FAQ

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit – Fragen, Antworten und Klarheit für alle Beteiligten. 

Wie gelingt ein sicherer Arbeitsplatz? Welche Pflichten gelten für Unternehmen? Welche Rechte haben Beschäftigte? Auf dieser Seite finden Arbeitgeber und Mitarbeitende kompakte, verständliche und rechtssichere Antworten auf zentrale Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit – von Verantwortung und Prävention bis hin zu rechtlichen Vorgaben und konkreten Maßnahmen im Betrieb. 

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ngenieurin mit Schutzhelm und Brille inspiziert eine Maschine in einer Fabrikhalle.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Sicherheit betrifft alle – unabhängig von Rolle oder Branche.

In diesem Abschnitt finden Sie grundlegende Informationen, die für alle Personen im Betrieb wichtig sind. Die Fragen decken zentrale Aspekte der Arbeitssicherheit ab, die sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte betreffen.

Arbeitssicherheit umfasst alle präventiven Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Als Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes sorgt die Arbeitssicherheit dafür, dass Risiken im Arbeitsalltag minimiert werden und alle Mitarbeitenden jeden Tag gesund von der Arbeit nach Hause kommen. 


Ziele und Bedeutung der Arbeitssicherheit 


Im Mittelpunkt steht der Schutz von Gesundheit und Leben der Beschäftigten. Doch eine sichere Arbeitsumgebung hat noch weitere wichtige Vorteile – sowohl für Mitarbeitende als auch für Unternehmen: 


  • Schutz von Gesundheit und Leben: Konsequente Arbeitssicherheit schützt die Beschäftigten vor Verletzungen und Berufskrankheiten und bewahrt sie vor Leid und Ausfallzeiten. 

  • Motivation und Zufriedenheit: Ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld steigert das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Wer sich am Arbeitsplatz sicher fühlt, ist motivierter – was sich meist auch positiv auf die Produktivität auswirkt. 

  • Wirtschaftlicher Nutzen und Image: Weniger Unfälle bedeuten weniger Fehlzeiten und geringere Kosten. Zudem stärkt gelebte Arbeitssicherheit das Unternehmensimage und hilft, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. 

  • Rechtssicherheit: Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen. Die Einhaltung der Vorschriften beugt Unfällen vor und schützt zugleich vor rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder Auflagen bei Verstößen. 

Praxisbeispiel: Ein Bauunternehmen führte ein umfassendes Sicherheitskonzept mit regelmäßigen Schulungen und strikter PSA-Pflicht ein. Die Folge: Die Zahl der Arbeitsunfälle sank deutlich, und die Beschäftigten fühlen sich sicherer und motivierter. Dieses Beispiel zeigt, dass sich gelebte Arbeitssicherheit für alle auszahlt. 


Gesetzliche Grundlagen und Verantwortung 


  • Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen.

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt dazu konkrete Schritte vor. Dazu gehören zum Beispiel regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen der Beschäftigten und die Bereitstellung angemessener Schutzmaßnahmen (etwa persönliche Schutzausrüstung).

  • Zusätzlich verlangt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Bestellung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese Expert:innen beraten Sie fachkundig und unterstützen bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen.

  • In vielen Betrieben werden außerdem freiwillig Sicherheitsbeauftragte aus der Belegschaft benannt, die im Arbeitsalltag auf die Einhaltung der Regeln achten und als Ansprechpersonen für das Thema Sicherheit dienen. 

  • Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften wird in Deutschland streng überwacht. Berufsgenossenschaften und staatliche Aufsichtsbehörden führen regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Pflichten erfüllen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen – von Bußgeldern bis hin zu vorübergehenden Betriebsschließungen im Ernstfall. 

  • Arbeitssicherheit ist jedoch Teamarbeit. Auch die Beschäftigten müssen die Sicherheitsregeln aktiv einhalten, vorgeschriebene Schutzausrüstung bestimmungsgemäß nutzen und Gefahren oder Mängel sofort melden. Nur wenn alle im Betrieb Verantwortung übernehmen, lassen sich Unfälle effektiv verhindern. 


Maßnahmen der Arbeitssicherheit 


Um Arbeitssicherheit im Arbeitsalltag zu gewährleisten, kommen verschiedene konkrete Maßnahmen zum Einsatz. Wichtige Beispiele sind:


  • Gefährdungsbeurteilung: Ermitteln Sie systematisch die möglichen Gefahren an jedem Arbeitsplatz und bewerten Sie das Risiko. Auf dieser Basis können Sie passende Schutzmaßnahmen planen und umsetzen. 

  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen: Beseitigen Sie Gefahren möglichst direkt an der Quelle. Sorgen Sie z. B. für sichere Maschinen und Arbeitsmittel mit Schutzeinrichtungen (Not-Aus, Absaugungen) sowie für klare Betriebsanweisungen und Warnhinweise. Auch eine gute Arbeitsorganisation gehört dazu – etwa ausreichende Pausen, um Überlastung vorzubeugen. 

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete Schutzkleidung und Ausrüstung zur Verfügung und bestehen Sie auf deren konsequenter Nutzung, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen allein nicht ausreichen. Beispiele für PSA sind Schutzhelme auf Baustellen, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz oder Schutzhandschuhe – je nach Gefährdungslage. 

  • Unterweisung und Schulung: Schulen Sie alle Mitarbeitenden regelmäßig in Arbeitssicherheit. Erläutern Sie die bestehenden Gefahren und richtigen Verhaltensweisen und üben Sie den Ernstfall (z. B. Feueralarm und Erste Hilfe). Solche Unterweisungen fördern das Bewusstsein für Sicherheit und stellen sicher, dass im Notfall alle richtig reagieren können. 

  • Arbeitsmedizin und Gesundheitsvorsorge: Beziehen Sie auch die Arbeitsmedizin mit ein. Regelmäßige betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen helfen, den Gesundheitszustand der Beschäftigten im Blick zu behalten und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen. Zudem können Betriebsärzt:innen das Unternehmen zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze und zur Prävention psychischer Belastungen beraten. 


Abschließend gilt: Arbeitssicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wenn Arbeitssicherheit zur gelebten Sicherheitskultur im Betrieb wird, profitieren Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen – und das Unfallrisiko sinkt nachhaltig.

Arbeitssicherheit ist ein zentrales Element im betrieblichen Alltag und beeinflusst zahlreiche Aspekte – von der Gesundheit der Mitarbeitenden über die Wirtschaftlichkeit bis hin zur rechtlichen Absicherung eines Unternehmens.

  • Eine konsequente Umsetzung der Arbeitssicherheit zahlt sich für alle Beteiligten aus und sollte als ganzheitlicher Prozess verstanden werden.

  • Ein gut umgesetztes Arbeitssicherheitskonzept sorgt für eine hohe Mitarbeitermotivation und senkt Versicherungsprämien durch geringere Unfallzahlen.


