FAQ

SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)

Antworten auf häufige Fragen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo): verständlich erklärt, rechtlich fundiert und praxisnah aufbereitet – für Arbeitgeber und Beschäftigte, die Verantwortung für sicheres Arbeiten auf Baustellen übernehmen wollen.

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Bauleiterin in orangener Jacke mit Helm nutzt Funkgerät auf Baustelle.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Was macht ein SiGeKo? Wer braucht ihn – und warum ist er so wichtig? Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen rund um den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – kompakt, verständlich und für alle Zielgruppen aufbereitet.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – kurz SiGeKo – übernimmt eine zentrale Rolle für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Seit 1998 schreibt die Baustellenverordnung (BaustellV) in Deutschland die Bestellung eines SiGeKo verbindlich vor.

Ziel ist es, Gefährdungen zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten – insbesondere auf größeren Baustellen, auf denen gleichzeitig oder nacheinander Mitarbeitende verschiedener Gewerke tätig sind. Die koordinierende Tätigkeit eines SiGeKo ist dort unerlässlich.

Ein SiGeKo sorgt dafür, dass Maßnahmen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz von Beginn bis zum Abschluss eines Bauvorhabens berücksichtigt werden. Er oder sie legt notwendige Schutzmaßnahmen fest, koordiniert deren Umsetzung und überwacht die Einhaltung.

Da Baustellen europaweit zu den gefährlichsten Arbeitsbereichen zählen und die Unfallhäufigkeit in Deutschland deutlich über dem Durchschnitt anderer Branchen liegt, ist die Rolle des SiGeKo besonders wichtig.

Eine Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig sind. Dadurch wird eine einheitliche Grundlage für den Arbeitsschutz geschaffen und ineffiziente Doppelarbeit vermieden. Der SiGeKo achtet auf die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes und koordiniert die Zusammenarbeit der Gewerke, um sicherheitsrelevante Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.


Ein:e Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in (SiGeKo) ist eine unverzichtbare Fachkraft auf Baustellen und trägt maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten bei. Die zentralen Aufgaben umfassen:


Planung und Koordination

Ein:e SiGeKo erstellt und aktualisiert den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan). Darin sind alle relevanten Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und zum Schutz der Mitarbeitenden detailliert beschrieben. Zudem koordiniert die Fachkraft die Arbeitsabläufe verschiedener Gewerke, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden.


Gefährdungsbeurteilung

SiGeKo identifizieren potenzielle Gefahrenquellen auf der Baustelle, bewerten die Risiken und leiten frühzeitig geeignete Schutzmaßnahmen ein.


Beratung und Unterweisung

SiGeKo beraten Bauherr:innen, Planende und ausführende Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie sorgen dafür, dass alle Beteiligten über Gefahren und notwendige Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen sind.


Überwachung und Dokumentation

Während der gesamten Bauphase überwachen SiGeKo die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben und des SiGe-Plans. Alle sicherheitsrelevanten Vorgänge und mögliche Mängel werden umfassend dokumentiert.


Anpassung an Bauphasen

SiGeKo passen den SiGe-Plan kontinuierlich an den Baufortschritt und neu auftretende Gefährdungen an.

Ein:e gut eingesetzte:r SiGeKo sorgt für einen reibungslosen und sicheren Bauablauf, reduziert Unfallrisiken und schützt die Gesundheit aller Arbeitskräfte.


Die Verpflichtung zur Beauftragung eines:einer SiGeKo ist in Deutschland in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Eine Bestellung ist immer dann vorgeschrieben, wenn:

  • Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sindDas betrifft nahezu alle größeren Baustellen, bei denen verschiedene Gewerke wie Rohbau, Dachdecker oder Elektroarbeiten koordiniert werden müssen.

  • Gefährliche oder besonders umfangreiche Arbeiten anfallenAuch bei Einzelgewerken kann ein:e SiGeKo erforderlich sein, etwa bei Arbeiten mit Absturzgefahr, in kontaminierten Bereichen oder bei Abbruchmaßnahmen.

