FAQ

Bildschirmarbeitsplatz

Wer schnell, verlässlich und rechtskonform alles Wichtige rund um den Bildschirmarbeitsplatz wissen möchte, findet hier gebündelte Antworten: von gesetzlichen Mindestanforderungen über ergonomische Best Practices bis zu Förderprogrammen und Gesundheitstipps.

Ob Unternehmen, Führungskräfte oder Mitarbeitende – jede:r erhält praxisnahe Lösungen, die sofort umsetzbar sind.

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Eine Frau sitzt am Schreibtisch vor Ihrem Arbeitsplatz, KICO steht im Hintergrund
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ bieten grundlegende Informationen zum Thema Bildschirmarbeitsplatz. Sie zeigen, welche Anforderungen gelten, warum Ergonomie entscheidend ist und wie gesundheitliche Belastungen frühzeitig erkannt und vermieden werden können.

Ein Bildschirmarbeitsplatz umfasst alle digitalen Arbeitsmittel – etwa Bildschirm, Eingabegeräte, Software, Möbel und Umgebung –, die regelmäßig für berufliche Tätigkeiten genutzt werden. Gesetzliche und ergonomische Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Gesundheit, senken Belastungen und fördern langfristig Effizienz sowie Arbeitszufriedenheit.

Grundverständnis

Ein Bildschirmarbeitsplatz liegt vor, wenn eine Tätigkeit überwiegend an einem Bildschirmgerät erfolgt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Büro-PC, ein Notebook, ein festes Terminal oder einen Thin Client handelt. Entscheidend ist die wiederkehrende Nutzung – und damit der Einfluss auf Augen, Haltung und Konzentration.

Abgrenzung

Als Bildschirmarbeitsplätze gelten unter anderem:

  • Desktop-Arbeitsplätze und Laptops mit Dockingstation

  • grafische Arbeitsstationen und Kontrollraumpulte

  • regelmäßig genutzte Homeoffice-Set-ups

  • Shared Desks (bei Nutzung > 1 Stunde pro Tag)

Nicht als Bildschirmarbeitsplätze gelten:

  • Fahrer:innenkabinen

  • Kassenterminals

  • öffentliche Auskunftsautomaten

  • Tablets im Außendienst bei nur gelegentlicher Nutzung

Bestandteile

Ein vollständiger Bildschirmarbeitsplatz umfasst:

  • Anzeigegerät: Mindestens 22 Zoll bei datenintensiven Tätigkeiten, blendfrei, flimmerfrei, neigbar (mind. 20 °), drehbar (90 °)

  • Eingabegeräte: Vollformat-Tastatur mit matten Tasten und leichtem Anschlag; Maus, Trackball oder Eingabestift passend zur Handgröße

  • Software: kontrastreich, skalierbare Schriftgrößen, logischer Dialogaufbau

  • Möblierung: Tisch höhenverstellbar (65–125 cm), ergonomischer Bürostuhl mit Lumbalstütze

  • Umgebung:

    • Beleuchtung: 500 Lux, blendfrei, UGR ≤ 19

    • Temperatur: 20–24 °C

    • Luftfeuchte: 40–60 %

    • CO₂-Wert: unter 1 000 ppm

    • Geräuschpegel: maximal 55 dB(A)

Ziele und Nutzen

Ein klar definierter Bildschirmarbeitsplatz erleichtert:

  • die Gefährdungsbeurteilung

  • die Arbeitsplatz- und Raumplanung

  • die bedarfsgerechte Ausstattung

  • die Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge

Unternehmen profitieren durch Rechtssicherheit, weniger Ausfälle und höhere Produktivität. Beschäftigte erleben spürbar weniger Ermüdung, weniger Beschwerden und mehr Zufriedenheit im Arbeitsalltag.

Praxis-Checkliste

  • Bildschirm neig- und drehbar?

  • Tisch mindestens 80 cm tief, mit matter Oberfläche?

  • Beleuchtung blendfrei, UGR ≤ 19?

  • Sehtest im Rahmen der Vorsorge angeboten?

Fazit: Bildschirmarbeitsplatz richtig gestalten – Gesundheit sichern

Ein ergonomisch gestalteter Bildschirmarbeitsplatz schützt Ihre Gesundheit, unterstützt effizientes Arbeiten und steigert das Wohlbefinden. Unternehmen erfüllen damit nicht nur gesetzliche Vorgaben – sie schaffen auch motivierende und leistungsfördernde Arbeitsbedingungen.

Ein vollständig ausgestatteter Bildschirmarbeitsplatz vereint leistungsfähige Technik, ergonomische Möbel und eine optimierte Umgebung. Nur dieses Zusammenspiel ermöglicht dauerhaft beschwerdefreies und produktives Arbeiten – und erfüllt gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen.

Technische Pflichtbausteine

Ein Bildschirmgerät muss blendfrei und flimmerfrei sein und mindestens 22 Zoll Bildschirmdiagonale bieten. Für anspruchsvolle Tätigkeiten sind größere Geräte (z. B. 27 Zoll, QHD-Auflösung, 100 Hz) empfehlenswert.

Die Tastatur soll getrennt vom Bildschirm sein und sich zwischen 0 und 15 Grad neigen lassen. Ein optionales Handballen-Pad entlastet die Handgelenke.

Das Zeigegerät – etwa Maus oder Trackball – muss zur Handgröße passen und sicher aufliegen. Alternativ eignen sich vertikale Mäuse oder Pen-Tablets.

Software muss farbkontrastreich (Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1) und skalierbar sein. Empfehlenswert sind ein Dunkelmodus sowie eine Standardschriftgröße ab 12 Punkt.

Ergonomische Möblierung

Der Arbeitstisch sollte höhenverstellbar sein und eine Tiefe von mindestens 80 cm aufweisen. Diese Tiefe ermöglicht einen Sehabstand von 50 bis 80 cm.

Der Bürostuhl muss eine synchrone Mechanik für dynamisches Sitzen bieten. Eine höhen- und tiefenverstellbare Lumbalstütze stützt den unteren Rücken. Fünf Rollen sorgen für sicheren Stand. Armlehnen sollten auf Tischhöhe enden, um Schulterverspannungen zu vermeiden.

Beleuchtung und Raumklima

Natürliches Tageslicht ist ideal – künstliches Licht ergänzt. Blendfreie LED-Panelleuchten mit flickerfreier Technik sorgen für mindestens 500 Lux. Eine Farbtemperatur von 4 000 bis 5 500 Kelvin fördert die Konzentration.

Akustikelemente wie Deckenpaneele senken die Nachhallzeit auf unter 0,5 Sekunden. Teppichboden reduziert Trittschall.

Lüftungssysteme oder Luftreiniger halten den CO₂-Gehalt unter 1 000 ppm – für gute Konzentration und Wohlbefinden.

