Antworten auf häufige Fragen zur Reisemedizin – kompakt, fundiert und verständlich erklärt. Arbeitgeber und Mitarbeitende erfahren, wie sie sich optimal auf berufliche Auslandsreisen vorbereiten und welche Schutzmaßnahmen medizinisch sinnvoll und rechtlich erforderlich sind.
Reisemedizin
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Allgemeine FAQ
Was bedeutet Reisemedizin, welche Leistungen gehören dazu und wie kann sie vor, während und nach einer Reise unterstützen? In diesem Abschnitt finden Sie die wichtigsten Grundlagen zur reisemedizinischen Vorsorge und Betreuung.
Reisemedizin ist ein medizinisches Fachgebiet, das sich mit der Gesundheit von Reisenden befasst.
Im Mittelpunkt steht die präventive Beratung und Vorsorge vor einer Reise, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und Krankheiten zu vermeiden.
Dazu zählen unter anderem Impfempfehlungen, die Verschreibung von Prophylaxe-Medikamenten (zum Beispiel gegen Malaria) sowie Hinweise zum gesundheitsrelevanten Verhalten im Reiseland.
Die Reisemedizin unterstützt dabei, Krankheiten vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen und gezielt zu behandeln – besonders bei Fernreisen in andere Klimazonen und Regionen.
Warum ist das so wichtig?
Weil Reisen in fremde Länder immer auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Reisende kommen mit Erregern in Kontakt, die im Heimatland nicht vorkommen und gegen die meist keine natürliche Immunität besteht. Schon ein Mückenstich oder ein Glas verunreinigtes Wasser kann eine ernsthafte Erkrankung auslösen.
Reisemedizin sorgt dafür, dass Ihre Gesundheit und Sicherheit unterwegs bestmöglich geschützt sind.
Sie hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen – zum Beispiel durch Impfungen, Hygieneregeln oder Mückenschutz.
So lassen sich Infektionskrankheiten wie Hepatitis, Gelbfieber oder Durchfallerkrankungen wirksam vermeiden.
Darüber hinaus berät die Reisemedizin auch zu weiteren Themen wie Höhenkrankheit, Jetlag oder Thromboserisiko auf Langstreckenflügen – also zu allen Aspekten, die Ihre Reisegesundheit beeinflussen können.
Die Erfahrung zeigt:
Eine gute reisemedizinische Vorbereitung macht das Reisen sicherer und entspannter. Die Corona-Pandemie hat außerdem deutlich vor Augen geführt, wie schnell sich Infektionskrankheiten weltweit verbreiten können. In unserer global vernetzten Welt ist die Reisemedizin daher wichtiger denn je. Wer sich frühzeitig kompetent beraten lässt, kann gut vorbereitet und geschützt aufbrechen – ob zur Urlaubsreise oder zum beruflichen Aufenthalt.
Eine reisemedizinische Beratung ist ein strukturierter Termin, bei dem Sie gemeinsam mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer spezialisierten Fachkraft alle gesundheitlich relevanten Aspekte Ihrer Reise besprechen.
Ziel ist es, dass Sie am Ende gut vorbereitet, vollständig geimpft und medizinisch ausgestattet sind.
1. Erfassung Ihrer Reisepläne
Zu Beginn wird Ihr Reiseziel detailliert besprochen: In welche Länder reisen Sie? Wie lange bleiben Sie? Welche Art von Reise planen Sie (z. B. Hotelaufenthalt, Rucksackreise, Geschäftsreise, Expedition)? Gibt es besondere Aktivitäten wie Tauchen, Trekking oder Arbeitseinsätze? Diese Informationen helfen dabei, Ihr individuelles Gesundheitsrisiko einzuschätzen.
2. Erhebung Ihrer gesundheitlichen Ausgangslage
Ihre persönlichen Gesundheitsdaten werden aufgenommen: chronische Erkrankungen, Allergien, aktuelle Medikamente. Auch Ihr Impfstatus wird überprüft – bringen Sie dazu möglichst Ihren Impfausweis mit. So lässt sich klären, welche Impfungen aufgefrischt oder ergänzt werden sollten.
3. Individuelle Impfberatung
Basierend auf Ihren Reisedaten und Ihrem Impfstatus erhalten Sie Empfehlungen zu erforderlichen oder sinnvollen Impfungen – etwa gegen Hepatitis, Typhus, Tollwut oder Gelbfieber. Häufig können Impfungen direkt verabreicht werden. Auch eine sinnvolle zeitliche Planung für Mehrfachimpfungen wird berücksichtigt.
4. Prophylaxe-Beratung (z. B. Malaria, Höhenkrankheit)
Wenn Ihr Reiseziel Malariagebiet ist, wird eine entsprechende Prophylaxe besprochen – inklusive Medikamentenauswahl und Einnahmeschema. Auch andere Risiken wie Reisedurchfall oder Höhenkrankheit werden thematisiert. Sie erhalten gegebenenfalls Rezepte für Medikamente sowie genaue Einnahmehinweise.
5. Verhaltenstipps und Hygieneregeln
Ein zentraler Teil der Beratung sind praktische Hinweise zur Vorbeugung – von Hygieneregeln über Trinkwasserempfehlungen bis zu Tipps zum Mückenschutz. Auch individuelle Fragen sind willkommen – etwa zum Umgang mit Kindern, besonderen Aktivitäten oder bestehenden Ängsten.
6. Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke
Sie erhalten Empfehlungen, welche Medikamente Sie mitnehmen sollten – von Schmerzmitteln über Mittel gegen Durchfall bis zu persönlichen Dauermedikamenten. Bei Bedarf werden Rezepte ausgestellt. Auch Fragen zur Mitnahme spezieller medizinischer Ausrüstung (z. B. Kühlbehälter für Insulin, Moskitonetz, Impfbescheinigungen) werden geklärt.
7. Hinweise zur Absicherung und Notfallvorsorge
Je nach Reisedauer und -ziel wird auf wichtige Aspekte wie Auslandskrankenversicherung, Rücktransportoptionen oder Registrierung bei offiziellen Stellen (z. B. Elefand-Liste) hingewiesen. Notfallkontakte und Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort sind ebenfalls Teil der Vorbereitung.
8. Dokumentation und Nachbetreuung
Alle Maßnahmen werden dokumentiert – Impfungen im Impfpass, Empfehlungen in der Patientenakte oder als Ausdruck für Ihre Unterlagen. In manchen Fällen erhalten Sie schriftliche Informationen zum Reiseland. Falls nach der Rückkehr gesundheitliche Probleme auftreten, kann eine Nachbesprechung sinnvoll sein.
Fazit: Die reisemedizinische Beratung bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Vorbereitung auf Ihre Reise – mit Impfungen, Prophylaxe, Verhaltenstipps und medizinischer Ausstattung. Sie ist eine wertvolle Investition in Ihre Gesundheit und Reisefähigkeit – besonders bei Reisen in Risikogebiete.
Die reisemedizinische Vorsorge betrachtet alle relevanten Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit einer Reise. Sie geht weit über Impfungen hinaus und umfasst ein breites Spektrum möglicher Gefährdungen.
Die wichtigsten Risikobereiche im Überblick:
Infektionskrankheiten
Dazu zählen durch Viren, Bakterien oder Parasiten verursachte Erkrankungen im Reiseland – etwa:
Durchfallerkrankungen (z. B. durch E. coli oder Salmonellen)
Hepatitis A und B
Typhus, Cholera, Gelbfieber
Malaria, Dengue-Fieber, Zika
Reisemediziner:innen klären darüber auf, welche Infektionen am Reiseziel relevant sind und wie Sie sich schützen – durch Impfungen, Medikamente oder gezieltes Verhalten. Auch sexuell übertragbare Krankheiten wie HIV oder Syphilis können thematisiert werden, falls im Zielland ein erhöhtes Risiko besteht.
Durch Insekten übertragene Risiken
Mücken und Zecken sind in vielen Regionen Überträger gefährlicher Krankheiten. Daher erhalten Sie Hinweise zum:
Schutz vor Stichen (z. B. Insektenschutzmittel, Moskitonetze, lange Kleidung)
Einsatz vorbeugender Medikamente (z. B. gegen Malaria)
Weitere Risiken: Dengue oder Zika (durch Aedes-Mücken), Borreliose (durch Zecken) oder tierische Gefahren wie Schlangenbisse. In Einzelfällen kann die Ausstattung einer Reiseapotheke mit einem Antiserum sinnvoll sein.
Hygiene- und Umweltrisiken
Reisegesundheit hängt stark von hygienischen und klimatischen Bedingungen ab. Wichtige Themen:
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
Risiken durch Hitze, Kälte oder UV-Strahlung
Schutz vor Sonnenbrand, Hautinfektionen oder Erfrierungen
Die Beratung hilft, sich optimal an die klimatischen Bedingungen des Zielgebiets anzupassen.
Körperliche Belastungen durch das Reisen
Langstreckenflüge und Zeitverschiebungen bergen Risiken wie:
Jetlag
Thrombosen (z. B. Economy-Class-Syndrom)
Empfehlungen beinhalten:
Anpassung des Schlaf-Wach-Rhythmus
Kompressionsstrümpfe
gerinnungshemmende Medikamente bei Risikopersonen
Auch Reisekrankheit (Übelkeit im Auto, Flugzeug oder Schiff) kann thematisiert und medikamentös behandelt werden.
Höhenaufenthalte und spezielle Aktivitäten
Wer sich in große Höhen begibt – z. B. beim Trekking in den Anden oder Himalaya –, sollte auf das Risiko der Höhenkrankheit vorbereitet sein. Themen sind:
Akklimatisierung
Warnsymptome erkennen
vorbeugende Medikamente (z. B. Acetazolamid)
Auch bei Sport- und Abenteuerreisen werden Maßnahmen besprochen, um z. B. Tauchunfälle oder Verletzungen beim Bergsteigen zu vermeiden.
