FAQ

Gefährdungsbeurteilung

Was ist bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten?

Unsere FAQ bieten verständliche und rechtssichere Antworten auf häufige Fragen – für Arbeitgeber und Mitarbeitende.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Pflichten und Praxisbeispiele auf einen Blick.

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Ein Arbeiter mit Schutzweste und Helm überprüft Maschinenteile in einer Produktionshalle.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ zur Gefährdungsbeurteilung bieten einen schnellen Überblick über zentrale Grundlagen, gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung. Ideal für alle, die sich einen fundierten Einstieg in das Thema verschaffen möchten – kompakt, verständlich und praxisnah.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie schützt die Beschäftigten und sorgt für Rechtssicherheit auf Seiten der Arbeitgeber. 


Definition und Bedeutung

Unter einer Gefährdungsbeurteilung versteht man ein systematisches Verfahren, um Gefährdungen zu erkennen und zu bewerten, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sein können. Ziel ist es, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um diese Gefährdungen zu verringern oder ganz zu beseitigen – und so Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu gewährleisten. 


Warum ist die Gefährdungsbeurteilung wichtig? 


  • Für Beschäftigte: Die Gefährdungsbeurteilung schafft Transparenz über bestehende Risiken. Sie ermöglicht es Beschäftigten, sich aktiv an der Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen zu beteiligen. 

  • Für Arbeitgeber: Eine ordnungsgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung bietet rechtliche Absicherung und hilft, Bußgelder oder Haftungsrisiken zu vermeiden. 


Zweck der Gefährdungsbeurteilung 


  • Prävention: Durch die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen lassen sich Risiken frühzeitig erkennen. So können Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und psychische Belastungen rechtzeitig umgesetzt werden. Eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung verbessert die Arbeitsbedingungen dauerhaft und fördert die Gesundheit sowie das Wohlbefinden der Beschäftigten. 

  • Rechtssicherheit: Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, alle Gefährdungen zu beurteilen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten betreffen, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Nichteinhaltung kann rechtliche Folgen haben – einschließlich Bußgeldern und Haftungsansprüchen bei Unfällen oder gesundheitlichen Schäden. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient als Nachweis für die Einhaltung dieser Vorgaben. 


Folgen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung 


  • Bußgelder (je nach Verstoß bis zu 25.000 € oder mehr) 

  • Haftung bei Arbeitsunfällen (zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen) 

  • Vertrauensverlust und Imageschäden im Unternehmen 


Wirtschaftliche Vorteile 


Eine wirksame Gefährdungsbeurteilung kann Ausfallzeiten senken und die Produktivität steigern – und wirkt sich damit auch wirtschaftlich positiv aus. 



Beispiel aus der Praxis: 

In einem kleinen Unternehmen der Metallbranche treten bei mehreren Mitarbeitenden regelmäßig Rückenbeschwerden auf. Die Folge: ein hoher Krankenstand und viele Ausfalltage. 

Der Betriebsarzt prüft gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten die vorhandene Gefährdungsbeurteilung. Dabei fällt auf: An mehreren Arbeitsplätzen müssen schwere Metallteile aus tiefer Position auf einen Bearbeitungstisch gehoben werden. Die Gefährdungsbeurteilung erwähnt zwar die Tätigkeit, berücksichtigt das ständige Heben in ungünstiger Haltung jedoch nicht. 

In Absprache beschließen Arbeitgeber und Betriebsarzt, an jedem dieser Arbeitsplätze ein elektrisches Hebezeug einzusetzen. So lassen sich die Werkstücke ohne körperliche Belastung bewegen. Der Krankenstand sinkt deutlich. Nach vier Jahren hat sich die Investition amortisiert – auch dank einer verbesserten Produktivität. 

Zusätzlich empfiehlt der Betriebsarzt, bei künftigen Gefährdungsbeurteilungen eine voll ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit einzubeziehen. 

Es gibt sechs unterschiedliche Arten der Gefährdungsbeurteilung, die je nach Branche, Tätigkeitsfeld und Zielsetzung zum Einsatz kommen: 

  • Gefährdungsabschätzung (HAZOP): Identifikation möglicher Abweichungen im Prozessablauf.  

  • Quantitative Risikoanalyse (QRA): Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß mit quantitativen Methoden.  

  • Schwelleffekt-Beurteilung (SEV): Feststellung, ab welchen Schwellenwerten Gefährdungen auftreten.  

  • Gefährdungs- und Schwachstellenanalyse (SWOT): Kombination aus Chancen- und Risikoanalyse im betrieblichen Kontext.  

  • Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA): Untersuchung potenzieller technischer Fehlerursachen und deren Auswirkungen.  

  • Corporate Risk Management (CRM): Strategisches Management betrieblicher Risiken auf Organisationsebene. 

Je nach Zielsetzung können diese Verfahren einzeln oder kombiniert angewendet werden. 

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein strukturierter Prozess, mit dem Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch erfasst, bewertet und geeignete Maßnahmen abgeleitet werden.

Die genaue Umsetzung kann je nach Betrieb variieren, folgt jedoch in der Regel folgenden Schritten: 

1. Vorbereitung 

  • Festlegen, welche Arbeitsbereiche, Tätigkeiten oder Prozesse beurteilt werden. 

  • Zuständigkeiten klären und Team zusammenstellen: Einbeziehung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen, Führungskräften und Beschäftigten. 

  • Dokumentationssystem vorbereiten. 

2. Ermittlung von Gefährdungen 

  • Identifikation möglicher Gefährdungen: 

  • Physisch: Lärm, Staub, Stolperstellen, ungesicherte Maschinen 

  • Chemisch: Gefahrstoffe, Dämpfe 

  • Biologisch: Bakterien, Viren 

  • Psychisch: Stress, Mobbing, Überforderung 

  • Arbeitsorganisatorisch: Zeitdruck, Schichtarbeit 

  • Datenquellen nutzen: 

  • Checklisten, Betriebsbegehungen, Befragungen, Unfallanalysen und bestehende Dokumente 

3. Bewertung von Gefährdungen 

  • Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Folgen (Schweregrad) 

  • Festlegung von Prioritäten für die weitere Maßnahmenplanung 

4. Festlegung geeigneter Maßnahmen 

  • Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung der Risiken 

  • Berücksichtigung von: 

  • Technischen Maßnahmen (z. B. Schutzvorrichtungen) 

  • Organisatorischen Maßnahmen (z. B. angepasste Arbeitsanweisungen) 

  • Persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz, Handschuhe) 

5. Umsetzung der Maßnahmen 

  • Geplante Maßnahmen werden im Betrieb umgesetzt 

  • Alle betroffenen Personen werden informiert und geschult 

6. Überprüfung und Anpassung 

  • Regelmäßige Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen 

  • Wiederholung mindestens einmal jährlich oder bei Veränderungen im Arbeitsablauf 

  • Gegebenenfalls Anpassung oder Ergänzung der Maßnahmen 

7. Dokumentation 

  • Lückenlose Aufzeichnung aller Schritte der Gefährdungsbeurteilung 

  • Enthalten sein müssen: Gefährdungen, Bewertungen, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Kontrollergebnisse 

  • Verpflichtend gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 

  • Laufende Aktualisierung bei betrieblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen 

8. Verbesserung und Optimierung 

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist ein fortlaufender Prozess 

  • Ziel ist es, dauerhaft sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern 


Praktische Tipps für die Umsetzung 

  • Binden Sie Beschäftigte aktiv ein – sie kennen die konkreten Arbeitsbedingungen am besten 

  • Ziehen Sie externe Expertise hinzu, z. B. durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit 

  • Verwenden Sie digitale Vorlagen und Software, um den Prozess zu erleichtern und zu dokumentieren 

Die Risikobewertung in der Gefährdungsbeurteilung folgt einem systematischen Ansatz. Ziel ist es, die ermittelten Gefährdungen nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Schäden einzuordnen und daraus Prioritäten für Schutzmaßnahmen abzuleiten. 


Risikobewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere 


Ein gängiges Verfahren ist die Risikomatrix, die zwei zentrale Faktoren kombiniert: 

a) Eintrittswahrscheinlichkeit – Wie oft kann der Schaden eintreten? 

  • Selten (z. B. einmal in mehreren Jahren) 

  • Gelegentlich (z. B. einmal pro Jahr) 

  • Häufig (z. B. mehrmals im Jahr) 

b) Schadensschwere – Wie gravierend wären die Folgen? 

