FAQ

Brandschutzkonzept

Diese Seite beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Brandschutzkonzept – rechtlich fundiert, verständlich erklärt und praxisnah für Arbeitgeber und Mitarbeitende aufbereitet. Erfahren Sie, wann ein Konzept notwendig ist und worauf es in der Umsetzung ankommt.

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Technikerin in Sicherheitskleidung inspiziert Feuerlöscher mit einem Klemmbrett in der Hand.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Was ist ein Brandschutzkonzept und warum ist es so wichtig? Hier finden Sie zentrale Grundlagen, gesetzliche Anforderungen und praktische Hinweise – klar und kompakt erklärt für alle, die sich mit betrieblichem Brandschutz beschäftigen.

Ein Brandschutzkonzept ist ein schriftlich dokumentierter Sicherheitsplan für Gebäude oder Betriebe. Es umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Brände zu verhindern, Schäden zu minimieren und Menschenleben zu schützen.

Was ist ein Brandschutzkonzept?

  • Das Konzept wird individuell auf die Gegebenheiten des Objekts abgestimmt (Größe, Nutzung, Personenzahl, Brandrisiken).

  • Es beschreibt präventive Maßnahmen und Notfallpläne für den Ernstfall.

  • Beispiele: beleuchtete Notausgangsschilder, Brandabschnitte, Sprinkleranlagen oder Feuerwehrzufahrten.

  • Es wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um dauerhaft wirksam zu bleiben.


Ziele eines Brandschutzkonzepts im Überblick


Ziel

Maßnahmen

Brände verhindern

Zündquellen vermeiden, sichere Elektroinstallationen, Schulungen für Mitarbeitende

Ausbreitung eindämmen

Brandabschnitte, feuerbeständige Wände, Rauchabzüge und -schürzen

Sichere Evakuierung ermöglichen

Gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Alarmierungs- und Evakuierungspläne

Wirksames Löschen ermöglichen

Hydranten, Löschwasserzugänge, Feuerwehrzufahrten, Feuerlöscher, Sprinkleranlagen

Sachwerte schützen

Früherkennung durch Brandmeldeanlagen, bauliche Vorsorge, gezielte Brandbekämpfung


Warum ist ein Brandschutzkonzept wichtig?

  • Brände verursachen jährlich erhebliche Personen- und Sachschäden – oft durch menschliches Fehlverhalten oder mangelnde Vorsorge.

  • Ein durchdachtes Konzept hilft, Risiken zu minimieren und die Betriebsfähigkeit zu sichern.

  • Es erfüllt zudem gesetzliche Anforderungen und ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsstrategie eines Unternehmens.

Fazit: Schutz für Menschen, Werte und Betrieb

Ein Brandschutzkonzept schützt Leben und Gesundheit, begrenzt Schäden und sorgt für einen sicheren, störungsfreien Betrieb. Es ist unverzichtbar für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Sonderbauten.

Ob ein Brandschutzkonzept gesetzlich erforderlich ist, regeln in Deutschland die Bauvorschriften der Bundesländer. Grundlage sind die jeweiligen Landesbauordnungen, die sich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren. Ein einheitlicher Gesetzestext für ganz Deutschland existiert nicht.

Grundsätzlich gilt: Für Standardbauten – z. B. Einfamilienhäuser – ist meist kein ausführliches Konzept nötig. Für Gebäude mit besonderem Risiko oder spezieller Nutzung hingegen schon. Die Entscheidung trifft die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Sie legt verbindlich fest, ob ein Brandschutzkonzept einzureichen ist – gestützt auf die geltenden Vorschriften.

Typische Fälle, in denen ein Brandschutzkonzept vorgeschrieben ist:

  • Sonderbauten: Dazu zählen Gebäude mit besonderer Art oder Nutzung und erhöhtem Gefährdungspotenzial – etwa Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Einkaufszentren, Versammlungsstätten (z. B. Theater, Veranstaltungshallen), Industriebauten oder Hochhäuser. Für diese Bauten verlangen die Landesbauordnungen in der Regel ein Brandschutzkonzept.

  • Große Büro- und Geschäftsbauten: Auch wenn sie keine Sonderbauten im engeren Sinne sind, fordern manche Länder ein Konzept ab einer bestimmten Größe – z. B. bei Bürogebäuden mit mehr als 400 m² Grundfläche oder mehreren Geschossen mit vielen Personen.

  • Abweichungen von Vorschriften: Wenn ein Bauvorhaben von den üblichen bauordnungsrechtlichen Vorgaben abweicht, ist ein Brandschutzkonzept erforderlich. Es muss darlegen, wie die Schutzziele auf alternativen Wegen dennoch erreicht werden. So kann die Behörde die Gleichwertigkeit prüfen und gegebenenfalls genehmigen.

  • Umbauten und Nutzungsänderungen: Wenn ein Gebäude wesentlich verändert oder anders genutzt werden soll – z. B. Umwandlung einer Lagerhalle in eine Veranstaltungsstätte –, kann ein nachträgliches Brandschutzkonzept notwendig werden. Grund ist, dass die ursprüngliche Genehmigung auf anderen Voraussetzungen beruhte.

Ob einer dieser Fälle vorliegt, beurteilt das zuständige Bauamt anhand der Bauunterlagen. Es stützt sich dabei auf die jeweilige Landesbauordnung und ggf. auf Sonderbauverordnungen. § 14 der Musterbauordnung etwa formuliert sinngemäß: „Bauliche Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und im Brandfall die Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Dies muss – in relevanten Fällen – durch ein Brandschutzkonzept nachgewiesen werden.

Zudem kann auch eine Versicherung ein Brandschutzkonzept verlangen, etwa bei Industrieunternehmen mit erhöhtem Risiko – unabhängig davon, ob es gesetzlich erforderlich ist.

Fazit: Ob ein Brandschutzkonzept notwendig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben und wird von der prüfenden Behörde festgelegt – nicht von der Bauherrschaft. Im Zweifel sollten Sie frühzeitig bei der zuständigen Stelle nachfragen, ob für Ihr Vorhaben ein Konzept benötigt wird.

Ein Brandschutzkonzept muss alle relevanten Aspekte abdecken, um im Ernstfall umfassenden Schutz zu gewährleisten. Die genauen Inhalte variieren je nach Gebäudeart und Nutzung. Grundsätzlich sollten folgende Bestandteile enthalten sein:

Beschreibung des Objekts

Das Konzept beginnt mit einer Beschreibung des Gebäudes oder der Anlage. Es enthält Angaben zur Nutzung (z. B. Büro, Lager, Produktionshalle), zur Größe und Geschossanzahl sowie zur Zahl der regelmäßig anwesenden Personen (Mitarbeitende, Besucher:innen). Auch brandrelevante Einrichtungen wie Labore oder Küchen sowie vorhandene Brandlasten (z. B. brennbare Materialien, Gefahrstoffe) werden erfasst. Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für die Risikobewertung.

Analyse der Brandgefahren und Schutzziele

In diesem Abschnitt werden mögliche Brandgefahren identifiziert – etwa Zündquellen, entzündliche Materialien oder risikobehaftete Betriebsabläufe. Daraus leitet man konkrete Schutzziele ab, etwa: Selbstrettung aller Personen innerhalb von fünf Minuten oder Vermeidung einer unkontrollierten Brandausbreitung. Die Ziele orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben und den zu schützenden Werten wie Menschenleben, Sachgütern oder Umwelt.

Baulicher Brandschutz

Dieser Teil beschreibt alle baulichen Maßnahmen zur Brandvermeidung und -eindämmung. Dazu zählen:

  • Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (z. B. feuerhemmende Wände, feuerbeständige Türen)

  • Einteilung in Brandabschnitte (zur Begrenzung der Ausbreitung)

  • Anordnung und Dimensionierung von Rettungswegen und Notausgängen

  • Einsatz geeigneter Baustoffe (z. B. schwer entflammbar oder nicht brennbar nach DIN)

Hier stehen die passiven Schutzmaßnahmen im Vordergrund.

Technische Brandschutzeinrichtungen

Das Konzept nennt alle technischen Maßnahmen, die im Gebäude vorhanden sind oder vorgesehen werden:

  • Brandmeldeanlagen (mit Rauch- oder Wärmemeldern)

  • Manuelle Alarmierungsmöglichkeiten (z. B. Feuermelder, Telefone)

  • Löschanlagen (z. B. Sprinkler, Feinsprühanlagen)

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

  • Feuerlöscher, Wandhydranten, Blitzschutz

  • Sicherheitsbeleuchtung, Notstromversorgung, Alarmierungsanlagen

  • Gegebenenfalls spezielle Systeme wie Gaslöschanlagen

Organisatorischer Brandschutz

Hier wird festgelegt, wie der Brandschutz im Alltag umgesetzt wird:

  • Brandschutzordnung (Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude)

  • Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen

  • Benennung verantwortlicher Personen (z. B. Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer:innen)

  • Durchführung von Räumungsübungen

  • Wartung und Prüfung von Brandschutzeinrichtungen

Flucht- und Rettungswegekonzept

Dieses zentrale Element beschreibt:

  • Verlauf und Kennzeichnung von Rettungswegen (z. B. grüne Schilder, Beleuchtung)

  • Kapazitäten der Ausgänge (Personenzahl je Ausgang)

  • Freihaltung der Wege

  • Besondere Rettungsmittel (z. B. Rettungsaufzüge, Drehleitern)

Feuerwehreinsatzplanung

Für größere Objekte wird auch die Einsatzplanung der Feuerwehr berücksichtigt:

  • Zufahrtswege und Aufstellflächen

  • Löschwasserentnahmestellen (z. B. Hydranten, Löschteiche)

  • Gegebenenfalls Feuerwehrlaufkarten und Einsatzpläne

Dokumentation und Pläne

Ein vollständiges Brandschutzkonzept enthält:

  • Maßstäbliche Brandschutzpläne (z. B. mit Löschgeräten, Fluchtwegen, Brandmeldern)

  • Tabellarische Aufstellung der Anforderungen (z. B. Feuerwiderstandsdauer je Bauteil)

  • Nachweise (z. B. für Rauchabzüge, verwendete Baustoffe)

Ein gutes Konzept ist vollständig dokumentiert und enthält alle Unterlagen für die behördliche Prüfung. Als Orientierung dienen anerkannte Richtlinien wie die vfdb-Richtlinie 01/01 oder der Brandschutzleitfaden für Gebäude.

Der Zyklus des Brandschutzkonzepts beschreibt den kontinuierlichen Prozess aus Planung, Umsetzung, Überprüfung und Aktualisierung von Brandschutzmaßnahmen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes.

Die vier Phasen des Zyklus:

  1. Planungsphase: Entwicklung des initialen Konzepts auf Basis von Risikoanalysen und Schutzzielen.

  2. Genehmigungs- und Bauphase: Erstellung von Nachweisen und Plänen, Überwachung der Umsetzung.

  3. Betriebsphase: Laufende Überprüfung und Wartung (z. B. Schulungen, technische Instandhaltung).

  4. Aktualisierung und Verbesserung: Anpassung bei Nutzungsänderungen, Umbauten oder neuen Vorschriften.

Der Zyklus stellt sicher, dass das Brandschutzkonzept stets wirksam bleibt und neue Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Brandschutzkonzepte in Deutschland sind rechtlich umfassend geregelt. Sie stützen sich auf Bauordnungen, spezielle Verordnungen und technische Normen. Diese Vorschriften legen fest, wann ein Konzept erforderlich ist und welche Schutzziele es erfüllen muss.

Zentrale rechtliche Grundlagen

  • Musterbauordnung (MBO)§ 14 MBO formuliert die Schutzziele: Verhinderung der Brandentstehung und -ausbreitung, Sicherstellung von Rettung und Löschmaßnahmen.

  • LandesbauordnungenSie konkretisieren die Vorgaben der MBO und regeln, wann ein Brandschutzkonzept erforderlich ist (z. B. bei Sonderbauten, Hochhäusern, Versammlungsstätten).


