FAQ

Impfung

Diese FAQ-Seite liefert fundierte Antworten rund um das Thema Impfung – von empfohlenen Schutzimpfungen über gesetzliche Regelungen bis zu Fragen von Unternehmen und Beschäftigten im beruflichen Kontext.

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Ein Arm mit einem Pflaster nach einer Impfung. Frau traegt einen olivgruenen Pullover.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

In diesem Abschnitt erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fakten zur Impfung: Warum sie sinnvoll ist, welche Impfstoffe existieren und für wen bestimmte Impfungen besonders wichtig sind.

Impfungen schützen zuverlässig vor schweren Krankheiten, retten Leben und verhindern die Ausbreitung ansteckender Infektionen – für Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen.

Bedeutung und Wirkung von Impfungen

Impfungen stärken das Immunsystem gezielt gegen bestimmte Krankheitserreger. Sie bewirken, dass der Körper beim Kontakt mit echten Viren oder Bakterien schnell und effizient reagiert – oft, bevor es zu Symptomen kommt.

Vorteile im Überblick

  • Individueller Schutz vor schweren Krankheitsverläufen

  • Gemeinschaftsschutz (Herdenimmunität): Je mehr Menschen geimpft sind, desto geringer ist das Risiko für besonders gefährdete Gruppen

  • Ausrottung von Krankheiten: Beispiele: Pocken (weltweit eliminiert), Kinderlähmung (in Europa ausgerottet)

  • Vermeidung von Pandemien und Ausbrüchen

  • Kosteneinsparung im Gesundheitssystem durch weniger Behandlungen und Ausfälle

Impfstoffe – ein Überblick

  • Totimpfstoffe (z. B. Hepatitis A, Grippe)

  • Lebendimpfstoffe (z. B. Masern, Mumps, Röteln)

  • mRNA-Impfstoffe (z. B. COVID-19)

  • Vektorimpfstoffe (z. B. Ebola, AstraZeneca COVID-19)

Für wen sind Impfungen besonders wichtig?

  • Kinder (Grundimmunisierung)

  • Ältere Menschen ab 60 Jahren

  • Personen mit chronischen Erkrankungen

  • Beschäftigte in Medizin, Pflege oder Gemeinschaftseinrichtungen

  • Reiselustige in bestimmte Regionen

Fazit

Impfungen gehören zu den effektivsten und sichersten Maßnahmen der modernen Medizin. Sie schützen individuell – und tragen kollektiv zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei.

In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut eine Vielzahl von Impfungen – abgestimmt auf Alter, Lebenssituation und Gesundheitszustand.

STIKO-Empfehlungen: Überblick

Die STIKO aktualisiert jährlich den Impfkalender. Er enthält empfohlene Standardimpfungen, Auffrischungen sowie indikations- und altersbezogene Schutzimpfungen.

Standardimpfungen für Kinder

  • 6-fach-Impfung: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Hib, Hepatitis B

  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)

  • Windpocken (Varizellen)

  • Pneumokokken

  • Rotaviren

Auffrischungsimpfungen für Erwachsene

  • Tetanus und Diphtherie: alle 10 Jahre

  • Pertussis: einmalig im Erwachsenenalter

  • Polio: Auffrischung bei Reisen oder Risiko

Impfungen für spezielle Gruppen

  • Grippeschutzimpfung: jährlich für alle ab 60 Jahre oder chronisch Kranke

  • COVID-19-Impfung: laut aktueller STIKO-Empfehlung (Stand jährlich angepasst)

  • FSME-Impfung: für Menschen in Risikogebieten

  • Hepatitis A/B: bei beruflicher oder reisebedingter Exposition

  • HPV-Impfung: für Jugendliche vor dem ersten sexuellen Kontakt

Besondere Empfehlungen

  • Reiseimpfungen je nach Zielland (z. B. Gelbfieber, Typhus, Tollwut)

  • Berufliche Impfungen z. B. in Medizin, Pflege, Labors

Fazit

Die in Deutschland empfohlenen Impfungen schützen vor den wichtigsten übertragbaren Krankheiten. Eine aktuelle Impfberatung durch Hausärzt:innen oder Betriebsärzt:innen stellt sicher, dass alle notwendigen Impfungen erhalten oder aufgefrischt werden.