  • Geringfügig (z. B. leichte Verletzungen, kurze Arbeitsunfähigkeit) 

  • Mittel (z. B. schwere Verletzungen, längere Ausfallzeit) 

  • Katastrophal (z. B. tödlicher Unfall, anerkannte Berufskrankheit) 

2. Risikostufen und abgeleitete Maßnahmen 

Je nach Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß ergeben sich unterschiedliche Risikostufen mit entsprechenden Handlungsbedarfen.  

3. Praktische Durchführung der Risikobewertung 

  • Gefährdung konkret beschreiben (z. B. „Stolpergefahr durch Kabel am Boden“) 

  • Eintrittswahrscheinlichkeit einschätzen (z. B. „gelegentlich, da regelmäßig Personen passieren“) 

  • Schadensausmaß bewerten (z. B. „mittel, da Knochenbruch möglich“) 

  • Risikostufe mithilfe der Matrix ermitteln (z. B. „hoch“) 

  • Geeignete Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip ableiten (z. B. Kabelbrücken installieren – technische Maßnahme) 

4. Besondere Einflussfaktoren 

Folgende Aspekte erhöhen das Risiko zusätzlich: 

  • Dauer und Häufigkeit der Gefährdung – je länger oder häufiger, desto höher das Risiko 

  • Betroffener Personenkreis – z. B. unerfahrene Mitarbeitende, Schwangere 

  • Kombination mehrerer Gefährdungen – z. B. Lärm plus Stress 

5. Dokumentation und Überprüfung 

  • Die Risikobewertung muss nachvollziehbar dokumentiert sein 

  • Regelmäßige Überprüfung ist verpflichtend – z. B. bei veränderten Arbeitsabläufen oder neuer Technik 

Ja, der Betriebsrat kann eine Gefährdungsbeurteilung verlangen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz durchzuführen. Der Betriebsrat hat das Recht, diese Beurteilungen einzufordern – insbesondere bei Tätigkeiten, die ein Risiko für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten darstellen. 

Gefährdungsbeurteilungen müssen von qualifizierten Personen durchgeführt werden.

Diese benötigen: 

  • Fachliche Kompetenz 

  • Praktische Erfahrung 

  • Kenntnisse über die spezifischen Gefährdungen im Betrieb 

In Deutschland übernehmen in der Regel Fachkräfte für Arbeitssicherheit diese Aufgabe – in enger Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutz Akteur:innen. 

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Durchführung und Kontrolle von Gefährdungsbeurteilungen beim Arbeitgeber.

Diese Aufgabe kann von 

  • Sicherheitsbeauftragten, 

  • Fachkräften für Arbeitssicherheit, 

  • internen Teams oder 

  • externen Expert:innen 

übernommen werden.

Entscheidend ist, dass alle relevanten Gefährdungen erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Außerdem muss regelmäßig überprüft werden, ob die Beurteilungen noch aktuell und wirksam sind. 

Fazit: Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ zur Gefährdungsbeurteilung geben einen fundierten Überblick über gesetzliche Grundlagen, Ziele und Verfahren. Sie schaffen Klarheit für alle, die sich grundlegend mit dem Thema Arbeitssicherheit auseinandersetzen wollen.

FAQ für Arbeitgeber

Arbeitgeber finden hier Antworten auf Fragen zur Umsetzung, Verantwortung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Erfahren Sie, wie Sie gesetzliche Anforderungen rechtssicher erfüllen und Ihre Arbeitsplätze sicher gestalten – mit praktischen Tipps und klaren Handlungsempfehlungen.

Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist in Deutschland klar gesetzlich geregelt.

  • Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber:innen für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

  • § 5 ArbSchG verlangt, alle Gefährdungen systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

  • Die Beurteilung ist regelmäßig zu aktualisieren – insbesondere bei betrieblichen Veränderungen. 

  • Neben dem ArbSchG gelten weitere wichtige Verordnungen, die die Gefährdungsbeurteilung konkretisieren: 

    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln (z. B. Maschinen, Werkzeuge). Hier müssen Sie beurteilen, welche Gefährdungen von diesen Arbeitsmitteln ausgehen und wie deren sichere Nutzung gewährleistet wird. 

    • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Verlangt eine spezielle Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Chemikalien, Dämpfen, Stäuben). Ziel ist der Schutz vor Gesundheitsgefahren wie Vergiftungen oder Brandrisiken – z. B. durch Lüftung, Kennzeichnung oder Schutzausrüstung. 

    • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Stellt Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen und -räumen (z. B. Licht, Raumklima, Fluchtwege). Auch psychische Belastungen durch Arbeitsorganisation müssen berücksichtigt werden. 

    • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung: Verpflichtet zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Lärm oder Vibrationen. Ab bestimmten Grenzwerten sind Schutzmaßnahmen wie Gehörschutz oder technische Dämmung notwendig.  


Darüber hinaus können je nach Branche weitere gesetzliche Regelungen oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften gelten. Als Arbeitgeber:in sind Sie verpflichtet, all diese Vorschriften zu beachten, um eine gesetzeskonforme Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. 


Wichtig: Werden diese Pflichten vernachlässigt, drohen behördliche Auflagen, Bußgelder oder Haftungsrisiken. Lassen Sie sich bei Bedarf von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder anderen Expert:innen beraten. 

Die Gefährdungsbeurteilung folgt einem klar strukturierten Ablauf. Sie können sich dabei an folgenden Schritten orientieren: 

1. Vorbereitung und Festlegung der Arbeitsbereiche 

  • Legen Sie fest, welche Arbeitsplätze, Tätigkeiten oder Prozesse beurteilt werden sollen. 

  • Ähnliche Tätigkeiten (z. B. „Büroarbeitsplätze“, „Produktion“, „Lager“) lassen sich gruppieren. 

2. Gefährdungen ermitteln 

  • Erfassen Sie systematisch alle Gefährdungen – von offensichtlichen Unfallquellen bis zu weniger sichtbaren Risiken: 

  • Physische Gefährdungen: z. B. Stolperstellen, Maschinen, Lärm 

  • Chemische Gefährdungen: z. B. Dämpfe, Gefahrstoffe 

  • Biologische Gefährdungen: z. B. Viren, Bakterien 

  • Psychische Belastungen: z. B. Stress, Mobbing, Überforderung 

  • Sprechen Sie mit den Beschäftigten, beobachten Sie die Arbeitsabläufe. 

  • Nutzen Sie Hilfsmittel wie Checklisten, Begehungen oder Branchenleitfäden. 

3. Risiken beurteilen 

  • Für jede Gefährdung bewerten Sie: 

  • Wie wahrscheinlich ist ein Schaden? 

  • Wie schwer wären die Folgen? 

  • Die Ergebnisse helfen, Risiken zu priorisieren – z. B. mithilfe einer Risikomatrix

  • Ziehen Sie bei Bedarf Expert:innen hinzu (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:in). 

4. Schutzmaßnahmen festlegen 

  • Entwickeln Sie geeignete Maßnahmen, um Gefährdungen zu beseitigen oder zu minimieren. 

  • Beachten Sie das TOP-Prinzip

  • Technische Maßnahmen (z. B. Maschinenverkleidungen) 

  • Organisatorische Maßnahmen (z. B. geänderte Arbeitszeiten) 

  • Persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. Gehörschutz, Handschuhe) 

  • Für jede Gefährdung sollten Sie mindestens eine Maßnahme festlegen. 

5. Maßnahmen umsetzen 

  • Setzen Sie die geplanten Maßnahmen zügig um: 

  • Bestellen Sie Hilfsmittel (z. B. ergonomische Möbel) 

  • Schulen Sie Mitarbeitende im Umgang mit Geräten 

  • Installieren Sie Schutzsysteme (z. B. Absaugungen) 

  • Informieren Sie alle betroffenen Personen über die neuen Schutzvorkehrungen. 

6. Wirksamkeit kontrollieren 

  • Überprüfen Sie, ob die Maßnahmen wie geplant wirken: 

  • Durch Gespräche, Beobachtungen oder Messungen 

  • Besteht weiterhin eine Gefährdung, passen Sie die Maßnahmen an 

7. Dokumentation und Aktualisierung 

  • Dokumentieren Sie jeden Schritt der Gefährdungsbeurteilung. 

  • Gesetzlich vorgeschrieben gemäß § 6 ArbSchG

  • Die Dokumentation sollte enthalten: 

  • erkannte Gefährdungen 

  • bewertete Risiken 

  • festgelegte und umgesetzte Maßnahmen 

  • Ergebnisse der Wirksamkeitskontrollen 

  • Aktualisieren Sie die Beurteilung regelmäßig – etwa bei neuen Maschinen, Umbauten oder veränderten Tätigkeiten. 


