wer alarmiert BpE? (Führungskraft, Ersthelfer, Betroffene selbst)
• Wie? (Telefon, Notfall-App, Leitstelle)
• Erreichbarkeit sicherstellen (24/7 bei Schichtbetrieb)
3. Kontaktdaten:
• Liste aller BpE mit Kontaktdaten
• Vertretungsregelungen
• Aushang an zentralen Stellen
4. Ablaufplan:
• Schritt-für-Schritt-Anleitung für Erstkontakt
• Dokumentationsvorlagen
• Vermittlung weiterführender Hilfe
5. Schnittstellen:
• Betriebsarzt: Medizinische Abklärung
• EAP: Langzeitbetreuung
• Externe Dienste: Trauma-Ambulanz, Notfallseelsorge
6. Nachsorge:
• Follow-up-Gespräche
• Wiedereingliederung
• Supervision für BpE
Quelle: DGUV-Standard, BG prevent Notfallmanagement-Leitfaden
Kurz:
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes (§ 87 BetrVG) und sollte in Planung, Umsetzung und Evaluation von PEH eingebunden werden. Er kann die Interessen der Beschäftigten vertreten.
Ausführlich:
Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle bei der Implementierung von PEH nach Extremereignissen:
Rechtliche Grundlage:
• § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Regelungen über Gesundheitsschutz
• § 89 BetrVG: Beteiligung an Maßnahmen des Arbeitsschutzes
Aufgaben des Betriebsrats:
• Planung: Mitgestaltung des PEH-Konzepts
• Auswahl: Mitsprache bei Auswahl der BpE
• Schulung: Sicherstellung angemessener Qualifizierung
• Datenschutz: Wahrung der Persönlichkeitsrechte Betroffener
• Evaluation: Überprüfung der Wirksamkeit
• Interessenvertretung: Schutz vor Überlastung der BpE
Vorteile der Einbindung:
• Höhere Akzeptanz bei Beschäftigten
• Bessere Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten
• Transparenz und Vertrauen
• Rechtssicherheit
Quelle: § 87, 89 BetrVG, BG prevent Betriebsrats-Leitfaden
Kurz:
Kennzahlen: Anzahl Einsätze, Rückmeldungen Betroffener, Fehlzeitenentwicklung nach Extremereignissen, Inanspruchnahme weiterführender Hilfe, Mitarbeiterzufriedenheit und Wiedereingliederungsquote.
Ausführlich:
Die Evaluation von Psychischer Erster Hilfe (PEH) nach Extremereignissen erfolgt anhand mehrerer Indikatoren:
Quantitative Kennzahlen:
• Einsatzhäufigkeit: Wie oft wurde PEH in Anspruch genommen?
• Fehlzeiten: Entwicklung nach Extremereignissen (Vorher/Nachher)
• Wiedereingliederung: Erfolgsquote und Dauer
• Weiterleitung: Anteil der an Fachpersonal vermittelten Fälle
• Frühverrentungen: Reduktion traumabedingter Erwerbsunfähigkeit
Qualitative Kennzahlen:
• Zufriedenheit Betroffener: Anonyme Befragung nach Einsatz
• Zufriedenheit BpE: Supervision, Feedback-Runden
• Führungskräfte-Feedback: Wahrnehmung der Wirksamkeit
• Unternehmenskultur: Offenheit im Umgang mit psychischer Gesundheit
Dokumentation:
• Anonymisierte Einsatzprotokolle
• Jahresberichte
• Benchmarking mit anderen Unternehmen
Anpassung:
• Regelmäßige Überprüfung (jährlich)
• Lessons Learned aus Einsätzen
• Kontinuierliche Verbesserung
Quelle: BG prevent Evaluationskonzept, DGUV-Standard
Kurz:
Nachsorge: Anonymisierte Dokumentation, Vermittlung professioneller Hilfe bei Bedarf, Follow-up-Gespräch mit Betroffenen nach 1-2 Wochen, Supervision für BpE und Evaluation des Einsatzes.