Schutz von Gesundheit und Leben 


Die oberste Priorität der Arbeitssicherheit liegt im Schutz der Beschäftigten. Durch systematische Maßnahmen reduzieren Sie das Risiko für Unfälle und Berufskrankheiten: 

  • Vermeidung von Unfällen: Fehlerquellen an Maschinen, rutschige Böden oder ungesicherte Lasten können schnell zu schweren Verletzungen führen. Mit technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen minimieren Sie solche Gefahren. 

  • Gesundheitsprävention: Langfristige Belastungen wie Lärm, ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze oder psychischer Stress können zu chronischen Erkrankungen führen. Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und Gesundheitschecks durch Betriebsärzt:innen helfen, frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. 

  • Wohlbefinden steigern: Ein sicheres Arbeitsumfeld fördert das Vertrauen der Mitarbeitenden in den Arbeitgeber. Wer sich in seiner Arbeitsumgebung geschützt fühlt, arbeitet konzentrierter und motivierter – und vermeidet gesundheitlich bedingte Fehlzeiten. 


Wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen 


Arbeitssicherheit trägt direkt zur Wirtschaftlichkeit bei. Unfälle und Ausfälle verursachen Kosten, die sich durch vorbeugende Maßnahmen deutlich reduzieren lassen: 

  • Kostensenkung durch geringere Ausfallzeiten: Jeder Unfallbindet Ressourcen – Ausfall von Mitarbeitenden, Einarbeitung von Vertretungen, produziert Ausgleichsleistungen. Gut geschützte Teams bleiben produktiv.  

  • Reduzierte Versicherungsprämien: Geringere Unfallzahlen wirken sich positiv auf die Beiträge zur Berufsgenossenschaft aus und können die Prämienbelastung senken.  

  • Image und Arbeitgeberattraktivität: Unternehmen mit hohem Sicherheitsstandard gelten als verantwortungsvoll und ziehen qualifizierte Fachkräfte eher an. Ein positives Arbeitgeberimage stärkt die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitenden.  

  • Innovation und Effizienzsteigerung: Die Einführung moderner Sicherheitstechnologien (z. B. Sensorik, Automatisierung) optimiert Arbeitsabläufe und verbessert gleichzeitig den Schutz. 


Rechtliche Absicherung und Compliance 


Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Arbeitsschutz ist für Unternehmen nicht verhandelbar. Arbeitssicherheit dient hier als rechtliches Schutzschild

  • Erfüllung der Arbeitgeberpflichten: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichten zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Verstöße können zu Bußgeldern und Betriebsschließungen führen.  

  • Haftungsrisiken minimieren: Kommt es trotz aller Vorsorge zu einem Unfall, mindert eine lückenlose Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen das Haftungsrisiko. Gerichtsfeste Unterweisungsnachweise und Gefährdungsbeurteilungen belegen die Sorgfaltspflicht.  

  • Versicherungsschutz sicherstellen: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gewähren Leistungen nur, wenn der Betrieb seine Präventionspflichten wahrgenommen hat. Bei grober Fahrlässigkeit können Leistungen gekürzt oder verweigert werden. 


Stärkung der Sicherheitskultur 


Langfristig zahlt sich Arbeitssicherheit nur aus, wenn sie als Kultur im Unternehmen verankert ist. Eine positive Sicherheitskultur lebt von Beteiligung und Vorbildfunktion: 

  • Vorbild durch Führungskräfte: Wenn Führungskräfte Sicherheitsregeln selbst einhalten und aktiv kommunizieren, erkennen Mitarbeitende den hohen Stellenwert der Arbeitssicherheit.  

  • Partizipation der Mitarbeitenden: Regelmäßige Feedbackrunden und Mitarbeiterbefragungen decken Schwachstellen auf und zeigen Verbesserungspotenzial.  

  • Lernende Organisation: Nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen sollten Ursachenanalysen erfolgen und die Erkenntnisse in präventive Maßnahmen einfließen. So wird aus jedem Vorfall eine Chance zur Verbesserung.  

  • Anerkennung sicherheitsbewussten Handelns: Lob und kleine Anreize für vorbildliches Verhalten motivieren und verankern das Thema positiv im Arbeitsalltag. 


Fazit: Arbeitssicherheit ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie schützt Leben und Gesundheit, steigert Wirtschaftlichkeit und sichert langfristig die Rechtssicherheit eines Unternehmens. Mit einer ganzheitlichen Herangehensweise – von technischen Schutzmaßnahmen über Schulungen bis hin zur gelebten Sicherheitskultur – schaffen Sie eine Arbeitsumgebung, in der sich alle sicher fühlen und produktiv arbeiten können.

Unter Schutzzielen versteht man die konkreten Zielvorgaben, die im Arbeitsschutz definiert werden, um Gefährdungen zu verhindern oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Sie bilden das Fundament jeder Gefährdungsbeurteilung und leiten ab, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. 


Die drei zentralen Schutzziele


Personenschutz 

  • Vermeidung von Unfällen: Schutz vor Gefahren wie Stürzen, Quetschungen oder elektrischen Schlägen 

  • Prävention von Berufskrankheiten: Reduktion langfristiger Gesundheitsrisiken durch Lärm, Chemikalien oder monotone Bewegungsabläufe  

Umweltschutz 

  • Verhinderung von Schadstofffreisetzungen: Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen, damit weder Umwelt noch Anwohnende gefährdet werden 

  • Ressourcenschonung: Effizienter Einsatz von Materialien und Energie, um ökologische Folgen zu minimieren  

Sachschutz 

  • Erhalt von Arbeitsmitteln: Schutz von Maschinen und Anlagen vor Schäden durch falsche Handhabung oder Überlastung 

  • Vermeidung von Produktionsausfällen: Funktionsfähige Arbeitsmittel sichern den Betriebsablauf und verhindern Wirtschaftsschäden 


Schutzziele in der Praxis umsetzen 


  • Gefährdungsbeurteilung Ermitteln Sie systematisch für jeden Arbeitsplatz mögliche Gefahren und ordnen Sie diese den drei Schutzzielen zu. Beispiel: Rutschgefahr (Personenschutz), Leckagen von Hydrauliköl (Umweltschutz), Verschleiß an Werkzeugen (Sachschutz). 

  • Priorisierung der Maßnahmen Definieren Sie, welche Gefahren am dringendsten beseitigt werden müssen. Im Zweifel steht der Personenschutz an oberster Stelle. 

  • Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen 

  • Technisch: Installation von Schutzvorrichtungen, Wartungspläne für Maschinen 

  • Organisatorisch: Arbeitsanweisungen, klare Abläufe, Reinigungs- und Wartungsintervalle 

  • Persönlich: Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Schulungen und Unterweisungen 


Nutzen klarer Schutzziele 


  • Transparenz: Alle Beteiligten wissen, welche Gefahren wie adressiert werden 

  • Nachvollziehbarkeit: Dokumentierte Ziele erleichtern Audits und behördliche Kontrollen 

  • Effizienz: Fokus auf relevante Risiken spart Zeit und Kosten 


Fazit: Mit klar definierten Schutzzielen als Leitplanke gestalten Sie Ihre Arbeitssicherheitsmaßnahmen zielgerichtet, nachvollziehbar und wirkungsvoll – zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden, Ihrer Umwelt und Ihrer Betriebsmittel. 