In Deutschland besteht aktuell keine allgemeine Impfpflicht – aber in bestimmten Fällen gibt es gesetzlich geregelte Impfverpflichtungen, etwa im Gesundheitswesen oder für bestimmte Krankheiten wie Masern.

Grundsatz: Freiwilligkeit

  • Impfungen sind grundsätzlich freiwillig

  • Entscheidung liegt bei der geimpften Person oder den Sorgeberechtigten (bei Kindern)

Gesetzlich geregelte Ausnahmen

  1. Masernschutzgesetz

    • Seit 1. März 2020

    • Pflicht für Kinder in Kitas und Schulen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen

    • Nachweis über Masernimpfung oder Immunität erforderlich

  2. COVID-19-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen

    • Zwischen März 2022 und Dezember 2022 galt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht (Pflege, Medizin)

    • Seit 1. Januar 2023 außer Kraft

Verfassungsrechtliche Aspekte

  • Impfpflicht ist grundsätzlich rechtlich möglich

  • Eingriff in körperliche Unversehrtheit muss verhältnismäßig, notwendig und gesetzlich geregelt sein

  • Entscheidungen orientieren sich an Urteilen des Bundesverfassungsgerichts

Internationale Vergleiche

  • Einige Länder (z. B. Frankreich, Italien) haben umfassendere Impfpflichten

  • Deutschland setzt auf Aufklärung und individuelle Entscheidung

Fazit

Eine allgemeine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht – verpflichtend ist der Impfnachweis aktuell nur in speziellen Bereichen. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung bleibt größtenteils individuell, sollte aber auf fundierter medizinischer Beratung beruhen.

Pflichtimpfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, während empfohlene Impfungen auf den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) basieren – beide dienen dem Gesundheitsschutz, unterscheiden sich jedoch im rechtlichen Rahmen.

Pflichtimpfungen: Was bedeutet das?

  • Rechtlich verpflichtend: Gesetz schreibt Impfung oder Nachweis vor

  • Beispiel in Deutschland: Masernschutzgesetz

  • Konsequenz bei Verweigerung: Ausschluss von Kita/Schule, Bußgelder

Pflichtimpfungen sind Ausnahmen, die nur bei erheblich erhöhtem Infektionsrisiko oder zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen gelten.

Empfohlene Impfungen: Was zählt dazu?

  • Basieren auf wissenschaftlicher Bewertung der STIKO

  • Berücksichtigen Wirksamkeit, Sicherheit, Verbreitung von Krankheiten

  • Werden regelmäßig aktualisiert

Beispiele empfohlener Impfungen:

  • Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (alle 10 Jahre)

  • Grippeimpfung ab 60 Jahren

  • COVID-19-Impfung nach STIKO-Leitlinie

  • HPV-Impfung für Jugendliche

Fazit

Pflichtimpfungen sind rechtlich bindend und betreffen spezifische Gruppen, während empfohlene Impfungen auf wissenschaftlichen Bewertungen beruhen und der allgemeinen Gesundheitsprävention dienen. Beide Arten leisten einen wichtigen Beitrag zur Infektionsvermeidung.

Impfungen können Sie in Deutschland an vielen medizinischen Einrichtungen erhalten – darunter Hausarztpraxen, Fachärzt:innen, Betriebsärzt:innen, Gesundheitsämter oder auch bei speziellen Impfaktionen.

