Hier finden Sie klare Antworten auf wichtige Fragen rund um den betrieblichen Brandschutz. Entdecken Sie zentrale Informationen und hilfreiche Tipps für Arbeitgeber und Mitarbeitende, um Risiken zu minimieren und sicher im Ernstfall zu reagieren.
Brandschutz
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FAQ für Arbeitgeber
Arbeitgeber tragen beim Brandschutz besondere Verantwortung. Erfahren Sie hier, welche gesetzlichen Pflichten bestehen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind und wie Sie Kosten, Aufwand und rechtliche Risiken effektiv managen.
Als Arbeitgeber:in tragen Sie die Hauptverantwortung für den Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Verschiedene Gesetze und Vorschriften verpflichten Sie dazu, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und Betriebsgelände vor Brandgefahren zu treffen. Die wichtigsten Regelungen sind:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 10 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber:innen, Maßnahmen für Notfälle zu treffen. Dazu gehört, eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen und zu schulen. Sie müssen zum Beispiel Brandschutzhelfer:innen bestimmen und qualifizieren.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Diese Verordnung verlangt, Arbeitsstätten so zu gestalten und zu betreiben, dass sichere Arbeitsbedingungen gewährleistet sind. Im Anhang der ArbStättV ist unter anderem geregelt:
Es müssen ausreichend geeignete Feuerlöscher vorhanden sein.
Alarmierungseinrichtungen und klar gekennzeichnete Fluchtwege sind Pflicht.
Bei bestimmten Betriebsgrößen und -strukturen müssen ein Flucht- und Rettungsplan erstellt sowie Evakuierungsübungen durchgeführt werden.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV. Sie gibt z. B. vor:
Wie viele Feuerlöscher je nach Betriebsgröße und Brandgefährdung notwendig sind.
Dass bei normaler Brandgefährdung mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer:innen ausgebildet sein müssen. Auch wenn die ASR keine verbindliche Vorschrift ist, erfüllen Sie mit ihrer Anwendung in der Regel die gesetzlichen Anforderungen.
DGUV Vorschriften:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eigene Regelwerke, etwa die DGUV Vorschrift 1. Sie fordert unter anderem:
Eine regelmäßige (mindestens jährliche) Unterweisung der Beschäftigten.
Die regelmäßige Wartung von Brandschutzeinrichtungen.
Baurecht und Sondervorschriften:
Je nach Bundesland, Branche oder Nutzung des Gebäudes gelten zusätzliche Vorgaben. So können z. B. Bauordnungen oder Sonderbauvorschriften (für Versammlungsstätten oder Industrieanlagen) verlangen, dass ein:e Brandschutzbeauftragte:r benannt wird oder Brandmeldeanlagen installiert werden.
Fazit:
Sie müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Brandrisiken in Ihrem Unternehmen ermitteln und alle notwendigen technischen sowie organisatorischen Schutzmaßnahmen umsetzen. Wenn Sie dies unterlassen, drohen nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen – von Bußgeldern bis hin zu Schadensersatzforderungen.
Die Brandschutzordnung ist ein schriftliches Regelwerk, das das Verhalten im Brandfall regelt und vorbeugende Maßnahmen beschreibt. Sie dient als betriebliches „Feuerwehr-Handbuch“ und wird in Deutschland nach der Norm DIN 14096 erstellt. Diese gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile:
Teil A:
Kurz gefasste Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude – etwa Beschäftigte, Besucher:innen oder Dienstleister:innen. Meist als Aushang an gut sichtbaren Orten. Beispiel:
„Im Brandfall: Ruhe bewahren, Feuerwehr rufen (112), Gebäude verlassen, keine Aufzüge benutzen, zum Sammelplatz gehen.“
Teil B:
Detaillierte Anweisungen für Mitarbeitende. Darin steht z. B.:
Wie intern alarmiert wird.
Wer besondere Aufgaben übernimmt.
Wie Feuerlöscher zu bedienen sind.
Wo Gefahrstoffe gelagert werden dürfen.