Im Betrieb tragen mehrere Akteur:innen gemeinsam die Verantwortung für ein sicheres Arbeitsumfeld. Nur durch klare Aufgabenverteilung und enge Zusammenarbeit lassen sich Gefährdungen wirksam minimieren. 


Arbeitgeber:innen 


Als oberste Instanz sind Sie verpflichtet, für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen. Das umfasst: 

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren 

  • Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich) festlegen und umsetzen 

  • PSA (persönliche Schutzausrüstung) bereitstellen und Nutzung kontrollieren 


Fachkräfte für Arbeitssicherheit 


Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen Sie als interne oder externe Expert:innen. Ihre Aufgaben sind: 

  • Beratung zu Arbeitsschutz und Prävention 

  • Unterstützung bei der Erstellung von Unterweisungen und Sicherheitskonzepten 

  • Kontrolle und Optimierung bestehender Schutzmaßnahmen 


Betriebsärzt:innen 


Betriebsärzt:innen übernehmen arbeitsmedizinische Vorsorge: 

  • Gesundheitschecks und Vorsorgeuntersuchungen 

  • Ergonomie-Beratung zur Gestaltung sicherer Arbeitsplätze 

  • Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilung und Wiedereingliederung 


Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeitende 


  • Sicherheitsbeauftragte aus der Belegschaft achten im Alltag auf Regeln und melden Mängel. 

  • Mitarbeitende selbst müssen Vorschriften befolgen, PSA nutzen und erkannte Gefahren umgehend melden. 


Rechtliche Grundlagen 


  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): legt die generelle Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung fest. 

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): schreibt Bestellung von Fachkräften und Betriebsärzt:innen vor. 


Nur wenn alle Beteiligten ihre Rollen aktiv ausfüllen und eng kommunizieren, entsteht eine gelebte Sicherheitskultur, in der sich jede Person geschützt fühlt und Unfälle vermieden werden. 

Arbeitgeber:innen tragen im Fall eines Arbeitsunfalls umfangreiche Pflichten – von Prävention über Dokumentation bis zur Fürsorge für Betroffene. 


Präventionspflichten 


  • Gefährdungsbeurteilung: Ermitteln Sie vorab mögliche Unfallrisiken und leiten Sie geeignete Schutzmaßnahmen ein (z. B. technische Schutzeinrichtungen, PSA). 

  • Unterweisungen und Schulungen: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig über Gefahren, korrekte Arbeitsverfahren und den Einsatz von Schutzausrüstung informiert sind. 


Melde- und Dokumentationspflicht 


  • Sofortmeldung an die Berufsgenossenschaft: Jeder meldepflichtige Unfall muss unverzüglich weitergeleitet werden. 

  • Unfallbericht und Untersuchung: Dokumentieren Sie Zeitpunkt, Ursache und Umstände des Unfalls. Führen Sie eine Analyse durch, um zukünftige Vorfälle zu verhindern. 


Rechtliche Haftung 

  • Bußgelder und Sanktionen: Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften drohen empfindliche Geldbußen oder behördliche Auflagen. 

  • Strafrechtliche Folgen: Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Verletzung der Fürsorgepflicht können strafrechtliche Ermittlungen gegen die Geschäftsführung eingeleitet werden. 

  • Zivilrechtliche Ansprüche: Geschädigte Mitarbeitende oder deren Angehörige können Schadenersatzforderungen geltend machen. 


Nachsorge und Wiedereingliederung 


  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Unterstützen Sie Mitarbeitende nach längeren Ausfällen durch individuelle Wiedereingliederungspläne. 

  • Arbeitsmedizinische Betreuung: Stellen Sie eine kontinuierliche Begleitung durch Betriebsärzt:innen sicher, um Folgeschäden zu vermeiden und langfristige Gesundheitsschutzmaßnahmen abzuleiten. 


Durch konsequente Prävention, lückenlose Dokumentation und verantwortungsvolle Nachsorge erfüllen Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber:in und schützen sowohl Ihr Team als auch Ihr Unternehmen vor rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken. 

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz werden oft synonym gebraucht, haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.

  • Während Arbeitssicherheit speziell Gefahrenvermeidung bei Arbeitsmitteln und -abläufen fokussiert,

  • umfasst Arbeitsschutz neben der Arbeitssicherheit auch breit angelegte Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz im Betrieb. 


Arbeitssicherheit: Gefahren an der Quelle minimieren 


  • Maschinensicherheit: Schutzvorrichtungen, Not-Aus-Schalter und regelmäßige Wartung verhindern Unfälle. 

  • Gefahrstoffmanagement: Fachgerechte Lagerung und Handhabung reduzieren Risiko von Verätzungen oder Vergiftungen. 

  • Gefahrenanalyse: Systematische Gefährdungsbeurteilung identifiziert kritische Punkte und leitet technische und organisatorische Maßnahmen ab. 


Arbeitsschutz: Ganzheitlicher Gesundheitsansatz


  • Ergonomie und Prävention: Gestaltung von Arbeitsplätzen und Abläufen, um Muskel-Skelett-Erkrankungen und Stress zu vermeiden. 

  • Gesundheitsförderung: Angebote wie Bewegungsprogramme, psychische Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge stärken langfristig das Wohlbefinden. 

  • Umweltschutz-Aspekte: Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen und Vermeidung von Umweltbelastungen, etwa durch Recycling oder emissionsarme Verfahren. 


Gemeinsamkeiten und Synergien 


  • Rechtliche Basis: Beide Konzepte stützen sich auf ArbSchG und DGUV-Vorschriften. 

  • Teamarbeit: Arbeitgeber:innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen arbeiten eng zusammen. 

  • Ziel: Schutz der Beschäftigten und Erhalt der Betriebsmittel bei gleichzeitiger Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. 


Fazit: Durch die Kombination von Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz entsteht ein umfassendes Konzept, das alle Dimensionen eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes abdeckt. 

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein zentrales Regelwerk, das klare Vorgaben zur betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes macht. Es definiert die Bestellung, Aufgaben und Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie von Betriebsärzt:innen und trägt somit maßgeblich zur Umsetzung aller Arbeitsschutzmaßnahmen bei. 


Zweck und Anwendungsbereich 


  • Regelung der fachlichen Betreuung: Unternehmen müssen je nach Größe und Gefährdungsniveau geeignete Expert:innen bestellen. 

  • Unterstützung der Arbeitgeber:innen: ASiG soll sicherstellen, dass Betriebe praxisgerechte Beratung und Betreuung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erhalten. 


Kernelemente und Pflichten 


  • Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit: Sie beraten zu Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und technischen Maßnahmen. 

  • Bestellung von Betriebsärzt:innen: Sie übernehmen arbeitsmedizinische Vorsorge, Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie Wiedereingliederung von erkrankten Beschäftigten. 

  • Mindestqualifikation: Geforderte Ausbildung und regelmäßige Fortbildung gewährleisten fachliche Kompetenz. 


