FAQ

Gesundheit

Erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz – für Arbeitgeber und Mitarbeitende. Rechtliche Grundlagen, Rechte, Pflichten und praxisnahe Tipps – verständlich erklärt, klar strukturiert und auf Ihre Zielgruppe abgestimmt.

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Eine Mitarbeiterin organisiert die Haftnotizen mit Ideen an der Glaswand im Büro
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Was bedeutet Gesundheit am Arbeitsplatz? Welche Dimensionen umfasst sie, und wie hat sich das Verständnis im Laufe der Zeit verändert? Hier erhalten Sie fundierte Grundlagen und Definitionen zur modernen Gesundheitsauffassung.

Gesundheit ist ein vielschichtiger Begriff. Er beschreibt den körperlichen, psychischen und sozialen Zustand eines Menschen oder einer Gruppe.

  • Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit als einen „Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen“.

  • Diese Definition betont: Gesundheit bedeutet mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit – sie umfasst das gesamte Wohlbefinden eines Menschen.

Aspekte von Gesundheit

  • Körperliche Gesundheit: Der Körper funktioniert ohne Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen.

  • Psychische Gesundheit: Mentales und emotionales Wohlbefinden, verbunden mit der Fähigkeit, Stress zu bewältigen und ein erfülltes Leben zu führen.

  • Soziale Gesundheit: Die Fähigkeit, stabile Beziehungen zu pflegen und sich in die Gesellschaft zu integrieren.

Verschiedene Perspektiven auf Gesundheit

  • Biomedizinisches Modell: Gesundheit wird vor allem als Abwesenheit von Krankheit verstanden – eine eher naturwissenschaftlich geprägte, enge Sichtweise.

  • Ganzheitlicher Ansatz: Gesundheit gilt als dynamisches Gleichgewicht aus körperlichen, psychischen, sozialen und ökologischen Faktoren. Sie entsteht in einem aktiven Prozess, der fortlaufend erhalten werden muss.

  • Soziologische Sichtweise: Gesundheit ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre sozialen Rollen und Aufgaben bestmöglich erfüllen können.

  • Philosophische Perspektive: Gesundheit wird als ein Gut betrachtet, das man genießen soll. Sie kann auch bedeuten, mit einer gewissen Einschränkung zu leben, solange man seinen wesentlichen Tätigkeiten nachgehen kann.

Gesundheit als dynamischer Prozess

Gesundheit ist kein statischer Zustand. Sie verändert sich durch den Lebensstil, die Umwelt, soziale Bedingungen und persönliche Einstellungen. Gesundheit muss also immer wieder neu hergestellt und erhalten werden.

Subjektive und objektive Aspekte

Gesundheit lässt sich nicht immer eindeutig messen. Sie wird sowohl objektiv – etwa durch medizinische Befunde – als auch subjektiv – durch das persönliche Empfinden – wahrgenommen. Eine Person kann sich gesund fühlen, obwohl eine Krankheit vorliegt, oder sich krank fühlen, obwohl keine Diagnose gestellt wird.

Gesundheit als Menschenrecht und gesellschaftliches Gut

Gesundheit gilt als grundlegendes Menschenrecht – unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sozialem Status. In vielen Ländern ist es Aufgabe des Staates, Gesundheit zu fördern und zu sichern, zum Beispiel durch Prävention, Gesundheitsbildung und ein funktionierendes Gesundheitssystem.

Einflussfaktoren und soziale Ungleichheit

Viele Faktoren beeinflussen die Gesundheit, darunter Lebensstil, Umweltbedingungen, Bildungsstand, Einkommen und soziale Unterstützung. Sozialepidemiologische Studien zeigen: Menschen mit höherem sozioökonomischem Status leben im Durchschnitt gesünder und länger. Maßnahmen wie Prävention, Bewegung, ausgewogene Ernährung und Stressbewältigung tragen wesentlich zur Gesundheitsförderung bei.

