Diese FAQ-Seite liefert fundierte Antworten rund um das Thema Impfung – von empfohlenen Schutzimpfungen über gesetzliche Regelungen bis zu Fragen von Unternehmen und Beschäftigten im beruflichen Kontext.
Impfung
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Allgemeine FAQ
In diesem Abschnitt erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fakten zur Impfung: Warum sie sinnvoll ist, welche Impfstoffe existieren und für wen bestimmte Impfungen besonders wichtig sind.
Impfungen schützen zuverlässig vor schweren Krankheiten, retten Leben und verhindern die Ausbreitung ansteckender Infektionen – für Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen.
Bedeutung und Wirkung von Impfungen
Impfungen stärken das Immunsystem gezielt gegen bestimmte Krankheitserreger. Sie bewirken, dass der Körper beim Kontakt mit echten Viren oder Bakterien schnell und effizient reagiert – oft, bevor es zu Symptomen kommt.
Vorteile im Überblick
Individueller Schutz vor schweren Krankheitsverläufen
Gemeinschaftsschutz (Herdenimmunität): Je mehr Menschen geimpft sind, desto geringer ist das Risiko für besonders gefährdete Gruppen
Ausrottung von Krankheiten: Beispiele: Pocken (weltweit eliminiert), Kinderlähmung (in Europa ausgerottet)
Vermeidung von Pandemien und Ausbrüchen
Kosteneinsparung im Gesundheitssystem durch weniger Behandlungen und Ausfälle
Impfstoffe – ein Überblick
Totimpfstoffe (z. B. Hepatitis A, Grippe)
Lebendimpfstoffe (z. B. Masern, Mumps, Röteln)
mRNA-Impfstoffe (z. B. COVID-19)
Vektorimpfstoffe (z. B. Ebola, AstraZeneca COVID-19)
Für wen sind Impfungen besonders wichtig?
Kinder (Grundimmunisierung)
Ältere Menschen ab 60 Jahren
Personen mit chronischen Erkrankungen
Beschäftigte in Medizin, Pflege oder Gemeinschaftseinrichtungen
Reiselustige in bestimmte Regionen
Fazit
Impfungen gehören zu den effektivsten und sichersten Maßnahmen der modernen Medizin. Sie schützen individuell – und tragen kollektiv zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei.
In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut eine Vielzahl von Impfungen – abgestimmt auf Alter, Lebenssituation und Gesundheitszustand.
STIKO-Empfehlungen: Überblick
Die STIKO aktualisiert jährlich den Impfkalender. Er enthält empfohlene Standardimpfungen, Auffrischungen sowie indikations- und altersbezogene Schutzimpfungen.
Standardimpfungen für Kinder
6-fach-Impfung: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Hib, Hepatitis B
Masern, Mumps, Röteln (MMR)
Windpocken (Varizellen)
Pneumokokken
Rotaviren
Auffrischungsimpfungen für Erwachsene
Tetanus und Diphtherie: alle 10 Jahre
Pertussis: einmalig im Erwachsenenalter
Polio: Auffrischung bei Reisen oder Risiko
Impfungen für spezielle Gruppen
Grippeschutzimpfung: jährlich für alle ab 60 Jahre oder chronisch Kranke
COVID-19-Impfung: laut aktueller STIKO-Empfehlung (Stand jährlich angepasst)
FSME-Impfung: für Menschen in Risikogebieten
Hepatitis A/B: bei beruflicher oder reisebedingter Exposition
HPV-Impfung: für Jugendliche vor dem ersten sexuellen Kontakt
Besondere Empfehlungen
Reiseimpfungen je nach Zielland (z. B. Gelbfieber, Typhus, Tollwut)
Berufliche Impfungen z. B. in Medizin, Pflege, Labors
Fazit
Die in Deutschland empfohlenen Impfungen schützen vor den wichtigsten übertragbaren Krankheiten. Eine aktuelle Impfberatung durch Hausärzt:innen oder Betriebsärzt:innen stellt sicher, dass alle notwendigen Impfungen erhalten oder aufgefrischt werden.
In Deutschland besteht aktuell keine allgemeine Impfpflicht – aber in bestimmten Fällen gibt es gesetzlich geregelte Impfverpflichtungen, etwa im Gesundheitswesen oder für bestimmte Krankheiten wie Masern.