Kontrolle und Sanktionen 


  • Aufsichtsbehörden: Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften prüfen die Umsetzung des ASiG. 

  • Bußgelder: Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen und gegebenenfalls betriebliche Einschränkungen. 


Rolle im Sicherheitsmanagement 


  • Das ASiG stellt sicher, dass alle Arbeitsschutzmaßnahmen nicht isoliert, sondern als Teil eines integrierten Sicherheitsmanagements geplant werden.

  • Fachkräfte und Betriebsärzt:innen sind zentrale Partner, die Arbeitgeber:innen bei der Gefährdungsbeurteilung, der Erstellung von Notfallplänen und der Schulung von Mitarbeitenden unterstützen.

  • So wird das Arbeitsschutzkonzept im Betrieb systematisch und nachhaltig verankert. 

Fazit: Allgemeine FAQ

Arbeitssicherheit ist ein gemeinsames Anliegen von Arbeitgebern und Mitarbeitenden. Die allgemeinen FAQ zeigen, welche Grundlagen, Prinzipien und Vorschriften für alle gelten – verständlich erklärt und direkt im Arbeitsalltag anwendbar.

FAQ für Arbeitgeber

Verantwortung übernehmen, Pflichten erfüllen, Risiken minimieren. 

Diese Fragen richten sich gezielt an Unternehmer, Führungskräfte und Verantwortliche im Arbeitsschutz. Sie erhalten klare, praxisnahe Informationen zu rechtlichen Anforderungen, Organisation, Verantwortung und Prävention. 

Arbeitgeber:innen tragen die Gesamtverantwortung für sicheren und gesunden Betrieb. Daraus ergeben sich mehrere Pflichten, die systematisch umgesetzt und dokumentiert werden müssen. 

Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation 

Ermitteln Sie alle potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz und bewerten Sie deren Risiko. Die Ergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren, regelmäßig zu überprüfen und an neue Bedingungen anzupassen. 

Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen 

  • Technisch: Installieren Sie Schutzeinrichtungen an Maschinen, sorgen Sie für sichere Arbeitsmittel und Instandhaltungspläne. 

  • Organisatorisch: Erstellen Sie Betriebsanweisungen, definieren Sie Arbeitsabläufe und Notfallkonzepte. 

  • Persönlich: Stellen Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereit und überprüfen Sie deren bestimmungsgemäße Nutzung. 

Unterweisung und Schulung 

Unterweisen Sie alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen. Dokumentieren Sie die Teilnahme und prüfen Sie den Wissensstand, um eine nachhaltige Sicherheitskultur zu fördern. 

Bestellung von Fachkräften und Betriebsärzt:innen 

Gemäß ASiG müssen Sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen bestellen. Diese Expert:innen beraten Sie zu allen Fragen des Arbeitsschutzes, unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung und begleiten das betriebliche Eingliederungsmanagement. 

Durch konsequente Erfüllung dieser Pflichten schaffen Sie eine solide Basis für ein sicheres und rechtskonformes Arbeitsumfeld. 

Arbeitgeber müssen Arbeitsunfälle dokumentieren, melden und sicherstellen, dass betroffene Mitarbeiter medizinische Versorgung erhalten. Zudem tragen sie Verantwortung für Präventionsmaßnahmen. In Fällen grober Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften können Arbeitgeber persönlich haftbar gemacht werden, was zu hohen Strafen oder Schadensersatzforderungen führen kann. 

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei Neueinstellungen oder wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz. Eine regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter fördert ein sicherheitsbewusstes Verhalten und reduziert die Unfallquote langfristig. 

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV-Vorschriften und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese regeln die Pflichten von Arbeitgebern und Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer. Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Vorschriften, EU-Richtlinien sowie internationale Standards wie ISO 45001, die Unternehmen helfen, ein strukturiertes Sicherheitsmanagementsystem zu etablieren. 

Die rechtliche Basis für Arbeitssicherheit in Deutschland ist vielschichtig. Arbeitgeber:innen müssen folgende Kernvorschriften kennen und umsetzen: 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 

  • Verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung, regelmäßigen Unterweisungen und organisatorischen Maßnahmen. 

  • Legt die Pflichten der Arbeitgeber:innen fest, die Sicherheit und Gesundheitsschutz kontinuierlich zu verbessern. 

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 

  • Schreibt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen vor. 

  • Regelt Aufgaben und Qualifikationsanforderungen dieser Expert:innen zur Beratung und Betreuung. 

DGUV-Vorschriften 

  • DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) definiert allgemeine Pflichten, z. B. Selbstüberwachung, Unterweisung und Unfallmeldung. 

  • DGUV Vorschrift 2 verpflichtet zur Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie regelmäßigen Unterweisungen gemäß ASiG. 

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 

  • Bezieht sich auf sichere Bereitstellung, Verwendung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln und Maschinen. 

  • Enthält detaillierte Vorgaben zur Prüfung technischer Arbeitsmittel und Fristen für wiederkehrende Kontrollen. 

Weitere wichtige Regelwerke 

  • BioStoffV (Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen) 

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für Gestaltung sicherer Arbeitsplätze 

Durch das Zusammenspiel dieser Vorschriften stellen Arbeitgeber:innen sicher, dass alle Aspekte der Arbeitssicherheit abgedeckt sind – von der generellen Organisation bis zur speziellen Handhabung von Gefahrstoffen und Maschinen. Regelmäßige Schulungen, Dokumentationen und Audits gewährleisten die Rechtskonformität und schützen Unternehmen vor Bußgeldern und Haftungsrisiken. 

Entwicklung der gesetzlichen Regelungen in der Arbeitssicherheit 


1996 wurde der Arbeits- und Gesundheitsschutz in deutschen Unternehmen und Verwaltungen neu geregelt, europäisches in nationales Recht umgesetzt. Das seither geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern; sein wichtigstes Ziel ist in § 1 verankert – die Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. 


In der Praxis bedeutet dies: Der Arbeitgeber ist für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich und hat Vorsorge gegen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen. Er muss dazu Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen, die ihn entsprechend beraten und unterstützen. Die Beschäftigten haben ein Recht darauf, über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz unterwiesen zu werden, und die Pflicht, die für ihren Arbeitsplatz geltenden Vorschriften zu beachten. 

Die Arbeitssicherheit wird von staatlichen Aufsichtsbehörden wie den Gewerbeaufsichtsämtern sowie von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) überwacht. Zudem tragen interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Einhaltung der Vorschriften bei. Regelmäßige Inspektionen und Audits helfen dabei, Schwachstellen aufzudecken und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit effizient umzusetzen. 

Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV-Vorschriften einzuhalten. Verstöße können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. 

Bußgelder und Verwarnungen 

  • Die Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften verhängen bei Pflichtverletzungen oft Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro. 

  • Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße führen zu höheren Geldstrafen und behördlichen Auflagen (z. B. sofortige Stilllegung gefährlicher Maschinen). 

