Diese Seite beantwortet zentrale Fragen rund um den Strahlenschutz. Leser:innen erfahren, wie Strahlung sicher beherrscht wird, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welche Schutzmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte wichtig sind.
Strahlenschutz
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Allgemeine FAQ
Die allgemeinen FAQs bieten einen fundierten Überblick zum Thema Strahlenschutz – von der Definition über gesetzliche Regelungen bis hin zur praktischen Umsetzung im Alltag und in besonders betroffenen Arbeitsbereichen.
Strahlenschutz schützt Mensch und Umwelt vor schädlicher Strahlenbelastung – insbesondere vor ionisierender Strahlung – und ist essenziell in Medizin, Technik und Industrie.
Definition: Was ist Strahlenschutz?
Strahlenschutz umfasst alle Maßnahmen, Vorschriften und Techniken, die den sicheren Umgang mit ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung gewährleisten. Ziel ist es, die Exposition für Menschen so gering wie möglich zu halten – nach dem ALARA-Prinzip: „As Low As Reasonably Achievable“.
Warum Strahlenschutz so wichtig ist
Schutz der Gesundheit: Ionisierende Strahlung kann Zellen schädigen, Erbgut verändern und Krebs verursachen.
Vermeidung akuter Strahlenschäden: Bei hoher Dosis sind auch akute Symptome wie Übelkeit, Haarausfall oder Hautveränderungen möglich.
Langzeitschutz für Beschäftigte: Personen in strahlenexponierten Berufen benötigen dauerhaft sichere Arbeitsbedingungen.
Rechtliche Verpflichtung: Der Strahlenschutz ist gesetzlich geregelt, z. B. durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Sicherheit für Patient:innen: In der Medizin muss Strahlung gezielt dosiert und sorgfältig dokumentiert werden.
Wo Strahlenschutz besonders relevant ist
Medizin: Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie
Industrie: Werkstoffprüfung, Messtechnik, Energieversorgung
Forschung: Teilchenphysik, Biologie, Chemie
Öffentliche Sicherheit: Feuerwehr, Katastrophenschutz
Fazit:
Strahlenschutz ist unverzichtbar für jede Gesellschaft, die Strahlung nutzt. Er schützt Leben, Gesundheit und Umwelt – und sorgt für den sicheren Betrieb in sensiblen Branchen.
In Deutschland regelt das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) den umfassenden Schutz vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung – ergänzt durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und europäische Vorgaben.
Zentrale gesetzliche Regelwerke
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Regelt den Schutz von Menschen und Umwelt, Anforderungen an beruflich strahlenexponierte Personen, Rechte und Pflichten von Betreiber:innen sowie Vorsorgemaßnahmen.
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Ergänzt das Gesetz durch konkrete technische und organisatorische Anforderungen.
EU-Richtlinien: Die EURATOM-Grundnormen (BSS) definieren europaweit einheitliche Standards, die in deutsches Recht übertragen wurden.
Atomgesetz (AtG): Spielt insbesondere im Bereich Kernenergie und radioaktiver Stoffe eine ergänzende Rolle.
Verantwortliche Behörden
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Fachaufsicht, Forschung, Strahlendatenbank, Beratung.
Landesbehörden: Zuständig für Genehmigungen, Überwachung, Kontrolle in den Ländern.
Gewerbeaufsichtsämter, BGs, TÜV: Technische Überwachung und Arbeitsschutz.
Pflichten und Anforderungen
Genehmigungspflicht für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen
Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht
Fachkunde und Schulungspflicht für strahlenexponierte Tätigkeiten
Regelmäßige Überwachung der Dosiswerte
Schutz von Drittpersonen und Umwelt
Fazit:
Der gesetzliche Rahmen im Strahlenschutz ist detailliert, klar geregelt und international abgestimmt. Er stellt sicher, dass Strahlung nur unter kontrollierten Bedingungen eingesetzt wird – zum Schutz von Mensch und Natur.