Ergänzende Vorschriften und Richtlinien


Regelwerk / Vorschrift

Anwendungsbereich

Versammlungsstättenverordnungen

Theater, Kinos, Messehallen, Sportarenen

Industriebaurichtlinie

Große Hallen in Industriebauten

Krankenhaus- und Schulbaurichtlinien

Brandschutz in Sonderbauten mit besonderen Nutzungsrisiken

vfdb-Richtlinie 01/01

Empfohlene Gliederung und Inhalte eines Brandschutzkonzepts

DIN-Normen (z. B. DIN 4102, DIN 14675)

Baustoffklassifizierung, Brandmeldeanlagen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Brandschutz am Arbeitsplatz, Ausstattung mit Löschmitteln

DGUV-Vorschriften

Unfallverhütungsvorschriften mit brandschutzrelevanten Anforderungen


Technische Regeln und Normen

  • DIN 4102 / DIN EN 13501: Baustoffklassifizierung (Feuerwiderstandsklassen).

  • DIN 14675: Anforderungen an Brandmeldeanlagen.

  • Diese Normen gelten als „anerkannte Regeln der Technik“ und werden im Baurecht oft vorausgesetzt.

Fazit: Rechtssicherheit durch klare Vorgaben

Ein Brandschutzkonzept basiert auf einer Vielzahl rechtlicher und technischer Regelwerke. Planende und Verantwortliche müssen diese Vorgaben kennen und praxisgerecht umsetzen, um Genehmigungen zu erhalten und die Sicherheit im Gebäude zu gewährleisten.

Die Verantwortung für die Erstellung liegt beim Bauherrn oder bei der betreibenden Organisation. Beauftragt wird in der Praxis jedoch eine fachkundige Person.

Anforderungen an die Qualifikation:

  • Der Begriff „Brandschutzplaner“ ist nicht rechtlich geschützt.

  • Behörden verlangen bei größeren Vorhaben Nachweise über Fachkunde.

  • Üblich ist die Beauftragung von Brandschutz-Sachverständigen oder -Fachplanenden (z. B. Architekt:innen, Ingenieur:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation).

  • Anerkannte Titel sind z. B. „staatlich anerkannte Sachverständige für Brandschutz“ oder „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“.

Landesrechtliche Vorgaben:

In manchen Bundesländern (z. B. Bayern, NRW) schreiben die Bauordnungen vor, dass ein:e Sachverständige:r mit bestimmter Anerkennung das Konzept erstellt oder prüft – besonders bei Sonderbauten oder hohen Gebäudeklassen.

Fazit: Theoretisch kann jede fachkundige Person ein Brandschutzkonzept erstellen. In der Praxis sollte dies jedoch immer durch qualifizierte Expert:innen erfolgen, um die Akzeptanz durch Behörden zu sichern und die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts erfolgt schrittweise und begleitet den gesamten Planungs- und Bauprozess. Es wird individuell auf das Gebäude abgestimmt und in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten, Behörden und der Bauherrschaft entwickelt.


Schritte zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts


Schritt

Inhalt

1. Vorbereitung und Bestandsaufnahme

Analyse von Bauplänen, Nutzungskonzepten, Standortbedingungen. Vor-Ort-Begehung bei Bestandsgebäuden und Ermittlung spezifischer Risiken.

2. Schutzziele und Rahmenbedingungen

Definition der Schutzziele mit der Bauherrschaft. Prüfung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Landesbauordnung, Sonderbauvorschriften).

3. Entwurf der Brandschutzmaßnahmen

Planung baulicher (z. B. Brandabschnitte), technischer (z. B. Sprinkleranlagen) und organisatorischer Maßnahmen (z. B. Schulungen).

4. Abstimmung mit Behörden

Vorabgespräche mit Bauaufsicht und Feuerwehr. Anpassung der Maßnahmen nach deren Rückmeldungen.

5. Prüfung und Genehmigung

Einreichung des Konzepts mit dem Bauantrag. Prüfung durch die Bauaufsicht oder einen Prüfsachverständigen.

6. Umsetzung und Schulung

Installation der geplanten Maßnahmen und Schulung von Mitarbeitenden. Begleitung der Umsetzung durch die Fachperson.

7. Dokumentation und Aktualisierung

Erstellung der Abschlussdokumentation. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen bei Änderungen am Gebäude oder der Nutzung.


Wichtige Punkte im Prozess

  • Frühzeitige Einbindung: Das Brandschutzkonzept sollte bereits in der Entwurfsphase erstellt werden.

  • Enge Abstimmung: Zusammenarbeit mit Architekt:innen, TGA-Planenden, Fachfirmen und Behörden ist entscheidend.

  • Dauerhafte Gültigkeit: Änderungen am Gebäude oder neue gesetzliche Vorgaben erfordern regelmäßige Aktualisierungen.

Fazit: Von der Planung bis zum Betrieb

Ein Brandschutzkonzept begleitet den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Planung über die Umsetzung bis zur späteren Nutzung. Es gewährleistet die Einhaltung aller Vorschriften und sorgt für einen hohen Sicherheitsstandard.

Bei der Erstellung eines Brandschutzkonzepts schleichen sich häufig vermeidbare Fehler ein. Diese können später zu Sicherheitslücken, Genehmigungsproblemen oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen. Ein sorgfältiges Vorgehen und die Prüfung durch Fachleute sind entscheidend.


Typische Fehler bei Brandschutzkonzepten


Fehler

Folgen

Unvollständige Risikoanalyse

Wichtige Gefahrenquellen wie Gefahrstoffe oder besondere Nutzungen bleiben unberücksichtigt.

Standardlösungen ohne Anpassung

Individuelle Gegebenheiten (z. B. Menschen mit Behinderungen) werden nicht ausreichend beachtet.

Missachtung geltender Vorschriften

Genehmigung wird verweigert, es drohen Bußgelder und Nachbesserungen.

Mangelhafte Fluchtwegplanung

Im Ernstfall droht Panik durch blockierte oder unzureichend beleuchtete Rettungswege.

Fehlende Wartungsstrategien

Löschanlagen und Brandmelder verlieren mit der Zeit ihre Funktionsfähigkeit.

Unzureichende Schulung und Kommunikation

Mitarbeitende wissen nicht, wie sie im Brandfall handeln sollen.


Warum passieren diese Fehler?

  • Zeitdruck bei der Erstellung des Konzepts.

  • Fehlende Abstimmung zwischen Architekt:innen, Fachplanenden und Behörden.

  • Nutzung veralteter Normen oder Mustervorlagen ohne Aktualisierung.

Empfehlungen zur Vermeidung

  • Frühzeitige Einbindung von Fachplanenden und Behörden (z. B. Brandschutzgespräche).

  • Nutzung von aktuellen Checklisten und Richtlinien (z. B. vfdb 01/01).

  • Externe Prüfung des Konzepts durch eine zweite Fachperson.

  • Regelmäßige Schulungen und Kommunikation der Inhalte an alle Beteiligten.

Fazit: Qualität schützt vor Risiken

Ein durchdachtes Brandschutzkonzept vermeidet Fehler, erhöht die Sicherheit und erleichtert die behördliche Genehmigung. Sorgfalt und fachliche Expertise zahlen sich langfristig aus – für Menschenleben und Unternehmenswerte.

Brandschutzkonzept und Brandschutzordnung sind zwei zentrale Elemente des vorbeugenden Brandschutzes. Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich, um Sicherheit im Gebäude und Betrieb zu gewährleisten.

Brandschutzkonzept: Strategische Planung

  • Wird in der Planungs- und Bauphase erstellt.

  • Enthält bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die den vorbeugenden Brandschutz sicherstellen.

  • Grundlage für Genehmigungen durch Behörden und für die spätere Umsetzung im Betrieb.

Brandschutzordnung: Praktische Umsetzung im Betrieb

  • Gilt für den laufenden Betrieb und richtet sich an Mitarbeitende, Besucher:innen und externe Personen.

  • Enthält konkrete Verhaltensregeln zur Brandverhütung und Anweisungen für das Verhalten im Brandfall.

  • Wird in der Regel vom Unternehmen erstellt (z. B. durch Brandschutzbeauftragte) und regelmäßig geschult.


Vergleich: Brandschutzkonzept vs. Brandschutzordnung



Kriterium

Brandschutzkonzept

Brandschutzordnung

Zweck

Strategische Planung des vorbeugenden Brandschutzes

Konkrete Anweisungen für den Betrieb

Erstellungszeitpunkt

Während der Planungs- und Bauphase

Nach Fertigstellung des Gebäudes / im laufenden Betrieb

Inhalte

Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen

Verhaltensregeln zur Prävention und im Ernstfall

Adressaten

Behörden, Architekt:innen, Fachplanende

Mitarbeitende, Besucher:innen, Dienstleister

Verantwortung

Wird von Fachplanenden erstellt und genehmigt

Wird vom Unternehmen erstellt und gepflegt


Fazit: Zwei Bausteine für den Schutz

Das Brandschutzkonzept bildet die strategische Grundlage. Die Brandschutzordnung sorgt dafür, dass die im Konzept geplanten Maßnahmen im Alltag gelebt und umgesetzt werden. Nur zusammen gewährleisten sie einen wirksamen und praxisnahen Brandschutz.

Ein Brandschutzkonzept ist grundsätzlich so lange gültig, wie die zugrunde liegenden Rahmenbedingungen bestehen bleiben – etwa Gebäudestruktur, Nutzung oder Personenzahl. Es hat also kein festes Ablaufdatum.

Gründe für eine Aktualisierung

Eine Überarbeitung wird erforderlich, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben, zum Beispiel:

  • Umbauten oder Erweiterungen

  • Nutzungsänderungen (z. B. Lager wird Büro)

  • Deutlich erhöhte Personenzahlen

  • Neue technische Anlagen mit Auswirkungen auf den Brandschutz

Regelmäßige Überprüfung empfohlen

Auch ohne große Änderungen sollte das Konzept regelmäßig überprüft werden – etwa alle drei bis fünf Jahre. So lassen sich technische Neuerungen, veränderte Vorschriften oder betriebliche Veränderungen berücksichtigen.

Gesetzliche Vorgaben

Insbesondere bei Sonderbauten schreiben viele Landesbauordnungen eine Fortschreibung bei Änderungen vor. Auch Versicherungen erwarten häufig, dass das Konzept gepflegt und aktuell gehalten wird – das kann Bestandteil der Versicherungsbedingungen sein.

Tipp: Betrachten Sie das Brandschutzkonzept als „lebendes Dokument“. Lassen Sie es bei relevanten Änderungen durch eine Fachperson prüfen und anpassen, um Sicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten.

Für die Prüfung und Genehmigung eines Brandschutzkonzepts ist in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde verantwortlich – meist angesiedelt beim kommunalen Bauamt.

Prüfung durch Behörde oder Sachverständige

  • Die Behörde prüft, ob das Konzept alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

  • Häufig wird eine Fachprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen durchgeführt.

  • Bei komplexen Bauvorhaben kann auch die Feuerwehr eingebunden werden, um z. B. Zufahrten und Löschwasserversorgung zu beurteilen.

In einigen Bundesländern (z. B. Bayern) kann ein Prüfsachverständiger für Brandschutz die Prüfung übernehmen. In diesem Fall stellt die sachverständige Person eine Bescheinigung aus, die von der Bauaufsicht als Nachweis akzeptiert wird.

Rolle der Versicherungen

Versicherungsgesellschaften führen mitunter eigene Bewertungen durch – insbesondere bei Objekten mit hohem Brandrisiko. Diese Begutachtungen beeinflussen Prämien oder führen zu Auflagen, ersetzen jedoch keine behördliche Genehmigung.

Fazit: Die offizielle Anerkennung eines Brandschutzkonzepts erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde oder eine von ihr anerkannte sachverständige Person. Nur diese Prüfung hat rechtliche Gültigkeit.

