Diese FAQ-Seite liefert kompakte, fundierte Antworten rund um das Thema Betriebsbegehung. Arbeitgeber und Mitarbeitende erfahren, welche Pflichten, Rechte und Abläufe gelten – praxisnah erklärt und rechtlich abgesichert.
Betriebsbegehung
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Allgemeine FAQ
Die allgemeinen FAQ zur Betriebsbegehung beantworten grundlegende Fragen, die für beide Zielgruppen relevant sind. Hier erfahren Sie, was eine Betriebsbegehung ist, wie sie abläuft und welchen Beitrag sie zum Arbeitsschutz leistet.
Die Betriebsbegehung ist ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, Arbeitsplätze systematisch zu überprüfen, Gefährdungen zu erkennen und gesunde sowie sichere Arbeitsbedingungen zu fördern.
Ziel und Nutzen einer Betriebsbegehung
Bei einer Betriebsbegehung bewerten Verantwortliche vor Ort, ob Arbeitsmittel, Arbeitsplätze, Abläufe und Verhaltensweisen den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen. Ziel ist es:
potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen,
notwendige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit einzuleiten,
den Arbeitsschutz im Betrieb kontinuierlich zu verbessern.
So lassen sich Risiken verringern, Ausfallzeiten minimieren und gesetzliche Vorgaben einhalten.
Ablauf: Wer geht mit – und wohin?
Eine Betriebsbegehung erfolgt als geplanter Rundgang durch ausgewählte Betriebsbereiche. Typische Teilnehmende sind:
Führungskräfte oder Vorgesetzte,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
Betriebsärzt:innen,
Sicherheitsbeauftragte,
Mitglieder des Betriebsrats.
Je nach Anlass oder Bereich können auch externe Prüfstellen oder weitere Fachverantwortliche hinzukommen.
Was wird bei einer Begehung überprüft?
Im Fokus stehen unter anderem:
Arbeitsplätze, Maschinen und technische Einrichtungen,
Verhalten der Mitarbeitenden im Umgang mit Arbeitsmitteln,
Flucht- und Rettungswege, Erste-Hilfe-Ausstattung,
Sauberkeit, Ordnung, Ergonomie und persönliche Schutzausrüstung,
Kennzeichnung, Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen.
Die Beobachtungen werden dokumentiert, bewertet und in konkrete Maßnahmen überführt.
Verbindung zur Gefährdungsbeurteilung
Betriebsbegehungen unterstützen die Gefährdungsbeurteilung: Sie zeigen, ob bestehende Schutzmaßnahmen ausreichen oder ob weitere, detaillierte Analysen notwendig sind – etwa durch objekt- oder tätigkeitsbezogene Verfahren.
Fazit: Vor Ort sehen, was schützt
Betriebsbegehungen sind ein wirksames Werkzeug, um Gefährdungen zu erkennen und Verbesserungen anzustoßen. Sie stärken den Arbeits- und Gesundheitsschutz – durch direkte Beobachtung, Austausch und konsequente Maßnahmen.
Bei einer Betriebsbegehung werden Arbeitsplätze, Abläufe und Arbeitsmittel gezielt begutachtet. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und den betrieblichen Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.
Wesentliche Prüfpunkte einer Betriebsbegehung
Die Betriebsbegehung erfolgt systematisch und umfasst insbesondere:
Arbeitsplätze: Ergonomie, Ordnung, Beleuchtung, Lüftung, Lärm
Arbeitsmittel: Zustand, Sicherheit, Prüfplaketten, Bedienbarkeit
Arbeitsabläufe: sichere Verhaltensweisen, Ablauforganisation, Schutzmaßnahmen
Dabei stehen folgende Aspekte im Fokus:
Identifikation potenzieller Gefahrenquellen
Bewertung der Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen
Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und betrieblicher Sicherheitsstandards
Die Begehung dient nicht nur der Fehlerfeststellung, sondern auch der präventiven Gefährdungsvermeidung.
Teil des Arbeitsschutzmanagements
Betriebsbegehungen sind ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzmanagements. Anders als externe Betriebsbesichtigungen durch Aufsichtsbehörden werden sie betrieblich intern durchgeführt – meist durch:
Führungskräfte
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Betriebsärzt:innen
Sicherheitsbeauftragte
Die Begehung fördert zudem das Sicherheitsbewusstsein aller Beteiligten und schafft Raum für offene Kommunikation über Schwachstellen und Verbesserungspotenzial.
Betriebsbegehung und Gefährdungsbeurteilung
Laut § 5 Arbeitsschutzgesetz ist die Betriebsbegehung ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Sie hilft, Risiken zu bewerten und konkrete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Festgestellte Mängel sind:
im Mängelprotokoll zu dokumentieren
mit klarer Verantwortlichkeit und Frist zur Beseitigung zu versehen
regelmäßig zu kontrollieren und nachzuhalten
Verantwortlich für die Führung des Mängelprotokolls ist in der Regel die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Falls nicht vorhanden, übernimmt die Betriebsleitung diese Aufgabe. Rückmeldungen zu behobenen Mängeln fließen zurück in die Dokumentation.
Breites Spektrum an Gefährdungen im Blick
Betriebsbegehungen berücksichtigen vielfältige Belastungs- und Gefährdungsfaktoren, z. B.:
Mechanische, elektrische, chemische und biologische Risiken
Brand- und Explosionsgefahren
Thermische und physikalische Belastungen (z. B. Lärm, Vibrationen, Strahlung)
Arbeitsumgebung (Klima, Beleuchtung, Raumgestaltung)
Psychische und organisatorische Belastungen (z. B. hohe Arbeitsintensität, mangelhafte Kommunikation)
Fazit: Beobachten, bewerten, verbessern
Betriebsbegehungen ermöglichen einen realistischen Blick auf den Arbeitsschutz im Betrieb. Sie decken Gefährdungen auf, fördern den Dialog über Sicherheit und stärken die Prävention – systematisch und wirksam.
