Diese Seite beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema Erste Hilfe im Betrieb. Unternehmen und Mitarbeitende erfahren, welche Maßnahmen im Notfall Leben retten – rechtlich abgesichert, praxisnah erklärt und sofort umsetzbar.
Erste Hilfe
)
Allgemeine FAQ
In den allgemeinen FAQs erfahren Sie, was Erste Hilfe bedeutet, warum sie so wichtig ist und welche Maßnahmen jeder kennen sollte – für mehr Sicherheit im Alltag, Beruf und in Notfällen.
Erste Hilfe umfasst alle sofortigen Maßnahmen zur Lebensrettung und Stabilisierung verletzter oder erkrankter Personen – sie kann Leben retten, bevor professionelle Hilfe eintrifft.
Definition und Ziel
Erste Hilfe ist die unverzügliche Hilfeleistung bei Unfällen, plötzlichen Erkrankungen oder Verletzungen
Ziel: Leben retten, Schäden begrenzen, weitere Gefahren vermeiden
Sie umfasst sowohl körperliche Hilfe als auch das Absetzen eines Notrufs
Warum ist Erste Hilfe so wichtig?
Innerhalb der ersten Minuten entscheidet sich oft der Verlauf eines Notfalls
Jede Minute ohne Hilfe kann die Überlebenschance um bis zu 10 % senken (z. B. bei Herzstillstand)
Gut geschulte Ersthelfer:innen überbrücken die Zeit, bis der Rettungsdienst eintrifft
Häufige Notfallsituationen
Herz-Kreislauf-Stillstand
Atemnot
Bewusstlosigkeit
Blutungen, Wunden
Knochenbrüche, Verbrennungen
Unfälle im Haushalt, Betrieb oder Straßenverkehr
Erste Hilfe beinhaltet:
Absichern der Unfallstelle
Notruf absetzen (112)
Lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage oder Herz-Lungen-Wiederbelebung
Psychische Betreuung und Beruhigung
Verantwortung und Pflicht
Jede Person ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten (§ 323c StGB)
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar – Hilfeleistung ist dagegen rechtlich abgesichert
Fazit
Erste Hilfe rettet Leben – schnell, entschlossen und richtig angewendet. Jede:r kann helfen, jede:r muss helfen. Deshalb ist Wissen über Erste Hilfe essenziell – im Alltag wie im Beruf.
Zur Ersten Hilfe bei medizinischen Notfällen gehören lebensrettende Sofortmaßnahmen und unterstützende Handlungen – abgestimmt auf die jeweilige Situation und das Ziel, Leben zu retten und den Zustand der betroffenen Person zu stabilisieren.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Bewusstsein prüfen
Reaktion durch Ansprechen oder sanftes Schütteln prüfen
Notruf absetzen – 112
Wer? Wo? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen
Atemkontrolle
Brustkorbbewegung, Atemgeräusche, Luftstrom prüfen
Stabile Seitenlage
Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung
Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Keine Atmung: 30x Herzdruckmassage, 2x Beatmung
100–120 Drucke pro Minute, 5–6 cm tief
Defibrillator einsetzen (AED)
Automatischer externer Defibrillator (Anleitung folgt per Sprachansage)
Weitere Maßnahmen je nach Notfallart
Blutstillung bei starken Blutungen
Kühlung bei Verbrennungen
Ruhigstellung bei Knochenbrüchen
Beruhigung und Betreuung Betroffener
Schutz vor Unterkühlung (z. B. Rettungsdecke)
Was Sie NICHT tun sollten
Keine Medikamente verabreichen
Keine gefährlichen Bergungsversuche ohne Eigenschutz
Nicht zögern – lieber falsch als gar nicht handeln
Hilfsmittel
Verbandkasten (DIN 13164)
Schutzhandschuhe
Beatmungstuch
AED (automatisierter externer Defibrillator)
Fazit
Erste Hilfe ist einfach – wenn man die wichtigsten Maßnahmen kennt. Mit wenigen gezielten Handgriffen retten Sie Leben und gewinnen Zeit, bis der Rettungsdienst übernimmt.