Fazit

Gesundheit ist ein umfassendes Konzept, das weit über das bloße Fehlen von Krankheit hinausgeht. Sie umfasst körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden. Gesundheit ist ein individuelles Empfinden, ein gesellschaftliches Gut und ein zentrales Ziel öffentlicher Gesundheitsförderung. Zahlreiche Faktoren beeinflussen sie – und jeder Mensch kann aktiv zu ihrer Erhaltung beitragen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit als einen Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens – und nicht nur als Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.

Erläuterung:

  • Vollständiges körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden: Gesundheit umfasst mehr als das Fehlen körperlicher Beschwerden. Sie schließt das psychische und soziale Wohlergehen gleichermaßen ein.

  • Mehr als nur frei von Krankheit: Die WHO betont, dass Gesundheit mehr bedeutet als keine Krankheit oder Verletzung zu haben. Sie beschreibt einen Zustand positiver Harmonie und inneren Gleichgewichts.

  • Ein dynamischer Prozess: Gesundheit ist kein statischer Zustand. Vielmehr handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, bei dem sich Gesundheit und Krankheit gegenseitig durchdringen können. Das Ziel ist ein fortwährendes Streben nach Gleichgewicht und Wohlbefinden.


Weitere Aspekte:

  • Gesundheit gilt als grundlegendes Menschenrecht.

  • Um Gesundheit zu erhalten, ist ein ausgewogenes Zusammenspiel körperlicher, geistiger und sozialer Faktoren erforderlich.

  • Gesundheit bedeutet auch, mit Belastungen und Herausforderungen des Lebens umgehen zu können.

  • Sie ist nicht nur eine individuelle Angelegenheit, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung.

  • Die WHO beschreibt psychische Gesundheit als einen Zustand des Wohlbefindens, in dem eine Person ihre Fähigkeiten entfalten, alltägliche Anforderungen bewältigen, produktiv arbeiten und einen Beitrag zur Gemeinschaft leisten kann.

Das Modell der sechs Gesundheitsdimensionen beschreibt umfassend das Wohlbefinden eines Menschen.

Diese Dimensionen sind eng miteinander verknüpft und beeinflussen sich gegenseitig.

1. Körperliche Gesundheit

Bezieht sich auf den Zustand des Körpers und dessen Fähigkeit, alltägliche Aufgaben zu bewältigen. Dazu gehören:

  • ausgewogene Ernährung

  • regelmäßige Bewegungausreichender Schlaf

  • Abwesenheit von Krankheiten

2. Intellektuelle / Psychische Gesundheit

Beschreibt die Fähigkeit, zu denken, zu lernen und kreativ zu sein. Merkmale sind:

  • Neugier und Lernbereitschaft

  • kritisches Denken

  • Problemlösungskompetenz

  • Erwerb neuer Fähigkeiten

3. Soziale Gesundheit

Umfasst die Fähigkeit, gesunde und erfüllende Beziehungen zu gestalten. Dazu zählen:

  • Kommunikation

  • Empathie

  • Konfliktfähigkeit

  • gegenseitige Unterstützung

4. Emotionale Gesundheit

Bezieht sich auf den Umgang mit Gefühlen. Kennzeichnend sind:

  • Selbstbewusstsein

  • Selbstakzeptanz

  • Stressbewältigung

  • Resilienz in Krisen

5. Seelische (Spirituelle) Gesundheit

Beschreibt die Suche nach Sinn, Orientierung und Verbundenheit. Wichtige Aspekte:

  • persönliche Werte und Überzeugungen

  • Achtsamkeit, Meditation oder Gebet

  • Lebenssinn und ethische Grundhaltung

6. Gesellschaftliche Gesundheit (Umweltgesundheit)

Betont die Bedeutung der Wechselwirkung mit der Umwelt. Dazu gehören:

  • saubere Luft, Wasser und gesunde Nahrung

  • sichere Wohn- und Arbeitsverhältnisse

  • nachhaltiger Lebensstil

Ganzheitliches Verständnis

Gesundheit ist ein vielschichtiger, dynamischer Prozess, der von inneren und äußeren Faktoren geprägt ist. Alle sechs Dimensionen tragen gemeinsam zu einem umfassenden Gesundheitsverständnis bei. Ein ganzheitlicher Ansatz berücksichtigt sie, um ein möglichst hohes Maß an Wohlbefinden zu erreichen.