Klassische Anlaufstellen

  1. Hausarztpraxis

    • Impfberatung, Durchführung aller Standardimpfungen

    • Dokumentation im Impfpass

  2. Fachärzt:innen

    • Kinderärzt:innen: Impfungen im Kindesalter

    • Gynäkolog:innen: HPV-Impfungen

    • Reisemedizinische Zentren: Reiseimpfungen

  3. Gesundheitsämter

    • Vor allem für Auffrischungsimpfungen oder ImpfaktionenHäufig kostenfreie oder vergünstigte Angebote

  4. Betriebsärzt:innen

    • Impfungen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements

    • Besonders relevant bei beruflich erhöhtem Infektionsrisiko

  5. Impfzentren (zeitweise)

    • Während Pandemien (z. B. COVID-19)

    • Oft ohne Terminvereinbarung

Was Sie mitbringen sollten

  • Impfpass

  • Krankenkassenkarte

  • Vorinformationen über Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme

Wer trägt die Kosten?

  • Empfohlene Standardimpfungen: gesetzliche Krankenkassen

  • Reiseimpfungen: in der Regel selbst zu zahlen, teilweise Erstattung durch Zusatzversicherungen

  • Betriebliche Impfungen: ggf. vom Arbeitgeber übernommen

Fazit

Ob Grippe-, Tetanus- oder Reiseimpfung – Impfangebote sind in Deutschland breit verfügbar. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung bei Haus- oder Betriebsärzt:innen sorgt für optimalen Schutz.

Fazit: Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ erklären verständlich, warum Impfungen entscheidend für den persönlichen und öffentlichen Gesundheitsschutz sind. Sie bieten fundierte Informationen über Impfstoffe, Empfehlungen und den rechtlichen Rahmen in Deutschland.

FAQ für Arbeitgeber

Was Unternehmen über betriebliche Impfungen wissen müssen: Hier finden Arbeitgeber Antworten zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Impfangeboten im Betrieb und datenschutzrechtlichen Fragen rund um Impfstatus und Haftung.

In Deutschland dürfen Arbeitgeber grundsätzlich keine Impfpflicht aussprechen – aber sie können Impfungen unter bestimmten Bedingungen empfehlen, anbieten oder mit arbeitsrechtlichen Anforderungen verknüpfen.

Rechtlicher Rahmen

  • Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG)

  • Keine generelle Impfpflicht durch Arbeitgeber zulässig

  • Ausnahme: gesetzliche Vorgaben wie das Masernschutzgesetz

Mögliche Konstellationen im Betrieb

  1. Angebot betrieblicher Impfungen

    • z. B. Grippeschutz oder Hepatitis bei Gesundheitsberufen

    • Freiwillige Teilnahme

  2. Pflicht im Rahmen der Tätigkeit (indirekt)

    • Nur geimpftes Personal darf mit bestimmten Risikogruppen arbeiten

    • Arbeitgeber kann Einsatzbereich einschränken oder versetzen

  3. Aufklärung und Dokumentation

    • Betriebsärztlicher Dienst darf beraten und dokumentieren

    • Impfanreize möglich (z. B. durch Zusatzurlaub, Gutscheine)

Was ist nicht erlaubt?

  • Zwangsimpfung

  • Benachteiligung wegen fehlender Impfung (außer bei Pflichtimpfung)

  • Datenerhebung ohne Rechtsgrundlage

Empfehlung für Arbeitgeber

  • Zusammenarbeit mit Betriebsärzt:innen

  • Erstellung freiwilliger Impfangebote mit Aufklärung

  • Verweis auf STIKO-Empfehlungen und Rechtsgrundlagen

Fazit

Arbeitgeber dürfen Impfungen nicht vorschreiben – sie können aber freiwillige Programme initiieren, Mitarbeitende sensibilisieren und Schutzmaßnahmen situationsbezogen anpassen, insbesondere bei erhöhtem Infektionsrisiko.

Ja, Impfungen können im Betrieb angeboten werden – viele Unternehmen nutzen betriebliche Impfprogramme zur Gesundheitsförderung und zur Prävention arbeitsbedingter Infektionsrisiken.

