Was gilt beim Arbeiten im Homeoffice? Hier finden Arbeitgeber und Mitarbeitende rechtssichere, einfach erklärte und praxisnahe Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz, Ausstattung und Pflichten im Homeoffice.
Homeoffice
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Allgemeine FAQ
Was bedeutet Homeoffice – rechtlich, organisatorisch und gesundheitlich? Hier finden Sie verständliche Grundlagen, Definitionen und Regelungen rund um das Arbeiten von zu Hause. Ideal für alle, die sich einen ersten Überblick verschaffen möchten.
Homeoffice bezeichnet das Arbeiten von zu Hause aus – ganz oder teilweise. Dabei gelten bestimmte rechtliche, organisatorische und ergonomische Anforderungen, um Sicherheit und Gesundheit auch außerhalb des Betriebs zu gewährleisten.
Definition: Homeoffice
Der Begriff „Homeoffice“ beschreibt eine Arbeitsform, bei der Beschäftigte ihre beruflichen Aufgaben ganz oder teilweise von zu Hause aus erledigen – in der Regel unter Nutzung digitaler Arbeitsmittel. Dabei kann es sich um:
regelmäßiges Arbeiten zu Hause (z. B. an festen Tagen),
gelegentliches mobiles Arbeiten (z. B. bei Bedarf oder in Ausnahmesituationen),
oder dauerhafte Telearbeit mit fest vereinbartem Heimarbeitsplatz handeln.
Der Begriff wird oft synonym mit „mobiler Arbeit“ oder „Telearbeit“ verwendet, unterscheidet sich jedoch rechtlich und organisatorisch je nach Ausgestaltung.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Homeoffice ist in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtend, sondern basiert auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Beschäftigten. Dabei sind u. a. folgende Aspekte zu beachten:
Arbeitsschutzgesetz gilt auch im Homeoffice,
Gefährdungsbeurteilungen müssen angepasst werden,
Arbeitszeitregelungen und Pausenvorgaben bleiben gültig,
bei Telearbeit ist die Einrichtung des Heimarbeitsplatzes durch den Arbeitgeber verpflichtend.
Wichtig ist: Auch im Homeoffice trägt der Arbeitgeber Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit.
Ergonomie und Gesundheit im Homeoffice
Die BAuA weist darauf hin, dass bei Homeoffice-Arbeitsplätzen ergonomische Aspekte besonders beachtet werden sollten:
höhenverstellbarer Tisch und geeigneter Stuhl,
ausreichende Beleuchtung,
bewegungsfördernde Arbeitsweise,
klare Trennung von Arbeits- und Ruhezeiten.
So lassen sich Fehlhaltungen, Belastungen und Stress reduzieren.
Chancen und Herausforderungen
Homeoffice kann viele Vorteile bringen:
mehr Flexibilität und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
weniger Pendelzeit,
eigenverantwortliches Arbeiten.
Gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen:
soziale Isolation,
unscharfe Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit,
fehlende ergonomische Ausstattung.
Hier ist eine klare Regelung im Unternehmen und ein bewusstes Selbstmanagement entscheidend.
Fazit
Homeoffice bedeutet mehr als nur Arbeiten von zu Hause: Es erfordert klare Absprachen, passende Ausstattung und Rücksicht auf Gesundheit. Richtig gestaltet, kann Homeoffice zu mehr Flexibilität und Zufriedenheit beitragen – ohne den Arbeitsschutz zu vernachlässigen.
Homeoffice und mobiles Arbeiten ermöglichen das ortsunabhängige Arbeiten außerhalb des Unternehmens. Dennoch unterscheiden sie sich deutlich in rechtlicher, organisatorischer und praktischer Hinsicht – insbesondere bei Ausstattung, Arbeitsschutz und Flexibilität.
Homeoffice: Arbeiten am festen Platz zu Hause
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Homeoffice oft mit dem Arbeiten von zu Hause gleichgesetzt. In der engeren, rechtlichen Bedeutung handelt es sich dabei meist um sogenannte Telearbeit – eine klar geregelte Form des häuslichen Arbeitens.
Typisch für Telearbeit ist:
Die Arbeit findet dauerhaft an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung statt.
Es gibt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Beschäftigtem.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, technische Ausstattung und Mobiliar bereitzustellen – etwa einen Bürostuhl, Schreibtisch und IT-Geräte.
Es gelten besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz, insbesondere die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und die Beachtung ergonomischer Standards.
Telearbeit – und damit auch Homeoffice im engeren Sinne – ist durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt und unterliegt festen Rahmenbedingungen.
Mobiles Arbeiten: Flexibilität ohne festen Arbeitsort
Mobiles Arbeiten meint das ortsungebundene Arbeiten, das nicht an einen bestimmten Platz gebunden ist. Beschäftigte arbeiten dabei beispielsweise im Zug, im Hotel, in einem Coworking Space – oder auch zu Hause, ohne formale Vereinbarung.
Charakteristisch für mobiles Arbeiten ist:
Es gibt keinen fest eingerichteten Heimarbeitsplatz, sondern wechselnde Einsatzorte.
Die Arbeit erfolgt flexibel und bedarfsorientiert – häufig auf Grundlage betrieblicher Regelungen, aber ohne gesetzlich geregelte Definition.
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Möbel oder Technik zur Verfügung zu stellen.
Es besteht mehr Eigenverantwortung bei der Gestaltung von Arbeitszeit, Pausen und Ergonomie.
Auch wenn mobiles Arbeiten nicht explizit geregelt ist, gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrechts.
Zusammengefasst: klare Unterschiede in Struktur und Verantwortung
Während Homeoffice (bzw. Telearbeit) an einen festen Ort gebunden ist und eine klar geregelte Vereinbarung sowie Ausstattungspflichten mit sich bringt, ist mobiles Arbeiten deutlich flexibler, aber auch weniger strukturiert. Beschäftigte sind stärker selbst verantwortlich für ergonomische Bedingungen, Zeiteinteilung und Datenschutz.
Fazit
Homeoffice im Sinne der Telearbeit ist rechtlich geregelt, an einen festen Ort gebunden und mit Pflichten für den Arbeitgeber verbunden – etwa bei Ausstattung und Arbeitsschutz. Mobiles Arbeiten ist deutlich freier, bietet mehr Flexibilität, erfordert aber auch mehr Eigenverantwortung. Beide Formen ermöglichen ortsunabhängiges Arbeiten, stellen jedoch unterschiedliche Anforderungen an Unternehmen und Beschäftigte.
Im Alltag werden „Homeoffice“ und „Telearbeit“ häufig gleichgesetzt. Rechtlich bestehen jedoch deutliche Unterschiede: Während Telearbeit klar geregelt ist, beschreibt Homeoffice einen flexiblen, nicht eindeutig definierten Sammelbegriff.
Homeoffice – flexibel, aber nicht rechtlich definiert
Der Begriff Homeoffice steht allgemein für das Arbeiten außerhalb des Betriebs, meist im häuslichen Umfeld. Er ist nicht gesetzlich definiert und umfasst unterschiedliche Formen ortsunabhängiger Arbeit, zum Beispiel:
regelmäßige Arbeitstage zu Hause,
gelegentliche Heimarbeit bei Bedarf,
mobile Arbeit mit Laptop oder Tablet von beliebigen Orten aus.
Homeoffice kann formlos vereinbart werden, etwa durch mündliche Absprachen oder betriebliche Regelungen. Eine Pflicht zur Bereitstellung von Möbeln oder technischer Ausstattung durch den Arbeitgeber besteht in der Regel nicht.
Auch wenn Homeoffice rechtlich nicht eindeutig geregelt ist, gelten die grundsätzlichen Anforderungen des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrechts – zum Beispiel zur Einhaltung von Arbeitszeiten, Pausen und Datenschutz.
Telearbeit – gesetzlich klar geregelt
Telearbeit ist eine rechtlich definierte Arbeitsform nach § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung. Sie liegt vor, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Der Arbeitsplatz ist dauerhaft im Wohnraum der beschäftigten Person eingerichtet.
Es gibt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Beschäftigten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vollständige Ausstattung bereitzustellen – also Büromöbel, technische Geräte und gegebenenfalls Software.
Eine Gefährdungsbeurteilung des Heimarbeitsplatzes ist verpflichtend.
Die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung gelten vollumfänglich – etwa zur Ergonomie, Beleuchtung oder Raumgröße.
Telearbeit ist damit die formalisierte, gesetzlich geregelte Variante des Arbeitens von zu Hause – mit klaren Zuständigkeiten und Schutzvorgaben.
Kernaussage: strukturiert versus flexibel
Homeoffice ist flexibel, alltagstauglich und kann individuell gestaltet werden – bietet jedoch weniger rechtliche Sicherheit. Telearbeit hingegen ist formell geregelt, mit definierten Pflichten und Anforderungen an Arbeitgeber:innen und Beschäftigte. Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, sollte daher die rechtlichen Unterschiede kennen und klare Vereinbarungen treffen.
Fazit
Telearbeit ist eine rechtlich geregelte Form des häuslichen Arbeitens mit festen Vorgaben zur Ausstattung und Sicherheit. Homeoffice ist der übergeordnete Begriff für alle Formen des Arbeitens außerhalb des Büros – rechtlich jedoch weniger klar definiert. Für beide Seiten empfiehlt sich eine transparente, schriftliche Regelung, um Sicherheit und Gesundheit am Heimarbeitsplatz zu gewährleisten.
Homeoffice bietet mehr Flexibilität und Selbstbestimmung im Arbeitsalltag – stellt aber auch neue Anforderungen an Kommunikation, Gesundheit und Selbstorganisation.
Vorteile von Homeoffice
Homeoffice kann sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte viele Vorteile mit sich bringen:
1. Flexibilität und Zeitersparnis
Wegfall des Arbeitswegs spart Zeit und reduziert Stress.
Arbeitszeiten lassen sich besser mit privaten Verpflichtungen vereinbaren.
