FAQ

Strahlenschutz

Diese Seite beantwortet zentrale Fragen rund um den Strahlenschutz. Leser:innen erfahren, wie Strahlung sicher beherrscht wird, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welche Schutzmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte wichtig sind.

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wei Personen in Schutzanzügen überprüfen Maschinen in einem Labor.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQs bieten einen fundierten Überblick zum Thema Strahlenschutz – von der Definition über gesetzliche Regelungen bis hin zur praktischen Umsetzung im Alltag und in besonders betroffenen Arbeitsbereichen.

Strahlenschutz schützt Mensch und Umwelt vor schädlicher Strahlenbelastung – insbesondere vor ionisierender Strahlung – und ist essenziell in Medizin, Technik und Industrie.


Definition: Was ist Strahlenschutz?

Strahlenschutz umfasst alle Maßnahmen, Vorschriften und Techniken, die den sicheren Umgang mit ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung gewährleisten. Ziel ist es, die Exposition für Menschen so gering wie möglich zu halten – nach dem ALARA-Prinzip: „As Low As Reasonably Achievable“.


Warum Strahlenschutz so wichtig ist

  • Schutz der Gesundheit: Ionisierende Strahlung kann Zellen schädigen, Erbgut verändern und Krebs verursachen.

  • Vermeidung akuter Strahlenschäden: Bei hoher Dosis sind auch akute Symptome wie Übelkeit, Haarausfall oder Hautveränderungen möglich.

  • Langzeitschutz für Beschäftigte: Personen in strahlenexponierten Berufen benötigen dauerhaft sichere Arbeitsbedingungen.

  • Rechtliche Verpflichtung: Der Strahlenschutz ist gesetzlich geregelt, z. B. durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

  • Sicherheit für Patient:innen: In der Medizin muss Strahlung gezielt dosiert und sorgfältig dokumentiert werden.


Wo Strahlenschutz besonders relevant ist

  • Medizin: Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie

  • Industrie: Werkstoffprüfung, Messtechnik, Energieversorgung

  • Forschung: Teilchenphysik, Biologie, Chemie

  • Öffentliche Sicherheit: Feuerwehr, Katastrophenschutz


Fazit:

Strahlenschutz ist unverzichtbar für jede Gesellschaft, die Strahlung nutzt. Er schützt Leben, Gesundheit und Umwelt – und sorgt für den sicheren Betrieb in sensiblen Branchen.


In Deutschland regelt das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) den umfassenden Schutz vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung – ergänzt durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und europäische Vorgaben.


Zentrale gesetzliche Regelwerke

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Regelt den Schutz von Menschen und Umwelt, Anforderungen an beruflich strahlenexponierte Personen, Rechte und Pflichten von Betreiber:innen sowie Vorsorgemaßnahmen.

  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Ergänzt das Gesetz durch konkrete technische und organisatorische Anforderungen.

  • EU-Richtlinien: Die EURATOM-Grundnormen (BSS) definieren europaweit einheitliche Standards, die in deutsches Recht übertragen wurden.

  • Atomgesetz (AtG): Spielt insbesondere im Bereich Kernenergie und radioaktiver Stoffe eine ergänzende Rolle.


Verantwortliche Behörden

  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Fachaufsicht, Forschung, Strahlendatenbank, Beratung.

  • Landesbehörden: Zuständig für Genehmigungen, Überwachung, Kontrolle in den Ländern.

  • Gewerbeaufsichtsämter, BGs, TÜV: Technische Überwachung und Arbeitsschutz.


Pflichten und Anforderungen

  • Genehmigungspflicht für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen

  • Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht

  • Fachkunde und Schulungspflicht für strahlenexponierte Tätigkeiten

  • Regelmäßige Überwachung der Dosiswerte

  • Schutz von Drittpersonen und Umwelt


Fazit:

Der gesetzliche Rahmen im Strahlenschutz ist detailliert, klar geregelt und international abgestimmt. Er stellt sicher, dass Strahlung nur unter kontrollierten Bedingungen eingesetzt wird – zum Schutz von Mensch und Natur.


