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Von der Pflicht zur Chance: Das ist die GB Psych

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – kurz GB Psych – macht sichtbar, wie Arbeitsbedingungen auf die psychische Gesundheit von Mitarbeitenden wirken. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Zugleich eröffnet sie die Chance, um Arbeit gezielt und nachhaltig zu verbessern, erklärt Florian Weikart, Teamleiter im Gesundheitsmanagement bei BG prevent.

Frau sitzt vor Pflanzen und schaut in die Kamera

Montag, 8 Uhr im Büro: E-Mails, Termine, Rückfragen aus dem Team. Zwischendurch ruft ein Kunde an. Das Projekt soll früher fertig werden als geplant. Der Arbeitsalltag in vielen Unternehmen ist geprägt von Zeitdruck, Unterbrechungen und parallelen Aufgaben. Solche Situationen sind zwar alltäglich, dennoch führen sie oft zu Belastungen.

"Viele Betriebe wissen gar nicht um ihre Pflichten, wenn es um die mentale Gesundheit ihrer Mitarbeitenden geht“, sagt Florian Weikart, Teamleiter im Gesundheitsmanagement bei BG prevent. "Gerade kleinere Unternehmen denken bei Arbeitsschutz zuerst an klar erkennbare Risiken, etwa durch Maschinen, oder an Sicherheitsvorschriften. Die Arbeitsorganisation und -gestaltung fällt oft hinten über.” Dabei ist klar geregelt: Unternehmen müssen die mentalen Belastungen am Arbeitsplatz systematisch beurteilen. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich vor.

Belastung ist zunächst neutral

An dieser Stelle setzt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, kurz GB Psych, an. Sie untersucht systematisch, welche Arbeitsbedingungen möglicherweise ein gesundheitliches Risiko darstellen.

"Psychische Belastung ist erst einmal neutral", erklärt Weikart. Gemeint ist zunächst, wie Arbeit auf Menschen wirkt. "Problematisch wird es, wenn Arbeitsbedingungen dauerhaft ungünstig gestaltet sind."

GDA-Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat Leitlinien entwickelt, um ein einheitliches Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung sicherzustellen. Sie dienen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern als gemeinsamer Rahmen, um Betriebe zu beraten und zu überprüfen. Im Zentrum steht die systematische Gefährdungsbeurteilung.

In sieben Schritten zum strukturierten Prozess

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein strukturierter Prozess und erfolgt in sieben Schritten.

  1. Vorbereitung

  2. Informationen ermitteln

  3. Gefährdungen beurteilen

  4. Maßnahmen festlegen

  5. Maßnahmen umsetzen

  6. Wirksamkeit ermitteln

  7. Aktualität prüfen

Ziel ist es, Belastungsfaktoren zu erkennen und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass gesundheitliche Risiken möglichst ausbleiben. "Der Einstieg wirkt oft komplex“, sagt Weikart. "Aber wenn Unternehmen die Schritte einmal durchlaufen, merken sie schnell, dass der Prozess gut machbar ist.“

Wo Belastungen entstehen können

Um mögliche Risiken zu erkennen, nimmt die GB Psych verschiedene Bereiche der Arbeit in den Blick. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arbeitsinhalte und Aufgaben, etwa Handlungsspielraum oder Sinn der Tätigkeit

  • Arbeitsorganisation, wie Zeitdruck oder Unterbrechungen

  • Arbeitszeit, zum Beispiel Schichtarbeit oder Erreichbarkeit

  • Soziale Beziehungen bei der Arbeit, etwa Zusammenarbeit, Wertschätzung oder Feedbackkultur

  • Arbeitsumgebungsbedingungen, wie Lärm oder Beleuchtung

  • Arbeitsmittel, beispielsweise technische Störungen

Diese Faktoren helfen dabei zu verstehen, wie Arbeitsbedingungen auf Beschäftigte wirken.

Unsicherheiten vor der GB Psych

Wenn Unternehmen sich zum ersten Mal mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung beschäftigen, tauchen meist viele Fragen auf. Wie sprechen wir die Mitarbeitenden darauf an? Welche Daten dürfen wir überhaupt erheben? Und wird das nicht sehr persönlich?