Prozess- und Zusatzkomponenten

Ein gutes Kabelmanagement verhindert Stolperfallen und erleichtert die Reinigung. Kabelhalter und Kabelführungen gehören zur Grundausstattung.

Zusätzliche Ergonomiehilfen wie Fußstützen, Monitorarme oder Dokumentenhalter sorgen für Bewegungsfreiheit und individuelle Anpassung.

Für barrierefreies Arbeiten sind assistive Technologien wie Screenreader, Braillezeile oder Spracherkennung unerlässlich.

Nutzen eines vollständig ausgestatteten Arbeitsplatzes

Ein professionell gestalteter Bildschirmarbeitsplatz reduziert körperliche Beschwerden um über 40 %. Augen ermüden weniger – das senkt die Fehlerquote. Die Zufriedenheit steigt, Fluktuation sinkt.

Laut Studien der Berufsgenossenschaften amortisiert sich ein Investitionsaufwand von rund 1 000 Euro pro Arbeitsplatz oft schon nach einem Jahr – durch gesteigerte Produktivität und weniger krankheitsbedingte Ausfallzeiten.

Fazit: Gute Ausstattung lohnt sich doppelt – für Gesundheit und Effizienz

Ein sorgfältig ausgestatteter Bildschirmarbeitsplatz schützt Ihre Gesundheit, erhöht Ihre Leistungsfähigkeit und bringt Ihrem Unternehmen messbare Vorteile. Investieren Sie in Qualität – es zahlt sich aus.

Ergonomie schützt Ihre Gesundheit, steigert die Leistungsfähigkeit und reduziert Ausfallzeiten.

Ein gut gestalteter Bildschirmarbeitsplatz hilft, Beschwerden zu vermeiden – von Rückenschmerzen bis zur Augenbelastung – und fördert gleichzeitig Motivation und Produktivität. Auch für Arbeitgeber:innen lohnt sich Ergonomie wirtschaftlich und rechtlich.

Gesundheitliche Vorteile

  • Bewegungsapparat entlasten: Dynamisches Sitzen mit einem ergonomischen Stuhl beugt Verspannungen vor. Höhenverstellbare Tische fördern den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen und aktivieren Bein- und Rumpfmuskulatur.

  • Augen schonen: Blendfreie Monitore und regelmäßige Blickwechsel – z. B. nach der 20-20-20-Regel (alle 20 Minuten für 20 Sekunden in 20 Meter Entfernung schauen) – beugen Augenreizungen und Ermüdung vor.

  • Kreislauf aktivieren: Stehphasen verbessern die Durchblutung und verhindern Kreislaufprobleme.

Wirtschaftliche Effekte

Ergonomische Maßnahmen zahlen sich aus: Betriebe mit ergonomisch gestalteten Arbeitsplätzen verzeichnen bis zu 30 % weniger Krankheitsausfälle. Laut einer Analyse der DGUV spart jeder investierte Euro im Schnitt 2,70 Euro an Fehlzeiten und Produktionsverlusten.

Rechtlicher Rahmen

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber:innen, Gefährdungen zu beurteilen und zu minimieren.

  • Der Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere zur Beleuchtung, Ausstattung und Ergonomie.

  • Berufsgenossenschaften geben praxisnahe Leitlinien zum Stand der Technik heraus. Bei Missachtung drohen Bußgelder, Regressforderungen und im Ernstfall auch versicherungsrechtliche Nachteile.

Ergonomische Schlüsselfaktoren

  • Sitzen: Ein Stuhl mit synchroner Mechanik und Lumbalstütze entlastet die Wirbelsäule.

  • Stehen: Höhenverstellbare Tische (mind. 65–125 cm) fördern Bewegung und Haltungsausgleich.

  • Bildschirmposition: Der obere Bildschirmrand sollte leicht unter Augenhöhe liegen – so bleibt der Nacken entspannt.

  • Beleuchtung: 500 Lux bei 4 000 Kelvin reduzieren visuelle Belastungen und fördern die Konzentration.

Praktische Tipps für den Alltag

  • Planen Sie pro Stunde zwei Minuten Mikro-Pause für Bewegung oder Augenentspannung ein.

  • Dehnen Sie Schulter- und Nackenmuskulatur regelmäßig – z. B. alle 90 Minuten.

  • Nutzen Sie Erinnerungsfunktionen am Rechner oder per App, um regelmäßig die Haltung zu wechseln.

Fazit: Ergonomie lohnt sich – für Körper, Kopf und Unternehmen

Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist mehr als Komfort: Er schützt vor Langzeitschäden, fördert das Wohlbefinden und erhöht die Leistungsfähigkeit – mit messbarem Nutzen für alle Beteiligten.

In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (Anhang 6) zusammen mit ArbSchG, ArbMedVV und DGUV-Regeln alle Mindeststandards; Arbeitgeber:innen müssen Gefährdungen beurteilen, ergonomische Maßnahmen umsetzen, Beschäftigte unterweisen und Vorsorge anbieten.

1 Gesetzesgrundlagen

  • ArbSchG §§ 3–6: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation.

  • ArbStättV § 3a + Anhang 6: Spezifische Anforderungen für Bildschirmarbeiten.

  • ArbMedVV: Angebotsvorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“.

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.

2 Kernpflichten

  1. Gefährdungsbeurteilung – schriftlich, regelmäßig aktualisiert.

  2. Technische Ausstattung – Bildschirm dreh-/neigbar, blendfreie Beleuchtung, Tischfläche ≥ 160 × 80 cm.

  3. Organisatorische Maßnahmen – Tätigkeitswechsel, Pausenregelung.

  4. Persönliche Maßnahmen – Unterweisung, Sehtest, Spezialbrillen.

3 Protokollpflichten

Unterlagen zehn Jahre archivieren: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Prüf- und Wartungsnachweise, Vorsorgebescheinigungen.

4 Sanktionen

Bußgeld bis 25 000 €, Betriebsstillegung bei akuter Gefährdung, strafrechtliche Verfolgung (§ 26 ArbSchG) möglich.

5 Best-Practice-Ablauf

  • Initial-Audit, Soll-Ist-Vergleich.

  • Maßnahmenplan mit SMART-Zielen.

  • Umsetzung + Wirksamkeitskontrolle.

  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) mit Kennzahlen.

Ein nicht ergonomisch gestalteter Bildschirmarbeitsplatz kann zu zahlreichen gesundheitlichen Beschwerden führen – körperlich wie psychisch.

Zu den häufigsten Folgen gehören Rücken- und Nackenschmerzen, Augenprobleme sowie stressbedingte Belastungen.

Mit gezielter Prävention lassen sich diese Risiken deutlich senken.

