FAQ

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Was bedeutet eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Arbeitskontext? Diese FAQ-Seite liefert kompakte, verständliche und praxisnahe Antworten für Unternehmen und Beschäftigte – mit klarem Fokus auf gesetzliche Anforderungen und konkrete Umsetzungshilfen.

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Eine Mitarbeiterin organisiert die Haftnotizen mit Ideen an der Glaswand im Büro
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Was umfasst eine psychische Gefährdungsbeurteilung genau? In den allgemeinen FAQ finden Sie verständlich erklärte Grundlagen, gesetzliche Anforderungen und zentrale Begriffe rund um die GB Psych – fundiert, aktuell und gut nachvollziehbar.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das Unternehmen verpflichtet, psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

  • Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und arbeitsbedingte psychische Erkrankungen zu vermeiden.

  • Seit 2013 ist die Berücksichtigung psychischer Belastungen explizit im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) verankert.

  • Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen hinsichtlich psychischer Belastungsfaktoren beurteilen und bei Bedarf Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung ergreifen. 


Was wird beurteilt? 

Im Fokus stehen nicht die individuelle psychische Verfassung oder private Belastungen der Beschäftigten, sondern die Arbeitsbedingungen und Tätigkeitsmerkmale, die psychische Belastungen verursachen können. Die Beurteilung umfasst typischerweise folgende Gestaltungsbereiche: 

  • Arbeitsinhalt/-aufgabe (z.B. Handlungsspielräume, emotionale Anforderungen) 

  • Arbeitsorganisation (z.B. Arbeitsintensität, Unterbrechungen, Kommunikation) 

  • Arbeitszeit (z.B. Schichtarbeit, Erholungszeiten) 

  • Soziale Beziehungen (z.B. Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte) 

  • Arbeitsmittel (z.B. Eignung und Verfügbarkeit von Arbeitsmitteln) 

  • Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, ergonomische Bedingungen) 


Vorgehen und Methoden 

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verläuft in mehreren Schritten: 

  1. Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen 

  2. Ermittlung der psychischen Belastung Zur Ermittlung der psychischen Belastungen können verschiedene Instrumente und Methoden eingesetzt werden, wie z.B. Befragungen, Interviews oder Beobachtungen. 

  3. Beurteilung der Belastung Die ermittelten Belastungen werden bewertet, um festzustellen, ob sie gesundheitsbeeinträchtigende Auswirkungen haben können. 

  4. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen festgelegt und umgesetzt. 

  5. Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und die Gefährdungsbeurteilung wird fortgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen kontinuierlich verbessert werden 

  6. Einbindung von Beschäftigten Die Einbindung der Beschäftigten und ihrer Vertreter (z.B. Betriebsrat) ist ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Sie können wertvolle Informationen und Ideen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen. 

  7. Aktualisierung 

  8. Dokumentation 


Datenerfassung: Instrumente und Methoden

Zur Erfassung der Belastungen werden bevorzugt validierte und bewährte Instrumente wie standardisierte Fragebögen oder Checklisten eingesetzt. Ergänzend können Workshops oder Beobachtungsanalysen sinnvoll sein. Die Wahl der Methode hängt u.a. von der Unternehmensgröße ab. 


Ziel und Nutzen 

  • Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hat zum Ziel, die durch die Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, um Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeit abzuleiten.  

  • Sie dient dem frühzeitigen Erkennen und der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren 


Verantwortung und Beteiligung 

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist „Chefsache“. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch psychische Belastungen berücksichtigt.

Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) festgelegt. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls Pflicht. Sie sind verantwortlich, können aber auf die Unterstützung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten sowie den Betriebs- oder Personalrat zurückgreifen. Die Unfallversicherungsträger und staatlichen Arbeitsschutzbehörden beraten und kontrollieren die Umsetzung. 


Zusammenfassung 

  • Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzlich vorgeschrieben. 

  • Sie bewertet ausschließlich arbeitsbedingte psychische Belastungsfaktoren, nicht die individuelle Gesundheit. 

  • Ziel ist die Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen durch menschengerechte Arbeitsgestaltung. 

  • Die Durchführung erfolgt systematisch und kann verschiedene Erhebungsmethoden umfassen. 

  • Arbeitgeber sind verantwortlich, werden aber durch Experten und Interessenvertretungen unterstützt. 

  • Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig durchgeführt und aktualisiert werden sollte. 