Grundsatz: Freiwilligkeit
Impfungen sind grundsätzlich freiwillig
Entscheidung liegt bei der geimpften Person oder den Sorgeberechtigten (bei Kindern)
Gesetzlich geregelte Ausnahmen
Masernschutzgesetz
Seit 1. März 2020
Pflicht für Kinder in Kitas und Schulen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen
Nachweis über Masernimpfung oder Immunität erforderlich
COVID-19-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen
Zwischen März 2022 und Dezember 2022 galt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht (Pflege, Medizin)
Seit 1. Januar 2023 außer Kraft
Verfassungsrechtliche Aspekte
Impfpflicht ist grundsätzlich rechtlich möglich
Eingriff in körperliche Unversehrtheit muss verhältnismäßig, notwendig und gesetzlich geregelt sein
Entscheidungen orientieren sich an Urteilen des Bundesverfassungsgerichts
Internationale Vergleiche
Einige Länder (z. B. Frankreich, Italien) haben umfassendere Impfpflichten
Deutschland setzt auf Aufklärung und individuelle Entscheidung
Fazit
Eine allgemeine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht – verpflichtend ist der Impfnachweis aktuell nur in speziellen Bereichen. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung bleibt größtenteils individuell, sollte aber auf fundierter medizinischer Beratung beruhen.
Pflichtimpfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, während empfohlene Impfungen auf den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) basieren – beide dienen dem Gesundheitsschutz, unterscheiden sich jedoch im rechtlichen Rahmen.
Pflichtimpfungen: Was bedeutet das?
Rechtlich verpflichtend: Gesetz schreibt Impfung oder Nachweis vor
Beispiel in Deutschland: Masernschutzgesetz
Konsequenz bei Verweigerung: Ausschluss von Kita/Schule, Bußgelder
Pflichtimpfungen sind Ausnahmen, die nur bei erheblich erhöhtem Infektionsrisiko oder zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen gelten.
Empfohlene Impfungen: Was zählt dazu?
Basieren auf wissenschaftlicher Bewertung der STIKO
Berücksichtigen Wirksamkeit, Sicherheit, Verbreitung von Krankheiten
Werden regelmäßig aktualisiert
Beispiele empfohlener Impfungen:
Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (alle 10 Jahre)
Grippeimpfung ab 60 Jahren
COVID-19-Impfung nach STIKO-Leitlinie
HPV-Impfung für Jugendliche
Fazit
Pflichtimpfungen sind rechtlich bindend und betreffen spezifische Gruppen, während empfohlene Impfungen auf wissenschaftlichen Bewertungen beruhen und der allgemeinen Gesundheitsprävention dienen. Beide Arten leisten einen wichtigen Beitrag zur Infektionsvermeidung.
Impfungen können Sie in Deutschland an vielen medizinischen Einrichtungen erhalten – darunter Hausarztpraxen, Fachärzt:innen, Betriebsärzt:innen, Gesundheitsämter oder auch bei speziellen Impfaktionen.
Klassische Anlaufstellen
Hausarztpraxis
Impfberatung, Durchführung aller Standardimpfungen
Dokumentation im Impfpass
Fachärzt:innen
Kinderärzt:innen: Impfungen im Kindesalter
Gynäkolog:innen: HPV-Impfungen
Reisemedizinische Zentren: Reiseimpfungen
Gesundheitsämter
Vor allem für Auffrischungsimpfungen oder ImpfaktionenHäufig kostenfreie oder vergünstigte Angebote
Betriebsärzt:innen
Impfungen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Besonders relevant bei beruflich erhöhtem Infektionsrisiko
Impfzentren (zeitweise)
Während Pandemien (z. B. COVID-19)
Oft ohne Terminvereinbarung
Was Sie mitbringen sollten
Impfpass
Krankenkassenkarte
Vorinformationen über Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme
Wer trägt die Kosten?
Empfohlene Standardimpfungen: gesetzliche Krankenkassen
Reiseimpfungen: in der Regel selbst zu zahlen, teilweise Erstattung durch Zusatzversicherungen
Betriebliche Impfungen: ggf. vom Arbeitgeber übernommen
Fazit
Ob Grippe-, Tetanus- oder Reiseimpfung – Impfangebote sind in Deutschland breit verfügbar. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung bei Haus- oder Betriebsärzt:innen sorgt für optimalen Schutz.