In Deutschland ist jede Person gesetzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet – sobald sie Zeuge eines medizinischen Notfalls wird. Wer nicht hilft, obwohl es zumutbar wäre, macht sich strafbar.
Gesetzliche Grundlage
§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen nicht hilft, obwohl es zumutbar und gefahrlos möglich wäre, macht sich strafbar
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Wer ist konkret verpflichtet?
Jede Privatperson: z. B. Zeuge eines Unfalls oder medizinischen Notfalls
Beschäftigte im Betrieb: bei Notfällen im Arbeitsumfeld
Besondere Verantwortung bei Ersthelfer:innen und medizinischem Personal
Was gilt als „zumutbar“?
Hilfe darf den Helfenden nicht selbst gefährden
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem persönlichen Wissen und der Situation
Auch das Absetzen eines Notrufs gilt bereits als Erste Hilfe
Was gilt im Betrieb?
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Zahl an Ersthelfer:innen bereitstellen (§ 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)
Mitarbeitende dürfen Erste Hilfe nicht verweigern, wenn sie unterwiesen wurden
Dokumentationspflicht nach geleisteter Hilfe
Was passiert bei unterlassener Hilfe?
Juristische Folgen (Strafe nach StGB)
Moralische Verantwortung
Ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen im Betrieb
Fazit
Jede:r ist zur Ersten Hilfe verpflichtet. Wer hilft, wird rechtlich geschützt – wer nicht hilft, macht sich strafbar. Deshalb: Wissen auffrischen, helfen, Leben retten.
Erste-Hilfe-Kurse können bei anerkannten Anbietern wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder Maltesern absolviert werden – der Kurs ist in der Regel für 2 Jahre aktuell und sollte regelmäßig aufgefrischt werden.
Wer bietet Erste-Hilfe-Kurse an?
BG prevent
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Johanniter-Unfall-Hilfe
Malteser Hilfsdienst
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
Inhalte des Kurses
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (z. B. HLW, stabile Seitenlage)
Verhalten bei Bewusstlosigkeit, Atemnot, Herzinfarkt, Schlaganfall
Versorgung von Wunden, Brüchen, Schockzuständen
Umgang mit AED (Defibrillator)
Maßnahmen im Betrieb, im Verkehr und zu Hause
Dauer und Aufbau
Grundkurs: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (eintägig)
Auffrischungskurse: je nach Anbieter kürzer möglich
Spezialkurse: z. B. für betriebliche Ersthelfer:innen, Führerscheinbewerber:innen, Eltern
Gültigkeit und Auffrischung
Rechtlich gibt es keine festgelegte Verfallsfrist
Für betriebliche Ersthelfer:innen: alle 2 Jahre verpflichtende Fortbildung
Für Privatpersonen: regelmäßige Auffrischung alle 2–3 Jahre empfohlen
Anmeldung und Kosten
Onlinebuchung oder telefonische Anmeldung
Kosten: ca. 30–50 €
Für betriebliche Ersthelfer:innen oft durch die Berufsgenossenschaft erstattungsfähig
Fazit
Erste-Hilfe-Kurse sind leicht zugänglich, kompakt und lebenswichtig. Für Unternehmen verpflichtend, für Privatpersonen sinnvoll – jeder Kurs erhöht Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen.
In einem Erste-Hilfe-Kurs lernt man, wie man bei medizinischen Notfällen schnell, richtig und selbstsicher reagiert – das Gelernte kann in nahezu allen Lebensbereichen lebensrettend eingesetzt werden.
Was wird im Kurs vermittelt?