Was im Alltag zur Brandvermeidung zu beachten ist.
Teil C:
Spezielle Vorgaben für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz – etwa Brandschutzhelfer:innen, Sicherheitsbeauftragte oder Haustechniker:innen. Inhalte sind u. a.:
Zuständigkeiten und Kontrollaufgaben.
Wartungsintervalle.
Abläufe im Notfall (z. B. Löschanlagen bedienen, Feuerwehr einweisen).
Wann ist eine Brandschutzordnung erforderlich?
Pflicht:
In bestimmten Bereichen ist eine Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben – z. B. in Krankenhäusern, größeren Versammlungsstätten oder Industriebauten mit erhöhtem Risiko. Auch Aufsichtsbehörden oder Versicherungen fordern sie häufig.
Empfehlung:
Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist die Einführung ab einer gewissen Unternehmensgröße oder Komplexität sehr sinnvoll. Eine Brandschutzordnung hilft, das Verhalten im Ernstfall zu standardisieren – alle Beteiligten wissen, was zu tun ist. Auch kleinere Betriebe profitieren von einfachen schriftlichen Regelungen (mindestens Teil A und B).
Tipp aus der Praxis:
In der Regel erstellt eine Fachkraft oder der/die Brandschutzbeauftragte die Brandschutzordnung. Die Geschäftsführung führt sie offiziell ein.
Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeitenden die für sie relevanten Inhalte kennen.
Hängen Sie Teil A gut sichtbar aus.
Schulen Sie die Belegschaft regelmäßig anhand von Teil B.
So erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit, sondern erfüllen auch wichtige rechtliche Anforderungen.
Betrieblicher Brandschutz beruht auf zwei zentralen Säulen: technischen und organisatorischen Maßnahmen. Beide sind notwendig, um Brände zu verhindern und im Ernstfall gezielt reagieren zu können.
Technische Brandschutzmaßnahmen
Diese Maßnahmen umfassen alle baulichen und gerätetechnischen Vorkehrungen zur Vermeidung und Eindämmung von Bränden:
Feuerlöscher: Stellen Sie tragbare Feuerlöscher in ausreichender Zahl und geeigneter Art bereit. Beispiele: Wasserlöscher für Lagerbereiche, CO₂-Löscher für elektrische Anlagen, Fettbrandlöscher in Küchen. Als grobe Faustregel gilt: mindestens ein Feuerlöscher pro 200 m² in Bereichen mit normaler Gefährdung. Lassen Sie die Löscher alle zwei Jahre von einer Fachfirma prüfen.
Brandmelde- und Alarmanlagen: In vielen Betrieben ist der Einsatz automatischer Rauchmelder oder Brandmeldeanlagen sinnvoll oder vorgeschrieben. Kleine Unternehmen nutzen häufig manuelle Melder und interne Alarmpläne. Wichtig ist, dass ein Alarm alle Personen rechtzeitig erreicht (z. B. über Sirenen oder Durchsagen).
Baulicher Brandschutz: Achten Sie auf feuerwiderstandsfähige Bauteile wie Brandwände oder Brandschutztüren. Diese müssen selbstschließend sein und dürfen nicht blockiert werden. Auch eine funktionierende Notbeleuchtung und beleuchtete Fluchtwegschilder gehören dazu.
Löschanlagen: In größeren oder besonders gefährdeten Betrieben können automatische Löschanlagen wie Sprinkler oder gasbasierte Systeme erforderlich sein. Ob dies notwendig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und ggf. behördlichen Auflagen.
Organisatorische Brandschutzmaßnahmen
Diese betreffen Abläufe, Zuständigkeiten und das Verhalten im Betrieb:
Unterweisung und Schulung: Schulen Sie alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich im Brandschutz. Dazu zählen Brandmeldung, Fluchtwege, Umgang mit Löschgeräten. Praktische Übungen helfen, Hemmschwellen abzubauen.
Ernennung von Verantwortlichen: Bestimmen Sie ausreichend Brandschutzhelfer:innen. In risikoreichen Betrieben kann es sinnvoll sein, zusätzlich ein:e Brandschutzbeauftragte:r zu bestellen. Auch Evakuierungshelfer:innen sollten klar benannt sein.
