FAQ

Erste Hilfe

Diese Seite beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema Erste Hilfe im Betrieb. Unternehmen und Mitarbeitende erfahren, welche Maßnahmen im Notfall Leben retten – rechtlich abgesichert, praxisnah erklärt und sofort umsetzbar.

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Orangefarbener Erste-Hilfe-Kasten an einer Wand; im Hintergrund eine Person unscharf zu sehen.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

In den allgemeinen FAQs erfahren Sie, was Erste Hilfe bedeutet, warum sie so wichtig ist und welche Maßnahmen jeder kennen sollte – für mehr Sicherheit im Alltag, Beruf und in Notfällen.

Erste Hilfe umfasst alle sofortigen Maßnahmen zur Lebensrettung und Stabilisierung verletzter oder erkrankter Personen – sie kann Leben retten, bevor professionelle Hilfe eintrifft.


Definition und Ziel

  • Erste Hilfe ist die unverzügliche Hilfeleistung bei Unfällen, plötzlichen Erkrankungen oder Verletzungen

  • Ziel: Leben retten, Schäden begrenzen, weitere Gefahren vermeiden

  • Sie umfasst sowohl körperliche Hilfe als auch das Absetzen eines Notrufs


Warum ist Erste Hilfe so wichtig?

  • Innerhalb der ersten Minuten entscheidet sich oft der Verlauf eines Notfalls

  • Jede Minute ohne Hilfe kann die Überlebenschance um bis zu 10 % senken (z. B. bei Herzstillstand)

  • Gut geschulte Ersthelfer:innen überbrücken die Zeit, bis der Rettungsdienst eintrifft


Häufige Notfallsituationen

  • Herz-Kreislauf-Stillstand

  • Atemnot

  • Bewusstlosigkeit

  • Blutungen, Wunden

  • Knochenbrüche, Verbrennungen

  • Unfälle im Haushalt, Betrieb oder Straßenverkehr


Erste Hilfe beinhaltet:

  • Absichern der Unfallstelle

  • Notruf absetzen (112)

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage oder Herz-Lungen-Wiederbelebung

  • Psychische Betreuung und Beruhigung


Verantwortung und Pflicht

  • Jede Person ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten (§ 323c StGB)

  • Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar – Hilfeleistung ist dagegen rechtlich abgesichert


Fazit

Erste Hilfe rettet Leben – schnell, entschlossen und richtig angewendet. Jede:r kann helfen, jede:r muss helfen. Deshalb ist Wissen über Erste Hilfe essenziell – im Alltag wie im Beruf.


Zur Ersten Hilfe bei medizinischen Notfällen gehören lebensrettende Sofortmaßnahmen und unterstützende Handlungen – abgestimmt auf die jeweilige Situation und das Ziel, Leben zu retten und den Zustand der betroffenen Person zu stabilisieren.


Lebensrettende Sofortmaßnahmen

  1. Bewusstsein prüfen

    • Reaktion durch Ansprechen oder sanftes Schütteln prüfen

  2. Notruf absetzen – 112

    • Wer? Wo? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen

  3. Atemkontrolle

    • Brustkorbbewegung, Atemgeräusche, Luftstrom prüfen

  4. Stabile Seitenlage

    • Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung

  5. Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

    • Keine Atmung: 30x Herzdruckmassage, 2x Beatmung

    • 100–120 Drucke pro Minute, 5–6 cm tief

  6. Defibrillator einsetzen (AED)

    • Automatischer externer Defibrillator (Anleitung folgt per Sprachansage)


Weitere Maßnahmen je nach Notfallart

  • Blutstillung bei starken Blutungen

  • Kühlung bei Verbrennungen

  • Ruhigstellung bei Knochenbrüchen

  • Beruhigung und Betreuung Betroffener

  • Schutz vor Unterkühlung (z. B. Rettungsdecke)


Was Sie NICHT tun sollten

  • Keine Medikamente verabreichen

  • Keine gefährlichen Bergungsversuche ohne Eigenschutz

  • Nicht zögern – lieber falsch als gar nicht handeln


Hilfsmittel

  • Verbandkasten (DIN 13164)

  • Schutzhandschuhe

  • Beatmungstuch

  • AED (automatisierter externer Defibrillator)


Fazit

Erste Hilfe ist einfach – wenn man die wichtigsten Maßnahmen kennt. Mit wenigen gezielten Handgriffen retten Sie Leben und gewinnen Zeit, bis der Rettungsdienst übernimmt.