Typische Belastungsquellen und ihre Folgen

  • Statische Sitzhaltung: Wer stundenlang unbewegt sitzt, belastet die Lendenwirbelsäule und riskiert Rückenschmerzen sowie Bandscheibenprobleme.

  • Falsche Bildschirmhöhe: Ein zu hoch oder zu tief eingestellter Monitor führt zu Nackenverspannungen und Spannungskopfschmerzen.

  • Blendung und Flimmern: Ungünstige Lichtverhältnisse oder schlechte Monitore reizen die Augen, fördern Trockenheit und beeinträchtigen die Sehkraft.

  • Repetitive Bewegungen mit der Maus: Dauerbelastung von Hand- und Unterarm kann Sehnenscheidenentzündungen oder das Karpaltunnelsyndrom auslösen.

  • Psychische Belastung: Dauerhafte Konzentration, monotone Aufgaben oder zu hohe Taktung führen zu geistiger Erschöpfung und Stress.

Mögliche Langzeitfolgen

Ohne frühzeitige Gegenmaßnahmen können sich chronische Beschwerden entwickeln – etwa:

  • degenerative Veränderungen der Wirbelsäule,

  • chronische Kopfschmerzen,

  • psychische Erkrankungen wie Burn-out.

Präventionsstrategien

  • Bewegung im Arbeitsalltag fördern: Ziel sind mindestens 5 000 Schritte pro Tag, ergänzt durch aktive Pausen.

  • Arbeitsplatz ergonomisch gestalten: Höhenverstellbare Tische, dynamische Stühle und korrekt positionierte Monitore entlasten den Körper.

  • Augenpflege beachten: Die 20-20-20-Regel (alle 20 Minuten für 20 Sekunden in 20 Meter Entfernung schauen) und eine gute Luftfeuchtigkeit beugen Sehstörungen vor.

  • Stress reduzieren: Aufgabenrotation, kurze soziale Pausen oder bewusstes Zeitmanagement helfen beim Stressabbau.

Gesundheits-Monitoring im Unternehmen

Kombinieren Sie jährliche Screenings – etwa Rücken-Check oder Sehtest – mit anonymen Gesundheitsbefragungen. Analysieren Sie Fehlzeiten nach Ursachen und entwickeln Sie daraus gezielte Maßnahmen wie Rückenschulungen oder ergonomische Schulungen.

Fazit

Viele gesundheitliche Beschwerden am Bildschirmarbeitsplatz entstehen schleichend, sind aber gut vermeidbar. Wer frühzeitig auf Ergonomie, Bewegung und mentale Entlastung achtet, schützt sich vor Langzeitfolgen – und fördert Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit nachhaltig.

Fazit: Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ schaffen ein solides Grundverständnis für die Gestaltung und Bewertung von Bildschirmarbeitsplätzen. Sie helfen, Risiken zu erkennen und vorbeugende Maßnahmen zu verstehen – für mehr Gesundheit im digitalen Arbeitsalltag.

FAQ für Arbeitgeber

Diese FAQ richten sich an Arbeitgeber und erklären, welche Pflichten bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen bestehen. Sie zeigen, wie gesetzliche Anforderungen umgesetzt und ergonomische Bedingungen geschaffen werden können.

Als Arbeitgeber:in sind Sie gesetzlich verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze sicher und ergonomisch zu gestalten.

Ziel ist es, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen und langfristige Belastungen zu vermeiden. Verstöße gegen diese Pflichten können rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Rechtliche Grundlagen und zentrale Pflichten

Folgende Vorgaben müssen erfüllt werden:

  • Gefährdungsbeurteilung: Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Sie potenzielle Gefährdungen am Bildschirmarbeitsplatz systematisch ermitteln und bewerten.

  • Technische Maßnahmen: Dazu gehören geeignete Möbel, blendfreie Beleuchtung, angemessene Raumtemperatur sowie gute Luftqualität.

  • Organisatorische Maßnahmen: Sorgen Sie für geeignete Arbeitszeitgestaltung, ausreichende Pausen und Tätigkeitswechsel.

  • Persönliche Maßnahmen: Beschäftigte müssen unterwiesen werden. Zudem müssen Sie Vorsorgeuntersuchungen anbieten und – falls erforderlich – eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille bezahlen.

  • Dokumentationspflicht: Gemäß § 6 ArbSchG müssen alle Maßnahmen und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar dokumentiert und jederzeit prüfbar sein.

Mögliche Sanktionen bei Verstößen

  • Fehlende Gefährdungsbeurteilung: Bußgelder bis zu 25 000 €.

  • Unterlassene Unterweisung: Bußgelder bis zu 15 000 €.

  • Gravierende Mängel: In besonders schweren Fällen kann die zuständige Behörde die Nutzung des Arbeitsplatzes untersagen.

Empfehlung für die Praxis

Binden Sie alle Pflichten in ein strukturiertes Arbeitsschutz-Managementsystem ein – zum Beispiel nach DIN ISO 45001. So sichern Sie nicht nur Ihre Rechtskonformität, sondern schaffen auch nachhaltige Gesundheitsstandards im Unternehmen.

Fazit

Ein rechtssicher gestalteter Bildschirmarbeitsplatz ist keine freiwillige Leistung, sondern gesetzliche Pflicht. Wer die Anforderungen erfüllt, schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern stärkt auch Effizienz und Zufriedenheit im Betrieb.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) stellt im Anhang 6 konkrete Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze.

  • Diese technischen und ergonomischen Vorgaben sollen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten schützen.

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Punkte vollständig umzusetzen und regelmäßig zu prüfen.

Kernanforderungen im Überblick

Die folgenden Punkte sind laut ArbStättV für Bildschirmarbeitsplätze verbindlich:

  • Bildschirm: Muss reflexionsarm sowie frei dreh- und neigbar sein, um eine individuelle Anpassung zu ermöglichen.

  • Tastatur: Muss vom Bildschirm getrennt sein, einen Neigungswinkel von 0–15 Grad ermöglichen und über eine abgesetzte Handauflage verfügen.

  • Arbeitstisch: Die Arbeitsfläche muss blendfrei und mindestens 160 cm breit sein, um Bildschirm, Eingabegeräte und Unterlagen ergonomisch anordnen zu können.

  • Bürostuhl: Erfordert ein fünfarmiges Untergestell, eine höhenverstellbare Sitzfläche sowie eine verstellbare Rückenlehne – für dynamisches und rückenschonendes Sitzen.

  • Raumgröße: Für einen Einzelarbeitsplatz muss eine Fläche von mindestens 10 m² zur Verfügung stehen, mit 1 Meter Bewegungsfreiheit vor dem Arbeitsplatz.

  • Beleuchtung: Erforderlich sind mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz. Die Leuchtdichte darf 500 cd/m² nicht überschreiten; der Blendungswert (UGR) muss ≤ 19 liegen.