Der Strahlenschutz im Alltag zielt darauf ab, Strahlenbelastungen in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu erkennen, zu minimieren und die Gesundheit dauerhaft zu schützen – ob in der Medizin, am Arbeitsplatz oder in der Umwelt.
Aufgaben des Strahlenschutzes im Beruf
Gefährdungsbeurteilung: Identifikation und Bewertung potenzieller Strahlenquellen
Dosisüberwachung: Kontinuierliche Erfassung der Strahlenexposition von Beschäftigten
Zugangs- und Aufenthaltskontrollen: Zutritt nur für fachkundige Personen
Technische Schutzmaßnahmen: Abschirmung, Abstände, Strahlenquellen einkapseln
Organisatorische Maßnahmen: Arbeitszeitbegrenzung, Schutzkleidung, Unterweisung
Strahlenschutzdokumentation: Nachweis der Maßnahmen, Dosiswerte und Genehmigungen
Aufgaben des Strahlenschutzes im privaten Umfeld
Radonmessung in Wohnhäusern (v. a. in Risikoregionen)
Verbraucherschutz bei Produkten mit Strahlungsquellen
Information und Aufklärung zur Nutzung medizinischer Strahlung
Vorsicht bei UV-Strahlung: Hautschutz, Sonnenschutzmittel, Verhalten im Freien
Verantwortlichkeiten
Arbeitgeber im gewerblichen Bereich
Behörden, Ärzt:innen, Laboratorien
Privatpersonen in Eigenverantwortung (z. B. Bauherren)
Fazit:
Strahlenschutz ist nicht nur Aufgabe von Spezialist:innen – er betrifft alle. Ob im Krankenhaus, im Industriebetrieb oder zu Hause: Wer die Risiken kennt und wirksam begrenzt, sorgt für ein sicheres Leben und Arbeiten mit Strahlung.
Strahlenschutz im medizinischen Bereich dient dem gezielten Einsatz ionisierender Strahlung bei gleichzeitigem Schutz von Patient:innen, Personal und Umwelt – unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ethischer Verantwortung.
Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin
Diagnostik: Röntgen, CT, Szintigrafie
Therapie: Strahlentherapie bei Krebs
Bildgebung: PET-CT, Nuklearmedizin
Interventionelle Verfahren: Durchleuchtung, Herzkatheter, Gefäßeingriffe
Schutzmaßnahmen für Patient:innen
Strahlenexposition minimieren: Nur so viel Strahlung wie nötig (ALARA-Prinzip)
Indikationsprüfung: Strahlung nur bei klar medizinischer Notwendigkeit
Alternativen prüfen: Sonografie oder MRT als strahlungsfreie Verfahren
Dosiskontrolle und Dokumentation: Jede Untersuchung wird erfasst
Körperschutz: Bleischürzen, Abdeckungen für empfindliche Organe
Schutzmaßnahmen für medizinisches Personal
Abschirmung der Arbeitsplätze: Bleiglas, Bleiwände, Schutzräume
Strahlenpass und Dosimeter: Persönliche Überwachung der Dosis
Fachkunde und Schulung: Regelmäßige Fortbildungen verpflichtend
Verhaltensregeln: Abstände einhalten, Aufenthaltsdauer begrenzen
Gesetzliche Grundlagen
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Röntgenverordnung (RöV)
Fachkunde-Richtlinie Medizin
Fazit:
Strahlenschutz in der Medizin bedeutet: Sicherheit durch Fachwissen, moderne Technik und strikte Kontrolle. Nur durch sorgfältigen Umgang mit Strahlung wird die heilende Wirkung der Medizin gewährleistet – ohne unnötige Risiken.
Die Kontrolle und Überwachung des Strahlenschutzes in Deutschland ist klar geregelt – zuständig sind spezialisierte Bundes- und Landesbehörden sowie betriebsinterne Fachkräfte wie Strahlenschutzbeauftragte.