In Deutschland ist jede Person gesetzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet – sobald sie Zeuge eines medizinischen Notfalls wird. Wer nicht hilft, obwohl es zumutbar wäre, macht sich strafbar.


Gesetzliche Grundlage

  • § 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung

  • Wer bei Unglücksfällen nicht hilft, obwohl es zumutbar und gefahrlos möglich wäre, macht sich strafbar

  • Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe


Wer ist konkret verpflichtet?

  • Jede Privatperson: z. B. Zeuge eines Unfalls oder medizinischen Notfalls

  • Beschäftigte im Betrieb: bei Notfällen im Arbeitsumfeld

  • Besondere Verantwortung bei Ersthelfer:innen und medizinischem Personal


Was gilt als „zumutbar“?

  • Hilfe darf den Helfenden nicht selbst gefährden

  • Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem persönlichen Wissen und der Situation

  • Auch das Absetzen eines Notrufs gilt bereits als Erste Hilfe


Was gilt im Betrieb?

  • Arbeitgeber müssen eine ausreichende Zahl an Ersthelfer:innen bereitstellen (§ 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)

  • Mitarbeitende dürfen Erste Hilfe nicht verweigern, wenn sie unterwiesen wurden

  • Dokumentationspflicht nach geleisteter Hilfe


Was passiert bei unterlassener Hilfe?

  • Juristische Folgen (Strafe nach StGB)

  • Moralische Verantwortung

  • Ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen im Betrieb


Fazit

Jede:r ist zur Ersten Hilfe verpflichtet. Wer hilft, wird rechtlich geschützt – wer nicht hilft, macht sich strafbar. Deshalb: Wissen auffrischen, helfen, Leben retten.


Erste-Hilfe-Kurse können bei anerkannten Anbietern wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder Maltesern absolviert werden – der Kurs ist in der Regel für 2 Jahre aktuell und sollte regelmäßig aufgefrischt werden.


Wer bietet Erste-Hilfe-Kurse an?

  • BG prevent

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

  • Johanniter-Unfall-Hilfe

  • Malteser Hilfsdienst

  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)


Inhalte des Kurses

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen (z. B. HLW, stabile Seitenlage)

  • Verhalten bei Bewusstlosigkeit, Atemnot, Herzinfarkt, Schlaganfall

  • Versorgung von Wunden, Brüchen, Schockzuständen

  • Umgang mit AED (Defibrillator)

  • Maßnahmen im Betrieb, im Verkehr und zu Hause


Dauer und Aufbau

  • Grundkurs: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (eintägig)

  • Auffrischungskurse: je nach Anbieter kürzer möglich

  • Spezialkurse: z. B. für betriebliche Ersthelfer:innen, Führerscheinbewerber:innen, Eltern


Gültigkeit und Auffrischung

  • Rechtlich gibt es keine festgelegte Verfallsfrist

  • Für betriebliche Ersthelfer:innen: alle 2 Jahre verpflichtende Fortbildung

  • Für Privatpersonen: regelmäßige Auffrischung alle 2–3 Jahre empfohlen


Anmeldung und Kosten

  • Onlinebuchung oder telefonische Anmeldung

  • Kosten: ca. 30–50 €

  • Für betriebliche Ersthelfer:innen oft durch die Berufsgenossenschaft erstattungsfähig


Fazit

Erste-Hilfe-Kurse sind leicht zugänglich, kompakt und lebenswichtig. Für Unternehmen verpflichtend, für Privatpersonen sinnvoll – jeder Kurs erhöht Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen.


In einem Erste-Hilfe-Kurs lernt man, wie man bei medizinischen Notfällen schnell, richtig und selbstsicher reagiert – das Gelernte kann in nahezu allen Lebensbereichen lebensrettend eingesetzt werden.