Notfallmanagement: Absichern, Notruf absetzen, helfen
Lebensrettende Maßnahmen:
Stabile Seitenlage
Wiederbelebung (HLW)
Umgang mit Defibrillator (AED)
Wundversorgung:
Druckverbände, Pflaster, Schockbehandlung
Maßnahmen bei:
Atemnot, Asthma, Herzinfarkt, Schlaganfall
Stromunfällen, Vergiftungen, Verbrennungen
Rechtliche Aspekte:
Hilfeleistungspflicht, Haftungsfragen, Selbstschutz
Einsatzgebiete im Alltag
Im Straßenverkehr: Erste Hilfe nach einem Unfall
Im Haushalt: Verbrennungen, Stürze, Schnittverletzungen
Im Betrieb: Kolleg:in mit Kreislaufkollaps, Herzinfarkt
Im Sportverein: Knochenbrüche, Bänderverletzungen
Im öffentlichen Raum: Panikattacken, Bewusstlosigkeit, allergischer Schock
Besondere Vorteile
Mehr Sicherheit und Selbstvertrauen in Ausnahmesituationen
Fähigkeit, Leben zu retten oder Folgeschäden zu verhindern
Beitrag zur Solidarität und sozialen Verantwortung
Fazit
Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt praxisnahes Wissen, das im Alltag Leben retten kann. Ob zu Hause, unterwegs oder im Job – Erste Hilfe kann jede:r brauchen und jede:r leisten.
Fazit: Allgemeine FAQ
Die allgemeinen FAQs verdeutlichen die Bedeutung von Erster Hilfe für jede:n Einzelne:n. Sie schaffen Verständnis, fördern Hilfsbereitschaft und stärken das Wissen für schnelle Reaktionen in medizinischen Notfällen.
FAQ für Arbeitgeber
Diese Fragen richten sich an Arbeitgeber und erklären, welche rechtlichen Pflichten zur Ersten Hilfe im Betrieb bestehen – von der Ausstattung bis zur Organisation und Dokumentation.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation im Unternehmen sicherzustellen – dazu zählen geschulte Ersthelfer:innen, geeignete Ausrüstung und regelmäßige Unterweisungen.
Rechtliche Grundlage
§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Konkrete Pflichten für Arbeitgeber
Bestellung und Schulung einer ausreichenden Zahl von Ersthelfer:innen
Ausstattung mit vollständigem und griffbereitem Erste-Hilfe-Material
Einrichtung eines gut erreichbaren Verbandskastens
Aushang wichtiger Notrufnummern und Ansprechpersonen
Regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeitenden zur Ersten Hilfe
Dokumentation von Unfällen und Erste-Hilfe-Leistungen
Organisation von Meldeketten und Maßnahmen im Notfall
Besonderheiten je nach Branche
Industrie, Handwerk: höheres Verletzungsrisiko → erhöhte Anforderungen
Büroarbeitsplätze: geringeres Risiko → Basismaßnahmen erforderlich
Gefährdungsbeurteilung hilft bei passender Planung
Verantwortung bei Delegation
Arbeitgeber bleibt in der Verantwortung, auch wenn Aufgaben (z. B. Materialpflege) delegiert werden
Fazit
Arbeitgeber tragen eine zentrale Verantwortung für die Erste Hilfe im Unternehmen. Wer vorausschauend plant, schützt Leben, erfüllt gesetzliche Pflichten und erhöht die Sicherheit für alle.
Die Anzahl betrieblicher Ersthelfer:innen ist gesetzlich geregelt – je nach Unternehmensart und Beschäftigtenzahl müssen mindestens 5 % oder 10 % der Mitarbeitenden geschult sein.