Tipps für die Praxis: 

  • Beziehen Sie Beschäftigte aktiv ein – sie kennen die Arbeitsrealität am besten. 

  • Nutzen Sie externe Unterstützung, z. B. von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt:innen. 

  • Setzen Sie auf digitale Tools und Checklisten, um den Ablauf effizient zu gestalten und zu dokumentieren. 

Als Arbeitgeber:in sind Sie gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verschiedene Maßnahmen umzusetzen, um Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu gewährleisten. 


Gefährdungsbeurteilung durchführen und aktuell halten 


  • Sie müssen für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen – vor Beginn der Tätigkeit, idealerweise bereits bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes.

  • Die Beurteilung ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss bei Veränderungen (z. B. neue Arbeitsmittel, Prozesse oder Erkenntnisse) angepasst und fortgeschrieben werden. 


Erforderliche Schutzmaßnahmen umsetzen 

Stellen Sie bei der Beurteilung Gefährdungen fest, sind Sie zum Handeln verpflichtet. Sie müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen. Dabei müssen Sie den Stand der Technik, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und anerkannte sicherheitstechnische Regeln berücksichtigen. 


Beschäftigte unterweisen und beteiligen 

Sie müssen Ihre Beschäftigten über bestehende Gefährdungen und die getroffenen Schutzmaßnahmen informieren. Dies erfolgt z. B. durch: 

  • Unterweisungen 

  • Betriebsanweisungen 

  • Aushänge oder Informationsmaterialien 

Beschäftigte haben das Recht, zu erfahren, welchen Risiken sie ausgesetzt sind und wie sie sich schützen können. Binden Sie Ihr Team aktiv ein, etwa durch Anhörungen oder über den Betriebsrat – und nehmen Sie Hinweise ernst. 


Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung 

Laut § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Sie verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung schriftlich zu dokumentieren. Das betrifft: 

  • das Vorgehen, 

  • die festgestellten Gefährdungen und 

  • die ergriffenen Maßnahmen. 

Für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten ist die Dokumentation zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen – z. B. als Nachweis bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden. 


Umsetzung kontrollieren und nachbessern 

Arbeitsschutz endet nicht mit dem Aufstellen von Regeln oder dem Verteilen von Schutzhelmen. Sie müssen auch überprüfen, ob die Maßnahmen eingehalten werden und wirksam sind. Gegebenenfalls müssen Sie nachsteuern – auch das gehört zu Ihren Pflichten im Arbeitsschutz. 


Fazit: Wer die Gefährdungsbeurteilung sorgfältig umsetzt, erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern sorgt für Sicherheit im eigenen Betrieb. 

Eine gewissenhaft durchgeführte Gefährdungsbeurteilung bietet nicht nur Schutz für die Beschäftigten – auch Ihr Unternehmen profitiert in mehrfacher Hinsicht. 


Weniger Unfälle und Ausfallzeiten 

Frühzeitig erkannte Gefahren lassen sich entschärfen. Das reduziert: 

  • Arbeitsunfälle 

  • Betriebsunterbrechungen 

  • Kosten durch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 

Prävention ist günstiger als die Folgen eines Unfalls. 


Gesündere und motivierte Beschäftigte 

Gute Arbeitsbedingungen fördern die Gesundheit und Motivation Ihrer Mitarbeitenden. Das wirkt sich positiv aus auf: 

  • Produktivität 

  • Zufriedenheit 

  • Loyalität 

Ein wertschätzender Umgang erhöht die Bindung ans Unternehmen und senkt die Fluktuation. 


Mehr Rechtssicherheit und weniger Haftungsrisiken 

Wenn ein Unfall passiert, prüfen die Aufsichtsbehörden, ob eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Durch: 

  • vollständige Dokumentation

  • Einhaltung der Schutzmaßnahmen 

vermeiden Sie Bußgelder und Regressforderungen


Gutes Image und stärkere Arbeitgebermarke 

Ein sicherheitsbewusstes Unternehmen: 

  • genießt Vertrauen bei Kund:innen und Partnern 

  • zeigt gesellschaftliche Verantwortung 

  • hebt sich im Wettbewerb um Fachkräfte positiv hervor 


Kontinuierliche Verbesserung 

Die Gefährdungsbeurteilung fördert eine Kultur des Hinschauens und Optimierens. Dabei entdecken Sie häufig auch: 

  • ineffiziente Abläufe 

  • ergonomische Mängel 

  • Prozessverbesserungspotenzial 


Arbeitsschutz und Wirtschaftlichkeit gehen oft Hand in Hand – z. B. durch ergonomische Arbeitsplätze mit höherer Effizienz. 


Kurz gesagt: Die Investition in eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung rechnet sich – durch mehr Sicherheit, motivierte Mitarbeitende und geringere Risiken. Sie schaffen nicht nur eine gesunde Arbeitsumgebung, sondern stärken auch Ihre Wettbewerbsfähigkeit. 

Bei der Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung treten immer wieder typische Fehler auf. Diese sollten Sie als Arbeitgeber:in gezielt vermeiden: 

1. Keine oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung 

Der häufigste und gravierendste Fehler: Die Gefährdungsbeurteilung wird gar nicht durchgeführt oder wichtige Bereiche werden ausgelassen. Das passiert z. B., wenn Büroarbeitsplätze als „ungefährlich“ eingestuft oder psychische Belastungen nicht berücksichtigt werden. Jeder Arbeitsplatz muss erfasst werden – ohne Ausnahme. 

2. Risiken unterschätzen oder falsch bewerten 

Gefahren werden zwar erkannt, aber als harmlos eingestuft – oft mit Aussagen wie: „Das war schon immer so“. Diese Fehleinschätzung führt dazu, dass keine oder unzureichende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. 

3. Standardlösungen ohne Anpassung 

Gefährdungsbeurteilungen „von der Stange“ – etwa aus dem Internet oder aus alten Vorlagen – greifen oft zu kurz. Jedes Unternehmen hat eigene Prozesse und Besonderheiten. Maßnahmen müssen individuell angepasst werden, sonst bleiben relevante Risiken unberücksichtigt. 

4. Umsetzung bleibt aus 

Maßnahmen werden zwar beschlossen, aber nicht in die Praxis überführt. Ein typisches Beispiel: Im Protokoll ist eine Absaugung vorgesehen – sie wird aber nie installiert. Oder persönliche Schutzausrüstung wird vorgeschrieben, jedoch nicht bereitgestellt oder kontrolliert. 

5. Unzureichende Dokumentation 

Ohne vollständige und nachvollziehbare Dokumentation können wichtige Informationen verloren gehen. Im Ernstfall fehlt der Nachweis, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind. Auch unübersichtliche oder lückenhafte Unterlagen sind problematisch. 

6. Keine Beteiligung der Beschäftigten 

Beschäftigte kennen ihre Arbeitsabläufe und mögliche Schwachstellen am besten. Wer sie nicht einbezieht, verpasst wichtige Hinweise – und Maßnahmen laufen Gefahr, an der Praxis vorbeizugehen. Beteiligung stärkt zudem das Sicherheitsbewusstsein im Team. 

7. Keine Aktualisierung 

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt. Veränderungen im Betrieb, neue Arbeitsmittel oder gesetzliche Vorgaben machen eine regelmäßige Überprüfung notwendig. Wer nicht nachhält, riskiert veraltete Maßnahmen und neue Gefahrenquellen. 

Fazit:  Vermeiden Sie diese typischen Fehler durch realistische Risikoeinschätzung, individuelle Maßnahmen und konsequente Umsetzung. Eine gründlich durchgeführte Gefährdungsbeurteilung stärkt die Sicherheitskultur im Unternehmen und schützt alle Beteiligten. 

Der Aufwand für eine Gefährdungsbeurteilung hängt von der Betriebsgröße, der Branche und dem Gefährdungspotenzial ab. 


Kleine Betriebe mit geringem Risiko 

In kleinen Büros mit wenigen Beschäftigten ist der Aufwand meist überschaubar. Mithilfe von Checklisten der Berufsgenossenschaften lassen sich alle wichtigen Punkte strukturiert durchgehen. Hauptaufwand ist die investierte Arbeitszeit – direkte Kosten entstehen kaum. 