  • Die Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Personen gleichzeitig beschäftigt sindOder wenn der Arbeitsumfang insgesamt mehr als 500 Personentage umfasst. In beiden Fällen ist zusätzlich eine Vorankündigung an die zuständige Behörde notwendig – damit einher geht die Pflicht zur Bestellung eines:einer SiGeKo.

Kurz gesagt: Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam auf einer Baustelle tätig sind oder risikoreiche Arbeiten ausgeführt werden, ist ein:e SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben. Wird diese Pflicht missachtet, drohen Bußgelder oder im Ernstfall sogar strafrechtliche Konsequenzen.


Die Kosten für die Leistungen eines:einer SiGeKo variieren je nach Projekt und hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Größe und Komplexität des BauvorhabensEin Einfamilienhaus erfordert deutlich weniger Aufwand als ein komplexes Gewerbe- oder Industrieprojekt.

  • Dauer der BaumaßnahmeDie Vergütung erfolgt meist als Projektpauschale oder auf Stundenbasis. Je länger das Bauprojekt dauert, desto höher fallen die Gesamtkosten aus.

  • LeistungsumfangSind nur die gesetzlich geforderten Mindestleistungen gewünscht oder werden zusätzliche Leistungen wie Beratung, Schulungen oder engmaschige Überwachung beauftragt?

  • Qualifikation und Erfahrung des:der SiGeKoFachkräfte mit langjähriger Erfahrung und Spezialwissen können höhere Honorare verlangen.

  • Regionale UnterschiedeJe nach Standort können die Preise variieren.


Richtwerte:

  • Kleinere Bauvorhaben (z. B. Einfamilienhäuser): ca. 800–2.500 €

  • Mittlere Projekte (z. B. Mehrfamilienhäuser): ca. 2.500–8.000 €

  • Große oder komplexe Vorhaben: deutlich über 10.000 €, in Einzelfällen auch fünfstellige Beträge


Tipp: Holen Sie mehrere Angebote von qualifizierten Fachkräften ein, um Transparenz zu schaffen. Die Investition in einen:eine SiGeKo rechnet sich – im Vergleich zu möglichen Folgekosten durch Unfälle, Bauverzögerungen oder rechtliche Risiken.


Ein:e SiGeKo bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern bietet zahlreiche Vorteile für Bauherr:innen und Unternehmen:

  • Reduziertes Unfall- und GesundheitsrisikoDurch gezielte Prävention sinkt die Wahrscheinlichkeit von Unfällen deutlich – das schützt Leben, Gesundheit und Familien.

  • Rechtliche AbsicherungDer:die Bauherr:in bleibt verantwortlich für die Sicherheit auf der Baustelle. Ein:e SiGeKo stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und reduziert so das Haftungsrisiko.

  • Weniger Bauverzögerungen und ZusatzkostenArbeitsunfälle führen oft zu Baustopps und finanziellen Belastungen. Präventive Sicherheitskoordination sichert den Zeitplan und spart Folgekosten.

  • Effizientere AbläufeGut geplante und sichere Baustellen laufen reibungsloser. Klare Verantwortlichkeiten und abgestimmte Arbeitsprozesse fördern die Effizienz.

  • Imagegewinn und höhere ArbeitgeberattraktivitätUnternehmen, die aktiv in Arbeitsschutz investieren, zeigen Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf Mitarbeitendenbindung und Außenwirkung aus.

  • Höhere AusführungsqualitätIn einer sicheren Arbeitsumgebung sind Konzentration und Sorgfalt deutlich höher – das verbessert auch die Qualität der Ausführung.


Fazit: Ein:e SiGeKo ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie oder er ist eine Investition in Sicherheit, Qualität und Projekterfolg.