Eine Betriebsbegehung folgt einem strukturierten Ablauf: Ziel ist es, Arbeitsbereiche systematisch auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu prüfen – mithilfe von Checklisten, klaren Verantwortlichkeiten und gezielten Beobachtungen.
Vorbereitung: Planung ist entscheidend
Eine effektive Betriebsbegehung beginnt mit einer gezielten Vorbereitung. Dazu gehören:
Festlegung des Begehungsteams (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:in, Führungskraft)
Bestimmung der Bereiche und Themen, die begangen werden sollen
Erstellung oder Auswahl passender Checklisten, z. B. für Maschinen, Gefahrstoffe, Ergonomie oder bauliche Einrichtungen
Festlegung des Schwerpunkts – etwa auf einen bestimmten Tätigkeitsbereich, Gefährdungstyp oder Betriebsabschnitt
Die Berufsgenossenschaften bieten hierfür hilfreiche Vorlagen, z. B. branchenspezifische Checklisten oder Gefährdungskataloge.
Durchführung: strukturiert und beobachtend
Die Begehung erfolgt in klar definierter Route durch die ausgewählten Bereiche. Dabei prüfen die Beteiligten vor allem:
den Zustand von Arbeitsmitteln und Maschinen
Ordnung, Sauberkeit und Lagerung (insbesondere von Gefahrstoffen)
Flucht- und Rettungswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen
Einhaltung von Schutzmaßnahmen, PSA-Nutzung
Verhalten der Mitarbeitenden im Arbeitsalltag
Wichtig: Zufällige Eindrücke reichen nicht aus. Nur mit gezielter Beobachtung, standardisierten Prüfpunkten und fachlichem Austausch lassen sich Schwachstellen verlässlich erkennen.
Sonderform: Schwerpunktbegehungen
Neben allgemeinen Betriebsbegehungen sind auch sogenannte Schwerpunktbegehungen sinnvoll. Diese konzentrieren sich gezielt auf bestimmte Gefährdungen, Arbeitsplätze oder Prozesse – zum Beispiel:
Brandschutzbegehung: gesetzlich mindestens alle zwei Jahre
Gefahrstoffbegehung: Kontrolle von Lagerung, Kennzeichnung und Lüftung
Ergonomiebegehung: Bewertung von Bildschirmarbeitsplätzen oder körperlich belastenden Tätigkeiten
Solche gezielten Rundgänge ermöglichen vertiefte Analysen und erhöhen die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen.
Nachbereitung: Dokumentation und Maßnahmen
Nach der Begehung folgt die systematische Auswertung:
Festgestellte Mängel werden protokolliert, mit Verantwortlichkeiten und Fristen zur Behebung versehen
Die Ergebnisse fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein
Maßnahmen zur Verbesserung werden gemeinsam vereinbart
Führungskräfte erhalten Rückmeldungen und Umsetzungsaufträge
So entsteht ein nachvollziehbarer Kreislauf aus Analyse, Handlung und Kontrolle.
Fazit: Struktur bringt Sicherheit
Eine Betriebsbegehung ist mehr als ein Rundgang – sie ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Durch klare Planung, gezielte Prüfung und dokumentierte Maßnahmen lässt sich die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessern.
An einer Betriebsbegehung nehmen verschiedene Fach- und Verantwortungsträger:innen teil – ihr gemeinsames Ziel ist es, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken im Betrieb frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Zentrale Teilnehmende bei Betriebsbegehungen
Typischerweise gehören folgende Personen zum Begehungsteam:
die Fachkraft für Arbeitssicherheit,
das betriebsärztliche Personal,
eine Führungskraft aus dem begehenden Bereich,
eine Vertretung des Betriebs- oder Personalrats,
sowie die zuständigen Sicherheitsbeauftragten.
Diese Personen bringen unterschiedliche Perspektiven ein und ergänzen sich in der fachlichen Beurteilung. Je nach Anlass können auch externe Fachstellen oder Behördenvertreter:innen beteiligt sein.
Rolle der Betriebsleitung
Die Beteiligung der Betriebsleitung wird ausdrücklich empfohlen. Sie setzt ein sichtbares Zeichen für gelebten Arbeitsschutz und motiviert alle Mitarbeitenden, aktiv mitzuwirken. Eine anwesende Führungskraft signalisiert zudem Verbindlichkeit und Entscheidungsfähigkeit – etwa bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
Vorab-Ankündigung und Vorbereitung
In der Regel wird die Begehung im Voraus angekündigt, damit sich die Beteiligten vorbereiten können. Das ermöglicht:
eine gezielte Vorrecherche zu früheren Begehungen,
das Bereitstellen relevanter Unterlagen (z. B. Checklisten, Protokolle, Prüfberichte),
die Beseitigung offensichtlicher Mängel im Vorfeld.
Solche Vorbereitungen erhöhen die Qualität der Begehung und stärken das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten.
Fazit: Begehung als Teamaufgabe
Betriebsbegehungen gelingen, wenn alle relevanten Akteur:innen eingebunden sind – von der Sicherheitsfachkraft bis zur Betriebsleitung. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass Risiken erkannt und Verbesserungen zügig umgesetzt werden.
Fazit: Allgemeine FAQ
Die allgemeinen Informationen zeigen: Betriebsbegehungen sind ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz. Sie helfen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und sichere Arbeitsbedingungen im Betrieb systematisch zu verbessern.
FAQ für Arbeitgeber
Arbeitgeber erhalten hier fundierte Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbegehung – inklusive rechtlicher Grundlagen, Pflichten, Abläufen, Checklisten und Tipps zur Vorbereitung und Umsetzung.