Praxistipp für die Umsetzung

Zur praxisgerechten Umsetzung empfiehlt sich die Verwendung der DGUV-Information 215-410. Diese bietet eine übersichtliche Checkliste, mit der Sie Bildschirmarbeitsplätze rechtssicher und ergonomisch bewerten können.

Fazit

Die Anforderungen der ArbStättV sichern nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch die Rechtssicherheit für Unternehmen. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen sorgen für dauerhafte Ergonomie und gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen.

Ein Bildschirmarbeitsplatz muss so gestaltet sein, dass gesundheitliche Belastungen minimiert und ergonomische Standards eingehalten werden.

Dazu zählen insbesondere eine geeignete Beleuchtung, angepasste Möbel sowie ergonomisch sinnvolle Arbeitspositionen.

Beleuchtung: Hell, blendfrei und augenschonend

  • Bevorzugen Sie Tageslicht, idealerweise mit seitlichem Lichteinfall auf den Arbeitsplatz (nicht frontal oder von hinten).

  • Ergänzen Sie durch LED-Leuchten mit einer Farbtemperatur von 4 000–5 500 Kelvin, um konzentriertes Arbeiten zu unterstützen.

  • Achten Sie auf eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux.

  • Die Beleuchtung muss blendfrei und flimmerfrei sein, mit einem UGR-Wert ≤ 19 (Unified Glare Rating), um Augenbelastungen zu vermeiden.

Ergonomie: Möbel und Haltung optimal einstellen

Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz sorgt für eine gesunde Haltung und beugt Beschwerden vor. Wichtig sind folgende Richtwerte:

  • Bildschirmhöhe: Die oberste Zeile des Monitors sollte unter Augenhöhe liegen.

  • Sehabstand: Zwischen Bildschirm und Augen sollte ein Abstand von 50–80 cm bestehen.

  • Ellbogenwinkel: Beim Sitzen und Arbeiten liegt der Winkel zwischen Ober- und Unterarm idealerweise bei 90–110 Grad.

  • Rückenlehne: Die Rückenlehne sollte eine Neigung von 90–115 Grad ermöglichen und den unteren Rücken aktiv stützen.

  • Möbel: Verwenden Sie einen höhenverstellbaren Tisch (Bereich 65–125 cm) und einen ergonomischen Bürostuhl nach DIN EN 1335.

Verantwortung und Pflege

  • Überprüfen Sie Ihre Sitz- und Arbeitsplatz-Einstellungen mindestens halbjährlich.

  • Nach einem Arbeitsplatzwechsel oder bei Beschwerden sollten Sie sofort Anpassungen vornehmen.

Fazit

Nur ein Arbeitsplatz, der den ergonomischen und lichttechnischen Mindestanforderungen entspricht, ermöglicht gesundes und effizientes Arbeiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen – Beschäftigte sollten die Einstellungen regelmäßig kontrollieren.

Eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.

Sie erfolgt in fünf systematischen Schritten – von der Analyse bis zur Wirksamkeitskontrolle – und muss vollständig dokumentiert sowie regelmäßig aktualisiert werden.

Die fünf Schritte im Überblick

  1. Vorbereitung

    • Stellen Sie ein interdisziplinäres Team zusammen – z. B. mit Sicherheitsfachkraft, Betriebsärzt:in und Führungskraft.

    • Wählen Sie passende Checklisten aus (z. B. DGUV-Information 215-410).

  2. Gefährdungsermittlung

    • Führen Sie eine Arbeitsplatzbegehung durch.

    • Befragen Sie die Beschäftigten gezielt zu ergonomischen und gesundheitlichen Belastungen.

    • Führen Sie ggf. Messungen durch (z. B. Beleuchtungsstärke, CO₂-Gehalt, Lärmpegel).

  3. Bewertung der Gefährdungen

    • Bewerten Sie die identifizierten Risiken mithilfe einer Risiko-Matrix (Schadensschwere × Eintrittswahrscheinlichkeit).

    • Priorisieren Sie Handlungsbedarfe.

  4. Festlegung von Maßnahmen

    • Formulieren Sie konkrete Maßnahmen nach dem SMART-Prinzip (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant, terminiert).

    • Benennen Sie verantwortliche Personen und Umsetzungsfristen.

  5. Wirksamkeitskontrolle

    • Überprüfen Sie nach Umsetzung die Wirkung der Maßnahmen (z. B. durch Nachbegehung oder kurze Befragung).

    • Nutzen Sie Kennzahlen wie Beschwerden, Ausfalltage oder Fehlermeldungen.

Hilfreiche Tools für die Durchführung

  • DGUV-Gefährdungsbeurteilungs-Tool (kostenfrei online verfügbar)

  • Softwarelösungen wie Quentic, EcoWebDesk oder Sifa-Doku-Tools

Praxistipp

Binden Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt frühzeitig in den Prozess ein. Das verbessert die Qualität der Beurteilung und erhöht die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden.

Fazit

Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Sie hilft, Belastungen frühzeitig zu erkennen, schützt vor Langzeitschäden und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz.

Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, alle Maßnahmen rund um den Bildschirmarbeitsplatz systematisch zu dokumentieren.

  • Dazu gehören Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Prüfprotokolle und Vorsorgebescheinigungen.

  • Diese Unterlagen müssen nachvollziehbar, aktuell und jederzeit vorzeigbar sein – bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder.

Rechtliche Grundlagen

  • § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Pflicht zur Dokumentation aller Schutzmaßnahmen

  • § 3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Schriftliche Nachweise der Gefährdungsbeurteilung

  • § 36 DGUV Vorschrift 1 – Unterweisungsnachweise und Prüfdokumentation

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) – Bescheinigungen über durchgeführte Vorsorge

Pflichtdokumente und Aufbewahrungsfristen

Folgende Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht dokumentiert und archiviert werden:

  • Gefährdungsbeurteilung: Beschreibung der Risiken und Maßnahmen, inklusive Zeitplan (Aufbewahrung: 10 Jahre)

  • Unterweisungsnachweise: Inhalt, Datum, Teilnehmende, Unterschriften (10 Jahre)

  • Prüfberichte: Dokumentation von Lichtmessungen, elektrischer Sicherheit oder Möbelkontrollen (bis zur nächsten Prüfung plus zwei Jahre)

  • Vorsorgebescheinigungen: z. B. Sehtest und Verordnung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille (10 Jahre)

  • Verzeichnis der Arbeitsmittel: Übersicht über eingesetzte Ausstattung und Wartungsstatus (bis zwei Jahre nach Ausmusterung)

Digitale Archivierung

Nutzen Sie ein revisionssicheres Dokumentenmanagementsystem (DMS). Achten Sie auf:

  • Versionierung der Dokumente

  • Protokollierung der Zugriffe

  • Automatisierte Löschfristen

  • DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten

Organisation in der Praxis

  • Vergeben Sie beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen eine eindeutige Dokumenten-ID.