Fazit: Allgemeine FAQ

Ein SiGeKo ist ein gesetzlich geregelter Schlüsselakteur für sichere Baustellen. Die allgemeinen FAQs zeigen, warum seine Rolle so wichtig ist – für die Gesundheit aller Beteiligten und die rechtssichere Durchführung von Bauprojekten.

FAQ für Arbeitgeber

Was müssen Bauherr:innen beachten? Wann ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben? Wie hoch sind die Kosten? Diese Fragen klären wir hier – speziell für Unternehmen und Verantwortliche, die Sicherheit und Rechtssicherheit auf Baustellen gewährleisten wollen.

Laut Baustellenverordnung (§ 3 Abs. 1) ist der Bauherr in der Regel verpflichtet, eine geeignete Person als Koordinator:in zu bestellen, sobald auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Projektgröße – entscheidend ist, ob gleichzeitig oder nacheinander mehrere Unternehmen auf der Baustelle arbeiten.

Auch der Einsatz von Nachunternehmern zählt als Tätigkeit mehrerer Arbeitgeber. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten zeitgleich oder zeitversetzt stattfinden.

Ein SiGeKo ist nicht immer zwingend erforderlich. Bei kleineren Projekten, die nur ein Arbeitgeber umsetzt, ist die Bestellung in der Regel nicht notwendig – es sei denn:

  • das Vorhaben dauert länger als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Personen sind gleichzeitig beschäftigt,

  • oder es werden insgesamt mehr als 500 Personentage geleistet,

  • oder es sind besonders gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II der Baustellenverordnung vorgesehen.


Entscheidend ist also: Sobald mehrere Arbeitgeber beteiligt sind, ist die Bestellung eines SiGeKo in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

Baustellenbedingung

Anzahl Arbeitgeber

Dauer/Umfang

SiGeKo erforderlich


< 31 Arbeitstage und < 21 Beschäftigte oder < 501 Personentage

Ein Arbeitgeber

-

Nein

> 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte oder > 500 Personentage

Ein Arbeitgeber

-

Ja

< 31 Arbeitstage und < 21 Beschäftigte oder < 501 Personentage und gefährliche Arbeiten


Ein Arbeitgeber

Gemäß Anhang II BaustellV


Ja

Beliebige Dauer/Umfang

Mehrere Arbeitgeber

-

Ja

> 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte oder > 500 Personentage


Mehrere Arbeitgeber

-

Ja

Beliebige Dauer/Umfang und gefährliche Arbeiten


Mehrere Arbeitgeber

Gemäß Anhang II BaustellV


Ja


Bereits in der Planungsphase übernimmt der SiGeKo zentrale Aufgaben, um eine sichere Bauausführung zu ermöglichen. Dazu zählen:

  • die sicherheitstechnische Überprüfung der Planung auf mögliche Gefährdungen,

  • die Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen,

  • die Beratung des Bauherrn zu sicherheitsrelevanten Aspekten wie Terminplanung, Baustelleneinrichtung oder dem Schutz unbeteiligter Dritter.


Ein zentrales Instrument ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), den der SiGeKo erstellt. Er enthält verbindliche Regelungen für die Bauausführung und basiert auf den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 4 ArbSchG).

Der SiGeKo erkennt sicherheitsrelevante Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der Gewerke und stimmt die notwendigen Maßnahmen mit allen Beteiligten ab.


Zu seinen Aufgaben zählen außerdem:

  • die Erstellung einer Vorankündigung für die zuständige Behörde (sofern erforderlich),

  • die Zusammenstellung einer Unterlage mit sicherheitsrelevanten Informationen für spätere Arbeiten am Bauwerk,

  • die Mitwirkung bei der Erstellung von Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen, um sicherzustellen, dass Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden


Während der Ausführung liegt der Fokus auf der Umsetzung und Koordination der Schutzmaßnahmen. Der SiGeKo:

  • überwacht die Einhaltung des SiGe-Plans und passt ihn bei Bedarf an,

  • koordiniert die Anwendung der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (§ 4 ArbSchG),

  • stellt sicher, dass alle Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte ihren Verpflichtungen gemäß Baustellenverordnung nachkommen.