Notfallplanung: Legen Sie in einem Alarm- und Evakuierungsplan genau fest, wer im Ernstfall welche Aufgaben übernimmt. Führen Sie regelmäßig Evakuierungsübungen durch.
Wartung und Kontrolle: Organisieren Sie die regelmäßige Wartung aller Brandschutzeinrichtungen. Prüfen Sie z. B. die Fluchtwege auf freie Zugänglichkeit und dokumentieren Sie Mängel.
Regeln und Verbote:Setzen Sie Vorschriften wie Rauchverbote konsequent um. Gefährliche Arbeiten (z. B. Schweißen) sollten durch Erlaubnisscheine geregelt sein.
Tipp: Aktualisieren Sie alle Maßnahmen regelmäßig, besonders bei Änderungen im Betrieb (z. B. neue Maschinen, Umbauten, Personalwechsel).
Effektiver Brandschutz bringt Ihnen Vorteile, die weit über gesetzliche Pflichten hinausgehen:
Schutz von Leben und Gesundheit: Sie schützen Ihre Mitarbeitenden, Kund:innen und sich selbst. Gut vorbereitete Personen und funktionierende Technik können Leben retten.
Vermeidung von Sachschäden: Brände können Maschinen, Waren und Gebäude zerstören. Brandschutz reduziert die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Schäden.
Rechtssicherheit und Haftungsvermeidung: Wenn Sie alle Vorgaben erfüllen, sind Sie im Ernstfall rechtlich auf der sicheren Seite. Fahrlässigkeit hingegen kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
Wirtschaftliche Sicherheit: Versicherungen honorieren guten Brandschutz. Noch wichtiger: Sie sichern die Existenz Ihres Unternehmens, denn viele Firmen können sich die Folgen eines Großbrandes nicht leisten.
Image und Motivation: Wer Sicherheit ernst nimmt, gewinnt Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kund:innen und Geschäftspartnern. Das fördert Motivation und Bindung.
Fazit: Investitionen in den Brandschutz zahlen sich aus – oft vielfach.
Die Kosten hängen stark von Betriebsgröße und Gefährdung ab. Folgende Faktoren sind zu berücksichtigen:
Ausstattungskosten: Feuerlöscher, Rauchmelder, Beschilderungen und ggf. bauliche Maßnahmen. Ein Handfeuerlöscher kostet meist unter 100 Euro, komplexe Anlagen deutlich mehr.
Wartung und Prüfung: Regelmäßige Prüfungen verursachen laufende Kosten. Diese sichern aber die Einsatzbereitschaft.
Schulungen: Unterweisungen und Ausbildungen kosten Geld und Arbeitszeit. Diese Investitionen erhöhen jedoch die Sicherheit.
Personalkosten: Zeitaufwand für Brandschutzbeauftragte oder -helfer:innen sowie für organisatorische Aufgaben.
Verwaltung: Dokumentation, Koordination und Kontrolle binden zusätzliche Ressourcen.
Tipp: Planen Sie Brandschutz frühzeitig mit ein. Vorbeugung ist langfristig kostengünstiger als Nachrüstung oder Schadensbewältigung.
Die Technischen Regeln empfehlen: mindestens 5 % der Beschäftigten sollten zu Brandschutzhelfer:innen ausgebildet sein. Beispiele:
Bei 20 Personen: mindestens 1, besser 2 ausgebildete Helfer:innen
Bei 100 Personen: mindestens 5 Personen
Beachten Sie Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit. Schulen Sie daher lieber zu viele als zu wenige Personen. Die DGUV empfiehlt, pro Abteilung oder Etage mindestens eine Person auszubilden.
Wichtig:
Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht mindestens eine:n Brandschutzhelfer:in.
Die Ausbildung dauert meist nur einen Tag und umfasst Theorie sowie praktische Löschübungen.
Alle 3 bis 5 Jahre sollte eine Auffrischung erfolgen.