Damit ein Brandschutzkonzept den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sind Sorgfalt, Fachkompetenz und systematisches Vorgehen erforderlich. Folgende Maßnahmen tragen wesentlich zur Rechtssicherheit bei:

Fachkundige Erstellung

Ein:e erfahrene:r Brandschutzplaner:in kennt die geltenden Normen und Vorschriften im Detail. Die Einbindung von Fachpersonal – idealerweise mit entsprechender Qualifikation oder Anerkennung – ist der wichtigste Schritt für ein rechtssicheres Konzept.

Aktuelle Rechtslage berücksichtigen

Rechtsvorschriften und technische Regelwerke ändern sich regelmäßig. Daher ist es essenziell, stets mit den aktuell gültigen:

  • Landesbauordnungen,

  • Sonderbauverordnungen,

  • Verwaltungsvorschriften (z. B. MVV TB),

  • sowie relevanten DIN- und EN-Normen zu arbeiten.

Orientierung an anerkannten Gliederungen

Richtlinien wie die vfdb 01/01 oder Empfehlungen von Landesbauämtern bieten bewährte Strukturen für Brandschutzkonzepte. Sie dienen als Leitfaden, um keinen wesentlichen Themenbereich zu übersehen – z. B. Darstellung von Rettungswegen, Löschmitteln oder technischen Anlagen.

Abstimmung mit Behörden

Ein frühzeitiger Austausch mit der zuständigen Bauaufsicht oder Feuerwehr (z. B. im Rahmen eines "Brandschutzgesprächs") schafft Klarheit über Erwartungen und mögliche Anforderungen. So lassen sich spätere Nachforderungen vermeiden.

Interne Kontrolle und externe Zweitprüfung

Vor der Einreichung sollte das Konzept mit einer Checkliste geprüft werden – idealerweise durch eine weitere fachkundige Person. Externe Gutachten oder kollegiale Zweitmeinungen helfen, mögliche Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen.

Vollständige Dokumentation

Alle erforderlichen Nachweise müssen dem Konzept beigefügt sein:

  • Pläne,

  • Berechnungen,

  • Produktzulassungen,

  • ggf. Begründungen für Abweichungen. Ein häufiges Manko bei der Prüfung ist das Fehlen formaler Nachweise – daher sollte alles nachvollziehbar dokumentiert und gegliedert sein.

Klare und strukturierte Darstellung

Ein gut lesbares, widerspruchsfreies Konzept erleichtert der prüfenden Behörde die Arbeit. Positiv bewertet werden:

  • saubere Gliederung,

  • Bezug zu einschlägigen Paragraphen,

  • konsistente Angaben in Text und Plänen.

Fazit: Rechtssicherheit entsteht durch Fachkompetenz, aktuelle Kenntnisse, anerkannte Strukturen, frühzeitige Abstimmungen und lückenlose Nachweise. Ein klar formuliertes Konzept mit vollständiger Dokumentation erfüllt diese Anforderungen am besten.

Es gibt keine deutschlandweit einheitliche Vorlage für Brandschutzkonzepte, da jedes Gebäude individuell betrachtet werden muss. Dennoch bieten verschiedene Quellen hilfreiche Orientierung:

Fachliteratur und Leitfäden

  • Der Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung enthält Aufbauempfehlungen und Musterinhalte.

  • Die vfdb-Richtlinie 01/01 bietet eine praxisnahe Gliederung und Hinweise zu allen relevanten Themenfeldern.

Websites von Fachfirmen und Institutionen

  • Ingenieurbüros für Brandschutz veröffentlichen gelegentlich anonymisierte Beispiele oder Beispiel-Gliederungen.

  • Seiten von TÜV, DEKRA oder Berufsgenossenschaften stellen teilweise Musterinhalte oder Merkblätter bereit.

Schulungsunterlagen von Behörden und Feuerwehren

  • In der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten werden häufig Musterkonzepte verwendet.

  • Manche Feuerwehrschulen oder Bauaufsichtsbehörden stellen Dokumentationen online (z. B. Beispielkonzepte für Schulen oder Versammlungsstätten).

Technische Regeln und Richtlinien

  • Die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) enthält Anhänge mit Anforderungen, die sich für ein Konzept übernehmen lassen.

  • VdS-Merkblätter (z. B. VdS 2000) bieten praxisnahe Orientierung für versicherungsrelevante Anforderungen.

Nutzung von Mustern – mit Bedacht

Ein Muster ersetzt kein individuelles Konzept. Es kann als:

  • Gliederungshilfe,

  • Checkliste oder

  • inhaltlicher Einstieg dienen.

Wichtig: Jedes Konzept muss an die konkreten Rahmenbedingungen, Nutzung und landesspezifischen Vorschriften angepasst werden. Ein Muster darf niemals unreflektiert übernommen werden.

Fazit: Muster und Vorlagen sind hilfreiche Werkzeuge zur Strukturierung und Vorbereitung. Ein rechtssicheres Brandschutzkonzept entsteht aber nur durch individuelle Planung und fachkundige Prüfung.

Fazit: Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ bieten fundiertes Basiswissen rund um das Brandschutzkonzept. Sie helfen dabei, den rechtlichen Rahmen, die Zielsetzung und die grundsätzliche Struktur zu verstehen – für mehr Klarheit und Sicherheit im betrieblichen Brandschutz.

FAQ für Arbeitgeber

Arbeitgeber erhalten hier konkrete Informationen zu den rechtlichen Anforderungen, zur Erstellung und Umsetzung eines Brandschutzkonzepts sowie zu Pflichten im Brandfall. Alle Antworten sind praxisnah, rechtssicher und direkt umsetzbar.

Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, für wirksamen Brandschutz im Betrieb zu sorgen. Je nach Branche und Gebäudetyp umfasst dies häufig die Erstellung eines schriftlichen Brandschutzkonzepts, das alle erforderlichen Maßnahmen beschreibt. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus zwei Bereichen: dem Baurecht und dem Arbeitsschutzrecht.

Baurechtliche Vorgaben

Die Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben für bestimmte Gebäude ein Brandschutzkonzept als Bestandteil der Baugenehmigung vor. Besonders bei Sonderbauten – etwa großen Bürogebäuden, Hochhäusern, Schulen, Kliniken oder Veranstaltungsstätten – ist ein geprüfter Brandschutznachweis Voraussetzung für Planung, Bau und Betrieb. Auch bei baulichen Änderungen kann die Baubehörde ein aktualisiertes Konzept verlangen.

Arbeitsschutzrechtliche Pflichten

Unabhängig vom Baurecht verlangt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dass Unternehmen Notfallmaßnahmen für Brandfälle planen. Laut § 10 ArbSchG müssen:

  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung festgelegt,

  • geeignete Personen als Brandschutzhelfer benannt,

  • und Mitarbeitende regelmäßig unterwiesen werden.

Diese Vorgaben werden konkretisiert durch:

  • die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),

  • Technische Regeln (z. B. ASR A2.2),

  • sowie DGUV-Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

Pflichten im Überblick

  • Brandschutzkonzept erstellen: Wenn baurechtlich vorgeschrieben, muss ein:e Fachplaner:in ein Brandschutzkonzept erstellen.

  • Brandgefährdung beurteilen: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen brandbezogene Risiken analysiert und dokumentiert werden.

  • Schutzmaßnahmen umsetzen: Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen aus dem Konzept müssen umgesetzt, funktionsfähig und regelmäßig geprüft sein.

  • Mitarbeitende unterweisen: Jährliche Schulungen zum Verhalten im Brandfall, zu Fluchtwegen und zur Nutzung von Löschmitteln sind Pflicht. Auch die Bestellung und Qualifikation von Brandschutzhelfer:innen ist sicherzustellen.

  • Konzept aktuell halten: Änderungen an Gebäude, Nutzung oder Rechtslage machen eine Überarbeitung erforderlich.

Fazit: Arbeitgebende tragen umfassende Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz. Ein aktuelles, fachgerecht erstelltes und gelebtes Brandschutzkonzept sichert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Pflichten, sondern schützt auch Mitarbeitende, Sachwerte und den Betriebsablauf.

Ein fehlendes oder mangelhafte Brandschutzkonzept kann schwerwiegende rechtliche, finanzielle und sicherheitsrelevante Folgen haben. Unternehmen riskieren Bußgelder, Betriebsstilllegungen und sogar die persönliche Haftung der Verantwortlichen.

Rechtliche Konsequenzen

  • Verstoß gegen Bauvorschriften: Die Nutzung des Gebäudes kann untersagt werden. Behörden können zudem Bußgelder verhängen – teils in fünfstelliger Höhe.

  • Nachträgliche Anordnungen: Bei Bestandsbauten kann ein Brandschutzkonzept nachgefordert werden. Bei Nichtbeachtung droht die Stilllegung des Betriebs.

Haftung und Strafverfolgung

  • Zivilrechtliche Haftung: Kommt es zu einem Brand, können Bauherrschaft oder Geschäftsleitung für Schäden haftbar gemacht werden.

  • Strafrechtliche Folgen: Bei Personenschäden drohen Anzeigen wegen Fahrlässigkeit (z. B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung).

Versicherungstechnische Risiken


Risiko

Folgen

Leistungskürzungen

Versicherungen können Zahlungen reduzieren, wenn kein Konzept vorliegt oder grobe Fahrlässigkeit besteht.

Leistungsausschluss

Im schlimmsten Fall verweigert der Versicherer jegliche Schadensregulierung.


Erhöhtes Gefahrenpotenzial

  • Fehlende Fluchtwege, ungewartete Löschmittel oder unzureichende Alarmierung erhöhen das Risiko für Sach- und Personenschäden.

  • Ohne fundiertes Konzept steigen Panik und Fehlverhalten im Ernstfall.

Reputations- und Vertrauensverlust

  • Imageschaden: Öffentlich bekannt gewordene Versäumnisse erschüttern das Vertrauen von Mitarbeitenden und Kund:innen.

  • Wirtschaftliche Folgen: Betriebsunterbrechungen, Kundenverlust und juristische Auseinandersetzungen können das Unternehmen nachhaltig belasten.

Fazit: Sicherheit und Rechtskonformität gewährleisten

Ein aktuelles und geprüftes Brandschutzkonzept schützt Menschenleben, Unternehmenswerte und sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Es lohnt sich, frühzeitig zu investieren, um Risiken und Folgekosten zu vermeiden.

Die Kosten für ein Brandschutzkonzept hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Größe und Art des Gebäudes

  • Komplexität der Nutzung

  • Besondere Risiken oder Auflagen

  • Umfang der Planung und Abstimmungen

Grobe Richtwerte:

  • Kleine Objekte (z. B. Einfamilienhäuser, kleine Läden): ca. 1.000 – 3.000 €

  • Mittelgroße Gebäude (z. B. Bürogebäude, Lagerhallen): ca. 3.000 – 10.000 €

  • Große oder komplexe Objekte (z. B. Einkaufszentren, Krankenhäuser): 10.000 € bis über 50.000 € – insbesondere bei aufwändigen Nachweisen oder Simulationen

Das Honorar richtet sich oft nach der Bruttogrundfläche oder den anrechenbaren Baukosten. Auch regionale Unterschiede und Marktlage beeinflussen die Preise.

Wichtig: Die Kosten eines Brandschutzkonzepts sind im Verhältnis zu Bau- oder Betriebskosten gering – können aber im Ernstfall entscheidend zur Schadensvermeidung beitragen.

Tipp: Holen Sie mehrere Angebote ein. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben genau, um ein realistisches und vollständiges Angebot zu erhalten.

Ein Brandschutzkonzept ist immer dann verpflichtend, wenn es gesetzlich vorgeschrieben oder durch die zuständige Behörde gefordert wird – in der Regel im Rahmen eines Bauantrags. Besonders betroffen sind sogenannte Sonderbauten:

Typische Gebäudetypen mit Konzeptpflicht:

  • Hochhäuser: Ab einer bestimmten Höhe (z. B. über 22 m) gelten besondere Anforderungen an Evakuierung und Löschtechnik.

  • Versammlungsstätten: Veranstaltungsorte ab ca. 200 Personen (z. B. Kinos, Konferenzzentren, Theater).