Regelungen laut DGUV Vorschrift 1
Verwaltungs- und Bürobereiche: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten
Übrige Betriebe (z. B. Industrie, Handwerk, Bau): mindestens 10 %
Einrichtungen mit Kindern/Jugendlichen: zusätzliche Anforderungen je nach Träger
Beispielhafte Berechnungen
40 Büroangestellte → mindestens 2 Ersthelfer:innen
25 Produktionsmitarbeitende → mindestens 3 Ersthelfer:innen
Voraussetzungen für Ersthelfer:innen
Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 UE à 45 Minuten)
Wiederholungskurs mindestens alle 2 Jahre
Besonderheiten
Auch Schichtbetrieb berücksichtigen (jede Schicht ausreichend abdecken)
Bei erhöhtem Risiko kann mehr als die Mindestzahl erforderlich sein
Betriebsärzt:innen und Sanitäter:innen werden nicht in diese Quote eingerechnet
Kostenübernahme
Schulungskosten übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft
Fazit
Die richtige Anzahl an Ersthelfer:innen ist gesetzlich vorgegeben – und sie sichert schnelle Hilfe im Notfall. Regelmäßige Schulungen sind verpflichtend und stärken die betriebliche Notfallkompetenz.
Betriebliche Ersthelfer:innen müssen geschult, körperlich und psychisch geeignet sowie jederzeit einsatzbereit sein – regelmäßige Auffrischung und Kenntnis über betriebliche Abläufe sind Pflicht.
Voraussetzungen
Teilnahme an einem zertifizierten Erste-Hilfe-Lehrgang (Grundkurs mit 9 Unterrichtseinheiten)
Alle 2 Jahre ein Fortbildungskurs zur Auffrischung
Schulung muss von einer anerkannten Ausbildungsstelle (z. B. DRK, Johanniter) durchgeführt werden
Persönliche Eignung
Körperlich belastbar (z. B. für Reanimation)
Psychisch stabil in Stresssituationen
Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
Aufgaben im Betrieb
Erste Hilfe bei medizinischen Notfällen leisten
Unfallhergang und Maßnahmen dokumentieren
Kolleg:innen betreuen und beruhigen
ggf. AED bedienen und auf Notruf reagieren
Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten
Einbindung in Notfallorganisation
Kenntnisse über betriebsinterne Meldeketten
Teilnahme an Evakuierungsübungen und internen Sicherheitsunterweisungen
Besondere Anforderungen bei erhöhtem Risiko
Betriebe mit gefährlichen Stoffen, Maschinen oder Arbeiten in Höhen
Empfehlungen zur zusätzlichen Schulung oder spezieller Notfalltrainings
Fazit
Betriebliche Ersthelfer:innen brauchen nicht nur eine fundierte Schulung, sondern auch persönliche Eignung, Verantwortungsbewusstsein und regelmäßige Fortbildung. Sie sind tragende Säulen der betrieblichen Sicherheit.
Ja – Erste-Hilfe-Materialien müssen regelmäßig auf Vollständigkeit, Sauberkeit, Haltbarkeit und Funktion geprüft und deren Kontrolle dokumentiert werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben und Teil der betrieblichen Fürsorgepflicht.
Gesetzliche Grundlage
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Arbeitsstättenregel ASR A4.3
Arbeitsschutzgesetz (§ 3 und § 4 ArbSchG)
Was ist zu prüfen?
Verbandkästen (nach DIN 13157 / 13169)
Inhalt: steril, unbeschädigt, vollständig, nicht abgelaufen
Lagerort: sichtbar, zugänglich, gekennzeichnet
Ausstattung: zusätzliche Materialien je nach Branche (z. B. Augenspülung, Beatmungsmasken)
Prüfintervalle
Empfehlung: alle 3 Monate Sichtprüfung
Sofortige Kontrolle nach jeder Benutzung
Dokumentation im Prüfprotokoll (z. B. Aufkleber oder Checkliste)
Wer ist zuständig?