Entwicklung der Definition von Gesundheit im historischen Kontext

Die Bedeutung von Gesundheit hat sich im Laufe der Geschichte stark verändert. Diese Entwicklung spiegelt gesellschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Veränderungen wider.

Frühe Definitionen und biomedizinisches Verständnis

Bis ins 19. Jahrhundert galt Gesundheit vor allem als Abwesenheit von Krankheit. Ärztlich wurde Gesundheit als Zustand beschrieben, in dem keine Beschwerden empfunden wurden. Diese Sichtweise war vor allem körperlich-medizinisch geprägt und eng gefasst.

Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ab 1946

Einen grundlegenden Wandel brachte die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus den Jahren 1946/1948. Sie beschreibt Gesundheit als einen „Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“. Damit wurde Gesundheit erstmals umfassend und positiv definiert – als mehrdimensionales Konzept, das über das bloße Freisein von Krankheit hinausgeht.

Biopsychosoziales Modell und weitere Entwicklungen

In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich das Gesundheitsverständnis weiter: Das sogenannte biopsychosoziale Modell stellte körperliche, psychische und soziale Aspekte gleichwertig in den Mittelpunkt. Gesundheit wurde zunehmend als dynamischer Zustand verstanden, der von individuellen Lebensweisen ebenso wie von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst wird.

Seit den 1980er Jahren gewann die Idee an Bedeutung, Gesundheit als positives, gestaltbares Konzept zu begreifen – mit Fokus auf Selbstbestimmung, aktiver Lebensgestaltung und der bewussten Förderung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen.

Aktuelle Sichtweisen

Heute gilt Gesundheit als dynamisches Gleichgewicht, das kontinuierlich erhalten oder wiederhergestellt werden muss. Sie entsteht in der Balance zwischen Risiko- und Schutzfaktoren und steht in engem Zusammenhang mit sozialen, ökonomischen und ökologischen Einflüssen.

Moderne Konzepte betonen:

  • die individuelle Verantwortung für gesundheitsbezogene Entscheidungen,

  • die gesellschaftliche Bedeutung von Gesundheitsförderung,

  • die Mehrdimensionalität von Gesundheit – körperlich, psychisch, sozial.

Fazit

Die Definition von Gesundheit hat sich von einer rein medizinischen Sichtweise zu einem ganzheitlichen und dynamischen Konzept entwickelt. Gesundheit wird heute als positives, mehrdimensionales und gestaltbares Gut verstanden, das körperliche, psychische und soziale Dimensionen umfasst – und immer auch im gesellschaftlichen Kontext betrachtet werden muss.

Fazit: Allgemeine FAQ

Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein vielschichtiges Konzept mit körperlichen, psychischen und sozialen Dimensionen. Sie ist individuell, gesellschaftlich relevant und sollte ganzheitlich verstanden und gefördert werden – sowohl präventiv als auch nachhaltig.

FAQ für Arbeitgeber

Gesundheit am Arbeitsplatz ist gesetzliche Pflicht und wirtschaftlich sinnvoll. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Unternehmen haben – und wie Sie Gesundheitsrisiken erkennen, minimieren und gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen.

Arbeitgebende in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen bilden dabei:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Zentrale Arbeitgeberpflichten

Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass Arbeitgebende alle erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu wahren. Dabei sind aktuelle Erkenntnisse aus Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene zu berücksichtigen. Dies betrifft unter anderem:

  • die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen

  • die Vermeidung von Gefährdungen

  • das Beachten des neuesten Stands der Wissenschaft

Ein zentrales Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Dabei müssen sämtliche Gefährdungen – einschließlich psychischer Belastungen – systematisch erfasst, bewertet und durch geeignete Schutzmaßnahmen beantwortet werden. Diese Beurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, z. B. bei veränderten Arbeitsbedingungen oder neuen Erkenntnissen im Arbeitsschutz.