Rechtliche Grundlage

  • Arbeitgeber dürfen Impfungen im Betrieb freiwillig anbieten

  • Grundlage: Arbeitsschutzgesetz (§ 3), betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)

  • Impfungen durch Betriebsärzt:innen oder beauftragte Dienste

Voraussetzungen

  • Impfangebot muss auf Freiwilligkeit beruhen

  • Ärztliche Aufklärung und Einwilligung sind Pflicht

  • Hygienestandards, Impfdokumentation und Datenschutz müssen gewährleistet sein

Typische Impfungen im Betrieb

  • Grippeschutzimpfung (saisonal)

  • COVID-19-Impfung (bei Bedarf)

  • Hepatitis A/B (z. B. im Gesundheitsdienst)

  • FSME-Impfung (bei Wald- und Forstarbeit)

Vorteile für Unternehmen

  • Reduktion krankheitsbedingter Ausfälle

  • Höheres Sicherheitsgefühl bei Mitarbeitenden

  • Stärkung des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Vorteile für Mitarbeitende

  • Zeitsparende Impfung am Arbeitsplatz

  • Kein Organisationsaufwand

  • Oft kostenfrei oder durch Arbeitgeber bezuschusst

Fazit

Betriebliche Impfangebote sind sinnvoll, freiwillig und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsprävention und stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden in den Arbeitsschutz.

Die Bewertung der Impfzeit im Arbeitsrecht hängt davon ab, ob die Impfung während der Arbeitszeit erfolgt und ob sie betrieblich oder privat veranlasst ist – entscheidend sind Freiwilligkeit, Arbeitgeberangebot und gesetzliche Vorgaben.

Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber die Impfung organisiert, anbietet oder in den betrieblichen Ablauf integriert:

  • Impfzeit gilt als Arbeitszeit

  • Mitarbeitende sind während der Impfung gesetzlich unfallversichert

  • Keine Pflicht zur Teilnahme, aber freiwillige Wahrnehmung wird unterstützt

Beispiel: Grippeimpfung durch die Betriebsärztin während der Arbeitszeit – zählt zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit

Impfung außerhalb des Betriebs

  • Freiwillige Impfung bei Hausarzt oder Impfzentrum

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung

  • Termin muss außerhalb der Arbeitszeit erfolgen – es sei denn, der Arbeitgeber genehmigt bezahlte Freistellung

Ausnahmen und Sonderregelungen

  • Bei gesetzlicher Impfpflicht (z. B. Masernschutz): Freistellung kann nötig sein, aber ohne Entgeltfortzahlungspflicht

  • Bei pandemiebedingten Impfkampagnen (z. B. COVID-19) haben viele Arbeitgeber Sonderregelungen eingeführt

Empfehlungen für Arbeitgeber

  • Klare Kommunikation zur Impfzeitregelung

  • Freiwillige Impfangebote attraktiv gestalten (z. B. mit Zeitgutschrift)

  • Teilnahme als Gesundheitsmaßnahme fördern, aber nicht verpflichten

Fazit

Erfolgt die Impfung im Auftrag oder mit Unterstützung des Arbeitgebers, ist die Impfzeit in der Regel Arbeitszeit. Private Impfungen müssen meist außerhalb der Arbeitszeit stattfinden – Ausnahmen sind im Einzelfall zu klären.

Arbeitgeber dürfen den Impfstatus von Beschäftigten nur unter bestimmten Bedingungen erfragen – maßgeblich sind dabei der Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die konkreten Anforderungen am Arbeitsplatz.