Individuelle Leistungshöhepunkte können besser genutzt werden.
2. Höhere Arbeitszufriedenheit
Viele Beschäftigte empfinden Homeoffice als selbstbestimmter und weniger ablenkend.
Eine bessere Work-Life-Balance kann das Wohlbefinden steigern.
Die Konzentration auf Aufgaben fällt in ruhiger Umgebung oft leichter.
3. Standortunabhängigkeit
Arbeit ist auch bei Wohnortwechsel, Reisen oder familiären Verpflichtungen möglich.
Unternehmen können auf einen größeren Talentpool zugreifen.
4. Nachhaltigkeit und Kostenersparnis
Weniger Pendelverkehr reduziert CO₂-Emissionen.
Unternehmen können Büroflächen effizienter nutzen.
Beschäftigte sparen Fahrtkosten und ggf. Verpflegungsausgaben.
Nachteile von Homeoffice
Trotz vieler Vorteile bringt das Arbeiten zu Hause auch Herausforderungen mit sich:
1. Soziale Isolation und Kommunikationsprobleme
Der persönliche Austausch mit Kolleg:innen fehlt oder reduziert sich deutlich.
Missverständnisse in der Kommunikation nehmen zu.
Informeller Wissenstransfer („Flurfunk“) fällt weg.
2. Verschwimmende Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben
Arbeitszeiten können sich ausweiten („Always-on“-Mentalität).
Erholung und Abschalten fallen schwerer.
Gefahr von Überlastung durch fehlende Abgrenzung.
3. Ungleichheiten bei Ausstattung und Arbeitsbedingungen
Nicht alle Beschäftigten verfügen über geeignete Räume oder Möbel.
Technische Ausstattung (z. B. stabile Internetverbindung, ergonomischer Stuhl) ist nicht immer vorhanden.
Belastungen können steigen, wenn Homeoffice dauerhaft unter schlechten Bedingungen erfolgt.
4. Anforderungen an Selbstorganisation und Disziplin
Eigenverantwortliches Arbeiten erfordert hohe Selbststrukturierung.
Ablenkungen im häuslichen Umfeld (Familie, Haushalt) können die Produktivität beeinträchtigen.
Fehlendes Feedback kann die Motivation mindern.
Fazit
Homeoffice bietet viele Chancen für flexibles und selbstbestimmtes Arbeiten – ist aber kein Selbstläufer. Damit die Vorteile überwiegen, braucht es klare Absprachen, gute technische Voraussetzungen, ergonomische Arbeitsplätze und gezielte Unterstützung durch Unternehmen. Nur so gelingt gesundes, motiviertes Arbeiten auch außerhalb des Büros.
Homeoffice ist in Deutschland rechtlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch – jedoch gelten beim Arbeiten von zu Hause
klare rechtliche Vorgaben zu Arbeitszeit, Datenschutz, Arbeitsschutz und bei Homeoffice im Ausland auch zu Sozialversicherung und Aufenthaltsrecht.
Kein genereller Anspruch auf Homeoffice
Beschäftigte haben in Deutschland kein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice. Ein Anspruch besteht nur, wenn dies ausdrücklich in einem:
Arbeitsvertrag,
Tarifvertrag oder
einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Die Homeoffice-Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen und zentrale Aspekte wie:
Arbeitszeit und Erreichbarkeit,
Ausstattung und Kostenerstattung,
Datenschutzmaßnahmen sowie
organisatorische Rahmenbedingungen
klar und verbindlich festhalten.
Homeoffice im Ausland – Zustimmung erforderlich
Das Arbeiten im Homeoffice aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich – aber immer zustimmungspflichtig durch den Arbeitgeber. Dabei sind folgende Punkte besonders zu beachten:
Aufenthaltsdauer und Zielland müssen individuell vereinbart werden.
Es sollte eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Unternehmen müssen prüfen, ob arbeitsrechtliche, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen entstehen.
Sozialversicherungsrecht bei Auslands-Homeoffice
Seit Juli 2023 gilt ein multilaterales Rahmenübereinkommen, das den grenzüberschreitenden Einsatz von Homeoffice innerhalb der EU regelt. Wichtig:
Bis zu 49,99 % der Arbeitszeit kann im EU-Ausland erbracht werden, ohne dass sich das Sozialversicherungsrecht ändert – vorausgesetzt, der Arbeitgeber ist in Deutschland ansässig.
Wird mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im Ausland gearbeitet oder dauert der Aufenthalt länger als drei Monate, kann sich das Sozialversicherungs- und Steuerrecht des Aufenthaltslandes durchsetzen.
Für Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen, die vorab geprüft werden müssen.
Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht
Innerhalb der EU gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet: Für Homeoffice im EU-Ausland ist in der Regel keine spezielle Arbeitserlaubnis erforderlich.
In Nicht-EU-Staaten kann hingegen eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum notwendig sein – abhängig von den nationalen Einreise- und Arbeitsbestimmungen des jeweiligen Landes.
Datenschutz und Arbeitsschutz im Homeoffice
Auch außerhalb des Betriebs gelten die deutschen Datenschutz- und Arbeitsschutzvorschriften. Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass:
der Schutz personenbezogener Daten auch im Homeoffice gewährleistet ist,
Arbeitsmittel sicher verwendet werden,
ergonomische Empfehlungen und gesetzliche Mindeststandards beachtet werden.
Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Schutz vor Bildschirmbelastung oder zur Gewährleistung von Pausenzeiten.
Fazit: Homeoffice in Deutschland ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich und sollte schriftlich geregelt werden.
Beim Arbeiten im Ausland sind zusätzlich sozialversicherungs-, steuer- und aufenthaltsrechtliche Besonderheiten zu beachten.
Innerhalb der EU erleichtert die Freizügigkeit viele Prozesse – außerhalb gelten häufig zusätzliche Anforderungen.
In jedem Fall gilt: Auch im Homeoffice muss Sicherheit, Datenschutz und Rechtsklarheit gewährleistet sein.
Fazit: Allgemeine FAQ
Homeoffice ist mehr als ein Arbeitsort – es bringt neue Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten mit sich. Ein rechtlich sicherer Rahmen schafft Klarheit für alle Beteiligten.
FAQ für Arbeitgeber
Was müssen Unternehmen beachten, wenn Beschäftigte im Homeoffice arbeiten? Dieser Bereich bietet rechtssichere und praxisnahe Informationen zu Pflichten, Kosten, Organisation und Umsetzung – speziell für Arbeitgeber.
Homeoffice ist aktuell nur auf freiwilliger Basis möglich.
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte weder einseitig ins Homeoffice schicken noch besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Heimarbeit.
Wer Homeoffice anbietet, muss jedoch alle relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen beachten – vom Arbeitszeitgesetz über den Arbeitsschutz bis zum Datenschutz.
Homeoffice ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich
Weder Arbeitgebende noch Beschäftigte können Homeoffice einseitig anordnen oder einfordern. Es braucht immer eine explizite Vereinbarung – etwa im:
Arbeitsvertrag,
einer Zusatzvereinbarung oder
einer Betriebsvereinbarung.
Während der Corona-Pandemie bestand zeitweise eine gesetzliche Pflicht zum Angebot von Homeoffice – diese ist jedoch ausgelaufen. Derzeit gilt: Homeoffice ist nur auf freiwilliger Basis möglich. Eine schriftliche Regelung wird dringend empfohlen, um zentrale Punkte wie Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Datenschutz und Kostenerstattung klar festzuhalten.
Arbeitsrecht: Homeoffice unterliegt dem Arbeitszeitgesetz
Alle arbeitsrechtlichen Vorgaben gelten auch im Homeoffice. Besonders wichtig:
Die Höchstgrenzen der täglichen Arbeitszeit müssen eingehalten werden.
Pausen und Ruhezeiten sind verbindlich vorgeschrieben.
Auch für Heimarbeit gilt eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung.
Überstundenregelungen bleiben gültig und sollten klar dokumentiert werden.
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass diese Vorgaben eingehalten werden – auch wenn die Arbeitsleistung von zu Hause erbracht wird.
Arbeitsschutz: Verantwortung endet nicht an der Bürotür
Das Arbeitsschutzgesetz gilt unabhängig vom Arbeitsort. Sie sind verpflichtet, auch im Homeoffice für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Dazu gehören:
eine Gefährdungsbeurteilung des Heimarbeitsplatzes,
geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen,
Informationen über ergonomisches Arbeiten und psychische Gesundheit.
Bei Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung – also einem dauerhaft eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz zu Hause – gelten zusätzlich spezielle Anforderungen:
Ergonomische Ausstattung ist verpflichtend,
Beleuchtung, Raumgröße und Möblierung müssen den Vorgaben entsprechen,
in Ausnahmefällen kann ein Zutrittsrecht zum Homeoffice sinnvoll sein, muss aber freiwillig und schriftlich vereinbart werden.
Datenschutz und IT-Sicherheit: DSGVO-konformes Arbeiten im Homeoffice
Auch im Homeoffice gelten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) uneingeschränkt. Beschäftigte haben möglicherweise Zugriff auf sensible Daten – deshalb müssen Sie:
sichere technische Lösungen bereitstellen (z. B. VPN-Zugänge),
verbindliche Datenschutzrichtlinien für das Arbeiten zu Hause formulieren,
Mitarbeitende zum Umgang mit vertraulichen Informationen schulen,
Zugriffe durch unbefugte Dritte im häuslichen Umfeld verhindern.
Organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung dienstlicher Geräte, getrennte Speicherorte und regelmäßige Sicherheitsupdates sind unerlässlich.
Fazit
Homeoffice darf nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen – eine schriftliche Vereinbarung schafft rechtliche Klarheit. Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Pflichten zu Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Datenschutz auch im Homeoffice vollständig erfüllt werden.
Wenn Sie Homeoffice ermöglichen, übernehmen Sie als Arbeitgeber weiterhin volle Verantwortung für die Arbeitsbedingungen – auch außerhalb des Betriebs.