Weitere gesetzliche Pflichten im Überblick

  • Bestellung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit (ASiG): Diese Fachpersonen unterstützen Arbeitgebende bei der Umsetzung und Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes.

  • Organisation der Ersten Hilfe und anderer Notfallmaßnahmen (§ 10 ArbSchG): Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass im Ernstfall schnell und wirksam Hilfe geleistet werden kann.

  • Regelmäßige Unterweisungen (§ 12 ArbSchG): Beschäftigte müssen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert und geschult werden.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 11 ArbSchG): Arbeitgebende sind verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu ermöglichen.

Beachtung weiterer Verordnungen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): regelt Anforderungen an Arbeitsplätze.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): betrifft den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln.

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Regelt Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten zum Schutz der Gesundheit.

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Enthalten besondere Schutzvorgaben für werdende und stillende Mütter sowie jugendliche Beschäftigte.

  • Arbeitszeiterfassung: Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 sind Arbeitgebende verpflichtet, ein System zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit einzuführen.

Im Kontext des Gesundheitsschutzes haben Arbeitgebende bestimmte Rechte, die dem Ziel dienen, gesetzliche Vorgaben umzusetzen und den Schutz aller Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Rechte im Rahmen des Arbeitsschutzes

  • Einhaltung der Schutzmaßnahmen fordern: Arbeitgebende dürfen erwarten, dass Beschäftigte die eingeführten Sicherheitsmaßnahmen beachten und mittragen.

  • Krankmeldung verlangen: Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitgebende das Recht, eine ärztliche Bescheinigung anzufordern. Der Zeitpunkt der Vorlage kann im Arbeitsvertrag oder durch betriebliche Regelungen bestimmt sein.

  • Anfrage zum Gesundheitszustand (in Ausnahmefällen): In bestimmten Situationen – z. B. bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten – darf nach dem Gesundheitszustand gefragt werden, wenn dies zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.

  • Fragen zu Alkohol- oder Drogenabhängigkeit (bei sicherheitsrelevanter Tätigkeit): Unter engen Voraussetzungen kann eine Nachfrage zulässig sein, etwa bei Tätigkeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial.

Wichtig: Die Privatsphäre der Beschäftigten ist zu wahren. Detaillierte Informationen über Diagnose oder Krankheitsursachen dürfen grundsätzlich nicht verlangt werden.

Weitere Rechte von Arbeitgebenden

  • Krankenrückkehrgespräche führen: Nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit können Arbeitgebende Rückkehrgespräche durchführen, um die Wiedereingliederung zu erleichtern. Dabei darf nicht nach der konkreten Diagnose gefragt werden. Die Teilnahme ist in der Regel verpflichtend.

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einleiten: Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres besteht Pflicht und Recht, gemeinsam mit der betroffenen Person nach Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu suchen.

Grenzen der Arbeitgeberrechte

Alle Rechte unterliegen engen datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Grenzen. Informationen zum Gesundheitszustand dürfen nur in dem Umfang erhoben werden, der für den betrieblichen Zweck unbedingt erforderlich ist.

Fazit: Arbeitgebende haben nicht nur Pflichten, sondern auch klar definierte Rechte, um den Gesundheitsschutz im Unternehmen sicherzustellen. Diese Rechte müssen jedoch stets im Einklang mit dem Datenschutz und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten stehen.

Arbeitgebende tragen in Deutschland eine umfassende Verantwortung für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Zu ihren zentralen Pflichten gehören die Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen gegen ermittelte Gefahren, regelmäßige Unterweisungen sowie die Bereitstellung notwendiger Mittel und einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation.

Diese Pflichten umfassen unter anderem:

  • Organisation des Arbeitsschutzes: Aufbau und Pflege einer wirksamen Arbeitsschutzstruktur im Unternehmen.

  • Gefährdungsbeurteilung: Einschließlich der Bewertung psychischer Belastungen.