Er informiert alle Beteiligten über geltende Schutzmaßnahmen und führt regelmäßige Sicherheitsbesprechungen sowie Baustellenbegehungen durch.

Ein wichtiger Teil seiner Arbeit ist die Abstimmung zwischen den Gewerken, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Zudem überwacht er die Anwendung vereinbarter Arbeitsverfahren und kann bei Bedarf Nachweise zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen anfordern (§ 3 Abs. 3 Satz 5 BaustellV).

Falls nötig, informiert er die Bauleitung oder den Bauherrn über Verstöße. Auch die Absicherung des Baustellengrundstücks gegenüber außenstehenden Personen kann Teil seiner Aufgaben sein.


Grundsätzlich übernimmt der Bauherr die Kosten für die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators. Da die Bestellung Teil seiner Pflichten im Arbeitsschutz ist, trägt er auch die finanzielle Verantwortung.

In manchen Fällen kann vertraglich vereinbart werden, dass die Kosten anteilig an Auftragnehmer weitergegeben werden. Dies hängt jedoch von der konkreten Gestaltung des Bauvertrags ab.

Unabhängig von der Kostenregelung bleibt der Bauherr gegenüber den Behörden in der Pflicht – insbesondere für die rechtzeitige und geeignete Bestellung eines SiGeKo gemäß Baustellenverordnung.


ie Kosten für eine:n Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in (SiGeKo) sind nicht pauschal festgelegt und richten sich nicht nach der Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI). Das Honorar ist frei verhandelbar und hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel von der Größe und Komplexität des Bauvorhabens, der Dauer der Maßnahme, dem Gefährdungspotenzial sowie dem Umfang der zu erbringenden Leistungen.

Ein häufig genannter Richtwert liegt bei etwa 0,4 Prozent der Nettobausumme. Die Vergütung setzt sich üblicherweise aus Honoraren für Grundleistungen in der Planungs- und Ausführungsphase sowie gegebenenfalls für zuschlagsfähige oder besondere Leistungen zusammen. Einige Dienstleistende bieten auch monatliche Pauschalpreise an, die je nach Projektgröße und -komplexität variieren können.

Für ein angemessenes Honorar empfiehlt sich eine individuelle Kalkulation, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt.

Leistungsphase

Typische Kostenkomponenten

Einflussfaktoren

Planung der Ausführung


Honorar für unbedingte Grundleistungen (z.B. Erstellung SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten)


Art und Umfang des Bauvorhabens, Gefahrenpotential


Ausführung der Baumaßnahme

Honorar für unbedingte Grundleistungen (z.B. Baustellenbegehungen, Sicherheitsbesprechungen)

Dauer der Bauzeit, Anzahl der Gewerke, Komplexität der Arbeiten


Zuschlagsfähige Grundleistungen

Zusätzliche Leistungen je nach Bedarf (z.B. Teilnahme an zusätzlichen Besprechungen, spezielle Beratungen)

Individuelle Projektanforderungen

Besondere Leistungen


Spezielle Aufgaben, die über die Grundleistungen hinausgehen (z.B. Erstellung von Brandschutzkonzepten)

Vereinbarung im Einzelfall


Wer als SiGeKo tätig sein möchte, benötigt bestimmte Qualifikationen, die in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), insbesondere der RAB 30, konkretisiert sind. Geeignet sind Personen mit fundierten baufachlichen Kenntnissen, etwa durch eine Ausbildung oder ein Studium im Bauwesen.

Erforderlich sind außerdem:

  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Planung oder Ausführung von Bauvorhaben,

  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie

  • spezielle Koordinator:innenkenntnisse, die in Lehrgängen gemäß RAB 30 Anlage B und C vermittelt werden.