Bundesweite Aufsicht: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Koordination von Strahlenschutzprogrammen und Radonschutz
Verwaltung zentraler Dosisregister
Fachliche Begleitung von Forschung und Risikobewertung
Beratung der Politik bei Gesetzgebung und Notfallschutz
Landesbehörden für Genehmigung und Kontrolle
Überwachen Betriebe, medizinische Einrichtungen, Labore
Erteilen Genehmigungen nach Strahlenschutzrecht
Prüfen Dokumentationen, Dosiswerte, Schulungsnachweise
Führen unangekündigte Begehungen und Inspektionen durch
Betriebliche Strahlenschutzverantwortung
Strahlenschutzverantwortliche (SSV): Unternehmer:innen oder benannte Führungskräfte mit Gesamtverantwortung
Strahlenschutzbeauftragte (SSB): Fachkundige Personen, die konkret Aufgaben übernehmen, z. B. Dosisüberwachung oder Schulungskoordination
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen: Unterstützen bei Risikoanalyse und Präventionsplanung
Externe Prüfstellen
Technische Überwachungsvereine (TÜV)
Medizinphysiker:innen
Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen
Fazit:
Strahlenschutz wird in Deutschland engmaschig überwacht. Zwischen staatlicher Kontrolle und betrieblicher Verantwortung entsteht ein Sicherheitsnetz, das Beschäftigte, Patient:innen und die Umwelt wirksam schützt.
Fazit: Allgemeine FAQ
Die allgemeinen FAQs vermitteln ein solides Verständnis für den Strahlenschutz. Sie zeigen, warum Strahlenschutz so wichtig ist, welche Gesetze gelten und wie Mensch und Umwelt wirksam geschützt werden können.
FAQ für Arbeitgeber
Diese FAQs informieren Arbeitgeber über Pflichten, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen im betrieblichen Strahlenschutz. Im Fokus stehen rechtliche Anforderungen, Dokumentationspflichten und der korrekte Umgang mit radioaktiven Stoffen.
Arbeitgeber tragen eine umfassende Verantwortung für den betrieblichen Strahlenschutz. Sie müssen gesetzliche Anforderungen umsetzen, Risiken bewerten, Schutzmaßnahmen einleiten und regelmäßig kontrollieren.
Gesetzliche Grundlagen
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
DGUV Vorschrift 11 und 13 (bei BG-regulierten Betrieben)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Zentrale Arbeitgeberpflichten
Gefährdungsbeurteilung erstellen
Ermittlung der Strahlenquellen und Bewertung der Strahlenexposition
Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
Strahlenschutzbeauftragte benennen
Bei bestimmten Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben
Nachweis der erforderlichen Fachkunde notwendig
Dosisüberwachung organisieren
Bestellung eines Dosimetriedienstes
Vergabe von Personendosimetern
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen
Abschirmungen, Kennzeichnungen, Zugangsbeschränkungen
Arbeitszeitbegrenzungen bei erhöhter Exposition
Mitarbeitende unterweisen und schulen
Jährliche Unterweisungen zum Strahlenschutz
Fachkundeschulungen bei bestimmten Tätigkeiten
Dokumentation führen und archivieren
Dosiswerte, Prüfprotokolle, Schulungsnachweise, Geräteprüfungen
Haftung und Konsequenzen
Verstöße gegen Strahlenschutzpflichten können Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei Personenschäden drohen Haftungsforderungen durch Betroffene oder Versicherungen.
Fazit:
Arbeitgeber stehen im Zentrum des betrieblichen Strahlenschutzes. Wer alle gesetzlichen Pflichten gewissenhaft erfüllt, schützt nicht nur Mitarbeitende – sondern bewahrt auch das Unternehmen vor rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.
Ein Strahlenschutzbeauftragter muss immer dann bestellt werden, wenn Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen ausgeführt werden, die besondere Fachkenntnisse und Kontrollverantwortung erfordern.
