Mit Wirkung zum 29. November 2024 wurde die DGUV Vorschrift 2 überarbeitet. Ziel: Die Arbeitswelt realitätsnäher gestalten – und gleichzeitig Rechtssicherheit schaffen. Für Betriebe heißt das: neue Spielräume, aber auch neue Pflichten.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Neue Betriebsgrößengrenze: Erst ab 20 Beschäftigten greift künftig die Regelbetreuung.
Neue Qualifikationen zugelassen: Auch Fachleute aus Medizin, Natur- oder Sozialwissenschaften können zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zugelassen werden.
Digitalisierung geregelt: Beratungsleistungen dürfen bis zu 50 % digital erbracht werden – sofern Präsenzanteile und Kenntnis der Betriebsverhältnisse sichergestellt sind.
Berichte erweitert: Fortbildungen und digitale Tools müssen künftig dokumentiert werden.
Für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden gelten erweiterte Anforderungen – etwa bei der Organisation der Ersten Hilfe oder der Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen. Auch der Zeitansatz in der Grundbetreuung wurde reformiert: Es zählt nur noch der individuelle Mindestanteil – nicht mehr die pauschale Stundenformel.