Der Strahlenschutz im Alltag zielt darauf ab, Strahlenbelastungen in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu erkennen, zu minimieren und die Gesundheit dauerhaft zu schützen – ob in der Medizin, am Arbeitsplatz oder in der Umwelt.


Aufgaben des Strahlenschutzes im Beruf

  • Gefährdungsbeurteilung: Identifikation und Bewertung potenzieller Strahlenquellen

  • Dosisüberwachung: Kontinuierliche Erfassung der Strahlenexposition von Beschäftigten

  • Zugangs- und Aufenthaltskontrollen: Zutritt nur für fachkundige Personen

  • Technische Schutzmaßnahmen: Abschirmung, Abstände, Strahlenquellen einkapseln

  • Organisatorische Maßnahmen: Arbeitszeitbegrenzung, Schutzkleidung, Unterweisung

Strahlenschutzdokumentation: Nachweis der Maßnahmen, Dosiswerte und Genehmigungen


Aufgaben des Strahlenschutzes im privaten Umfeld

  • Radonmessung in Wohnhäusern (v. a. in Risikoregionen)

  • Verbraucherschutz bei Produkten mit Strahlungsquellen

  • Information und Aufklärung zur Nutzung medizinischer Strahlung

  • Vorsicht bei UV-Strahlung: Hautschutz, Sonnenschutzmittel, Verhalten im Freien


Verantwortlichkeiten

  • Arbeitgeber im gewerblichen Bereich

  • Behörden, Ärzt:innen, Laboratorien

  • Privatpersonen in Eigenverantwortung (z. B. Bauherren)


Fazit:

Strahlenschutz ist nicht nur Aufgabe von Spezialist:innen – er betrifft alle. Ob im Krankenhaus, im Industriebetrieb oder zu Hause: Wer die Risiken kennt und wirksam begrenzt, sorgt für ein sicheres Leben und Arbeiten mit Strahlung.


Strahlenschutz im medizinischen Bereich dient dem gezielten Einsatz ionisierender Strahlung bei gleichzeitigem Schutz von Patient:innen, Personal und Umwelt – unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ethischer Verantwortung.


Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin

  • Diagnostik: Röntgen, CT, Szintigrafie

  • Therapie: Strahlentherapie bei Krebs

  • Bildgebung: PET-CT, Nuklearmedizin

  • Interventionelle Verfahren: Durchleuchtung, Herzkatheter, Gefäßeingriffe


Schutzmaßnahmen für Patient:innen

  • Strahlenexposition minimieren: Nur so viel Strahlung wie nötig (ALARA-Prinzip)

  • Indikationsprüfung: Strahlung nur bei klar medizinischer Notwendigkeit

  • Alternativen prüfen: Sonografie oder MRT als strahlungsfreie Verfahren

  • Dosiskontrolle und Dokumentation: Jede Untersuchung wird erfasst

  • Körperschutz: Bleischürzen, Abdeckungen für empfindliche Organe


Schutzmaßnahmen für medizinisches Personal

  • Abschirmung der Arbeitsplätze: Bleiglas, Bleiwände, Schutzräume

  • Strahlenpass und Dosimeter: Persönliche Überwachung der Dosis

  • Fachkunde und Schulung: Regelmäßige Fortbildungen verpflichtend

  • Verhaltensregeln: Abstände einhalten, Aufenthaltsdauer begrenzen


Gesetzliche Grundlagen

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

  • Röntgenverordnung (RöV)

  • Fachkunde-Richtlinie Medizin


Fazit:

Strahlenschutz in der Medizin bedeutet: Sicherheit durch Fachwissen, moderne Technik und strikte Kontrolle. Nur durch sorgfältigen Umgang mit Strahlung wird die heilende Wirkung der Medizin gewährleistet – ohne unnötige Risiken.


Die Kontrolle und Überwachung des Strahlenschutzes in Deutschland ist klar geregelt – zuständig sind spezialisierte Bundes- und Landesbehörden sowie betriebsinterne Fachkräfte wie Strahlenschutzbeauftragte.