Ja – Betriebsbegehungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen regelmäßig überprüfen, Gefährdungen ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen kontrollieren. Begehungen sind ein zentrales Element dieser Verpflichtung.
Gesetzliche Verpflichtung zur Betriebsbegehung
Die Durchführung von Betriebsbegehungen ergibt sich aus mehreren rechtlichen Grundlagen:
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Arbeitgeber müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen bestellen. Diese unterstützen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes – insbesondere durch Begehungen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 5 und § 6: Verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung und zur Dokumentation von Schutzmaßnahmen. Betriebsbegehungen sind hierfür ein zentrales Instrument.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt Anforderungen an sichere Arbeitsmittel und technische Anlagen. Diese müssen regelmäßig geprüft werden – u. a. im Rahmen von Betriebsbegehungen.
Sozialgesetzbuch VII (SGB VII): Regelt die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, die ebenfalls Betriebsbegehungen durchführen oder anregen können.
Was bedeutet das konkret für Arbeitgeber?
Arbeitgebende sind verpflichtet:
regelmäßige Betriebsbegehungen zu organisieren,
alle relevanten Arbeitsbereiche einzubeziehen,
die Ergebnisse zu dokumentieren (z. B. in Form von Mängelprotokollen),
und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen.
Die Pflicht besteht unabhängig von Betriebsgröße oder Branche – jedoch orientiert sich die Häufigkeit und Ausgestaltung an der Art der Tätigkeiten und dem Gefährdungspotenzial.
Verantwortung und Haftung
Werden Betriebsbegehungen vernachlässigt oder nicht durchgeführt, kann dies bei Arbeitsunfällen oder Kontrollen zu rechtlichen Konsequenzen führen – etwa:
Bußgelder durch Aufsichtsbehörden,
Haftungsrisiken bei Unfällen,
fehlende Anerkennung bei der gesetzlichen Unfallversicherung.
Daher ist es nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch ratsam, Betriebsbegehungen fest im betrieblichen Arbeitsschutzsystem zu verankern.
Fazit: Pflicht mit Präventionswirkung
Betriebsbegehungen sind gesetzlich vorgeschrieben – und entscheidend für einen wirksamen Arbeitsschutz. Sie helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen zielgerichtet umzusetzen und die Gesundheit aller Mitarbeitenden zu schützen.
Ja – Checklisten sind ein zentrales Hilfsmittel für eine strukturierte und wirksame Betriebsbegehung. Sie helfen Arbeitgebern dabei, alle relevanten Aspekte systematisch zu erfassen und die Arbeitssicherheit gezielt zu verbessern.
Wofür eignet sich eine Checkliste?
Eine Checkliste unterstützt:
die strukturierte Vorbereitung der Begehung,
die zielgerichtete Durchführung,
die systematische Dokumentation der Ergebnisse,
sowie die konkrete Ableitung von Maßnahmen.
Viele Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden bieten branchenspezifische Musterchecklisten an. Diese sollten immer betriebsspezifisch angepasst werden – je nach Tätigkeiten, Gefährdungspotenzial und Unternehmensgröße.
Typische Inhalte einer Betriebsbegehungs-Checkliste
Vorbereitung
Begehungszeitraum und zu prüfende Bereiche festlegen
Beteiligte Personen einladen (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:in, Sicherheitsbeauftragte)
Checklisten, Unfallstatistiken, Betriebsanweisungen bereitlegen
Frühere Mängelberichte oder Unfallanalysen sichten
Durchführung der Begehung
Ordnung und Sauberkeit der Arbeitsplätze
Zustand und sichere Nutzung der Arbeitsmittel und Maschinen
Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Einhaltung von Sicherheitskennzeichnungen und Betriebsanweisungen
Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Flucht- und Rettungswege sowie Brandschutzvorkehrungen
Ergonomie, Beleuchtung, Raumklima, Lärmpegel
Hinweise und Rückmeldungen von Mitarbeitenden aufnehmen
Nachbereitung und Maßnahmen
Mängel protokollieren: inklusive Verantwortlichkeit und Frist zur Beseitigung
Maßnahmenplan erstellen: mit Priorisierung und Zeitplan
Dokumentation archivieren und bei Bedarf in die Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen
Rückmeldung an beteiligte Führungskräfte und Mitarbeitende geben
Fazit: Mit Checklisten vorausschauend handeln
Eine gute Checkliste macht Betriebsbegehungen wirkungsvoller – sie schafft Struktur, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit. Wer vorbeugt, schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern auch den reibungslosen Ablauf im Betrieb.
Die Kosten für eine Betriebsbegehung variieren je nach Unternehmensgröße, Aufwand und Beteiligten – sie sind vom Arbeitgeber zu tragen und lohnen sich langfristig durch mehr Sicherheit und weniger Ausfallzeiten.
Rechtlicher Rahmen
Betriebsbegehungen sind gesetzlich vorgeschrieben (z. B. nach ArbSchG und ASiG). Zwar sind die Kosten nicht explizit beziffert, doch die Pflicht zur Durchführung beinhaltet auch die Pflicht zur Finanzierung – einschließlich der erforderlichen Ressourcen, Personen und Maßnahmen.