Ein:e Brandschutzbeauftragte:r ist eine speziell geschulte Person, die vorbeugend für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich ist. Sie oder er:
berät die Geschäftsführung,
erstellt Konzepte und Pläne,
koordiniert Schulungen und Wartungen,
kontrolliert die Einhaltung von Vorschriften.
Pflicht oder Empfehlung?
In normalen Betrieben (z. B. Büros, Handwerksbetriebe) besteht keine allgemeine Pflicht.
Bei Sonderbauten oder erhöhter Brandlast kann ein:e Brandschutzbeauftragte:r behördlich vorgeschrieben sein (z. B. in Krankenhäusern, Lagerhallen, Chemiebetrieben).
Ab einer gewissen Betriebsgröße oder Komplexität ist die Bestellung sinnvoll, auch ohne gesetzliche Vorgabe.
Tipp: Haben Sie keine interne Fachkraft, können Sie externe Dienstleister beauftragen. Wichtig ist, dass diese Person genügend Zeit und Befugnisse hat.
Hinweis zu den Quellen: Diese FAQs basieren auf geltenden rechtlichen Vorgaben (z. B. ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2), DGUV-Vorschriften und anerkannter Normen (z. B. DIN 14096). Fachveröffentlichungen und Empfehlungen der Berufsgenossenschaften wurden ebenfalls berücksichtigt.
Fazit: FAQ für Arbeitgeber
Betrieblicher Brandschutz schützt Leben und Vermögenswerte.
Durch Kenntnis und Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten sowie technischer und organisatorischer Maßnahmen sorgen Sie für Sicherheit, vermeiden Haftungsrisiken und stärken langfristig das Vertrauen von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern.
FAQ für Mitarbeitende
Brandschutz betrifft alle Mitarbeitenden direkt im Arbeitsalltag. Informieren Sie sich über Ihr richtiges Verhalten im Notfall, Ihre Rechte und Pflichten im Betrieb sowie praktische Tipps, wie Sie Bränden vorbeugen und sicher handeln können.
Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie besonnen. Die meisten Unternehmen haben eine Brandschutzordnung oder klare Anweisungen für den Notfall. Folgende Schritte gelten grundsätzlich:
Alarmieren: Betätigen Sie sofort einen Feuermelder und rufen Sie die Feuerwehr unter 112 an. Informieren Sie auch interne Stellen gemäß Vorgabe.
Warnen: Machen Sie Kolleg:innen in der Nähe aufmerksam. Rufen Sie in den Raum und helfen Sie Personen, die Unterstützung benötigen.
Evakuieren: Verlassen Sie geordnet und zügig das Gebäude über gekennzeichnete Fluchtwege. Schließen Sie Türen (nicht abschließen), um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Nutzen Sie keine Aufzüge.
Sammelpunkt aufsuchen: Begeben Sie sich zum vorgesehenen Sammelplatz. Prüfen Sie, ob alle aus Ihrem Bereich anwesend sind, und melden Sie Vermisste sofort.
Löschen (nur bei Sicherheit): Nur wenn das Feuer klein ist, Sie sich sicher fühlen und ein Fluchtweg frei ist, können Sie versuchen, den Brand mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen. Sonst: Brandbekämpfung der Feuerwehr überlassen.
Wichtig: Keine Panik, Anweisungen von Vorgesetzten, Sicherheitsbeauftragten oder Brandschutzhelfer:innen befolgen. Denken Sie den Ablauf regelmäßig im Kopf durch, um vorbereitet zu sein.
Ja, das ist verpflichtend. Ihr Unternehmen muss Sie laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschriften regelmäßig unterweisen.
Bei Arbeitsbeginn: Sie erhalten eine Einweisung in Standorte von Feuerlöschern, Alarmsignalen, Fluchtwegen etc.
Jährlich: Eine Auffrischung zu allen wichtigen Regeln und Notfallmaßnahmen ist Pflicht.
Bei Veränderungen: Neue Maschinen, veränderte Fluchtwege oder erhöhte Risiken erfordern eine zusätzliche Unterweisung.