Diese Lehrgänge umfassen in der Regel mindestens 32 Lehreinheiten und schließen mit einer Prüfung ab. Je nach Art und Komplexität des Projekts können Architekt:innen, Ingenieur:innen, Techniker:innen oder Meister:innen mit entsprechender Bauerfahrung ebenfalls als geeignet gelten.

Qualifikationsbereich

Erforderliche Kenntnisse/Erfahrung


Nachweis

Baufachliche Kenntnisse

Ausbildung oder Studium im Bauwesen (z.B. Architekt, Ingenieur, Techniker, Meister)

Abschlusszeugnisse, Berufsurkunde


Berufserfahrung

Mindestens zwei Jahre in der Planung oder Ausführung von Bauvorhaben

Arbeitszeugnisse, Projektlisten

Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse


Umfassendes Wissen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie im Arbeitsschutzrecht

Teilnahmebescheinigung RAB 30 Anlage B


Koordinatorenkenntnisse

Spezielle Kenntnisse über die Aufgaben und Pflichten eines Koordinators nach der Baustellenverordnung

Teilnahmebescheinigung RAB 30 Anlage C



Ein:e SiGeKo bringt Ihrem Unternehmen viele Vorteile – über die reine Pflichterfüllung hinaus:

  • Früherkennung von Risiken: Bereits in der Planungsphase lassen sich Sicherheitsrisiken erkennen und gezielt in die Projektplanung integrieren.

  • Mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz: Alle auf der Baustelle tätigen Personen profitieren von klaren Schutzmaßnahmen.

  • Weniger Störungen im Bauablauf: Ein strukturierter Arbeitsschutz verringert das Risiko von Unfällen und damit verbundene Ausfallzeiten.

  • Höhere Qualität: Gut koordinierte Maßnahmen wirken sich positiv auf die Bauausführung aus.

  • Kosteneinsparungen: Weniger Nachträge, effizientere Ressourcennutzung und verkürzte Bauzeit senken die Gesamtkosten.

  • Reduziertes Haftungsrisiko: Durch fachkundige Planung und Überwachung sinkt die Gefahr von Schadensersatzansprüchen.

Die fehlende Bestellung eines:einer SiGeKo stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn dies laut Baustellenverordnung vorgeschrieben ist. Die zuständige Behörde kann dafür ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängen.

Kommt es aufgrund des fehlenden SiGeKo zu einem Arbeitsunfall, drohen dem Bauherrn oder der Bauherrin schwerwiegende Folgen – bis hin zur persönlichen Haftung. Wird vorsätzlich kein:e SiGeKo bestellt und dadurch die Gesundheit oder das Leben von Beschäftigten gefährdet, kann dies als Straftat nach § 26 des Arbeitsschutzgesetzes gelten. In solchen Fällen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist daher dringend zu empfehlen – im Interesse der Sicherheit und zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen.


Ja, gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Baustellenverordnung können Bauherr:innen die Aufgaben des:der SiGeKo selbst übernehmen – vorausgesetzt, sie verfügen über die erforderlichen Qualifikationen. Dazu gehören:

  • baufachliche Kenntnisse,

  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse,

  • spezielle Koordinator:innen-Kenntnisse sowie

  • einschlägige Berufserfahrung in Planung oder Ausführung.


Auch bei Eigenübernahme der Aufgabe bleiben Sie als Bauherr:in für die Einhaltung aller Pflichten der Baustellenverordnung verantwortlich. In der Praxis fehlt jedoch häufig die nötige Expertise oder Zeit, weshalb die Beauftragung eines externen SiGeKo oft die sinnvollere Lösung ist.


Bestellen Sie eine:n SiGeKo so früh wie möglich – idealerweise zu Beginn der Planungsphase. Nur so lassen sich Sicherheits- und Gesundheitsaspekte von Anfang an berücksichtigen, Risiken minimieren und spätere Anpassungen vermeiden.