  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen: Einrichtungen mit betreuungsbedürftigen oder ortsunkundigen Personen.

  • Große Gewerbe- und Industriebauten: Z. B. Verkaufsstätten ab 2.000 m², Lagerhallen mit hoher Brandlast.

  • Tiefgaragen und Parkhäuser: Ab bestimmten Größen oder bei mehreren Untergeschossen.

Weitere Anlässe für ein Brandschutzkonzept:

  • Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen

  • Abweichungen von geltenden Bauvorschriften

  • Anforderungen von Versicherungen bei hohem Risikopotenzial

Für kleinere Standardbauten besteht meist keine behördliche Konzeptpflicht. Dennoch empfiehlt sich ein freiwilliges Konzept – insbesondere bei erhöhter Brandgefahr oder auf Wunsch der Versicherung.

Fazit: Ob verpflichtend oder freiwillig – ein qualifiziertes Brandschutzkonzept erhöht die Sicherheit und hilft, Rechts- sowie Versicherungsvorgaben zu erfüllen.

Ein Brandschutzkonzept entfaltet seine Wirkung nur dann vollständig, wenn es in bestehende Strukturen und Abläufe eingebunden ist. Das bedeutet:

Integration in die Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen. Dabei müssen auch Brandrisiken systematisch erfasst und bewertet werden:

  • Brennbare Materialien, Zündquellen oder technische Prozesse identifizieren

  • Schutzmaßnahmen ableiten (z. B. zusätzliche Rauchmelder, Brandschutzabstände, spezielle Löschmittel)

  • Diese Maßnahmen im Brandschutzkonzept dokumentieren

Das Konzept ergänzt die Gefährdungsbeurteilung um konkrete technische, bauliche und organisatorische Festlegungen.

Verankerung in der Organisation

  • Verantwortlichkeiten klären: Brandschutzbeauftragte benennen, Aufgaben auf Führungskräfte verteilen

  • Maßnahmen umsetzen: Übungen, Unterweisungen und Begehungen im Jahresplan verankern

  • Schnittstellen nutzen: Abstimmung mit Alarmplänen, Evakuierungskonzepten und dem betrieblichen Kontinuitätsmanagement

  • Kommunikation sicherstellen: Aushänge mit Verhaltensregeln, Integration ins Onboarding, regelmäßige Schulungen

Fazit: Wird das Brandschutzkonzept aktiv in die Gefährdungsbeurteilung eingebunden und organisatorisch mitgedacht, wird es zum gelebten Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept beruht auf drei Säulen:

Baulicher Brandschutz

  • Feuerwiderstandsfähige Wände, Decken, Türen

  • Brandabschnitte mit feuerbeständigen Abschottungen

  • Rauchschutz (z. B. Rauchschutztüren, RWA-Anlagen)

  • Ausreichend dimensionierte, gekennzeichnete Fluchtwege

  • Löschwasserversorgung über Wandhydranten, Steigleitungen

Technischer (anlagentechnischer) Brandschutz

  • Brandmeldeanlagen mit automatischer Alarmierung

  • Automatische Löschanlagen (z. B. Sprinkler, Gaslöschanlagen)

  • Tragbare Feuerlöscher, Löschdecken, Sandbehälter

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

  • Notbeleuchtung, akustische und optische Alarmierung

Organisatorischer Brandschutz

  • Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A–C)

  • Regelmäßige Schulungen und jährliche Unterweisungen

  • Evakuierungsübungen mit Nachbesprechung

  • Wartungspläne für alle Brandschutzeinrichtungen

  • Klare Zuständigkeiten im Notfall (z. B. Evakuierungshelfer:innen)

Fazit: Nur das Zusammenspiel baulicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen ermöglicht effektiven vorbeugenden Brandschutz im Betrieb.

Die oder der Brandschutzbeauftragte übernimmt eine zentrale Rolle bei der praktischen Umsetzung des Brandschutzkonzepts im Unternehmen. Als vom Unternehmen bestellte und qualifizierte Fachperson ist diese Person für die Koordination, Kontrolle und Weiterentwicklung aller Brandschutzmaßnahmen zuständig.

Aufgaben im Überblick

  • Überwachung der Maßnahmen: Die oder der Brandschutzbeauftragte kontrolliert regelmäßig, ob die im Konzept beschriebenen Maßnahmen umgesetzt und wirksam sind. Dabei wird geprüft, ob Fluchtwege frei sind, Feuerlöscher funktionsfähig vorhanden sind und die Brandschutzordnung eingehalten wird.

  • Schulung und Unterweisung: Diese Person organisiert die jährlichen Brandschutzunterweisungen und führt diese häufig selbst durch. Auch die Ausbildung und Koordination der Brandschutzhelfer:innen gehört zum Aufgabenbereich.

  • Beratung bei Änderungen: Bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder technischen Neuerungen berät die oder der Brandschutzbeauftragte frühzeitig, wie sich diese auf den Brandschutz auswirken und welche Anpassungen am Konzept erforderlich sind.

  • Dokumentation und Berichterstattung: Alle relevanten Nachweise über Wartungen, Übungen und Begehungen werden dokumentiert. Die Unternehmensleitung wird regelmäßig über den aktuellen Stand des Brandschutzes informiert.

  • Ansprechperson für Externe: Im Kontakt mit Behörden, Feuerwehr oder Versicherungen ist die oder der Brandschutzbeauftragte häufig erste Ansprechperson. Sie oder er begleitet Objektbegehungen, erläutert das Konzept und koordiniert die Umsetzung externer Auflagen.

Fazit: Die oder der Brandschutzbeauftragte stellt sicher, dass das Brandschutzkonzept nicht nur auf dem Papier existiert, sondern im Betriebsalltag umgesetzt und weiterentwickelt wird. Diese Rolle entlastet die Unternehmensleitung und trägt wesentlich zur Sicherheit im Betrieb bei.

Ein Brandschutzkonzept ist kein statisches Dokument, sondern muss im Laufe der Zeit gepflegt werden. Als Faustregel gilt: regelmäßig und anlassbezogen überprüfen und bei Bedarf anpassen. Es gibt zwar keine starre gesetzliche Frist (wie „alle 2 Jahre“), aber die Pflicht zur Aktualität ergibt sich implizit aus den Vorschriften – das Konzept muss stets den aktuellen Gegebenheiten und geltenden Regeln entsprechen. Daher sollten Arbeitgebende in folgenden Intervallen bzw. Situationen das Brandschutzkonzept überprüfen:

Überprüfungsempfehlungen

  • Turnusmäßige Überprüfung: Mindestens einmal jährlich sollte das Brandschutzkonzept intern durchgesehen werden – zum Beispiel im Rahmen der Arbeitsschutzunterweisung oder des Sicherheitsaudits.

  • Bei baulichen Änderungen: Neue Raumaufteilungen, Umbauten oder Erweiterungen erfordern eine sofortige Anpassung.

  • Bei Nutzungsänderungen: Wenn Räume anders genutzt oder neue Anlagen eingesetzt werden, muss das Konzept überprüft werden.

  • Bei Änderungen im Personalbestand oder Ablauf: Steigende Personenzahlen oder veränderte Prozesse können neue Risiken mit sich bringen.

  • Nach Vorfällen oder Beinahe-Bränden: Jede sicherheitsrelevante Erfahrung sollte zur Optimierung des Konzepts führen.

  • Bei neuen rechtlichen Vorgaben: Gesetzesänderungen oder neue Normen machen eine Aktualisierung notwendig.

Tipp: Legen Sie intern fest, wer für die Prüfung verantwortlich ist – zum Beispiel die oder der Brandschutzbeauftragte oder der Arbeitsschutzausschuss – und dokumentieren Sie alle Änderungen mit Datum und Begründung.

Fazit: Die regelmäßige Überprüfung ist ein zentraler Bestandteil eines wirksamen Brandschutzkonzepts. Sie sichert die Aktualität und Funktionstüchtigkeit aller Maßnahmen und schafft Rechtssicherheit im Unternehmen.

Versicherungen haben ein hohes Interesse daran, Brandrisiken im Unternehmen zu minimieren. Daher prüfen viele Versicherer das Brandschutzkonzept und stellen bestimmte Anforderungen an Inhalt und Umsetzung.

Typische Anforderungen

  • Dokumentiertes Brandschutzkonzept: Es muss schriftlich vorliegen und alle Risikobereiche sowie Schutzmaßnahmen abdecken.

  • Vollständige Risikobewertung: Versicherer erwarten eine nachvollziehbare Brandrisikoanalyse, idealerweise mit Maßnahmenplan.

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Alle baurechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein.

  • Technische Ausstattung: Feuerlöscher, Löschanlagen, Rauchmelder und Notbeleuchtung müssen in ausreichender Zahl und funktionsfähig vorhanden sein.

  • Evakuierungs- und Notfallplanung: Pläne müssen aktuell sein und regelmäßig geübt werden.

  • Regelmäßige Schulungen: Mitarbeitende müssen regelmäßig unterwiesen und Brandschutzhelfer:innen benannt sein.

  • Prüf- und Wartungsnachweise: Alle technischen Anlagen müssen turnusmäßig geprüft und die Dokumentation der Wartung vorgelegt werden können.

  • Externe Begutachtung: Manche Versicherer fordern regelmäßige Begehungen durch Sachverständige oder Risk-Engineers.

Vorteile für das Unternehmen

  • Verbesserte Versicherungsbedingungen

  • Reduzierung von Prämien oder Selbstbehalten

  • Sicherheit bei der Schadensregulierung im Ernstfall

Fazit: Versicherungen verlangen umfassende und gelebte Brandschutzmaßnahmen. Ein gut dokumentiertes, umgesetztes und geprüftes Konzept sichert nicht nur den Schutz von Menschen und Werten, sondern auch den Versicherungsschutz selbst.

Flucht- und Rettungswege sind essenziell für die Sicherheit aller Personen im Gebäude. Im Brandschutzkonzept müssen sie daher umfassend geplant und dokumentiert sein.

Planungskriterien

  • Zwei unabhängige Rettungswege pro Nutzungseinheit: Wenn baulich möglich, sollten zwei Ausgänge vorgesehen sein.

  • Direkte und kurze Wege: Vermeidung von Sackgassen und Umwegen, maximale Weglängen je nach Gebäudetyp beachten.

  • Ausreichende Breite: Rettungswege müssen der Anzahl der Personen entsprechen.

  • Kennzeichnung: Grüne Rettungswegschilder nach ISO 7010 und beleuchtete Notausgangsschilder sind Pflicht.

  • Brandschutz: Fluchtwege müssen frei von Brandlasten sein und durch Rauchschutzmaßnahmen gesichert werden.

  • Sammelplätze: Diese müssen im Freien liegen, beschildert sein und im Konzept benannt werden.

Dokumentation

Flucht- und Rettungspläne für jedes Stockwerk mit:

  • Verlauf der Rettungswege

  • Notausgängen und Treppenhäusern

  • Positionen von Löschgeräten, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Sammelplätzen

  • Textlichen Erläuterungen zur Wegeführung

  • Benennung verantwortlicher Personen für Kontrolle und Evakuierung

Fazit: Eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Fluchtwege ist lebenswichtig. Das Brandschutzkonzept muss sicherstellen, dass alle Personen im Notfall schnell und sicher das Gebäude verlassen können.

Ein Brandschutzkonzept ist nur dann wirklich erfolgreich, wenn es von allen Mitarbeitenden im Unternehmen getragen und gelebt wird. Die besten technischen und baulichen Maßnahmen nützen wenig, wenn die Belegschaft im Ernstfall nicht weiß, was zu tun ist oder im Alltag die Brandschutzregeln ignoriert. Arbeitgebende sollten ihre Mitarbeitenden daher aktiv einbinden und für das Thema sensibilisieren. Eine wirksame Einbindung bedeutet, dass Mitarbeitende nicht nur Anweisungen befolgen, sondern sich mitverantwortlich fühlen und mitdenken.