Bundesweite Aufsicht: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

  • Koordination von Strahlenschutzprogrammen und Radonschutz

  • Verwaltung zentraler Dosisregister

  • Fachliche Begleitung von Forschung und Risikobewertung

  • Beratung der Politik bei Gesetzgebung und Notfallschutz


Landesbehörden für Genehmigung und Kontrolle

  • Überwachen Betriebe, medizinische Einrichtungen, Labore

  • Erteilen Genehmigungen nach Strahlenschutzrecht

  • Prüfen Dokumentationen, Dosiswerte, Schulungsnachweise

  • Führen unangekündigte Begehungen und Inspektionen durch


Betriebliche Strahlenschutzverantwortung

  • Strahlenschutzverantwortliche (SSV): Unternehmer:innen oder benannte Führungskräfte mit Gesamtverantwortung

  • Strahlenschutzbeauftragte (SSB): Fachkundige Personen, die konkret Aufgaben übernehmen, z. B. Dosisüberwachung oder Schulungskoordination

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen: Unterstützen bei Risikoanalyse und Präventionsplanung


Externe Prüfstellen

  • Technische Überwachungsvereine (TÜV)

  • Medizinphysiker:innen

  • Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen


Fazit:

Strahlenschutz wird in Deutschland engmaschig überwacht. Zwischen staatlicher Kontrolle und betrieblicher Verantwortung entsteht ein Sicherheitsnetz, das Beschäftigte, Patient:innen und die Umwelt wirksam schützt.


Fazit: Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQs vermitteln ein solides Verständnis für den Strahlenschutz. Sie zeigen, warum Strahlenschutz so wichtig ist, welche Gesetze gelten und wie Mensch und Umwelt wirksam geschützt werden können.

FAQ für Arbeitgeber

Diese FAQs informieren Arbeitgeber über Pflichten, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen im betrieblichen Strahlenschutz. Im Fokus stehen rechtliche Anforderungen, Dokumentationspflichten und der korrekte Umgang mit radioaktiven Stoffen.

Arbeitgeber tragen eine umfassende Verantwortung für den betrieblichen Strahlenschutz. Sie müssen gesetzliche Anforderungen umsetzen, Risiken bewerten, Schutzmaßnahmen einleiten und regelmäßig kontrollieren.


Gesetzliche Grundlagen

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

  • DGUV Vorschrift 11 und 13 (bei BG-regulierten Betrieben)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)


Zentrale Arbeitgeberpflichten

  1. Gefährdungsbeurteilung erstellen

    • Ermittlung der Strahlenquellen und Bewertung der Strahlenexposition

    • Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen

  2. Strahlenschutzbeauftragte benennen

    • Bei bestimmten Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben

    • Nachweis der erforderlichen Fachkunde notwendig

  3. Dosisüberwachung organisieren

    • Bestellung eines Dosimetriedienstes

    • Vergabe von Personendosimetern

  4. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen

    • Abschirmungen, Kennzeichnungen, Zugangsbeschränkungen

    • Arbeitszeitbegrenzungen bei erhöhter Exposition

  5. Mitarbeitende unterweisen und schulen

    • Jährliche Unterweisungen zum Strahlenschutz

    • Fachkundeschulungen bei bestimmten Tätigkeiten

  6. Dokumentation führen und archivieren

    • Dosiswerte, Prüfprotokolle, Schulungsnachweise, Geräteprüfungen


Haftung und Konsequenzen

  • Verstöße gegen Strahlenschutzpflichten können Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Bei Personenschäden drohen Haftungsforderungen durch Betroffene oder Versicherungen.


Fazit:

Arbeitgeber stehen im Zentrum des betrieblichen Strahlenschutzes. Wer alle gesetzlichen Pflichten gewissenhaft erfüllt, schützt nicht nur Mitarbeitende – sondern bewahrt auch das Unternehmen vor rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.


Ein Strahlenschutzbeauftragter muss immer dann bestellt werden, wenn Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen ausgeführt werden, die besondere Fachkenntnisse und Kontrollverantwortung erfordern.