Chronische Erkrankungen
Reisemedizinische Vorsorge berücksichtigt auch bestehende Erkrankungen. Beispiele:
Diabetiker:innen müssen in anderen Zeitzonen Insulinzeiten anpassen
Herz-Kreislauf-Patient:innen benötigen bei Hitze besondere Vorsicht
Hier kann die Beratung helfen, die Therapie entsprechend anzupassen.
Notfallplanung und sonstige Risiken
Unfälle lassen sich nie ganz ausschließen – doch durch gute Vorbereitung kann man Risiken minimieren:
Sicherheitsverhalten (z. B. Helm tragen beim Rollerfahren)
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Rückholversicherung für medizinische Notfälle
Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort
Eine sorgfältige Vorbereitung sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall handlungsfähig bleiben.
Fazit: Ganzheitlich vorbereitet reisen
Reisemedizinische Vorsorge ist umfassend und individuell. Sie berücksichtigt:
Infektionsrisiken
Umwelt- und Klimabedingungen
Reisebelastungen und persönliche Vorerkrankungen
Mit Impfungen, Prophylaxe, einer passenden Reiseapotheke und informierten Verhaltensweisen können Sie Ihre Gesundheit gezielt schützen – und Ihre Reise sicher und unbeschwert genießen.
Die Vermeidung von Infektionskrankheiten ist eines der Hauptziele der Reisemedizin. Durch Impfungen, Medikamente und Verhaltensmaßnahmen können Sie Ihr Risiko deutlich senken.
Im Rahmen einer reisemedizinischen Beratung werden folgende Schutzmaßnahmen besprochen:
1. Impfungen
Impfungen sind der wichtigste Schutz vor vielen Infektionskrankheiten. Gegen Hepatitis A/B, Gelbfieber, Typhus, Meningokokken, Polio, Masern und weitere Erkrankungen gibt es wirksame Impfstoffe. Ein vollständiger Impfschutz stellt sicher, dass Ihr Immunsystem auf einen Erregerkontakt vorbereitet ist. Wichtig ist, die Impfungen rechtzeitig vor der Abreise abzuschließen.
2. Medikamentöse Prophylaxe
Gegen einige Krankheiten gibt es keine Impfstoffe – hier helfen vorbeugende Medikamente. Typisches Beispiel: Malaria. Je nach Reiseziel empfiehlt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt entweder eine Stand-by-Therapie oder eine regelmäßige Chemoprophylaxe (z. B. mit Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin oder Mefloquin). Ähnlich ist es bei Höhenkrankheit oder Reisekrankheit – auch hier gibt es vorbeugende Mittel. In der Beratung erhalten Sie individuell angepasste Empfehlungen.
3. Mücken- und Vektorschutz
Viele Infektionen – etwa Malaria, Dengue, Zika oder Gelbfieber – werden durch Mücken übertragen. Die Reisemedizin vermittelt, wie Sie sich effektiv schützen: Repellents mit DEET oder Icaridin, lange Kleidung, Moskitonetze, Mückengitter. In bestimmten Regionen ist auch Zeckenschutz sinnvoll. Konsequenter Schutz reduziert die Infektionsgefahr erheblich.
4. Hygienemaßnahmen
Viele Erreger gelangen über verunreinigte Lebensmittel oder Wasser in den Körper. Trinken Sie nur sicheres Wasser (versiegelte Flaschen, abgekochtes Wasser), meiden Sie ungewaschene oder rohe Lebensmittel. Waschen oder desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände – besonders vor dem Essen. Die Beratung informiert Sie gezielt über Risiken im jeweiligen Land.
5. Abstand und Schutz bei Atemwegsinfektionen
COVID-19 hat gezeigt, wie wichtig Abstand und Hygienemaßnahmen sind. Auf Reisen kann es sinnvoll sein, Menschenansammlungen zu vermeiden, Masken zu tragen (z. B. bei langen Fahrten oder schlechter Luft) und auf Symptome bei anderen zu achten. Safer Sex schützt zudem vor sexuell übertragbaren Krankheiten – auch das gehört zur Infektionsprävention.
6. Reiseapotheke und Notfallplan
Eine gut ausgestattete Reiseapotheke hilft, kleinere Beschwerden direkt zu behandeln. Dazu gehören Mittel gegen Durchfall, Schmerzmittel, Fiebermedikamente, ggf. ein Antibiotikum. Die Beratung hilft Ihnen, Ihre persönliche Ausstattung zusammenzustellen. Auch ein Notfallplan (z. B. Verhalten bei hohem Fieber) gehört dazu.
Fazit: Mit einer Kombination aus Impfungen, Medikamenten, Schutzmaßnahmen und guter Vorbereitung können Sie Infektionskrankheiten auf Reisen wirksam vorbeugen. Die Reisemedizin zeigt Ihnen den Weg – umsetzen müssen Sie ihn selbst. Wenn Sie die Empfehlungen konsequent beachten, stehen die Chancen gut, gesund zu bleiben.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, erfordert Ihre Reisevorbereitung besondere Aufmerksamkeit. Die reisemedizinische Beratung hilft Ihnen in mehreren Bereichen dabei, gesundheitliche Risiken zu minimieren und sicher zu reisen:
1. Reisetauglichkeit und Planung
In der Beratung wird geklärt, ob Ihr Reiseziel und die Art der Reise mit Ihrer Erkrankung vereinbar sind. So sollten Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen beispielsweise extreme Höhenlagen oder große Hitze meiden. Menschen mit Diabetes erhalten Hinweise zu Auswirkungen langer Flüge oder Zeitverschiebungen auf den Insulinbedarf. Gegebenenfalls wird empfohlen, den Reiseplan anzupassen – z. B. durch ein langsameres Reisetempo, häufigere Pausen oder eine klimatisch günstigere Reisezeit. Eine chronische Erkrankung ist selten ein Reisehindernis, erfordert aber eine individuelle Risikoabschätzung.
2. Medikamentenmanagement vor der Reise
Reisemediziner:innen stimmen sich mit Ihrer behandelnden Arztpraxis ab, um sicherzustellen, dass Ihre Medikation stabil und angepasst ist. Asthmatiker:innen sollten ausreichend stabil eingestellt sein, Personen mit Bluthochdruck kurz vor der Abreise ihre Werte prüfen lassen. Darüber hinaus wird geprüft, ob zusätzliche Medikamente nötig sind – etwa prophylaktische Antibiotika bei Immunschwäche oder eine Dialysekoordination im Ausland. Ziel ist es, während der Reise keine Versorgungslücken entstehen zu lassen.
3. Anpassung an örtliche Gegebenheiten
Reisemedizinische Fachkräfte geben individuelle Tipps zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen. Ein Beispiel: Diabetiker:innen müssen ihr Insulin im heißen Klima kühl halten – hier helfen Kühltaschen oder Ersatzpens. Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten Hinweise zu barrierefreien Unterkünften oder dem Rollstuhlservice bei Flugreisen. Auch die Kenntnis nächstgelegener medizinischer Einrichtungen im Zielland kann essenziell sein.
4. Impfungen und Prophylaxen
Menschen mit chronischen Erkrankungen sind oft anfälliger für Infektionen. Deshalb wird geprüft, ob alle Standardimpfungen aktuell sind – z. B. Grippeimpfung für Asthmatiker:innen oder Pneumokokkenimpfung bei chronischer Lungenerkrankung. Bestehen Immunschwächen, wird sorgfältig abgewogen, ob Lebendimpfstoffe gegeben werden dürfen. Auch die Malariaprophylaxe wird individuell auf die Dauermedikation abgestimmt, um Wechselwirkungen zu vermeiden.
5. Dokumentation und Notfallplan
Chronisch Erkrankte sollten medizinische Unterlagen in Kopie mitführen – z. B. Medikamentenplan, Notfallausweis, Therapiepläne. Die Beratungsstelle unterstützt Sie dabei, diese Dokumente vorzubereiten, ggf. auf Englisch oder in Landessprache übersetzt. Zudem erhalten Sie klare Handlungsanweisungen für den Notfall: Welche Symptome sind kritisch? Wann ist ein Arztbesuch vor Ort ratsam? Das schafft Sicherheit.
6. Reiseversicherung bei Vorerkrankungen
Bei bestehenden Erkrankungen ist eine geeignete Auslandsreisekrankenversicherung besonders wichtig. Manche Versicherungen schließen chronische Leiden aus oder verlangen Nachweise. Die Beratung hilft Ihnen, passende Policen zu finden – z. B. mit Leistungen für Dialyse oder Notfälle trotz Vorerkrankung.
Fazit: Chronische Erkrankungen müssen kein Hindernis fürs Reisen sein – mit individueller Vorbereitung, angepasster Medikation und einem Notfallplan sind Sie gut gerüstet. Viele Betroffene berichten, dass sie durch die Beratung entspannter reisen. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur reisemedizinischen Beratung – damit Ihre Reise trotz chronischer Erkrankung sicher und erholsam verläuft.
Tropenkrankheiten wie Malaria, Dengue-Fieber, Gelbfieber, Chikungunya oder Bilharziose kommen in vielen Reiseländern vor. Die reisemedizinische Beratung hilft Ihnen, sich umfassend zu schützen:
1. Risikoanalyse
Zunächst wird geprüft, ob Ihr Reiseziel ein Risikogebiet ist – z. B. für Malaria, Gelbfieber oder Dengue. Auch Jahreszeiten wie die Regenzeit beeinflussen das Risiko. Expert:innen kennen aktuelle Karten und Ausbruchslagen und beraten Sie entsprechend.