Bewährte Ansätze

  • Transparenz und Kommunikation: Machen Sie das Brandschutzkonzept (bzw. die relevanten Teile daraus) allen Mitarbeitenden zugänglich – z. B. über das Intranet, Aushänge (Teil B der Brandschutzordnung) oder Mitarbeiterversammlungen. Erklären Sie, warum bestimmte Regeln gelten. Wer den Sinn dahinter versteht, hält sich eher daran.

  • Mitarbeitende schulen und zu Akteur:innen machen: Ergänzen Sie die Pflichtunterweisung durch praktische Schulungen wie Feuerlöschtrainings. Bilden Sie ausreichend Brandschutzhelfer:innen aus (mind. 5 % der Belegschaft). Auch Evakuierungshelfer:innen oder Notfallkoordinator:innen fördern Beteiligung und Verantwortungsbewusstsein.

  • Feedback zulassen: Schaffen Sie Möglichkeiten für Rückmeldungen – etwa über Sicherheitsbegehungen mit Mitarbeitenden, Ideenboxen oder Teammeetings. Wenn z. B. ein Fluchtweg häufig blockiert ist, muss das gemeldet und ernst genommen werden.

  • Gemeinsame Übungen: Beziehen Sie die Belegschaft aktiv in Evakuierungsübungen ein und holen Sie Feedback dazu ein. Erfolge können im Anschluss gemeinsam reflektiert und anerkannt werden – etwa in einer kurzen Teambesprechung.

  • Führungskräfte als Vorbild: Führungskräfte müssen Brandschutz aktiv vorleben. Wenn Vorgesetzte selbst auf zugängliche Feuerlöscher achten oder Verstöße (wie zugeparkte Notausgänge) ansprechen, stärkt das die Sicherheitskultur. Diese beginnt an der Unternehmensspitze.

Fazit: Aus Mitarbeitenden werden Mitstreiter:innen, wenn sie informiert, qualifiziert und einbezogen sind. So wird das Brandschutzkonzept im Alltag aktiv gelebt – und der Betrieb langfristig sicherer.

Schulungen und Unterweisungen sind ein essenzieller Bestandteil jedes Brandschutzkonzepts – sie verwandeln theoretische Vorgaben in praktisches Wissen. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig über Brandgefahren und das Verhalten im Brandfall zu unterweisen (ArbSchG § 12, ArbStättV § 4). Darüber hinaus erfordern bestimmte Funktionen wie Brandschutzhelfer:in oder Brandschutzbeauftragte:r eine spezielle Ausbildung.

Überblick über wichtige Schulungen

  • Regelmäßige Unterweisungen aller Mitarbeitenden: Mindestens einmal jährlich. Inhalte: Fluchtwege, Alarmierung, Umgang mit Feuerlöschern, Sammelplatz, Gefahrenbereiche. Erstunterweisung bei Arbeitsantritt. Dokumentation: Datum, Inhalte, Teilnehmende.

  • Ausbildung von Brandschutzhelfer:innen: Spezielle Schulung durch Fachfirmen (Theorie + praktische Löschübung). Empfehlung: 5–10 % der Belegschaft. Wiederholung alle 3–5 Jahre.

  • Evakuierungsübungen: Mindestens jährlich. Probealarme schulen praktisches Verhalten und werden im Nachgang besprochen. Bestandteil des Konzepts.

  • Spezialschulungen: Für den Umgang mit besonderen Löschanlagen oder feuergefährlichen Tätigkeiten (z. B. Schweißarbeiten mit Erlaubnisschein).

  • Ausbildung zur oder zum Brandschutzbeauftragten (falls bestellt): Umfangreiche Qualifikation nach DGUV-Information 205-003 oder vfdb-Richtlinie 12-09/01. Regelmäßige Fortbildungen erforderlich.

Fazit: Gut geschulte Mitarbeitende sind im Ernstfall entscheidend. Schulungen sollten strukturiert geplant, dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden – als fester Bestandteil des Brandschutzkonzepts.

Wenn im Unternehmen Umbauten anstehen oder Räume eine neue Nutzung erhalten, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung dafür, dass der Brandschutz weiterhin lückenlos gewährleistet ist. Jede Veränderung kann Auswirkungen auf das Brandschutzkonzept haben – deshalb muss der Arbeitgeber proaktiv handeln.

Verantwortlichkeiten im Überblick

  • Frühzeitige Einbindung: Der Brandschutz muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.

  • Einbindung von Fachkräften: Brandschutzplaner:innen oder die oder der Brandschutzbeauftragte sollten hinzugezogen werden.

  • Behördliche Abstimmung: Bei genehmigungspflichtigen Umbauten ist ein aktualisiertes Konzept einzureichen.

  • Übergangsmaßnahmen: Während der Bauphase müssen temporäre Ersatzmaßnahmen getroffen und dokumentiert werden.

  • Konzeptfortschreibung: Nach Fertigstellung ist das Konzept formell zu aktualisieren.

  • Unterweisung der Mitarbeitenden: Neue Fluchtwege und Schutzmaßnahmen müssen kommuniziert und geübt werden.

Fazit: Auch bei baulichen oder nutzungsbezogenen Änderungen bleibt der Arbeitgeber für den Brandschutz verantwortlich. Nur mit einem angepassten Konzept und wirksamen Maßnahmen bleibt die Sicherheit gewährleistet.

Dokumentation ist im Brandschutz genauso wichtig wie die Maßnahmen selbst: Sie schafft Nachvollziehbarkeit und unterstützt dabei, den Überblick zu behalten. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, verschiedene Aspekte des Brandschutzkonzepts schriftlich zu erfassen und auf Anfrage – etwa durch Aufsichtsbehörden oder die Feuerwehr – vorzulegen. Folgende Dokumentationspflichten und Empfehlungen sind dabei relevant:

Schriftliches Brandschutzkonzept

Das Brandschutzkonzept muss in schriftlicher Form vorliegen. Es enthält alle Festlegungen – von baulichen Gegebenheiten (z. B. Brandabschnitte, Rettungswege) über technische Einrichtungen (z. B. Löschmittel, Brandmeldeanlagen) bis hin zu organisatorischen Regelungen und Zuständigkeiten. Dieses Dokument wird von der Arbeitgeberseite aufbewahrt. Bei genehmigten Konzepten – z. B. im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens – gehört auch der abgestempelte Nachweis zu den Unterlagen.

Aktualisierungsnachweise

Änderungen am Brandschutzkonzept müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Wird das Konzept angepasst, etwa nach baulichen Veränderungen, ist eine neue, datierte Version zu erstellen und zu archivieren. Frühere Versionen können zur Referenz aufbewahrt werden. So lässt sich belegen, dass die Aktualisierungspflichten erfüllt wurden.

Dokumentation von Unterweisungen und Schulungen

Die Durchführung regelmäßiger Brandschutzunterweisungen muss nachgewiesen werden. Dazu erstellt man Protokolle oder Teilnehmerlisten mit Angaben zu Datum, Inhalten und Unterschriften der Teilnehmenden. Gleiches gilt für Schulungen von Brandschutzhelfer:innen oder Evakuierungsübungen – auch hier sollten entsprechende Nachweise wie Protokolle oder Übungsberichte vorliegen. Diese Dokumente belegen, dass Mitarbeitende vorbereitet und geschult sind.

Prüf- und Wartungsnachweise

Zahlreiche Brandschutzeinrichtungen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden – z. B. Feuerlöscher alle zwei Jahre, Brandmeldeanlagen jährlich. Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass diese Prüfungen stattfinden und schriftlich dokumentiert werden – etwa in Prüfbüchern, Wartungsprotokollen oder über Aufkleber an den Geräten. Auch diese Nachweise gehören zur Brandschutzdokumentation.

Brandschutzordnung und Aushänge

Wird eine Brandschutzordnung (Teile A, B und C) erstellt, sollte festgehalten werden, wann sie erarbeitet oder aktualisiert wurde und wo sie aushängt bzw. verteilt ist. Eine Liste der Aushangorte – z. B. für Teil A – dient als Nachweis, dass die Beschäftigten Zugang zu den Regelungen haben.

Ernennungen und Qualifikationen

Wird eine Person zur bzw. zum Brandschutzbeauftragten bestellt, sollte dies schriftlich erfolgen (z. B. per Bestellungsschreiben) und dokumentiert werden. Auch Zertifikate über die Qualifikation von Brandschutzbeauftragten oder -helfer:innen sollten aufbewahrt werden. So lässt sich belegen, dass qualifiziertes Personal benannt wurde.

Dokumentation von Vorfällen und Beinahe-Bränden

Auch wenn es keine Pflicht im engeren Sinn ist, empfiehlt es sich, jeden Brandvorfall – selbst kleinere Entstehungsbrände – zu dokumentieren und zu analysieren. Ein kurzer Bericht mit Angaben zu Datum, Ort, Hergang, Maßnahmen und entstandenem Schaden kann helfen, daraus zu lernen und das Konzept weiterzuentwickeln. Diese Berichte können Bestandteil des Arbeitsschutzmanagements sein.

Zusammengefasst: Arbeitgeber:innen müssen die Planung, Umsetzung und Kontrolle des Brandschutzes dokumentieren. Viele dieser Nachweise überschneiden sich mit allgemeinen Arbeitsschutzpflichten – wie der Gefährdungsbeurteilung oder den Unterweisungsnachweisen. Im Zweifel gilt: lieber ein Nachweis zu viel als zu wenig. Eine gut gepflegte Brandschutzakte mit Konzepten, Plänen, Protokollen und Bescheinigungen zeigt, dass der Brandschutz systematisch und verantwortungsvoll umgesetzt wird.

Damit ein Brandschutzkonzept nicht nur auf dem Papier besteht, muss regelmäßig kontrolliert werden, ob alle darin festgelegten Maßnahmen umgesetzt und wirksam sind. Diese Überprüfung ist eine dauerhafte Aufgabe im Betrieb. Sie gelingt durch eine Kombination aus internen Kontrollen und – bei Bedarf – externen Audits. Folgende Methoden haben sich bewährt:

Interne Brandschutzbegehungen

Führen Sie regelmäßig Rundgänge durch das Gebäude durch, bei denen gezielt auf Brandschutzaspekte geachtet wird. Diese Begehungen sollten idealerweise von der bzw. dem Brandschutzbeauftragten, der Sicherheitsbeauftragten oder einer verantwortlichen Führungskraft durchgeführt werden – je nach Unternehmensgröße monatlich oder vierteljährlich.

Mit Hilfe einer Checkliste lässt sich überprüfen:

  • Sind Fluchtwege frei und korrekt beschildert?

  • Sind Feuerlöscher und Hydranten zugänglich und funktionsfähig?

  • Schließen Brandschutztüren selbstständig?

Diese Begehungen helfen dabei, Abweichungen frühzeitig zu erkennen.

Überprüfung technischer Anlagen

Neben den visuellen Kontrollen müssen auch technische Brandschutzeinrichtungen regelmäßig getestet werden – z. B. durch Probealarme der Brandmeldeanlage (viertel- oder halbjährlich), Tests der Rauchabzugsanlagen oder der Notbeleuchtung.

Viele Anlagen verfügen über Selbsttests oder unterliegen vorgeschriebenen Wartungsintervallen. Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass:

  • die Wartungen rechtzeitig erfolgen,

  • Ergebnisse dokumentiert werden,

  • erkannte Mängel zeitnah behoben sind.

Übungsszenarien und Evakuierungen

Evakuierungsübungen dienen nicht nur der Schulung, sondern auch der praktischen Überprüfung des Konzepts. Beobachten Sie, ob bei der Übung:

  • die Alarmierung funktioniert,

  • Mitarbeitende die vorgesehenen Wege nutzen,

  • der Sammelplatz korrekt erreicht wird.

Nach der Übung sollten Sie Verbesserungsmöglichkeiten auswerten und dokumentieren – so wird das Konzept kontinuierlich optimiert.

Dokumenten-Check

Prüfen Sie regelmäßig, ob alle relevanten Unterlagen aktuell und vollständig sind:

  • Brandschutzordnung erstellt und verteilt?