Gesetzliche Grundlage

  • § 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verpflichtet Unternehmen, bei genehmigungspflichtigen oder anzeigepflichtigen Tätigkeiten geeignete Personen mit Fachkunde zum Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen.

  • Dies gilt sowohl für die Medizin, Industrie, Forschung als auch für Betriebe mit Strahlenquellen oder Anlagen.


Voraussetzungen für die Bestellung

  • Nachweis der Fachkunde: Erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen (z. B. Fachkundegruppen nach StrlSchV).

  • Schriftliche Bestellung: Arbeitgeber oder Strahlenschutzverantwortliche müssen die Aufgaben, Rechte und Befugnisse klar definieren.

  • Verhältnismäßigkeit: In größeren Betrieben können mehrere Strahlenschutzbeauftragte für verschiedene Bereiche bestellt werden.


Typische Einsatzbereiche

  • Medizin: Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie

  • Industrie: Werkstoffprüfung, Durchstrahlungsprüfung, Recyclinganlagen

  • Forschung und Lehre: Labore mit offenen radioaktiven Stoffen

  • Bau und Umwelt: Umgang mit Altlasten oder Radon


Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten

  • Kontrolle und Dokumentation der Strahlenexposition

  • Organisation von Schutzmaßnahmen und Unterweisungen

  • Überprüfung von Geräten und Abschirmungen

  • Ansprechpartner:in für Behörden und Prüfstellen


Fazit:

Ein Strahlenschutzbeauftragter ist Pflicht bei allen risikobehafteten Tätigkeiten mit Strahlung. Die fachkundige Person sichert den gesetzlichen und organisatorischen Rahmen – und trägt maßgeblich zum Schutz von Mitarbeitenden und Umwelt bei.


Die Dokumentation im Strahlenschutz ist gesetzlich verpflichtend und dient der lückenlosen Nachvollziehbarkeit aller Schutzmaßnahmen, Dosiswerte und organisatorischen Abläufe im Betrieb.


Warum ist die Dokumentation so wichtig?

  • Rechtssicherheit: Sie schützt Unternehmen bei Kontrollen oder Schadensfällen.

  • Transparenz: Alle Maßnahmen sind nachvollziehbar und überprüfbar.

  • Arbeitsschutz: Dient als Grundlage für die Bewertung gesundheitlicher Risiken.


Dokumentationspflichten laut StrlSchG und StrlSchV

  • Strahlenpass und Dosimeterdaten: Persönliche Dosisaufzeichnungen für jede:n strahlenexponierte:n Mitarbeitende:n

  • Gefährdungsbeurteilungen: Risikoanalyse und Schutzkonzepte

  • Geräteprüfungen: Nachweise über Funktion und Strahlendichtheit

  • Unterweisungen: Jährliche Nachweise über Schulungen

  • Aufzeichnungen zu Freigaben und Transporten: v. a. bei offenen radioaktiven Stoffen

  • Strahlenschutzanweisungen: Interne Regelwerke für Verhalten und Maßnahmen

  • Betriebliche Kontrollen und Messprotokolle


Aufbewahrungspflichten

  • 30 Jahre für personenbezogene Dosisdokumentation

  • Mindestens 5 Jahre für Schulungs- und Prüfunterlagen

  • Nachweise müssen revisionssicher und jederzeit vorlegbar sein


Digitale Dokumentation

  • Elektronische Systeme sind zulässig, wenn sie gegen Manipulation gesichert sind.

  • Automatisierte Dosisübertragung durch Dosimetriedienste ist Standard.


Fazit:

Eine vollständige, gut strukturierte Dokumentation ist das Rückgrat eines sicheren Strahlenschutzes im Unternehmen. Sie ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein effektives Instrument zur Qualitätssicherung und Risikominimierung.


Die Strahlenbelastung von Beschäftigten wird im Strahlenschutz mit Dosimetern gemessen und durch zugelassene Messstellen dokumentiert – lückenlos, individuell und gesetzlich geregelt.