2. Impfungen
Gegen einige Tropenkrankheiten wie Gelbfieber oder Japanische Enzephalitis gibt es Impfungen. Diese werden rechtzeitig vor der Reise durchgeführt und schützen Sie wirkungsvoll – teilweise sind sie sogar Einreisevoraussetzung.
3. Malariaprophylaxe
Da es keine Impfung gegen Malaria gibt, erfolgt die Vorsorge medikamentös. Je nach Ziel und individueller Situation erhalten Sie eine Prophylaxe (z. B. Malarone, Lariam) oder ein Stand-by-Präparat für den Notfall. Wichtig ist die genaue Einnahme nach Plan.
4. Mückenschutz
Effektiver Schutz vor Insektenstichen ist entscheidend. Nutzen Sie:
Insektenschutzmittel mit DEET oder Icaridin
imprägnierte Kleidung
Moskitonetze
Klimaanlagen oder Ventilatoren
körperbedeckende Kleidung
Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien während der Dämmerung – dann sind viele Mücken besonders aktiv.
5. Verhaltenstipps
Nicht alle Tropenkrankheiten sind impf- oder medikamentös vermeidbar. Daher erhalten Sie Verhaltensempfehlungen, z. B.:
Kein Baden in Süßwasserseen in Afrika (Bilharziose)
Meidung von Kontakt mit Wildtieren (Ebola-Risiko)
Vorsicht bei Überschwemmungen (Leptospirose)
Auch Symptome wie Fieber nach Tropenreisen sollten immer ärztlich abgeklärt werden.
6. Nachsorge
Die Beratung weist auch auf Spätfolgen hin: Eine Malaria kann bis zu einem Jahr nach der Rückkehr auftreten. Deshalb ist es wichtig, Symptome frühzeitig zu melden. Viele Einrichtungen bieten eine Reiserückkehrer-Sprechstunde an.
Fazit: Die reisemedizinische Vorsorge schützt Sie mit Aufklärung, Impfungen, Medikamenten und Verhaltenstipps vor Tropenkrankheiten. Wenn Sie alle Empfehlungen umsetzen, reisen Sie deutlich sicherer – auch in tropische Regionen.
In einigen Ländern ist eine Gelbfieberimpfung verpflichtend. Der Nachweis muss im internationalen Impfausweis („gelber Impfpass“) dokumentiert sein.
Diese Regelung dient dem Schutz der Bevölkerung vor einer Einschleppung des Gelbfiebervirus. Die Reisemedizin informiert Sie, ob Ihr Reiseziel entsprechende Vorgaben hat.
Regionen mit Nachweispflicht
Tropisches Afrika:
Die meisten Länder im sogenannten „Gelbfiebergürtel“ verlangen bei Einreise einen Impfnachweis – darunter Ghana, Nigeria, Kamerun, Kenia, Uganda, Tansania, Äthiopien, Elfenbeinküste, Senegal und Ruanda. In einigen Ländern (z. B. Ghana, Gabun, Nigeria) wird die Impfung auch bei direkter Einreise aus Europa verlangt.
Süd- und Mittelamerika:
Auch in Teilen Südamerikas ist eine Impfung vorgeschrieben – etwa in Französisch-Guayana, Suriname und Paraguay. Einige Länder Mittelamerikas oder der Karibik (z. B. Panama, Trinidad & Tobago) fordern den Nachweis, wenn die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet erfolgt (auch bei längeren Transits).
Asien und weitere Regionen:
Länder wie Thailand, China oder Australien verlangen den Nachweis ebenfalls – allerdings nur bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet.
Gültigkeit und Besonderheiten
Die Gelbfieberimpfung muss mindestens 10 Tage vor Einreise erfolgen.
Seit 2016 gilt sie lebenslang. Eine Auffrischung ist in der Regel nicht mehr nötig – auch wenn einige Länder weiterhin darauf bestehen.
Kinder unter 9 bzw. 12 Monaten sind oft ausgenommen.
Bei medizinischer Kontraindikation ist ein ärztliches Attest erforderlich – in manchen Ländern kann dies trotzdem zu Einschränkungen führen.
Beispiele für konkrete Einreisebestimmungen
Ghana: Pflichtimpfung für alle Personen über 9 Monate.
Kenia: Impfnachweis erforderlich bei Einreise aus einem Endemiegebiet (auch bei Transit über 12 Stunden).
Tansania: Nachweispflicht bei Einreise aus Nachbarländern mit Gelbfiebervorkommen.
Bolivien: Impfung erforderlich bei vorherigem Aufenthalt in Brasilien oder afrikanischen Ländern.
Trinidad & Tobago: Pflichtnachweis bei Einreise aus Gelbfiebergebieten.
Südafrika: Impfung vorgeschrieben bei Einreise aus Hochrisikogebieten, z. B. Sambia.
Beratung und Vorbereitung
Die reisemedizinische Beratung unterstützt Sie dabei, den Überblick über länderspezifische Anforderungen zu behalten. Dort wird geprüft, ob für Ihre Reise eine Impfung notwendig ist, und Sie erhalten gegebenenfalls die Gelbfieberimpfung inklusive offizieller Dokumentation. Diese darf nur von autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden.
Fazit: In vielen Ländern – insbesondere in Afrika und Südamerika – ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise verpflichtend, wenn Sie aus einem Risikogebiet kommen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten und impfen, um unnötige Komplikationen oder Einreiseverweigerungen zu vermeiden.
Fazit: Allgemeine FAQ
Die Reisemedizin bietet wichtige Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für Auslandsaufenthalte. Sie hilft, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen – vor allem bei Einsätzen in tropischen Regionen oder unter besonderen klimatischen und hygienischen Bedingungen.
FAQ für Arbeitgeber
Wie können Unternehmen die gesundheitliche Sicherheit ihrer Mitarbeitenden auf Auslandsreisen gewährleisten? Hier finden Arbeitgeber praxisnahe Informationen zu gesetzlichen Pflichten, organisatorischen Aufgaben und sinnvollen Leistungen der Reisemedizin.
Arbeitgebende müssen im Zusammenhang mit der reisemedizinischen Betreuung von Mitarbeitenden zahlreiche rechtliche Anforderungen beachten.
Die wichtigsten Aspekte im Überblick:
1. Gesetzliche Fürsorgepflicht (§§ 618, 241 BGB)
Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, das Leben und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen – auch auf Dienstreisen. Diese Fürsorgepflicht bildet die rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen der reisemedizinischen Vorsorge. Kommt es durch eine unterlassene oder unzureichende Betreuung zu gesundheitlichen Schäden, können Haftungsansprüche oder sogar strafrechtliche Folgen (z. B. fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen) entstehen.
2. Arbeitsschutzgesetz und ArbMedVV
Das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5, 12 ArbSchG) verpflichtet Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung – auch bei Auslandseinsätzen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt, wann Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen notwendig sind. Für Tätigkeiten in Tropen oder vergleichbaren Regionen ist eine G35-Vorsorge verpflichtend. Unterlassungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch Wunschvorsorgen müssen ermöglicht werden, wenn Mitarbeitende sie verlangen.
3. Sozialversicherungsrecht (SGB VII)
Dienstreisende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Erkrankungen oder Unfälle im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit können als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt werden. Arbeitgebende müssen entsprechende Vorkommnisse der Berufsgenossenschaft melden. Eine vollständige medizinische Dokumentation (z. B. Impfstatus, Gefährdungsbeurteilung) ist entscheidend für die Anerkennung – etwa bei einer Tropenerkrankung wie Malaria.
4. Impfpflicht und Weisungsrecht
In Deutschland besteht keine allgemeine Impfpflicht. Für Auslandsreisen gelten jedoch Besonderheiten:
Verlangt ein Zielland eine Impfung (z. B. Gelbfieber), darf der Arbeitgeber verlangen, dass nur geimpfte Personen reisen.
Ohne gesetzliche Pflicht ist eine Impfanordnung schwierig – hier greift das Weisungsrecht nur eingeschränkt.
Unternehmen können in Reiserichtlinien festhalten, dass nur geimpfte Personen in bestimmte Regionen entsendet werden.
Diese Regelungen sollten klar und transparent kommuniziert werden – idealerweise im Arbeitsvertrag oder in einer Reiserichtlinie.
5. Kostenübernahme
Alle medizinisch notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer beruflichen Auslandsreise – z. B. Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe – sind vom Arbeitgeber zu tragen. Diese zählen zu den Arbeitsschutzmaßnahmen und dürfen Mitarbeitenden nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten in der Regel nicht. Für das Unternehmen gelten sie als Betriebsausgabe, für die Mitarbeitenden entstehen keine steuerpflichtigen Vorteile.
6. Datenschutz und Schweigepflicht
Gesundheitsdaten unterliegen einem besonders hohen Schutz (DSGVO, § 26 BDSG). Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin darf dem Arbeitgeber nur Informationen übermitteln, die für die Reise relevant und durch die Einwilligung der betroffenen Person gedeckt sind – etwa die Reisefähigkeit oder besondere Auflagen. Konkrete Diagnosen dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden. Auch die Speicherung von Daten (z. B. Impfstatus) muss datenschutzkonform erfolgen.
7. Haftung und Versicherungsschutz
Während der Dienstreise handelt die reisende Person im Auftrag des Unternehmens. Daraus ergibt sich eine mögliche Haftung für durch sie verursachte Schäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte klären, ob Schäden im Ausland mitversichert sind. Die reisemedizinische Vorsorge hilft, Risiken zu senken – ersetzt aber keine Versicherung.
8. Mitbestimmung des Betriebsrats
Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterliegen der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Der Betriebsrat sollte frühzeitig einbezogen werden, insbesondere bei Einführung verbindlicher Regelungen zur reisemedizinischen Vorsorge. Betriebsvereinbarungen schaffen hier Transparenz – etwa zur Kostenübernahme, zum Informationsfluss und zum Umgang mit Verweigerungen.