Eine professionell durchgeführte Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung kann das Arbeitsklima deutlich verbessern und zur Gesundheit der Beschäftigten beitragen. 

  • Indem psychische Belastungen offen benannt und gezielt reduziert werden, entsteht eine konstruktive, unterstützende Arbeitsatmosphäre. Wer erlebt, dass eigene Sorgen ernst genommen werden, hat mehr Vertrauen in die Führung und fühlt sich wertgeschätzt. 

  • Maßnahmen wie eine gerechtere Aufgabenverteilung, bessere Kommunikation oder mehr Unterstützung im Team verringern Spannungen und stärken den Zusammenhalt. In Bereichen mit hoher Belastung – etwa Pflege oder Einzelhandel – können zusätzliche Pausen oder mehr Personal eine direkte Entlastung bringen. 

  • Gesundheitlich zahlt sich das aus: Weniger Dauerstress senkt das Risiko für psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression – und auch körperliche Beschwerden wie Bluthochdruck treten seltener auf. Beschäftigte, die sich wohlfühlen, sind motivierter, fehlen seltener und arbeiten leistungsfähiger. 

  • Es entsteht ein positiver Kreislauf: Gute Arbeitsbedingungen fördern die Gesundheit, gesunde Beschäftigte stärken das Betriebsklima – und ein gutes Betriebsklima verbessert die Zusammenarbeit. 


Fazit: Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur ein Instrument des Arbeitsschutzes, sondern ein Schlüssel für eine gesunde, leistungsfähige und wertschätzende Unternehmenskultur. 

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung beleuchtet alle Bedingungen am Arbeitsplatz, die psychisch belastend wirken können.

Dazu zählen unter anderem: 

  • Arbeitsinhalte: Sind die Aufgaben überfordernd, unterfordernd oder widersprüchlich? 

  • Arbeitsorganisation: Besteht ständiger Zeitdruck? Gibt es häufige Unterbrechungen oder unklare Zuständigkeiten? 

  • Arbeitszeiten: Wie sind Schichtdienste, Nachtarbeit oder Pausenregelungen gestaltet? Gibt es ausreichende Erholungsphasen? 

  • Soziale Beziehungen: Wie ist das Betriebsklima? Erleben Sie Unterstützung durch Kolleg:innen und Führungskräfte? Gibt es Konflikte oder Mobbing? 

  • Arbeitsumgebung und Ausstattung: Wie wirken Lärm, Raumklima, Ergonomie oder technische Arbeitsmittel (z. B. langsame Systeme oder ständige Erreichbarkeit)? 


Kurz gesagt: Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung betrachtet umfassend, was im Arbeitsalltag Stress verursacht – von der Tätigkeit selbst über die Abläufe und Zeiten bis hin zu zwischenmenschlichen Aspekten und der Arbeitsumgebung. 

Das Ziel: Belastungen erkennen, bevor sie krank machen – und gezielt für bessere Bedingungen sorgen. 

Fazit: Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen schaffen ein klares Verständnis für Ziele, Grundlagen und Anforderungen – kompakt, nachvollziehbar und rechtssicher erklärt für alle Beteiligten im Unternehmen.

FAQ für Arbeitgeber

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung? Die FAQ zeigen, worauf es rechtlich und praktisch ankommt.

Ja, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • In Deutschland verpflichtet § 5 des Arbeitsschutzgesetzes alle Arbeitgeber – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße – dazu, alle Arbeitsrisiken systematisch zu beurteilen.

  • Seit 2013 zählt die psychische Belastung gleichberechtigt zu den zu bewertenden Gefährdungsfaktoren – neben physischen Risiken. 

Bedeutung für Arbeitgeber:

  • Sie müssen als Arbeitgeber:in die Arbeitsbedingungen auch hinsichtlich Stress, Arbeitsverdichtung, Arbeitszeitregelungen und sozialer Faktoren bewerten und dokumentieren.

  • Diese Vorgabe gilt bereits seit mehreren Jahren ohne Übergangsfrist und wird von Aufsichtsbehörden konsequent eingefordert.

  • Rechtlich führt kein Weg daran vorbei, sich um die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu kümmern – durch eine gezielte Analyse und Beseitigung entsprechender Belastungen.

  • Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein fester Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzes. 

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfasst und bewertet systematisch alle psychisch wirkenden Einflussfaktoren am Arbeitsplatz.