Typische Kostenfaktoren einer Betriebsbegehung
1. Interne Personalkosten
Zeitaufwand von Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:in, Sicherheitsbeauftragten
Beteiligung von Führungskräften und Betriebsratsmitgliedern
Vor- und Nachbereitung, z. B. Protokollerstellung, Maßnahmendokumentation
2. Externe Dienstleistungen
Spezialmessungen (z. B. Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe)
Externe Fachberatung bei besonderen Fragestellungen
Gutachten oder technische Bewertungen
3. Schulung und Weiterbildung
Seminare zur Durchführung oder Auswertung von Begehungen
Qualifizierung interner Ansprechpersonen, z. B. zu Gefährdungsbeurteilung oder ergonomischer Bewertung
4. Technische Ausstattung
Messgeräte und Prüfmittel (z. B. für Klima, Schall, Schadstoffe)
Wartung und Kalibrierung der Geräte
Digitale Tools und Software zur Begehungsdokumentation und Aufgabenverfolgung
5. Folgekosten durch Maßnahmenumsetzung
Beseitigung von Mängeln (z. B. bauliche Anpassungen, neue PSA)
Beschaffung neuer Arbeitsmittel
Organisatorische Anpassungen (z. B. Schulung, Betriebsanweisung, Prozessänderung)
Kosten-Nutzen-Verhältnis
Auch wenn Betriebsbegehungen Aufwand und Kosten verursachen – sie sind ein wirksames Präventionsinstrument:
Sie vermeiden Unfälle und Ausfallzeiten,
senken Folgekosten durch Arbeitsunfähigkeit,
und schützen vor Bußgeldern oder Haftungsrisiken bei Kontrollen.
Fazit: Pflicht mit betrieblichem Mehrwert
Die Kosten einer Betriebsbegehung sind Teil eines verantwortungsvollen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wer regelmäßig investiert, schützt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
Betriebsbegehungen müssen regelmäßig erfolgen – wie oft, hängt von der Gefährdungslage, Branche und Unternehmensgröße ab. Mindestens einmal jährlich ist in den meisten Betrieben sinnvoll und empfehlenswert.
Keine starre Vorgabe – aber klare Verantwortung
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreiben regelmäßige Betriebsbegehungen vor, definieren jedoch keine festen Zeitabstände. Die Häufigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – also aus der betrieblichen Situation, dem Risiko und der Komplexität der Arbeitsbedingungen.
Orientierungshilfen zur Begehungshäufigkeit
1. Mindestens einmal jährlich
Für die meisten Betriebe gilt: Eine jährliche Betriebsbegehung ist notwendig und sinnvoll, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten.
2. Höhere Frequenz bei erhöhtem Risiko
In Branchen mit hohem Gefährdungspotenzial (z. B. Bau, Chemie, Produktion, Logistik) sind halbjährliche oder vierteljährliche Begehungen ratsam.
Auch bei häufigem Personaleinsatz, Schichtbetrieb oder Arbeiten mit Gefahrstoffen ist ein kürzerer Rhythmus angebracht.
3. Anlassbezogene Begehungen
Zusätzliche Betriebsbegehungen sollten erfolgen:
nach Arbeits- oder Beinaheunfällen,
bei neuen Maschinen oder Technologien,
nach Umbauten oder bei organisatorischen Veränderungen,
wenn neue Gefährdungen bekannt werden.
4. Abhängig von der Unternehmensgröße
Kleine Betriebe mit überschaubarem Risiko kommen ggf. mit längeren Intervallen aus – z. B. alle 1–2 Jahre.
Große Unternehmen mit vielen Arbeitsbereichen und komplexen Prozessen benötigen deutlich häufigere Begehungen – ggf. quartalsweise oder bereichsbezogen.
5. Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaften geben branchenbezogene Hinweise, an denen sich Unternehmen orientieren sollten.
Auch innerbetriebliche Regelungen, Managementsysteme (z. B. ISO 45001) oder Audits können die Häufigkeit beeinflussen.
Fazit: Die Gefährdung bestimmt den Takt
Die Häufigkeit von Betriebsbegehungen richtet sich nach dem Risiko – nicht nach starren Kalenderdaten. Wer regelmäßig prüft, erkennt Gefährdungen frühzeitig und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen.
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg einer Betriebsbegehung: Arbeitgeber sollten frühzeitig planen, relevante Dokumente bereitstellen, Beteiligte einbinden und Checklisten nutzen – so sichern sie eine strukturierte und wirksame Durchführung.
Warum ist die Vorbereitung so wichtig?
Betriebsbegehungen sind mehr als ein Pflichttermin – sie bieten die Chance, gezielt Gefährdungen zu erkennen und den Arbeitsschutz praxisnah zu verbessern. Eine gründliche Vorbereitung spart Zeit, erhöht die Aussagekraft der Ergebnisse und zeigt Engagement für Sicherheit und Gesundheit.
Schritte zur strukturierten Vorbereitung
1. Termin frühzeitig festlegen
Planen Sie die Begehung mit ausreichendem Vorlauf.
Stimmen Sie den Termin mit allen relevanten Beteiligten ab.
2. Beteiligte Personen einladen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsärzt:in
Sicherheitsbeauftragte
Führungskräfte des betroffenen Bereichs
ggf. Vertreter:in des Betriebsrats oder der Geschäftsführung
3. Checklisten bereitstellen
Verwenden Sie betriebsspezifische Checklisten – etwa für Maschinen, Gefahrstoffe, Ergonomie oder Brandschutz.
Berücksichtigen Sie branchenspezifische Empfehlungen der Berufsgenossenschaft.
4. Relevante Unterlagen zusammenstellen
Aktuelle Gefährdungsbeurteilungen
Betriebsanweisungen
Unfallstatistiken und Beinahe-Unfälle
Prüfprotokolle (z. B. Leitern, Maschinen, PSA)
Nachweise zu Unterweisungen und Schulungen
5. Messgeräte prüfen
Kontrollieren Sie, ob erforderliche Messgeräte (z. B. für Lärm, Licht, Temperatur) verfügbar, funktionstüchtig und kalibriert sind.
6. Mitarbeitende einbinden
Informieren Sie das Team über Zweck und Ablauf der Begehung.
Fordern Sie Hinweise zu Gefährdungen, Missständen oder Verbesserungsideen aktiv ein.