Fazit: Arbeitgeber müssen bei der reisemedizinischen Vorsorge zahlreiche rechtliche Vorgaben einhalten. Von der Pflichtvorsorge über die Kostentragung bis zum Datenschutz – eine gut organisierte, rechtssichere Struktur schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern auch das Unternehmen vor Haftungsrisiken.
Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden auch auf Dienstreisen zu sorgen.
Diese Fürsorgepflicht ergibt sich unter anderem aus § 618 BGB und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um gesundheitliche Risiken während einer Auslandsdienstreise zu minimieren.
Gefährdungsbeurteilung und Vorsorge
Vor Antritt einer Dienstreise ins Ausland muss das Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei werden potenzielle Gesundheitsrisiken am Zielort ermittelt – etwa Infektionsgefahren, Klimaeinflüsse oder medizinische Versorgungsdefizite – und geeignete Schutzmaßnahmen geplant.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Fürsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge: Bei Reisen in tropische, subtropische oder klimatisch belastende Regionen ist eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Grundsatz G35 verpflichtend. Dabei prüfen Betriebsärzt:innen die Reisefähigkeit, beraten zu Impfungen und Prophylaxen und dokumentieren die Ergebnisse. Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende diese Untersuchungen vor Reiseantritt wahrnehmen.
Auch bei Reisen in weniger risikobehaftete Länder wird empfohlen, eine medizinische Beratung anzubieten – etwa zu Impfempfehlungen, Notfallversorgung oder Verhaltensregeln.
Informationspflicht und Notfallmanagement
Arbeitgebende sind verpflichtet, Beschäftigte vor Abreise über die gesundheitliche Lage im Zielland zu informieren – z. B. über Infektionsausbrüche, empfohlene Impfungen, klimatische Besonderheiten und verfügbare medizinische Infrastruktur. Darüber hinaus sollten Unternehmen klare Notfallpläne bereitstellen: Wer ist bei Krankheit oder Unfall zu kontaktieren? Wie erfolgt die medizinische Versorgung? Ist ein Rücktransport (medizinische Evakuierung) geregelt? Diese Aspekte sind Teil der rechtlichen Verantwortung des Unternehmens.
Reiserisikomanagement etablieren
Die Sorgfaltspflicht gilt vor, während und nach der Dienstreise. Werden diese Pflichten vernachlässigt, drohen haftungsrechtliche Konsequenzen. Ein systematisches Reiserisikomanagement hilft, alle gesundheitlichen Aspekte zu erfassen – von der Planung über die Durchführung bis zur Nachsorge.
Tipp: Integrieren Sie die reisemedizinische Vorsorge in Ihre betrieblichen Abläufe. Etablieren Sie beispielsweise die Vorgabe, dass alle Mitarbeitenden vor einer Auslandsreise eine Beratung beim Betriebsarzt oder bei der Betriebsärztin erhalten und empfohlene Impfungen erhalten. Dokumentieren Sie diese Maßnahmen intern, um im Ernstfall Ihre Fürsorgepflicht nachweisen zu können.
Reisebedingte Erkrankungen können zu erheblichen Ausfallzeiten und Kosten im Unternehmen führen – etwa durch Arbeitsunfähigkeit nach der Rückkehr oder einen vorzeitigen Abbruch der Dienstreise.
Die Reisemedizin trägt entscheidend dazu bei, diese Risiken zu minimieren und die Einsatzfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten.
Prävention durch Impfungen und Prophylaxe
Im Mittelpunkt steht die Vorsorge: Durch gezielte Impfungen lassen sich viele reisebedingte Infektionskrankheiten verhindern – z. B. Hepatitis A, Typhus oder Gelbfieber. Ein vollständiger Impfschutz bewahrt Mitarbeitende vor schwerwiegenden Erkrankungen mit langer Genesungszeit. Ebenso wichtig ist die Malariaprophylaxe, die – in Kombination mit effektivem Mückenschutz – das Erkrankungsrisiko deutlich senkt.
Aufklärung über Hygieneregeln und Verhalten
Ein erheblicher Teil reisebedingter Beschwerden, insbesondere Magen-Darm-Erkrankungen, lässt sich durch einfache Hygienemaßnahmen vermeiden. Die Reisemedizin klärt auf, welche Speisen und Getränke zu meiden sind, welche Hygienestandards einzuhalten sind und wie sich Infektionen durch Trinkwasser oder unsachgemäße Lebensmittel vermeiden lassen. Mitarbeitende, die informiert reisen, sind seltener betroffen und schneller wieder einsatzfähig.
Unterstützung bei Symptomen während der Reise
Treten während der Dienstreise gesundheitliche Beschwerden auf, kann eine gute reisemedizinische Vorbereitung helfen, frühzeitig gegenzusteuern. Beispielsweise ermöglicht eine Stand-by-Medikation bei Reisedurchfall ein schnelles Handeln. Auch die Fernberatung durch betriebsärztliches Personal kann zur raschen Einschätzung beitragen – etwa bei der Unterscheidung zwischen harmlosen Symptomen und ernsteren Erkrankungen wie Malaria.
Nachsorge und Erkennung von Folgeerkrankungen
Nach der Rückkehr ermöglicht die Reisemedizin eine gezielte Nachsorge. Eventuelle Infektionen oder psychosoziale Belastungen (z. B. nach Aufenthalten in Krisengebieten) können frühzeitig erkannt und behandelt werden. So wird verhindert, dass Folgeerkrankungen unentdeckt bleiben und zu längeren Ausfallzeiten führen.
Wirtschaftlicher Nutzen für das Unternehmen
Eine systematische reisemedizinische Betreuung reduziert die krankheitsbedingten Fehlzeiten deutlich. Studien zeigen: Gut vorbereitete Geschäftsreisende sind seltener krank, leistungsfähiger und können nach der Reise schneller wieder voll einsatzbereit arbeiten. Auch teure Rücktransporte, Behandlungsaufenthalte oder Projektverzögerungen lassen sich so vermeiden.
Fazit: Die Reisemedizin ist ein wirksames Instrument zur Reduktion von Ausfallzeiten. Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeitenden und sichert gleichzeitig die betriebliche Kontinuität – ein entscheidender Beitrag für das Gesundheitsmanagement im internationalen Geschäftsalltag.
Die Reisemedizin ist ein zentraler Bestandteil des Reiserisikomanagements in Unternehmen.
Bei der systematischen Risikoanalyse von Geschäftsreisen werden neben sicherheitsrelevanten und politischen Aspekten auch gesundheitliche Risiken bewertet – hier übernimmt die Reisemedizin eine Schlüsselrolle.
Gesundheitsrisiken systematisch analysieren
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für eine Dienstreise analysiert eine reisemedizinisch qualifizierte Fachperson das gesundheitliche Risiko im Zielland. Dabei werden unter anderem folgende Fragen geklärt:
Welche Infektionskrankheiten treten aktuell oder gehäuft auf?
Gibt es bekannte Ausbrüche (z. B. Dengue, Zika, COVID-19)?
Wie ist die medizinische Versorgung vor Ort?
Welche klimatischen Bedingungen herrschen (Hitze, Höhe, Luftfeuchtigkeit)?
Welche Umweltfaktoren oder Umweltrisiken bestehen (z. B. Luftqualität, Wasserqualität, giftige Tiere)?
Gibt es besondere Risiken aufgrund individueller Vorerkrankungen der reisenden Person?
Die Reisemedizin erstellt auf dieser Basis ein Gesundheitsrisiko-Profil der Reise, das Teil der umfassenden Risikoanalyse wird.
Entscheidungshilfe für Unternehmen
Diese Analyse ermöglicht fundierte Entscheidungen: Sollten bestimmte Schutzmaßnahmen ergriffen oder Reisezeiten angepasst werden? Gibt es medizinische Gründe, die gegen eine Entsendung sprechen? Die Reisemedizin liefert konkrete Empfehlungen – zum Beispiel zur Einnahme von Malariamedikamenten, dem Mitführen einer Notfallmedikation oder zum Tragen von Schutzkleidung. Dadurch können Gesundheitsrisiken deutlich reduziert werden.
Bestandteil des Travel Risk Management
In vielen Organisationen ist die medizinische Risikoeinschätzung Bestandteil eines formalen Reiserisikobewertungsprozesses. Geschäftsreisen werden je nach Gefahrenlage in Kategorien wie „niedrig“, „mittel“ oder „hoch“ eingestuft – auch im Hinblick auf Gesundheit. Die Einschätzung der Reisemedizin fließt direkt in diese Bewertung ein. Beispiel: Reist eine Person mit Vorerkrankung in große Höhen, kann die Empfehlung lauten, eine vorherige medizinische Untersuchung durchzuführen oder alternative Reiserouten zu wählen.
Notfallvorsorge und Prävention
Die Reisemedizin ist auch bei der Entwicklung von Notfallplänen beteiligt: Was ist im Krankheitsfall zu tun? Welche medizinischen Einrichtungen stehen zur Verfügung? Wie läuft eine mögliche Evakuierung ab? Solche Fragen werden im Vorfeld geklärt und bewertet. So wird sichergestellt, dass im Ernstfall sofort gehandelt werden kann.
Fazit: Die Reisemedizin trägt wesentlich dazu bei, Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, wirksam vorzubeugen und Risiken in der Reiseplanung realistisch einzuschätzen. Damit ist sie ein unverzichtbarer Bestandteil jeder fundierten Geschäftsreise-Risikoanalyse.
Der gesetzliche Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt auch auf Dienstreisen im Ausland.
Die Reisemedizin unterstützt Unternehmen dabei, ihre Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Vorgaben der Unfallversicherungsträger zu erfüllen.
Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
§ 3 ArbSchG verpflichtet Arbeitgebende, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit kontinuierlich zu gewährleisten. Für Auslandsreisen bedeutet das: Es ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, die auch gesundheitliche Risiken am Reiseziel berücksichtigt. Die Reisemedizin liefert dafür fundierte Informationen – etwa zu Infektionsrisiken, Klimaextremen oder medizinischer Versorgung – und schlägt entsprechende Schutzmaßnahmen vor.
Pflicht- und Angebotsvorsorge gemäß ArbMedVV
Laut ArbMedVV sind bei Tätigkeiten in tropischen und subtropischen Regionen besondere arbeitsmedizinische Vorsorgen vorgeschrieben. Die sogenannte Vorsorgeuntersuchung G35 („Auslandsaufenthalt unter besonderen klimatischen Belastungen“) wird durch speziell qualifizierte Arbeitsmediziner:innen durchgeführt. Die Reisemedizin organisiert diese Untersuchungen und dokumentiert die Ergebnisse – auch bei erforderlichen Nachuntersuchungen nach der Rückkehr.
Dokumentation und Unterweisung
Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine lückenlose Dokumentation (§ 6) und regelmäßige Unterweisungen (§ 12). Die Reisemedizin erstellt für jede reisende Person einen Nachweis über Beratung, Impfungen und Maßnahmen. Diese Unterlagen dienen bei Bedarf als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträgern. Die Beratung durch die reisemedizinische Fachkraft kann gleichzeitig als rechtskonforme Unterweisung gelten.
Unterstützung bei der Umsetzung der DGUV-Vorschriften
Auch nach dem Sozialgesetzbuch VII (§ 21 SGB VII) und den DGUV-Vorschriften müssen Unternehmen bei Auslandsreisen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten treffen. Die Reisemedizin hilft, Erkrankungen frühzeitig vorzubeugen oder im Ernstfall die medizinische Kausalität nachzuweisen. Eine lückenlose Vorsorgedokumentation kann entscheidend sein, etwa zur Anerkennung einer Berufskrankheit.
Berücksichtigung länderspezifischer Vorgaben
In einigen Ländern sind bestimmte Gesundheitsnachweise für die Einreise vorgeschrieben – etwa eine Gelbfieberimpfung oder ein aktueller COVID-19-Impfnachweis. Die Reisemedizin stellt sicher, dass alle gesetzlichen und länderspezifischen Anforderungen erfüllt sind und unterstützt somit auch die rechtssichere Reiseplanung.
Fazit: Die Reisemedizin gewährleistet, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz auch bei Auslandseinsätzen zuverlässig erfüllen. Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeitenden, reduziert rechtliche Risiken und unterstützt ein verantwortungsvolles internationales Reisesicherheitsmanagement.
Bei bestimmten Auslandsdienstreisen sind arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen vorgeschrieben, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
Insbesondere bei Einsätzen in Regionen mit ungewohntem Klima oder erhöhten Infektionsrisiken – etwa in Tropen, Subtropen, Wüsten oder Hochgebirgen – ist eine solche Vorsorge verpflichtend.
G35-Untersuchung – Tropentauglichkeit prüfen
Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie der Grundsatz G35 der DGUV. Die sogenannte Tropentauglichkeitsuntersuchung muss vor Aufnahme der Tätigkeit im Ausland erfolgen, wenn das Reiseziel klimatisch oder gesundheitlich stark vom mitteleuropäischen Standard abweicht. Dazu zählen beispielsweise:
feucht-heiße Tropenregionen
Wüsten- oder Hochgebirgsklima
Polarregionen
Ziel ist es, die gesundheitliche Eignung für den Einsatz festzustellen. Die Untersuchung umfasst:
eine ausführliche Anamnese
die körperliche Untersuchung
die Beurteilung bestehender Vorerkrankungen (z. B. Asthma, Diabetes)
den Impfstatus
die allgemeine Belastbarkeit
Ein wichtiger Bestandteil ist die ärztliche Beratung durch tropenmedizinisch geschulte Fachärzt:innen. Hier erhalten Mitarbeitende Informationen zu Gesundheitsrisiken am Zielort, notwendigen Impfungen und empfohlenen Prophylaxen (z. B. Malariaprophylaxe). Impfungen können in der Regel direkt im Rahmen der Vorsorge erfolgen.
Gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber und Mitarbeitende
Die G35-Vorsorge ist verpflichtend: Arbeitgebende müssen sie organisieren und finanzieren. Mitarbeitende sind verpflichtet, daran teilzunehmen, sofern sie in Risikogebiete entsendet werden. Ohne die Feststellung der Tropentauglichkeit sollte keine Reise angetreten werden.
Auch Nachuntersuchungen sind vorgesehen – abhängig vom Einsatzort und der Dauer:
bei fortlaufenden Auslandseinsätzen spätestens alle 24 bis 36 Monate
bei wiederholten kurzen Aufenthalten ab insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr
So wird die gesundheitliche Eignung dauerhaft sichergestellt.
Für weniger riskante Reisen: Beratung empfohlen
Für kürzere Einsätze in Regionen mit geringem Gesundheitsrisiko besteht keine Pflicht zur G35-Untersuchung. Dennoch ist es empfehlenswert, vor jeder Fernreise eine reisemedizinische Beratung durchzuführen. Diese freiwillige Beratung gibt Aufschluss über nötige Impfungen, sinnvolle Vorsorgemaßnahmen und richtiges Verhalten im Zielgebiet – eine Best Practice zur Gesundheitsprävention.
Fazit: Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G35 ist verpflichtend bei Auslandsreisen mit besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen. Arbeitgebende tragen die Verantwortung für Organisation und Kosten. Mitarbeitende profitieren von einem umfassenden Schutz – und Unternehmen sichern sich rechtlich ab.
Reisemedizinische Betreuung endet nicht mit der Abreise – sie umfasst auch die medizinische Unterstützung während und nach der Dienstreise.
Arbeitgeber können gemeinsam mit reisemedizinischen Fachkräften sicherstellen, dass Mitarbeitende vor, während und nach der Reise bestmöglich versorgt sind.
Während der Reise: Notfallmanagement und Begleitung
Bereits vor Abreise erhalten Mitarbeitende Verhaltensempfehlungen, um gesund zu bleiben. Trotzdem können Notfälle auftreten – deshalb ist ein vorausschauendes Notfallkonzept wichtig. Reisemedizinische Dienste helfen beim Aufbau eines internationalen Versorgungsnetzes:
Adressen qualifizierter Ärzt:innen oder Kliniken im Zielland
Notfallnummern und -karten
Kooperationen mit medizinischen Assistance-Diensten (z. B. International SOS)
Diese Dienste bieten 24/7-Hotlines, die im Krankheitsfall Unterstützung leisten – etwa durch:
Organisation der Behandlung vor Ort
Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Koordination eines medizinischen Rücktransports, falls erforderlich
Auch im Unternehmen sollte eine interne Ansprechperson definiert sein – z. B. in HR oder Reisemanagement –, die im Ernstfall erreichbar ist. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin bleibt im Hintergrund ansprechbar (per E-Mail oder Telefon), um medizinische Einschätzungen zu geben – z. B. zur Nutzung von Mitteln aus der Reiseapotheke oder zur Entscheidung über eine Reiseunterbrechung.
Wichtig: Unternehmen sollten klar regeln, dass Mitarbeitende bei Krankheitssymptomen sofort Meldung machen dürfen – und dass eine medizinisch begründete Rückreise jederzeit möglich ist.
Nach der Rückkehr: Nachsorge und medizinische Auswertung
Nach Aufenthalten in Risikogebieten empfiehlt sich eine ärztliche Nachuntersuchung. Ziel ist es, gesundheitliche Spätfolgen zu erkennen und zu behandeln. Je nach Reisegebiet und Verlauf gehören dazu:
Kontrolluntersuchungen
Bluttests auf Malariaerreger
Stuhluntersuchungen auf Parasiten
Impfauffrischungen
Bei Erkrankungen während der Reise – etwa Dengue, Malaria oder Infektionen – wird die medizinische Weiterbehandlung koordiniert. Betriebsärzt:innen arbeiten dabei mit Tropen- oder Infektionsmediziner:innen zusammen. So wird der Genesungsprozess lückenlos begleitet.
Auch psychische Belastungen (z. B. durch Jetlag, Stress oder Isolation) können Thema der Nachsorge sein. Arbeitgeber sollten entsprechende Unterstützungsangebote bereitstellen.
Zusätzlich bietet die Nachbetreuung eine wertvolle Rückmeldung: Was ist gut gelaufen? Wo bestehen Verbesserungsmöglichkeiten? Diese Erkenntnisse fließen ins Reiserisikomanagement ein und helfen, zukünftige Einsätze sicherer zu gestalten.
Fazit: Die reisemedizinische Betreuung während und nach Dienstreisen schafft Sicherheit für Unternehmen und Mitarbeitende. Mit vorbereitetem Notfallplan, erreichbaren Ärzt:innen und gezielter Nachsorge lassen sich gesundheitliche Risiken wirksam minimieren – für eine sichere Rückkehr und dauerhafte Gesundheit.
Arbeitgebende sollten ihren Mitarbeitenden alle erforderlichen Schutzimpfungen ermöglichen, die im Rahmen beruflich bedingter Auslandsreisen empfohlen oder vorgeschrieben sind.
Welche Impfungen konkret notwendig sind, hängt vom Reiseziel, der Aufenthaltsdauer und der Tätigkeit ab.
Grundsätzlich gilt: Standard- sowie empfohlene Reiseimpfungen sollten rechtzeitig vor der Abreise geprüft, aufgefrischt oder neu verabreicht werden.