Fazit: Allgemeine FAQ
Die allgemeinen FAQ erklären verständlich, warum Impfungen entscheidend für den persönlichen und öffentlichen Gesundheitsschutz sind. Sie bieten fundierte Informationen über Impfstoffe, Empfehlungen und den rechtlichen Rahmen in Deutschland.
FAQ für Arbeitgeber
Was Unternehmen über betriebliche Impfungen wissen müssen: Hier finden Arbeitgeber Antworten zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Impfangeboten im Betrieb und datenschutzrechtlichen Fragen rund um Impfstatus und Haftung.
In Deutschland dürfen Arbeitgeber grundsätzlich keine Impfpflicht aussprechen – aber sie können Impfungen unter bestimmten Bedingungen empfehlen, anbieten oder mit arbeitsrechtlichen Anforderungen verknüpfen.
Rechtlicher Rahmen
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG)
Keine generelle Impfpflicht durch Arbeitgeber zulässig
Ausnahme: gesetzliche Vorgaben wie das Masernschutzgesetz
Mögliche Konstellationen im Betrieb
Angebot betrieblicher Impfungen
z. B. Grippeschutz oder Hepatitis bei Gesundheitsberufen
Freiwillige Teilnahme
Pflicht im Rahmen der Tätigkeit (indirekt)
Nur geimpftes Personal darf mit bestimmten Risikogruppen arbeiten
Arbeitgeber kann Einsatzbereich einschränken oder versetzen
Aufklärung und Dokumentation
Betriebsärztlicher Dienst darf beraten und dokumentieren
Impfanreize möglich (z. B. durch Zusatzurlaub, Gutscheine)
Was ist nicht erlaubt?
Zwangsimpfung
Benachteiligung wegen fehlender Impfung (außer bei Pflichtimpfung)
Datenerhebung ohne Rechtsgrundlage
Empfehlung für Arbeitgeber
Zusammenarbeit mit Betriebsärzt:innen
Erstellung freiwilliger Impfangebote mit Aufklärung
Verweis auf STIKO-Empfehlungen und Rechtsgrundlagen
Fazit
Arbeitgeber dürfen Impfungen nicht vorschreiben – sie können aber freiwillige Programme initiieren, Mitarbeitende sensibilisieren und Schutzmaßnahmen situationsbezogen anpassen, insbesondere bei erhöhtem Infektionsrisiko.
Ja, Impfungen können im Betrieb angeboten werden – viele Unternehmen nutzen betriebliche Impfprogramme zur Gesundheitsförderung und zur Prävention arbeitsbedingter Infektionsrisiken.
Rechtliche Grundlage
Arbeitgeber dürfen Impfungen im Betrieb freiwillig anbieten
Grundlage: Arbeitsschutzgesetz (§ 3), betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)
Impfungen durch Betriebsärzt:innen oder beauftragte Dienste
Voraussetzungen
Impfangebot muss auf Freiwilligkeit beruhen
Ärztliche Aufklärung und Einwilligung sind Pflicht
Hygienestandards, Impfdokumentation und Datenschutz müssen gewährleistet sein
Typische Impfungen im Betrieb
Grippeschutzimpfung (saisonal)
COVID-19-Impfung (bei Bedarf)
Hepatitis A/B (z. B. im Gesundheitsdienst)
FSME-Impfung (bei Wald- und Forstarbeit)
Vorteile für Unternehmen
Reduktion krankheitsbedingter Ausfälle
Höheres Sicherheitsgefühl bei Mitarbeitenden
Stärkung des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Vorteile für Mitarbeitende
Zeitsparende Impfung am Arbeitsplatz
Kein Organisationsaufwand
Oft kostenfrei oder durch Arbeitgeber bezuschusst
Fazit
Betriebliche Impfangebote sind sinnvoll, freiwillig und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsprävention und stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden in den Arbeitsschutz.
Die Bewertung der Impfzeit im Arbeitsrecht hängt davon ab, ob die Impfung während der Arbeitszeit erfolgt und ob sie betrieblich oder privat veranlasst ist – entscheidend sind Freiwilligkeit, Arbeitgeberangebot und gesetzliche Vorgaben.
Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers
Wenn der Arbeitgeber die Impfung organisiert, anbietet oder in den betrieblichen Ablauf integriert:
Impfzeit gilt als Arbeitszeit
Mitarbeitende sind während der Impfung gesetzlich unfallversichert
Keine Pflicht zur Teilnahme, aber freiwillige Wahrnehmung wird unterstützt
Beispiel: Grippeimpfung durch die Betriebsärztin während der Arbeitszeit – zählt zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit
Impfung außerhalb des Betriebs
Freiwillige Impfung bei Hausarzt oder Impfzentrum
Kein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung
Termin muss außerhalb der Arbeitszeit erfolgen – es sei denn, der Arbeitgeber genehmigt bezahlte Freistellung
Ausnahmen und Sonderregelungen
Bei gesetzlicher Impfpflicht (z. B. Masernschutz): Freistellung kann nötig sein, aber ohne Entgeltfortzahlungspflicht
Bei pandemiebedingten Impfkampagnen (z. B. COVID-19) haben viele Arbeitgeber Sonderregelungen eingeführt
Empfehlungen für Arbeitgeber
Klare Kommunikation zur Impfzeitregelung
Freiwillige Impfangebote attraktiv gestalten (z. B. mit Zeitgutschrift)
Teilnahme als Gesundheitsmaßnahme fördern, aber nicht verpflichten
Fazit
Erfolgt die Impfung im Auftrag oder mit Unterstützung des Arbeitgebers, ist die Impfzeit in der Regel Arbeitszeit. Private Impfungen müssen meist außerhalb der Arbeitszeit stattfinden – Ausnahmen sind im Einzelfall zu klären.
Arbeitgeber dürfen den Impfstatus von Beschäftigten nur unter bestimmten Bedingungen erfragen – maßgeblich sind dabei der Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die konkreten Anforderungen am Arbeitsplatz.
Datenschutzrechtlicher Rahmen
Impfstatus zählt zu besonderen personenbezogenen Daten (Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO)
Abfrage nur zulässig, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig ist
Zulässigkeit der Abfrage
Erlaubt, wenn:
Eine gesetzliche Grundlage besteht (z. B. Masernschutzgesetz)
Der Impfstatus zur Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten notwendig ist
Die Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko birgt (z. B. Pflege, Medizin, Labore)
Nicht erlaubt:
Allgemeine Nachfrage nach Impfungen ohne Bezug zur Tätigkeit
Speicherung oder Weitergabe ohne Einwilligung
Einwilligung und Transparenz
Bei freiwilliger Offenlegung durch Mitarbeitende: Speicherung nur mit schriftlicher Einwilligung
Mitarbeitende dürfen die Auskunft verweigern, ohne Nachteile zu befürchten (außer bei gesetzlicher Pflicht)
Was Arbeitgeber tun können
Aufklärung über Vorteile der ImpfungVerweis auf STIKO-Empfehlungen
Impfanreize statt Pflicht (z. B. bezahlte Freistellung, Gutscheine)
Fazit
Die Abfrage des Impfstatus ist nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt. Arbeitgeber müssen den Datenschutz wahren und dürfen Impfstatusabfragen nur bei rechtlicher Grundlage oder mit Einwilligung durchführen.
Bei betrieblichen Impfungen haften Arbeitgeber grundsätzlich nicht persönlich – die gesetzliche Unfallversicherung greift, sofern die Impfung vom Arbeitgeber angeboten oder organisiert wurde und im betrieblichen Kontext steht.
Grundsatz: Gesetzliche Unfallversicherung
Wenn die Impfung im Betrieb, durch den Arbeitgeber initiiert und freiwillig erfolgt, gilt sie als betriebliche Maßnahme
Dann sind Impfschäden als Arbeitsunfälle durch die Berufsgenossenschaft (DGUV) abgedeckt
Voraussetzungen:
Impfung erfolgt durch ärztliches Fachpersonal
Dokumentation und Aufklärung erfolgen ordnungsgemäß
Impfung ist Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements oder Arbeitsschutzes
Was passiert bei einem Impfschaden?
Meldung an die Berufsgenossenschaft durch den Arbeitgeber
Medizinische und ggf. finanzielle Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung
Kein Haftungsrisiko für Arbeitgeber, wenn Sorgfaltspflichten eingehalten wurden
Besondere Fälle
Impfung durch Betriebsärzt:innen = rechtlich abgesichert
Impfungen außerhalb des Betriebs (z. B. im Impfzentrum): keine Haftung des Arbeitgebers
Impfpflicht aufgrund Gesetz (z. B. Masern): keine Arbeitgeberhaftung bei Impfschäden
Absicherung und Dokumentation
Aufklärung über mögliche Risiken
Einwilligung schriftlich einholen
Ärztliche Beratung sicherstellen
Fazit
Bei betrieblich angebotenen Impfungen sind Arbeitgeber im Regelfall haftungsfrei – die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Impfschäden, sofern alle Vorgaben eingehalten wurden. Eine ordnungsgemäße Organisation schützt Unternehmen zusätzlich.