Gesetzliche Grundlage
§ 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verpflichtet Unternehmen, bei genehmigungspflichtigen oder anzeigepflichtigen Tätigkeiten geeignete Personen mit Fachkunde zum Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen.
Dies gilt sowohl für die Medizin, Industrie, Forschung als auch für Betriebe mit Strahlenquellen oder Anlagen.
Voraussetzungen für die Bestellung
Nachweis der Fachkunde: Erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen (z. B. Fachkundegruppen nach StrlSchV).
Schriftliche Bestellung: Arbeitgeber oder Strahlenschutzverantwortliche müssen die Aufgaben, Rechte und Befugnisse klar definieren.
Verhältnismäßigkeit: In größeren Betrieben können mehrere Strahlenschutzbeauftragte für verschiedene Bereiche bestellt werden.
Typische Einsatzbereiche
Medizin: Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie
Industrie: Werkstoffprüfung, Durchstrahlungsprüfung, Recyclinganlagen
Forschung und Lehre: Labore mit offenen radioaktiven Stoffen
Bau und Umwelt: Umgang mit Altlasten oder Radon
Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten
Kontrolle und Dokumentation der Strahlenexposition
Organisation von Schutzmaßnahmen und Unterweisungen
Überprüfung von Geräten und Abschirmungen
Ansprechpartner:in für Behörden und Prüfstellen
Fazit:
Ein Strahlenschutzbeauftragter ist Pflicht bei allen risikobehafteten Tätigkeiten mit Strahlung. Die fachkundige Person sichert den gesetzlichen und organisatorischen Rahmen – und trägt maßgeblich zum Schutz von Mitarbeitenden und Umwelt bei.
Die Dokumentation im Strahlenschutz ist gesetzlich verpflichtend und dient der lückenlosen Nachvollziehbarkeit aller Schutzmaßnahmen, Dosiswerte und organisatorischen Abläufe im Betrieb.
Warum ist die Dokumentation so wichtig?
Rechtssicherheit: Sie schützt Unternehmen bei Kontrollen oder Schadensfällen.
Transparenz: Alle Maßnahmen sind nachvollziehbar und überprüfbar.
Arbeitsschutz: Dient als Grundlage für die Bewertung gesundheitlicher Risiken.
Dokumentationspflichten laut StrlSchG und StrlSchV
Strahlenpass und Dosimeterdaten: Persönliche Dosisaufzeichnungen für jede:n strahlenexponierte:n Mitarbeitende:n
Gefährdungsbeurteilungen: Risikoanalyse und Schutzkonzepte
Geräteprüfungen: Nachweise über Funktion und Strahlendichtheit
Unterweisungen: Jährliche Nachweise über Schulungen
Aufzeichnungen zu Freigaben und Transporten: v. a. bei offenen radioaktiven Stoffen
Strahlenschutzanweisungen: Interne Regelwerke für Verhalten und Maßnahmen
Betriebliche Kontrollen und Messprotokolle
Aufbewahrungspflichten
30 Jahre für personenbezogene Dosisdokumentation
Mindestens 5 Jahre für Schulungs- und Prüfunterlagen
Nachweise müssen revisionssicher und jederzeit vorlegbar sein
Digitale Dokumentation
Elektronische Systeme sind zulässig, wenn sie gegen Manipulation gesichert sind.
Automatisierte Dosisübertragung durch Dosimetriedienste ist Standard.
Fazit:
Eine vollständige, gut strukturierte Dokumentation ist das Rückgrat eines sicheren Strahlenschutzes im Unternehmen. Sie ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein effektives Instrument zur Qualitätssicherung und Risikominimierung.
Die Strahlenbelastung von Beschäftigten wird im Strahlenschutz mit Dosimetern gemessen und durch zugelassene Messstellen dokumentiert – lückenlos, individuell und gesetzlich geregelt.
