Diese Seite beantwortet zentrale Fragen rund um das Arbeitsschutzgesetz – verständlich, praxisnah und rechtskonform.
Unternehmen und Beschäftigte erhalten hier einen kompakten Überblick über Pflichten, Rechte und gesetzliche Anforderungen.
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Unternehmen und Beschäftigte erhalten hier einen kompakten Überblick über Pflichten, Rechte und gesetzliche Anforderungen.
Antworten auf häufige Fragen zum Arbeitsschutzgesetz für Arbeitgeber und Mitarbeitende. Pflichten, Rechte und praktische Tipps einfach erklärt.
Das Arbeitsschutzgesetz regelt den Schutz von Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Es legt verbindliche Sicherheits- und Gesundheitsstandards für Arbeitsplätze fest und sorgt dafür, dass Menschen bei der Arbeit wirksam vor gesundheitlichen Risiken geschützt sind.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein deutsches Bundesgesetz und bildet die Grundlage für den Schutz von Beschäftigten vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz. Es wurde 1977 verabschiedet und seither mehrfach angepasst. Es ist Teil des Sozialgesetzbuchs und gilt für alle Beschäftigten in Deutschland.
Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen, Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu müssen sie Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch ermitteln und beurteilen. Auf dieser Basis müssen geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel:
technische und organisatorische Maßnahmen zur Unfallverhütung,
Schulungen für Mitarbeitende,
klare Vorgaben zur Vermeidung betrieblicher Gefahren.
Das Arbeitsschutzgesetz enthält zudem Vorgaben zur Gestaltung und Ausstattung von Arbeitsplätzen sowie zur Einhaltung geltender Arbeitsschutzvorschriften.
Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes
Das Gesetz formuliert in erster Linie allgemeine Schutzziele und Anforderungen. Konkrete Verhaltensvorschriften enthält es nicht. Dadurch ist es branchenübergreifend anwendbar und lässt Raum für individuelle Lösungen im Betrieb.
Detaillierte Vorgaben für spezielle Situationen oder Gefährdungen liefern ergänzende Gesetze, Verordnungen und technische Regelwerke des Arbeitsschutzes.
Europäische Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
Mit der europäischen Rahmenrichtlinie 89/391/EWG („Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“) wurden europaweit geltende Mindeststandards geschaffen. Die Mitgliedstaaten können diese Vorgaben durch strengere nationale Regelungen erweitern. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Richtlinie durch das Arbeitsschutzgesetz.
Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist es, Beschäftigte vor Unfällen und gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen.
Dazu verpflichtet es Unternehmen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere:
die Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsplatz,
den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln,
die ergonomische Gestaltung von Arbeitsstätten,
den Schutz auf Baustellen,
die sichere Nutzung von Bildschirmgeräten,
den Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen,
das Heben und Tragen von Lasten,
den Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen,
den besonderen Schutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten.
Das Arbeitsschutzgesetz legt die Rechte und Pflichten von Unternehmen und Beschäftigten fest.
Es verpflichtet Arbeitgebende, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Arbeit sicher und gesund zu gestalten. Dazu gehört insbesondere, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen. Auf dieser Grundlage müssen geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt und regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf angepasst werden.
Arbeitgebende mit mehr als zehn Beschäftigten sind verpflichtet, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung schriftlich zu dokumentieren. Weitere gesetzliche Pflichten umfassen:
den Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation,
die Unterweisung der Beschäftigten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz,
die Organisation von Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen und arbeitsmedizinischer Vorsorge.
Auch die Rechte und Pflichten der Beschäftigten werden im Gesetz geregelt. Zudem beschreibt es die Überwachung und Beratung der Unternehmen durch die Arbeitsschutzbehörden.
Verordnungen im Arbeitsschutzrecht
Im Arbeitsschutzrecht konkretisieren Verordnungen die allgemeinen Pflichten zur Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Diese betreffen unter anderem:
die Benutzung von Arbeitsmitteln,
die Gestaltung von Arbeitsstätten,
den Arbeitsschutz auf Baustellen,
die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen,
die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen,
die manuelle Handhabung von Lasten (Heben und Tragen),
den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen,
den Umgang mit Gefahrstoffen,
den Schutz werdender und stillender Mütter (Beschäftigungsbeschränkungen).
Das aktuell geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde am 7. August 1996 verabschiedet und trat am 21. August 1996 in Kraft. Es bildet die zentrale rechtliche Grundlage im deutschen Arbeitsschutzrecht und verpflichtet alle Unternehmen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Gefährdungsbeurteilung: Gefahren erkennen und reduzieren
Eine der wichtigsten Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG. Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, diese Beurteilung durchzuführen.
Dabei können sowohl normative Beurteilungskriterien (z. B. gesetzlich festgelegte Grenzwerte) als auch subjektive Kriterien (z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit oder mögliche Schwere eines Gesundheitsschadens) berücksichtigt werden.
Mögliche Gefährdungspotenziale in der Praxis
Laut § 5 ArbSchG können Gefährdungen insbesondere entstehen durch:
die Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen,
physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen,
Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, Maschinen, Geräten und Anlagen,
Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten,
unzureichende Qualifikation oder Unterweisung der Beschäftigten,
psychische Belastungen bei der Arbeit.
Dokumentation und Unterweisung
Gemäß § 6 ArbSchG müssen Unternehmen über alle erforderlichen Unterlagen verfügen, die die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die getroffenen Schutzmaßnahmen und deren Überprüfung belegen. Bei gleichartigen Gefährdungen reicht eine zusammengefasste Darstellung aus.
Zusätzlich besteht gemäß § 12 ArbSchG die Pflicht, die Beschäftigten regelmäßig und angemessen zu unterweisen – etwa zur sicheren Durchführung ihrer Tätigkeiten und zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen.