Fazit: FAQ für Arbeitgeber
Diese FAQ geben Arbeitgebern rechtssichere Orientierung zu Impfangeboten im Betrieb, arbeitsrechtlicher Bewertung von Impfzeiten und Haftungsfragen. Sie unterstützen eine verantwortungsvolle Umsetzung von Impfschutz im Unternehmen.
FAQ für Mitarbeitende
Hier erfahren Beschäftigte, welche Rechte und Pflichten sie im Zusammenhang mit Impfungen haben, welche Kosten übernommen werden und wie Impfentscheidungen im beruflichen Alltag berücksichtigt werden.
Nein, in Deutschland besteht grundsätzlich keine Impfpflicht – eine Impfung ist in fast allen Fällen freiwillig und darf nur mit informierter Einwilligung erfolgen.
Rechtlicher Rahmen
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG)
Kein Zwang zu medizinischen Eingriffen ohne gesetzliche Grundlage
Impfpflicht nur bei bestimmten Tätigkeiten oder Einrichtungen (z. B. Masernschutz in Kitas)
Ausnahmen
Masernschutzgesetz:
Impfpflicht für Kinder und Personal in Schulen, Kitas und medizinischen Einrichtungen
Temporäre Impfpflichten:
COVID-19-Impfpflicht im Gesundheitswesen (zwischen 2022 und 2022)
Im Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber dürfen keine Impfpflicht anordnen
Können jedoch arbeitsorganisatorische Konsequenzen ziehen, z. B. Versetzung oder Tätigkeitsverbot (z. B. bei fehlendem Masernschutz)
Freiwilligkeit bleibt Grundprinzip
Alle Impfungen benötigen vorherige ärztliche Aufklärung
Nur mit aktiver Zustimmung darf geimpft werden
Fazit
Eine generelle Impfpflicht besteht nicht. Impfentscheidungen bleiben freiwillig – außer in gesetzlich klar geregelten Ausnahmefällen. Beratung durch medizinisches Fachpersonal wird empfohlen.
Wer sich nicht impfen lässt, muss in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen befürchten – aber je nach Beruf, Einrichtung oder Krankheit können Einschränkungen oder Ausschlüsse folgen.
Ohne Impfung: Mögliche Folgen
Gesundheitliches Risiko für sich selbst und andere
Arbeitsplatzbezogene Einschränkungen:
Zugang zu bestimmten Einrichtungen kann untersagt werden
Beschäftigungsverbot bei Tätigkeiten mit Impfpflicht (z. B. Masernschutzgesetz)
Ausschluss von Reisen oder Veranstaltungen
Versicherungsprobleme bei Auslandsreisen (z. B. Gelbfieber-Impfung)
Was Arbeitgeber dürfen
Keine Impfpflicht aussprechen
Einsatzbereiche beschränken, wenn rechtlich erforderlich
Keine Benachteiligung ohne gesetzliche Grundlage
Gesellschaftliche Auswirkungen
Niedrige Impfquoten gefährden den Gemeinschaftsschutz (Herdenimmunität)
Besonders gefährdete Personen (Säuglinge, Immungeschwächte) sind ohne Schutz auf andere angewiesen
Beratung und Aufklärung
Impfberatung bei Hausarzt oder Betriebsärzt:innen
STIKO-Empfehlungen bieten Orientierung
Fazit
Wer sich nicht impfen lässt, trägt ein erhöhtes Risiko – für sich selbst und andere. In bestimmten Bereichen kann dies zu Einschränkungen führen. Eine fundierte Entscheidung nach ärztlicher Beratung ist immer sinnvoll.
Ja, viele Impfungen werden in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – insbesondere, wenn sie von der STIKO empfohlen werden oder zur Prävention dienen.