7. Vorbesprechung organisieren
Klären Sie im Vorfeld Ziel, Ablauf und Schwerpunkte der Begehung.
Legen Sie Zuständigkeiten für Dokumentation und Nachbereitung fest.
Tipp: Vorbereitung dokumentieren
Eine kurze Checkliste oder Notiz zur Vorbereitung zeigt gegenüber Aufsichtspersonen und Prüfenden, dass der Arbeitsschutz systematisch organisiert ist.
Fazit: Gut vorbereitet ist halb geschützt
Eine strukturierte Vorbereitung macht Betriebsbegehungen effektiver, zielführender und nachhaltiger. Wer sich als Arbeitgeber gut vorbereitet, stärkt nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden in den Arbeitsschutz.
Arbeitgebende tragen die Gesamtverantwortung für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen – auch bei Betriebsbegehungen. Sie müssen Planung, Durchführung, Mängelbeseitigung und Wirksamkeitskontrolle sicherstellen.
Gesamtverantwortung bleibt beim Arbeitgeber
Unabhängig davon, ob Aufgaben delegiert werden: Die rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt immer bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber. Das gilt auch für alle Schritte rund um die Betriebsbegehung – von der Organisation bis zur Umsetzung der Maßnahmen.
Betriebsbegehungen regelmäßig und fachgerecht durchführen
Arbeitgebende sind verpflichtet, Betriebsbegehungen regelmäßig durchzuführen. Dabei muss gewährleistet sein, dass diese fachlich korrekt ablaufen, alle relevanten Bereiche abdecken und anlassbezogen angepasst werden – etwa nach Unfällen oder bei veränderten Arbeitsbedingungen.
Ressourcen zur Verfügung stellen
Für eine wirksame Betriebsbegehung müssen ausreichend Mittel bereitgestellt werden:
Zeit für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
Personal wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen, Sicherheitsbeauftragte
Ausrüstung (z. B. Messgeräte, Schutzausrüstung)
Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unfallberichte
Maßnahmen einleiten und umsetzen
Erkannte Mängel müssen systematisch dokumentiert, priorisiert und innerhalb festgelegter Fristen behoben werden. Die Verantwortung für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen bleibt bei der Unternehmensleitung – auch wenn Aufgaben an andere Personen übertragen werden.
Wirksamkeit kontrollieren
Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass umgesetzte Maßnahmen tatsächlich greifen. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung, ob Gefährdungen beseitigt und Schutzstandards eingehalten werden. Eine lückenlose Dokumentation unterstützt dabei.
Fazit: Verantwortung endet nicht bei der Begehung
Betriebsbegehungen entfalten nur dann ihre volle Wirkung, wenn sie durch die Unternehmensleitung aktiv unterstützt und verantwortungsvoll nachbereitet werden. Die rechtliche Gesamtverantwortung kann nicht delegiert werden – sie bleibt beim Arbeitgeber.
Ein Betriebsbegehungsprotokoll hält die Ergebnisse, Mängel und Maßnahmen schriftlich fest – als verbindlicher Nachweis im Arbeitsschutz. Es schafft Klarheit, dokumentiert Verantwortlichkeiten und unterstützt die Nachverfolgung.
Warum ein Protokoll erforderlich ist
Die schriftliche Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Nachvollziehbarkeit, Rechtskonformität und Qualitätssicherung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass alle Begehungen ordnungsgemäß protokolliert und die Inhalte archiviert werden.
Typischer Aufbau eines Betriebsbegehungsprotokolls
Ein vollständiges Protokoll enthält folgende Elemente:
1. Deckblatt / Kopfzeile
Titel: Protokoll der Betriebsbegehung
Name des Unternehmens
Abteilung oder Bereich
Datum und Uhrzeit der Begehung
Namen und Funktionen der Teilnehmenden
2. Tabelle der Feststellungen
Die Kernelemente einer übersichtlichen Dokumentation sind:
Laufende Nummer
Geprüfter Punkt (z. B. Maschine, Lagerung, Fluchtweg)
Feststellung / Mangelbeschreibung
Ursache (sofern bekannt)
Ort der Feststellung
Vorgeschlagene Maßnahme
Verantwortliche Person oder Stelle
Frist zur Umsetzung
Status (z. B. offen, in Bearbeitung, erledigt)
3. Ergänzende Freitextfelder
Allgemeine Bemerkungen zur Begehung
Hinweise zu wiederkehrenden Problemen oder besonderen Beobachtungen
Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse
Empfehlungen für Folgemaßnahmen oder Schwerpunktbegehungen
4. Unterschriftenfeld
Unterschriften aller beteiligten Personen – zur Bestätigung des Protokolls und zur Kenntnisnahme
Datum der Unterzeichnung
Tipps für die Anwendung in der Praxis
Nutzen Sie digitale Vorlagen mit Pflichtfeldern zur Standardisierung.
Leiten Sie das Protokoll an alle relevanten Stellen weiter.
Verfolgen Sie Maßnahmen konsequent nach – inklusive Rückmeldung über erledigte Punkte.
Bewahren Sie das Protokoll revisionssicher auf (z. B. digital in Dokumentationssystemen).
Fazit: Das Protokoll macht die Betriebsbegehung wirksam
Ein professionell geführtes Protokoll sorgt für Verbindlichkeit, Transparenz und Nachverfolgbarkeit. Es ist das zentrale Werkzeug, um Mängel zu beheben und den Arbeitsschutz im Betrieb messbar zu verbessern.
Unterlassen Arbeitgeber Betriebsbegehungen, drohen erhebliche Folgen – von Bußgeldern über Haftung bis zu strafrechtlicher Verantwortung. Gleichzeitig steigen Unfallrisiken und das Vertrauen der Mitarbeitenden leidet spürbar.