Strafrechtliche Konsequenzen 

  • Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Verstößen (etwa Unterdrückung von Unfallmeldungen) kann die Geschäftsführung strafrechtlich belangt werden. 

  • Geld- oder Freiheitsstrafen können folgen, wenn Menschenleben gefährdet wurden. 

Zivilrechtliche Haftung 

  • Geschädigte Mitarbeitende oder deren Angehörige können Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen geltend machen. 

  • Versicherungen der Berufsgenossenschaft können Leistungen einschränken oder verweigern, wenn Präventionspflichten nicht erfüllt wurden. 

Betriebsschließung und Auflagen 

  • In extremen Fällen ordnen Behörden vorübergehende Betriebsschließungen oder Beschränkungen an, bis alle Mängel behoben sind. 

  • Auflagen können die Einführung zusätzlicher Kontrollsysteme oder die regelmäßige Berichterstattung an Aufsichtsbehörden umfassen. 

Eine lückenlose Dokumentation der Maßnahmen und eine proaktive Sicherheitskultur sind der beste Schutz vor Sanktionen. 

Arbeitssicherheitsmaßnahmen sind für Arbeitgeber:innen kein bloßer Kostenfaktor, sondern ein strategischer Gewinn für Betrieb und Team. Ein gezielt umgesetztes Sicherheitskonzept zahlt sich in mehrfacher Hinsicht aus. 

Reduzierung von Unfallkosten 

Unfälle verursachen nicht nur direkte Kosten (Behandlung, Lohnausfall, Sachschäden), sondern auch indirekte Kosten (Einarbeitung von Vertretung, Produktionsstillstände, Imageverlust). Mit präventiven Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnischen Vorrichtungen und regelmäßigen Unterweisungen sinkt die Unfallhäufigkeit deutlich. Dadurch reduzieren sich auch die Beiträge bei der Berufsgenossenschaft und langfristig die Gesamtkosten. 

Steigerung von Produktivität und Motivation 

Gesunde und geschützte Mitarbeitende arbeiten effizienter. Ein sicheres Arbeitsumfeld fördert das Vertrauen und die Zufriedenheit im Team. Geringere Fehlzeiten und höhere Motivation führen zu stabileren Prozessen und besserer Qualität. Klare Abläufe und Verantwortlichkeiten im Sicherheitsmanagement verschlanken zudem betriebliche Prozesse. 

Rechtliche und versicherungstechnische Vorteile 

Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (ArbSchG, ASiG, DGUV-Vorschriften) minimieren Sie Haftungsrisiken, Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Weniger Unfälle führen zu niedrigeren Versicherungsprämien und verbessern die Kalkulationssicherheit. 

Image und Wettbewerbsfähigkeit 

Unternehmen, die Arbeitssicherheit ernst nehmen, gelten als verantwortungsbewusst und attraktiv für Fachkräfte. Ein starkes Sicherheitsprofil wirkt positiv auf Kund:innen, Partner:innen und Bewerber:innen. Langfristig stärkt dies Ihre Marktposition und eröffnet Chancen auf Zertifizierungen (zB. ISO 45001). 

Ein umfassendes Arbeitssicherheitsmanagement zahlt sich nicht nur durch geringere Unfallzahlen aus, sondern bietet weitreichende betriebliche Vorteile. 

Geringere Ausfallzeiten und Kosten 

  • Weniger Unfälle bedeuten geringere Fehlzeiten und weniger Produktionsunterbrechungen. 

  • Einsparungen bei direkten Behandlungskosten und reduzierten Beiträgen zur Berufsgenossenschaft. 

Höhere Mitarbeiterbindung und Motivation 

  • Beschäftigte fühlen sich wertgeschätzt, wenn ihr Wohlbefinden geschützt wird. 

  • Zufriedene Teams zeigen höhere Leistungsbereitschaft und bleiben dem Unternehmen länger treu. 

Besseres Image im Markt 

  • Unternehmen mit hohem Sicherheitsstandard gelten als attraktive Arbeitgeber und überzeugen Kund:innen wie Geschäftspartner:innen. 

  • Positive Wahrnehmung stärkt das Employer Branding und erleichtert die Rekrutierung von Fachkräften. 

Innovationspotenziale durch präventive Technik 

  • Investitionen in moderne Sicherheitstechnologien (Sensorik, Automatisierung) optimieren Abläufe und erhöhen Effizienz. 

  • Proaktives Risikomanagement bietet Wettbewerbsvorteile und fördert kontinuierliche Verbesserungsprozesse (PDCA-Zyklus). 

Gut implementierte Arbeitssicherheit ist somit ein strategischer Erfolgsfaktor, der Gesundheitsschutz, Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringt. 

Eine Zertifizierung nach anerkannten Standards (z. B. ISO 45001) belegt, dass Ihr Unternehmen ein systematisches Arbeitsschutz-Managementsystem etabliert hat. Davon profitieren Sie in mehreren Bereichen: 

Nachweis eines professionellen Managementsystems 

Die Zertifizierung verlangt eine offizielle Auditierung Ihrer Prozesse: von der Gefährdungsbeurteilung über interne Audits bis zur Managementbewertung. Das schafft Transparenz und stellt sicher, dass Verantwortung, Abläufe und Dokumentation standardisiert und kontinuierlich verbessert werden. 

Vertrauenssteigerung bei Kund:innen und Partner:innen 

Ein externes Gütesiegel signalisiert Verlässlichkeit und Professionalität. Kunden, Lieferanten und Investoren erkennen, dass Sie Sicherheit und Gesundheitsschutz ernst nehmen. Dies kann Ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern. 

Strukturierter Verbesserungsprozess 

Zertifizierungsstandards schreiben regelmäßige Risikoanalysen, Zielvereinbarungen und Maßnahmenpläne vor. So schaffen Sie einen kontinuierlichen Verbesserungszyklus (PDCA-Zyklus), der nicht nur Sicherheitslücken schließt, sondern auch interne Abläufe optimiert und Kosten senkt. 

Geringere Versicherungsbeiträge 

Nachweislich gute Arbeitssicherheit kann sich positiv auf Ihre Beitragsbemessung bei der Berufsgenossenschaft auswirken. Weniger Unfälle und dokumentierte Präventionsmaßnahmen führen oft zu reduzierten Prämien und entlasten Ihr Budget dauerhaft. 

Motivation und Employer Branding 

Mitarbeitende fühlen sich in einem zertifizierten Unternehmen wertgeschätzt und sicher. Das stärkt die Bindung ans Unternehmen, senkt Fluktuation und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber in Fachkräfte-Wettbewerben. 

Fazit: Eine Zertifizierung wie ISO 45001 signalisiert Kunden und Partnern ein hohes Sicherheitsbewusstsein, reduziert Haftungsrisiken und kann die Betriebseffizienz steigern. 

Zusätzlich erhöht eine Zertifizierung die Wettbewerbsfähigkeit, verbessert das Unternehmensimage und kann sogar finanzielle Vorteile durch niedrigere Versicherungsprämien bringen. 