  • Betriebsanweisungen: Erstellung klarer Anweisungen zur sicheren Durchführung von Tätigkeiten.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung geeigneter PSA, wenn Gefährdungen nicht vollständig vermeidbar sind.

Konkrete Pflichten im Detail

  • Sichere Arbeitsstätten einrichten und erhalten: Dazu zählen ergonomische Arbeitsplätze, ausreichend Bewegungsfreiheit, gute Beleuchtung, angenehmes Raumklima und Schutz vor Lärm.

  • Sichere Arbeitsmittel bereitstellen: Maschinen, Geräte und Werkzeuge müssen sicher funktionieren und regelmäßig gewartet werden.

  • Gefahrstoffmanagement gewährleisten: Der Umgang mit Gefahrstoffen muss sicher erfolgen. Beschäftigte sind entsprechend zu schulen.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen: Zum Beispiel bei Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen.

  • Besonders schutzbedürftige Gruppen berücksichtigen: Etwa Jugendliche, schwangere Personen oder Menschen mit Behinderungen.

  • Dokumentation sicherstellen: Alle Maßnahmen im Arbeitsschutz müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die gesetzliche Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden ist in § 618 BGB verankert. Sie verpflichtet dazu, Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Die Fürsorgepflicht gilt an allen Arbeitsorten, also auch im Homeoffice, und bezieht sich auf körperliche sowie psychische Gefährdungen.

Zentrale Aspekte der Fürsorgepflicht

  • Schutz vor Gefährdungen: Alle notwendigen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um vermeidbare Risiken zu minimieren.

  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Arbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, dass körperliche Belastungen vermieden werden.

  • Psychische Belastungen berücksichtigen: Auch mentale Anforderungen und Stressquellen sind bei der Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

  • Schutzausrüstung bereitstellen: Wenn Gefährdungen bestehen, muss geeignete persönliche Schutzausrüstung angeboten werden.

  • Unterweisung und Schulung: Beschäftigte sind regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen zu informieren.

  • Notfallvorsorge treffen: Es müssen klare Regelungen und Schulungen für das Verhalten in Notfällen vorhanden sein.

Die Fürsorgepflicht ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes und Grundlage für ein sicheres Arbeitsumfeld.

Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Arbeitgebende haben.

  • Diese reichen von Bußgeldern über strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Schadensersatzforderungen.

  • Auch Reputationsverluste oder die Stilllegung von Betriebsbereichen sind möglich.


Mögliche Konsequenzen bei Verstößen


  • Bußgelder: Bei Verstößen drohen – je nach Schwere – empfindliche Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden.

  • Strafanzeigen: Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Verstöße, die zu Gesundheitsschäden führen, können strafrechtlich verfolgt werden.

  • Schadensersatzansprüche: Geschädigte Beschäftigte können Schmerzensgeld oder Schadenersatz fordern.

  • Betriebsschließung: Behörden können bei gravierenden Mängeln den Betrieb ganz oder teilweise stilllegen.

  • Reputationsschäden: Mangelnder Arbeitsschutz kann das öffentliche Ansehen eines Unternehmens erheblich schädigen.

  • Erhöhte Versicherungsbeiträge: Häufige Arbeitsunfälle führen zu steigenden Beiträgen in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein wirksamer Arbeitsschutz liegt daher nicht nur im rechtlichen, sondern auch im wirtschaftlichen Interesse jedes Unternehmens.

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Rechtssicherheit beginnt mit gesundem Arbeiten. Unternehmen sind verpflichtet, Gesundheit am Arbeitsplatz aktiv zu schützen – durch Gefährdungsbeurteilung, Prävention und Fürsorge. Verstöße kosten Geld, Vertrauen und Sicherheit.

FAQ für Mitarbeitende

Gesundheit am Arbeitsplatz betrifft auch Sie persönlich. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Tipps zur Stressbewältigung, Vorsorge und gesunder Arbeitsweise helfen Ihnen im Alltag.

Beschäftigte haben in Deutschland zahlreiche Rechte, die ihre Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit schützen.

  • Dazu zählt das Recht auf eine sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsumgebung, die frei von vermeidbaren Gefährdungen ist.