Rechtliche Folgen bei Pflichtverletzung
Betriebsbegehungen sind gesetzlich vorgeschrieben – u. a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Wer diese Verpflichtung missachtet, riskiert:
Bußgelder: Aufsichtsbehörden können empfindliche Geldstrafen verhängen – besonders bei wiederholten oder grob fahrlässigen Verstößen.
Strafrechtliche Konsequenzen: Kommt es infolge unterlassener Begehungen zu schweren Gesundheitsschäden, kann dies als Körperverletzung oder fahrlässige Tötung gewertet werden.
Haftung: Arbeitgeber können zivilrechtlich haftbar gemacht werden – etwa bei Schadensersatzforderungen nach Unfällen.
Organisatorische und wirtschaftliche Folgen
Neben juristischen Konsequenzen entstehen auch betriebliche Risiken:
Erhöhtes Unfallrisiko: Ohne regelmäßige Kontrollen bleiben Mängel unentdeckt – mit potenziell schweren Folgen für Beschäftigte.
Produktionsausfälle: Technische Defekte, die durch Begehungen erkannt worden wären, führen zu Stillstand und wirtschaftlichen Verlusten.
Verlust des Versicherungsschutzes: Bei grober Pflichtverletzung kann die Berufsgenossenschaft Leistungen kürzen oder verweigern.
Mehraufwand durch Nachkontrollen: Aufsichtspersonen können engmaschige Prüfungen oder Fristen anordnen.
Zwischenmenschliche und kulturelle Konsequenzen
Fehlende Begehungen signalisieren mangelnde Wertschätzung für Sicherheit und Gesundheit:
Vertrauensverlust bei Beschäftigten: Mitarbeitende fühlen sich im Stich gelassen, wenn Gefährdungen nicht ernst genommen werden.
Negatives Image: Auch externe Partner oder Kund:innen reagieren kritisch, wenn Arbeitsschutz vernachlässigt wird.
Schwächung der Sicherheitskultur: Der präventive Gedanke geht verloren – Sicherheitsregeln erscheinen beliebig.
Fazit: Begehungen sind Pflicht und Chance zugleich
Regelmäßige Betriebsbegehungen sind keine freiwillige Maßnahme, sondern ein gesetzlicher Auftrag – und zugleich ein wichtiger Hebel für sicheren, störungsfreien Betrieb.
Fazit: FAQ für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ist die Betriebsbegehung gesetzliche Pflicht und zugleich Chance zur Optimierung. Mit guter Vorbereitung, klaren Checklisten und regelmäßiger Umsetzung wird der Arbeitsschutz dauerhaft wirksam verankert.
FAQ für Mitarbeitende
Mitarbeitende erfahren hier, welche Rolle sie bei einer Betriebsbegehung spielen, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie sie zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beitragen können.
Mitarbeitende haben wichtige Mitwirkungsrechte bei Betriebsbegehungen – sowohl im Rahmen gesetzlicher Beteiligung als auch im Interesse der eigenen Sicherheit. Sie dürfen auf Gefährdungen hinweisen, Verbesserungsvorschläge einbringen und haben Anspruch auf umfassende Information.
Teilnahmerecht
Mitarbeitende können an Betriebsbegehungen teilnehmen, wenn sie z. B.– Mitglied des Betriebsrats sind,– als Sicherheitsbeauftragte benannt wurden oder– explizit vom Arbeitgebenden eingeladen wurden.
Ihre Beteiligung ist gewünscht – sie kennen Arbeitsplätze und Risiken oft am besten.
Informationsrecht
Beschäftigte haben das Recht, über Anlass, Ablauf und Ergebnisse der Begehung informiert zu werden.
Auch geplante Maßnahmen zur Mängelbeseitigung müssen transparent kommuniziert werden.
Vorschlagsrecht
Mitarbeitende dürfen eigene Beobachtungen einbringen – etwa Hinweise auf Gefährdungen oder Verbesserungsvorschläge.
Diese Hinweise sollten ernst genommen und dokumentiert werden.
Auskunftsrecht gegenüber Aufsichtspersonen
Wenn Begehungen durch die Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörden erfolgen, dürfen Mitarbeitende diese direkt informieren – z. B. über Mängel oder nicht umgesetzte Schutzmaßnahmen.
Schutz vor Benachteiligung
Niemand darf benachteiligt werden, weil er oder sie an einer Begehung teilnimmt oder auf Sicherheitsprobleme hinweist.
Dieser Schutz ist gesetzlich verankert – u. a. im Betriebsverfassungsgesetz und im Arbeitsschutzgesetz.
Fazit: Mitwirkung stärkt den Arbeitsschutz
Mitarbeitende sind zentrale Akteur:innen im betrieblichen Arbeitsschutz. Ihre Beteiligung an Betriebsbegehungen ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht – für mehr Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen.
Mitarbeitende tragen im Rahmen von Betriebsbegehungen eine aktive Mitverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie sind verpflichtet, Vorschriften einzuhalten, Gefährdungen zu melden und den betrieblichen Arbeitsschutz aktiv zu unterstützen.
Einhaltung von Sicherheitsanweisungen
Beschäftigte müssen alle geltenden Arbeitsschutzvorgaben beachten – insbesondere betriebsinterne Anweisungen und gesetzliche Regelungen.
Dies umfasst das Verhalten am Arbeitsplatz ebenso wie das richtige Reagieren bei Auffälligkeiten oder Gefahren.
Sachgerechte Nutzung von Arbeitsmitteln und PSA
Maschinen, Werkzeuge und persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind stets fachgerecht und entsprechend der Unterweisung zu verwenden.
Unsachgemäßer Gebrauch kann die eigene Sicherheit und die anderer gefährden.