Ausführlich:
Nach einem Einsatz von PEH nach Extremereignissen folgt ein strukturierter Nachsorgeprozess:
Unmittelbar nach dem Einsatz:
• Dokumentation: Anonymisiertes Einsatzprotokoll (Datum, Art des Ereignisses, Maßnahmen)
• Vermittlung: Bei Bedarf Kontakt zu Fachpersonal herstellen (Betriebsarzt, EAP, Trauma-Ambulanz)
• Information: Führungskraft informieren (mit Einwilligung Betroffene:r)
1-2 Wochen nach Einsatz:
• Follow-up: Kurzes Nachgespräch mit Betroffene:n
• Befinden: Wie geht es? Weitere Unterstützung nötig?
• Weiterleitung: Ggf. Vermittlung Langzeitbetreuung
Für BpE:
• Supervision: Reflexion des Einsatzes mit erfahrener Fachkraft
• Entlastung: Verarbeitung eigener Belastung
• Lernen: Was lief gut? Was kann verbessert werden?
Für das Unternehmen:
• Evaluation: Wirksamkeit des Einsatzes bewerten
• Anpassung: Prozesse bei Bedarf optimieren
• Prävention: Lessons Learned für zukünftige Ereignisse
Datenschutz:
• Alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht
• Dokumentation anonymisiert
• Weitergabe nur mit Einwilligung
Quelle: DGUV-Standard, BG prevent Nachsorge-Leitfaden
Arbeitgeber tragen Verantwortung, psychische Gesundheit zu fördern. Dieser Bereich zeigt, wie Unternehmen systematisch vorbeugen und Mitarbeitende in Krisensituationen wirksam unterstützen können – rechtlich sicher und mit praktischer Relevanz.
Dieser Bereich richtet sich an alle Beschäftigten, die psychisch belastete Kolleg:innen unterstützen möchten. Sie erfahren, wie psychische Erste Hilfe nach Extremereignissen funktioniert, worauf zu achten ist und an wen Sie sich bei Bedarf wenden können.
Kurz:
Wenn Sie geschulte:r BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) sind: Ruhig bleiben, aktiv zuhören, Sicherheit vermitteln, nicht drängen, professionelle Hilfe anregen. Wenn nicht geschult: Betroffene Kolleg:innen nicht allein lassen und professionelle Hilfe (BpE, Betriebsarzt) dazuholen.
Ausführlich:
Die Leistung von PEH nach Extremereignissen hängt davon ab, ob Sie geschulte:r BpE sind:
Als geschulte:r BpE:
· Ruhe bewahren: Eigene Aufregung kontrollieren
· Kontakt aufnehmen: Betroffene:n ansprechen, Hilfe anbieten
· Sicheren Rahmen schaffen: Ruhigen Ort suchen, Störungen minimieren
· Aktiv zuhören: Raum geben für Gefühle, nicht bewerten
· Orientierung geben: Nächste Schritte besprechen
· Vermitteln: Bei Bedarf professionelle Hilfe einschalten
Als nicht geschulte Person:
· Da sein: Präsenz zeigen, nicht allein lassen
· Zuhören: Ohne zu analysieren oder Ratschläge zu geben
· Hilfe holen: BpE, Betriebsarzt oder Führungskraft informieren
· Nicht therapieren: Keine Diagnosen stellen, keine Therapie versuchen
Wichtig: PEH nach Extremereignissen ist keine Therapie. Bei anhaltenden Symptomen, Suizidgedanken oder schwerer Überforderung sofort Fachpersonal einschalten.
Quelle: DGUV, BG prevent
Kurz:
Anzeichen nach Extremereignissen: Schock (starres Gesicht, Zittern), Weinen, emotionaler Rückzug, Verwirrtheit, Aggression, Apathie, körperliche Symptome (Übelkeit, Schwindel). Wichtig: Auf Veränderungen achten.