Dabei betrachten Sie als Arbeitgeber:in verschiedene Aspekte der Arbeitsbedingungen, zum Beispiel: 

  • Arbeitsaufgaben: Sind sie monoton, zu komplex oder überfordernd? 

  • Arbeitsorganisation: Gibt es ständigen Zeitdruck oder häufige Unterbrechungen? 

  • Arbeitszeiten: Wie wirken sich Schichtdienste, lange Arbeitstage oder Pausenregelungen aus? 

  • Soziales Miteinander: Wie ist das Teamklima? Gibt es Probleme im Führungsverhalten, Konflikte oder Mobbing? 

  • Arbeitsumgebung: Bestehen Belastungen durch Lärm, Raumklima oder ergonomische Mängel? 


Ziele und Anforderungen


  • Ziel ist es, Gefährdungen für die psychische Gesundheit Ihrer Beschäftigten frühzeitig zu erkennen.

  • Es geht um Prävention: Wenn Sie wissen, wo beispielsweise Stressspitzen auftreten oder welche Faktoren Unzufriedenheit und Erschöpfung fördern, können Sie gezielt gegensteuern. 

  • Das Ergebnis der Beurteilung ist idealerweise eine Liste identifizierter Belastungsfaktoren mit Risikobewertung.

  • Darauf aufbauend legen Sie geeignete Maßnahmen fest, um diese Belastungen zu reduzieren oder ganz zu beseitigen. 

  • Das übergeordnete Ziel ist klar: Sie schaffen ein gesundes, motivierendes Arbeitsumfeld, in dem Mitarbeitende leistungsfähig bleiben und gerne arbeiten.

  • Damit ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein wichtiges Werkzeug zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Als Arbeitgeber:in haben Sie bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung mehrere klare Pflichten: 

  • Durchführung organisieren: Sie müssen den gesamten Prozess planen und umsetzen (oder durch qualifizierte Personen umsetzen lassen), um alle relevanten psychischen Belastungen in Ihrem Betrieb zu ermitteln. 

  • Geeignete Methoden wählen: Dazu zählen zum Beispiel Mitarbeitendenbefragungen, Beobachtungsinterviews oder Workshops. Sie müssen sicherstellen, dass genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, damit die Beurteilung fundiert erfolgt. 

  • Dokumentation sicherstellen: Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz müssen die Ergebnisse und die abgeleiteten Maßnahmen schriftlich festgehalten werden. Dazu gehört, welche psychischen Belastungsfaktoren erkannt wurden und wie Sie darauf reagieren. 

  • Maßnahmen umsetzen: Es reicht nicht aus, Belastungen zu identifizieren – Sie müssen konkrete Verbesserungen einleiten, um Gefährdungen zu verringern oder zu beseitigen. 

  • Wirksamkeit prüfen: Nach angemessener Zeit müssen Sie kontrollieren, ob Ihre Maßnahmen erfolgreich waren, und gegebenenfalls nachjustieren. 

  • Beschäftigte informieren: Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden über festgestellte Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu informieren.  

In der Praxis bedeutet das:

Ihre Verantwortung reicht von der Planung über die Durchführung und Auswertung bis hin zur Umsetzung und Nachkontrolle der Gefährdungsbeurteilung – inklusive Nachweisfähigkeit gegenüber internen Gremien oder Aufsichtsbehörden. 


Fazit: Durchführen, dokumentieren, Maßnahmen umsetzen und Wirkung überprüfen – das sind Ihre zentralen Pflichten bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. 

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bringt nicht nur gesetzliche Verpflichtungen mit sich, sondern bietet klare betriebliche Vorteile:

  • Gesündere Mitarbeitende: Werden psychische Belastungen reduziert, sinken krankheitsbedingte Fehlzeiten – insbesondere Langzeiterkrankungen wie Burnout oder Depressionen. Das spart Kosten und erhöht die Produktivität. 

  • Mehr Motivation und Leistungsfähigkeit: Zufriedene, gesunde Mitarbeitende arbeiten engagierter und effizienter – in der Industrie ebenso wie in der Pflege oder Verwaltung. 

  • Stärkere Mitarbeiterbindung: Wer sich gut betreut fühlt, bleibt dem Unternehmen länger treu. Das ist ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. 