  • Auch die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten und Pausen gehört dazu.

  • Zudem haben Sie Anspruch auf Unterweisungen zu Gefahren und Schutzmaßnahmen sowie auf Mitwirkung beim betrieblichen Arbeitsschutz.

  • Bei akuter Gefahr dürfen Sie den Arbeitsplatz verlassen, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen.

  • Bei Problemen können Sie sich an den Betriebsrat oder an zuständige Aufsichtsbehörden wenden.


Ihre wichtigsten Rechte im Überblick:


  • Recht auf eine sichere Arbeitsumgebung: Arbeitgebende müssen Arbeitsplätze so gestalten, dass keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken bestehen.

  • Recht auf Einhaltung von Arbeitszeiten und Pausen: Arbeitszeitregelungen dienen dem Schutz von Gesundheit und Erholung.

  • Recht auf Unterweisung: Sie müssen regelmäßig über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert werden.

  • Recht auf Mitwirkung: Sie dürfen Vorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einbringen und sich bei Problemen an Betriebsrat oder Behörden wenden.

  • Recht auf Arbeitsverweigerung bei Gefahr: Bei unmittelbarer erheblicher Gefahr dürfen Sie die Arbeit niederlegen – ohne negative Konsequenzen.

  • Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge: Sie haben Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeangebote durch die Arbeitgebenden.

Als Beschäftigte:r sind Sie laut Arbeitsschutzgesetz (§ 15 ArbSchG) verpflichtet, aktiv zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer beizutragen.

  • Sie müssen Arbeitsmittel und Schutzkleidung ordnungsgemäß nutzen, Gefahren melden und an Schutzmaßnahmen teilnehmen.

  • Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich nicht durch Alkohol, Drogen oder andere Mittel in einen Zustand zu versetzen, der Sie oder andere gefährdet.


Ihre wichtigsten Pflichten im Überblick:


  • Sorgfaltspflicht: Achten Sie auf Ihre Gesundheit und befolgen Sie die Anweisungen der Arbeitgebenden.

  • Nutzung von Schutzausrüstung: Verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung korrekt und vollständig.

  • Meldepflicht: Melden Sie erkannte Gefahren oder Mängel unverzüglich.

  • Mitwirkungspflicht: Nehmen Sie aktiv an Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung teil.

  • Verbot der Selbstgefährdung: Verzichten Sie auf Alkohol oder Drogen während der Arbeitszeit.

Teilnahmepflicht an Unterweisungen: Besuchen Sie alle verpflichtenden Schulungen zum Arbeitsschutz.

Grundsätzlich dürfen Arbeitgebende nur in engen, rechtlich definierten Grenzen nach dem Gesundheitszustand fragen – etwa wenn die Auskunft notwendig ist, um eine Gefährdung am Arbeitsplatz auszuschließen oder Schutzvorschriften zu beachten.

  • Die Frage nach einer Diagnose ist in der Regel unzulässig.

  • Auch persönliche Details zur Erkrankung oder eine bestehende Schwangerschaft müssen Sie nicht mitteilen.


Was erlaubt ist – und was nicht:


Zulässige Fragen:

  • Ob Sie aktuell arbeitsfähig sind.

  • Wie lange Ihre Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert.

  • Ob Einschränkungen bestehen, die die Ausübung Ihrer Tätigkeit betreffen.

  • In sicherheitsrelevanten Berufen: Ob Ihre Erkrankung eine Gefahr für andere darstellt.

Unzulässige Fragen:

  • Nach der konkreten Diagnose oder Krankheitsursache.

  • Nach intimen Details zum Gesundheitszustand.

  • Nach einer Schwangerschaft – außer es bestehen konkrete Auswirkungen auf die Arbeit oder gesetzliche Schutzpflichten.

Ihr Recht: Auf unzulässige Fragen dürfen Sie nicht antworten – oder bewusst unvollständig antworten. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die genaue Art Ihrer Erkrankung offenzulegen.