Basisimpfungen
Vor jeder Reise sollte sichergestellt werden, dass der Grundimpfschutz aktuell ist. Dazu zählen Impfungen gegen:
Tetanus
Diphtherie
Pertussis (Keuchhusten)
Polio
Masern, Mumps, Röteln
ggf. Varizellen
Diese Impfungen schützen vor weltweit verbreiteten Krankheiten mit potenziell schwerem Verlauf und bilden die Grundlage für den erweiterten Impfschutz.
Hepatitis A und B
Hepatitis A wird durch kontaminierte Lebensmittel und Wasser übertragen und ist in vielen Reiseländern verbreitet. Die Impfung wird für nahezu alle Auslandsreisen außerhalb Europas empfohlen. Hepatitis B wird durch Blut und Körperflüssigkeiten übertragen. Besonders bei Langzeitaufenthalten oder medizinischen Einsätzen sollte die Impfung erfolgen. Viele Personen in Deutschland sind bereits im Kindesalter geimpft – eine Überprüfung ist dennoch ratsam.
Typhus und Cholera
Typhus ist in Regionen mit unzureichender Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene verbreitet. Eine Impfung (Injektion oder Schluckimpfung) ist vor allem bei längeren Aufenthalten in Asien, Afrika oder Lateinamerika sinnvoll. Die Cholera-Impfung wird in der Regel nur in Ausnahmesituationen benötigt, etwa bei Einsätzen in Katastrophengebieten. Eine individuelle Beratung ist hier entscheidend.
Gelbfieber
In vielen Ländern Afrikas und Südamerikas ist die Gelbfieberimpfung gesetzlich vorgeschrieben. Die Impfung darf nur an autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden. Ein gültiger Impfnachweis (gelber Impfpass) ist Voraussetzung für die Einreise in bestimmte Staaten. Der Schutz ist in der Regel lebenslang.
Malariaprophylaxe
Da es derzeit keinen flächendeckenden Impfschutz gegen Malaria gibt, ist die medikamentöse Prophylaxe umso wichtiger. Je nach Risikogebiet wird eine vorbeugende Einnahme von Malariamitteln oder eine Stand-by-Medikation empfohlen. Arbeitgeber sollten diese Präparate zur Verfügung stellen und auch für ergänzende Maßnahmen wie Insektenschutzmittel und Moskitonetze sorgen.
Tollwut
In vielen Regionen Asiens und Afrikas besteht ein erhöhtes Risiko durch streunende Tiere. Eine präventive Tollwutimpfung ist für längere Aufenthalte, ländliche Gebiete oder Tätigkeiten mit Tierkontakt empfehlenswert. Da mehrere Impfdosen notwendig sind, sollte frühzeitig geplant werden.
Japanische Enzephalitis
Diese seltene, aber schwere Erkrankung tritt in ländlichen Gebieten Asiens auf. Für längere Aufenthalte in Risikogebieten, vor allem während der Regenzeit, wird die Impfung empfohlen.
Meningokokken-Meningitis
Bei Reisen in bestimmte afrikanische Länder (sog. „Meningitisgürtel“) sowie für Pilgerreisen nach Saudi-Arabien (z. B. Hadsch) ist die Meningokokken-Impfung vorgeschrieben oder dringend angeraten. Der ACWY-Impfstoff wird in diesen Fällen empfohlen.
COVID-19 und Grippe
Ein aktueller COVID-19-Impfschutz kann weiterhin Einreiseerleichterungen bieten und schützt vor schweren Verläufen. Auch die jährliche Grippeimpfung ist für Geschäftsreisende sinnvoll, da sie das Ansteckungsrisiko bei häufigem Kontakt mit vielen Menschen reduziert.
Weitere individuelle Impfungen
Je nach Zielregion können auch Impfungen gegen FSME (bei Reisen in Zeckengebiete), Dengue-Fieber oder berufsspezifische Risiken erforderlich sein. Eine individuelle Beratung durch eine betriebsärztliche oder reisemedizinische Fachkraft ist unverzichtbar.
Wichtig: Die Kosten für alle medizinisch empfohlenen Impfungen im Rahmen dienstlicher Reisen trägt der Arbeitgeber. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese in der Regel nicht für berufliche Auslandsreisen.
Fazit: Ein umfassender Impfschutz ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsvorsorge für reisende Mitarbeitende. Arbeitgeber, die diesen Schutz aktiv organisieren und finanzieren, tragen zur Sicherheit, Gesundheit und Einsatzfähigkeit ihres Teams bei – und vermeiden krankheitsbedingte Ausfallzeiten.
Bei längeren Auslandsentsendungen – also Einsätzen über mehrere Monate oder Jahre – steigen die Anforderungen an die reisemedizinische Betreuung deutlich.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorge (G35) vor Abreise sind zusätzliche Maßnahmen empfehlenswert oder betrieblich verpflichtend, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Pflichtvorsorge vor Entsendung
Unabhängig von der Aufenthaltsdauer gilt: Bei Einsätzen in Tropen, Subtropen oder vergleichbaren Risikoregionen ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G35 gesetzlich verpflichtend. Diese Untersuchung umfasst:
Anamnese und körperliche Untersuchung
Bewertung chronischer Erkrankungen
Impfberatung und Einleitung notwendiger Impfungen
Empfehlungen zu Prophylaxen (z. B. Malaria)
Ohne die Bescheinigung der Reisefähigkeit sollte kein langfristiger Auslandseinsatz erfolgen.
Erweiterte reisemedizinische Vorbereitung
Längere Entsendungen erfordern eine intensivere Vorbereitung als Kurzreisen. Dazu gehören:
Management chronischer Erkrankungen (z. B. Insulinversorgung, Blutdrucktherapie)
Vollständige Impfserien, ggf. mit mehreren Terminen über Wochen hinweg
Individuell abgestimmte Reiseapotheke mit ausreichender Medikation
Vorsorgemaßnahmen gegen häufige Gesundheitsrisiken (z. B. Durchfallerkrankungen, Mückenstiche)
Diese Beratungen sind zwar nicht immer gesetzlich verpflichtend, gelten aber als unternehmensseitige Sorgfaltspflicht und als medizinisch sinnvoll.
Psychosoziale Aspekte und interkulturelle Vorbereitung
Bei Langzeitaufenthalten sollte auch die psychische Belastbarkeit berücksichtigt werden. Empfehlungen umfassen:
Interkulturelle Trainings
Informationen zur sozialen und medizinischen Infrastruktur vor Ort
Beratung zu Stressbewältigung, Isolation und unbekannten Krankheitsbildern
Diese Maßnahmen sind Teil einer ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge und stärken die Anpassungsfähigkeit im Ausland.
Nachsorge und Wiedereingliederung
Nach Rückkehr aus Langzeitaufenthalten – insbesondere aus Tropenregionen – ist eine Nachuntersuchung dringend angeraten. Je nach Einsatzland kann diese auch verpflichtend sein (z. B. innerhalb von 24–36 Monaten nach ArbMedVV). Inhalte sind:
Überprüfung auf Infektionen oder Spätfolgen
Evaluation psychischer Belastungen
Impfauffrischungen oder Laborkontrollen
Im Rahmen des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements sollte ein ärztliches Nachgespräch stattfinden, um den Gesundheitszustand zu erfassen und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.
Wiederholte Kurzaufenthalte – kumulierte Risiken
Auch wer mehrmals pro Jahr für einige Wochen ins Ausland reist, kann unter die Vorsorgepflicht fallen – insbesondere wenn sich die Aufenthalte auf über drei Monate pro Jahr summieren. In solchen Fällen ist bereits vor dem ersten Einsatz eine G35-Untersuchung erforderlich. Diese Regel verhindert, dass gesundheitliche Risiken durch wiederholte Kurzreisen unterschätzt werden.
Fazit: Bei längeren Auslandsaufenthalten ist die G35-Pflichtvorsorge verbindlich, ergänzt durch eine umfassende reisemedizinische und psychosoziale Betreuung. Arbeitgeber sollten diese Anforderungen nicht nur formal erfüllen, sondern aktiv gestalten – im Sinne eines nachhaltigen Gesundheitsschutzes.
Fazit: FAQ für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ist die Reisemedizin ein zentraler Baustein im betrieblichen Gesundheitsschutz. Durch gezielte Vorsorgemaßnahmen schützen sie ihre Beschäftigten wirksam – rechtssicher, fürsorglich und verantwortungsvoll.
FAQ für Mitarbeitende
Was müssen Arbeitnehmende bei dienstlichen Auslandsreisen beachten? Welche reisemedizinischen Vorsorgeleistungen stehen ihnen zu? Dieser Abschnitt liefert Antworten auf zentrale Fragen rund um Schutz, Impfungen und Vorbereitung.
Eine gute reisemedizinische Vorbereitung bewahrt Ihre Gesundheit – und verhindert, dass Ihre Reise durch vermeidbare Krankheiten beeinträchtigt wird.
Sie minimieren das Risiko, an Infektionen wie Hepatitis, Typhus oder Malaria zu erkranken, und vermeiden so krankheitsbedingte Ausfälle.
Auch rechtliche Aspekte spielen eine Rolle: Viele Länder verlangen für die Einreise bestimmte Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.
Die Reisemedizin sorgt dafür, dass Sie alle Vorgaben erfüllen.
Darüber hinaus schafft sie Sicherheit:
Sie erhalten praxisnahe Empfehlungen zum Verhalten vor Ort – von Trinkwasserhygiene bis zum Mückenschutz.
Das gibt Ihnen Orientierung und stärkt Ihr Vertrauen in die Reiseplanung. Arbeitgeber erfüllen mit der reisemedizinischen Vorsorge gleichzeitig ihre gesetzliche Fürsorgepflicht.
Mitarbeitende reisen besser geschützt, Unternehmen vermeiden Gesundheitsrisiken und sichern ihre Reisetätigkeit nachhaltig ab.
Fazit: Mit kompetenter reisemedizinischer Beratung starten Sie vorbereitet und gesund in Ihre Reise – zum Vorteil für alle Beteiligten.