Spätestens dann, wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig sind oder besonders gefährliche Arbeiten geplant sind, ist die Bestellung gesetzlich vorgeschrieben.


Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist ein zentrales Element bei Bauvorhaben, bei denen ein:e SiGeKo vorgeschrieben ist. Er zeigt auf, wo sich Gefährdungen zeitlich und räumlich überschneiden, und legt die notwendigen Schutzmaßnahmen fest.

Der Plan:

  • wird in der Planungsphase erstellt,

  • muss vor Beginn der Bauarbeiten vorliegen,

  • enthält Informationen zu Arbeitsabläufen, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen,

  • ordnet Arbeiten räumlich und zeitlich zu,

  • dient als Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten.


Der SiGe-Plan ist ein „lebendes Dokument“ und muss während der gesamten Bauzeit fortgeschrieben werden, sobald Änderungen auftreten.


Die „Unterlage für spätere Arbeiten“ ist ein Dokument, das der:die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in (SiGeKo) gemäß § 3 Absatz 2 der Baustellenverordnung erstellt. Sie enthält wichtige Informationen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage – zum Beispiel bei Wartungs-, Reinigungs- oder Reparaturarbeiten.

Ziel dieser Unterlage ist es, Gefährdungen bei späteren Tätigkeiten zu minimieren, Informationslücken zu vermeiden und dadurch Störungen, Sachschäden und Unfälle zu verhindern.

Die Unterlage enthält unter anderem:

  • Angaben zu prüfpflichtigen Bauteilen und Einrichtungen,

  • Informationen zu verwendeten Baustoffen mit potenziellen Gefahren,

  • Hinweise zur Lage gefährdender Leitungen,

  • Details zu sicheren Zugängen und Anfahrtsmöglichkeiten.


Spätestens bei Fertigstellung des Bauvorhabens übergibt der:die SiGeKo die Unterlage an die Bauherrin oder den Bauherrn.


Es gibt keine starre gesetzliche Vorgabe, wie oft ein:e SiGeKo eine Baustelle besuchen muss. Die Besuchsfrequenz richtet sich vielmehr nach verschiedenen Faktoren – unter anderem nach der Art und Größe des Bauvorhabens, der Anzahl der beteiligten Unternehmen, dem Gefährdungspotenzial der Arbeiten und dem Baufortschritt.

In der Praxis sind regelmäßige oder bedarfsabhängige Besuche erforderlich, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle wirksam zu koordinieren.

Dabei gilt:

  • Bei komplexen oder besonders gefährlichen Bauprojekten kann ein wöchentlicher Besuch sinnvoll sein.

  • Bei kleineren oder weniger gefährlichen Vorhaben reicht oft ein zweiwöchentlicher Rhythmus aus.

  • Besonders wichtig ist die Präsenz zu Beginn der Baustelleneinrichtung sowie in Bauphasen mit erhöhter Gefährdung.


Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Arbeitgeber tragen Verantwortung für Sicherheit auf Baustellen. Die Bestellung eines SiGeKo ist oft verpflichtend – und schützt vor Haftung. Diese FAQs geben klare Antworten auf Vorschriften, Pflichten und praktische Fragen rund um die Koordination.

FAQ für Mitarbeitende

Wie schützt mich ein SiGeKo auf der Baustelle? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Welche Rolle spielt der SiGe-Plan? Diese Antworten helfen Beschäftigten, sich sicher und informiert auf Baustellen zu bewegen.

Ein:e Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in (SiGeKo) sorgt auf Ihrer Baustelle dafür, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz aller Beteiligten gewährleistet sind. Dabei übernimmt er:sie eine koordinierende Funktion – sowohl in der Planungsphase als auch während der Ausführung.

Zu den Aufgaben zählen:

  • potenzielle Gefährdungen erkennen,

  • geeignete Schutzmaßnahmen entwickeln,

  • die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben überwachen.