Benannte Personen im Betrieb (z. B. Sicherheitsbeauftragte)
In kleinen Unternehmen oft Chef:in oder Verwaltung
Konsequenzen bei Verstoß
Bußgelder bei Kontrolle durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde
Haftung im Notfall bei fehlendem Material möglich
Tipps für die Praxis
Kalendererinnerung für regelmäßige Prüfungen
Ersatzmaterial griffbereit halten
Mitarbeitende zur Meldung von Benutzungen anregen
Fazit
Eine regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Materialien ist Pflicht – sie stellt sicher, dass im Notfall alles sofort einsatzbereit ist. Gut gewartete Ausstattung schützt Gesundheit und Rechtssicherheit.
Nach jeder geleisteten Ersten Hilfe im Unternehmen muss der Vorfall dokumentiert werden – das ist wichtig für den Unfallversicherungsschutz und dient der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten.
Warum dokumentieren?
Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften
Schutz der Ersthelfer:innen bei späteren Vorwürfen
Anspruchssicherung für Betroffene im Fall von Spätfolgen
Gesetzliche Grundlage
§ 24 SGB VII (Unfallanzeige)
DGUV Vorschrift 1
Datenschutzrecht beachten
Inhalt der Dokumentation
Name der verletzten Person
Zeitpunkt, Ort und Art des Vorfalls
Beschreibung der Verletzung oder Beschwerden
Maßnahme der Ersten Hilfe
Name und Unterschrift der helfenden Person(en)
Form der Dokumentation
„Verbandbuch“ (analog)
„Unfallanzeigeformular“
„Erste-Hilfe-Dokumentationsbogen“
Auch digitale Systeme erlaubt (DSGVO beachten!)
Aufbewahrungspflicht
Mindestens 5 Jahre
Sicher, vertraulich und vor unbefugtem Zugriff geschützt
Verantwortlich ist der Arbeitgeber
Organisation der Dokumentation
Schulung der Mitarbeitenden zur Nutzung
Regelmäßige Kontrolle der Eintragungen
Fazit
Eine korrekte und vollständige Erste-Hilfe-Dokumentation ist essenziell – für Versicherung, Rechtssicherheit und innerbetriebliche Transparenz. Sie darf in keinem Unternehmen fehlen.
Fazit: FAQ für Arbeitgeber
Die FAQs für Arbeitgeber helfen, Erste Hilfe rechtssicher und effizient im Betrieb zu organisieren. Wer vorbereitet ist, schützt Leben, erfüllt gesetzliche Vorgaben und steigert die Sicherheit im Arbeitsalltag.
FAQ für Mitarbeitende
Hier finden Mitarbeitende praxisnahe Informationen zu typischen Erste-Hilfe-Situationen im Betrieb, wie sie helfen können und warum regelmäßige Schulungen entscheidend sind.
Im Arbeitsalltag sind besonders solche Erste-Hilfe-Maßnahmen relevant, die schnell und unkompliziert bei Verletzungen, Kreislaufproblemen oder Unfällen angewendet werden können – sie sichern Leben und reduzieren Folgeschäden.
Typische Maßnahmen im Betrieb
Stabile Seitenlage
Bei Bewusstlosigkeit mit normaler Atmung
Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Bei Herz-Kreislauf-Stillstand
Mind. 100 Druckmassagen pro Minute
Wundversorgung
Desinfizieren, verbinden, Blutstillung
Kühlung bei Prellungen oder Verbrennungen
10–15 Minuten mit lauwarmem Wasser
Maßnahmen bei Kreislaufproblemen
Beine hochlagern, beruhigen, frische Luft
Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Hilfsmittel
Verbandskasten
Notrufnummern
AED (automatisierter externer Defibrillator)
Notfallanleitung oder Ersthelfer:in
Schulungen machen den Unterschied
Nur wer regelmäßig übt, kann im Ernstfall richtig handeln
Maßnahmen müssen intuitiv abrufbar sein
Branchenspezifische Besonderheiten
Chemie: Augenspülung, Umgang mit Verätzungen
Bau: Unfall mit Maschinen, Blutungen, Schock
Büro: Kreislaufprobleme, Herzinfarkt, Stolperunfälle
Fazit
Je nach Arbeitsumfeld sind bestimmte Erste-Hilfe-Maßnahmen besonders wichtig. Grundkenntnisse retten Leben – regelmäßige Auffrischung ist daher für alle Mitarbeitenden sinnvoll und notwendig.