  • Besseres Betriebsklima: Weniger Stress, klarere Kommunikation und gezielte Verbesserungen wirken sich positiv auf die Zusammenarbeit und die Teamzufriedenheit aus. 

  • Wettbewerbsvorteil und Imagegewinn: Verantwortungsvoller Umgang mit Mitarbeitendengesundheit spricht sich herum. Das Unternehmen wirkt attraktiver auf Kund:innen, Partner und potenzielle Bewerber:innen. 

  • Reduziertes Risiko von Folgekosten: Weniger Überstunden, weniger Fehler, weniger Unfälle – jeder investierte Euro in die Gefährdungsbeurteilung kann ein Vielfaches an Folgekosten sparen. 


Fazit: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht nur Pflicht, sondern eine Chance, Leistung, Loyalität und langfristigen Erfolg zu fördern. 

Die Produktivität im Betrieb hängt eng mit dem Wohlbefinden der Beschäftigten zusammen – hier setzt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gezielt an.

Wenn Mitarbeitende unter weniger Stress stehen und unter guten Bedingungen arbeiten, können sie sich besser konzentrieren und effizienter arbeiten. 


Ein Beispiel: Eine Softwareentwicklerin oder ein Softwareentwickler in der IT, die oder der nicht ständig durch unklare Anforderungen oder Zeitdruck belastet wird, programmiert fehlerärmer und schneller. In der Produktion erreicht ein ausgeruhtes Team mit ergonomischen Arbeitsplätzen die Tagesziele leichter als ein erschöpftes. 

Ihre Vorteile: Durch die Gefährdungsbeurteilung decken Sie ineffiziente Strukturen auf – etwa Doppelbelastungen, häufige Unterbrechungen oder mangelhafte Kommunikation – und schaffen gezielt Abhilfe. So werden Abläufe reibungsloser und störungsfreier. 

Ein weiterer Effekt: Weniger Fehlzeiten sorgen dafür, dass eingespielte Teams zusammenbleiben. Das verhindert ständige Vertretungen oder Einarbeitungen, die den Arbeitsfluss hemmen. Gleichzeitig steigt die Motivation. Wer sich am Arbeitsplatz wohlfühlt, zeigt mehr Einsatz.


Fazit: Indem Sie Stress, Überlastung und ineffiziente Abläufe reduzieren, schaffen Sie ein Umfeld, in dem Mitarbeitende konzentriert und engagiert arbeiten können. Die Ergebnisse: bessere Qualität, höhere Quantität und eine nachhaltige Steigerung der betrieblichen Leistungsfähigkeit. 

Eine konsequent durchgeführte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung signalisiert, dass Ihnen die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten wichtig sind – das stärkt die Bindung ans Unternehmen spürbar. 

  • Wenn Mitarbeitende erleben, dass ihre Belastungen ernst genommen, Stressquellen beseitigt und ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden, fühlen sie sich wertgeschätzt.

  • Diese Wertschätzung ist entscheidend dafür, dass Menschen langfristig im Unternehmen bleiben – besonders in Branchen mit Fachkräftemangel wie IT, Pflege oder spezialisierter Industrie. 

  • Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung – etwa flexible Arbeitszeiten, verbesserte Work-Life-Balance, ergonomische Arbeitsplätze oder ein gutes Betriebsklima – fördern die Zufriedenheit.

  • Zufriedene Mitarbeitende bleiben länger und empfehlen das Unternehmen eher weiter. 

Das zahlt direkt auf Ihr Employer Branding ein.

In Zeiten von Bewertungsplattformen und sozialen Netzwerken teilen Beschäftigte ihre Erfahrungen offen. Ein Unternehmen, das sich nachweislich für das psychische Wohl seiner Mitarbeitenden engagiert, hebt sich positiv ab und zieht neue Talente leichter an. 

Ein konkretes Beispiel: Eine Bewerberin oder ein Bewerber informiert sich und sieht, dass Ihr Unternehmen regelmäßig Maßnahmen zur psychischen Gesundheit umsetzt – etwa durch Präventionsseminare oder Befragungen mit spürbaren Konsequenzen. Das schafft Vertrauen und hebt Sie von anderen Arbeitgebern ab. 

Tipp: Auch in Recruiting-Materialien oder auf der Karriereseite lässt sich das nutzen: Zeigen Sie anhand konkreter Beispiele, dass Sie ein gesundheitsförderndes Umfeld bieten. Das spricht potenzielle Mitarbeitende an – noch bevor sie den ersten Arbeitstag beginnen. 