Erfassung der Strahlenbelastung
Personendosimeter: Kleine Messgeräte, die Beschäftigte am Körper tragen (z. B. Film-, Thermolumineszenz-, OSL-Dosimeter)
Messintervalle: Meist monatlich oder quartalsweise
Messstellen: Nur staatlich anerkannte Dosimetriedienste dürfen Dosiswerte offiziell erfassen (z. B. das Bundesamt für Strahlenschutz oder private Messstellen)
Dosisüberwachung
Beruflich strahlenexponierte Personen (Kategorie A und B) sind zur regelmäßigen Dosisüberwachung verpflichtet. Grenzwerte: Die jährliche effektive Dosis darf für Erwachsene 20 Millisievert (mSv) nicht überschreiten.
Sonderregelungen gelten für Jugendliche, Schwangere und bestimmte Einsatzbereiche.
Dokumentation und Speicherung
Strahlenpass (optional): Individuelles Dokument mit Dosisübersicht – häufig in Bau- oder Montageberufen genutzt
Zentrale Dosisregister beim BfS: Jeder gemessene Wert wird dort gespeichert
Zugriff: Nur berechtigte Personen (Arbeitgeber, Strahlenschutzbeauftragte, Behörden) erhalten Einsicht
Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung
Sofortige Unterbrechung der Tätigkeit
Ärztliche Untersuchung
Ursachenanalyse und Anpassung der Schutzmaßnahmen
Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde
Fazit:
Die Erfassung der Strahlenbelastung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Strahlenschutzes. Sie schützt Mitarbeitende vor gesundheitlichen Risiken und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte.
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen gelten im Strahlenschutz strenge gesetzliche Vorgaben – vom Genehmigungsverfahren über Lagerung bis hin zur Entsorgung – zum Schutz von Mensch, Umwelt und Betrieb.
Relevante Vorschriften
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Zentrale Grundlage für alle Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Detaillierte Anforderungen an Technik, Organisation und Dokumentation
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Ergänzende Anforderungen bei gefährlichen Gemischen oder Lagerung
Transportgesetzgebung: Bei Versand radioaktiver Stoffe gelten ADR-Vorschriften
Genehmigungs- und Meldepflicht
Umgang mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig.
Auch Lagerung, Bearbeitung, Transport und Entsorgung bedürfen behördlicher Freigabe.
Bestimmte Tätigkeiten sind lediglich anzeigepflichtig, z. B. bei geringen Mengen unterhalb der Freigrenzen.
Anforderungen an Unternehmen
Strahlenschutzbeauftragte benennen
Gefährdungsbeurteilung und Schutzkonzept erstellen
Bauliche Maßnahmen: Abschirmung, sichere Lagerorte, Zugangsbeschränkungen
Betriebsanweisungen und Unterweisungspflicht
Dosisüberwachung und Dokumentation
Notfallpläne bei Freisetzung oder Kontamination
Entsorgung radioaktiver Stoffe
Nur durch zugelassene Fachbetriebe
Nachweis über sachgemäße Abgabe erforderlich
Rückbau von Anlagen unterliegt besonderen Auflagen
Fazit:
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen im Unternehmen ist gesetzlich umfassend geregelt. Wer diese Stoffe nutzt, trägt eine hohe Verantwortung – und muss alle technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen konsequent umsetzen.
Fazit: FAQ für Arbeitgeber
Diese FAQs unterstützen Arbeitgeber dabei, alle Vorschriften im Strahlenschutz gesetzeskonform umzusetzen. Sie helfen, Risiken zu minimieren, Mitarbeitende zu schützen und rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen zu vermeiden.
FAQ für Mitarbeitende
Hier finden Mitarbeitende Antworten auf Fragen zu persönlichem Schutz, Dosisüberwachung und Pflichten im Umgang mit Strahlung. Die FAQs vermitteln, was Strahlenschutz im Arbeitsalltag konkret bedeutet.
Für Beschäftigte bedeutet Strahlenschutz, dass ihre Arbeit mit besonderen Schutzmaßnahmen, gesundheitlicher Vorsorge und klaren Vorschriften verbunden ist – um langfristige Schäden zu verhindern.