Mittlere und große Betriebe oder besondere Gefährdungen 

In größeren Unternehmen oder in risikobehafteten Branchen (z. B. Bau, Chemie, Fertigung) steigt der Aufwand deutlich: 

  • Messungen: z. B. Lärmpegel, Schadstoffkonzentrationen 

  • Fachliche Beratung: Einbindung externer Expert:innen wie Sicherheitsingenieur:innen oder Arbeitsmediziner:innen 

  • Dokumentation: Erstellung umfassender Unterlagen 

  • Dauer: Je nach Umfang kann der Prozess mehrere Tage oder Wochen beanspruchen 

In vielen Unternehmen übernehmen interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit diesen Prozess – ihre Personalkosten sind Teil des Aufwands. Bei externer Unterstützung entstehen zusätzliche Honorarkosten – oft im Bereich einiger hundert bis mehrere tausend Euro. 


Unterstützung und Wirtschaftlichkeit 

Berufsgenossenschaften bieten ihren Mitgliedsbetrieben häufig kostenlose oder kostengünstige Unterstützung – z. B. in Form von Beratung, Software oder Checklisten. Diese Angebote sollten Sie nutzen, um den Aufwand zu reduzieren. 


Wichtig: Arbeitsschutz ist eine Investition. Unfälle, Ausfälle oder Bußgelder können wesentlich höhere Kosten verursachen als eine gut geplante Gefährdungsbeurteilung. Wer Sicherheit vorausschauend organisiert, senkt Risiken und verbessert die Abläufe im Betrieb. 

Ja, jede Branche weist typische Gefährdungen auf, die sich in der Gefährdungsbeurteilung widerspiegeln.

Zwar bleibt das grundsätzliche Vorgehen gleich, doch Schwerpunkte und Schutzmaßnahmen unterscheiden sich je nach Branche. Hier einige Beispiele: 

Baugewerbe 

Auf Baustellen stehen Absturzrisiken, herabfallende Gegenstände und der Umgang mit schweren Maschinen im Vordergrund. Bei der Gefährdungsbeurteilung im Bauwesen sollten Sie besonders achten auf: 

  • Arbeiten mit Gerüsten und Leitern 

  • Einsatz von Kränen und Erdbaumaschinen 

  • Organisation des Baustellenverkehrs 

  • Zusätzliche Vorschriften (z. B. Baustellenverordnung, Einsatz von SiGe-Koordinator:innen) 

  • Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhelme, Sicherheitsschuhe und Auffanggurte 


Pflege und Gesundheitswesen 

In Pflegeeinrichtungen und Kliniken bestehen andere Risiken: 

  • Heben und Tragen schwerer Personen → Rückenerkrankungen 

  • Nadelstichverletzungen 

  • Infektionsgefahr durch Blut oder Körperflüssigkeiten 

  • Psychische Belastung im Schichtdienst 

  • Gewaltprävention (z. B. in Notaufnahmen oder psychiatrischen Einrichtungen) 

  • Die Gefährdungsbeurteilung muss unter anderem berücksichtigen: 

    • Hygienestandards und sichere Entsorgung von Kanülen 

    • Einsatz ergonomischer Hilfsmittel (z. B. Hebelifte) 

    • Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit 


Büro und Verwaltung 

In Verwaltungsbereichen sind körperliche Gefährdungen seltener, dafür stehen Ergonomie und psychische Belastungen im Fokus: 

  • Bildschirmarbeitsplätze (Beleuchtung, Sitzhaltung, Augenbelastung) 

  • Arbeitsorganisation, Termindruck, Monotonie 

  • Akustische Belastung in Großraumbüros 

  • Gestaltung benutzerfreundlicher Software 

Wichtig ist die Prüfung der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und die Bewertung von Stressfaktoren. 


Produktion und Handwerk 

In Fertigungs- und Handwerksbetrieben treten häufig mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig auf: 

  • Maschinen mit Quetsch- oder Schnittgefahr 

  • Einsatz von Chemikalien (z. B. Reinigungsmittel, Lacke) 

  • Lärm, Hitze, Funkenflug, Strom 

  • Spezifische Gefahren: Schweißrauche (Metallverarbeitung), Holzstäube (Tischlerei) 

Diese müssen in der Beurteilung systematisch erfasst und mit geeigneten Maßnahmen abgefangen werden. 


Diese Beispiele zeigen: Gefährdungen sind so vielfältig wie die Branchen selbst. Berufsgenossenschaften bieten hilfreiche Unterstützung – etwa in Form von branchenspezifischen Katalogen und Leitfäden. Nutzen Sie diese Angebote, um Ihre Beurteilung vollständig und praxisnah zu gestalten. 

Wichtig: Jeder Arbeitsplatz birgt Risiken – ob im Labor, auf der Baustelle oder im Büro. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer branchentypische Gefahren berücksichtigen

Die Digitalisierung bietet zahlreiche Möglichkeiten, Gefährdungsbeurteilungen einfacher, effizienter und rechtssicher umzusetzen. Hier sind vier Kategorien digitaler Hilfsmittel: 

1. Spezialisierte Softwarelösungen 

Programme zur Gefährdungsbeurteilung unterstützen Sie bei: 

  • Erfassung und Bewertung von Gefährdungen 

  • Zuordnung von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten 

  • Fristenüberwachung und Dokumentation 

  • Nutzung branchenspezifischer Vorlagen 

Viele Anbieter bieten kostenlose Tools für kleine Betriebe (z. B. von Berufsgenossenschaften). Größere Unternehmen nutzen häufig umfangreiche Compliance-Software

2. Mobile Apps für Begehungen 

Mit Apps für Smartphone oder Tablet können Sie Gefahren direkt vor Ort dokumentieren

  • Fotos aufnehmen 

  • Checklisten abarbeiten 

  • Notizen hinzufügen 

  • Maßnahmen vorschlagen lassen 

Das spart Zeit und erleichtert die spätere Auswertung. 

3. Online-Checklisten und Tools der Unfallversicherungsträger 

Unfallversicherungsträger stellen interaktive Checklisten und branchenspezifische Tools bereit, z. B.: 

  • VBG: Praxis-Check für Kleinbetriebe 

  • BG BAU: Web-App „digitGB“ speziell für Baustellen 

Diese Angebote leiten Sie strukturiert durch typische Gefährdungen – ideal zur Orientierung und Qualitätssicherung

4. Collaboration-Plattformen 

Wenn mehrere Personen an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt sind (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Betriebsrat), ermöglichen digitale Tools: 

  • Gemeinsames Bearbeiten und Kommentieren 

  • Nachverfolgung von Aufgaben und Fristen 

  • Aktuellen Informationsstand für alle Beteiligten 

Fazit: Digitale Tools ersetzen nicht die Verantwortung von Arbeitgeber:innen – aber sie machen den Prozess strukturierter, effizienter und transparenter. Richtig eingesetzt unterstützen sie Sie dabei, die Gefährdungsbeurteilung umfassend und rechtssicher durchzuführen. 

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – unabhängig von der Betriebsgröße.

Oft fehlen jedoch spezialisierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit, was die Umsetzung erschwert. Trotzdem lässt sich der Prozess mit einfachen Mitteln und klarer Struktur effizient gestalten. 

So gelingt die Umsetzung in KMU: 

  • Strukturiert vorgehen: Arbeiten Sie Schritt für Schritt. Nutzen Sie Checklisten und Vorlagen, z. B. von Berufsgenossenschaften oder Industrie- und Handelskammern. Diese sind branchenspezifisch angepasst – etwa für Handwerk, Büro oder Lager – und helfen, typische Gefährdungen systematisch zu erfassen.  

  • Beschäftigte einbinden: Mitarbeitende kennen ihre Tätigkeiten am besten und können auf Gefahren hinweisen, die sonst übersehen würden. Durch Gespräche oder kurze Begehungen lassen sich viele Probleme schnell erkennen und einordnen.  

  • Prioritäten setzen: Beginnen Sie mit Bereichen, in denen ein hohes Risiko für Unfälle oder Gesundheitsgefahren besteht. Maßnahmen, die sich sofort umsetzen lassen – wie das Entfernen einer Stolperfalle oder das Bereitstellen von Schutzausrüstung – sollten zügig erledigt werden.  

  • Schriftlich dokumentieren: Auch wenn Sie weniger als zehn Beschäftigte haben und keine formale Dokumentationspflicht besteht – eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung bietet Rechtssicherheit und erleichtert spätere Aktualisierungen.  

  • Unternehmermodell nutzen: Viele Berufsgenossenschaften bieten das sogenannte „Unternehmermodell“ an. Hier übernehmen Unternehmer:innen selbst bestimmte Aufgaben des Arbeitsschutzes, nachdem sie eine Schulung absolviert haben. So lassen sich viele Pflichten auch ohne eine eigene Fachkraft erfüllen. 