Arbeitssicherheit erfordert sowohl einmalige als auch laufende Investitionen. Eine transparente Kostenplanung hilft, Budgets zielgerichtet einzusetzen und langfristig Einsparungen zu realisieren. 


Die Kosten für Arbeitssicherheitsmaßnahmen variieren je nach Branche und Betriebsgröße. Sie umfassen Ausgaben für Schulungen, Sicherheitsausrüstung, bauliche Schutzmaßnahmen und externe Beratungen. Langfristig sind diese Investitionen jedoch wirtschaftlich, da sie Unfallkosten und Produktionsausfälle reduzieren.  


Einmalige Investitionen 

  • Technische Maßnahmen: Anschaffung und Installation von Schutzvorrichtungen an Maschinen, Sicherheitstechnik (z. B. Schutzzäune, Not-Aus-Schalter) sowie ergonomische Arbeitsmittel. 

  • Software und Systeme: Einführung von digitalen Tools für Gefährdungsbeurteilung, Unfallmanagement und Unterweisungsdokumentation. 

  • Einrichtung von Schulungsräumen: Ausstattung von Seminarräumen oder E-Learning-Plattformen für Sicherheitstrainings. 

Laufende Kosten 

  • Wartung und Instandhaltung: Regelmäßige Überprüfung und Instandsetzung technischer Schutzsysteme, Arbeitsschutzkleidung und PSA. 

  • Schulungen und Unterweisungen: Planmäßige Sicherheitsunterweisungen, Auffrischungskurse und Prüfungen des Wissensstands. 

  • Arbeitsmedizinische Betreuung: Honorare für Betriebsärzt:innen, Vorsorgeuntersuchungen und arbeitsmedizinische Beratung. 

Beratungskosten 

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Externe oder interne SiFa unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. 

  • Zertifizierung und Audits: Kosten für ISO-Zertifizierungen, externe Audits und Urkundenverlängerungen, die oftmals alle drei Jahre anfallen. 

Einsparpotenziale 

  • Reduzierte Unfallkosten: Weniger Unfälle senken Ausgaben für Behandlung, Ausfall und Vertretung. 

  • Niedrigere Beitrags- und Prämienlast: Dokumentierte Präventionsmaßnahmen führen zu geringeren Beiträgen bei Berufsgenossenschaften und Versicherungen. 

  • Effizienzsteigerung: Durch optimierte Abläufe und moderne Sicherheitstechnik lassen sich Prozesskosten nachhaltig senken. 

Fazit: Mit einer strategischen Budgetplanung erreichen Sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen: Die initialen Aufwendungen amortisieren sich durch vermiedene Unfälle, geringere Versicherungsbeiträge und stabilere Arbeitsabläufe bereits nach kurzer Zeit. Kosteneinsparungen ergeben sich durch eine Senkung der Krankenstandskosten, weniger Ausfallzeiten und eine höhere Effizienz der Arbeitsabläufe. Darüber hinaus können Unternehmen staatliche Förderungen und finanzielle Anreize nutzen, um ihre Sicherheitsmaßnahmen kosteneffizient umzusetzen. 

Wir helfen Ihnen, die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen sicherer zu machen!  

Bundesweit stehen Ihnen qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Aufgrund unserer hohen Qualitätsstandards verfügen unsere Experten über ein umfangreiches Hintergrundwissen, beraten Sie ausführlich und erstellen für Sie alle für den Arbeitsschutz notwendigen Unterlagen. So erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Gefahren und Gefährdungen in Ihrem Unternehmen, können unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtssicherheit im Bereich Arbeitsschutz. Unsere Experten beraten Sie zu den gesetzlichen Mindestanforderungen, erarbeiten maßgeschneiderte Konzepte für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung. 


Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit beinhalten:  


  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation 

  • Hilfe bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen 

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen 

  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen 

  • Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen 

  • Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit

  • Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement 

  • Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen 

  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) 

  • Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen 


Unsere Kunden kommen aus allen Branchen mit unterschiedlichsten Betriebsgrößen mit einer Anzahl von Standorten in ganz Deutschland und Europa. Vom kleinen Friseurbetrieb bis zum führenden Telekommunikationsunternehmen – Betriebe aller Branchen und Größen nutzen unsere Expertise. 

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist Arbeitssicherheit nicht nur Pflicht, sondern auch wirtschaftlich relevant. Die FAQ bieten kompakte, rechtssichere Informationen zur Organisation, Verantwortung und praktischen Umsetzung betrieblicher Arbeitsschutzmaßnahmen.

FAQ für Mitarbeitende

Eigenschutz, Mitwirkung und sichere Arbeitsbedingungen. 

Hier finden Beschäftigte Antworten auf ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Arbeitssicherheit. Erklärt wird, wie Sie sich aktiv einbringen können und was ein sicherer Arbeitsplatz konkret bedeutet. 

Arbeitssicherheitsmaßnahmen kommen direkt Ihnen als Mitarbeitende:r zugute, indem sie Ihr Wohlbefinden, Ihre Arbeitsfähigkeit und Ihre gesundheitliche Zukunft aktiv schützen. 

Gesundheitliche Vorteile 

  • Unfallprävention: Durch technisch-organisatorische Vorkehrungen (z. B. sichere Maschinenabdeckungen, rutschfeste Bodenbeläge) sinkt das Risiko von Verletzungen erheblich. 

  • Berufskrankheiten vermeiden: Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Lärmreduzierung und angemessene Pausen minimieren langfristige gesundheitliche Belastungen wie Rückenschmerzen oder Hörschäden. 

  • Psychische Gesundheit stärken: Klare Sicherheitsprozesse und Schulungen bauen Stress ab und fördern ein Gefühl der Sicherheit im Arbeitsalltag. 

Arbeitsplatzsicherheit und Wohlbefinden 

  • Vertrauen in den Arbeitgeber: Wenn Sie spüren, dass Schutzmaßnahmen umgesetzt und regelmäßig überprüft werden, steigt Ihr Vertrauen in den Betrieb. 

  • Geringere Fehlzeiten: Weniger Unfälle und Erkrankungen bedeuten, dass Sie seltener ausfallen und Ihren Alltag besser planen können. 

  • Motivation und Zufriedenheit: Ein sicheres Umfeld wirkt sich positiv auf Ihre Arbeitsmotivation und Ihr Zugehörigkeitsgefühl aus. 

Mitbestimmung und Beteiligung 

  • Aktive Mitgestaltung: Sie können Risiken benennen und an Sicherheitsrunden sowie Arbeits­schutzausschüssen teilnehmen. 

  • Verbesserungsvorschläge einbringen: Ihre Beobachtungen vor Ort fließen direkt in Optimierungen ein. 

  • Schulungsteilnahme: Regelmäßige Unterweisungen stärken Ihr Verständnis für Gefahren und richtige Verhaltensweisen. 

Arbeitssicherheit schafft also nicht nur Schutz, sondern fördert Ihre Gesundheit, Zufriedenheit und Mitwirkung – wesentliche Bausteine für einen nachhaltigen und sicheren Arbeitsplatz

Als Arbeitnehmer:in stehen Ihnen laut Gesetz mehrere Schutzrechte und Mitbestimmungsrechte zu, damit Sie sicher und informiert Ihrer Arbeit nachgehen können. 