  • Lassen Sie Unterweisungen elektronisch signieren.

  • Laden Sie Prüfberichte unmittelbar nach Durchführung ins System.

  • Führen Sie einmal jährlich ein Audit des Dokumentenbestands durch.

Risiken bei Verstößen

  • Bußgelder bis 25 000 € bei fehlender oder lückenhafter Dokumentation

  • Stilllegung von Bildschirmarbeitsplätzen durch Aufsichtsbehörden bei schwerwiegenden Mängeln

  • Regressforderungen der Berufsgenossenschaft im Schadensfall

Praxis-Tipp

Erstellen Sie einen zentralen Fristenkalender mit allen relevanten Prüf- und Nachweispflichten – zum Beispiel als visuelle Übersicht oder Timeline. Integrieren Sie Erinnerungsfunktionen, um keine Termine zu versäumen.

Fazit: Eine vollständige und gut organisierte Dokumentation schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Folgen – und sorgt für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.

Ein ergonomisch durchdachter Bildschirmarbeitsplatz verbessert Konzentration, senkt Fehlzeiten und erhöht die Arbeitszufriedenheit.

Studien und Praxiserfahrungen zeigen: Unternehmen können durch gezielte Investitionen in Ergonomie bis zu 15 Prozent mehr Leistung erzielen – oft amortisieren sich diese Maßnahmen innerhalb weniger Monate.

1. Mechanismen des Produktivitätsgewinns

Ein optimal gestalteter Arbeitsplatz wirkt auf mehreren Ebenen:

  • Geringere Ermüdung: Ergonomisch richtig positionierte Monitore und Eingabegeräte entlasten Augen, Rücken und Handgelenke – dadurch bleiben Mitarbeitende länger konzentriert.

  • Schnellere Arbeitsprozesse: Kürzere Blick- und Griffwege verbessern die Dateneingabe und reduzieren Bewegungsumwege.

  • Weniger Unterbrechungen: Reduzierte Beschwerden bedeuten weniger Pausen, seltener Korrekturbedarf und eine gleichmäßigere Arbeitsleistung.

  • Höhere Motivation: Die Ausstattung zeigt Wertschätzung und beeinflusst die Haltung zur Arbeit positiv.

2. Beispielhafte Wirkung auf Kennzahlen

Ergonomische Verbesserungen führen erfahrungsgemäß zu messbaren Effekten:

  • Die Fehlerquote sinkt typischerweise von rund 4,8 % auf etwa 2,1 %.

  • Die Bearbeitungszeit pro Vorgang reduziert sich von durchschnittlich 2:30 Minuten auf etwa 2:05 Minuten.

  • Die Krankheitstage pro Jahr gehen von rund 10,4 auf 6,8 zurück.

  • Der Mitarbeitenden-Zufriedenheitswert (Net Promoter Score) steigt von –12 auf +21 Punkte.

3. Return on Investment (ROI)

Die typischen Investitionskosten für einen ergonomischen Arbeitsplatz betragen etwa:

  • Tisch: 600 €

  • Stuhl: 450 €

  • Monitorarm: 120 €Gesamt: ca. 1 170 €

Bereits ein Produktivitätsgewinn von 3 % bei Vollkosten von 60 000 €/Jahr je Person ergibt einen Effizienzgewinn von rund 1 800 € – die Investition hat sich in weniger als acht Monaten amortisiert.

4. Weitere Vorteile („Soft-Facts“) für das Unternehmen

  • Attraktives Arbeitgeber-Image: Moderne Arbeitsplätze zeigen Fürsorge und Innovationskraft.

  • Bessere Bindung: Ergonomie überzeugt qualifizierte Fachkräfte langfristig.

  • Weniger Fluktuation: Zufriedene Mitarbeitende bleiben – das senkt Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten.

5. Schritte zur Einführung ergonomischer Arbeitsplätze

  • Starten Sie mit Pilotarbeitsplätzen und dokumentieren Sie messbare Effekte.

  • Präsentieren Sie die Ergebnisse und holen Sie sich Budgetfreigaben.

  • Rollen Sie die ergonomischen Standards unternehmensweit aus – begleitet von interner Kommunikation.

  • Evaluieren Sie regelmäßig anhand von Gesundheits- und Leistungskennzahlen.

6. Praxis-Tipp

Kombinieren Sie ergonomische Möbel mit innovativen Formaten: Stehbesprechungen (Aktiv-Meetings) verkürzen Sitzzeiten und enden laut Studien bis zu 34 % schneller – ohne dass die Qualität von Entscheidungen leidet.

Fazit: Ein gut gestalteter Bildschirmarbeitsplatz rechnet sich schnell – für Gesundheit, Effizienz und Unternehmenskultur.

Unternehmen können verschiedene Fördermittel nutzen, um ergonomische Bildschirmarbeitsplätze kosteneffizient einzurichten.

  • Bund, Länder, Berufsgenossenschaften und Förderbanken bieten Zuschüsse, Prämien oder zinsgünstige Kredite.

  • Richtig kombiniert, lassen sich bis zu 50 Prozent der Investitionskosten einsparen – ein großer Vorteil für kleine und mittlere Unternehmen.

1. Bundesweite Förderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem ERP-Digitalkredit 298/299 zinsgünstige Darlehen für digitale Infrastruktur und ergonomische Ausstattung. Die Kreditsumme kann bis zu 25 Millionen Euro betragen, bei Zinssätzen ab rund 1 Prozent.

Zudem unterstützt die Investitionszulage nach § 3 InvZulG Unternehmen in strukturschwachen Regionen mit 10 Prozent Zuschuss – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren hier.

2. Förderung durch Berufsgenossenschaften

Viele Berufsgenossenschaften gewähren Präventionsprämien für ergonomische Maßnahmen, sofern diese die nachgewiesene Gefährdung reduzieren. Die Prämienhöhe variiert je nach Branche und Maßnahme. Ein Beispiel: Die BG Bau fördert einzelne ergonomische Maßnahmen mit bis zu 2 000 Euro.

3. Förderprogramme der Bundesländer (Auswahl)

Auch die Bundesländer unterstützen Unternehmen gezielt:

  • In Bayern gibt es das Programm Arbeit 4.0, das bis zu 40 Prozent Zuschuss bietet.

  • In Nordrhein-Westfalen fördert Mittelstand Innovativ ergonomische und digitale Maßnahmen mit bis zu 50 Prozent.

  • In Baden-Württemberg können Unternehmen mit der Digitalisierungsprämie Plus einen Zuschuss von bis zu 10 000 Euro erhalten.