Meldung von Gefährdungen
Wer einen Mangel oder eine potenzielle Gefahr feststellt, muss diese umgehend der zuständigen Führungskraft oder Sicherheitsfachkraft melden.
Auch „Beinahe-Unfälle“ oder unsichere Verhaltensweisen sind mitzuteilen – sie können wichtige Hinweise auf bestehende Risiken liefern.
Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen
Mitarbeitende wirken aktiv mit, wenn Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung umgesetzt werden.
Dazu gehört z. B. das Befolgen neuer Schutzregeln oder die Beteiligung an Schulungen und Begehungen.
Fazit: Gemeinsamer Beitrag zur Sicherheit
Betrieblicher Arbeitsschutz gelingt nur im Team – Arbeitgeber und Mitarbeitende sind gemeinsam verantwortlich. Wer seine Pflichten kennt und ernst nimmt, hilft mit, Unfälle zu vermeiden und das Arbeitsumfeld sicher zu gestalten.
Eine generelle Teilnahmepflicht besteht nicht – außer Sie haben eine besondere Funktion wie Sicherheitsbeauftragte:r oder Betriebsratsmitglied. Ihre Mitwirkung ist jedoch ausdrücklich erwünscht, denn Sie kennen Ihren Arbeitsplatz am besten und können wertvolle Hinweise geben.
Keine generelle Pflicht zur Teilnahme
Als regulär beschäftigte Person sind Sie nicht verpflichtet, an einer Betriebsbegehung teilzunehmen.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Anwesenheit bei der Begehung.
Pflicht bei bestimmten Funktionen
Wer Mitglied im Betriebsrat oder Sicherheitsbeauftragte:r ist, sollte an der Begehung teilnehmen.
Auch Führungskräfte oder Personen mit besonderer Verantwortung im Arbeitsschutz sind häufig eingebunden.
Freiwillige Mitwirkung erwünscht
Ihre Erfahrungen im Arbeitsalltag liefern wichtige Hinweise auf mögliche Gefährdungen.
Wer sich beteiligt, trägt aktiv zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei.
Fazit: Ihre Beteiligung macht den Unterschied
Auch wenn Ihre Teilnahme freiwillig ist: Sie leisten mit Ihrem Wissen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Ihre Hinweise helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen gezielt umzusetzen.
Betriebsbegehungen schützen Ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirksam zu beseitigen. Wenn Sie sich aktiv beteiligen, gestalten Sie Ihre Arbeitsbedingungen mit – und profitieren direkt von Verbesserungen.
Mehr Sicherheit im Arbeitsalltag
Durch die Begehung werden Gefährdungen sichtbar, bevor Unfälle passieren.
Maßnahmen zum Schutz vor Sturz-, Schnitt- oder Brandgefahren werden gezielt umgesetzt.
Besserer Gesundheitsschutz
Auch weniger offensichtliche Belastungen wie Lärm, Licht, Raumklima oder ergonomische Mängel werden erkannt.
Das reduziert das Risiko für berufsbedingte Erkrankungen und langfristige Beschwerden.
Aktive Mitgestaltung
Sie können Ihre Beobachtungen, Erfahrungen und Ideen direkt einbringen.
Damit tragen Sie zur Verbesserung Ihres eigenen Arbeitsbereichs bei.
Positives Arbeitsumfeld
Betriebsbegehungen fördern einen offenen Umgang mit Sicherheitsfragen.
Das schafft Vertrauen, stärkt das Miteinander und verbessert das Betriebsklima.
Mehr Wertschätzung und Zufriedenheit
Wer mitredet, wird gehört: Ihre Beteiligung zeigt, dass Ihre Meinung zählt.
Das steigert Ihre Zufriedenheit und fördert die Identifikation mit Ihrem Arbeitsplatz.
Fazit: Ihre Beteiligung lohnt sich
Betriebsbegehungen bringen nicht nur mehr Sicherheit – sie geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arbeitsumgebung aktiv mitzugestalten. Nutzen Sie Ihre Erfahrung und Perspektive: Für einen gesunden, sicheren und wertschätzenden Arbeitsplatz.
Während einer Betriebsbegehung überprüfen Fachleute den Arbeitsplatz auf mögliche Gefährdungen. Als Beschäftigte:r sind Sie aktiv eingebunden: Sie schildern Ihre Erfahrungen, weisen auf Probleme hin und helfen mit, die Sicherheit im Betrieb zu verbessern.
Besichtigung des Arbeitsplatzes
Vertreter:innen des Arbeitgebers, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ggf. Betriebsärzt:innen begehen die Arbeitsbereiche.
Sie prüfen den Zustand von Maschinen, Arbeitsmitteln, Fluchtwegen oder Gefahrstofflagerungen.
Einbeziehung der Mitarbeitenden
Sie werden direkt angesprochen, um Ihre Einschätzungen und Erfahrungen zu schildern.
Ihre Hinweise zu sicherheitsrelevanten Beobachtungen, körperlichen Belastungen oder organisatorischen Schwachstellen sind wichtig.
Gespräche und Rückfragen
Sie können Fragen stellen oder konkrete Verbesserungen anregen.
Gleichzeitig erfahren Sie mehr über geplante Schutzmaßnahmen oder anstehende Änderungen.
Beobachtung von Abläufen
Arbeitsabläufe werden beobachtet, um mögliche Gefährdungen durch Tätigkeiten, Handgriffe oder Bewegungsabläufe zu erkennen.
Ihr Beitrag hilft, Risiken realistisch einzuschätzen und praxisnahe Lösungen zu entwickeln.
Fazit: Ihre Erfahrung zählt
Als Beschäftigte:r sind Sie Expert:in für Ihren Arbeitsplatz. Nutzen Sie die Betriebsbegehung, um Ihre Perspektive einzubringen und aktiv zu einem sicheren, gesunden Arbeitsumfeld beizutragen.