Der:die SiGeKo ist zentrale Ansprechperson für Fragen zum Arbeitsschutz und trägt entscheidend dazu bei, Unfälle und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle zu vermeiden.


Als Beschäftigte:r haben Sie keine direkten Entscheidungsbefugnisse gegenüber dem:der SiGeKo. Sie haben jedoch das Recht auf eine sichere Arbeitsumgebung – und der:die SiGeKo leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.

Konkret bedeutet das:

  • Die im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegten Maßnahmen müssen umgesetzt werden.

  • Ihr Arbeitgeber muss Sie über alle relevanten Schutzmaßnahmen informieren.

  • Hinweise, die sich aus den Vorgaben des:der SiGeKo ergeben, müssen durch den Arbeitgeber weitergegeben werden.


Der:die SiGeKo gibt in der Regel keine direkten Anweisungen an Beschäftigte, sondern koordiniert die Arbeitsschutzmaßnahmen im Hintergrund.


Sie sind verpflichtet, aktiv zum Arbeitsschutz beizutragen. Das bedeutet:

  • Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit und auf die Ihrer Kolleg:innen.

  • Halten Sie sich an alle Sicherheitsvorgaben und Anweisungen.

  • Verwenden Sie Arbeitsmittel und Schutzausrüstung ordnungsgemäß.

  • Melden Sie erkannte Mängel oder Gefahren sofort Ihrem Vorgesetzten oder Arbeitgeber.


Zudem gilt: Arbeiten Sie mit Ihrem Arbeitgeber, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin zusammen. Informieren Sie sich über die Schutzmaßnahmen, die Ihr Arbeitgeber in Abstimmung mit dem:der SiGeKo getroffen hat – und setzen Sie diese konsequent um.


Melden Sie festgestellte Mängel oder Gefahren unverzüglich – am besten direkt an Ihre vorgesetzte Person oder an den Arbeitgeber. Nur so können schnell Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren zu beseitigen.

In dringenden Fällen:

  • Bei akuten Gefahren für Leben oder Gesundheit sind Sie verpflichtet, die Arbeit sofort zu unterbrechen und die Gefahr zu melden.

  • Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Meldung nicht ernst genommen wird oder es sich um schwerwiegende Mängel handelt, können Sie sich an den:die SiGeKo wenden – sofern diese Person bekannt oder erreichbar ist.

  • In besonders dringenden oder unklaren Fällen steht Ihnen auch die Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der BG BAU zur Verfügung.


Ja. Als Beschäftigte:r haben Sie das Recht, Informationen zu erhalten, die Ihre Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle betreffen.

Dazu gehört insbesondere der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan). Er enthält:

  • spezifische Sicherheitsvorkehrungen,

  • Gefährdungen auf der Baustelle,

  • die geplanten Schutzmaßnahmen.


Der SiGe-Plan muss auf der Baustelle gut sichtbar ausgehängt oder leicht zugänglich sein. Bei Fragen können Sie sich an Ihre vorgesetzte Person oder – sofern bekannt – direkt an den:die SiGeKo wenden.


Grundsätzlich hat der:die SiGeKo keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten. Er:sie berät und koordiniert – gibt aber keine konkreten Arbeitsanweisungen.

Wenn Sie eine Anweisung erhalten, die Sie nicht verstehen oder für falsch halten:

  • Sprechen Sie zuerst mit Ihrer vorgesetzten Person.

  • Klären Sie gemeinsam, wie die Anweisung einzuordnen ist.

  • Äußern Sie Ihre Bedenken offen – Sicherheit geht vor.


Sollten Zweifel bestehen bleiben, können Sie zusätzlich den:die SiGeKo ansprechen, wenn diese Person erreichbar ist. Wichtig ist, dass Sie sicher sind, was von Ihnen verlangt wird – und dass alle Vorgaben mit den geltenden Sicherheitsvorschriften übereinstimmen.