Ausführlich:
Nach Extremereignissen zeigen Menschen unterschiedliche Belastungsreaktionen:
Körperliche Anzeichen:
• Zittern, Schwitzen
• Übelkeit, Schwindel
• Herzrasen, Atemnot
• Erschöpfung, Schwäche
Emotionale Anzeichen:
• Schock (starrer Blick, Sprachlosigkeit)
• Weinen, Verzweiflung
• Angst, Panik
• Wut, Aggression
• Apathie, Gleichgültigkeit
Kognitive Anzeichen:
• Verwirrtheit, Desorientierung
• Konzentrationsschwierigkeiten
• Gedächtnislücken
• Grübeln, Gedankenkreisen
Verhalten:
• Sozialer Rückzug
• Vermeidung von Orten/Situationen
• Unruhe, Nervosität
• Verändertes Arbeitsverhalten
Wann PEH angebracht:
• Unmittelbar nach Extremereignis (Unfall, Gewalt, Todesfall)
• Bei mehreren Anzeichen gleichzeitig
• Bei deutlicher Veränderung zum normalen Verhalten
Wichtig: Lieber einmal zu viel nachfragen als zu spät.
Quelle: DGUV, Psychotraumatologie-Fachliteratur
Kurz:
In der Rolle BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) ist erlaubt: Zuhören, da sein, Sicherheit vermitteln, Orientierung geben, professionelle Hilfe anregen.
Nicht erlaubt: Therapieren, bewerten, drängen, Versprechen machen, die nicht eingehalten werden können, Schweigepflicht brechen.
Ausführlich:
Als BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) gibt es klare Grenzen:
Das dürfen Sie:
• Aktiv zuhören, ohne zu bewerten
• Sicheren Rahmen schaffen
• Orientierung und Struktur geben
• Gefühle spiegeln („Das klingt sehr belastend")
• Ressourcen aktivieren
• Professionelle Hilfe anregen
• Vertraulichkeit zusichern
Das dürfen Sie nicht:
• Diagnosen stellen („Sie haben PTBS")
• Therapie durchführen
• Medikamente empfehlen
• Zur Offenbarung drängen
• Versprechen machen, die Sie nicht halten können
• Schweigepflicht brechen (ohne Einwilligung)
• Eigene Wertungen einbringen
• Bagatellisieren („Das wird schon wieder")
Grenze erreicht, wenn:
• Krise länger als 48h anhält
• Suizidgedanken geäußert werden
• Schwere Symptome auftreten (Panikattacken, Flashbacks)
• Sie sich selbst überfordert fühlen
Dann: Sofort professionelle Hilfe einschalten (Betriebsarzt, EAP, Notarzt bei akuter Selbstgefährdung).
Quelle: DGUV
Kurz:
2-tägige DGUV-Schulung zum/zur betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden. BG prevent und Berufsgenossenschaften bieten diese Schulungen an. Voraussetzungen: Empathie, Belastbarkeit, Bereitschaft zur Supervision.
Ausführlich:
Wenn Sie sich als BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) qualifizieren möchten:
Voraussetzungen:
• Empathie und soziale Kompetenz
• Psychische Belastbarkeit
• Bereitschaft zur Supervision
• Unterstützung durch Arbeitgeber (Freistellung)
• Keine psychologische Ausbildung erforderlich
Schulung:
• Dauer: 2 Tage (16 Stunden)
• Inhalte: Gesprächsführung, Belastungsreaktionen, Selbstschutz, Rechtliches
• Methodik: Theorie, Rollenspiele, Fallbeispiele
• Zertifikat: Teilnahmebescheinigung nach DGUV-Standard
Anbieter:
• BG prevent: Seminare & Fortbildungen
• Berufsgenossenschaften (branchenspezifisch)
• Zertifizierte Bildungsträger
Nach der Schulung:
• Eintragung als BpE im Unternehmen
• Regelmäßige Supervision (empfohlen)
• Auffrischung alle 2-3 Jahre
Kosten:
• Ca. 500-800 € (oft vom Arbeitgeber übernommen)
Quelle: DGUV, BG prevent
Kurz:
Fragen Sie bei Personalabteilung, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragten oder Betriebsarzt. Oft sind BpE auch auf Aushängen (z.B. neben Erste-Hilfe-Kasten) oder im Intranet genannt.