"Diese Unsicherheit begegnet uns häufig", sagt Weikart. "Viele haben Sorge, dass die Befragung in private Themen eindringt." Die Praxis zeigt jedoch ein anderes Bild: "Wir sprechen über Arbeitsabläufe, Schnittstellen und Organisation und nicht über einzelne Menschen. Das nimmt den Druck aus dem Thema."

Gerade dieser Blick auf das System macht die Gefährdungsbeurteilung zu einem Instrument, das Unternehmen bei ihrer Weiterentwicklung unterstützt.

Mitarbeitende zur Beteiligung aufrufen

Ein wichtiger Punkt: Die Gefährdungsbeurteilung ist zwar für Unternehmen verpflichtend, für Mitarbeitende allerdings freiwillig. "Deshalb ist Kommunikation wichtig“, sagt Weikart. "Die spannende Frage ist immer: Wie kann ich Menschen davon überzeugen, sich zu beteiligen?“

Für die GB Psych kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz: digitale Befragungen, Papierfragebögen oder moderierte Workshops. "Die passende Methode hängt immer vom Betrieb ab. Hier stehen wir beratend zur Seite“, erklärt Weikart.

Nach der Durchführung folgt die systematische Auswertung. Sie macht sichtbar, welche Faktoren Beschäftigte im Arbeitsalltag besonders belasten und wo Handlungsbedarf besteht.

Der entscheidende Schritt: Maßnahmen umsetzen

Der Gesetzgeber fordert ausdrücklich eine "menschengerechte Gestaltung der Arbeit“. Dabei gilt ein klarer Grundsatz: Maßnahmen setzen zuerst an den Arbeitsbedingungen an – etwa an Abläufen, Organisation oder Ressourcen. Erst danach folgen individuelle Trainings oder Schulungen.

Das heißt konkret: Unternehmen sollten zuerst ihre Strukturen in den Blick nehmen und gezielt verbessern. Dazu gehört etwa, die Zusammenarbeit zwischen Abteilungen und an Schnittstellen klarer zu gestalten, Rollen und Zuständigkeiten verbindlich zu definieren und vorhandene Stärken im Unternehmen systematisch auszubauen.

"Wenn dauerhaft Zeitdruck entsteht, hilft ein Stress- oder Resilienzseminar nur begrenzt“, sagt Weikart. "Dann müssen wir zuerst schauen, wo im Prozess die Belastung entsteht."

Ein Prozess, der weitergeht

Nach der Umsetzung der Maßnahmen endet die Gefährdungsbeurteilung nicht. Denn Arbeitsbedingungen verändern sich ständig, etwa durch neue Technologien, neue Arbeitsformen oder organisatorische Veränderungen. Weikart betont, dass es wichtig ist zu prüfen, ob Maßnahmen Wirkung zeigen. Oft ist eine externe Perspektive, beispielsweise von Expert:innen für Organisationsberatung, hilfreich, um Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und einzuordnen.

Viele Unternehmen starten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Im Prozess zeigen sich dann weitere Nutzen.

Mehr als eine gesetzliche Pflicht

"Wenn Unternehmen sich intensiv mit ihren Arbeitsbedingungen beschäftigen, verbessert sich oft nicht nur der Arbeitsschutz“, sagt Weikart. "Auch Kommunikation, Zusammenarbeit und Arbeitsabläufe profitieren maßgeblich.“

Der Nutzen geht dabei weit über einzelne Verbesserungen hinaus: Unternehmen schaffen Rechtssicherheit und erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten. Gleichzeitig sinken Fehlzeiten und Kosten, während die Produktivität steigt. Eine klare Organisation und gute Arbeitsbedingungen stärken die Arbeitgeberattraktivität und helfen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Auch die Führung profitiert von klaren Strukturen und besserer Orientierung im Alltag. Nicht zuletzt wirkt die Analyse der Arbeitsbedingungen wie ein Frühwarnsystem: Probleme werden früh sichtbar – bevor sie spürbar Zeit, Geld und Ressourcen kosten.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist also mehr als eine Pflichtaufgabe. Sie ist ein Instrument, um Arbeit nachhaltig gesund und zukunftsfähig zu gestalten.

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