Fazit: Eine gut umgesetzte Gefährdungsbeurteilung schützt Ihre Beschäftigten, verringert Ausfallzeiten und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Gleichzeitig erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten – ein klarer Vorteil bei Prüfungen oder im Ernstfall. 

Hybride Arbeitsmodelle – bei denen Beschäftigte teils im Büro, teils remote (z. B. im Homeoffice) arbeiten – stellen besondere Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass alle Arbeitsorte sicher gestaltet sind. Dabei entstehen neue Herausforderungen, insbesondere durch die Wechselwirkung zwischen Präsenz- und Fernarbeit


Physische Arbeitsbedingungen an beiden Orten beurteilen 


Ein zentrales Thema ist die Konsistenz der Schutzmaßnahmen: Während im Büro meist ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze und geregelte Abläufe vorliegen, sind die Bedingungen im Homeoffice oft individuell und improvisiert. 

Die Gefährdungsbeurteilung sollte deshalb: 

  • beide Arbeitsorte separat betrachten

  • ergonomische Ausstattung an beiden Orten sicherstellen (z. B. Bildschirm, Stuhl, Beleuchtung), 

  • Risiken erfassen, etwa durch technische Geräte, Ablenkung, eingeschränkte Bewegung oder unregelmäßige Arbeitszeiten. 

Ziel ist es, an beiden Arbeitsplätzen gesunde und sichere Bedingungen zu schaffen – auch bei wechselnden Einsatzorten. 


Psychosoziale Belastungen und Organisation im Fokus 


Hybrides Arbeiten verändert auch die Arbeitsorganisation und Kommunikation. Hier entstehen Risiken durch: 

  • Ungleich verteilte Informationen 

  • Unklare Verantwortlichkeiten 

  • Geringere soziale Einbindung im Team 

  • Erhöhte psychische Belastungen 


Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten Arbeitgeber:innen daher prüfen, ob: 

  • Kommunikationswege und Abstimmungsprozesse funktionieren 

  • Remote-Beschäftigte gleichwertig integriert sind 

  • Führungskräfte auf Anzeichen von Überlastung achten 

  • Maßnahmen zur Stärkung des Teamgefühls bestehen (z. B. regelmäßige virtuelle Meetings) 


Führung und Schulung als Erfolgsfaktor 


Eine wirksame Gefährdungsbeurteilung für hybride Arbeit berücksichtigt auch die Anforderungen an Führungskräfte. Diese sollten: 

  • im Umgang mit hybriden Teams geschult sein 

  • Arbeitsschutzaspekte im Homeoffice beachten (z. B. Pausen, Bildschirmzeiten) 

  • Gesundheitsgefährdungen frühzeitig erkennen und thematisieren 


Fazit: Die Gefährdungsbeurteilung in hybriden Modellen muss ganzheitlich erfolgen – physische Bedingungen, psychische Belastungen und organisatorische Prozesse sin

Auch bei Homeoffice und mobiler Arbeit gilt: Die gesetzlichen Pflichten zum Arbeitsschutz bestehen unabhängig vom Arbeitsort.

Arbeitgeber:innen müssen also auch hier mögliche Gefährdungen erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. 


Homeoffice: typische Gefährdungen und Lösungsansätze 


  • Ergonomische Belastungen: Falsche Sitzhaltung an ungeeigneten Tischen oder Stühlen kann zu Rückenschmerzen und anderen Beschwerden führen. 

  • Psychische Belastungen: Entgrenzung von Arbeit und Freizeit, ständige Erreichbarkeit, Isolation oder fehlender Austausch mit Kolleg:innen können zu Stress führen. 


Praktische Umsetzungsmöglichkeiten: 


  • Checklisten und Tools bereitstellen: Beschäftigte können mit Hilfe von Fragebögen oder Online-Checklisten ihre Arbeitsplätze selbst beurteilen – z. B. in Bezug auf Bildschirmhöhe, Beleuchtung, Sitzmöbel oder Stolperstellen. 

  • Klare Rahmenbedingungen definieren: Legen Sie Regeln fest – etwa zu Arbeitszeiten, Erreichbarkeit oder Pausenregelungen. So beugen Sie Überlastung und Unklarheiten vor. 

  • Regelmäßiger Austausch: Führen Sie Gespräche mit Ihren Mitarbeitenden, um Überlastungen frühzeitig zu erkennen. Der soziale Kontakt zur Führungskraft oder zum Team ist auch im Homeoffice wichtig. 


Telearbeit und mobile Arbeit unterscheiden 


  • Telearbeit (fester Homeoffice-Platz): Wenn ein Bildschirmarbeitsplatz dauerhaft im Homeoffice eingerichtet wird, ist eine formelle Gefährdungsbeurteilung verpflichtend – möglichst noch vor Beginn der Tätigkeit. Diese sollte gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt erfolgen – etwa per Vor-Ort-Termin (wenn einvernehmlich) oder anhand von Fotos und Beschreibungen. 

  • Mobile Arbeit (wechselnde Arbeitsorte): Hier gibt es keinen festen Arbeitsplatz. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt abstrakter: Der Fokus liegt auf typischen Tätigkeiten und generellen Empfehlungen – z. B. Pausenregelung unterwegs, geeignete Arbeitsmittel oder mobile Ergonomie. 


Dokumentation und Unterstützung 


  • Alle Maßnahmen dokumentieren: Auch im Homeoffice muss nachvollziehbar sein, welche Gefährdungen identifiziert und wie diese bewertet und bearbeitet wurden. 

  • Ausstattung bereitstellen: Sorgen Sie für geeignete Ausstattung – ob ergonomische Möbel, technische Hilfsmittel oder Schulungen zur Selbstorganisation. 


Fazit: Flexibles Arbeiten ist mit Verantwortung verbunden. Wenn Sie Homeoffice und mobile Arbeit strukturiert betrachten und systematisch absichern, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit Ihrer Beschäftigten – unabhängig vom Arbeitsort. 

Sobald Fremdfirmen oder Lieferanten im Betrieb tätig sind, liegt die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung bei allen beteiligten Arbeitgeber:innen gemeinsam.

Laut § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind mehrere Arbeitgeber am selben Arbeitsplatz verpflichtet, bei Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zusammenzuarbeiten. 


Zuständigkeiten und Pflichten 

  • Beauftragendes Unternehmen (Auftraggeber:in):  Muss Fremdfirmen umfassend über mögliche Gefährdungen vor Ort informieren – z. B. über laufende Maschinen, innerbetrieblichen Verkehr, Gefahrstofflager, Brandmeldeanlagen oder Notfallmaßnahmen. 

  • Fremdfirma:  Muss auf Basis dieser Informationen eine eigene Gefährdungsbeurteilung für ihre Tätigkeiten erstellen – inklusive geeigneter Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung (PSA). 


Gemeinsame Abstimmung 

Idealerweise tauschen beide Seiten ihre Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepte vor Beginn der Arbeiten aus. Sie stimmen gemeinsam ab: 

  • Welche Schutzmaßnahmen gelten 

  • Wer für deren Umsetzung verantwortlich ist 

  • Wer Weisungsrechte in Sicherheitsfragen wahrnimmt 

Meist wird im Vertrag geregelt, dass der Auftraggeber während des Aufenthalts auf dem eigenen Gelände die Weisungsbefugnis in Arbeitsschutzfragen übernimmt. Die Fremdfirma bleibt dennoch weiterhin für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. 


Koordination und Kommunikation 

Es ist sinnvoll, auf beiden Seiten Ansprechpersonen zu benennen, die: 

  • den Zugang koordinieren, 

  • Sicherheitseinweisungen organisieren (z. B. am ersten Arbeitstag), 

  • die Umsetzung und Einhaltung der Schutzmaßnahmen überwachen. 

Auch Lieferant:innen, die nur kurzzeitig vor Ort sind (z. B. Lkw-Fahrer:innen), sollten in die Überlegungen einbezogen werden. Ein Beispiel: Die Gefährdungsbeurteilung kann ergeben, dass Verkehrswege klar gekennzeichnet und Sicherheitsvorgaben in Ladezonen definiert sein müssen. 


Gemeinsame Verantwortung – gemeinsamer Schutz 

Kommt es zu einem Unfall, wird geprüft, ob beide Seiten ihren Pflichten nachgekommen sind: 

  • Hat das auftraggebende Unternehmen ausreichend informiert und koordiniert? 

  • Hat die Fremdfirma ihre Mitarbeitenden unterwiesen und abgesichert? 