Was wird im Kurs vermittelt?

  • Notfallmanagement: Absichern, Notruf absetzen, helfen

  • Lebensrettende Maßnahmen:

    • Stabile Seitenlage

    • Wiederbelebung (HLW)

    • Umgang mit Defibrillator (AED)

  • Wundversorgung:

    • Druckverbände, Pflaster, Schockbehandlung

  • Maßnahmen bei:

    • Atemnot, Asthma, Herzinfarkt, Schlaganfall

    • Stromunfällen, Vergiftungen, Verbrennungen

  • Rechtliche Aspekte:

    • Hilfeleistungspflicht, Haftungsfragen, Selbstschutz


Einsatzgebiete im Alltag

  • Im Straßenverkehr: Erste Hilfe nach einem Unfall

  • Im Haushalt: Verbrennungen, Stürze, Schnittverletzungen

  • Im Betrieb: Kolleg:in mit Kreislaufkollaps, Herzinfarkt

  • Im Sportverein: Knochenbrüche, Bänderverletzungen

  • Im öffentlichen Raum: Panikattacken, Bewusstlosigkeit, allergischer Schock


Besondere Vorteile

  • Mehr Sicherheit und Selbstvertrauen in Ausnahmesituationen

  • Fähigkeit, Leben zu retten oder Folgeschäden zu verhindern

  • Beitrag zur Solidarität und sozialen Verantwortung


Fazit

Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt praxisnahes Wissen, das im Alltag Leben retten kann. Ob zu Hause, unterwegs oder im Job – Erste Hilfe kann jede:r brauchen und jede:r leisten.


Fazit: Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQs verdeutlichen die Bedeutung von Erster Hilfe für jede:n Einzelne:n. Sie schaffen Verständnis, fördern Hilfsbereitschaft und stärken das Wissen für schnelle Reaktionen in medizinischen Notfällen.

FAQ für Arbeitgeber

Diese Fragen richten sich an Arbeitgeber und erklären, welche rechtlichen Pflichten zur Ersten Hilfe im Betrieb bestehen – von der Ausstattung bis zur Organisation und Dokumentation.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation im Unternehmen sicherzustellen – dazu zählen geschulte Ersthelfer:innen, geeignete Ausrüstung und regelmäßige Unterweisungen.


Rechtliche Grundlage

  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)


Konkrete Pflichten für Arbeitgeber

  • Bestellung und Schulung einer ausreichenden Zahl von Ersthelfer:innen

  • Ausstattung mit vollständigem und griffbereitem Erste-Hilfe-Material

  • Einrichtung eines gut erreichbaren Verbandskastens

  • Aushang wichtiger Notrufnummern und Ansprechpersonen

  • Regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeitenden zur Ersten Hilfe

  • Dokumentation von Unfällen und Erste-Hilfe-Leistungen

  • Organisation von Meldeketten und Maßnahmen im Notfall


Besonderheiten je nach Branche

  • Industrie, Handwerk: höheres Verletzungsrisiko → erhöhte Anforderungen

  • Büroarbeitsplätze: geringeres Risiko → Basismaßnahmen erforderlich

  • Gefährdungsbeurteilung hilft bei passender Planung


Verantwortung bei Delegation

Arbeitgeber bleibt in der Verantwortung, auch wenn Aufgaben (z. B. Materialpflege) delegiert werden


Fazit

Arbeitgeber tragen eine zentrale Verantwortung für die Erste Hilfe im Unternehmen. Wer vorausschauend plant, schützt Leben, erfüllt gesetzliche Pflichten und erhöht die Sicherheit für alle.


Die Anzahl betrieblicher Ersthelfer:innen ist gesetzlich geregelt – je nach Unternehmensart und Beschäftigtenzahl müssen mindestens 5 % oder 10 % der Mitarbeitenden geschult sein.