Welche Impfungen für Ihre Reise sinnvoll oder notwendig sind, hängt vom Reiseziel, der Aufenthaltsdauer und Ihren individuellen Gesundheitsfaktoren ab.
Es gibt keine allgemeingültige Standardliste – Impfempfehlungen werden stets auf die jeweilige Region und Art der Reise abgestimmt.
Grundsätzlich sollte vor jeder Reise geprüft werden, ob Ihr Basis-Impfschutz aktuell ist. Dazu gehören zum Beispiel:
Tetanus
Diphtherie
Keuchhusten (Pertussis)
Polio (Kinderlähmung)
Masern-Mumps-Röteln (MMR)
Diese Standardimpfungen sind wichtig, da viele dieser Krankheiten in anderen Ländern weiterhin verbreitet sind.
Zusätzlich können – je nach Reiseziel – folgende Impfungen empfohlen werden:
Hepatitis A und B:
Hepatitis A wird meist durch kontaminierte Lebensmittel oder Wasser übertragen. Die Impfung wird für viele Reiseziele – besonders in tropischen und subtropischen Regionen – empfohlen.
Hepatitis B wird über Blut und Körperflüssigkeiten weitergegeben. Eine Impfung ist besonders bei Langzeitaufenthalten oder erhöhtem Risiko (z. B. im Gesundheitsbereich) sinnvoll.
Typhus:
Die Impfung schützt vor einer schweren Durchfallerkrankung und ist in Regionen mit mangelhafter Hygiene (v. a. in Asien, Afrika oder Lateinamerika) ratsam. Sie ist als Schluckimpfung oder Injektion verfügbar.
Gelbfieber:
In vielen Ländern Afrikas sowie Teilen Südamerikas ist eine Gelbfieber-Impfung vorgeschrieben oder dringend empfohlen. Sie darf nur in autorisierten Impfstellen durchgeführt und im internationalen Impfausweis dokumentiert werden.
Meningokokken-Meningitis:
Für Aufenthalte im sogenannten „Meningitisgürtel“ Afrikas oder für Pilgerreisen nach Saudi-Arabien (Hadsch/Umrah) ist eine Impfung gegen Meningokokken verpflichtend oder ratsam.
Tollwut (Rabies):
Bei Reisen mit möglichem Tierkontakt (z. B. Trekking, Aufenthalt auf dem Land, Arbeit mit Tieren) oder in Regionen mit eingeschränkter medizinischer Versorgung kann eine vorsorgliche Impfung lebensrettend sein. Sie erfolgt in der Regel in drei Dosen und sollte frühzeitig begonnen werden.
Japanische Enzephalitis:
Diese durch Mücken übertragene Erkrankung tritt in ländlichen Regionen Asiens auf. Eine Impfung wird bei längeren Aufenthalten oder Reisen zur Regenzeit empfohlen.
Cholera:
Für normale Urlaubsreisen ist die Cholera-Impfung selten nötig. In Ausnahmefällen – etwa bei humanitären Einsätzen, Katastrophengebieten oder speziellen Rucksackreisen – kann sie sinnvoll sein (als Schluckimpfung erhältlich).
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis):
Diese Impfung schützt vor einer durch Zecken übertragbaren Hirnhautentzündung und ist vor allem für Aktivitäten in bestimmten Regionen Europas und Asiens relevant – etwa bei Outdoor-Reisen nach Osteuropa oder Russland.
Grippe und COVID-19:
Auch „gewöhnliche“ Virusinfektionen wie Influenza oder COVID-19 können Ihre Reise erheblich beeinträchtigen. Ein aktueller Grippeimpfschutz (je nach Saison) sowie eine vollständige COVID-19-Immunisierung werden empfohlen.
Diese Liste ist nicht vollständig – je nach Reiseziel können weitere Impfungen notwendig sein, etwa gegen Dengue-Fieber, für das es inzwischen einen Impfstoff für besondere Risikogruppen gibt.
Wichtig ist:
Lassen Sie sich frühzeitig individuell beraten. Eine reisemedizinisch erfahrene Fachperson erstellt auf Basis Ihrer Reisepläne und Ihres Gesundheitsprofils einen passenden Impfplan.
Viele Reiseimpfungen sollten spätestens 10 bis 14 Tage vor Abreise abgeschlossen sein, damit sie ihre volle Schutzwirkung entfalten können.
Einige Impfungen – etwa gegen Tollwut oder Hepatitis B – benötigen mehrere Dosen über mehrere Wochen. Daher lohnt es sich, möglichst früh mit der Planung zu beginnen.
Ergänzend zur Impfung spielt auch die Malariavorsorge eine Rolle, wenn Sie in ein Malariagebiet reisen. Zwar gibt es keinen Impfstoff gegen Malaria, aber es stehen Medikamente zur Prophylaxe zur Verfügung. Diese müssen oft schon vor Reisebeginn eingenommen werden. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihnen das passende Präparat empfehlen und den Einnahmezeitpunkt erklären.
Auch andere Tropenkrankheiten ohne Impfmöglichkeit – wie Dengue-Fieber oder Zika – werden in der reisemedizinischen Beratung thematisiert. Hier stehen insbesondere Mückenschutz und Verhaltensregeln im Vordergrund.
Fazit: Die nötigen Reiseimpfungen hängen immer von Ihrer individuellen Reise ab. Informieren Sie sich frühzeitig – zum Beispiel auf den Seiten des Auswärtigen Amtes – und lassen Sie sich medizinisch beraten. So reisen Sie umfassend geschützt und mit gültigen Impfbescheinigungen.
Die genaue Zusammenstellung hängt vom Reiseziel, der Reisedauer, dem Klima und individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen ab.
Grundsätzlich empfohlen werden:
Schmerz- und Fiebermittel: z. B. Paracetamol oder Ibuprofen bei Kopf- oder Gliederschmerzen sowie Fieber.
Mittel gegen Durchfall und Übelkeit: Antidiarrhoika, Elektrolytpulver zur Rehydrierung, ggf. Präparate gegen Übelkeit oder Reisekrankheit.
Wundversorgung: Desinfektionsmittel, Pflaster (verschiedene Größen), sterile Kompressen, Verbandmaterial, Wund- und Heilsalbe.
Insekten- und Sonnenschutz: Mückenspray (Repellents), juckreizstillende Salbe gegen Stiche, Sonnenschutz mit hohem Lichtschutzfaktor, After-Sun-Pflege.
Individuelle Dauermedikation: Persönlich benötigte Arzneien (z. B. Insulin, Asthmaspray, Blutdruckmedikamente) in ausreichender Menge – plus ärztliche Bescheinigung für Zoll und Notfälle.
Zusätzliche Hilfsmittel: Fieberthermometer, Schere, Pinzette, Einmalhandschuhe, ggf. ärztlich verordnetes Stand-by-Antibiotikum.
Aufbewahrung und Transport
Die Reiseapotheke sollte:
kompakt, übersichtlich und gut zugänglich verpackt sein,
im Handgepäck mitgeführt werden,
bei temperaturempfindlichen Medikamenten (z. B. Insulin) gekühlt transportiert werden,
regelmäßig auf Haltbarkeit geprüft und vor der Reise aktualisiert werden.
Beratung durch Fachpersonal
Ihr Betriebsarzt oder eine reisemedizinische Fachkraft kann Sie individuell zur Ausstattung Ihrer Reiseapotheke beraten – abgestimmt auf das Zielgebiet und Ihre gesundheitliche Situation.
In Malariagebieten ist z. B. oft ein Notfallmedikament erforderlich, in Höhenlagen eher Sauerstoffhilfe oder Mittel gegen Höhenkrankheit.
Fazit: Eine gut vorbereitete Reiseapotheke gibt Sicherheit und ermöglicht Eigeninitiative bei leichten Beschwerden. Sie reduziert Abhängigkeit von fremder medizinischer Infrastruktur und beugt Ausfallzeiten vor – ein wichtiger Beitrag zur reisemedizinischen Gesamtvorsorge.
Idealerweise planen Sie eine reisemedizinische Beratung so früh wie möglich vor Ihrer Reise ein. Ein Vorlauf von etwa 6 bis 8 Wochen vor der Abreise ist empfehlenswert.
So bleibt genügend Zeit für alle notwendigen Impfungen und gegebenenfalls für Impfserien, die sich über mehrere Wochen erstrecken.
Einige Impfstoffe – etwa gegen Tollwut oder Hepatitis B – erfordern mehrere Dosen im Abstand von Wochen. Anschließend benötigt Ihr Körper nochmals Zeit, um einen vollständigen Impfschutz aufzubauen.
Auch für die Beschaffung von Malaria-Prophylaxe-Medikamenten oder speziellen Reiseutensilien ist ein zeitlicher Vorlauf sinnvoll.
Warum 6–8 Wochen?
Viele Impfstoffe bieten ihren optimalen Schutz erst 10 bis 14 Tage nach der Verabreichung. Wenn Sie sich also zwei Wochen vor Reisebeginn impfen lassen, ist der Schutz rechtzeitig vorhanden.
Bei komplexeren Reisen mit besonderen Gesundheitsrisiken – etwa einer mehrmonatigen Rucksacktour durch verschiedene Klimazonen – oder bei Personen mit Vorerkrankungen ist es sinnvoll, noch früher eine Beratung zu vereinbaren.
In solchen Fällen kann ein Vorlauf von mehreren Monaten erforderlich sein.
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Wer rechtzeitig plant, kann in Ruhe einen Impfplan erstellen, fehlende Impfungen nachholen und sich umfassend beraten lassen.