Fazit: Eine rechtzeitig abgestimmte, gegenseitig ergänzende Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt alle Beteiligten und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. 

In einer Matrixorganisation, in der Beschäftigte mehreren Führungskräften oder Funktionsbereichen zugeordnet sind, stellt sich häufig die Frage nach klaren Zuständigkeiten für die Gefährdungsbeurteilung.

Dennoch gilt: Auch in komplexen Strukturen muss für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit eine wirksame Gefährdungsbeurteilung sichergestellt sein. 


Verantwortung klären 

Grundsätzlich bleibt die Unternehmensleitung für den Arbeitsschutz verantwortlich – auch wenn sie Aufgaben delegiert. In der Matrixorganisation sollte klar geregelt sein, welche Führungskraft die Gefährdungsbeurteilung koordiniert: 

  • Häufig ist die disziplinarische Führungskraft oder der Standortverantwortliche zuständig. 

  • Alternativ kann bei projekt- oder teambezogener Arbeit auch die fachliche Leitung die Verantwortung übernehmen. 

Entscheidend ist: Die Zuständigkeit muss unternehmensweit bekannt sein, damit alle Beteiligten wissen, wer wofür verantwortlich ist. 


Bereichsübergreifende Zusammenarbeit 

In vielen Fällen sind gemeinsame Gefährdungsbeurteilungen notwendig – etwa wenn ein:e Mitarbeitende:r der Entwicklungsabteilung zeitweise in der Produktion tätig ist. Dann sollten: 

  • die Führungskraft des Einsatzbereichs die betriebsspezifischen Gefahren (z. B. Maschinen) einbringen, 

  • die ursprüngliche Führungskraft die Aufgabeninhalte und Anforderungen erläutern. 

So entsteht ein vollständiges Bild der Gefährdungen. 


Zentrale Koordination 

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen sollten an einer zentralen Stelle zusammengeführt werden – z. B. bei: 

  • der Fachkraft für Arbeitssicherheit 

  • einer Koordinationsstelle für Arbeitsschutz 

Diese Instanz behält den Überblick und erkennt, wenn Schnittstellen noch ungeregelt sind. Sie kann auch für einheitliche Prozesse sorgen – etwa durch: 

  • standardisierte Formulare, 

  • eine gemeinsame Softwarelösung, 

  • regelmäßige Arbeitsschutzausschüsse oder interdisziplinäre Teams. 


Kommunikation als Schlüssel 

In einer Matrixstruktur ist klare Kommunikation besonders wichtig. Jede Führungskraft – ob disziplinarisch oder fachlich – muss ihre Verantwortung im Arbeitsschutz kennen und wahrnehmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Führungsaufgabe, die nur durch abgestimmtes Handeln aller Beteiligten wirksam erfüllt werden kann. 


Fazit: Durch klare Zuständigkeiten, bereichsübergreifende Zusammenarbeit und zentrale Koordination gelingt es auch in komplexen Strukturen, sichere und gesunde Arbeitsplätze zu gewährleisten. 

Digitale Tools und Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS) können die Gefährdungsbeurteilung deutlich effizienter und professioneller gestalten.

Statt Papierlisten oder verteilten Excel-Dateien bieten spezialisierte Softwarelösungen eine zentrale Plattform, um Gefährdungen zu erfassen, Maßnahmen zu dokumentieren und Verantwortlichkeiten zuzuweisen. 


Integration in bestehende Systeme 

Unternehmen, die ein Arbeitsschutz-Management-System nach ISO 45001 oder branchenspezifischen Standards betreiben, binden digitale Tools oft nahtlos ein. Die Gefährdungsbeurteilung wird dabei systematisch mit anderen Prozessen wie Vorfallmanagement oder Gefahrstoffdokumentation verknüpft. 


Vorteile digitaler Unterstützung 

Digitale Tools bieten eine Vielzahl konkreter Vorteile: 

  • Struktur und Vollständigkeit: Vordefinierte Fragen und Gefährdungskataloge helfen, alle relevanten Risiken zu erfassen – von ergonomischen Belastungen bis zu psychischen Beanspruchungen. 

  • Einfache Aktualisierung: Änderungen im Arbeitsprozess oder neue Arbeitsmittel können schnell integriert und automatisch dokumentiert werden – inklusive Änderungsverlauf, was auch für Audits wichtig ist. 

  • Maßnahmenverfolgung: Festgestellte Risiken lassen sich mit konkreten Maßnahmen verknüpfen. Das Tool erinnert an Fristen, dokumentiert Zuständigkeiten und zeigt den Umsetzungsstatus an. 


Auswertung und Management-Informationen 

Viele Systeme bieten automatisierte Auswertungen: Auf Knopfdruck erhalten Führungskräfte z. B. Berichte darüber, welche Abteilungen besonders viele Risiken melden oder wo Handlungsbedarf besteht. So behalten Sie auch in großen Unternehmen den Überblick. 

Die Verknüpfung mit anderen Modulen – etwa zu Unfällen oder Gefahrstoffen – ermöglicht es, Erkenntnisse direkt in die Gefährdungsbeurteilung einfließen zu lassen


Einführung und Datenschutz 

Bei der Einführung digitaler Tools ist es wichtig, alle Beteiligten einzubinden: 

  • Führungskräfte und Mitarbeitende sollten geschult werden, um das System effizient zu nutzen. 

  • Das Tool sollte DSGVO-konform sein, insbesondere bei der Erfassung personenbezogener Daten. 

  • Idealerweise wird die Software auf Servern in Deutschland oder der EU gehostet. 


Fazit: Digitale Tools ersetzen nicht das fachliche Nachdenken über Gefährdungen – doch sie helfen, den organisatorischen Aufwand zu reduzieren und die Qualität der Gefährdungsbeurteilung zu steigern. So wird Arbeitsschutz transparenter, nachvollziehbarer und im Betriebsalltag verankert. 

Gefährdungsbeurteilungen gehören zu den zentralen Elementen des Arbeitsschutzes – und stehen im Fokus von Audits und behördlichen Prüfungen.

Ob durch die Berufsgenossenschaft, das Amt für Arbeitsschutz oder eine Zertifizierungsstelle: Die Prüfer:innen erwarten vollständige, aktuelle und nachvollziehbare Unterlagen


Dokumentation und Zugänglichkeit 

Bereiten Sie sich vor, indem Sie: 

  • für alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen bereithalten 

  • sicherstellen, dass die Dokumente aktuell datiert und von verantwortlichen Personen freigegeben sind 

  • eine Maßnahmenübersicht bereitstellen: Welche Schutzmaßnahmen wurden wann ergriffen? Welche sind noch offen? 


Aktualität und Nachvollziehbarkeit 

Prüfen Sie vor Audits: 

  • Gibt es neue Maschinen, Prozesse oder gesetzliche Anforderungen (z. B. zu psychischen Belastungen oder Gefahrstoffen)? 

  • Wurden diese in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt? 

  • Existiert ein Prozess zur regelmäßigen Aktualisierung, z. B. durch jährliche Überprüfungen oder bei betrieblichen Veränderungen? 

Zeigen Sie im Audit, dass Ihre Beurteilung lebendig und praxisnah gepflegt wird. 


Praxisbezug und Umsetzung 

Bei behördlichen Prüfungen erfolgen häufig Begehungen und stichprobenartige Nachfragen. Prüfer:innen erwarten, dass Maßnahmen nicht nur dokumentiert, sondern auch umgesetzt wurden. 

Führungskräfte sollten auf Fragen wie diese vorbereitet sein: 

„Welche Gefährdung wurde hier ermittelt und welche Maßnahmen haben Sie ergriffen?“ 

Beispielhafte Antwort:  „Hier im Lager gab es Stolperstellen durch lose Kabel – wir haben Kabelkanäle installiert und die Gefahrenstellen farblich markiert.“ 


Zertifizierungsaudits (z. B. ISO 45001) 

Bei systematischen Audits wird zusätzlich geprüft: 

  • ob die Gefährdungsbeurteilung methodisch korrekt durchgeführt wurde 

  • ob alle nötigen Informationen berücksichtigt wurden 

  • wie Wirksamkeit und Umsetzung der Maßnahmen überprüft werden 

Hier sind auch Kennzahlen oder Erfolgskontrollen hilfreich, etwa: 

  • Rückgang der Unfallzahlen 

  • regelmäßige Prüfzyklen 

  • dokumentierte Nachverfolgung von Maßnahmen 


Fazit: Ein gut strukturiertes System mit aktuellen Unterlagen, klaren Zuständigkeiten und dokumentierten Maßnahmen ermöglicht es Ihnen, Audits und Behördenprüfungen souverän zu bestehen. Bereiten Sie bei Bedarf eine Übersicht vor, die den Aufbau Ihres Systems erklärt – das schafft Vertrauen und reduziert Hektik im Prüfungsfall. 