Erfassung der Strahlenbelastung

  • Personendosimeter: Kleine Messgeräte, die Beschäftigte am Körper tragen (z. B. Film-, Thermolumineszenz-, OSL-Dosimeter)

  • Messintervalle: Meist monatlich oder quartalsweise

  • Messstellen: Nur staatlich anerkannte Dosimetriedienste dürfen Dosiswerte offiziell erfassen (z. B. das Bundesamt für Strahlenschutz oder private Messstellen)


Dosisüberwachung

  • Beruflich strahlenexponierte Personen (Kategorie A und B) sind zur regelmäßigen Dosisüberwachung verpflichtet. Grenzwerte: Die jährliche effektive Dosis darf für Erwachsene 20 Millisievert (mSv) nicht überschreiten.

  • Sonderregelungen gelten für Jugendliche, Schwangere und bestimmte Einsatzbereiche.


Dokumentation und Speicherung

  • Strahlenpass (optional): Individuelles Dokument mit Dosisübersicht – häufig in Bau- oder Montageberufen genutzt

  • Zentrale Dosisregister beim BfS: Jeder gemessene Wert wird dort gespeichert

  • Zugriff: Nur berechtigte Personen (Arbeitgeber, Strahlenschutzbeauftragte, Behörden) erhalten Einsicht


Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung

  • Sofortige Unterbrechung der Tätigkeit

  • Ärztliche Untersuchung

  • Ursachenanalyse und Anpassung der Schutzmaßnahmen

  • Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde


Fazit:

Die Erfassung der Strahlenbelastung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Strahlenschutzes. Sie schützt Mitarbeitende vor gesundheitlichen Risiken und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte.


Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen gelten im Strahlenschutz strenge gesetzliche Vorgaben – vom Genehmigungsverfahren über Lagerung bis hin zur Entsorgung – zum Schutz von Mensch, Umwelt und Betrieb.


Relevante Vorschriften

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Zentrale Grundlage für alle Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen

  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Detaillierte Anforderungen an Technik, Organisation und Dokumentation

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Ergänzende Anforderungen bei gefährlichen Gemischen oder Lagerung

  • Transportgesetzgebung: Bei Versand radioaktiver Stoffe gelten ADR-Vorschriften


Genehmigungs- und Meldepflicht

  • Umgang mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig.

  • Auch Lagerung, Bearbeitung, Transport und Entsorgung bedürfen behördlicher Freigabe.

  • Bestimmte Tätigkeiten sind lediglich anzeigepflichtig, z. B. bei geringen Mengen unterhalb der Freigrenzen.


Anforderungen an Unternehmen

  • Strahlenschutzbeauftragte benennen

  • Gefährdungsbeurteilung und Schutzkonzept erstellen

  • Bauliche Maßnahmen: Abschirmung, sichere Lagerorte, Zugangsbeschränkungen

  • Betriebsanweisungen und Unterweisungspflicht

  • Dosisüberwachung und Dokumentation

  • Notfallpläne bei Freisetzung oder Kontamination


Entsorgung radioaktiver Stoffe

  • Nur durch zugelassene Fachbetriebe

  • Nachweis über sachgemäße Abgabe erforderlich

  • Rückbau von Anlagen unterliegt besonderen Auflagen


Fazit:

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen im Unternehmen ist gesetzlich umfassend geregelt. Wer diese Stoffe nutzt, trägt eine hohe Verantwortung – und muss alle technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen konsequent umsetzen.


Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Diese FAQs unterstützen Arbeitgeber dabei, alle Vorschriften im Strahlenschutz gesetzeskonform umzusetzen. Sie helfen, Risiken zu minimieren, Mitarbeitende zu schützen und rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen zu vermeiden.

FAQ für Mitarbeitende

Hier finden Mitarbeitende Antworten auf Fragen zu persönlichem Schutz, Dosisüberwachung und Pflichten im Umgang mit Strahlung. Die FAQs vermitteln, was Strahlenschutz im Arbeitsalltag konkret bedeutet.

Für Beschäftigte bedeutet Strahlenschutz, dass ihre Arbeit mit besonderen Schutzmaßnahmen, gesundheitlicher Vorsorge und klaren Vorschriften verbunden ist – um langfristige Schäden zu verhindern.