Dabei gelten klare Vorgaben zu Ausstattung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz und Zusammenarbeit.
1. Arbeitsmittel bereitstellen
Sie müssen alle Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die Ihre Mitarbeitenden für ihre Aufgaben benötigen. Dazu zählen in der Regel:
Laptop oder PC, Bildschirm, Tastatur und Maus,
Diensthandy sowie erforderliche Software, Zugänge und Lizenzen,
bei längerer oder dauerhafter Telearbeit: ergonomisches Mobiliar wie Bürostuhl und Schreibtisch.
Grundsätzlich gilt: Alles, was für die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erforderlich ist, müssen Sie stellen oder finanzieren.
2. Arbeitszeit und Erreichbarkeit regeln
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeiten auch im Homeoffice sicherzustellen. Dazu gehören:
Einhaltung der Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten,
Vermeidung unkontrollierter Überstunden,
verbindliche Arbeitszeitregelungen – z. B. durch Kernzeiten oder Gleitzeit,
gesetzlich vorgeschriebene Zeiterfassung (digital oder manuell dokumentiert).
Klären Sie transparent, wann Mitarbeitende erreichbar sein sollen und wie flexibel die Arbeitszeit gestaltet werden kann.
3. Arbeitsschutz und Fürsorgepflicht erfüllen
Die Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheit gilt an jedem Arbeitsort. Sie sind verpflichtet:
eine Gefährdungsbeurteilung des Homeoffice-Arbeitsplatzes durchzuführen,
Maßnahmen abzuleiten, z. B. zur Ergonomie, Beleuchtung oder Pausengestaltung,
Hinweise zur Prävention psychischer Belastungen (z. B. Isolation) zu geben,
zu klären, wie Arbeitsunfälle im Homeoffice zu melden sind.
Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über gesundes Arbeiten zu Hause – am besten durch Schulungen oder Merkblätter.
4. Datenschutz und IT-Sicherheit sicherstellen
Auch im Homeoffice müssen alle Datenschutzvorgaben erfüllt sein. Sie sollten:
VPN-Zugänge, Firewalls und regelmäßige Software-Updates bereitstellen,
die Nutzung sicherer Passwörter und verschlüsselter Verbindungen sicherstellen,
für den Einsatz firmeneigener Endgeräte sorgen,
klare Richtlinien zum Umgang mit vertraulichen Daten formulieren.
Schulen Sie Ihre Beschäftigten im sicheren Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Unternehmensdaten – auch im privaten Umfeld.
5. Kommunikation und Zusammenarbeit fördern
Für eine funktionierende Zusammenarbeit im Homeoffice sind Sie verantwortlich – auch wenn es dazu keine gesetzliche Pflicht gibt. Sorgen Sie für:
regelmäßige Team- und Feedbackgespräche,
klare Kommunikationskanäle und digitale Tools,
feste Ansprechpersonen im Team oder in der Führung.
So stärken Sie das Zugehörigkeitsgefühl und fördern eine produktive, kollegiale Zusammenarbeit – unabhängig vom Arbeitsort.
Fazit
Arbeitgebende müssen auch im Homeoffice alle arbeitsrechtlichen, organisatorischen und technischen Pflichten erfüllen. Klare Vereinbarungen und passende Strukturen sorgen für Sicherheit, Gesundheit und reibungslose Abläufe.
Homeoffice kann Unternehmen strategisch stärken – durch höhere Mitarbeitendenzufriedenheit, mehr Flexibilität, geringere Kosten und Wettbewerbsvorteile auf dem Arbeitsmarkt. Richtig umgesetzt, profitieren Arbeitgebende messbar von diesem Arbeitsmodell.
Zufriedenere und motiviertere Mitarbeitende
Homeoffice steigert die Work-Life-Balance, da Wege zur Arbeit entfallen und sich Beruf und Privatleben besser vereinbaren lassen. Das wirkt sich positiv auf die Motivation aus: Beschäftigte fühlen sich wertgeschätzt, wenn sie Arbeitsort und Arbeitszeit flexibel gestalten dürfen. Das verbessert die Stimmung im Team, erhöht die Eigenverantwortung und fördert konzentriertes Arbeiten.
Langfristig profitieren Unternehmen von einer stärkeren Identifikation mit dem Arbeitgeber – die Bindung steigt, die Fluktuation sinkt.
Höhere Arbeitgeberattraktivität und Fachkräftebindung
Flexibles Arbeiten gehört heute zu den wichtigsten Kriterien bei der Jobwahl. Unternehmen, die Homeoffice ermöglichen, gelten als modern, familienfreundlich und mitarbeiterorientiert. Das verbessert die Chancen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen – und reduziert das Risiko, gute Mitarbeitende an Mitbewerbende zu verlieren.
Auch intern wirkt sich die Möglichkeit zum Homeoffice positiv aus: Wer seinen Job mit dem Privatleben besser vereinbaren kann, bleibt dem Unternehmen oft länger erhalten.
Potenzial für höhere Produktivität
Zahlreiche Studien zeigen: Im Homeoffice sind viele Beschäftigte mindestens genauso produktiv wie im Büro – oft sogar effizienter. Die ruhige Arbeitsumgebung, weniger Unterbrechungen und flexiblere Tagesgestaltung fördern fokussiertes Arbeiten.
Voraussetzung ist, dass Prozesse, Kommunikation und Erwartungen klar definiert sind. Ist das der Fall, kann Homeoffice die Leistung sogar steigern.
Kostenersparnis und effizientere Ressourcennutzung
Regelmäßiges Arbeiten im Homeoffice reduziert den Bedarf an Bürofläche, Ausstattung und Verbrauchsmaterialien. Unternehmen sparen unter anderem:
Miet- und Betriebskosten,
Energie- und Reinigungskosten,
Ausgaben für Geschäftsreisen, wenn Besprechungen digital stattfinden.
Auch die Reduzierung von Pendelzeiten wirkt sich indirekt positiv aus – etwa durch weniger Verspätungen, geringeren Stress und höhere Konzentration.
Weniger Ausfallzeiten und höhere Anpassungsfähigkeit
Homeoffice kann krankheitsbedingte Ausfälle reduzieren – etwa durch geringeres Infektionsrisiko im Team. In manchen Fällen arbeiten Beschäftigte trotz leichter Beschwerden weiter, sofern sie sich fit genug fühlen.
Zudem verbessert Homeoffice die Reaktionsfähigkeit bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Unwettern oder Streiks. Das erhöht die Betriebssicherheit und sorgt für mehr Kontinuität im Tagesgeschäft.
Fazit
Homeoffice bietet Arbeitgebern zahlreiche Vorteile – von höherer Produktivität über geringere Kosten bis hin zu mehr Zufriedenheit im Team. Wer flexible Arbeitsmodelle professionell umsetzt, schafft klare Mehrwerte für das gesamte Unternehmen.
Im Homeoffice entstehen je nach Ausgestaltung verschiedene Kosten – für Technik, Ausstattung und Betrieb. Grundsätzlich gilt: Alle notwendigen beruflichen Ausgaben trägt der Arbeitgeber, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.
Technik und Arbeitsmittel
Für die technische Grundausstattung ist der Arbeitgeber zuständig. Dazu gehören in der Regel:
Laptop oder PC, Monitor, Tastatur, Maus, Headset,
ggf. Drucker, Softwarelizenzen und VPN-Zugänge,
Büromaterial wie Notizblöcke oder Stifte.
Stellt das Unternehmen diese Geräte nicht direkt zur Verfügung, muss es die Kosten für privat beschaffte, dienstlich genutzte Technik erstatten. Eine klare Absprache zur Ausstattungspflicht schafft hier Sicherheit.
Büromöbel und Arbeitsplatzgestaltung
Bei fester Telearbeit (z. B. ohne Büroarbeitsplatz im Unternehmen) müssen Arbeitgebende auch für eine ergonomische Einrichtung sorgen. Das umfasst insbesondere:
einen geeigneten Schreibtisch,
einen ergonomischen Bürostuhl,
ggf. Beleuchtung oder Sichtschutz.
Bei gelegentlichem Homeoffice beschränken sich viele Arbeitgeber auf die technische Grundausstattung. Dennoch bieten viele Unternehmen freiwillig Zuschüsse für Mobiliar oder stellen einzelne Elemente auf Anfrage bereit – etwa Monitor und Dockingstation.
Internet- und Telefonkosten
Werden private Anschlüsse dienstlich genutzt, können folgende Regelungen greifen:
Arbeitgeber erstatten anteilige Internetkosten,
oder sie zahlen eine monatliche Homeoffice-Pauschale,
bei gelegentlicher Nutzung wird meist keine Erstattung geleistet.
Auch hier empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung zur Kostenübernahme – besonders bei regelmäßiger oder verpflichtender Arbeit von zu Hause.
Strom- und Heizkosten
Dauerhaftes Arbeiten im Homeoffice führt zu einem höheren Energieverbrauch. Viele Unternehmen zahlen deshalb:
monatliche Zuschüsse oder Pauschalen,
insbesondere bei vollständigem Verzicht auf einen Büroarbeitsplatz.
Bei gelegentlicher Nutzung gelten diese Kosten als Bestandteil der privaten Haushaltsführung. Beschäftigte können sie jedoch im Rahmen der steuerlichen Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Raumkosten (Miete)
Nur in Ausnahmefällen – etwa bei dauerhaftem Homeoffice und ausschließlicher Raumnutzung – beteiligen sich Unternehmen an Mietkosten. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. In der Praxis:
werden Mietzuschüsse selten gezahlt,
gelten individuelle Absprachen, z. B. bei beengten Wohnverhältnissen.
Entscheidend ist, dass Arbeitsbereich und private Nutzung eindeutig getrennt sind.
Reparaturen und IT-Sicherheit
Gehen dienstlich bereitgestellte Geräte kaputt, übernimmt der Arbeitgeber die Reparatur oder stellt Ersatz. Darüber hinaus trägt er:
Kosten für Firewalls, VPN und Sicherheitssoftware,
Aufwendungen für notwendige Updates und Systempflege.