Regelungen laut DGUV Vorschrift 1

  • Verwaltungs- und Bürobereiche: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten

  • Übrige Betriebe (z. B. Industrie, Handwerk, Bau): mindestens 10 %

  • Einrichtungen mit Kindern/Jugendlichen: zusätzliche Anforderungen je nach Träger


Beispielhafte Berechnungen

  • 40 Büroangestellte → mindestens 2 Ersthelfer:innen

  • 25 Produktionsmitarbeitende → mindestens 3 Ersthelfer:innen


Voraussetzungen für Ersthelfer:innen

  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 UE à 45 Minuten)

  • Wiederholungskurs mindestens alle 2 Jahre


Besonderheiten

  • Auch Schichtbetrieb berücksichtigen (jede Schicht ausreichend abdecken)

  • Bei erhöhtem Risiko kann mehr als die Mindestzahl erforderlich sein

  • Betriebsärzt:innen und Sanitäter:innen werden nicht in diese Quote eingerechnet


Kostenübernahme

Schulungskosten übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft


Fazit

Die richtige Anzahl an Ersthelfer:innen ist gesetzlich vorgegeben – und sie sichert schnelle Hilfe im Notfall. Regelmäßige Schulungen sind verpflichtend und stärken die betriebliche Notfallkompetenz.


Betriebliche Ersthelfer:innen müssen geschult, körperlich und psychisch geeignet sowie jederzeit einsatzbereit sein – regelmäßige Auffrischung und Kenntnis über betriebliche Abläufe sind Pflicht.


Voraussetzungen

  • Teilnahme an einem zertifizierten Erste-Hilfe-Lehrgang (Grundkurs mit 9 Unterrichtseinheiten)

  • Alle 2 Jahre ein Fortbildungskurs zur Auffrischung

  • Schulung muss von einer anerkannten Ausbildungsstelle (z. B. DRK, Johanniter) durchgeführt werden


Persönliche Eignung

  • Körperlich belastbar (z. B. für Reanimation)

  • Psychisch stabil in Stresssituationen

  • Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung


Aufgaben im Betrieb

  • Erste Hilfe bei medizinischen Notfällen leisten

  • Unfallhergang und Maßnahmen dokumentieren

  • Kolleg:innen betreuen und beruhigen

  • ggf. AED bedienen und auf Notruf reagieren

  • Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten


Einbindung in Notfallorganisation

  • Kenntnisse über betriebsinterne Meldeketten

  • Teilnahme an Evakuierungsübungen und internen Sicherheitsunterweisungen


Besondere Anforderungen bei erhöhtem Risiko

  • Betriebe mit gefährlichen Stoffen, Maschinen oder Arbeiten in Höhen

  • Empfehlungen zur zusätzlichen Schulung oder spezieller Notfalltrainings


Fazit

Betriebliche Ersthelfer:innen brauchen nicht nur eine fundierte Schulung, sondern auch persönliche Eignung, Verantwortungsbewusstsein und regelmäßige Fortbildung. Sie sind tragende Säulen der betrieblichen Sicherheit.


Ja – Erste-Hilfe-Materialien müssen regelmäßig auf Vollständigkeit, Sauberkeit, Haltbarkeit und Funktion geprüft und deren Kontrolle dokumentiert werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben und Teil der betrieblichen Fürsorgepflicht.


Gesetzliche Grundlage

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

  • Arbeitsstättenregel ASR A4.3

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 3 und § 4 ArbSchG)


Was ist zu prüfen?

  • Verbandkästen (nach DIN 13157 / 13169)

  • Inhalt: steril, unbeschädigt, vollständig, nicht abgelaufen

  • Lagerort: sichtbar, zugänglich, gekennzeichnet

  • Ausstattung: zusätzliche Materialien je nach Branche (z. B. Augenspülung, Beatmungsmasken)


Prüfintervalle

  • Empfehlung: alle 3 Monate Sichtprüfung

  • Sofortige Kontrolle nach jeder Benutzung

  • Dokumentation im Prüfprotokoll (z. B. Aufkleber oder Checkliste)


Wer ist zuständig?