Ausführlich:
Um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen betriebliche psychologische Erstbetreuende hat:
Anlaufstellen:
· Personalabteilung/HR: Zentrale Stelle für Gesundheitsschutz
· Betriebsrat: Kennt alle Gesundheitsschutzmaßnahmen
· Sicherheitsbeauftragte: Oft mit BpE vernetzt
· Betriebsarzt: Arbeitet mit BpE zusammen
· Führungskraft: Sollte BpE kennen
Wo finde ich Informationen:
• Aushänge: Oft neben Erste-Hilfe-Kästen oder am Schwarzen Brett
• Intranet: Unter „Gesundheit", „Arbeitsschutz" oder „Notfallmanagement"
• Mitarbeiter-App: Falls vorhanden
• Onboarding-Unterlagen: Neue Mitarbeitende werden oft informiert
Was tun, wenn es keine BpE gibt:
• Sprechen Sie mit Führungskraft oder Personalabteilung
• Schlagen Sie Implementierung vor
• Verweisen Sie auf gesetzliche Fürsorgepflicht (§ 3 ArbSchG)
• Nutzen Sie bestehende Angebote (Betriebsarzt, EAP)
Quelle: BG prevent, DGUV
Kurz:
Als BpE: Mehr Sicherheit im Umgang mit psychisch belasteten Personen, geringere Hemmschwelle für schwierige Gespräche, Sensibilisierung für psychische Gesundheit, mehr Selbstfürsorge und persönliche Weiterentwicklung.
Ausführlich:
Die Qualifizierung als BpE (Betriebliche psychologische Erstbetreuende) bringt persönliche Vorteile:
Fachliche Kompetenz:
• Sicherer Umgang mit psychisch belasteten Personen
• Gesprächsführungstechniken für schwierige Situationen
• Erkennen von Belastungsreaktionen
• Wissen um professionelle Hilfsangebote
Persönliche Entwicklung:
• Stärkung der Empathiefähigkeit
• Besseres Selbstmanagement in Krisensituationen
• Erhöhte Selbstwirksamkeit
• Persönliche Resilienz
Berufliche Vorteile:
• Zusatzqualifikation im Lebenslauf
• Anerkennung im Unternehmen
• Netzwerk zu anderen BpE
• Mögliche Karrierechancen im BGM
Soziale Vorteile:
• Geringere Hemmschwelle, Hilfe anzubieten
• Besseres Verständnis für psychische Belastungen
• Anwendbar auch im privaten Umfeld
• Sinnstiftende Tätigkeit
Selbstfürsorge:
• Sensibilisierung für eigene Warnzeichen
• Wissen um Selbstschutz-Strategien
• Zugang zu Supervision
• Bewusstsein für eigene Grenzen
Quelle: BG prevent
Kurz:
Grenzen kennen und akzeptieren, Supervision nutzen, Selbstfürsorge praktizieren (Pausen, Ausgleich), nicht alle Probleme lösen wollen, bei Überforderung professionelle Hilfe einschalten und eigene Belastung ernst nehmen.
Ausführlich:
Selbstschutz ist zentral für nachhaltige PEH nach Extremereignissen:
Vor dem Einsatz:
· Selbstcheck: Bin ich gerade selbst belastbar?
· Grenzen kennen: Was kann ich leisten, was nicht?
· Vorbereitung: Notfallkontakte griffbereit haben
Während des Einsatzes:
· Professionelle Distanz: Empathie ja, aber nicht verschmelzen
· Zeitlimit: PEH ist Erstbetreuung, keine Langzeitbegleitung
· Nicht allein: Bei Bedarf zweite:n BpE hinzuziehen
· Pausen: Auch im Gespräch Pausen machen
Nach dem Einsatz:
· Supervision: Reflexion mit erfahrener Fachkraft
· Austausch: Mit anderen BpE sprechen
· Abgrenzung: Feierabend ist Feierabend
· Selbstfürsorge: Sport, Hobbys, soziale Kontakte
Warnzeichen eigener Überlastung:
• Schlafstörungen
• Grübeln über Einsätze
• Emotionale Erschöpfung
• Rückzug von sozialen Kontakten
• Vermeidung von Einsätzen
Bei Überlastung:
• Pause von BpE-Tätigkeit nehmen
• Professionelle Hilfe suchen (EAP, Psychotherapie)
• Mit Vorgesetzten sprechen
• Supervision intensivieren
Wichtig: Selbstschutz ist keine Schwäche, sondern Voraussetzung für eine gute PEH nach Extremereignissen.