  • Unterweisungslisten vollständig?

  • Wartungsprotokolle vorhanden?

Ein jährlicher „Doku-Check“ durch die bzw. den Brandschutzbeauftragten kann helfen, Dokumentationslücken zu schließen.

Externe Prüfungen und Fachaudits

Ziehen Sie bei Bedarf externe Fachleute hinzu – z. B. Brandschutzsachverständige oder Risikoingenieur:innen von Versicherungen. Auch Behörden führen regelmäßig Brandschauen durch – z. B. in Versammlungsstätten. Arbeitgeber:innen sollten diese Prüfungen aktiv unterstützen:

  • Unterlagen bereitstellen,

  • erkannte Mängel zügig beheben.

Konsequente Nachverfolgung

Wichtig ist: Aus allen Kontrollen müssen konkrete Maßnahmen folgen. Festgestellte Mängel sind zu dokumentieren und zeitnah zu beheben. Das Brandschutzkonzept sollte als „lebendes“ Dokument verstanden werden, dessen Umsetzung kontinuierlich begleitet wird – durch regelmäßige Prüfungen, klar geregelte Verantwortlichkeiten und eine wachsame Haltung im Alltag.

Verstöße gegen ein Brandschutzkonzept sind kein Bagatelldelikt – sie können gravierende rechtliche, finanzielle und betriebliche Folgen haben. Ein Verstoß liegt nicht nur dann vor, wenn kein Konzept existiert, sondern auch, wenn es veraltet ist oder Maßnahmen daraus nicht umgesetzt wurden. Arbeitgeber:innen riskieren in solchen Fällen viel. Die wichtigsten Konsequenzen im Überblick:

Behördliche Sanktionen und Auflagen

Werden bei Kontrollen durch Feuerwehr, Bauamt oder Arbeitsschutzbehörde Mängel festgestellt, drohen:

  • behördliche Auflagen zur Mängelbeseitigung,

  • Bußgelder bei groben Verstößen (z. B. versperrte Fluchtwege),

  • im Extremfall eine (teilweise) Betriebsschließung bei akuter Gefahr.

Dies verursacht nicht nur Kosten, sondern unterbricht auch den Betriebsablauf erheblich.

Probleme mit der Versicherung

Kommt es zu einem Brand und stellt sich heraus, dass Brandschutzpflichten verletzt wurden, kann die Sachversicherung:

  • Leistungen kürzen,

  • die Schadensregulierung ganz verweigern (z. B. bei grober Fahrlässigkeit),

  • höhere Prämien verlangen (bereits im Vorfeld bei bekanntem Risiko).

Beispiele: abgeschaltete Löschanlagen oder blockierte Notausgänge.

Haftungs- und Strafrisiken

Arbeitgeber:innen haben eine Verkehrssicherungspflicht. Wird gegen Brandschutzvorgaben verstoßen und kommt es zu Personenschäden, können folgende Konsequenzen drohen:

  • zivilrechtliche Schadensersatzforderungen,

  • persönliche Haftung von Führungskräften (z. B. nach § 130 OWiG),

  • strafrechtliche Konsequenzen bei fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung.

Materielle Schäden und Betriebsunterbrechung

Ein unkontrollierter Brand kann erhebliche Schäden verursachen:

  • Verlust von Waren, Maschinen oder Gebäuden,

  • lange Produktionsausfälle,

  • mögliche Existenzbedrohung des Unternehmens.

Auch Image und Vertrauen leiden – bei Kund:innen, Beschäftigten und Geschäftspartnern.

Alarmierende Statistik

Laut IHK Trier müssen rund 43 % der Unternehmen nach einem Großbrand den Betrieb sofort einstellen oder Insolvenz anmelden. Weitere 28 % folgen innerhalb von drei Jahren. Mangelhafter Brandschutz kann also existenzgefährdend sein.

Fazit: Verstöße gegen das Brandschutzkonzept – ob aus Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit – können schwerwiegende Folgen haben. Wer in präventive Maßnahmen investiert, das Konzept regelmäßig überprüft und konsequent umsetzt, schützt nicht nur Menschenleben, sondern auch das Unternehmen. Brandschutz ist und bleibt Chefsache.

Brandschutzkonzepte müssen immer an die konkreten Gegebenheiten angepasst sein – insbesondere in bestimmten Branchen oder bei sogenannten Sonderbauten, die von der baulichen Norm abweichen. Hier gelten besondere Anforderungen, da entweder ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder besonders schutzbedürftige Personen betroffen sind. Nachfolgend finden Sie Beispiele für typische Anforderungen in ausgewählten Bereichen:

Veranstaltungsstätten und Versammlungsorte

In Theatern, Stadien, Konzerthallen oder Diskotheken liegt die Herausforderung im sicheren Umgang mit großen Menschenmengen. Das Brandschutzkonzept muss hier unter anderem folgende Punkte enthalten:

  • detaillierte Evakuierungspläne,

  • Ordnerkonzepte mit Einsatzplänen für geschulte Personen,

  • ggf. Sprachalarmierungsanlagen für gezielte Durchsagen im Notfall,

  • regelmäßige Räumungsübungen gemäß Versammlungsstättenverordnungen,

  • Brandsicherheitswachen ab einer bestimmten Personenzahl,erhöhte Anforderungen an Anzahl und Dimensionierung der Fluchtwege.

Beherbergungsstätten (Hotels, Pensionen)

Hier übernachten häufig ortsunkundige Gäste, die im Ernstfall überrascht werden könnten. Deshalb ist der technische und organisatorische Brandschutz besonders ausgeprägt:

  • Brandmeldeanlagen mit Alarmierung in allen Zimmern,

  • rauchgeschützte Flure (z. B. durch selbstschließende Brandschutztüren),

  • Evakuierungspläne in allen Zimmern,

  • gezielte Schulungen für Mitarbeitende im Nachtdienst,

  • Sprinkleranlagen ab einer bestimmten Bettenanzahl.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen leben oder arbeiten Menschen, die sich oft nicht eigenständig retten können. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen:

  • horizontale Evakuierung (zuerst in sichere Abschnitte auf derselben Etage),

  • Unterteilung des Gebäudes in viele Brandabschnitte mit hohem Feuerwiderstand,

  • rauchdichte und selbstschließende Türen,

  • Brandmeldeanlagen mit direkter Aufschaltung zur Feuerwehr,

  • Einsatzpläne für Pflegekräfte zur Evakuierung von Patient:innen,

  • verpflichtende Brandschutzübungen für das Personal.

Chemische Industrie und explosionsgefährdete Betriebe

In Branchen mit brennbaren Stoffen oder explosionsfähigen Atmosphären reicht ein klassisches Brandschutzkonzept oft nicht aus. Ergänzend ist ein Explosionsschutzkonzept erforderlich. Die Anforderungen beinhalten unter anderem:

  • explosionsgeschützte Anlagenkomponenten,

  • Zoneneinteilung nach Explosionsrisiko,

  • Vermeidung und Überwachung von Zündquellen,

  • spezielle Löschmittel und Schutzausrüstung,

  • intensive Schulungen für Mitarbeitende,

  • ggf. eigene Werkfeuerwehren oder abgestimmte Einsatzpläne mit der örtlichen Feuerwehr.

Hochhäuser und große Bürogebäude

Bei Gebäuden über 22 m Höhe entstehen durch die vertikale Struktur besondere Herausforderungen:

  • Sicherheitstreppenräume mit Überdruckbelüftung zum Schutz vor Rauch,

  • Feuerwehraufzüge für Evakuierung und Brandbekämpfung,

  • ausreichende Löschwasserversorgung in den oberen Etagen (z. B. durch Steigleitungen),

  • ggf. phasenweise Räumung einzelner Etagen zur Vermeidung von Panik,

  • komplexe Evakuierungsübungen mit detaillierter Planung.

Weitere branchenspezifische Besonderheiten

Auch in anderen Bereichen gelten besondere Anforderungen. Beispiele:

  • Lebensmittelindustrie: Großküchen benötigen spezielle Löschsysteme und Fettbrandlöscher.

  • Flughäfen: Eigenständige Flughafenfeuerwehren und gesonderte Einsatzpläne.

  • Einkaufszentren: Sprachalarmierungen, klare Rauchabschnittsbildung, räumliche Fluchtwegführung.

Fazit: Das Brandschutzkonzept muss immer die spezifischen Risiken und Rahmenbedingungen der jeweiligen Branche oder Nutzung berücksichtigen. Dafür existieren zahlreiche branchenspezifische Richtlinien, Verordnungen und Sonderbauvorschriften. Fachplaner:innen sind verpflichtet, diese in das jeweilige Konzept einzubeziehen. So stellen Unternehmen sicher, dass auch unter besonderen Bedingungen ein wirksamer und rechtskonformer Brandschutz gewährleistet ist.

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Ein funktionierendes Brandschutzkonzept schützt Menschen und Betrieb – und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Die FAQ zeigen Arbeitgebern, worauf es ankommt, welche Verantwortung sie tragen und wie die Umsetzung gelingt.

FAQ für Mitarbeitende

Mitarbeitende erfahren, welche Bedeutung ein Brandschutzkonzept für ihre Sicherheit hat, welche Schutzmaßnahmen greifen und welche Rolle sie selbst im Brandfall spielen. Alles kompakt erklärt – verständlich und praxisnah.

Das Brandschutzkonzept Ihres Unternehmens beschreibt die systematische Planung aller vorbeugenden und reaktiven Maßnahmen im Brandfall. Es schützt Leben, Gesundheit und Sachwerte – und stellt sicher, dass im Ernstfall klar geregelt ist, wie alle Beteiligten handeln sollen.

Das Konzept umfasst:

  • bauliche Maßnahmen (z. B. gekennzeichnete Fluchtwege und Notausgänge),

  • technische Einrichtungen (z. B. Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher),

  • organisatorische Regelungen (z. B. Schulungen und Evakuierungsübungen).

Wichtig für Sie: Achten Sie darauf, wo wichtige Informationen zu finden sind. Aushänge in Fluren oder an zentralen Stellen zeigen Ihnen:

  • den aktuellen Flucht- und Rettungsplan,

  • die Brandschutzordnung,

  • Hinweise zu Löschmitteln und deren Standorten.

Außerdem regelt das Konzept, wer im Notfall Ihre Ansprechpersonen sind – etwa die Brandschutzbeauftragten oder der Sicherheitsdienst – und welches Verhalten im Brandfall erwartet wird. Dieses Wissen hilft Ihnen, im Ernstfall schnell, sicher und richtig zu reagieren.

Falls Sie Fragen haben oder etwas unklar ist, haben Sie das Recht, sich umfassend über das Brandschutzkonzept zu informieren.

Das Konzept ist in verständlicher Sprache verfasst und für alle zugänglich. Es beantwortet die wichtigsten Fragen: Wer macht was, wo und wie? Damit wissen Sie genau, welche Schritte im Notfall einzuleiten sind.

Fazit: Das Brandschutzkonzept ist Ihr täglicher Sicherheitsbegleiter. Neben baulicher und technischer Ausstattung sorgen vor allem klare Anweisungen und regelmäßige Schulungen für Ihre Sicherheit.

Praxis-Tipp: Nehmen Sie sich Zeit, um Aushänge und Pläne zur Brandschutzordnung zu lesen. Machen Sie sich mit den Standorten von Feuerlöschern und Notausgängen vertraut – das kann im Ernstfall lebensrettend sein.

Im Brandfall zählt jede Sekunde. Ziel aller Maßnahmen ist es, Leben zu retten und Verletzungen zu vermeiden. Diese zentralen Verhaltensregeln gelten fast überall:

  • Ruhe bewahren: Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt. Panik kann zu Fehlern führen und die Evakuierung gefährden.

  • Alarm auslösen: Aktivieren Sie umgehend den Feueralarm – entweder automatisch durch Rauch- oder Wärmemelder oder manuell über Handmelder.