Auf einer Baustelle mit einem:einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in (SiGeKo) sollten Sie sich jederzeit sicherheitsbewusst und verantwortungsvoll verhalten.

Das bedeutet:

  • Beachten Sie alle geltenden Sicherheitsvorgaben.

  • Befolgen Sie die Anweisungen Ihrer vorgesetzten Person sowie die Maßnahmen aus dem SiGe-Plan.

  • Achten Sie auf sich selbst und auf Ihre Kolleg:innen.

  • Melden Sie Mängel oder Gefahren unverzüglich Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Führungskraft.

  • Nehmen Sie aktiv an Sicherheitsbesprechungen oder Baustellenbegehungen teil, die vom:von der SiGeKo organisiert werden.

  • Verwenden Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) ordnungsgemäß und melden Sie Defekte oder Beschädigungen umgehend.


Tragen Sie außerdem dazu bei, dass die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken reibungslos und sicher verläuft. Sicherheit hat immer oberste Priorität – und jede Person auf der Baustelle ist mitverantwortlich für ein sicheres Arbeitsumfeld.


Der:die SiGeKo hat in der Regel keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten und kann Ihre Arbeit nicht eigenständig anhalten. Seine:ihre Rolle ist vor allem beratend und koordinierend.

Stellt der:die SiGeKo jedoch eine unmittelbare und erhebliche Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit fest, kann er:sie die Einstellung der Arbeiten im betroffenen Bereich empfehlen, bis die Sicherheit wiederhergestellt ist.

In einem solchen Fall:

  • Informiert der:die SiGeKo den Bauherrn oder die Bauleitung,

  • diese treffen die endgültige Entscheidung über die Unterbrechung.


Ihre Arbeitsanweisungen erhalten Sie weiterhin ausschließlich von Ihrer vorgesetzten Person oder Ihrem Arbeitgeber.


Ein:e SiGeKo übernimmt eine zentrale Rolle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherr:innen in vielen Fällen – insbesondere bei mehreren beteiligten Unternehmen – zur Bestellung eines:einer SiGeKo. Diese Maßnahme ist angesichts der hohen Unfallrisiken in der Baubranche essenziell.


Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase:

  • Planung: Gefahren frühzeitig erkennen, den SiGe-Plan erstellen und Schutzmaßnahmen entwickeln.

  • Ausführung: Umsetzung der Maßnahmen überwachen, den Plan bei Bedarf anpassen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten koordinieren.


Voraussetzungen und Kosten:

  • Erforderlich sind baufachliche Kenntnisse, Berufserfahrung und arbeitschutzbezogenes Fachwissen.

  • Dieses Wissen wird in speziellen Lehrgängen vermittelt.

  • Die Kosten sind frei verhandelbar – ein Richtwert liegt bei etwa 0,4 % der Nettobausumme.


Vorteile für Unternehmen:

  • Weniger Unfälle und Störungen im Bauablauf,

  • optimierte Prozesse,

  • geringere Ausfallzeiten und Kosten,

  • reduziertes Haftungsrisiko.


Bedeutung für Beschäftigte:

  • Der:die SiGeKo sorgt für eine sichere Arbeitsumgebung.

  • Sie haben das Recht, über Schutzmaßnahmen informiert zu werden.

  • Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, Regeln einzuhalten und Gefahren zu melden.

  • Der:die SiGeKo unterstützt dabei beratend und koordinierend.


Fazit: Der:die SiGeKo ist eine Schlüsselfigur für die Sicherheit auf Baustellen. Seine:ihre frühzeitige Einbindung und konsequente Tätigkeit tragen entscheidend dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und ein sicheres Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Ein:e SiGeKo schützt Sie am Arbeitsplatz – auch ohne direkte Weisungsbefugnis. Mitarbeitende profitieren von klaren Regeln, verlässlicher Planung und nachvollziehbaren Schutzmaßnahmen. Die FAQs zeigen, worauf Sie achten und wie Sie sich aktiv beteiligen können.

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