Quelle: DGUV
Kurz:
Ja, Psychische Erste Hilfe (PEH) nach Extremereignissen ist auch digital möglich: Videocalls, Telefon oder Chat. Wichtig: Technische Vorbereitung, Datenschutz beachten, Grenzen der digitalen Kommunikation kennen und bei Bedarf persönlichen Kontakt herstellen.
Ausführlich:
PEH nach Extremereignissen ist auch bei räumlicher Distanz möglich:
Digitale Kanäle:
· Videocall: Bevorzugt, da Mimik/Gestik sichtbar
· Telefon: Wenn Video nicht möglich
· Chat/E-Mail: Nur für erste Kontaktaufnahme, nicht für Gespräche
Vorbereitung:
• Ruhigen Ort wählen (auch zu Hause)
• Technik testen (Kamera, Mikrofon)
• Störungen minimieren (Familie informieren, Tür schließen)
• Datenschutz sicherstellen (verschlüsselte Tools)
Besonderheiten digitaler PEH nach Extremereignissen:
• Vorteile: Schnelle Erreichbarkeit, keine Anfahrt, Anonymität
• Nachteile: Weniger nonverbale Signale, technische Störungen, fehlende physische Präsenz
Grenzen:
• Bei schweren Krisen persönlicher Kontakt bevorzugt
• Technische Probleme können Gespräch erschweren
• Körperliche Symptome nicht direkt erkennbar
Hybrid-Ansatz:
• Erstkontakt digital
• Follow-up persönlich (wenn möglich)
• Flexibilität je nach Situation
Datenschutz:
• Verschlüsselte Kommunikationstools (z.B. MS Teams, Zoom mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung)
• Keine Aufzeichnungen ohne Einwilligung
• Sichere Dokumentation
Quelle: BG prevent, DGUV
Kurz:
Sprechen Sie mit Personalabteilung oder Betriebsrat über Einführung, verweisen Sie auf gesetzliche Fürsorgepflicht (§ 3 ArbSchG), schlagen Sie DGUV-Schulung vor oder nutzen Sie bestehende Angebote (Betriebsarzt, EAP).
Ausführlich:
Wenn Ihr Unternehmen noch keine betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden hat:
Schritt 1: Information sammeln:
• Gibt es andere Gesundheitsschutzmaßnahmen? (EAP, Betriebsarzt)
• Gab es bereits Extremereignisse im Unternehmen?
Schritt 2: Gespräch suchen:
• Mit Personalabteilung/HR sprechen
• Betriebsrat einbeziehen
• Führungskraft ansprechen
• Sicherheitsbeauftragten kontaktieren
Schritt 3: Argumente vorbringen:
• Gesetzliche Fürsorgepflicht (§ 3 ArbSchG)
• Risikobewertung (DGUV-Risikomatrix)
• Kosten-Nutzen-Rechnung (Fehlzeitenreduktion)
• Employer Branding (Attraktivität als Arbeitgeber)
Schritt 4: Lösungen vorschlagen:
• 2-tägige DGUV-Schulung für interessierte Mitarbeitende
• Kooperation mit BG prevent
• Pilotprojekt in einer Abteilung
• Integration ins bestehende BGM
Übergangsweise:
• Bestehende Angebote nutzen (Betriebsarzt, EAP)
• Externe Notfallseelsorge (über 110/112)
• Krisentelefone (Telefonseelsorge 0800-1110111)
Wichtig: Das Engagement einzelner Mitarbeitender kann den Anstoß geben, das Thema sichtbar zu machen.
Quelle: BG prevent, § 3 ArbSchG
Mitarbeitende spielen eine zentrale Rolle in der Ersthilfe bei psychischen Krisen. Dieser Abschnitt erklärt, wie Sie helfen können, ohne sich zu überfordern, und welche Anlaufstellen im Ernstfall wichtig sind.