Mitbestimmungsrechte 

  • Arbeitsschutzausschuss: Sie haben das Recht, in betrieblichen Gremien (z. B. Arbeitsschutzausschuss) mitzuarbeiten und Entscheidungen zur Arbeitssicherheit mitzugestalten. 

  • Wahl von Sicherheitsbeauftragten: Sie können Sicherheitsbeauftragte aus Ihrem Team vorschlagen und wählen, die Ihre Interessen in Sicherheitsfragen vertreten. 

Informations- und Unterweisungsrecht 

  • Regelmäßige Unterweisungen: Sie haben Anspruch auf mindestens jährliche Schulungen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen und Notfallverfahren. 

  • Einblick in Gefährdungsbeurteilungen: Sie dürfen die betrieblichen Risikoanalysen und Betriebsanweisungen einsehen, um sich über relevante Gefährdungen zu informieren. 

Schutzrechte 

  • Zugang zu sicherer Arbeitsausrüstung: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenlos und in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. 

  • Verweigerungsrecht: Bei schweren oder unmittelbar drohenden Gefahren dürfen Sie die Arbeit verweigern, bis die Situation gefahrlos gestaltet ist (§ 15 ArbSchG). 

Durch diese Rechte sind Sie nicht nur passiver Empfänger von Schutzmaßnahmen, sondern aktiver Partner in der Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes. Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten und bleiben Sie informiert, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. 

Als Arbeitnehmer:in tragen Sie aktiv dazu bei, dass Sicherheitsmaßnahmen greifen und Unfälle vermieden werden. Ihre Pflichten lassen sich in drei Kernbereiche gliedern: 

Mitwirkungspflichten 

  • Einhaltung der Sicherheitsregeln: Befolgen Sie alle Betriebsanweisungen und Vorschriften (z. B. Maschinenbedienung, Umgang mit Gefahrstoffen) konsequent. 

  • PSA-Nutzung: Tragen Sie vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Handschuhe, Gehörschutz etc.) bestimmungsgemäß und prüfen Sie diese vor Gebrauch auf Schäden. 

Meldepflichten 

  • Gefahrenmeldung: Informieren Sie sofort Ihre Führungskraft oder den Sicherheitsbeauftragten, wenn Sie Mängel, Defekte oder unsichere Zustände bemerken (z. B. Defekte Schutzvorrichtung, Ölspur am Boden). 

  • Unfallanzeige: Bei jedem Arbeitsunfall, auch wenn er leicht erscheint, melden Sie diesen umgehend, damit die Ursache geklärt und Folgemaßnahmen eingeleitet werden können. 

Unterweisungs- und Schulungspflichten 

  • Teilnahme an Unterweisungen: Nehmen Sie regelmäßig an den vorgeschriebenen Schulungen teil und bestätigen Sie Ihre Anwesenheit. So bleiben Sie über aktuelle Gefährdungen und Verhaltensregeln informiert. 

  • Kenntnisnachweis: Bewahren Sie Teilnahmebestätigungen und ggf. Quiz-Ergebnisse oder Protokolle auf, um im Falle einer Kontrolle belegen zu können, dass Sie ordnungsgemäß unterwiesen wurden. 

Durch Ihre aktive Mitarbeit sorgen Sie dafür, dass Schutzmaßnahmen wirksam bleiben, das Team sicher arbeitet und die Unfallzahlen minimiert werden. Ihre Meldungen und Rückmeldungen sind unverzichtbar, um Arbeitsabläufe stetig zu verbessern und potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu beseitigen. 

Ein schneller und korrekt abgestimmter Ablauf nach einem Arbeitsunfall hilft, die Folgen zu begrenzen und zukünftige Unfälle zu verhindern. Beachten Sie dabei: 

Sofortmaßnahmen 

  • Erste Hilfe leisten: Helfen Sie Verletzten umgehend oder fordern Sie eine:n Ersthelfer:in. Setzen Sie bei Bedarf einen Notruf ab (Telefon 112). 

  • Unfallstelle sichern: Markieren oder sperren Sie den Gefahrenbereich (z. B. Warnbänder, Absperrung), um Folgeverletzungen zu vermeiden. 

Meldung und Dokumentation 

  • Führungskraft informieren: Melden Sie das Ereignis zeitnah Ihrem Vorgesetzten oder der Sicherheitsfachkraft, damit weitere Schritte eingeleitet werden. 

  • Unfallbericht erstellen: Beschreiben Sie den Hergang schriftlich (Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, genaue Unfallursache). Dokumentation ist Grundlage für eine fundierte Unfallanalyse. 

Nachsorge und Prävention 

  • Unfalluntersuchung unterstützen: Geben Sie gemeinsam mit Kolleg:innen und Verantwortlichen ein Unfallgespräch zur Klärung der Ursachen. 

  • Maßnahmenumsetzung: Beteiligen Sie sich an der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen (z. B. Anpassung von Arbeitsabläufen, zusätzliche Unterweisungen), um ähnliche Unfälle künftig zu vermeiden. 

Mit diesen Schritten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur raschen Hilfeleistung, rechtssicheren Dokumentation und nachhaltigen Verbesserung Ihrer Arbeitsumgebung. 

Damit Gefahrenquellen schnell beseitigt und Unfälle vermieden werden, ist Ihre zügige Meldung entscheidend. Nutzen Sie folgende Wege und Hinweise: 

Meldewege und Ansprechpartner:innen 

  • Direkte Meldung an Vorgesetzte: Informieren Sie Ihre Führungskraft sofort persönlich oder telefonisch über erkannte Gefährdungen. 

  • Sicherheitsbeauftragte: Wenden Sie sich an die oder den benannten Sicherheitsbeauftragte:n in Ihrem Team, wenn Ihr:e Vorgesetzte:r nicht erreichbar ist. 

  • Digitale Meldesysteme: Viele Betriebe bieten inzwischen Apps oder Intranet-Tools an, über die Sie Gefahren mit Foto und Standortbeschreibung dokumentieren können. 

Dokumentation der Gefahrenanzeige 

  • Schriftliche Erfassung: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und Art der Gefahr (z. B. defektes Geländer, ausgelaufene Flüssigkeit). 

  • Beweissicherung: Machen Sie – falls möglich – ein kurzes Foto oder Video, um den Zustand zu belegen. 

  • Nachverfolgung: Erfragen Sie bei Ihrer Führungskraft oder der Sicherheitsfachkraft, bis wann mit der Behebung gerechnet werden kann, und erkundigen Sie sich nach dem Ergebnis. 

Verhalten nach der Meldung 

  • Absperrung oder Kennzeichnung: Sichern oder kennzeichnen Sie die Gefahrenstelle vorübergehend, um andere Kolleg:innen zu warnen. 

  • Rückmeldung geben: Informieren Sie Ihre Führungskraft, sobald Sie eine Behebung bemerken, oder weisen Sie erneut auf ungelöste Risiken hin. 