Datenschutzrechtlicher Rahmen

  • Impfstatus zählt zu besonderen personenbezogenen Daten (Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO)

  • Abfrage nur zulässig, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig ist

Zulässigkeit der Abfrage

Erlaubt, wenn:

  • Eine gesetzliche Grundlage besteht (z. B. Masernschutzgesetz)

  • Der Impfstatus zur Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten notwendig ist

  • Die Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko birgt (z. B. Pflege, Medizin, Labore)

Nicht erlaubt:

  • Allgemeine Nachfrage nach Impfungen ohne Bezug zur Tätigkeit

  • Speicherung oder Weitergabe ohne Einwilligung

Einwilligung und Transparenz

  • Bei freiwilliger Offenlegung durch Mitarbeitende: Speicherung nur mit schriftlicher Einwilligung

  • Mitarbeitende dürfen die Auskunft verweigern, ohne Nachteile zu befürchten (außer bei gesetzlicher Pflicht)

Was Arbeitgeber tun können

  • Aufklärung über Vorteile der ImpfungVerweis auf STIKO-Empfehlungen

  • Impfanreize statt Pflicht (z. B. bezahlte Freistellung, Gutscheine)

Fazit

Die Abfrage des Impfstatus ist nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt. Arbeitgeber müssen den Datenschutz wahren und dürfen Impfstatusabfragen nur bei rechtlicher Grundlage oder mit Einwilligung durchführen.

Bei betrieblichen Impfungen haften Arbeitgeber grundsätzlich nicht persönlich – die gesetzliche Unfallversicherung greift, sofern die Impfung vom Arbeitgeber angeboten oder organisiert wurde und im betrieblichen Kontext steht.

Grundsatz: Gesetzliche Unfallversicherung

  • Wenn die Impfung im Betrieb, durch den Arbeitgeber initiiert und freiwillig erfolgt, gilt sie als betriebliche Maßnahme

  • Dann sind Impfschäden als Arbeitsunfälle durch die Berufsgenossenschaft (DGUV) abgedeckt

Voraussetzungen:

  • Impfung erfolgt durch ärztliches Fachpersonal

  • Dokumentation und Aufklärung erfolgen ordnungsgemäß

  • Impfung ist Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements oder Arbeitsschutzes

Was passiert bei einem Impfschaden?

  • Meldung an die Berufsgenossenschaft durch den Arbeitgeber

  • Medizinische und ggf. finanzielle Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung

  • Kein Haftungsrisiko für Arbeitgeber, wenn Sorgfaltspflichten eingehalten wurden

Besondere Fälle

  • Impfung durch Betriebsärzt:innen = rechtlich abgesichert

  • Impfungen außerhalb des Betriebs (z. B. im Impfzentrum): keine Haftung des Arbeitgebers

  • Impfpflicht aufgrund Gesetz (z. B. Masern): keine Arbeitgeberhaftung bei Impfschäden

Absicherung und Dokumentation

  • Aufklärung über mögliche Risiken

  • Einwilligung schriftlich einholen

  • Ärztliche Beratung sicherstellen

Fazit

Bei betrieblich angebotenen Impfungen sind Arbeitgeber im Regelfall haftungsfrei – die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Impfschäden, sofern alle Vorgaben eingehalten wurden. Eine ordnungsgemäße Organisation schützt Unternehmen zusätzlich.

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Diese FAQ geben Arbeitgebern rechtssichere Orientierung zu Impfangeboten im Betrieb, arbeitsrechtlicher Bewertung von Impfzeiten und Haftungsfragen. Sie unterstützen eine verantwortungsvolle Umsetzung von Impfschutz im Unternehmen.

FAQ für Mitarbeitende

Hier erfahren Beschäftigte, welche Rechte und Pflichten sie im Zusammenhang mit Impfungen haben, welche Kosten übernommen werden und wie Impfentscheidungen im beruflichen Alltag berücksichtigt werden.

Nein, in Deutschland besteht grundsätzlich keine Impfpflicht – eine Impfung ist in fast allen Fällen freiwillig und darf nur mit informierter Einwilligung erfolgen.