  • Benannte Personen im Betrieb (z. B. Sicherheitsbeauftragte)

  • In kleinen Unternehmen oft Chef:in oder Verwaltung


Konsequenzen bei Verstoß

  • Bußgelder bei Kontrolle durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde

  • Haftung im Notfall bei fehlendem Material möglich


Tipps für die Praxis

Kalendererinnerung für regelmäßige Prüfungen

Ersatzmaterial griffbereit halten

Mitarbeitende zur Meldung von Benutzungen anregen


Fazit

Eine regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Materialien ist Pflicht – sie stellt sicher, dass im Notfall alles sofort einsatzbereit ist. Gut gewartete Ausstattung schützt Gesundheit und Rechtssicherheit.


Nach jeder geleisteten Ersten Hilfe im Unternehmen muss der Vorfall dokumentiert werden – das ist wichtig für den Unfallversicherungsschutz und dient der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten.


Warum dokumentieren?

  • Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften

  • Schutz der Ersthelfer:innen bei späteren Vorwürfen

  • Anspruchssicherung für Betroffene im Fall von Spätfolgen


Gesetzliche Grundlage

  • § 24 SGB VII (Unfallanzeige)

  • DGUV Vorschrift 1

  • Datenschutzrecht beachten


Inhalt der Dokumentation

  • Name der verletzten Person

  • Zeitpunkt, Ort und Art des Vorfalls

  • Beschreibung der Verletzung oder Beschwerden

  • Maßnahme der Ersten Hilfe

  • Name und Unterschrift der helfenden Person(en)


Form der Dokumentation

  • „Verbandbuch“ (analog)

  • „Unfallanzeigeformular“

  • „Erste-Hilfe-Dokumentationsbogen“

  • Auch digitale Systeme erlaubt (DSGVO beachten!)


Aufbewahrungspflicht

  • Mindestens 5 Jahre

  • Sicher, vertraulich und vor unbefugtem Zugriff geschützt


Verantwortlich ist der Arbeitgeber

  • Organisation der Dokumentation

  • Schulung der Mitarbeitenden zur Nutzung

  • Regelmäßige Kontrolle der Eintragungen


Fazit

Eine korrekte und vollständige Erste-Hilfe-Dokumentation ist essenziell – für Versicherung, Rechtssicherheit und innerbetriebliche Transparenz. Sie darf in keinem Unternehmen fehlen.


Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Die FAQs für Arbeitgeber helfen, Erste Hilfe rechtssicher und effizient im Betrieb zu organisieren. Wer vorbereitet ist, schützt Leben, erfüllt gesetzliche Vorgaben und steigert die Sicherheit im Arbeitsalltag.

FAQ für Mitarbeitende

Hier finden Mitarbeitende praxisnahe Informationen zu typischen Erste-Hilfe-Situationen im Betrieb, wie sie helfen können und warum regelmäßige Schulungen entscheidend sind.

Im Arbeitsalltag sind besonders solche Erste-Hilfe-Maßnahmen relevant, die schnell und unkompliziert bei Verletzungen, Kreislaufproblemen oder Unfällen angewendet werden können – sie sichern Leben und reduzieren Folgeschäden.


Typische Maßnahmen im Betrieb

  1. Stabile Seitenlage

    • Bei Bewusstlosigkeit mit normaler Atmung

  2. Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

    • Bei Herz-Kreislauf-Stillstand

    • Mind. 100 Druckmassagen pro Minute

  3. Wundversorgung

    • Desinfizieren, verbinden, Blutstillung

  4. Kühlung bei Prellungen oder Verbrennungen

    • 10–15 Minuten mit lauwarmem Wasser

  5. Maßnahmen bei Kreislaufproblemen

    • Beine hochlagern, beruhigen, frische Luft

  6. Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes


Hilfsmittel

  • Verbandskasten

  • Notrufnummern

  • AED (automatisierter externer Defibrillator)

  • Notfallanleitung oder Ersthelfer:in


Schulungen machen den Unterschied

  • Nur wer regelmäßig übt, kann im Ernstfall richtig handeln

  • Maßnahmen müssen intuitiv abrufbar sein


Branchenspezifische Besonderheiten

  • Chemie: Augenspülung, Umgang mit Verätzungen

  • Bau: Unfall mit Maschinen, Blutungen, Schock

  • Büro: Kreislaufprobleme, Herzinfarkt, Stolperunfälle


Fazit

Je nach Arbeitsumfeld sind bestimmte Erste-Hilfe-Maßnahmen besonders wichtig. Grundkenntnisse retten Leben – regelmäßige Auffrischung ist daher für alle Mitarbeitenden sinnvoll und notwendig.