  • Mitwirkung: Unterstützen Sie bei Bedarf bei der Prüfung oder Beseitigung (z. B. Bereitstellen von Ersatzteilen) und geben Sie Feedback, ob die Maßnahme wirksam ist. 

Durch klare, zeitnahe und dokumentierte Meldungen steigern Sie die Sicherheit aller im Betrieb und tragen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei. 

Ja, bei schwerwiegenden oder unmittelbar drohenden Gefahren dürfen Sie die Arbeit verweigern – ohne Nachteile befürchten zu müssen. 

Rechtliche Grundlage 

§ 15 Abs. 1 ArbSchG: Sie dürfen Arbeiten einstellen, wenn eine ernsthafte Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht und keine sofortige Abhilfe möglich ist. 

Vorgehensweise zur Verweigerung 

  1. Gefahr erkennen und bewerten: Stellen Sie zunächst fest, ob die Situation eine erhebliche Gefahr darstellt (z. B. defekte Sicherungseinrichtung, offene Stromleitung). 

  2. Meldung der Gefahr: Informieren Sie unverzüglich Ihre Führungskraft oder die Sicherheitsfachkraft, damit die Gefahrenquelle offiziell erkannt wird. 

  3. Arbeit einstellen: Wenn keine sofortige Behebung möglich ist, unterlassen Sie die gefährliche Tätigkeit, bis eine Gefährdungsbeurteilung erfolgt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. 

Schutz vor Nachteilen 

  • Recht auf Verweigerung: Sie handeln gesetzeskonform und dürfen keine Sanktionen befürchten, solange Ihre Einschätzung nachvollziehbar und gut begründet ist. 

  • Dokumentation: Halten Sie Datum, Uhrzeit und Gründe für die Verweigerung schriftlich fest und lassen Sie die Meldung von Ihrer Führungskraft bestätigen. 

  • Wiedereinstieg: Arbeiten Sie wieder, sobald die Gefahr behoben wurde und Sie eine Freigabe durch die Verantwortlichen erhalten haben. 

Indem Sie Ihr Verweigerungsrecht sachgerecht nutzen, schützen Sie sich selbst und Ihre Kolleg:innen – und führen dazu, dass Gefahrenstellen professionell und nachhaltig beseitigt werden.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient als letzte Verteidigungslinie, wenn technische und organisatorische Maßnahmen allein nicht ausreichen. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin ist verpflichtet, Ihnen geeignete PSA kostenlos und in ausreichender Stückzahl bereitzustellen. 

Pflicht-PSA nach Gefährdung 

  • Kopfschutz: Schutzhelm auf Baustellen, in Hallen mit herabfallenden Gegenständen oder bei Arbeiten in der Höhe 

  • Hand- und Armschutz: Schnittfeste Handschuhe in der Metallverarbeitung, Chemikalienschutzhandschuhe im Labor, hitzebeständige Handschuhe in der Gießerei 

  • Fußschutz: Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe in der Industrie, rutschhemmende Schuhe in der Gastronomie 

  • Gehör- und Augenschutz: Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz in lärmintensiven Bereichen; Schutzbrille oder Gesichtsschutz bei Funkenflug, Spritzern oder Staubbelastung 

  • Atemschutz: Halb- oder Vollmasken mit Wechsel­filtern bei Feinstaub, Rauch, Gasen oder Dämpfen 

Anspruchsrahmen und Bereitstellung 

  • Kostenfrei und individuell angepasst: Arbeitgeber:innen müssen PSA unentgeltlich zur Verfügung stellen und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen (z. B. passgenaue Handschuhe). 

  • Anzahl und Austausch: Es muss ausreichend Ersatz vorhanden sein, damit bei Verschleiß oder Hygienebedarf ein schneller Wechsel möglich ist. 

  • Unterweisung und Anleitung: Vor der ersten Nutzung erhalten Sie eine Einweisung in Funktion, Pflege und Lagerung der PSA. 

Kontrolle und Instandhaltung 

  • Regelmäßige Prüfungen: PSA ist nach Herstellervorgaben und gesetzlichen Prüfintervallen auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen (z. B. jährlich für Atemmasken). 

  • Eigenverantwortung: Sie prüfen die PSA vor jedem Einsatz auf Schäden und melden Mängel sofort Ihrer Führungskraft oder Sicherheitsfachkraft. 

Durch konsequente Nutzung und Pflege der bereitgestellten PSA schützen Sie sich wirksam vor spezifischen Gefährdungen. Eine enge Zusammenarbeit mit Arbeitgeber:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit stellt sicher, dass Sie jederzeit optimal ausgestattet sind. 

Nach einem Arbeitsunfall greift in Deutschland das System der gesetzlichen Unfallversicherung und verschiedene weitere Leistungen, damit Sie schnell wieder arbeitsfähig sind und keine finanziellen Nachteile entstehen. 

Leistungen der Berufsgenossenschaft 

  • Medizinische Versorgung und Rehabilitation: Die zuständige Berufsgenossenschaft übernimmt alle notwendigen Behandlungskosten, Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen. 

  • Verletztengeld: Nach dem Entgeltfortzahlungszeitraum (in der Regel sechs Wochen) zahlt die Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld in Höhe von etwa 80 % des Brutto­entgelts. 

  • Rentenleistungen: Bei dauerhaften Gesundheitsschäden kann eine Rente oder eine einmalige Entschädigung ausgezahlt werden. 

Arbeitgeberleistungen 

  • Entgeltfortzahlung: Arbeitgeber:innen zahlen in den ersten sechs Wochen nach dem Unfall das volle Entgelt weiter. 

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Unterstützende Maßnahmen im Betrieb (z. B. stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitsplatzanpassungen), die Arbeitgeber:innen gemeinsam mit Ihnen und betriebsärztlicher Beratung umsetzen. 

Zusätzliche Unterstützungsangebote 

  • Berufsfördernde Leistungen: Umschulungen oder Weiterbildungen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in Ihren alten Beruf zurückkehren können. 

  • Hilfsmittel: Kosten für orthopädische Schuhe, Gehhilfen oder andere technische Hilfsmittel übernimmt die Berufsgenossenschaft. 

Private Absicherung und Zuzahlungen 

  • Zusatzversicherungen: Ergänzende private Unfallversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen können Leistungen erweitern, z. B. Übergangs­geld oder Tagegelder. 

  • Eigenanteile: In der Regel entstehen Ihnen keine Zuzahlungen für die medizinische Versorgung und Reha, da die Berufsgenossenschaft die kompletten Kosten trägt. 

Durch das Zusammenwirken von Entgeltfortzahlung, Berufsgenossenschaft und betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahmen ist finanziell und medizinisch für Ihre Versorgung gesorgt. Nutzen Sie zudem Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung, um langfristig fit zu bleiben. 

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Mitarbeitende spielen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz. Die Antworten in diesem Bereich fördern Bewusstsein, Mitverantwortung und Handlungssicherheit im Arbeitsalltag – für mehr Schutz, Klarheit und gesundes Arbeiten.

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