Alle Unterweisungen werden dokumentiert. Ihre Teilnahme dient dem Schutz aller im Unternehmen.
Es gibt keine allgemeine Jahrespflicht, aber klare Empfehlungen:
ASR A2.3: Empfiehlt Übungen alle 2 bis 5 Jahre bei vorhandenen Flucht- und Rettungsplänen.
Je nach Risiko: Höhere Gefährdung = häufigere Übungen. In sensiblen Bereichen oft jährlich.
Realitätsnah: Übungen sollten unangekündigt und praxisnah durchgeführt werden.
Für Sie bedeutet das: Nehmen Sie solche Übungen ernst. Sie sind verpflichtend und dienen Ihrer Sicherheit.
Brandschutzhelfer:innen sind speziell geschulte Mitarbeitende, die im Notfall unterstützen:
Brandbekämpfung: Kleine Brände löschen (sofern möglich und ohne Eigengefährdung).
Evakuierung: Menschen zum Ausgang führen, Räume überprüfen, Hilfe leisten.
Ansprechpartner:innen: Feuerwehr informieren (z. B. zu Gefahrenstoffen, vermissten Personen).
Alltag: Auf freie Fluchtwege und zugängliche Brandschutzeinrichtungen achten.
Die Ausbildung dauert meist nur einen Tag. Empfohlen sind mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer:innen.
Ihre Pflichten:
Regeln einhalten: z. B. Rauchverbot, kein offenes Feuer, Brandschutztüren nicht blockieren.
Gefahren melden: Defekte oder blockierte Einrichtungen sofort mitteilen.
Teilnahme an Schulungen: Unterweisungen und Übungen sind Pflicht.
Im Ernstfall richtig handeln: Alarmieren, evakuieren, helfen – keine Alleingänge.
Ihre Rechte:
Sichere Arbeitsstätte: Anspruch auf funktionierenden Brandschutz.
Unterweisung: Recht auf Information und Schulung.
Mitwirkung: Sie dürfen Hinweise geben und Verbesserungen vorschlagen.
Selbstschutz: Bei akuter Gefahr dürfen Sie sich selbst schützen – das ist gesetzlich erlaubt.
Fazit: Sie tragen Verantwortung und haben gleichzeitig klare Schutzrechte.
Nur unter bestimmten Bedingungen:
Kleinbrand: Feuer ist noch klein (z. B. Papierkorb).
Sicherheit gegeben: Fluchtweg frei, keine Eigengefährdung.
Alarm erfolgt: Andere Personen sind informiert.
Schulung vorhanden: Sie wissen, wie der Feuerlöscher funktioniert.
Kein dichter Rauch: Rauch ist lebensgefährlich – dann sofort raus.
Nie allein! Wenn Sie einen Löschversuch unternehmen, tun Sie das nur zu zweit und gut abgesprochen. Im Zweifel: lieber evakuieren.
Ordnung halten: Brennbares Material reduziert lagern, Arbeitsplatz aufgeräumt halten.
Elektrik sicher nutzen: Geräte nach Gebrauch ausschalten, defekte Kabel melden.
Keine Lagerung in Fluchtwegen: Flure und Treppenhäuser freihalten.
Sicher mit offenen Flammen arbeiten: Bei Schweiß- oder Lötarbeiten Schutzmaßnahmen treffen.
Rauchverbote beachten: Nur in ausgewiesenen Bereichen rauchen, Zigaretten sicher entsorgen.
Einrichtungen achten: Feuerlöscher nicht blockieren, Brandmelder nicht manipulieren.
Tipp: Brandschutz ist Teamarbeit. Wenn alle aufmerksam sind, steigt die Sicherheit für alle.
Fazit: FAQ für Mitarbeitende
Brandschutz im Betrieb erfordert Ihre aktive Mitwirkung. Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten, nehmen Sie Schulungen ernst und handeln Sie bei Bränden verantwortungsvoll. Ihre Aufmerksamkeit schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Kolleg:innen am Arbeitsplatz.