Regelmäßige Auffrischung sorgt dafür, dass Erste-Hilfe-Kenntnisse im Ernstfall sofort abrufbar sind – wer vorbereitet ist, handelt schneller, sicherer und kann im Notfall Leben retten.


Warum vergessen wir Erste Hilfe?

  • Erste-Hilfe-Kurse liegen oft Jahre zurück

  • Wissen verblasst ohne Anwendung

  • Unsicherheit wächst – Hemmschwelle zu helfen steigt


Vorteile der Wiederholung

  • Auffrischung lebensrettender Maßnahmen (z. B. HLW, stabile Seitenlage)

  • Neuerungen kennenlernen (z. B. Umgang mit AEDs)

  • Mehr Sicherheit und Routine im Notfall

  • Abbau von Ängsten und Unsicherheiten


Empfehlung zur Wiederholung

  • Alle 2 Jahre, auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht (außer bei Ersthelfer:innen)

  • In vielen Betrieben durch Betriebsärzt:innen oder BG organisierbar


Inhalte einer Auffrischung

  • Notfallmanagement

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung

  • Einsatz von Hilfsmitteln

  • Umgang mit neuen Szenarien (z. B. COVID-19, psychische Erste Hilfe)


Positive Effekte

  • Mitarbeitende übernehmen Verantwortung

  • Erhöht die kollektive Sicherheit im Unternehmen

  • Fördert den Teamgeist


Fazit

Nur wer regelmäßig trainiert, bleibt handlungsfähig. Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse schützt Leben, stärkt das Selbstvertrauen und ist ein wertvoller Beitrag zur Sicherheitskultur.


Im betrieblichen Umfeld sind die häufigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen die Versorgung kleinerer Verletzungen, das Stabilisieren bei Stürzen sowie das Handeln bei Kreislaufproblemen oder plötzlichen Erkrankungen.


Häufigste Erste-Hilfe-Fälle im Betrieb

  1. Kleinere Schnitt- und Platzwunden

    • Häufig durch Werkzeuge, Maschinen oder Büromaterial

    • Erste Hilfe: Reinigen, desinfizieren, verbinden

  2. Verstauchungen und Prellungen

    • Ursache: Stolpern, Ausrutschen, Fehltritte

    • Erste Hilfe: Kühlen, ruhigstellen, ggf. Arztbesuch

  3. Verbrennungen und Verätzungen

    • Besonders in Industrie, Labor oder Küche

    • Erste Hilfe: Kühlen mit Wasser, nicht eincremen, Notruf bei größerer Fläche

  4. Kreislaufzusammenbrüche und Unterzuckerung

    • Besonders bei Stress, Hitze oder Vorerkrankungen

    • Erste Hilfe: flach lagern, betreuen, ggf. stabile Seitenlage

  5. Augenverletzungen oder Fremdkörper

    • Erste Hilfe: Spülen, nicht reiben, Augenschutz beachten, ggf. Notarzt

  6. Atemnot, Herzbeschwerden, Schlaganfallzeichen

    • Sofortiger Notruf und Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes


Bedeutung für Unternehmen

  • Arbeitsunfälle statistisch häufig durch „einfache“ Ursachen

  • Ersthelfer:innen müssen regelmäßig geschult sein

  • Verbandsmaterialien und AED-Geräte müssen zugänglich und geprüft sein


Fazit

Im Betrieb treten besonders häufig kleinere, aber ernstzunehmende Verletzungen auf. Wer typische Erste-Hilfe-Maßnahmen kennt, kann souverän handeln – das schützt Mitarbeitende und Unternehmen.