  • Gebäude verlassen: Nutzen Sie die festgelegten Fluchtwege und Notausgänge. Keine Aufzüge benutzen! Nur Treppen sind sicher.

  • Sammelplatz aufsuchen: Gehen Sie zügig zum festgelegten Sammelpunkt. So wird sichergestellt, dass niemand im Gebäude zurückbleibt.

  • Nicht zurückkehren: Betreten Sie das Gebäude keinesfalls erneut – auch nicht, um persönliche Gegenstände zu holen.

  • Hilfe melden: Informieren Sie sofort, wenn Sie von verletzten oder vermissten Personen wissen – aber bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr.

Diese Abläufe üben Sie regelmäßig in Schulungen und Evakuierungsübungen. Die drei wichtigsten Prinzipien lauten: Ruhe bewahren – schnell handeln – Anweisungen folgen.

Das Brandschutzkonzept beschreibt diese Verhaltensweisen im Detail. Es berücksichtigt alle Risiken und soll eine sichere, geordnete Evakuierung ermöglichen. Achten Sie daher stets darauf, wo sich die nächsten Notausgänge befinden und welchen Sammelplatz Sie im Notfall aufsuchen müssen.

Merke: Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Verhaltensregeln. Bei jeder Aktualisierung des Brandschutzkonzepts können sich auch Abläufe ändern.

Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit gut sichtbar und leicht zugänglich sein. In den meisten Betrieben finden Sie diese Informationen an mehreren Stellen:

  • auf Aushängen in Fluren, Treppenhäusern und an Notausgangstüren,

  • im Intranet oder in internen Newslettern,

  • in Schulungsunterlagen oder im Rahmen von Unterweisungen.

Üblicherweise sind Fluchtwege als übersichtliche Grundrisspläne dargestellt. Diese Pläne zeigen die Notausgänge und Sammelstellen und sind oft durch Symbole und Farbcodes ergänzt. Auch bei Stromausfall oder Rauchentwicklung bleiben sie durch Notbeleuchtung gut sichtbar.

Das Brandschutzkonzept beschreibt genau, wo die Pläne hängen und wie sie aktuell gehalten werden – etwa bei Umbauten oder baulichen Änderungen. So behalten Sie immer den Überblick über die gültigen Fluchtwege.

Tipp: Nutzen Sie die nächste Brandschutzunterweisung, um sich die aktuellen Fluchtpläne genau anzusehen und sich den nächstgelegenen Weg ins Freie einzuprägen. Das gibt Ihnen Sicherheit – und im Notfall einen wertvollen Zeitvorsprung.

Je nach Art des Unternehmens und des jeweiligen Arbeitsbereichs sind unterschiedliche Brandschutzeinrichtungen vorgesehen. Diese sind im unternehmensspezifischen Brandschutzkonzept dokumentiert. In fast allen Bereichen finden Sie typischerweise folgende technische und bauliche Einrichtungen:

Brandmeldeanlagen

Diese Anlagen erkennen Rauch oder übermäßige Hitze automatisch und lösen einen Alarm aus. An einigen Arbeitsplätzen hören Sie regelmäßige Testsignale oder akustische Hinweise, die die Funktionsfähigkeit bestätigen.

Feuerlöscher

In allen größeren Räumen müssen ausreichend zugängliche Feuerlöscher vorhanden sein. Je nach Gefährdungsbeurteilung stehen unterschiedliche Typen zur Verfügung – z. B. mit Wasser, Schaum oder CO₂.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Diese Anlagen leiten im Brandfall Rauch und Hitze gezielt aus dem Gebäude. Dadurch bleiben Flucht- und Rettungswege möglichst lange rauchfrei und begehbar.

Notbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung

Alle Fluchtwege und Notausgänge sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung und klar erkennbaren, beleuchteten Fluchtwegschildern ausgestattet – für gute Orientierung auch bei Dunkelheit oder Rauchentwicklung.

Manuelle Brandmelder

An zentralen Stellen – z. B. in Fluren – sind Druckknopfmelder angebracht. Diese lösen im Ernstfall einen Feueralarm aus, wenn ein Brand entdeckt wird.

Ihr Unternehmen ist verpflichtet, Sie über die vorhandene Ausstattung zu informieren – beispielsweise durch Aushänge, Betriebsversammlungen oder bei der Arbeitsschutzunterweisung. Zusätzlich lernen Sie im Rahmen von Schulungen und Evakuierungsübungen die Standorte der jeweiligen Einrichtungen kennen.

Tipp: Schauen Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz regelmäßig um. Falls Ihnen der Standort eines Geräts unklar ist, fragen Sie bitte die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die bzw. den Brandschutzbeauftragten.

Wichtig: Vergewissern Sie sich, dass die Brandschutzeinrichtungen in Ihrer Umgebung gewartet werden. Sie müssen im Ernstfall zuverlässig funktionieren.

Die frühzeitige Erkennung von Brandgefahren ist ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie leisten als Mitarbeitende einen wichtigen Beitrag, wenn Sie potenzielle Risiken aktiv wahrnehmen und melden.

Typische Brandgefahren sind zum Beispiel:

  • defekte Elektrogeräte oder beschädigte Kabel,

  • falsch gelagerte oder nicht gekennzeichnete brennbare Stoffe,

  • überhitzte Maschinen oder unsachgemäße Heizgeräte,

  • offenes Feuer oder glimmende Materialien in sensiblen Bereichen.

In vielen Betrieben ist es Teil der Gefährdungsbeurteilung, dass Sie bei Begehungen auf solche Auffälligkeiten achten.

So melden Sie eine Brandgefahr richtig:

  • Informieren Sie umgehend Ihre direkte Führungskraft oder die zuständige Person für Brandschutz.

  • Geben Sie möglichst präzise Angaben: Ort, Art der Gefahr, Beobachtungen und ggf. Dauer des Problems.

  • Nutzen Sie – falls vorhanden – interne Meldekanäle wie Hotlines, Formulare oder digitale Tools.

Durch Ihre Mitteilung helfen Sie, das Brandschutzkonzept aktuell zu halten und Mängel frühzeitig zu beheben.

Viele Unternehmen fördern eine offene Sicherheitskultur: Melden Sie auch kleinere Unregelmäßigkeiten. Schon vermeintlich harmlose Mängel können sich im Ernstfall zu ernsthaften Risiken entwickeln.

Merke: Zögern Sie nicht, Gefahren zu melden – Ihre Aufmerksamkeit schützt Sie selbst, Ihre Kolleg:innen und alle anderen im Unternehmen.

Als Mitarbeitende:r tragen Sie eine aktive Mitverantwortung für den Brandschutz im Unternehmen. Technische und bauliche Maßnahmen allein reichen nicht aus – sie entfalten ihre Wirkung nur, wenn alle Beteiligten mitwirken.

Ihre Aufgaben im Überblick:

  • Teilnahme an Schulungen und Evakuierungsübungen: So bleiben Sie im Ernstfall handlungsfähig.

  • Kenntnis der Brandschutzordnung: Informieren Sie sich über Fluchtwege, Alarmierungswege und das richtige Verhalten.

  • Wahrnehmen und Melden von Gefahrenquellen: Beobachten Sie Ihre Arbeitsumgebung bewusst.

  • Befolgen von Anweisungen im Notfall: Folgen Sie den Anleitungen der Brandschutzhelfer:innen, des Sicherheitsdienstes oder der Einsatzleitung.

  • Engagement zeigen: Bringen Sie Verbesserungsvorschläge ein und unterstützen Sie den betrieblichen Brandschutz aktiv.

Ihr verantwortungsvolles Verhalten schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Kolleg:innen und betriebsfremde Personen. Arbeitgeber:innen verlassen sich darauf, dass jede Person im Betrieb ihre Rolle kennt und umsichtig handelt.

Hinweis: Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre direkte Führungskraft oder an die bzw. den Brandschutzbeauftragten. So stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall vorbereitet sind und Ihrer Verantwortung gerecht werden.

Wenn Sie als Brandschutzhelfer:in benannt wurden, übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle im organisatorischen Brandschutz Ihres Unternehmens. Ihre Unterstützung trägt dazu bei, im Notfall schnell, koordiniert und sicher zu handeln. Ihre Hauptaufgaben umfassen:

Unterstützung bei der Evakuierung

Sie helfen dabei, Kolleg:innen und betriebsfremde Personen geordnet ins Freie zu leiten – insbesondere in Bereichen mit unübersichtlichen Fluchtwegen oder wenn Personen mit besonderen Bedürfnissen betreut werden müssen.

Bekämpfung von Entstehungsbränden

Sie sind im Umgang mit Feuerlöschern geschult und können kleinere Brände bekämpfen, bevor sie sich ausweiten. Dabei steht Ihre eigene Sicherheit stets an erster Stelle.

Erkennen und Melden von Gefahren

Sie beobachten sicherheitsrelevante Gegebenheiten, melden potenzielle Brandgefahren oder Mängel umgehend an die zuständigen Stellen – z. B. an die Brandschutzbeauftragten oder den Sicherheitsdienst. Ihre Dokumentation unterstützt die schnelle Beseitigung von Risiken.

Teilnahme an Schulungen und Übungen

Sie nehmen regelmäßig an speziellen Schulungen teil, um Ihre praktischen Kenntnisse zu vertiefen – etwa im Umgang mit Löschmitteln, bei Evakuierungsabläufen oder der Sicherung von Fluchtwegen. Nur durch kontinuierliches Training sind Sie im Ernstfall handlungssicher.

Kommunikation im Notfall

Als Brandschutzhelfer:in sind Sie oft Bindeglied zwischen den Rettungskräften und den Mitarbeitenden. Sie geben zentrale Informationen weiter – nach einem vorher festgelegten Kommunikationsplan – und unterstützen so eine koordinierte Einsatzleitung.

Die Qualifikation erhalten Sie über eine anerkannte Schulung mit Theorie- und Praxisanteilen. Auffrischungskurse sollten Sie regelmäßig besuchen – meist alle drei bis fünf Jahre. Ihr Engagement stärkt die Sicherheit im Unternehmen und schafft Vertrauen im Kollegium.

Hinweis: Wenden Sie sich bei Fragen oder Trainingsbedarf an Ihre Brandschutzbeauftragten – proaktives Handeln verbessert die Sicherheit aller.

Regelmäßige Schulungen und Übungen zum Brandschutz sind gesetzlich vorgeschrieben – und dienen unmittelbar Ihrer eigenen Sicherheit. In der Regel gelten folgende Vorgaben:

  • Brandschutzunterweisungen: mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten. Zusätzliche Schulungen können erforderlich sein – z. B. nach einem Vorfall oder bei baulichen Veränderungen.

  • Evakuierungsübungen: ebenfalls mindestens einmal jährlich. Sie testen das Notfallverhalten und helfen, Abläufe zu verbessern.

  • Spezialtrainings: für Brandschutzhelfer:innen oder Mitarbeitende in sicherheitskritischen Bereichen – z. B. praktische Löschübungen oder Erste Hilfe bei Rauchgasinhalation.

Auch wenn Sie meinen, bereits alles zu wissen: Nur regelmäßiges Üben verfestigt die Abläufe. Im Ernstfall bleibt oft keine Zeit zum Nachdenken – das richtige Verhalten muss automatisch ablaufen.

Die Teilnahme wird dokumentiert, damit das Unternehmen gegenüber Behörden und Versicherungen nachweisen kann, dass alle Beschäftigten regelmäßig geschult wurden.

Tipp: Sehen Sie die Schulungen nicht als Pflicht, sondern als persönliche Sicherheitsinvestition. Jede Übung verbessert Ihre Reaktionsfähigkeit – und stärkt das Vertrauen im Team.

Sie haben jederzeit das Recht, sich über das Brandschutzkonzept zu informieren. Im Unternehmen steht Ihnen dafür in der Regel eine speziell geschulte Person zur Verfügung: die oder der Brandschutzbeauftragte. Diese Person ist verantwortlich für die Umsetzung des Konzepts sowie für Schulungen und Beratung.