Auch der Versicherungsschutz bleibt bestehen: Alle Beschäftigten im Homeoffice sind gesetzlich über die Unfallversicherung abgesichert – wie im Büro.
Fazit
Arbeitgebende tragen alle beruflich bedingten Kosten im Homeoffice – von Technik bis IT-Sicherheit. Klare Vereinbarungen zu Ausstattung und Erstattung schaffen Transparenz und vermeiden Konflikte.
Homeoffice funktioniert nur dann nachhaltig, wenn Sie als Arbeitgeber klare Regeln schaffen, passende Technik bereitstellen und Führungskräfte sowie Teams gezielt vorbereiten.
Rahmenbedingungen und Ziele definieren
Überlegen Sie, für welche Tätigkeiten Homeoffice geeignet ist und in welchem Umfang Sie es ermöglichen möchten. Legen Sie fest:
wie oft und an welchen Tagen Homeoffice möglich ist,
ob Präsenzzeiten im Büro verbindlich sind,
welche Ziele Sie damit verfolgen (z. B. Flexibilität, Bindung, Effizienz).
Diese strategischen Festlegungen sorgen für eine verlässliche Grundlage und vermeiden Missverständnisse.
Homeoffice-Richtlinie erstellen
Dokumentieren Sie die Homeoffice-Regelungen schriftlich – idealerweise in Abstimmung mit dem Betriebsrat. Eine gute Richtlinie klärt:
wer im Homeoffice arbeiten darf,
wie Antrag, Genehmigung und Organisation ablaufen,
welche Arbeitszeiten gelten und wie die Erreichbarkeit geregelt ist,
welche Ausstattung das Unternehmen stellt,
wie Datenschutz und Arbeitsschutz gewährleistet werden.
So schaffen Sie Transparenz und Rechtssicherheit – für beide Seiten.
Technische Voraussetzungen sicherstellen
Prüfen und gewährleisten Sie frühzeitig:
geeignete Geräte (Laptop, Headset, Monitor etc.),
sicheren Systemzugang über VPN oder Cloudlösungen,
zuverlässige Kommunikations- und Projekttools,
technischen Support auch außerhalb des Büros.
Ein stabiler digitaler Arbeitsplatz ist die Basis für effizientes Arbeiten im Homeoffice.
Führungskräfte und Teams vorbereiten
Erfolgreiches Homeoffice erfordert neue Führungsansätze. Schulen Sie Ihre Führungskräfte darin:
Ziele klar zu kommunizieren,
Vertrauen zu geben statt Kontrolle auszuüben,
virtuelle Zusammenarbeit aktiv zu gestalten.
Auch Ihre Mitarbeitenden sollten wissen, was von ihnen erwartet wird: Eigenverantwortung, Kommunikation und verbindliche Zusammenarbeit.
Kommunikation und Zusammenarbeit stärken
Definieren Sie klare Kommunikationswege – zum Beispiel:
tägliche oder wöchentliche Team-Check-ins,
feste Meetingzeiten,
zentrale Tools zur gemeinsamen Bearbeitung von Aufgaben.
Fördern Sie ein „Wir-Gefühl“ trotz räumlicher Distanz – etwa durch digitale Kaffeepausen oder Präsenztreffen.
Pilotphase starten und Feedback einholen
Starten Sie mit einem klar begrenzten Pilotprojekt – z. B. in einem Team oder an bestimmten Tagen. Sammeln Sie gezielt Rückmeldungen:
Wo funktioniert Homeoffice gut?
Welche Hürden bestehen?
Was kann verbessert werden?
Passen Sie Ihre Regelungen auf Basis der Erfahrungen systematisch an.
Homeoffice nachhaltig integrieren
Behalten Sie auch nach der Einführung die Entwicklung im Blick. Überwachen Sie:
Produktivität, Fehlzeiten und Zufriedenheit,
rechtliche Neuerungen und technische Entwicklungen.
Homeoffice ist kein statisches Konzept – es lebt vom kontinuierlichen Lernen und Anpassen.
Fazit
Struktur, Technik und Vertrauen sind die Erfolgsfaktoren im Homeoffice. Wer klar plant, gut kommuniziert und Mitarbeitende aktiv unterstützt, schafft ein zukunftsfähiges Arbeitsmodell.
Datenschutz und IT-Sicherheit bleiben auch im Homeoffice Pflicht. Arbeitgeber müssen gezielt technische Maßnahmen mit verbindlichen Regeln und Schulungen kombinieren.
Firmeninterne Geräte nutzen
Stellen Sie idealerweise ausschließlich dienstliche Geräte bereit – etwa Laptops, Smartphones oder Tablets. Diese sollten:
zentral verwaltbar sein,
mit aktueller Sicherheitssoftware, Firewall und Virenschutz ausgestattet sein,
verschlüsselt werden und
eine Remote-Wipe-Funktion haben (Datenlöschung bei Verlust).
So behalten Sie die volle Kontrolle über Systeme und Daten.
Sichere Netzwerkverbindungen gewährleisten
Ermöglichen Sie den Zugriff auf interne Systeme ausschließlich über ein VPN (Virtual Private Network). Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden:
zur Nutzung gesicherter WLAN-Verbindungen,
zur Vermeidung öffentlicher Netzwerke,
zur richtigen Anmeldung im Firmennetzwerk.
Verschlüsselte Verbindungen sind die Basis für einen sicheren Datentransfer.
Datenschutz im privaten Umfeld sicherstellen
Erklären Sie, dass auch zu Hause alle datenschutzrechtlichen Vorgaben gelten. Achten Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden auf:
Schutz vor Einblick durch Dritte,
verschlossene Aufbewahrung sensibler Unterlagen,
vertrauliche Gespräche nur in geschützten Räumen,
möglichst papierlose Arbeitsweise.
So bleiben auch im Homeoffice Betriebs- und Kundendaten geschützt.
Zugelassene Software und Tools definieren
Erlauben Sie nur geprüfte Programme für Kommunikation, Dateiablage und Videokonferenzen. Klare Vorgaben verhindern die Nutzung unsicherer oder privater Anwendungen. Geben Sie geprüfte Alternativen vor – für:
E-Mails,
Cloudspeicher,
Messenger und
virtuelle Meetings.
Das senkt das Risiko von Datenpannen deutlich.
Zugriffsrechte und Passwörter professionell regeln
Begrenzen Sie Datenzugriffe auf das Notwendige. Setzen Sie klare Regeln für:
individuelle Zugriffsrechte,
komplexe Passwörter und regelmäßige Änderungen,
Mehr-Faktor-Authentifizierung,
keine Passwortweitergabe.
Private Geräte dürfen nur mit separaten Benutzerkonten und zusätzlichem Passwortschutz verwendet werden.
Mitarbeitende gezielt schulen
Technik schützt nur, wenn Menschen richtig damit umgehen. Bieten Sie regelmäßige Schulungen zu Themen wie:
Phishing erkennen,
sichere Nutzung von Anhängen,
Verhalten bei verdächtigen E-Mails,
Bedeutung des Datenschutzes im Arbeitsalltag.
So fördern Sie eine nachhaltige Sicherheitskultur im Unternehmen.
Reaktionswege für Sicherheitsvorfälle definieren
Legen Sie fest, wie bei Vorfällen vorzugehen ist – zum Beispiel bei:
gestohlenen Geräten,
Datenverlust,
kompromittierten Passwörtern.
Benennen Sie eine zentrale Ansprechperson, definieren Sie Notfallmaßnahmen und prüfen Sie, ob eine Informationspflicht gemäß DSGVO besteht.
Fazit
Mit klaren Regeln, sicherer Technik und geschultem Personal lässt sich Datenschutz im Homeoffice zuverlässig umsetzen.
Auch im Homeoffice gelten alle Vorgaben des Arbeitsschutzes. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, dass Ihre Mitarbeitenden zu Hause sicher und gesund arbeiten können.
Gefährdungsbeurteilung durchführen
Führen Sie gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung auch für Homeoffice-Arbeitsplätze durch. Nutzen Sie dafür geeignete Methoden wie:
Fragebögen,
Fotoanalysen oder
freiwillige Vor-Ort-Begehungen mit Zustimmung der betroffenen Person.
Dokumentieren Sie Risiken wie unpassende Möbel, Stolperfallen oder mangelhafte Beleuchtung und leiten Sie Maßnahmen ab.
Ergonomische Ausstattung ermöglichen
Ermöglichen Sie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung – auch zu Hause. Dazu gehören:
ein geeigneter Stuhl und Schreibtisch,
Monitor auf Augenhöhe,
ausreichende Beleuchtung,
ergonomisches Zubehör (Maus, Tastatur, Dockingstation).
Geben Sie Empfehlungen oder Checklisten zur optimalen Arbeitsplatzgestaltung an Ihre Mitarbeitenden weiter.
Beschäftigte regelmäßig unterweisen
Führen Sie mindestens einmal jährlich eine Unterweisung durch – auch für Homeoffice-Tätigkeiten. Inhalte sollten sein:
ergonomisches Arbeiten,
Pausenverhalten und Bewegung,
sichere Nutzung technischer Geräte.
Die Unterweisung kann digital erfolgen und muss dokumentiert werden.
Sicheren Umgang mit Technik sicherstellen
Sorgen Sie für den sicheren Betrieb technischer Arbeitsmittel. Achten Sie auf:
geprüfte Geräte (z. B. mit GS-Zeichen),
fachgerechte Verkabelung,
regelmäßige Prüfung durch Fachpersonal.
Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden an, defekte Geräte nicht zu nutzen und umgehend zu melden.
Psychische Gesundheit im Blick behalten
Homeoffice kann zu sozialer Isolation, Stress oder ständiger Erreichbarkeit führen. Unterstützen Sie Ihre Teams, indem Sie:
regelmäßigen Austausch fördern,
klare Regeln zur Erreichbarkeit definieren,
virtuelle Meetings und soziale Formate anbieten,
ggf. Unterstützungsangebote bereitstellen (z. B. Stressprävention, Beratung).