Wer zählt zu strahlenexponierten Personen?

  • Mitarbeitende in Bereichen mit ionisierender Strahlung (Röntgen, Nuklearmedizin, Forschung, Industrie)

  • Personen, die jährlich mehr als 1 mSv effektiver Dosis ausgesetzt sind

  • Einteilung in Kategorie A (höhere Exposition möglich) und B (niedrigere Exposition)


Was Strahlenschutz für Beschäftigte bedeutet

  • Pflicht zur Dosisüberwachung (Personendosimeter)

  • Schulungen und Unterweisungen zum Verhalten und Umgang mit Strahlung

  • Technische Schutzmaßnahmen (z. B. Abschirmung, Fernbedienung, sichere Räume)

  • Zugangsbeschränkungen zu Kontrollbereichen

  • Verhaltensregeln wie Abstandsregeln, reduzierte Aufenthaltsdauer, Schutzausrüstung


Persönliche Verantwortung

  • Tragen des Dosimeters korrekt und regelmäßig

  • Melden von Abweichungen oder Störungen an Vorgesetzte

  • Teilnahme an Schulungen und Eignungsuntersuchungen

  • Beachten betrieblicher Strahlenschutzanweisungen


Medizinische Überwachung

  • Ärztliche Einstellungs- und Kontrolluntersuchungen

  • Spezielle Regelungen für schwangere oder stillende Personen


Fazit

Strahlenschutz ist im Alltag strahlenexponierter Beschäftigter allgegenwärtig – durch Technik, Organisation und Eigenverantwortung. Er sichert Gesundheit, Berufsfähigkeit und Rechtssicherheit langfristig ab.


Persönliche Schutzmaßnahmen im beruflichen Strahlenschutz sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Strahlenexposition von Mitarbeitenden auf ein Minimum zu begrenzen – individuell, wirksam und kontrolliert.


Verpflichtende persönliche Schutzmaßnahmen

  1. Tragen eines Personendosimeters

    • Erfassung der individuellen Strahlenbelastung

    • Pflicht bei Tätigkeiten in Kontroll- und Überwachungsbereichen

    • Messintervalle: meist monatlich oder quartalsweise

  2. Geeignete Schutzkleidung

    • Bleischürzen, -handschuhe, -brillen (v. a. in der Medizin)

    • Schutzanzüge in Bereichen mit Kontaminationsgefahr

    • Einwegbekleidung bei radioaktiven Stoffen

  3. Verhaltenstechnische Schutzmaßnahmen

    • Mindestabstände zu Strahlenquellen einhalten

    • Aufenthalt in Expositionsbereichen auf das Nötigste begrenzen

    • Nur mit Erlaubnis und entsprechender Fachkunde tätig werden

  4. Zugangsbeschränkungen beachten

    • Zutritt nur zugewiesenen Personen mit Schulungsnachweis erlaubt

    • Betreten von Kontrollbereichen nur mit Schutzvorkehrungen

  5. Strahlenschutzanweisungen befolgen

    • Arbeitgeber sind verpflichtet, schriftliche Handlungsanweisungen auszuhängen

    • Diese müssen regelmäßig aktualisiert und kommuniziert werden


Weitere individuelle Schutzmaßnahmen

  • Einsatz technischer Hilfsmittel: Fernsteuerung, Kamerasysteme, Hebewerkzeuge

  • Nutzung abgeschirmter Arbeitsplätze

  • Zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsdauer

  • Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen


Warum persönliche Schutzmaßnahmen so wichtig sind

  • Vermeidung von Krebserkrankungen, Zellschäden, Erbgutveränderungen

  • Sicherstellung langfristiger Arbeitsfähigkeit

  • Schutz des ungeborenen Lebens bei Schwangerschaft


Fazit

Im beruflichen Strahlenschutz sind persönliche Schutzmaßnahmen kein Kann, sondern ein Muss. Nur durch konsequente Umsetzung und Eigenverantwortung der Beschäftigten lassen sich gesundheitliche Risiken wirksam minimieren.