Rechtlicher Rahmen

  • Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG)

  • Kein Zwang zu medizinischen Eingriffen ohne gesetzliche Grundlage

  • Impfpflicht nur bei bestimmten Tätigkeiten oder Einrichtungen (z. B. Masernschutz in Kitas)

Ausnahmen

  1. Masernschutzgesetz:

    • Impfpflicht für Kinder und Personal in Schulen, Kitas und medizinischen Einrichtungen

  2. Temporäre Impfpflichten:

    • COVID-19-Impfpflicht im Gesundheitswesen (zwischen 2022 und 2022)

Im Arbeitsverhältnis

  • Arbeitgeber dürfen keine Impfpflicht anordnen

  • Können jedoch arbeitsorganisatorische Konsequenzen ziehen, z. B. Versetzung oder Tätigkeitsverbot (z. B. bei fehlendem Masernschutz)

Freiwilligkeit bleibt Grundprinzip

  • Alle Impfungen benötigen vorherige ärztliche Aufklärung

  • Nur mit aktiver Zustimmung darf geimpft werden

Fazit

Eine generelle Impfpflicht besteht nicht. Impfentscheidungen bleiben freiwillig – außer in gesetzlich klar geregelten Ausnahmefällen. Beratung durch medizinisches Fachpersonal wird empfohlen.

Wer sich nicht impfen lässt, muss in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen befürchten – aber je nach Beruf, Einrichtung oder Krankheit können Einschränkungen oder Ausschlüsse folgen.

Ohne Impfung: Mögliche Folgen

  • Gesundheitliches Risiko für sich selbst und andere

  • Arbeitsplatzbezogene Einschränkungen:

    • Zugang zu bestimmten Einrichtungen kann untersagt werden

    • Beschäftigungsverbot bei Tätigkeiten mit Impfpflicht (z. B. Masernschutzgesetz)

  • Ausschluss von Reisen oder Veranstaltungen

  • Versicherungsprobleme bei Auslandsreisen (z. B. Gelbfieber-Impfung)

Was Arbeitgeber dürfen

  • Keine Impfpflicht aussprechen

  • Einsatzbereiche beschränken, wenn rechtlich erforderlich

  • Keine Benachteiligung ohne gesetzliche Grundlage

Gesellschaftliche Auswirkungen

  • Niedrige Impfquoten gefährden den Gemeinschaftsschutz (Herdenimmunität)

  • Besonders gefährdete Personen (Säuglinge, Immungeschwächte) sind ohne Schutz auf andere angewiesen

Beratung und Aufklärung

  • Impfberatung bei Hausarzt oder Betriebsärzt:innen

  • STIKO-Empfehlungen bieten Orientierung

Fazit

Wer sich nicht impfen lässt, trägt ein erhöhtes Risiko – für sich selbst und andere. In bestimmten Bereichen kann dies zu Einschränkungen führen. Eine fundierte Entscheidung nach ärztlicher Beratung ist immer sinnvoll.

Ja, viele Impfungen werden in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – insbesondere, wenn sie von der STIKO empfohlen werden oder zur Prävention dienen.

Übernahme durch gesetzliche Krankenkassen

  • STIKO-Empfehlungen gelten als verbindlich für Kostenerstattung

  • Impfungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes

  • Beispiele:

    • Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten

    • Masern, Mumps, Röteln

    • Grippeimpfung ab 60 Jahren oder bei Risiko

    • HPV-Impfung bis 18 Jahre

    • COVID-19 laut aktueller Empfehlung

Betriebliche Impfungen

  • Können vom Arbeitgeber oder über den Betriebsarzt organisiert werden

  • In manchen Fällen zahlt die Krankenkasse mit oder komplett

Reiseimpfungen

  • Nicht automatisch erstattungsfähig

  • Einige Krankenkassen übernehmen anteilig oder vollständig die Kosten für:

    • Gelbfieber

    • Hepatitis A/B

    • Tollwut, Typhus, Cholera

Private Krankenversicherung

  • Je nach Tarif individuell geregelt

  • Oft höhere Erstattung auch für Reiseimpfungen oder Zusatzleistungen

Nachweis und Abrechnung

  • Impfpass als Nachweisdokument

  • Abrechnung erfolgt direkt über die Versichertenkarte oder auf Antrag

Fazit

Die meisten Impfungen werden von der Krankenkasse übernommen – eine Investition in Ihre Gesundheit. Reisemedizinische Leistungen sollten vorab mit der Kasse geklärt werden.