Der Erfolg von Gefährdungsbeurteilungen lässt sich anhand von Kennzahlen und Benchmarking nachvollziehen.

Zwar ist Arbeitsschutz nicht immer direkt messbar – insbesondere, weil er darauf abzielt, Unfälle zu verhindern – dennoch gibt es geeignete Indikatoren zur Bewertung der Wirksamkeit. 


Nachlaufende Kennzahlen (Lagging Indicators) 

Diese Kennzahlen betrachten das Ergebnis vergangener Ereignisse: 

  • Unfallhäufigkeitsquote: Unfälle je 1.000 Beschäftigte 

  • Arbeitsunfähigkeitsquote: Anteil der ausgefallenen Arbeitstage 

  • Unfallarten und Ursachenverteilung 

  • Kosten durch Arbeitsunfälle 

Ein Rückgang dieser Kennzahlen nach Einführung oder Optimierung der Gefährdungsbeurteilung kann ein Indikator für deren Wirksamkeit sein – auch wenn externe Einflüsse berücksichtigt werden müssen. 


Vorauslaufende Kennzahlen (Leading Indicators) 

Diese Kennzahlen geben Hinweise auf die Qualität der Präventionsarbeit: 

  • Anzahl und Art der erkannten und behobenen Gefährdungen 

  • Umsetzungsquote von Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen 

  • Aktualisierungsquote: Anteil der Gefährdungsbeurteilungen, die im letzten Jahr überprüft wurden 

  • Meldungen von Beinaheunfällen oder unsicheren Zuständen durch Beschäftigte 

  • Anzahl der Arbeitsschutz-Schulungsstunden pro Jahr 

  • Ergebnisse interner oder externer Audits und Begehungen 

Ein Anstieg bei Meldungen von Beinaheunfällen z. B. kann positiv sein – er zeigt ein gestiegenes Risikobewusstsein. 


Benchmarking: Vergleichen und Lernen 

Benchmarking bedeutet den systematischen Vergleich

  • Über die Zeit: Entwicklung im Unternehmen (z. B. Vorjahresvergleich) 

  • Branchenvergleich: Orientierung an Durchschnittswerten der Berufsgenossenschaften 

  • Innerbetrieblich: Vergleich zwischen Standorten oder Abteilungen, um Best Practices zu identifizieren 

Ziel ist Lernen, nicht Wettbewerb. Wenn Abteilung A bessere Ergebnisse erzielt als B, lohnt sich der Austausch über erfolgreiche Ansätze. 


Erfolgsindikatoren im weiteren Sinne 

Neben quantitativen Werten zählen auch qualitative Indikatoren: 

  • Wird Arbeitsschutz im Unternehmen sichtbar thematisiert? 

  • Erleben Beschäftigte ihre Arbeitsumgebung als sicher? 

  • Werden Gefährdungen offen angesprochen und zügig behoben? 


Fazit: Kennzahlen und Benchmarking helfen, Erfolge sichtbar zu machen, Verbesserungsbedarf zu erkennen und Ressourcen gezielt einzusetzen. So wird die Gefährdungsbeurteilung zu einem lebendigen Prozess – nachvollziehbar, steuerbar und wirkungsvoll. 

Führungskräfte übernehmen eine zentrale Rolle bei der Gefährdungsbeurteilung. Sie kennen die Arbeitsabläufe in ihrem Verantwortungsbereich am besten und tragen maßgeblich dazu bei, dass Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleistet sind.

Damit sie dieser Verantwortung gerecht werden können, ist eine gezielte Schulung unerlässlich. 


Inhalte der Schulung 


Die Schulung sollte sowohl rechtliches Grundlagenwissen als auch praktische Kompetenzen vermitteln: 

Rechtliche Anforderungen: 

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und § 6 ArbSchG) 

  • Persönliche Pflichten von Führungskräften 

  • Haftungsrisiken bei Versäumnissen 

  • Betriebsinterne Regelungen: 

  • Interne Abläufe zur Gefährdungsbeurteilung 

  • Nutzung von Formularen, Software oder Tools 

  • Ansprechpartner:innen im Unternehmen (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit) 

Methodisches Vorgehen:

  • Schrittweise Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung 

  • Erkennen und bewerten von Gefährdungen: 

  • Physikalisch, chemisch, biologisch 

  • Ergonomisch, psychisch 

  • Risikoanalyse und Maßnahmenplanung (Wahrscheinlichkeit x Schweregrad) 


Praxisorientierte Schulungsformate 


Theorie allein reicht nicht. Führungskräfte lernen besonders effektiv durch: 

  • Fallbeispiele und Übungen: Durchführung einer beispielhaften Gefährdungsbeurteilung – möglichst aus dem eigenen Arbeitsumfeld 

  • Einbindung der Beschäftigten: Schulung darüber, wie Mitarbeitende aktiv eingebunden werden – durch Befragungen, Begehungen oder Workshops 

  • Kommunikation und Vorbildfunktion: Wie spreche ich über Sicherheit im Team? Wie führe ich Unterweisungen durch? Wie gehe ich mit Unsicherheiten oder Zwischenfällen um? 


Organisation der Schulung 


  • Schulungen können intern durchgeführt werden – z. B. durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt:innen. 

  • Alternativ stehen externe Seminare zur Verfügung, auch von Berufsgenossenschaften – speziell für KMU im Unternehmermodell. 

  • Wichtig: Schulungen regelmäßig aktualisieren, z. B. bei 

  • neuen Technologien, 

  • geänderten Rechtsvorgaben oder 

  • neuen Führungskräften im Unternehmen. 


Fazit: Gut geschulte Führungskräfte verstehen die Gefährdungsbeurteilung nicht als Bürokratie, sondern als Führungsaufgabe. Sie fördern eine sichere Arbeitsumgebung und stärken eine aktive Präventionskultur – zum Nutzen des gesamten Teams. 

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Die FAQ für Arbeitgeber zeigen praxisnah, wie die Gefährdungsbeurteilung rechtssicher umgesetzt wird. Von der Dokumentation bis zur regelmäßigen Aktualisierung – hier finden Verantwortliche klare Hinweise zur wirksamen Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz.

FAQ für Mitarbeitende

Was bedeutet eine Gefährdungsbeurteilung für Sie als Mitarbeitende? Diese FAQ klären über Ihre Rechte, Mitwirkungsmöglichkeiten und den Nutzen auf. Verstehen Sie, wie Sie aktiv zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen können.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse des Arbeitsplatzes, bei der alle möglichen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit ermittelt werden.

Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin prüft, welche Risiken in Ihrem Arbeitsumfeld bestehen – von akuten Unfallgefahren bis zu langfristigen Belastungen – und legt entsprechende Schutzmaßnahmen fest. 


Sichere und gesunde Arbeitsumgebung


Für Sie als Beschäftigte:n ist die Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig, weil sie die Grundlage für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bildet. Frühzeitig erkannte Gefährdungen können gezielt minimiert oder beseitigt werden – so lassen sich Unfälle, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Gehörschäden oder stressbedingte Beschwerden verhindern. 


Schutz meiner Gesundheit


Zudem erfüllt Ihr Arbeitgeber damit eine gesetzliche Verpflichtung zum Schutz Ihrer Gesundheit – ein Recht, das Ihnen zusteht. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung gibt Ihnen die Sicherheit, dass für Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz aktiv vorgesorgt wird

Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung bringt Ihnen im Arbeitsalltag zahlreiche Vorteile: 


Mehr Sicherheit 

Gefahren und Unfallquellen werden frühzeitig erkannt und beseitigt – bevor etwas passiert. Das erhöht Ihre persönliche Sicherheit bei der Arbeit. 


Gesundheitsschutz und Prävention 

Lärm, gefährliche Stoffe, ergonomische Belastungen oder psychische Beanspruchungen können gezielt reduziert werden. Das verringert langfristige Gesundheitsrisiken, etwa für Rücken, Gehör oder Psyche. 


Verbesserte Arbeitsbedingungen 

Oft führt die Beurteilung zu konkreten Verbesserungen – z. B. ergonomischere Büromöbel, strukturiertere Abläufe oder gezielte Schulungen. Das erhöht den Arbeitskomfort und senkt die Belastung. 