Nein. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber die Ursache Ihrer Krankheit mitzuteilen.

  • Sie müssen lediglich Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen – spätestens ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung. Eine kürzere Frist kann im Arbeitsvertrag oder durch betriebliche Regelungen festgelegt sein.

  • Die genaue Diagnose und Details zur Erkrankung unterliegen dem Schutz Ihrer Privatsphäre und sind für Ihre Führungskraft in der Regel nicht relevant.


Wichtige Punkte zur Krankmeldung:


  • Unverzügliche Anzeige:Informieren Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit.

  • Form der Krankmeldung:Wie Sie sich krankmelden (z. B. telefonisch, per E-Mail), kann im Arbeitsvertrag oder durch betriebliche Vorgaben geregelt sein.

  • Ärztliche Bescheinigung:Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Arbeitgebende können diese aber auch schon früher verlangen.

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):Seit 2024 übermitteln Arztpraxen die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber kann sie dort abrufen. Sie erhalten zusätzlich einen Papierausdruck für Ihre Unterlagen.

  • Keine Offenlegungspflicht der Krankheitsursache:Sie müssen nicht mitteilen, an welcher Krankheit Sie leiden.

Im Krankheitsfall dürfen Arbeitgebende von Ihnen verlangen, dass Sie sie unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

  • Darüber hinaus dürfen sie Sie kontaktieren, um sich nach Ihrem Befinden zu erkundigen oder organisatorische Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abwesenheit zu klären.

  • Sie sind jedoch nicht verpflichtet, detaillierte Angaben zu Ihrer Erkrankung zu machen oder Anrufe zu bestimmten Zeiten entgegenzunehmen.

  • Während der Krankschreibung besteht grundsätzlich keine Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen oder E-Mails zu beantworten – es sei denn, es handelt sich um einen dringenden Ausnahmefall, und Sie stimmen dem ausdrücklich zu.


Was erlaubt ist:

  • Die unverzügliche Information über die Arbeitsunfähigkeit einfordern

  • Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ablauf der vereinbarten Frist verlangen

  • Ein Interesse am Befinden äußern

  • Organisatorische Absprachen zur Vertretung treffen


Was nicht erlaubt ist:

  • Detaillierte Angaben zur Erkrankung verlangen

  • Sie unter Druck setzen, vorzeitig zur Arbeit zurückzukehren

  • Sie während der Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit verpflichten (außer mit Ihrer Zustimmung in Notfällen)

  • Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten vorschreiben

Sie können viel dazu beitragen, Stress im Arbeitsalltag zu reduzieren und Ihre mentale Gesundheit zu stärken.

  • Achten Sie auf Pausen und klare Arbeitszeiten, trennen Sie Berufliches und Privates bewusst und bauen Sie unterstützende soziale Kontakte auf.

  • Auch regelmäßige Bewegung, gesunde Ernährung und gezielte Entspannungstechniken helfen, die eigene Belastbarkeit zu steigern.

  • Wichtig ist zudem, auf Warnsignale Ihres Körpers und Ihrer Psyche zu achten.

  • Wenn der Stress anhält oder Sie sich dauerhaft belastet fühlen, sollten Sie nicht zögern, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

  • Auch der Austausch mit Kolleg:innen oder dem Betriebsrat kann entlastend wirken.


Tipps zur Stressreduktion und Stärkung der mentalen Gesundheit:


  • Organisation und Zeitmanagement: Strukturieren Sie Ihre Aufgaben, setzen Sie Prioritäten und planen Sie realistisch.

  • Bewusste Pausen: Nutzen Sie Pausen gezielt zur Erholung. Schon kurze Auszeiten fördern die Regeneration.

  • Nein sagen lernen: Begrenzen Sie Ihre Aufgaben. Setzen Sie klare Grenzen, wenn die Belastung zu hoch wird.

  • Trennung von Arbeit und Freizeit: Schalten Sie nach Feierabend bewusst ab und widmen Sie sich privaten Interessen.

  • Gesunde Ernährung: Eine ausgewogene Ernährung stärkt Ihre körperliche und mentale Widerstandsfähigkeit.

