FAQ

Arbeitsschutzausschuss

Diese FAQ-Seite beantwortet zentrale Fragen zum Arbeitsschutzausschuss (ASA) und erklärt dessen Aufgaben, Zusammensetzung und Nutzen für Unternehmen und Beschäftigte.

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Bauleiterin in orangener Jacke mit Helm nutzt Funkgerät auf Baustelle.
Inhaltsverzeichnis

Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Dieser Ausschuss ist Teil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Der ASA fördert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz Beteiligten – insbesondere zwischen Betriebs- oder Personalrat, Betriebsärzt:innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und der Unternehmensleitung.

Der Arbeitsschutzausschuss hat eine beratende Funktion.

Er spricht Empfehlungen zu konkreten Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aus, kann jedoch keine bindenden Beschlüsse fassen.


Regelmäßige Aufgaben


  • Planung und Organisation von Gefährdungsbeurteilungen

  • Vorstellung der Ergebnisse von Begehungen und Gefährdungsanalysen

  • Bewertung von Unfallstatistiken und Krankenständen

  • Berichte der Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Abstimmung zu Unterweisungen im Arbeitsschutz

  • Koordination von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Sicherheit und arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • Entwicklung konkreter Schutzmaßnahmen und Verbesserungsvorschläge


Weitere Themen


  • Maßnahmen für besondere Personengruppen (z. B. Auszubildende, schwerbehinderte Menschen)

  • Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Umsetzung neuer Gesetze, Verordnungen und arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse

  • Bewertung von Planungen (z. B. Neubau, Umbau, Möblierung)

  • Einschätzung von Investitionen in IT-Systeme oder organisatorische Veränderungen

  • Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. für Führungskräfte, Ersthelfer:innen, Sicherheitsbeauftragte)


Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses


Dem Arbeitsschutzausschuss gehören folgende Personengruppen an:

  • Arbeitgeber:in

  • Zwei Mitglieder des Betriebsrats oder Personalrats

  • Betriebsärzt:innen

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Sicherheitsbeauftragte

Die Sitzungen finden mindestens einmal pro Quartal statt. Es ist empfehlenswert, die Mitgliederzahl zu begrenzen, um eine effektive Beteiligung aller Gruppen zu gewährleisten.

Der ASA dient der strategischen Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes und der Weiterentwicklung betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen.


Inhaltliche Schwerpunkte


  • Abstimmung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsförderungsprogrammen

  • Planung von Maßnahmen für besonders gefährdete Beschäftigtengruppen

  • Bewertung und Empfehlung von Investitionen in den Arbeitsschutz

  • Analyse von Unfall- und Krankheitsstatistiken

  • Festlegung und Überprüfung von Prüfterminen


Darüber hinaus berät der Ausschuss bei:


  • der Beteiligung an überbetrieblichen Sicherheitsmaßnahmen

  • der Nachverfolgung von Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen

  • der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder -stoffe aus sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Sicht

Fazit

Der Arbeitsschutzausschuss stärkt den betrieblichen Arbeitsschutz durch strukturierte Zusammenarbeit aller relevanten Akteure. Diese FAQ bietet kompakte Antworten für Unternehmen und Mitarbeitende – für mehr Klarheit, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.

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