Transparenz und Mitbestimmung 

Eine offene Kommunikation über Gefährdungen zeigt, dass Arbeitsschutz ernst genommen wird. Beschäftigte werden häufig informiert und beteiligt. So wissen Sie, welche Risiken bestehen und wie Sie geschützt werden – das schafft Vertrauen. 


Weniger Ausfallzeiten 

Ein sicherer Arbeitsplatz senkt die Unfall- und Krankheitsrate. Sie bleiben gesund, sind weniger ausfallgefährdet – und sichern so auch Ihr Einkommen. 

Sie haben ein Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Das bedeutet: Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und daraus Maßnahmen ableiten.

Allerdings gibt es kein ausdrückliches gesetzliches Einsichtsrecht für einzelne Beschäftigte in die vollständigen Dokumente. 

Aber: Sie müssen über die Ergebnisse und Maßnahmen informiert werden – zum Beispiel im Rahmen von Unterweisungen. So erfahren Sie alles Wichtige, auch ohne direkten Zugriff auf das gesamte Dokument. 

Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser ein umfassendes Mitbestimmungsrecht im Arbeitsschutz und kann die Gefährdungsbeurteilungen einsehen. Viele Unternehmen handhaben das ohnehin transparent und ermöglichen auch Beschäftigten Einsicht oder veröffentlichen Auszüge. 

Zögern Sie nicht, bei Ihrer Führungskraft oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit nachzufragen. Ein verantwortungsbewusstes Unternehmen wird Ihr Interesse am Arbeitsschutz begrüßen und Ihnen erläutern, welche Risiken ermittelt wurden – und wie Sie geschützt werden. 

Auch wenn die Gefährdungsbeurteilung formell Sache des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin ist – als Beschäftigte:r leisten Sie einen wertvollen Beitrag. Denn: Niemand kennt Ihren Arbeitsplatz so gut wie Sie selbst. 

So können Sie sich aktiv einbringen: 


Gefahren melden 

Weisen Sie auf unsichere oder belastende Situationen hin – z. B. rutschige Böden, defekte Geräte, hohe Arbeitslast. Solche Hinweise helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen. 


Rückmeldung geben 

Bei Arbeitsplatzbegehungen oder Gesprächen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit können Sie Ihre Erfahrungen und Beobachtungen teilen. Ihre Einschätzung fließt direkt in die Beurteilung ein. 


Vorschläge machen 

Wenn Sie Ideen zur Verbesserung der Sicherheit haben (z. B. neue Lagerlösungen, bessere Beleuchtung, Lärmschutz), bringen Sie diese ein. Praktische Vorschläge aus der Belegschaft sind besonders wertvoll. 


Unterstützung durch Interessenvertretungen 

Wenden Sie sich bei Bedarf an den Betriebsrat oder die Sicherheitsbeauftragten. Diese vertreten die Interessen der Mitarbeitenden und wirken oft an Gefährdungsbeurteilungen mit. 


Fazit: Ihre Mitwirkung sorgt dafür, dass die Gefährdungsbeurteilung praxisnah und vollständig wird. Sie stärken damit nicht nur Ihre eigene Sicherheit, sondern tragen zur Gesundheitsförderung im ganzen Team bei. 

Auch an Büroarbeitsplätzen gibt es potenzielle Gefährdungen – sie unterscheiden sich zwar von denen auf Baustellen oder in Produktionshallen, können aber ebenso zu gesundheitlichen Beschwerden führen.

Die Gefährdungsbeurteilung konzentriert sich bei Bildschirmarbeit vor allem auf ergonomische, organisatorische und psychische Aspekte. 


Bewertet werden unter anderem: 

  • Ergonomie von Möbeln und Geräten: Der Bürostuhl und Schreibtisch sollten höhenverstellbar und rückenfreundlich sein. Monitor, Tastatur und Maus müssen so platziert sein, dass keine ungünstigen Haltungen entstehen – etwa durch eine zu niedrige Bildschirmhöhe oder verdrehte Handgelenke. 

  • Bildschirmarbeitsbedingungen: Es wird geprüft, ob der Bildschirm gut lesbar ist – z. B. frei von Spiegelungen und Blendungen – und ob die Schriftgröße ergonomisch passt. Auch regelmäßige Pausen zur Entlastung der Augen gehören zur Bewertung. 

  • Beleuchtung und Raumklima: Gute Lichtverhältnisse, blendfreies Arbeiten und ausreichend Tageslicht sind wichtig, um Augenbelastung und Ermüdung zu vermeiden. Ebenso relevant sind Raumtemperatur, Frischluftzufuhr und Luftfeuchtigkeit. 

  • Lärmbelastung im Büro: In Großraumbüros oder bei häufigen Telefongesprächen kann Lärm störend und gesundheitsschädlich wirken. Die Beurteilung prüft, ob der Schallpegel unkritisch ist oder Maßnahmen wie Trennwände oder schallabsorbierende Elemente nötig sind. 

  • Arbeitsorganisation und psychische Belastungen: Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit oder Unterbrechungen durch Multitasking können mental belasten. Die Gefährdungsbeurteilung untersucht daher, ob die Aufgabenverteilung und Pausengestaltung gesundheitsgerecht sind. 


Fazit: Die Beurteilung zielt darauf ab, mögliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und passende Maßnahmen abzuleiten – z. B. ergonomische Möbel, verbesserte Beleuchtung oder klare Pausenregelungen. So wird Ihre Bildschirmarbeit sicherer und gesünder gestaltet. 

Lärm am Arbeitsplatz kann das Gehör und die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb ist er ein fester Bestandteil jeder Gefährdungsbeurteilung – unabhängig davon, ob es sich um eine Werkhalle, eine Baustelle oder ein Großraumbüro handelt. 


Vorgehen bei der Lärmbewertung: 

  • Messung der Lärmbelastung:  Der Geräuschpegel wird in Dezibel (dB) gemessen und mit den gesetzlichen Auslösewerten verglichen. Ab bestimmten Schwellenwerten ist der Arbeitgeber verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. 

  • Technische und organisatorische Maßnahmen:  Dazu zählen: 

    • Schalldämmung oder Verkleidung lauter Maschinen 

    • Einbau von Lärmschutzwänden 

    • zeitliche Verlagerung lauter Tätigkeiten 

  • Persönliche Schutzausrüstung:  Falls die Lärmbelastung technisch nicht ausreichend reduziert werden kann, wird Gehörschutz zur Verfügung gestellt – z. B. Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz. 

  • Unterweisung und Aufklärung: Beschäftigte werden über die Gefährdung durch Lärm informiert – etwa ab welchen Pegeln Schäden auftreten können – und in der richtigen Anwendung des Gehörschutzes geschult. 


Fazit: Die Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Gehörs umgesetzt sind. So wird Ihre Gesundheit langfristig geschützt – auch in lärmintensiven Umgebungen. 

Psychische Belastungen – etwa durch Zeitdruck, hohe Arbeitsdichte, Konflikte oder unklare Zuständigkeiten – sind seit 2013 ausdrücklich Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Ziel ist es, seelische Überlastungen frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingte psychische Erkrankungen zu vermeiden. 


So werden psychische Belastungen erfasst: 

  • Datenerhebung:  Anders als bei physischen Gefährdungen erfolgt die Ermittlung oft mithilfe von: 

    • anonymen Mitarbeitendenbefragungen,

    • Interviews oder Workshops 

    • Beobachtungen im Arbeitsalltag  

  • Typische Fragestellungen:  

    • Sind Arbeitsmenge und -zeiten zumutbar? 

    • Bestehen ständige Unterbrechungen oder Erreichbarkeit? 

    • Gibt es Konflikte im Team oder fehlende Pausen? 

    • Haben Beschäftigte ausreichend Handlungsspielraum? 


  • Maßnahmenplanung:  Die abgeleiteten Maßnahmen können vielfältig sein: 

    • organisatorische Änderungen (z. B. Personalaufstockung, klarere Aufgabenverteilung) 

    • Verbesserung der Führungskultur (z. B. Schulungen für Führungskräfte) 

    • konkrete Angebote (z. B. Stressbewältigungs-Workshops, flexiblere Arbeitszeiten) 


Wichtig: Es geht nicht darum, einzelne Personen zu beurteilen, sondern die arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen zu verbessern. 


Fazit: Auch das psychische Wohlbefinden gehört zum Arbeitsschutz. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, mentale Belastungen früh zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen – für Körper und Psyche gleichermaßen. 

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Diese FAQ helfen Mitarbeitenden zu verstehen, wie sie von der Gefährdungsbeurteilung profitieren. Sie erfahren, warum ihre Mitwirkung wichtig ist und wie sie zur Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen beitragen können.