Auch bei kurzfristiger Reise sinnvoll
Selbst bei spontanen oder kurzfristigen Reisen lohnt sich eine reisemedizinische Beratung. Auch wenige Tage vor Abflug lassen sich noch wichtige Vorsorgemaßnahmen treffen – etwa eine kurzfristig mögliche Impfung, die Verschreibung notwendiger Medikamente (z. B. Stand-by-Antibiotikum bei Durchfall, Malariatabletten) und konkrete Verhaltenstipps.
Für Vielreisende und Geschäftsreisende
Geschäftsreisende mit häufigen Auslandsaufenthalten sowie Vielreisende sollten eine kontinuierliche reisemedizinische Betreuung in Betracht ziehen. So lässt sich bei jeder neuen Reise rechtzeitig prüfen, ob Auffrischimpfungen nötig sind oder neue Gesundheitsrisiken im Zielgebiet bestehen – etwa durch aktuelle Krankheitsausbrüche. Viele Unternehmen arbeiten mit Tropenmediziner:innen zusammen oder bieten feste Abläufe zur Vorsorge für ihre Mitarbeitenden an.
Wichtig: Sobald Ihre Reise feststeht, nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt zu Ihrer Hausarztpraxis oder einer tropenmedizinischen Einrichtung auf. So vermeiden Sie unnötige Gesundheitsrisiken.
Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft erfordern besondere Vorsicht. Beide Gruppen reagieren empfindlicher auf Gesundheitsrisiken. Zudem gelten Einschränkungen bei Impfungen und Medikamenten.
Reisen mit Kindern
Impfungen
Kinder sollten gemäß Impfkalender vollständig geimpft sein. Reiseimpfungen gelten grundsätzlich auch für Kinder, mit altersbedingten Ausnahmen: Die Gelbfieberimpfung ist erst ab 9 Monaten zugelassen, manche Impfstoffe (z. B. Typhus, Cholera) erst ab einem bestimmten Alter. Gegebenenfalls wird früher geimpft, z. B. Masern ab dem 9. Monat, mit späterer Nachimpfung.
Mückenschutz und Malariaprophylaxe
Kinder sind besonders anfällig für Malaria. Deshalb gelten strikte Mückenschutzmaßnahmen: lange Kleidung, Moskitonetze, geeignete Repellents (z. B. DEET ab 2 Monaten in maximal 30 % Konzentration). Zur medikamentösen Prophylaxe gibt es kindgerechte Dosierungen – nach Körpergewicht angepasst.
Hygiene und Ernährung
Babys benötigen sterilisiertes Wasser, z. B. für Fläschchen. Kein rohes Obst oder Gemüse, häufiges Händewaschen. Stillen ist empfehlenswert – Muttermilch ist hygienisch sicher. Vertraute Nahrung sollte mitgenommen werden.
Reiseapotheke
In die Reiseapotheke gehören: Fiebermittel (Saft/Zäpfchen), Elektrolytlösung, kindgerechte Mittel gegen Übelkeit, Antihistaminikum, Pflaster, Desinfektion, Fieberthermometer, ggf. Nasensauger. Lassen Sie sich individuell beraten.
Klima- und Sonnenschutz
Kinderhaut braucht hohen Schutz (LSF 50+). Babys nicht direkter Sonne aussetzen. UV-Kleidung, Kopfbedeckung, viel Flüssigkeit und schattige Aufenthalte sind essenziell.
Reiseroute und Belastung
Reisen mit Kindern sollten langsamer verlaufen – mit Pausen, wenigen Ortswechseln und kindgerechtem Programm. Für Flüge: Beschäftigungsmaterial, Kuscheldecke, evtl. Kindersitz einplanen.
Medizinische Versorgung
Vorab Adressen von Kinderärzt:innen und Kliniken im Zielgebiet notieren. Auslandsversicherung nicht vergessen.
Reisen während der Schwangerschaft
Reisezeitpunkt
Das zweite Trimester (4.–6. Monat) gilt als ideal für Reisen. Ab der 36. Woche erlauben viele Airlines Flüge nur mit Attest.
Impfungen
Totimpfstoffe (z. B. Tetanus, Hepatitis, Grippe) sind erlaubt. Lebendimpfstoffe (z. B. Masern, Gelbfieber) sollten vermieden werden. Reisen in Gelbfiebergebiete möglichst auslassen.
Malaria und Infektionsrisiken
Malariagebiete sollten gemieden werden. Falls unvermeidbar: abgestimmte Prophylaxe (z. B. Mefloquin im 2./3. Trimester) und intensiver Mückenschutz. Auch Zika-Risiko beachten.
Reiseapotheke
Nur Medikamente mit ärztlicher Freigabe verwenden – z. B. Paracetamol, Elektrolyte, geeignete Mittel gegen Übelkeit. Keine Selbstmedikation. Desinfektionsmittel und Sonnenschutzprodukte sollten schwangerschaftsverträglich sein.
Flugreisen und Thromboseprävention
Bewegung im Flugzeug, viel trinken, ggf. Kompressionsstrümpfe oder Heparin bei Risikofaktoren. Attest ggf. erforderlich.
Aktivitäten und Höhenlagen
Keine riskanten Sportarten. Keine Höhen über 3.000 m. Auf Signale des Körpers achten und bei Beschwerden pausieren.
Gesundheitsversorgung und Versicherung
Adressen gynäkologischer Einrichtungen recherchieren. Mutterpass mitführen (auch als Kopie). Versicherungsschutz prüfen (z. B. Rückholung bei Komplikationen).
Ernährung und Hygiene
Keine rohen tierischen Produkte. Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten. Keine ungeprüften Medikamente oder Kräuterprodukte annehmen.
Fazit: Kinder und Schwangere benötigen besondere reisemedizinische Betreuung. Mit vorausschauender Planung, Beratung und Vorsichtsmaßnahmen sind Reisen in beiden Lebensphasen möglich – sicher und gut begleitet.
Sport- und Abenteuerreisen – etwa zum Tauchen, Wandern, Klettern oder Bergsteigen – stellen besondere Anforderungen an Ihre Gesundheit.
Die Reisemedizin hilft Ihnen dabei, sich optimal auf diese Aktivitäten vorzubereiten und gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Tipp: Nutzen Sie die reisemedizinische Beratung frühzeitig – idealerweise einige Wochen vor Reisebeginn. So bleibt genug Zeit für alle notwendigen Impfungen, Vorbereitungen und Fragen. Ihre Gesundheit reist mit.
1. Medizinischer Fitness-Check
Vor intensiven körperlichen Aktivitäten (z. B. Höhenexpeditionen oder Tauchreisen) kann ein Gesundheitscheck sinnvoll sein. Bei Bedarf empfiehlt Ihnen die reisemedizinische Fachperson eine spezielle Untersuchung – etwa zur Tauchtauglichkeit, Lungenfunktion oder Kreislaufbelastung. So können Vorerkrankungen rechtzeitig erkannt und die Reisefähigkeit beurteilt werden.
2. Beratung zur Höhenanpassung
Bei Reisen über 2.500 Meter besteht ein erhöhtes Risiko für Höhenkrankheit (Kopfschmerzen, Übelkeit, Schlafstörungen). Die Reisemedizin erläutert Ihnen, wie Sie sich sicher akklimatisieren: mit langsamem Aufstieg, regelmäßigen Pausen und gegebenenfalls Ruhe- oder Zwischentagen. Bei Bedarf wird die Einnahme von Medikamenten wie Acetazolamid (zur Vorbeugung) besprochen. Auch der Umgang mit Notfallsituationen wird thematisiert.
3. Impfungen und Infektionsschutz bei sportlichen Aktivitäten
Je nach Reiseziel und Aktivität empfiehlt die Reisemedizin besondere Schutzmaßnahmen – z. B. einen aktuellen Tetanusschutz bei Trekkingtouren oder einen Tollwutimpfschutz bei Tierkontakt. Auch die Mitnahme von Wunddesinfektionsmitteln und Verbandsmaterial wird empfohlen, insbesondere bei Wassersportarten oder Wanderungen in abgelegenen Gebieten.
4. Unfallprävention und Versicherungsschutz
Bei Sport- und Höhenreisen ist das Risiko für Verletzungen erhöht. Die Beratung gibt Hinweise zur Vorbeugung – etwa zum Tragen von Helmen, stabilem Schuhwerk oder Augenschutz im Schnee. Zudem wird auf eine passende Auslandskrankenversicherung hingewiesen, die Bergungskosten oder Tauchunfälle abdeckt. Auch Informationen zur medizinischen Infrastruktur im Reiseland fließen in die Planung ein.
5. Spezielle Ausrüstung und Notfallausstattung
Die Reisemedizin unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Ausrüstung: von Steigeisen und Klettergurten über Notfallmedikamente bis zu Kommunikationsmitteln wie Notrufsendern bei Expeditionen. Auch Tipps zur körperlichen Vorbereitung – etwa Höhentraining oder Belastungsanpassung – gehören zur Beratung.
6. Regeneration und Nachsorge
Nach anspruchsvollen Aktivitäten ist Regeneration wichtig. Die Reisemedizin informiert, worauf Sie nach der Rückkehr achten sollten – z. B. bei Symptomen nach einem Tauchgang oder längeren Höhenaufenthalt. Bei Bedarf wird eine Nachkontrolle empfohlen.
Fazit: Die Reisemedizin begleitet Sie auch bei sportlich oder klimatisch anspruchsvollen Reisen – von der Vorbereitung über Ausrüstung und Versicherung bis hin zur Nachsorge. So stellen Sie sicher, dass Ihre Reise gesund und gut abgesichert verläuft.
Fazit: FAQ für Mitarbeitende
Mitarbeitende profitieren von der Reisemedizin durch eine bessere Vorbereitung, gezielte Impfungen und individuelle Beratung. So lassen sich Gesundheitsrisiken im Ausland reduzieren und der Schutz auf Reisen verbessern.