4. So läuft die Antragstellung ab

Um Fördermittel zu erhalten, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Prüfen Sie die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens (z. B. KMU-Kriterien, De-minimis-Grenze).

  2. Holen Sie ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme ein.

  3. Reichen Sie den Antrag vor Auftragserteilung ein – nachträgliche Anträge sind meist ausgeschlossen.

  4. Warten Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid ab, bevor Sie die Maßnahme umsetzen.

  5. Reichen Sie nach Umsetzung einen Verwendungsnachweis fristgerecht ein.

5. Fördermittel kombinieren

In vielen Fällen lassen sich Fördermittel sinnvoll kombinieren – zum Beispiel ein Länderzuschuss mit einer Präventionsprämie der Berufsgenossenschaft und einem KfW-Kredit. Dabei darf die sogenannte De-minimis-Obergrenze von 200 000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschritten werden.

6. Praxis-Tipp

Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer. Viele bieten kostenlose Fördermittelsprechtage an, bei denen Sie individuelle Beratung erhalten. So lassen sich Anträge fehlerfrei vorbereiten, Fristen einhalten und Zeit sparen.

Fazit: Die passende Förderung kann die ergonomische Modernisierung deutlich beschleunigen – nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten systematisch.

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Die FAQ für Arbeitgeber bieten klare Orientierung zu Pflichten, ergonomischen Anforderungen und Gefährdungsbeurteilungen am Bildschirmarbeitsplatz. Sie unterstützen dabei, gesetzliche Vorgaben effektiv und nachhaltig umzusetzen.

FAQ für Mitarbeitende

Mitarbeitende erhalten hier praxisnahe Hinweise, worauf bei einem gesunden Bildschirmarbeitsplatz zu achten ist – von der Sitzposition über Bildschirmeinstellungen bis hin zu Pausen und gesundheitlichen Schutzmaßnahmen.

Als Mitarbeitende haben Sie Anspruch auf einen ergonomisch gestalteten Bildschirmarbeitsplatz.

Dazu gehören:

  • eine passende Ausstattung,

  • regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen,

  • arbeitsmedizinische Vorsorge,

  • fachkundige Unterweisungen und (bei Bedarf)

  • eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille.

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – es verpflichtet Arbeitgeber:innen, Gefährdungen systematisch zu minimieren,

  • die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), insbesondere Anhang 6 – sie regelt konkrete ergonomische Anforderungen,

  • sowie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) – sie verpflichtet zur Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.

Ihre zentralen Rechte

Sie haben das Recht auf:

  • Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen: Ihr Arbeitsplatz muss regelmäßig auf ergonomische Mängel geprüft werden – etwa in Bezug auf Licht, Klima oder Sitzhaltung.

  • Ergonomische Ausstattung: Ihr Monitor muss neigbar sein, Ihr Tisch höhenverstellbar, Ihr Stuhl an Ihre Körpergröße angepasst.

  • Fachgerechte Unterweisungen: Sie müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich zu Ergonomie und Arbeitsschutz geschult werden.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Vor Beginn der Tätigkeit haben Sie Anspruch auf einen Sehtest – später alle drei bis fünf Jahre, je nach Alter.

  • Kostenlose Bildschirmarbeitsplatzbrille: Wenn Ihre private Brille nicht ausreicht, um dauerhaft am Bildschirm zu arbeiten, muss der Arbeitgeber eine spezielle Brille finanzieren.

So können Sie mitwirken

  • Melden Sie ergonomische Mängel umgehend – etwa bei Ihrem Stuhl, der Beleuchtung oder dem Klima.

  • Dokumentieren Sie körperliche Beschwerden wie Nackenschmerzen oder Augenprobleme, um gezielt nachbessern zu lassen.

  • Beteiligen Sie sich aktiv an Arbeitsplatzbegehungen und bringen Sie Ihre Perspektive ein.

Was tun, wenn Rechte missachtet werden?

Wenn Ihre Führungskraft nicht reagiert, wenden Sie sich an:

  • die Fachkraft für Arbeitssicherheit,

  • den Betriebsrat oder die Personalvertretung,

  • oder direkt an Ihre Berufsgenossenschaft.

Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihr Anliegen ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zu prüfen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Sie arbeiten sicherer und gesünder.

  • Beschwerden werden reduziert, Ausfallzeiten sinken.

  • Ihre Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit steigen.

  • Arbeitgeber:innen profitieren von mehr Rechtssicherheit.

Fazit: Ihre Rechte am Bildschirmarbeitsplatz schützen Ihre Gesundheit und stärken Ihre Position – nutzen Sie sie aktiv.

Ein ergonomisch gestalteter Bildschirmarbeitsplatz schützt Ihre Gesundheit, steigert Ihre Konzentration und sorgt für mehr Wohlbefinden im Arbeitsalltag.

Entscheidend sind eine optimale Körperhaltung, passende Lichtverhältnisse und regelmäßige Bewegungsimpulse.

1. Die richtige Grundposition

  • Tischhöhe: Ihre Ellbogen sollten auf einer Linie mit der Tischkante liegen. Ein Winkel von 90 bis 110 Grad zwischen Ober- und Unterarm ist ideal.

  • Stuhlhöhe: Stellen Sie den Stuhl so ein, dass Ihre Füße flach auf dem Boden stehen und Ihre Knie einen rechten Winkel bilden.

  • Monitorposition: Die oberste Zeile des Bildschirms liegt knapp unterhalb Ihrer Augenhöhe. Der Bildschirm sollte leicht nach hinten geneigt sein. Der Abstand zum Monitor beträgt idealerweise 50 bis 80 cm.

2. Anordnung der Eingabegeräte

  • Tastatur: Platzieren Sie sie etwa 10 bis 15 cm von der Tischkante entfernt. Ihre Handballen liegen locker auf.

  • Maus: Positionieren Sie die Maus seitengleich neben der Tastatur. Ihre Schultern bleiben entspannt.

  • Notebook-Arbeit: Verwenden Sie eine externe Tastatur und Maus sowie einen Laptopständer oder Monitorarm, um eine ergonomische Haltung zu ermöglichen.

3. Licht und Raumklima

  • Beleuchtung: Achten Sie auf eine gleichmäßige, blendfreie Beleuchtung mit 500 Lux. Das Fenster sollte seitlich zum Arbeitsplatz liegen, um Reflexionen zu vermeiden.

  • Klima: Halten Sie eine Raumtemperatur zwischen 20 und 24 °C und eine Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 %. Lüften Sie regelmäßig, um die CO₂-Konzentration niedrig zu halten.

4. Bewegung integrieren

  • Haltungswechsel: Stehen Sie mindestens zwei Mal pro Stunde auf – z. B. durch höhenverstellbare Tische oder kurze Bewegungspausen.

  • Mikropausen: Nutzen Sie Apps oder Timer, die Sie alle 50 Minuten an eine kurze Pause erinnern.