Wer zählt zu strahlenexponierten Personen?
Mitarbeitende in Bereichen mit ionisierender Strahlung (Röntgen, Nuklearmedizin, Forschung, Industrie)
Personen, die jährlich mehr als 1 mSv effektiver Dosis ausgesetzt sind
Einteilung in Kategorie A (höhere Exposition möglich) und B (niedrigere Exposition)
Was Strahlenschutz für Beschäftigte bedeutet
Pflicht zur Dosisüberwachung (Personendosimeter)
Schulungen und Unterweisungen zum Verhalten und Umgang mit Strahlung
Technische Schutzmaßnahmen (z. B. Abschirmung, Fernbedienung, sichere Räume)
Zugangsbeschränkungen zu Kontrollbereichen
Verhaltensregeln wie Abstandsregeln, reduzierte Aufenthaltsdauer, Schutzausrüstung
Persönliche Verantwortung
Tragen des Dosimeters korrekt und regelmäßig
Melden von Abweichungen oder Störungen an Vorgesetzte
Teilnahme an Schulungen und Eignungsuntersuchungen
Beachten betrieblicher Strahlenschutzanweisungen
Medizinische Überwachung
Ärztliche Einstellungs- und Kontrolluntersuchungen
Spezielle Regelungen für schwangere oder stillende Personen
Fazit
Strahlenschutz ist im Alltag strahlenexponierter Beschäftigter allgegenwärtig – durch Technik, Organisation und Eigenverantwortung. Er sichert Gesundheit, Berufsfähigkeit und Rechtssicherheit langfristig ab.
Persönliche Schutzmaßnahmen im beruflichen Strahlenschutz sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Strahlenexposition von Mitarbeitenden auf ein Minimum zu begrenzen – individuell, wirksam und kontrolliert.
Verpflichtende persönliche Schutzmaßnahmen
Tragen eines Personendosimeters
Erfassung der individuellen Strahlenbelastung
Pflicht bei Tätigkeiten in Kontroll- und Überwachungsbereichen
Messintervalle: meist monatlich oder quartalsweise
Geeignete Schutzkleidung
Bleischürzen, -handschuhe, -brillen (v. a. in der Medizin)
Schutzanzüge in Bereichen mit Kontaminationsgefahr
Einwegbekleidung bei radioaktiven Stoffen
Verhaltenstechnische Schutzmaßnahmen
Mindestabstände zu Strahlenquellen einhalten
Aufenthalt in Expositionsbereichen auf das Nötigste begrenzen
Nur mit Erlaubnis und entsprechender Fachkunde tätig werden
Zugangsbeschränkungen beachten
Zutritt nur zugewiesenen Personen mit Schulungsnachweis erlaubt
Betreten von Kontrollbereichen nur mit Schutzvorkehrungen
Strahlenschutzanweisungen befolgen
Arbeitgeber sind verpflichtet, schriftliche Handlungsanweisungen auszuhängen
Diese müssen regelmäßig aktualisiert und kommuniziert werden
Weitere individuelle Schutzmaßnahmen
Einsatz technischer Hilfsmittel: Fernsteuerung, Kamerasysteme, Hebewerkzeuge
Nutzung abgeschirmter Arbeitsplätze
Zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsdauer
Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen
Warum persönliche Schutzmaßnahmen so wichtig sind
Vermeidung von Krebserkrankungen, Zellschäden, Erbgutveränderungen
Sicherstellung langfristiger Arbeitsfähigkeit
Schutz des ungeborenen Lebens bei Schwangerschaft
Fazit
Im beruflichen Strahlenschutz sind persönliche Schutzmaßnahmen kein Kann, sondern ein Muss. Nur durch konsequente Umsetzung und Eigenverantwortung der Beschäftigten lassen sich gesundheitliche Risiken wirksam minimieren.