Arbeitsstättenverordnung bei Telearbeit beachten
Richten Sie einen festen Telearbeitsplatz ein, gelten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese betreffen u. a.:
Raumgröße,
Beleuchtung,
ergonomische Möblierung.
Bei mobiler Arbeit greift die Verordnung nicht zwingend – es ist jedoch sinnvoll, sich an ihren Anforderungen zu orientieren.
Fazit
Der Arbeitsschutz gilt auch im Homeoffice uneingeschränkt. Mit klaren Maßnahmen sorgen Sie für Sicherheit und Gesundheit – und stärken langfristig die Arbeitsfähigkeit Ihrer Teams.
Derzeit gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Beschäftigte können nicht einseitig verlangen, von zu Hause aus zu arbeiten – ebenso wenig dürfen Arbeitgeber Homeoffice ohne Zustimmung anordnen.
Homeoffice nur per Vereinbarung möglich
Ob Homeoffice möglich ist, hängt von der individuellen Absprache ab. Grundsätzlich gilt:
Der Arbeitsort richtet sich nach dem Arbeitsvertrag – meist ist dies der Unternehmensstandort.
Eine Änderung bedarf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen beiden Seiten.
Einseitige Anordnungen – durch Arbeitgebende oder Beschäftigte – sind rechtlich nicht zulässig.
Aktueller Rechtsrahmen
Nach dem Ende der Corona-Sonderregelungen gilt wieder der Normalzustand: Homeoffice ist erlaubt, aber nicht verpflichtend – weder für Arbeitgebende noch für Beschäftigte. Ein Wunsch auf Homeoffice kann geäußert werden, ein einklagbarer Anspruch besteht jedoch nicht.
Politische Entwicklungen
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vorgesehen, dass Beschäftigte künftig einen Wunsch auf mobiles Arbeiten äußern dürfen – und Arbeitgeber diesen begründet ablehnen müssen. Diese Erörterungspflicht ist bislang aber nicht gesetzlich umgesetzt.
Was heißt das für Arbeitgeber?
Als Arbeitgeber entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang Sie Homeoffice anbieten möchten. Dabei gilt:
Es besteht keine Pflicht zur Gewährung von Homeoffice.
Wird Homeoffice angeboten, sollte dies durch eine schriftliche Regelung klar abgesichert werden (z. B. per Zusatzvereinbarung).
Eine transparente Kommunikation – auch bei Ablehnung – stärkt das Vertrauen und das Betriebsklima.
Keine Verpflichtung zum Homeoffice gegen den Willen
Auch umgekehrt gilt: Niemand kann gegen den eigenen Willen ins Homeoffice versetzt werden – es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht dies ausdrücklich vor. Eine dauerhafte Verlagerung des Arbeitsortes ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Fazit
Ein Anspruch auf Homeoffice besteht aktuell nicht. Ob remote gearbeitet wird, entscheiden Arbeitgebende und Beschäftigte im gegenseitigen Einvernehmen.
Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser bei der Einführung und Ausgestaltung von Homeoffice umfassend mitbestimmen. Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 BetrVG), das bei Fragen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder technischer Überwachung klare Mitbestimmungsrechte vorsieht.
Homeoffice einführen: Mitbestimmung ab Beginn
Planen Sie, Homeoffice neu einzuführen oder bestehende Regelungen anzupassen, sollten Sie den Betriebsrat frühzeitig einbinden. In der Praxis wird dafür meist eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die zentrale Aspekte regelt – z. B. Zugangskriterien, Umfang der mobilen Arbeit oder Fragen zum Datenschutz.
Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Erreichbarkeit
Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht, wenn es um:
Lage und Verteilung der Arbeitszeit,
Kernzeiten oder Erreichbarkeitsfenster,
sowie die Anzahl der Homeoffice-Tage
geht. Auch bei der Einführung von Zeiterfassungssystemen (z. B. Apps oder digitale Tools) ist seine Zustimmung erforderlich.
Gestaltung der mobilen Arbeit
Obwohl der Arbeitgeber über die Einführung von Homeoffice entscheidet, hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der konkreten Umsetzung. Dazu gehören:
Kriterien für die Genehmigung von Homeoffice,
Regelungen zur Kombination mit Präsenzarbeit,
oder Vorgaben zur internen Kommunikation.
Technische Überwachung: Zustimmung notwendig
Wenn im Homeoffice technische Systeme zur Überwachung eingesetzt werden (z. B. automatische Zeiterfassung, Screenshots, Kameraeinsatz), ist die Zustimmung des Betriebsrats zwingend. In der Betriebsvereinbarung sollten datenschutzkonforme und faire Grenzen vereinbart werden – etwa zur freiwilligen Kameranutzung oder zur Vermeidung permanenter Kontrolle.
Mitwirkung bei Arbeitsschutz und Ausstattung
Auch bei Fragen zur Ausstattung und zum ergonomischen Arbeiten im Homeoffice kann der Betriebsrat mitwirken. Üblich sind Regelungen zu:
Bereitstellung von Monitor, Maus oder Schreibtisch,
Zuschüssen zur Einrichtung,
oder Schulungen zur Ergonomie.
Gemeinsam zu tragfähigen Lösungen
Die Einbindung des Betriebsrats sorgt für mehr Transparenz, Akzeptanz und Rechtssicherheit. Gemeinsam können Arbeitgeber und Interessenvertretung Lösungen entwickeln, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch mitarbeiterorientiert sind.
Was gilt ohne Betriebsrat?
Ohne Betriebsrat entfällt die gesetzliche Mitbestimmung. Dennoch ist es sinnvoll, die Beschäftigten einzubeziehen – etwa über Feedbackrunden oder Umfragen. So entsteht auch ohne formelle Beteiligung eine faire Regelung.
Fazit
Der Betriebsrat hat beim Homeoffice umfassende Mitbestimmungsrechte – eine abgestimmte Betriebsvereinbarung ist rechtlich notwendig und schafft Klarheit für alle Seiten.
Homeoffice „von überall“ klingt verlockend, ist rechtlich aber nur eingeschränkt möglich. Ob Arbeiten aus dem Ausland erlaubt ist, hängt von der betrieblichen Vereinbarung und verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Ein genereller Anspruch darauf besteht nicht.
Rechtlicher Rahmen: Erlaubnis erforderlich
Arbeitgebende können festlegen, dass Homeoffice nur innerhalb Deutschlands oder an der im Arbeitsvertrag genannten Adresse erlaubt ist. Diese Einschränkungen dienen dem Schutz vor steuerlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Risiken.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen
183-Tage-Regel: Wer sich über 183 Tage im Jahr in einem anderen Land aufhält, kann dort steuerpflichtig werden. Dann muss das Unternehmen ggf. auch dort Lohnsteuer abführen.
Sozialversicherung: Innerhalb der EU bleibt die deutsche Versicherungspflicht bestehen, wenn ein A1-Zertifikat vorliegt. Bei längeren oder regelmäßigen Auslandsaufenthalten kann jedoch ein Wechsel ins lokale Sozialsystem erforderlich sein.
Außerhalb der EU gelten teils abweichende Regeln – etwa zu Arbeitserlaubnissen, Steuerpflicht oder lokalen Sozialabgaben.
Arbeitsrecht: Besonderheiten im Ausland
Auch wenn der deutsche Arbeitsvertrag gilt, können im Aufenthaltsland zusätzliche arbeitsrechtliche Vorschriften greifen – etwa zu Pausenregelungen, Arbeitszeiten oder zum Unfallversicherungsschutz. Eine dauerhafte Auslandstätigkeit kann zudem zur Begründung einer Betriebsstätte im Ausland führen – mit möglichen steuerlichen Folgen für das Unternehmen.
Betriebliche Regelungen: klare Grenzen festlegen
Viele Unternehmen begrenzen Homeoffice auf das Inland oder erlauben temporäre Aufenthalte im EU-Ausland – z. B. bis zu vier Wochen pro Jahr mit Zustimmung der Führungskraft. Längere Zeiträume oder Homeoffice außerhalb Europas sollten individuell geregelt und rechtlich geprüft werden.
Wichtig: Beschäftigte müssen das Unternehmen vorab informieren, wenn sie aus dem Ausland arbeiten möchten.
Datenschutz und IT-Sicherheit
Auch im Ausland gelten deutsche Datenschutzvorgaben. Arbeitgeber müssen für sichere technische Rahmenbedingungen sorgen – etwa durch verschlüsselte Verbindungen (VPN), geschützte Geräte und datenschutzkonforme Tools. In Drittstaaten ist besondere Vorsicht geboten, da dort nicht immer ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau besteht.
Praxis-Tipp: Workation individuell prüfen
Kurzzeitaufenthalte innerhalb der EU lassen sich oft unkompliziert gestalten – vorausgesetzt, ein A1-Zertifikat liegt vor. Für längere Einsätze oder Tätigkeiten in Drittstaaten empfiehlt sich juristische Beratung, um Haftungsrisiken und Compliance-Verstöße zu vermeiden.
Fazit
Homeoffice aus dem Ausland ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers und unter klar definierten Bedingungen möglich – nicht automatisch oder dauerhaft. Klare Regeln helfen, Risiken zu vermeiden und rechtssicheres Arbeiten zu gewährleisten.
Fazit: FAQ für Arbeitgeber
Homeoffice erfordert klare Regeln, Technik und Vertrauen. Mit geeigneten Vereinbarungen, gutem Arbeitsschutz und datensicherer Umsetzung schaffen Arbeitgeber die Grundlage für erfolgreiches Arbeiten außerhalb des Büros.
FAQ für Mitarbeitende
Was gilt für Sie als Mitarbeitende im Homeoffice? Erfahren Sie, welche Rechte, Pflichten und Chancen mit dem Arbeiten von zu Hause verbunden sind – und wie Sie Ihre Produktivität und Gesundheit bestmöglich sichern.