Regelmäßige Auffrischung sorgt dafür, dass Erste-Hilfe-Kenntnisse im Ernstfall sofort abrufbar sind – wer vorbereitet ist, handelt schneller, sicherer und kann im Notfall Leben retten.
Warum vergessen wir Erste Hilfe?
Erste-Hilfe-Kurse liegen oft Jahre zurück
Wissen verblasst ohne Anwendung
Unsicherheit wächst – Hemmschwelle zu helfen steigt
Vorteile der Wiederholung
Auffrischung lebensrettender Maßnahmen (z. B. HLW, stabile Seitenlage)
Neuerungen kennenlernen (z. B. Umgang mit AEDs)
Mehr Sicherheit und Routine im Notfall
Abbau von Ängsten und Unsicherheiten
Empfehlung zur Wiederholung
Alle 2 Jahre, auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht (außer bei Ersthelfer:innen)
In vielen Betrieben durch Betriebsärzt:innen oder BG organisierbar
Inhalte einer Auffrischung
Notfallmanagement
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Einsatz von Hilfsmitteln
Umgang mit neuen Szenarien (z. B. COVID-19, psychische Erste Hilfe)
Positive Effekte
Mitarbeitende übernehmen Verantwortung
Erhöht die kollektive Sicherheit im Unternehmen
Fördert den Teamgeist
Fazit
Nur wer regelmäßig trainiert, bleibt handlungsfähig. Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse schützt Leben, stärkt das Selbstvertrauen und ist ein wertvoller Beitrag zur Sicherheitskultur.
Im betrieblichen Umfeld sind die häufigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen die Versorgung kleinerer Verletzungen, das Stabilisieren bei Stürzen sowie das Handeln bei Kreislaufproblemen oder plötzlichen Erkrankungen.
Häufigste Erste-Hilfe-Fälle im Betrieb
Kleinere Schnitt- und Platzwunden
Häufig durch Werkzeuge, Maschinen oder Büromaterial
Erste Hilfe: Reinigen, desinfizieren, verbinden
Verstauchungen und Prellungen
Ursache: Stolpern, Ausrutschen, Fehltritte
Erste Hilfe: Kühlen, ruhigstellen, ggf. Arztbesuch
Verbrennungen und Verätzungen
Besonders in Industrie, Labor oder Küche
Erste Hilfe: Kühlen mit Wasser, nicht eincremen, Notruf bei größerer Fläche
Kreislaufzusammenbrüche und Unterzuckerung
Besonders bei Stress, Hitze oder Vorerkrankungen
Erste Hilfe: flach lagern, betreuen, ggf. stabile Seitenlage
Augenverletzungen oder Fremdkörper
Erste Hilfe: Spülen, nicht reiben, Augenschutz beachten, ggf. Notarzt
Atemnot, Herzbeschwerden, Schlaganfallzeichen
Sofortiger Notruf und Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Bedeutung für Unternehmen
Arbeitsunfälle statistisch häufig durch „einfache“ Ursachen
Ersthelfer:innen müssen regelmäßig geschult sein
Verbandsmaterialien und AED-Geräte müssen zugänglich und geprüft sein
Fazit
Im Betrieb treten besonders häufig kleinere, aber ernstzunehmende Verletzungen auf. Wer typische Erste-Hilfe-Maßnahmen kennt, kann souverän handeln – das schützt Mitarbeitende und Unternehmen.
Ein Ersthelfer ist eine geschulte Person, die im Notfall lebensrettende Maßnahmen ergreift, bis der Rettungsdienst eintrifft – Betriebe müssen laut Gesetz eine festgelegte Anzahl an Ersthelfer:innen stellen und regelmäßig schulen.