Weitere relevante Verordnungen
Neben dem Arbeitsschutzgesetz gelten je nach Tätigkeitsfeld zusätzliche Verordnungen. Dazu zählen unter anderem:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
Baustellenverordnung (BaustellV),
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV),
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm),
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV),
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV),
Biostoffverordnung (BioStoffV),
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Das Arbeitsschutzgesetz hat das Ziel, sichere und menschengerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten – eine zentrale Voraussetzung für ein gesundes Berufsleben. Arbeitgeber:innen tragen die Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeitenden. Sie müssen Arbeitsschutzmaßnahmen in die betriebliche Praxis integrieren, um präventiv zu wirken. So sichern sie nicht nur das Wohl der Mitarbeitenden, sondern auch die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit ihres Betriebs.
Laut § 1 des Arbeitsschutzgesetzes („Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“) sollen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen gesichert und verbessert werden.
Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber:innen und Beschäftigten der privaten Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe sowie der Landwirtschaft. Das bedeutet: Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, für den Schutz der Beschäftigten zu sorgen und sie bei der Arbeit keinen gesundheitlichen Gefahren auszusetzen.
Unternehmen sind verpflichtet, gesetzliche Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu beachten und umzusetzen.
Beispielsweise regeln folgende Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes zentrale Unternehmenspflichten:
§ 3 ArbSchG: Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen,
§§ 5 und 6 ArbSchG: Beurteilung der Arbeitsbedingungen und deren Dokumentation,
§ 11 ArbSchG: arbeitsmedizinische Vorsorge,
§ 12 ArbSchG: Unterweisung der Beschäftigten.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz gelten weitere wichtige Regelwerke, unter anderem:
Gefahrstoffverordnung,
Arbeitsstättenverordnung,
Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm),
Biostoffverordnung,
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV),
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Die Unfallverhütungsvorschriften fordern von Unternehmen Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Für Beschäftigte legen sie Verhaltenspflichten fest, regeln arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und die Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Vorschriften, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen. Dazu gehören unter anderem:
der sichere Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen,
der Schutz vor Lärm und Vibrationen,
Maßnahmen zur Betriebs- und Anlagensicherheit,
der Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln,
der Schutz vor künstlicher optischer Strahlung.
Konkrete Vorgaben enthalten entsprechende Verordnungen, zum Beispiel:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
Biostoffverordnung (BioStoffV),
Verordnung zum Schutz vor Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) sowie
die dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) oder Gefahrstoffe (TRGS).
Diese Vorschriften regeln detailliert, wie sichere Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Bereichen umzusetzen sind.
Dem deutschen Arbeitsschutzrecht liegt das europäische Arbeitsschutzrecht zugrunde. In Deutschland ist das Arbeitsschutzrecht hierarchisch aufgebaut: Seit 1996 bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die zentrale gesetzliche Grundlage. Weitere Arbeitsschutzgesetze werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet.
Auf Basis gesetzlicher Ermächtigungen erlässt das BMAS Verordnungen zum Arbeitsschutz. Diese Verordnungen werden durch staatliche Richtlinien und Technische Regeln konkretisiert. In deren Ausarbeitung sind unter anderem die Bundesländer, Vertreter:innen von Arbeitgebenden und Beschäftigten, Unfallversicherungsträger sowie weitere Institutionen eingebunden. Die Geschäftsführung dieser Ausschüsse übernimmt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Unfallversicherungsträger unterstützen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes
Zusätzlich gilt das autonome Regelwerk der Unfallversicherungsträger, insbesondere die DGUV-Vorschriften. Die Umsetzung dieser Vorschriften wird durch Aufsichtsdienste überwacht. Darüber hinaus stellen die Unfallversicherungsträger ihren Mitgliedsunternehmen Regeln und Grundsätze zur Verfügung, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterstützen.
Weitere Orientierung bieten technische Normen und Richtlinien, etwa vom:
Deutschen Institut für Normung (DIN),
Europäischen Komitee für Normung (CEN),
International Organization for Standardization (ISO),
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN),
Verein Deutscher Ingenieure (VDI).
Diese Normen konkretisieren die Anforderungen für die betriebliche Praxis. Wichtig dabei: Regeln, Grundsätze, Normen und Richtlinien sind nicht rechtsverbindlich. Unternehmen dürfen auch alternative Maßnahmen umsetzen, solange sie damit das gleiche Schutzziel erreichen.
Zuständige Behörden für den Arbeitsschutz
Für den Arbeitsschutz in Deutschland sind verschiedene Bundes- und Landesbehörden verantwortlich, unter anderem:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU),
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR),
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI).
Beschäftigte haben das Recht auf:
ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld,
regelmäßige und verständliche Unterweisungen zur Arbeitssicherheit,
angemessene Schutzmaßnahmen durch das Unternehmen.
Diese Rechte sollen sicherstellen, dass Gesundheitsgefahren frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Unternehmen sind verpflichtet,
die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden bei der Arbeit zu gewährleisten,
alle geltenden Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten,
regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen,
Maßnahmen zur Prävention umzusetzen und zu dokumentieren,
sowie die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen.
Unternehmen, die gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen, müssen mit verschiedenen Sanktionen rechnen, zum Beispiel:
Geldbußen,
Arbeitsverboten,
dem Entzug von Genehmigungen,
oder anderen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen.
Ziel dieser Sanktionen ist es, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durchzusetzen und den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen.
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Diese FAQ-Seite bietet kompakte, verständliche Informationen für Unternehmen und Mitarbeitende – zur rechtssicheren Umsetzung und zum besseren Verständnis aller Pflichten und Schutzrechte.