Weitere mögliche Ansprechpersonen sind:

  • der Sicherheitsdienst,

  • verantwortliche Führungskräfte,

  • der Sicherheitsbeauftragte oder ein Mitglied des betrieblichen Arbeitsschutzausschusses.

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen sollten gut sichtbar im Betrieb ausgehängt sein – zum Beispiel an Fluchtwegplänen oder in den Unterweisungsunterlagen. Oft finden Sie sie auch im Intranet.

Wenn eine direkte Kontaktaufnahme nicht möglich ist, wenden Sie sich an Ihre vorgesetzte Person oder an die Personalabteilung. Wichtig ist, dass Sie sich nie allein gelassen fühlen – besonders im Ernstfall zählt jede Sekunde.

Wichtig: Speichern Sie die Kontaktdaten Ihrer Brandschutzbeauftragten am besten auf Ihrem Diensthandy oder notieren Sie sie auf einer Notfallkarte.

Die Brandschutzordnung ist ein zentraler Bestandteil des Brandschutzkonzepts. Sie enthält konkrete, leicht verständliche Verhaltensregeln für den Brandfall. Während das Konzept bauliche, technische und organisatorische Aspekte umfasst, fasst die Brandschutzordnung zusammen, was Sie im Ernstfall konkret tun sollen.

Darin finden Sie z. B.:

  • wie Sie den Feueralarm auslösen,

  • welche Fluchtwege Sie nutzen,

  • wie Sie Löschmittel richtig einsetzen,

  • wie Sie sich an Notausgängen verhalten,

  • was zu tun ist, wenn Fluchtwege versperrt sind.

Die Brandschutzordnung ist oft in drei Teile gegliedert (A, B, C) und sollte in folgenden Bereichen gut sichtbar ausgehängt sein:

  • in Fluren und Treppenhäusern,

  • in Pausen- oder Aufenthaltsräumen,

  • an zentralen Infopunkten im Betrieb.

Zudem finden Sie sie meist auch digital – im Intranet oder in Ihrer betrieblichen Anleitung. In Unterweisungen wird regelmäßig auf die Inhalte eingegangen. So behalten Sie den Überblick und wissen, was von Ihnen erwartet wird.

Tipp: Lesen Sie die Brandschutzordnung in regelmäßigen Abständen – auch wenn Ihnen vieles bekannt vorkommt. Die Wiederholung gibt Sicherheit. Falls Sie feststellen, dass die Aushänge fehlen oder veraltet sind: Melden Sie es Ihrer vorgesetzten Person oder der Brandschutzbeauftragten. Damit helfen Sie mit, den Schutz aller zu verbessern.

Der sachgerechte Umgang mit Feuerlöschern ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Sie lernen diesen Umgang im Rahmen Ihrer Unterweisung und – idealerweise – in praktischen Übungen. Die Bedienung folgt einem klaren Ablauf, den Sie im Ernstfall sicher beherrschen sollten:

So gehen Sie beim Einsatz eines Feuerlöschers vor:

  1. Passenden Löscher wählen: Verwenden Sie den richtigen Feuerlöscher für die jeweilige Brandart (z. B. Fettbrand, Elektrobrand, Papierbrand). In Ihrem Arbeitsbereich stehen in der Regel verschiedene Löschmittel bereit – achten Sie auf die Kennzeichnung.

  2. Sicherheitsabstand einhalten: Halten Sie etwa 1,5 bis 2 Meter Abstand vom Brandherd, um sich nicht selbst zu gefährden.

  3. Feuerlöscher aktivieren: Ziehen Sie den Sicherungsstift, richten Sie die Düse auf den Brandherd (nicht direkt in die Flammen), und bereiten Sie den Löscheinsatz vor.

  4. Löschen: Betätigen Sie den Hebel oder Auslöser gleichmäßig. Führen Sie den Löschstrahl mit kontrollierten Bewegungen über das Brandgut – möglichst von vorn unten nach hinten oben.

  5. Kontrollieren: Prüfen Sie anschließend, ob das Feuer vollständig gelöscht ist. Bei erneutem Aufflammen: weiter löschen oder – falls nötig – sofort die Feuerwehr alarmieren.

Ihr Unternehmen sorgt für die regelmäßige Wartung der Feuerlöscher und stellt sicher, dass sie jederzeit einsatzbereit sind. In vielen Schulungen wird das Vorgehen praktisch geübt – nutzen Sie diese Möglichkeit, um im Notfall sicher handeln zu können.

Hinweis: Üben Sie den Umgang regelmäßig, damit Sie im Ernstfall schnell und routiniert reagieren können.

Freie Fluchtwege sind im Notfall lebenswichtig. Sollten Sie feststellen, dass ein Fluchtweg blockiert ist – etwa durch abgestellte Gegenstände oder Möbel – sind Sie verpflichtet, sofort zu handeln.

Das ist zu tun:

  • Meldung machen: Informieren Sie umgehend Ihre direkte Führungskraft oder die bzw. den Brandschutzbeauftragten. Blockierte Fluchtwege müssen schnell beseitigt werden.

  • Eigenes Handeln (wenn sicher möglich): Ist keine Gefahr für Sie selbst gegeben, können Sie kleinere Hindernisse eigenständig entfernen – z. B. einen Karton oder Stuhl. Bei schwereren Gegenständen überlassen Sie dies bitte dem zuständigen Personal.

  • Sicher dokumentieren: Wenn ein Fluchtweg wiederholt versperrt ist, notieren Sie Ort, Datum und Uhrzeit und informieren Sie auch Kolleg:innen. So kann gemeinsam für eine dauerhafte Lösung gesorgt werden.

Durch Ihre Aufmerksamkeit helfen Sie mit, gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Ihr aktives Handeln stärkt die Sicherheitskultur im Betrieb.

Praxis-Tipp: Hindernisse auf Fluchtwegen sind auch Thema bei internen Sicherheitsbegehungen. Sprechen Sie Probleme frühzeitig an – bevor es zum Ernstfall kommt.

Das Brandschutzkonzept Ihres Unternehmens enthält detaillierte Regelungen zur Evakuierung im Notfall. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass alle Personen schnell und geordnet das Gebäude verlassen können.

Die zentralen Bestandteile:

  • Alarmierung: Der Alarm wird automatisch durch die Brandmeldeanlage oder manuell per Feuermelder ausgelöst. Alle Beteiligten müssen wissen, wie sie im Alarmfall handeln.

  • Flucht- und Rettungswege: Im Konzept sind alle Wege klar definiert und entsprechend beschildert. Auch alternative Routen sind vorgesehen, falls der Hauptweg blockiert ist.

  • Sammelplatz: Es gibt einen festgelegten Sammelpunkt außerhalb des Gebäudes. Hier wird überprüft, ob alle das Gebäude verlassen haben.

  • Evakuierungsübungen: Regelmäßige Übungen helfen Ihnen, den Ablauf zu verinnerlichen und im Ernstfall ruhig und sicher zu handeln.

So bereiten Sie sich als Mitarbeitende:r vor:

  • Prägen Sie sich die Fluchtwege und den Sammelplatz gut ein.

  • Nehmen Sie an allen Evakuierungsübungen teil.

  • Bleiben Sie aufmerksam für Änderungen, z. B. durch Umbauten oder neue Räume.

  • Fragen Sie bei Unklarheiten Ihre Führungskraft oder die bzw. den Brandschutzbeauftragten.

Merke: Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Eine gut vorbereitete Person reagiert schnell, ruhig und effektiv – das kann Leben retten.

Im Notfall ist es entscheidend, schnell und zielgerichtet zu handeln. Auch wenn das Brandschutzkonzept vor allem bauliche und organisatorische Maßnahmen regelt, gibt es einige persönliche Dinge, die Sie im Ernstfall griffbereit haben sollten:

Persönliche Vorbereitungen:

  • Fluchtwegeplan: Machen Sie sich mit dem aktuellen Plan vertraut. Oft hängt er in Ihrer Nähe aus. Bei Bedarf: digitale Version auf dem Smartphone speichern.

  • Notfallkontakte: Speichern Sie wichtige Telefonnummern – z. B. der bzw. des Brandschutzbeauftragten, des Sicherheitsdienstes oder betriebsinterner Hotlines – auf Ihrem Handy.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): In sensiblen Bereichen (Produktion, Labor) sollten Sie spezielle Schutzkleidung griffbereit halten – z. B. flammhemmende Bekleidung oder Schutzbrillen.

  • Verhaltenssicherheit: Wissen Sie, was zu tun ist? Ihre Schulung und der Evakuierungsplan geben Ihnen klare Anweisungen – je vertrauter Sie damit sind, desto besser handeln Sie im Notfall.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Notfallkontakte aktuell sind und ob Sie den Fluchtweg ohne Nachdenken beschreiben könnten. So vermeiden Sie Verzögerungen, wenn es darauf ankommt.

Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement sind entscheidend für die Sicherheit im Unternehmen. Denn ein wirksames Brandschutzkonzept lebt vom Mitwirken aller Beschäftigten – nicht nur von Vorschriften. Sie können auf mehreren Wegen aktiv dazu beitragen, dass der Brandschutz eingehalten und kontinuierlich verbessert wird:

1. Mängel melden

Achten Sie auf Ihre Arbeitsumgebung. Blockierte Fluchtwege, fehlende oder beschädigte Feuerlöscher, defekte Rauchmelder oder fehlende Aushänge sollten Sie umgehend melden – entweder an Ihre Führungskraft, an die Brandschutzbeauftragten oder den Sicherheitsdienst. Ihre Hinweise fließen direkt in die kontinuierliche Überprüfung des Konzepts ein.

2. Verbesserungsvorschläge einbringen

Sie haben eine Idee, wie sich der Brandschutz verbessern lässt? Beispielsweise durch zusätzliche Schulungen, eine bessere Beschilderung oder optimierte Evakuierungsrouten? Teilen Sie Ihre Vorschläge im Team oder bringen Sie sie aktiv in Sicherheitsbesprechungen ein. Ihr Blick aus der Praxis ist wertvoll!

3. Schulungen und Übungen ernst nehmen

Die regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen und Evakuierungsübungen stärkt Ihre persönliche Sicherheit – und zeigt, dass das Brandschutzkonzept in der Praxis funktioniert. Je häufiger geübt wird, desto sicherer sind die Abläufe im Ernstfall. Bringen Sie sich aktiv ein, stellen Sie Fragen und geben Sie Feedback.

4. Im Sicherheitsausschuss mitwirken

Wenn Ihr Unternehmen einen Sicherheits- oder Arbeitsschutzausschuss hat, können Sie dort aktiv mitarbeiten. In diesem Gremium werden Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig besprochen und angepasst. Ihre Rückmeldungen haben hier unmittelbare Wirkung und fließen direkt in die Optimierung des Konzepts ein.

5. Kolleg:innen sensibilisieren

Sprechen Sie auch mit anderen über Brandschutz – insbesondere mit neuen Kolleg:innen oder Personen, die weniger vertraut mit den Abläufen sind. Teilen Sie wichtige Informationen z. B. über interne Kommunikationskanäle oder bei kurzen Infomeetings. So fördern Sie eine lebendige Sicherheitskultur.

Fazit: Ihr Beitrag zählt. Durch Ihre Hinweise, Ideen und Ihr Mitdenken helfen Sie aktiv mit, das Brandschutzkonzept aktuell und praxisnah zu halten. Jede Beobachtung, jeder Vorschlag kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen. Ihr Engagement schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Kolleg:innen – und trägt maßgeblich dazu bei, Brandrisiken im Unternehmen zu minimieren.

Merke: Auch kleine Hinweise können große Wirkung entfalten. Sprechen Sie an, was Ihnen auffällt – so wird Sicherheit gemeinsam gelebt und stetig verbessert.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Mitarbeitende profitieren direkt von einem durchdachten Brandschutzkonzept. Die FAQ verdeutlichen, wie Schutzmaßnahmen greifen, welche Hinweise wichtig sind und welche Verantwortung auch Beschäftigte im Ernstfall haben.

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