Übernahme durch gesetzliche Krankenkassen
STIKO-Empfehlungen gelten als verbindlich für Kostenerstattung
Impfungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes
Beispiele:
Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten
Masern, Mumps, Röteln
Grippeimpfung ab 60 Jahren oder bei Risiko
HPV-Impfung bis 18 Jahre
COVID-19 laut aktueller Empfehlung
Betriebliche Impfungen
Können vom Arbeitgeber oder über den Betriebsarzt organisiert werden
In manchen Fällen zahlt die Krankenkasse mit oder komplett
Reiseimpfungen
Nicht automatisch erstattungsfähig
Einige Krankenkassen übernehmen anteilig oder vollständig die Kosten für:
Gelbfieber
Hepatitis A/B
Tollwut, Typhus, Cholera
Private Krankenversicherung
Je nach Tarif individuell geregelt
Oft höhere Erstattung auch für Reiseimpfungen oder Zusatzleistungen
Nachweis und Abrechnung
Impfpass als Nachweisdokument
Abrechnung erfolgt direkt über die Versichertenkarte oder auf Antrag
Fazit
Die meisten Impfungen werden von der Krankenkasse übernommen – eine Investition in Ihre Gesundheit. Reisemedizinische Leistungen sollten vorab mit der Kasse geklärt werden.
Für bestimmte Berufsgruppen empfiehlt die STIKO gezielt Schutzimpfungen – insbesondere bei erhöhtem Infektionsrisiko oder engem Kontakt mit vulnerablen Personen.
Berufsbezogene Impfempfehlungen (Auswahl)
Gesundheits- und Pflegepersonal
Hepatitis B
Influenza (jährlich)
COVID-19
Masern, Mumps, Röteln
Varizellen
Pertussis
Laborpersonal
Hepatitis A und B
Tollwut
ggf. spezielle Impfstoffe je nach Tätigkeit
Kindertagesstätten, Schulen
Masern (gesetzliche Pflicht)
Mumps, Röteln, Windpocken
Grippe
Reinigungskräfte im Gesundheitswesen
Hepatitis B
Influenza
Rettungsdienste, Feuerwehr
Tetanus, Diphtherie, Pertussis
Hepatitis B
COVID-19, Grippe
Landwirtschaft, Veterinärberufe
Leptospirose
Tollwut
FSME (bei Aufenthalt in Risikogebieten)
Grundlage: § 23 IfSG und Empfehlungen der STIKO
Impfungen dienen dem Selbstschutz und dem Schutz Dritter
Arbeitgeber müssen bei Gefährdung Schutzmaßnahmen treffen – dazu zählen auch Impfangebote
Fazit
Für zahlreiche Berufe bestehen gezielte Impfempfehlungen. Wer in sensiblen Bereichen arbeitet, sollte den Impfschutz regelmäßig prüfen und mit ärztlicher Beratung auf dem neuesten Stand halten.
Verlässliche Informationen über Impfungen finden Sie bei öffentlichen Gesundheitsinstitutionen, medizinischem Fachpersonal und wissenschaftlich fundierten Plattformen – fernab von Mythen und Falschmeldungen.
Seriöse Informationsquellen
Robert Koch-Institut (RKI)
Offizielle STIKO-Empfehlungen
Impfkalender, Aufklärungsmaterial, Studien
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Informationskampagnen, Broschüren
Elterninformationen, Kinderimpfungen
Hausärzt:innen / Kinderärzt:innen
Persönliche Beratung
Impfpass-Check
Risikoabwägung bei bestehenden Erkrankungen
Betriebsärzt:innen
Impfangebote am Arbeitsplatz
Beratung zu berufsspezifischen Impfungen
Gesundheitsämter
Regionale Informationen
Impfsprechstunden, Reiseimpfberatung
Vorsicht bei:
Sozialen Netzwerken ohne Quellen
Privat betriebenen Blogs ohne medizinische Qualifikation
„Alternativen Fakten“ ohne wissenschaftliche Evidenz
Fazit
Verlassen Sie sich auf medizinische Fachquellen und vertrauenswürdige Institutionen. Impfentscheidungen sollten fundiert und faktenbasiert erfolgen – im Sinne Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen.
Fazit: FAQ für Mitarbeitende
Die Mitarbeitenden-FAQ zeigen, welche Rechte Beschäftigte bei Impfentscheidungen haben, welche Impfungen empfohlen werden und was im Fall einer Ablehnung zu beachten ist – praxisnah und medizinisch fundiert.