Für bestimmte Berufsgruppen empfiehlt die STIKO gezielt Schutzimpfungen – insbesondere bei erhöhtem Infektionsrisiko oder engem Kontakt mit vulnerablen Personen.

Berufsbezogene Impfempfehlungen (Auswahl)

  1. Gesundheits- und Pflegepersonal

    • Hepatitis B

    • Influenza (jährlich)

    • COVID-19

    • Masern, Mumps, Röteln

    • Varizellen

    • Pertussis

  2. Laborpersonal

    • Hepatitis A und B

    • Tollwut

    • ggf. spezielle Impfstoffe je nach Tätigkeit

  3. Kindertagesstätten, Schulen

    • Masern (gesetzliche Pflicht)

    • Mumps, Röteln, Windpocken

    • Grippe

  4. Reinigungskräfte im Gesundheitswesen

    • Hepatitis B

    • Influenza

  5. Rettungsdienste, Feuerwehr

    • Tetanus, Diphtherie, Pertussis

    • Hepatitis B

    • COVID-19, Grippe

  6. Landwirtschaft, Veterinärberufe

    • Leptospirose

    • Tollwut

    • FSME (bei Aufenthalt in Risikogebieten)

Grundlage: § 23 IfSG und Empfehlungen der STIKO

  • Impfungen dienen dem Selbstschutz und dem Schutz Dritter

  • Arbeitgeber müssen bei Gefährdung Schutzmaßnahmen treffen – dazu zählen auch Impfangebote

Fazit

Für zahlreiche Berufe bestehen gezielte Impfempfehlungen. Wer in sensiblen Bereichen arbeitet, sollte den Impfschutz regelmäßig prüfen und mit ärztlicher Beratung auf dem neuesten Stand halten.

Verlässliche Informationen über Impfungen finden Sie bei öffentlichen Gesundheitsinstitutionen, medizinischem Fachpersonal und wissenschaftlich fundierten Plattformen – fernab von Mythen und Falschmeldungen.

Seriöse Informationsquellen

  1. Robert Koch-Institut (RKI)

    • Offizielle STIKO-Empfehlungen

    • Impfkalender, Aufklärungsmaterial, Studien

  2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

    • Informationskampagnen, Broschüren

    • Elterninformationen, Kinderimpfungen

  3. Hausärzt:innen / Kinderärzt:innen

    • Persönliche Beratung

    • Impfpass-Check

    • Risikoabwägung bei bestehenden Erkrankungen

  4. Betriebsärzt:innen

    • Impfangebote am Arbeitsplatz

    • Beratung zu berufsspezifischen Impfungen

  5. Gesundheitsämter

    • Regionale Informationen

    • Impfsprechstunden, Reiseimpfberatung

Vorsicht bei:

  • Sozialen Netzwerken ohne Quellen

  • Privat betriebenen Blogs ohne medizinische Qualifikation

  • „Alternativen Fakten“ ohne wissenschaftliche Evidenz

Fazit

Verlassen Sie sich auf medizinische Fachquellen und vertrauenswürdige Institutionen. Impfentscheidungen sollten fundiert und faktenbasiert erfolgen – im Sinne Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Die Mitarbeitenden-FAQ zeigen, welche Rechte Beschäftigte bei Impfentscheidungen haben, welche Impfungen empfohlen werden und was im Fall einer Ablehnung zu beachten ist – praxisnah und medizinisch fundiert.

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