  • Aktive Kommunikation: Führen Sie Telefonate im Stehen oder gehen Sie dabei ein paar Schritte.

5. Praxis-Tipps für die Überprüfung

  • Sitzen Sie aufrecht? Nutzen Sie die Lordosenstütze und passen Sie die Rückenlehne an.

  • Ist der Sehabstand korrekt? Verwenden Sie einen Monitorarm oder verstellen Sie den Bildschirm.

  • Gibt es Blendungen? Richten Sie Leuchten neu aus oder nutzen Sie Rollos.

Fazit: Ein gut eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz ist kein Luxus, sondern die Grundlage für gesundes, effizientes Arbeiten – kleine Anpassungen machen oft den größten Unterschied.

Ja – wenn eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ergibt, dass Ihre private Brille für die Bildschirmarbeit nicht ausreicht, muss Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin Ihnen eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille kostenlos zur Verfügung stellen.

Rechtsgrundlage

  • Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV, § 3 Abs. 3) verpflichtet Arbeitgebende, die Kosten für spezielle Sehhilfen zu übernehmen, wenn sie notwendig sind.

  • Die EU-Richtlinie 90/270/EWG (Art. 9) untermauert dieses Recht auch auf europäischer Ebene.

Ablauf

  1. Sie nehmen an der arbeitsmedizinischen Angebotsvorsorge teil – ein Sehtest wird durchgeführt.

  2. Stellt die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt fest, dass eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.

  3. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin beauftragt einen Optiker oder erstattet Ihnen die marktüblichen Kosten.

  4. Die Brille ist ausschließlich für die Bildschirmarbeit vorgesehen – sie bleibt Ihr persönliches Eigentum.

Abgrenzung zur Alltagsbrille

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist keine modische oder private Gleitsichtbrille. Sie wird speziell für den Sehbereich zwischen Tastatur und Monitor gefertigt. Oft ist sie mit Blaulichtfilter und Entspiegelung ausgestattet.

Nutzen für Sie

  • Entlastung der Augen und geringeres Flimmern

  • Weniger Ermüdung und Kopfschmerzen

  • Besseres, präziseres Lesen am Monitor

  • Reduzierte Fehlerquote bei Bildschirmtätigkeiten

Praxistipp

Wenn Sie zunächst in Vorleistung gehen, bewahren Sie alle Belege auf. Fordern Sie die Kostenerstattung schriftlich und verweisen Sie auf die arbeitsmedizinische Notwendigkeit – idealerweise mit der ärztlichen Bescheinigung.

Kurze, gezielte Übungen für Schultern, Nacken und Rumpf entlasten den Rücken und lassen sich problemlos direkt am Arbeitsplatz durchführen – ohne Geräte und mit wenig Zeitaufwand.

Regelmäßige Bewegung beugt Verspannungen vor, verbessert die Haltung und steigert das Wohlbefinden spürbar.

1. Mobilisation

Bewegung hält die Wirbelsäule geschmeidig und regt die Durchblutung an:

  • Katzenbuckel–Pferderücken im Sitzen: Wirbel für Wirbel rund machen und strecken. Zehnmal im Wechsel durchführen.

  • Schulterkreisen: Arme locker hängen lassen, Schultern zehnmal nach vorne und zehnmal nach hinten kreisen.

2. Kräftigung

Gezielte Übungen stabilisieren den Rumpf und beugen Fehlhaltungen vor:

  • Core-Twist: Hände hinter den Kopf legen, Oberkörper langsam nach links und rechts drehen – jeweils 15 Wiederholungen.

  • Chair-Squat: Vom Stuhl aufstehen, langsam wieder setzen – 12 kontrollierte Wiederholungen.

3. Dehnung

Dehnübungen lösen Spannung und verlängern verkürzte Muskulatur:

  • Nackendehnung: Kopf zur Schulter neigen, 20 Sekunden je Seite halten.

  • Brustöffner: Hände hinter dem Rücken fassen, Schultern zurückziehen und Brust anheben – 30 Sekunden halten.

4. Integration in den Alltag

  • Führen Sie jede Stunde eine kurze Mini-Routine mit zwei Übungen durch.

  • Verwenden Sie Erinnerungen im Kalender oder in Meeting-Einladungen.

  • Platzieren Sie ein Übungsposter gut sichtbar am Arbeitsplatz.

5. Langfristiger Nutzen

Wer regelmäßig Mikro-Workouts in den Arbeitsalltag integriert, kann Rückenschmerzen um bis zu 35 % reduzieren. Zusätzlich verbessert sich die Konzentrationsfähigkeit – bereits wenige Minuten Bewegung pro Stunde machen einen spürbaren Unterschied.

Die richtige Monitorhöhe ist entscheidend für ergonomisches Arbeiten.

Ihr Blick sollte leicht nach unten fallen – das entlastet die Nackenmuskulatur, beugt Kopfschmerzen vor und reduziert die Ermüdung der Augen.

1. Optimale Position

  • Die Oberkante des Bildschirms liegt knapp unter Augenhöhe.

  • Die Bildschirmmitte befindet sich etwa 17 cm unter Ihrer Augenhöhe.

  • Der Sehabstand sollte 50–80 cm betragen – je größer der Bildschirm, desto mehr Abstand.

  • Neigen Sie den Monitor leicht nach hinten (etwa 10 Grad).

2. So messen Sie korrekt

  • Setzen Sie sich aufrecht in Ihre normale Arbeitsposition.

  • Blicken Sie geradeaus: Die Blicklinie sollte leicht oberhalb der Bildschirmmitte liegen.

  • Verwenden Sie bei Bedarf einen höhenverstellbaren Monitorarm oder einen stabilen Ständer.

3. Typische Fehlerquelle: Laptop

Wenn Sie ausschließlich mit einem Notebook arbeiten, steht der Bildschirm meist zu niedrig. Nutzen Sie in diesem Fall eine Laptop-Erhöhung in Kombination mit externer Tastatur und Maus.

4. Mögliche Folgen falscher Bildschirmhöhe

Wenn der Monitor zu hoch steht:

  • Überstreckter Nacken

  • Spannungskopfschmerzen

  • Trockene oder gereizte Augen

Wenn der Monitor zu niedrig steht:

  • Rundrücken und vorgebeugte Haltung

  • Verspannungen in Schultern und Nacken

  • Schnellere Ermüdung beim Lesen

5. Praxis-Tipp

Markieren Sie die korrekte Höhe mit einem kleinen Aufkleber am Bildschirmrahmen. So erkennen Sie Abweichungen sofort und können sie unkompliziert korrigieren.

Um Ihre Augen am Bildschirmarbeitsplatz zu entlasten, ist ein Zusammenspiel aus korrekter Technik, optimierter Beleuchtung und bewussten Sehpausen entscheidend.