Homeoffice ist in Deutschland nur möglich, wenn bestimmte organisatorische, rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllt sind – sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Beschäftigtenseite.
1. Gegenseitige Vereinbarung
Homeoffice kann nur im gegenseitigen Einvernehmen eingeführt werden. Es bedarf einer klaren Vereinbarung, z. B. im Arbeitsvertrag, per Zusatzvereinbarung oder durch eine Betriebsvereinbarung. Darin sollten u. a. geregelt sein:
Arbeitsort (z. B. Wohnadresse),
Arbeitszeiten und Erreichbarkeit,
Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben,
Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln,
Regelungen zu Kosten, Versicherung und Haftung.
2. Geeigneter Arbeitsplatz zu Hause
Die Tätigkeit im Homeoffice setzt voraus, dass die beschäftigte Person über einen geeigneten Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld verfügt. Dieser sollte:
ruhig und gut beleuchtet sein,
ausreichend Platz für Bildschirmarbeit bieten,
mit einem Schreibtisch und ergonomischem Stuhl ausgestattet sein (insbesondere bei Telearbeit).
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ergonomische Mindeststandards sicherzustellen.
3. Technische Ausstattung und IT-Infrastruktur
Damit Homeoffice reibungslos funktioniert, müssen alle technischen Voraussetzungen erfüllt sein:
dienstliche Hardware (z. B. Laptop, Monitor, Maus, Headset),
stabiler Internetzugang,
Zugriff auf das Firmennetzwerk (z. B. per VPN),
datenschutzkonforme Software für Kommunikation und Zusammenarbeit.
Die IT-Sicherheit muss gewährleistet sein – etwa durch Passwortrichtlinien, Virenschutz und regelmäßige Updates.
4. Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben
Auch im Homeoffice gelten alle arbeitsrechtlichen Regelungen – insbesondere:
das Arbeitszeitgesetz (z. B. Pausen, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten),
die Pflicht zur Zeiterfassung,
die Regelungen zu Arbeitsschutz und Unfallversicherung.
Diese Anforderungen müssen auch bei mobilem Arbeiten umgesetzt und dokumentiert werden.
5. Schulung und Information
Beschäftigte sollten in Bezug auf Datenschutz, IT-Sicherheit und ergonomisches Arbeiten geschult werden. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Unterweisungen regelmäßig durchzuführen – auch digital möglich.
Fazit
Homeoffice erfordert eine verbindliche Vereinbarung, einen geeigneten Arbeitsplatz, passende Technik und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann Homeoffice sicher und rechtskonform umgesetzt werden.
Viele Beschäftigte wünschen sich Homeoffice – für mehr Flexibilität, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben oder konzentrierteres Arbeiten. Doch ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht derzeit nicht.
Aktuelle Rechtslage
In Deutschland gibt es aktuell kein allgemeines Recht auf Homeoffice. Sie können nur dann von zu Hause arbeiten, wenn dies im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder durch eine Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist.
Ebenso wenig darf Ihr Arbeitgeber Sie einseitig ins Homeoffice versetzen, wenn dafür keine vertragliche Grundlage besteht. Homeoffice ist daher grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Geplante gesetzliche Neuerungen
Die Bundesregierung plant ein sogenanntes Erörterungsrecht: Wenn Beschäftigte den Wunsch nach Homeoffice oder mobilem Arbeiten äußern, muss der Arbeitgeber diesen prüfen und das Anliegen mit der betreffenden Person besprechen. Bei einer Ablehnung soll eine Begründung erfolgen. Ein verbindlicher Anspruch entsteht daraus jedoch (noch) nicht – diese Regelung ist bislang nicht gesetzlich umgesetzt.
Homeoffice auf vertraglicher Basis
Wurde Homeoffice vertraglich oder per Betriebsvereinbarung geregelt, ist die Vereinbarung für beide Seiten bindend. Wichtig ist eine klare schriftliche Regelung, etwa zu:
Arbeitsort und Arbeitszeit,
Erreichbarkeit und Präsenzpflichten,
technischer Ausstattung und Datenschutz.
In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt die Ausgestaltung häufig über eine umfassende Betriebsvereinbarung.
Was tun, wenn Sie Homeoffice wünschen?
Wenn Sie gerne im Homeoffice arbeiten möchten, sprechen Sie das Thema offen an – gut vorbereitet und sachlich. Argumente können sein:
Ihre Aufgaben sind auch remote gut erfüllbar,
die Zusammenarbeit im Team bleibt gewährleistet,
Sie arbeiten konzentriert, strukturiert und zuverlässig,
eine bessere Work-Life-Balance steigert Ihre Produktivität.
Viele Unternehmen reagieren offen auf flexible Arbeitsmodelle, wenn sie betrieblich sinnvoll sind.
Fazit
Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht derzeit nicht. Mit einer verbindlichen Vereinbarung oder durch überzeugende Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber können Sie jedoch gute Voraussetzungen für flexibles Arbeiten schaffen.
Homeoffice bietet zahlreiche Vorteile – für Ihre Gesundheit, Ihre Lebensqualität und Ihre berufliche Entwicklung. Richtig umgesetzt, fördert es konzentriertes Arbeiten und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Mehr Flexibilität und Selbstbestimmung
Homeoffice ermöglicht es Ihnen, den Tagesablauf flexibler zu gestalten. Innerhalb der vereinbarten Arbeitszeitmodelle entscheiden Sie oft selbst, wann Sie beginnen, wie Sie Pausen einplanen oder Termine koordinieren. Das erleichtert die Vereinbarkeit mit familiären Verpflichtungen und steigert die Selbstbestimmung im Arbeitsalltag.
Zeit- und Kostenersparnis
Ohne Pendelzeiten sparen Sie nicht nur täglich Zeit, sondern auch Geld – etwa für Benzin, Fahrkarten oder Arbeitskleidung. Diese Ersparnisse steigern Ihre Lebensqualität und schaffen mehr Raum für Erholung oder private Aktivitäten.
Weniger Ablenkung, mehr Konzentration
Zu Hause gibt es häufig weniger Störungen als im Großraumbüro. In ruhiger Umgebung arbeiten Sie konzentrierter, strukturierter und eigenverantwortlicher – vorausgesetzt, Ihr Arbeitsplatz ist gut eingerichtet und Sie entwickeln klare Routinen.
Bessere Work-Life-Balance
Mehr Zeit für Familie, Partner:in oder Hobbys – Homeoffice erleichtert es, persönliche und berufliche Bedürfnisse in Einklang zu bringen. Die gewonnene Flexibilität wirkt sich positiv auf Ihre Zufriedenheit, Belastbarkeit und Gesundheit aus.
Gesundheitliche Vorteile
Weniger Kontakte bedeuten ein geringeres Infektionsrisiko. Außerdem entfällt der Stress durch Staus, Lärm oder überfüllte Verkehrsmittel. Sie gestalten Ihre Umgebung selbst – mit Einfluss auf Licht, Temperatur und Bewegungspausen.
Förderung beruflicher Kompetenzen
Im Homeoffice stärken Sie wichtige Fähigkeiten wie Selbstorganisation, Eigenverantwortung und digitale Kommunikation. Diese Kompetenzen sind in modernen Arbeitsumgebungen besonders gefragt und fördern Ihre persönliche Entwicklung.
Fazit
Homeoffice steigert Ihre Flexibilität, spart Zeit und fördert konzentriertes, gesundes Arbeiten. Mit Eigenverantwortung und guter Organisation wird es zum echten Gewinn – beruflich und privat.
Homeoffice bietet viele Vorteile – erfordert aber auch Selbstdisziplin, klare Strukturen und aktive Kommunikation. Wer die Herausforderungen kennt, kann sie gezielt meistern.
Weniger sozialer Kontakt
Im Homeoffice fehlen spontane Gespräche mit Kolleg:innen, der persönliche Austausch und gemeinsame Pausen. Das kann zu Isolation führen, vor allem bei alleinlebenden Personen. Regelmäßige Video-Calls, virtuelle Kaffeepausen oder Präsenztage helfen, den Kontakt aufrechtzuerhalten.
Schwierige Trennung von Arbeit und Freizeit
Ohne räumliche Trennung verschwimmen berufliche und private Bereiche. Viele arbeiten länger oder außerhalb der regulären Zeiten. Ein fester Arbeitsplatz und verbindliche Arbeitszeiten fördern die notwendige Abgrenzung.
Hohe Anforderungen an Selbstorganisation
Im Homeoffice braucht es Struktur: Ohne Kolleg:innen in der Nähe steigt das Risiko für Ablenkung und ineffizientes Arbeiten. Tagespläne, klare Ziele und Zeitmanagement-Methoden unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten.
Technische Hürden und Ausstattungslücken
Schwaches Internet, fehlende ergonomische Möbel oder IT-Probleme beeinträchtigen die Arbeitsqualität. Klären Sie mit Ihrem Unternehmen, welche Ausstattung zur Verfügung steht, und achten Sie auf eine geeignete Arbeitsumgebung.
Geringere Sichtbarkeit im Unternehmen
Wer seltener im Büro ist, wird mitunter weniger wahrgenommen – auch bei Beförderungen oder Projektvergaben. Zeigen Sie Ihre Leistung aktiv: durch Updates, Beteiligung an Meetings oder eigene Impulse.
Fazit
Homeoffice verlangt Eigenverantwortung und klare Abgrenzung – doch mit Struktur und guter Kommunikation lässt sich die Arbeitsform erfolgreich gestalten. Wer bewusst gegensteuert, profitiert auch langfristig.
Auch im Homeoffice haben Sie die gleichen Rechte wie im Büro – vom Arbeitszeitgesetz bis zur gesetzlichen Unfallversicherung. Wichtig ist, diese Rechte zu kennen und aktiv zu nutzen.