Ein Ersthelfer ist eine geschulte Person, die im Notfall lebensrettende Maßnahmen ergreift, bis der Rettungsdienst eintrifft – Betriebe müssen laut Gesetz eine festgelegte Anzahl an Ersthelfer:innen stellen und regelmäßig schulen.


Wer ist Ersthelfer?

  • Eine Person, die einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen kann

  • Wird durch den Arbeitgeber benannt und ist zur Hilfeleistung im Betrieb verpflichtet

  • Ist nicht medizinisches Personal, sondern engagierte Mitarbeitende mit Basiswissen


Voraussetzungen

  • Absolvierung eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurses bei einem zertifizierten Anbieter

  • Alle 2 Jahre Teilnahme an einem Auffrischungskurs

  • Körperliche und psychische Eignung (z. B. keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen)


Aufgaben eines Ersthelfers

  • Notfälle erkennen und beurteilen

  • Sofortmaßnahmen einleiten (HLW, stabile Seitenlage etc.)

  • Notruf absetzen und Situation schildern

  • Betroffene betreuen und beruhigen

  • Unfallhergang dokumentieren


Anforderungen im Betrieb

  • Anzahl abhängig von Branche und Betriebsgröße:

    • Bürobetrieb: 5 % der Mitarbeitenden

    • Sonstige Betriebe: 10 %

  • Schulungskosten übernimmt i. d. R. die Berufsgenossenschaft


Rechte und Pflichten

  • Rechtliche Absicherung bei Hilfeleistung (§ 323c StGB)

  • Keine arbeitsrechtlichen Nachteile durch Erste Hilfe

  • Pflicht zur Teilnahme an Fortbildungen


Fazit

Ersthelfer:innen sind unverzichtbar für Sicherheit im Betrieb. Mit einem kurzen Kurs übernehmen Sie Verantwortung und tragen aktiv zum Gesundheitsschutz Ihrer Kolleg:innen bei.


Eine Erste-Hilfe-Schulung befähigt Mitarbeitende, im Notfall selbstsicher zu handeln – das stärkt die persönliche Handlungskompetenz, das Sicherheitsgefühl im Team und die Gesundheit im Betrieb.


Persönliche Vorteile

  • Selbstsicherheit in Ausnahmesituationen

  • Fähigkeit, Leben zu retten oder Komplikationen zu verhindern

  • Wissen, wie man Notfälle richtig einschätzt und reagiert

  • Mehr Sicherheit im privaten Umfeld (z. B. Familie, Verkehr, Freizeit)


Berufliche Vorteile

  • Erhöhung der Betriebssicherheit

  • Verbesserte Erste-Hilfe-Strukturen im Unternehmen

  • Motivation und Anerkennung durch besondere Verantwortung

  • Möglichkeit zur Entwicklung sozialer und kommunikativer Kompetenzen


Vorteile für das Team

  • Kolleg:innen wissen, dass im Ernstfall schnelle Hilfe verfügbar ist

  • Weniger Angst vor Notfällen

  • Teamgeist durch gemeinsame Schulungen gestärkt


Rechtliche und organisatorische Vorteile

  • Rechtssicherheit für Mitarbeitende bei Hilfeleistung (§ 323c StGB)

  • Betriebe erfüllen ihre gesetzlichen Anforderungen (z. B. DGUV Vorschrift 1)

  • Förderung durch Berufsgenossenschaften oder Arbeitgeber


Wiederholung bringt Sicherheit

  • Erste Hilfe „verlernt“ sich mit der Zeit – regelmäßige Auffrischung empfohlen

  • Schulungen können praxisnah, modern und motivierend gestaltet werden


Fazit

Eine Erste-Hilfe-Schulung bringt Sicherheit – im Job und privat. Sie vermittelt lebensrettendes Wissen und stärkt das Verantwortungsbewusstsein. Ein Gewinn für jede:n Mitarbeitende:n und jedes Unternehmen.


Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Diese FAQs zeigen, wie Mitarbeitende im Ernstfall sicher handeln. Erste-Hilfe-Wissen stärkt das Selbstvertrauen, schützt Kolleg:innen und fördert eine aktive Sicherheitskultur im Unternehmen.

Erste Hilfe im Betrieb
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