  • Bewegung: Regelmäßiger Sport baut Stress ab und hebt die Stimmung.

  • Ausreichend Schlaf: Sorgen Sie für guten Schlaf – das ist essenziell für Konzentration und Belastbarkeit.

  • Entspannungstechniken: Praktizieren Sie Methoden wie Atemübungen, Meditation oder Yoga.

  • Soziale Kontakte pflegen: Reden Sie mit Kolleg:innen, Freund:innen oder Familienmitgliedern über Belastungen.

  • Hobbys nachgehen: Aktivitäten, die Ihnen Freude bereiten, fördern Ausgleich und Zufriedenheit.

  • Individuelle Stress-Strategien entwickeln: Stellen Sie sich eine persönliche „Stress-Toolbox“ mit hilfreichen Methoden zusammen.

  • Positives Denken fördern: Versuchen Sie, eine zuversichtliche Grundhaltung zu entwickeln.

  • Professionelle Hilfe suchen: Sprechen Sie frühzeitig mit Fachleuten, wenn Sie sich überfordert fühlen.

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle im betrieblichen Gesundheitsschutz. Er hat laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

  • Damit kann der Betriebsrat aktiv dazu beitragen, gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen.

  • Beschäftigte können sich mit gesundheitlichen Anliegen jederzeit an den Betriebsrat wenden. Dieser vertritt ihre Interessen gegenüber der Unternehmensleitung und kann Maßnahmen initiieren oder unterstützen.


Aufgaben und Rechte des Betriebsrats im Gesundheitsschutz:


  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat muss bei allen gesundheitsrelevanten Maßnahmen einbezogen werden.

  • Initiativrecht: Er kann eigene Vorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einbringen.

  • Überwachung: Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung von Vorschriften und Schutzmaßnahmen.

  • Beratung und Unterstützung: Beschäftigte können sich bei Fragen und Problemen an den Betriebsrat wenden.

  • Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen: Insbesondere bei psychischen Belastungen ist der Betriebsrat einzubeziehen.

  • Teilnahme am BEM: Auf Wunsch der betroffenen Person kann der Betriebsrat am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) teilnehmen.

Ein gesunder Arbeitsalltag stärkt Wohlbefinden, Konzentration und Leistungsfähigkeit. Kleine Veränderungen im Alltag können große Wirkung haben.


Tipps für gesunde Arbeitsgewohnheiten


  • Regelmäßige Bewegungspausen: Unterbrechen Sie langes Sitzen, z. B. durch Dehnübungen oder kurze Spaziergänge.

  • Treppe statt Aufzug: Integrieren Sie Bewegung in Ihren Alltag.

  • Ergonomischer Arbeitsplatz: Achten Sie auf eine korrekte Einstellung von Bildschirm, Tastatur und Sitzposition.

  • Ausreichend trinken & ausgewogen essen: Halten Sie Wasser und gesunde Snacks griffbereit.

  • Bewusste Pausen nutzen: Gönnen Sie sich Erholungsphasen zur mentalen Regeneration.

  • Gute Beleuchtung: Vermeiden Sie Blendungen und sorgen Sie für ausreichend Tageslicht oder geeignete Beleuchtung.Pflanzen im Büro: Sie verbessern das Raumklima und reduzieren Stress.

  • Gesunde Atmung: Achten Sie auf tiefe, ruhige Atemzüge zur Entspannung.

  • Feierabend klar gestalten: Trennen Sie Berufliches und Privates und sorgen Sie für Erholung.

  • Erfolge feiern: Anerkennung und Selbstwert stärken Ihre Motivation.

  • Kollegialität pflegen: Ein respektvoller Umgang schafft ein gesundes Betriebsklima.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Wer seine Gesundheit am Arbeitsplatz schützt, bleibt leistungsfähig und ausgeglichen. Mit Rechten, Pflichten und einfachen Maßnahmen können Sie selbst viel zur Prävention, Stressreduktion und langfristigen Gesundheit beitragen.