Arbeitszeit und Pausen
Im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz uneingeschränkt:
Maximal 8 Stunden pro Tag (bis zu 10 Stunden bei Ausgleich)
Mindestens 11 Stunden Ruhezeit
Pausen: 30 Minuten bei über 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden
Auch zu Hause darf keine ständige Erreichbarkeit verlangt werden – Ihre Erholungszeiten sind gesetzlich geschützt.
Datenschutz und Privatsphäre
Ihre Wohnung bleibt privat. Arbeitgeber dürfen Ihren Heimarbeitsplatz nur mit Ihrer Zustimmung betreten – zum Beispiel zur Prüfung der Ergonomie. Ein solches Zutrittsrecht muss schriftlich vereinbart werden. Auch im Homeoffice gelten alle Datenschutzvorgaben – etwa nach DSGVO und BDSG.
Ausstattung und Arbeitsmittel
Für eine ordnungsgemäße Arbeitsausführung müssen geeignete Arbeitsmittel bereitgestellt werden – z. B. Laptop, Monitor, Software oder Telefon. Wenn Sie eigene Geräte nutzen, kann ein Ausgleich vereinbart werden. Ihre Ausstattung darf Sie gegenüber dem Büro nicht benachteiligen.
Unfallversicherung im Homeoffice
Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn der Unfall während einer beruflichen Tätigkeit geschieht – etwa auf dem Weg zum Drucker oder zur Arbeitsunterlage. Private Tätigkeiten wie Kochen oder Waschen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Melden Sie Arbeitsunfälle stets sofort.
Gleichbehandlung und Teilhabe
Auch im Homeoffice müssen Sie gleichgestellt sein:
Zugang zu internen Informationen, Projekten und Schulungen
Teilnahme an virtuellen Meetings
Faire Behandlung bei Personalentscheidungen
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie vollständig in die Arbeitsprozesse einzubinden.
Mitbestimmung und Beteiligung
Der Betriebsrat vertritt auch Mitarbeitende im Homeoffice. Sie haben das Recht auf Information, Beteiligung und Teilnahme an Wahlen sowie an digitalen oder hybriden Veranstaltungen.
Fazit
Ihre Rechte gelten auch im Homeoffice – vom Arbeitsschutz bis zur betrieblichen Mitbestimmung. Klären Sie individuelle Vereinbarungen frühzeitig und achten Sie auf Gleichbehandlung und Sicherheit – für ein rechtssicheres und produktives Arbeiten zu Hause.
Homeoffice bietet mehr Flexibilität – verpflichtet Sie aber weiterhin zur zuverlässigen und verantwortungsbewussten Arbeit. Die wichtigsten Pflichten im Überblick:
1. Arbeitsleistung und Erreichbarkeit
Sie müssen Ihre vertraglich vereinbarten Aufgaben vollständig, fristgerecht und in gewohnter Qualität erledigen. Während der vereinbarten Arbeitszeiten – insbesondere in Kernzeiten – sind Sie erreichbar, z. B. per Telefon, E-Mail oder Chat.
2. Selbstorganisation und Eigenverantwortung
Im Homeoffice strukturieren Sie Ihren Arbeitstag selbst. Dazu gehört:
Aufgaben sinnvoll priorisieren,
Arbeitszeiten und Fristen einhalten,
Pausen bewusst gestalten.
Eine verlässliche und professionelle Arbeitsweise wird auch im Homeoffice erwartet.
3. Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
Auch zu Hause gilt das Arbeitszeitgesetz:
Keine Überstunden ohne Absprache
Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
Pausen: 30 Minuten bei über 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden
Gegebenenfalls: Pflicht zur Zeiterfassung
4. Datenschutz und Vertraulichkeit
Sie müssen dienstliche Daten vor unbefugtem Zugriff schützen – auch im häuslichen Umfeld. Achten Sie auf:
Passwortschutz und Verschlüsselung
Nutzung von VPN-Zugängen
Sichere Aufbewahrung von Unterlagen
Keine Einsicht durch Dritte, z. B. Familienangehörige
Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt.
5. Sorgfaltspflicht bei Arbeitsmitteln
Behandeln Sie Geräte und Materialien des Unternehmens sorgfältig. Schäden oder technische Probleme melden Sie umgehend. Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Kostenbeteiligung drohen.
6. Arbeitsschutz beachten
Auch im Homeoffice tragen Sie Mitverantwortung für Ihre Sicherheit:
Ergonomischen Arbeitsplatz einrichten
Hinweise zur Unfallvermeidung beachten
An Online-Unterweisungen teilnehmen
7. Meldepflichten einhalten
Erkrankungen, Unfälle oder technische Ausfälle müssen Sie sofort melden – genau wie im Büro. Gleiches gilt für sicherheits- oder datenschutzrelevante Vorfälle.
Fazit
Im Homeoffice gelten die gleichen Pflichten wie im Büro – ergänzt um mehr Eigenverantwortung. Wer strukturiert, sorgfältig und datenschutzkonform arbeitet, sorgt für einen reibungslosen Ablauf und trägt aktiv zum Erfolg flexibler Arbeitsmodelle bei.
Datenschutz und Datensicherheit gelten im Homeoffice uneingeschränkt – denn sensible Informationen müssen auch außerhalb des Büros geschützt bleiben. Die wichtigsten Regeln im Überblick:
1. Technische Sicherheit gewährleisten
Nutzen Sie ausschließlich vom Unternehmen bereitgestellte Geräte. Achten Sie auf:
Aktuelle Sicherheitsupdates
Aktive Firewall und Virenschutz
Verschlüsselte Verbindungen (z. B. VPN)
Sichere, regelmäßig geänderte Passwörter
Arbeitgebende stellen die technische Infrastruktur, Sie sind für die sorgfältige Nutzung verantwortlich.
2. Private Geräte nur mit Genehmigung
Verwenden Sie private Geräte nur, wenn dies ausdrücklich erlaubt und technisch abgesichert ist – z. B. durch:
Separates Benutzerprofil
Mobile Device Management
VPN-Verbindung
Ohne diese Schutzmaßnahmen ist der Einsatz privater Technik nicht datenschutzkonform.
3. Arbeitsumgebung schützen
Sorgen Sie dafür, dass Unbefugte keinen Zugang zu beruflichen Daten haben:
Bildschirm vor fremden Blicken schützen
Laptop sperren bei Abwesenheit
Unterlagen sicher aufbewahren oder vernichten (z. B. mit Aktenvernichter)
4. Sensibler Umgang mit Daten
Vertrauliche Informationen müssen immer gesichert verarbeitet werden:
Keine Speicherung auf dem Desktop oder ungesicherten Laufwerken
Kein Versand sensibler Daten per unverschlüsselter E-Mail
Nur freigegebene Tools und Plattformen verwenden
5. Kommunikationswege absichern
Achten Sie auf diskrete Kommunikation:
Keine vertraulichen Gespräche in offenen Räumen oder bei Publikum
Nur dienstlich freigegebene Kommunikationskanäle nutzen
Keine Kundendaten über private Messenger oder E-Mail-Konten versenden
6. Sicherheitsvorfälle sofort melden
Bei Verdacht auf Datenverlust oder unbefugten Zugriff (z. B. durch Phishing, Malware oder Diebstahl) informieren Sie umgehend Ihre IT-Abteilung oder Datenschutzbeauftragte.
Fazit
Datenschutz im Homeoffice erfordert Technik, Sorgfalt und klare Abläufe. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen gemeinsam Verantwortung – damit sensible Daten auch zu Hause bestens geschützt bleiben.
Ein gut eingerichteter Arbeitsplatz im Homeoffice ist entscheidend für Ihre Gesundheit, Konzentration und Produktivität. Mit ergonomischer Ausstattung, klarer Struktur und passenden Rahmenbedingungen schaffen Sie die Grundlage für professionelles Arbeiten zu Hause.
Warum ist die richtige Einrichtung so wichtig?
Im Büro sorgt der Arbeitgeber für Ergonomie und Sicherheit – im Homeoffice tragen Sie selbst Verantwortung, besonders bei gelegentlicher mobiler Arbeit. Eine gute Arbeitsplatzgestaltung hilft Ihnen, Beschwerden zu vermeiden, sich besser zu konzentrieren und Arbeit vom Privatleben zu trennen.
Die wichtigsten Elemente im Überblick
1. Fester Arbeitsbereich
Ruhiger, abgetrennter Bereich – ideal mit Tageslicht
Möglichst nicht in Schlaf- oder Wohnbereich
Nur für berufliche Zwecke nutzen – zur klaren Trennung
2. Ergonomischer Stuhl und Tisch
Stuhl mit Rückenstütze und Höhenverstellung
Ausreichend großer Tisch in passender Höhe
Sitzhaltung: Unterarme im 90°-Winkel, Füße flach auf dem Boden
Bildschirm auf Augenhöhe – ggf. mit Monitorständer
Tipp: Klären Sie mit Ihrem Unternehmen, ob ergonomische Ausstattung bereitgestellt oder bezuschusst wird.
3. Bildschirm und Technik
Externer Monitor (mind. 22 Zoll), externe Maus und Tastatur
Headset für Videokonferenzen
Stabile Internetverbindung – ideal per LAN-Kabel
4. Beleuchtung und Raumklima
Blendfreies Tageslicht und zusätzliche Schreibtischlampe
Angenehme Raumtemperatur (ca. 20–22 °C)
Regelmäßiges Lüften für frische Luft und Konzentration
5. Ordnung und Struktur
Schreibtisch aufgeräumt halten – weniger Ablenkung
Arbeitsmaterial griffbereit organisieren (z. B. Ablagen, Notizbuch)
Fester Tagesplan mit klaren Arbeits- und Pausenzeiten
6. Trennung von Beruf und Freizeit
Fester Arbeitsbeginn und -schluss
Laptop und Technik nach Feierabend verstauen
Kleidung wie im Büro fördert Konzentration und Routine
Private und dienstliche Daten getrennt speichern
7. Bewegung einbauen
Regelmäßig aufstehen, dehnen, kurze Wege gehen
Alle 60–90 Minuten kleine Pausen einlegen
Mittagspause für Bewegung an der frischen Luft nutzen
Unterstützung durch den Arbeitgeber
Bei dauerhafter mobiler Arbeit muss Ihr Arbeitgeber die notwendige Ausstattung bereitstellen oder unterstützen. Besprechen Sie Ihre Bedürfnisse frühzeitig – z. B. zu Stuhl, Bildschirm oder Arbeitsmitteln.