So beugen Sie trockenen Augen, Kopfschmerzen und Sehstörungen wirkungsvoll vor.

1. Bildschirmeinstellungen optimieren

  • Passen Sie die Helligkeit an die Umgebungsbeleuchtung an.

  • Stellen Sie den Kontrast auf 70–80 % ein.

  • Achten Sie auf eine Schriftgröße von mindestens 4 mm bei 50 cm Sehabstand.

  • Wählen Sie je nach Lichtverhältnissen einen Dark- oder Light-Mode.

2. Lichtverhältnisse richtig gestalten

  • Positionieren Sie Fenster seitlich zum Bildschirm, um Blendung zu vermeiden.

  • Nutzen Sie Jalousien oder Rollos gegen direkte Sonneneinstrahlung.

  • Verwenden Sie flimmerfreie LED-Leuchten mit einem Blendwert von UGR ≤ 19.

3. 20-20-20-Regel anwenden

Alle 20 Minuten für 20 Sekunden auf ein mindestens 6 Meter entferntes Objekt blicken – das entspannt die Augenmuskulatur und stabilisiert den Tränenfilm.

4. Blinzeln nicht vergessen

  • Blinzeln Sie bewusst häufiger – etwa 10 bis 15 Mal pro Minute.

  • Nutzen Sie bei trockener Luft (unter 40 % Luftfeuchte) einen Luftbefeuchter.

5. Sehpausen aktiv einplanen

  • Richten Sie Erinnerungen in Outlook oder über Apps ein (z. B. „Eyes“-Reminder alle 50 Minuten).

  • Führen Sie Mikro-Übungen durch: Augen kreisen, Fokus abwechselnd nah und fern richten.

Fazit: Schon kleine Anpassungen am Arbeitsplatz und bewusstes Verhalten entlasten Ihre Augen spürbar und verbessern Ihr Wohlbefinden bei der Bildschirmarbeit.

Die ideale Beleuchtung kombiniert seitliches Tageslicht mit blendfreien LED-Leuchten, einer Beleuchtungsstärke von 500 Lux und einer neutral-weißen Farbtemperatur zwischen 4 000 und 5 500 Kelvin.

So entlasten Sie Ihre Augen, reduzieren Ermüdung und fördern den natürlichen Biorhythmus.

1. Tageslicht optimal nutzen

  • Richten Sie den Monitor parallel zum Fenster aus, um direkte Blendung zu vermeiden.

  • Nutzen Sie verstellbare Lamellen oder Jalousien als Sonnen- und Blendschutz.

  • Testen Sie den Bildschirm auf Spiegelungen und beseitigen Sie Reflexionen gezielt.

2. Anforderungen an künstliche Beleuchtung

Damit künstliches Licht am Bildschirmarbeitsplatz optimal wirkt, sollten folgende Werte eingehalten werden:

  • Beleuchtungsstärke: mindestens 500 Lux auf der Arbeitsfläche

  • Blendungsbewertung (UGR): ≤ 19

  • Flimmerfreiheit: Flicker-Percent unter 5 %

  • Farbtemperatur: 4 000 bis 5 500 Kelvin (neutralweiß bis tageslichtweiß)

3. Kombination aus direkter und indirekter Beleuchtung

Setzen Sie auf eine ausgewogene Lichtverteilung:

  • Indirektes Licht: Deckenpanels sorgen für gleichmäßiges Grundlicht.

  • Direktes Licht: Arbeitsplatzleuchten oder asymmetrische Stehleuchten setzen gezielte Lichtakzente und reduzieren Schattenbildung.

4. Dynamisches Licht nutzen

Human-Centric-Lighting-Systeme passen Lichtfarbe und Helligkeit dem Tagesverlauf an:

  • Morgens: Kühles, helles Licht aktiviert.

  • Nachmittags: Wärmeres Licht unterstützt Konzentration und Entspannung.

5. Wartung und Kontrolle

  • Reinigen oder tauschen Sie Leuchtmittel jährlich.

  • Überprüfen Sie regelmäßig die Beleuchtungsstärke mit einem Luxmeter.

Fazit: Eine durchdachte Lichtgestaltung steigert nicht nur das Wohlbefinden, sondern unterstützt auch die Leistungsfähigkeit – besonders bei intensiver Bildschirmarbeit.

Ja – sobald Sie im Homeoffice regelmäßig an einem Bildschirm arbeiten, gelten dieselben arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen wie im Büro.

Arbeitgeber:innen müssen Gefährdungen beurteilen und eine ergonomische Ausstattung zumindest angemessen unterstützen.

1. Rechtslage

  • Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch für das Arbeiten im Homeoffice.

  • Liegt eine offizielle Telearbeitsvereinbarung vor, greifen alle Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), insbesondere Anhang 6.

  • Bei mobiler Arbeit ohne fest eingerichteten Arbeitsplatz gelten erleichterte Regelungen – jedoch bleibt ein Mindestschutz stets erforderlich.

2. Pflichten des Arbeitgebers

  • Gefährdungsbeurteilung: Durchführung z. B. per Fragebogen, Foto- oder Video-Check.

  • Unterweisung: Information zur ergonomischen Einrichtung und sicheren Nutzung der Arbeitsmittel.

  • Ausstattung: Bereitstellung oder Zuschuss für notwendige Ausstattung wie Bildschirm, Bürostuhl oder Arbeitstisch – abhängig von der Vereinbarung.

3. Pflichten der Beschäftigten

  • Ergonomische Empfehlungen umsetzen (z. B. Monitorhöhe, Sitzposition).

  • Sicherheits- oder Ausstattungsmängel unverzüglich melden.

  • Angebote zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wahrnehmen.

4. Datenschutz und Sicherheit

  • Bildschirm so aufstellen, dass keine unbefugte Einsicht möglich ist.

  • Nutzung eines sicheren VPN-Zugangs und aktueller Virenschutz-Software.

  • Elektrische Sicherheit beachten (keine überlasteten Mehrfachstecker, FI-Schutz vorhanden).

5. Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie Ihre Einrichtung mit einem Foto, um im Falle eines Arbeitsunfalls einen Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft zu erbringen. Nutzen Sie Checklisten zur Optimierung von Bildschirmhöhe, Beleuchtung und Sitzhaltung.

Fazit: Auch im Homeoffice gilt der gesetzliche Arbeitsschutz – er lässt sich mit wenigen Maßnahmen effizient und rechtskonform umsetzen.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Diese FAQ zeigen, wie Beschäftigte aktiv zu einem gesunden Bildschirmarbeitsplatz beitragen können. Sie stärken das Bewusstsein für Ergonomie, regelmäßige Pausen und präventive Maßnahmen im Büro- und Homeoffice-Alltag.