Die individuelle Strahlenbelastung wird im Strahlenschutz durch amtlich zugelassene Dosimeter gemessen und von zertifizierten Messstellen erfasst – transparent, personenbezogen und regelmäßig dokumentiert.
Messung der individuellen Strahlenbelastung
Personendosimeter:
Mitarbeitende tragen das Dosimeter während ihrer Tätigkeit (meist an der Brust, unter der Schürze)
Es erfasst die aufsummierte Strahlendosis über einen festgelegten Zeitraum
Typen: Thermolumineszenz-Dosimeter (TLD), OSL-Dosimeter, elektronische Dosimeter
Tragemodalitäten:
Tägliches Tragen an allen Arbeitstagen in exponierten Bereichen
Besondere Dosimeter für Hände (Fingerdosimeter) oder Ganzkörpermessung
Messzyklen:
In der Regel monatlich oder quartalsweise
Rückgabe zur Auswertung an den beauftragten Dosimetriedienst
Übermittlung der Messergebnisse
Auswertung durch staatlich anerkannte Messstellen
Erfassung im Zentralen Dosisregister beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Mitarbeitende erhalten eine schriftliche Dosismitteilung
Arbeitgeber und Strahlenschutzbeauftragte erhalten Zugang zu den Ergebnissen, um notwendige Maßnahmen zu prüfen
Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
20 mSv pro Kalenderjahr (effektive Dosis)
500 mSv für Haut und Extremitäten
Spezielle Regelung für Schwangere: max. 1 mSv für das ungeborene Kind
Was passiert bei Überschreitung?
Sofortige Information an die betroffene Person
Untersuchung durch Strahlenschutzverantwortliche und Arbeitsmediziner:innen
Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsorganisation
Fazit
Die Erfassung und Mitteilung der individuellen Strahlenbelastung ist ein zentrales Element des betrieblichen Strahlenschutzes. Sie schützt Beschäftigte, beugt gesundheitlichen Schäden vor und sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Im Strahlenschutz gelten für schwangere Arbeitnehmerinnen besonders strenge Schutzregelungen – um die Gesundheit des ungeborenen Kindes und der Mutter effektiv zu gewährleisten.
Gesetzliche Grundlage
§ 55 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Pflichten der Arbeitgeber
Sofortige Gefährdungsbeurteilung bei Bekanntgabe der Schwangerschaft
Unverzügliche Umsetzung spezieller Schutzmaßnahmen
Verbot der Tätigkeit in Kontrollbereichen, wenn Exposition nicht ausgeschlossen werden kann
Dosisgrenzwert für das ungeborene Kind: max. 1 mSv während der gesamten Schwangerschaft
Schutzmaßnahmen im Betrieb
Umsetzung alternativer Tätigkeiten außerhalb strahlenexponierter Bereiche
Anpassung der Arbeitszeiten, um Aufenthaltsdauer in Risikozonen zu minimieren
Technische Schutzmaßnahmen verstärken (Abschirmung, Fernbedienung, Abstand)
Verantwortung der Beschäftigten
Frühzeitige Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber
Einhaltung betrieblicher Schutzmaßnahmen
Teilnahme an Beratung durch Betriebsarzt oder Strahlenschutzverantwortliche
Medizinische Überwachung
Beratung durch Fachärzt:innen für Arbeitsmedizin
Dokumentation der Maßnahmen zur Nachweisführung bei Behörden
Fazit
Für schwangere Arbeitnehmerinnen im Strahlenschutz gilt ein besonderer Schutzstatus. Arbeitgeber sind verpflichtet, gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind konsequent auszuschließen – durch geeignete Umgestaltung des Arbeitsplatzes und engmaschige Kontrolle.
Fazit: FAQ für Mitarbeitende
Mitarbeitende erhalten hier praxisnahe Informationen über persönliche Schutzmaßnahmen, Dosisüberwachung und Verantwortung im Strahlenschutz. Die FAQs stärken das Bewusstsein für sicheres Verhalten im Umgang mit Strahlung.