Wer ist Ersthelfer?
Eine Person, die einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen kann
Wird durch den Arbeitgeber benannt und ist zur Hilfeleistung im Betrieb verpflichtet
Ist nicht medizinisches Personal, sondern engagierte Mitarbeitende mit Basiswissen
Voraussetzungen
Absolvierung eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurses bei einem zertifizierten Anbieter
Alle 2 Jahre Teilnahme an einem Auffrischungskurs
Körperliche und psychische Eignung (z. B. keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen)
Aufgaben eines Ersthelfers
Notfälle erkennen und beurteilen
Sofortmaßnahmen einleiten (HLW, stabile Seitenlage etc.)
Notruf absetzen und Situation schildern
Betroffene betreuen und beruhigen
Unfallhergang dokumentieren
Anforderungen im Betrieb
Anzahl abhängig von Branche und Betriebsgröße:
Bürobetrieb: 5 % der Mitarbeitenden
Sonstige Betriebe: 10 %
Schulungskosten übernimmt i. d. R. die Berufsgenossenschaft
Rechte und Pflichten
Rechtliche Absicherung bei Hilfeleistung (§ 323c StGB)
Keine arbeitsrechtlichen Nachteile durch Erste Hilfe
Pflicht zur Teilnahme an Fortbildungen
Fazit
Ersthelfer:innen sind unverzichtbar für Sicherheit im Betrieb. Mit einem kurzen Kurs übernehmen Sie Verantwortung und tragen aktiv zum Gesundheitsschutz Ihrer Kolleg:innen bei.
Eine Erste-Hilfe-Schulung befähigt Mitarbeitende, im Notfall selbstsicher zu handeln – das stärkt die persönliche Handlungskompetenz, das Sicherheitsgefühl im Team und die Gesundheit im Betrieb.
Persönliche Vorteile
Selbstsicherheit in Ausnahmesituationen
Fähigkeit, Leben zu retten oder Komplikationen zu verhindern
Wissen, wie man Notfälle richtig einschätzt und reagiert
Mehr Sicherheit im privaten Umfeld (z. B. Familie, Verkehr, Freizeit)
Berufliche Vorteile
Erhöhung der Betriebssicherheit
Verbesserte Erste-Hilfe-Strukturen im Unternehmen
Motivation und Anerkennung durch besondere Verantwortung
Möglichkeit zur Entwicklung sozialer und kommunikativer Kompetenzen
Vorteile für das Team
Kolleg:innen wissen, dass im Ernstfall schnelle Hilfe verfügbar ist
Weniger Angst vor Notfällen
Teamgeist durch gemeinsame Schulungen gestärkt
Rechtliche und organisatorische Vorteile
Rechtssicherheit für Mitarbeitende bei Hilfeleistung (§ 323c StGB)
Betriebe erfüllen ihre gesetzlichen Anforderungen (z. B. DGUV Vorschrift 1)
Förderung durch Berufsgenossenschaften oder Arbeitgeber
Wiederholung bringt Sicherheit
Erste Hilfe „verlernt“ sich mit der Zeit – regelmäßige Auffrischung empfohlen
Schulungen können praxisnah, modern und motivierend gestaltet werden
Fazit
Eine Erste-Hilfe-Schulung bringt Sicherheit – im Job und privat. Sie vermittelt lebensrettendes Wissen und stärkt das Verantwortungsbewusstsein. Ein Gewinn für jede:n Mitarbeitende:n und jedes Unternehmen.
Fazit: FAQ für Mitarbeitende
Diese FAQs zeigen, wie Mitarbeitende im Ernstfall sicher handeln. Erste-Hilfe-Wissen stärkt das Selbstvertrauen, schützt Kolleg:innen und fördert eine aktive Sicherheitskultur im Unternehmen.