Die individuelle Strahlenbelastung wird im Strahlenschutz durch amtlich zugelassene Dosimeter gemessen und von zertifizierten Messstellen erfasst – transparent, personenbezogen und regelmäßig dokumentiert.


Messung der individuellen Strahlenbelastung

  • Personendosimeter:

    • Mitarbeitende tragen das Dosimeter während ihrer Tätigkeit (meist an der Brust, unter der Schürze)

    • Es erfasst die aufsummierte Strahlendosis über einen festgelegten Zeitraum

    • Typen: Thermolumineszenz-Dosimeter (TLD), OSL-Dosimeter, elektronische Dosimeter

  • Tragemodalitäten:

    • Tägliches Tragen an allen Arbeitstagen in exponierten Bereichen

    • Besondere Dosimeter für Hände (Fingerdosimeter) oder Ganzkörpermessung

  • Messzyklen:

    • In der Regel monatlich oder quartalsweise

    • Rückgabe zur Auswertung an den beauftragten Dosimetriedienst


Übermittlung der Messergebnisse

  • Auswertung durch staatlich anerkannte Messstellen

  • Erfassung im Zentralen Dosisregister beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

  • Mitarbeitende erhalten eine schriftliche Dosismitteilung

  • Arbeitgeber und Strahlenschutzbeauftragte erhalten Zugang zu den Ergebnissen, um notwendige Maßnahmen zu prüfen


Grenzwerte für beruflich exponierte Personen

  • 20 mSv pro Kalenderjahr (effektive Dosis)

  • 500 mSv für Haut und Extremitäten

  • Spezielle Regelung für Schwangere: max. 1 mSv für das ungeborene Kind


Was passiert bei Überschreitung?

  • Sofortige Information an die betroffene Person

  • Untersuchung durch Strahlenschutzverantwortliche und Arbeitsmediziner:innen

  • Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsorganisation


Fazit

Die Erfassung und Mitteilung der individuellen Strahlenbelastung ist ein zentrales Element des betrieblichen Strahlenschutzes. Sie schützt Beschäftigte, beugt gesundheitlichen Schäden vor und sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.


Im Strahlenschutz gelten für schwangere Arbeitnehmerinnen besonders strenge Schutzregelungen – um die Gesundheit des ungeborenen Kindes und der Mutter effektiv zu gewährleisten.


Gesetzliche Grundlage

  • § 55 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)


Pflichten der Arbeitgeber

  • Sofortige Gefährdungsbeurteilung bei Bekanntgabe der Schwangerschaft

  • Unverzügliche Umsetzung spezieller Schutzmaßnahmen

  • Verbot der Tätigkeit in Kontrollbereichen, wenn Exposition nicht ausgeschlossen werden kann

  • Dosisgrenzwert für das ungeborene Kind: max. 1 mSv während der gesamten Schwangerschaft


Schutzmaßnahmen im Betrieb

Umsetzung alternativer Tätigkeiten außerhalb strahlenexponierter Bereiche

Anpassung der Arbeitszeiten, um Aufenthaltsdauer in Risikozonen zu minimieren

Technische Schutzmaßnahmen verstärken (Abschirmung, Fernbedienung, Abstand)


Verantwortung der Beschäftigten

Frühzeitige Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber

Einhaltung betrieblicher Schutzmaßnahmen

Teilnahme an Beratung durch Betriebsarzt oder Strahlenschutzverantwortliche


Medizinische Überwachung

Beratung durch Fachärzt:innen für Arbeitsmedizin

Dokumentation der Maßnahmen zur Nachweisführung bei Behörden


Fazit

Für schwangere Arbeitnehmerinnen im Strahlenschutz gilt ein besonderer Schutzstatus. Arbeitgeber sind verpflichtet, gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind konsequent auszuschließen – durch geeignete Umgestaltung des Arbeitsplatzes und engmaschige Kontrolle.


Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Mitarbeitende erhalten hier praxisnahe Informationen über persönliche Schutzmaßnahmen, Dosisüberwachung und Verantwortung im Strahlenschutz. Die FAQs stärken das Bewusstsein für sicheres Verhalten im Umgang mit Strahlung.

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