Fazit
Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz im Homeoffice schützt Ihre Gesundheit und fördert effizientes Arbeiten. Mit der passenden Technik, klaren Strukturen und regelmäßiger Bewegung schaffen Sie ideale Bedingungen – auch außerhalb des Büros.
Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, kann bestimmte Kosten steuerlich geltend machen – zum Beispiel über die Homeoffice-Pauschale, ein häusliches Arbeitszimmer oder den Abzug von Arbeitsmitteln. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen und eine gute Dokumentation.
1. Die Homeoffice-Pauschale
Seit 2020 dauerhaft im Steuerrecht verankert:
6 Euro pro Homeoffice-Tag
Maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage)
Kein separates Arbeitszimmer erforderlich
Wird als Werbungskosten geltend gemacht – zusätzlich zu anderen beruflichen Ausgaben
Wichtig: Nur wer mit allen Werbungskosten zusammen über dem Pauschalbetrag liegt (2025: 1.230 Euro), profitiert steuerlich.
Nachweise:
Kalendereinträge, Zeitaufschriebe oder Arbeitgeberbescheinigung
Exakte Anzahl der Homeoffice-Tage erforderlich
Vorteile:
Einfach, unbürokratisch, auch bei gelegentlichem Homeoffice nutzbar
2. Das häusliche Arbeitszimmer
Wenn Sie einen abgetrennten Raum ausschließlich beruflich nutzen, können Sie höhere Kosten geltend machen.
Voraussetzungen:
Raum wird ausschließlich und nahezu ausschließlich beruflich genutzt
Kein Durchgangszimmer, kein Gästezimmer
Zentrum der beruflichen Tätigkeit (z. B. bei Vollzeit-Homeoffice)
Abzugsfähig:
Miete und Nebenkosten (anteilig)
Strom, Heizung, Wasser
Reinigung und ggf. Abschreibung bei Eigentum
Höchstgrenze:
Bis zu 1.250 Euro jährlich
Ohne Begrenzung, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit ist
Tipp: Grundriss oder Fotos zur Dokumentation bereithalten.
3. Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln
Unabhängig von Pauschale oder Arbeitszimmer lassen sich beruflich genutzte Anschaffungen steuerlich geltend machen:
Beispiele:
Laptop, Monitor, Headset
Bürostuhl, Schreibtisch
Drucker, Papier, Arbeitsbeleuchtung
Regel:
Bis 952 Euro brutto: Sofort absetzbar
Höhere Beträge: Abschreibung über mehrere Jahre
4. Entfernungspauschale bei gemischter Nutzung
An Tagen mit Büropräsenz ist zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale die Entfernungspauschale möglich:
0,30 Euro pro Kilometer (einfache Strecke)
Kombination beider Pauschalen ist erlaubt – aber nicht am selben Tag
Führen Sie ein einfaches Arbeitstagebuch zur Dokumentation
5. Was Sie belegen müssen
Für alle steuerlichen Vorteile sind nachvollziehbare Unterlagen nötig:
Rechnungen und Quittungen (z. B. für Arbeitsmittel)
Dokumentation der Homeoffice-Tage
Ggf. schriftliche Vereinbarungen oder Bestätigungen durch Ihre Führungskraft
Tipp: Steuerberatende Personen helfen, alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Fazit
Homeoffice kann sich auch steuerlich lohnen – mit der Pauschale, einem Arbeitszimmer oder dem Abzug von Arbeitsmitteln. Wichtig ist eine klare Dokumentation, um Ihre Vorteile beim Finanzamt geltend zu machen.
Auch im Homeoffice sind Sie grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – wie bei der Arbeit im Unternehmen. Es gelten jedoch Besonderheiten, die Sie kennen sollten, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Wann gilt ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall?
Die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn sich der Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ereignet. Beispiele für versicherte Arbeitsunfälle:
Sie stolpern auf dem Weg zum Drucker im Nebenzimmer.
Sie verletzen sich beim Einstecken des Dienstlaptops.
Sie rutschen aus, während Sie telefonierend Notizen holen.
Sie stoßen sich beim Zugriff auf Akten.
Wichtig: Die Tätigkeit muss arbeitsbezogen sein – private Tätigkeiten sind nicht versichert.
Erweiterter Schutz seit 2021
Früher waren Wege zur Küche oder Toilette im Homeoffice nicht versichert. Seit einer Gesetzesänderung 2021 gilt:
Wege zur Grundversorgung (z. B. Kaffeemaschine, WC) sind nun mitversichert.
Auch Wege zur Kinderbetreuung (z. B. zur Kita während der Arbeitszeit) sind geschützt – wie im Büro.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Private Tätigkeiten unterbrechen den Versicherungsschutz. Nicht versichert sind z. B.:
Unfall beim Wäscheaufhängen in der Pause
Schnittverletzung beim Kochen eines aufwendigen Mittagessens
Sturz beim Spaziergang mit dem Hund
Entscheidend ist, ob der Unfall im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht. Dokumentieren Sie den Unfallhergang möglichst genau.
Was tun im Falle eines Unfalls?
Sofort den Arbeitgeber informieren – möglichst mit genauer Beschreibung (Wann? Wo? Was ist passiert?).
Unfallhergang dokumentieren – schriftlich und detailliert.
Ärztliche Behandlung – möglichst bei einem Durchgangsarzt (Unfallarzt).
Meldung durch den Arbeitgeber – bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, vor allem bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen.
Was übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung?
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge – auch im Homeoffice. Die Versicherung übernimmt:
Behandlungskosten und medizinische Versorgung
Reha- und Therapiekosten
Verletztengeld oder Unfallrente (je nach Schwere)
Voraussetzung: Der Unfall wird als arbeitsbedingt anerkannt – daher ist eine korrekte und vollständige Meldung entscheidend.
Wie Sie sich zusätzlich absichern können
Arbeiten Sie an einem klar definierten Arbeitsplatz.
Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten.
Trennen Sie berufliche und private Tätigkeiten – räumlich und zeitlich.
Informieren Sie sich über interne Richtlinien im Unternehmen oder wenden Sie sich an den Betriebsrat.
Fazit
Im Homeoffice sind Sie gesetzlich unfallversichert – sofern der Unfall im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht. Damit der Schutz greift, ist eine genaue Dokumentation wichtig. Klären Sie im Vorfeld, wie bei Ihrem Unternehmen Arbeitsunfälle gemeldet werden. So können Sie im Ernstfall sicher und schnell reagieren.
Homeoffice bietet Flexibilität – kann aber dazu führen, dass Beruf und Privatleben verschwimmen.
Um langfristig gesund und leistungsfähig zu bleiben, braucht es klare Strukturen, bewusste Erholungsphasen und feste Rituale.
Warum ist die Balance im Homeoffice oft schwierig?
Im Homeoffice entfällt der räumliche Abstand zum Arbeitsplatz. Viele beginnen früher, hören später auf und sind auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar. Wenn Grenzen fehlen, drohen Überlastung, Dauerstress und Erschöpfung.
10 Tipps für mehr Balance im Homeoffice
1. Feste Arbeitszeiten einhaltenStarten und beenden Sie den Arbeitstag verbindlich – inklusive Pausen. So schaffen Sie Verlässlichkeit und Erholung.
2. Einen festen Arbeitsplatz nutzenArbeiten Sie an einem klar definierten Ort – nicht im Bett oder auf dem Sofa. Das erleichtert das Abschalten nach Feierabend.
3. Den Tag strukturierenPlanen Sie Arbeitszeiten, Aufgaben und Pausen aktiv – z. B. mit To-do-Listen oder Zeitblöcken.
4. Rituale zum Übergang schaffenWechseln Sie nach der Arbeit bewusst in den Freizeitmodus – z. B. durch Spazierengehen, Kleidung wechseln oder Aufräumen des Arbeitsplatzes.
5. Pausen aktiv gestaltenNutzen Sie Ihre Pausen für Bewegung, frische Luft oder bewusste Entspannung – nicht für Social Media oder E-Mails.
6. Soziale Kontakte pflegenHalten Sie den Kontakt zum Team – per Video, Chat oder Telefon. Auch informeller Austausch tut gut.
7. Grenzen klar kommunizierenSagen Sie Kolleg:innen und Mitbewohnenden, wann Sie erreichbar sind – und wann nicht. Auch im Homeoffice gilt: Feierabend ist Feierabend.
8. Freizeit gezielt nutzenVerwandeln Sie gewonnene Pendelzeit in persönliche Zeit – etwa für Sport, Hobbys oder Auszeiten.
9. Auf Gesundheit achtenBewegung, Ernährung und Schlaf sind zentrale Säulen für Ausgeglichenheit. Warnzeichen wie Erschöpfung sollten Sie ernst nehmen.
10. Eigenverantwortung übernehmenReflektieren Sie regelmäßig Ihre Gewohnheiten – und passen Sie sie bei Bedarf an. Kleine Veränderungen wirken oft langfristig.
Fazit
Work-Life-Balance im Homeoffice gelingt, wenn Sie bewusst trennen, aktiv für Erholung sorgen und Ihre Zeit selbstverantwortlich gestalten – für mehr Energie, Zufriedenheit und Klarheit im Alltag.
Fazit: FAQ für Mitarbeitende
Für Beschäftigte bietet Homeoffice viele Vorteile – von mehr Flexibilität bis zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Voraussetzung ist eine klare Vereinbarung mit dem Unternehmen und verantwortungsbewusstes Handeln im Alltag.