Die Ergebnisse einer Betriebsbegehung werden systematisch dokumentiert und dienen als Grundlage für konkrete Maßnahmen. Ziel ist es, bestehende Mängel zu beheben und den Arbeitsschutz im Betrieb nachhaltig zu verbessern. Der Betriebsrat wird dabei in der Regel einbezogen.
Dokumentation im Protokoll
Alle Feststellungen, Hinweise und Mängel werden schriftlich erfasst.
Auch geplante Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen werden festgehalten.
Information relevanter Stellen
Das Protokoll wird an die verantwortlichen Personen im Unternehmen weitergeleitet.
Der Betriebsrat erhält in der Regel Einsicht und wird aktiv eingebunden.
Maßnahmenplanung durch den Arbeitgeber
Auf Grundlage des Protokolls plant der Arbeitgeber gezielte Verbesserungen.
Zuständigkeiten und Umsetzungsfristen werden verbindlich festgelegt.
Umsetzung im Betrieb
Die geplanten Maßnahmen werden umgesetzt – zum Beispiel durch technische Änderungen, organisatorische Anpassungen oder Schulungen.
Mitarbeitende werden über relevante Änderungen informiert.
Wirksamkeitskontrolle
Nach Umsetzung wird geprüft, ob die Maßnahmen den gewünschten Effekt erzielt haben.
Bei Bedarf werden Schutzmaßnahmen angepasst oder ergänzt.
Fazit: Vom Protokoll zur Praxis
Die Betriebsbegehung bleibt kein einmaliges Ereignis – sie führt zu konkreten Verbesserungen im Arbeitsalltag. Ihre Hinweise werden ernst genommen und fließen direkt in die Sicherheitsarbeit ein.
Wenn Sie einen Sicherheitsmangel bemerken, handeln Sie sofort – denn Ihre Beobachtungen tragen wesentlich zur Unfallvermeidung und zum Gesundheitsschutz bei. Es gibt mehrere Anlaufstellen im Betrieb, die Ihnen weiterhelfen.
Ihre zentralen Ansprechpersonen im Betrieb
Direkte FührungskraftIhre erste Anlaufstelle im Alltag. Sie ist verpflichtet, Hinweise ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
ArbeitgebendeTragen die Hauptverantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Sie müssen erkannte Mängel beheben.
BetriebsratVertritt Ihre Interessen und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie können sich jederzeit vertrauensvoll dorthin wenden – auch bei sensiblen Themen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)Berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und ist Ansprechperson für sicherheitstechnische Themen.
Betriebsärztin oder BetriebsarztZuständig für gesundheitliche Aspekte, insbesondere bei körperlichen oder psychischen Belastungen durch Arbeitsbedingungen.
Fazit: Ihre Meldung zählt – für mehr Sicherheit
Zögern Sie nicht, Sicherheitsmängel zu melden. Sie schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Kolleg:innen. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel melden als zu wenig.
Betriebsbegehungen lassen sich grundsätzlich in zwei Formen unterscheiden: intern und extern. Beide verfolgen das Ziel, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten – mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Perspektiven.
Interne Betriebsbegehung
Interne Begehungen finden regelmäßig im Betrieb statt und werden durch betriebsinterne Fachpersonen durchgeführt. Dazu gehören zum Beispiel:
die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt
Mitglieder des Betriebsrats oder Sicherheitsbeauftragte
Sie prüfen, ob Arbeitsschutzmaßnahmen wirksam sind und ob es Verbesserungspotenzial gibt. Interne Begehungen sind Teil der kontinuierlichen Gefährdungsbeurteilung.
Externe Betriebsbegehung
Externe Begehungen erfolgen durch unabhängige Kontrollinstanzen, insbesondere durch:
die Berufsgenossenschaft
staatliche Arbeitsschutzbehörden
Gewerbeaufsichtsämter
Ziel ist die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Diese Begehungen können angekündigt oder unangekündigt stattfinden. Bei Verstößen drohen Auflagen oder Sanktionen.
Fazit: Unterschiedliche Perspektiven, gemeinsames Ziel
Ob intern oder extern – beide Begehungsformen verfolgen das Ziel, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Sie ergänzen sich in ihrer Wirkung und tragen gemeinsam zur Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren bei.
Ja, der Betriebsrat übernimmt beim Thema Arbeitsschutz eine wichtige und gesetzlich verankerte Rolle. Er achtet darauf, dass die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben – auch bei Betriebsbegehungen.
Aufgaben und Rechte des Betriebsrats bei Betriebsbegehungen
TeilnahmerechtDer Betriebsrat darf an allen Betriebsbegehungen teilnehmen, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffen.
ÜberwachungsfunktionEr kontrolliert, ob gesetzliche Vorgaben und betriebliche Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
InitiativrechtDer Betriebsrat kann eigene Begehungen anregen, begleiten oder selbst initiieren – etwa bei besonderen Vorfällen oder Gefährdungen.
MitbestimmungsrechtBei Maßnahmen des Arbeitsschutzes hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 BetrVG). Das betrifft z. B. neue Schutzregelungen oder technische Änderungen.
InformationsrechtArbeitgebende müssen den Betriebsrat frühzeitig über geplante Begehungen, Ergebnisse und Maßnahmen informieren.
Fazit: Der Betriebsrat ist aktiver Partner im Arbeitsschutz
Der Betriebsrat trägt wesentlich dazu bei, dass Betriebsbegehungen wirksam sind – im Sinne eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds für alle.
Fazit: FAQ für Mitarbeitende
Mitarbeitende leisten durch ihre aktive Beteiligung einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Betriebsbegehung. Ihre Hinweise und Erfahrungen verbessern die Arbeitssicherheit und stärken eine offene Sicherheitskultur im Unternehmen.