Fazit: Eine ernst genommene Gefährdungsbeurteilung stärkt die Bindung aktueller Mitarbeitender und macht Ihr Unternehmen gleichzeitig für neue Fachkräfte attraktiver – eine strategische Doppelwirkung. 

Die Kosten einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hängen von der Unternehmensgröße und der gewählten Vorgehensweise ab.

Wichtig ist: Es handelt sich um eine Investition – in Gesundheit, Stabilität und Produktivität. 

  • Wenn Sie die Beurteilung mit eigenen Ressourcen umsetzen, halten sich die Kosten meist im Rahmen. Der Hauptaufwand liegt dann bei der eingesetzten Arbeitszeit, eventuell bei Schulungen oder Softwarelizenzen. 

  • Viele Berufsgenossenschaften bieten zudem kostenlose oder kostengünstige Tools, Fragebögen, Auswertungsprogramme und Beratungen an. 

  • Wenn Sie externe Fachleute hinzuziehen – etwa Arbeitspsycholog:innen oder spezialisierte Beratungsfirmen – fallen Honorarkosten an. Diese richten sich meist nach Mitarbeitendenzahl und Projektumfang. 

Beispiele

  • Eine einfache Online-Befragung mit Auswertung: wenige Hundert Euro. 

  • Ein umfassendes Projekt mit Workshops, Interviews und mehreren Standorten: mehrere Tausend bis mittlere fünfstellige Beträge – je nach Größe und Komplexität.  

Wichtig ist, die potenziellen Einsparungen gegenüberzustellen:

  • Weniger Fehlzeiten, geringere Fluktuation und mehr Effizienz machen sich rasch bezahlt. Schon das Vermeiden eines einzigen Burnout-Falls kann die Kosten einer Beurteilung rechtfertigen – durch eingesparte Ausfallzeiten und Rekrutierungskosten. 

  • Sie können auch schrittweise vorgehen: Beginnen Sie im kleinen Rahmen – z. B. mit einer ersten Befragung – und bauen Sie bei Bedarf aus.

  • Prüfen Sie auch Fördermöglichkeiten: Einige Unfallkassen oder Initiativen unterstützen Projekte zur psychischen Gesundheit mit Zuschüssen oder Sachleistungen. 


Fazit: Die Kosten sind steuerbar und im Verhältnis zum Nutzen überschaubar. Wer gezielt investiert, stärkt nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens. 

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfordert eine strukturierte Vorgehensweise in mehreren Schritten.

  • Zunächst verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Bereiche und Tätigkeiten im Unternehmen einbezogen werden müssen – idealerweise alle: vom Büro bis zur Produktion, von der Pflegeabteilung bis zur Verwaltung. Entscheidend ist dabei Ihre jeweilige Branche. 

  • Anschließend wählen Sie geeignete Methoden, um psychische Belastungen zu erfassen. In vielen Fällen bietet sich eine anonyme Befragung der Mitarbeitenden an – sie liefert eine breite und aussagekräftige Datenbasis.

  • Ergänzend oder alternativ können Workshops oder Interviews mit ausgewählten Beschäftigten eingesetzt werden, um vertiefte Einblicke zu erhalten.

  • Auch Beobachtungen des Arbeitsalltags durch externe Fachleute sind möglich. 

Tipp: Beziehen Sie frühzeitig Mitarbeitende und – sofern vorhanden – den Betriebsrat ein. Kommunizieren Sie offen, was geplant ist und warum. Das stärkt das Vertrauen und erhöht die Beteiligungsbereitschaft. 


Datenerhebung und Analyse der Ergebnisse

  • Nach Abschluss der Datenerhebung analysieren Sie die Ergebnisse: Suchen Sie nach Mustern, Auffälligkeiten und Bereichen mit hoher Belastung.

  • Idealerweise erfolgt diese Auswertung durch erfahrene Fachleute wie Arbeitspsycholog:innen oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. 


Ableitung passender Maßnahmen


  • Im nächsten Schritt leiten Sie Maßnahmen ab: Für jeden identifizierten Belastungsfaktor prüfen Sie, wie sich dieser reduzieren oder beseitigen lässt.

  • Halten Sie Maßnahmen, Zuständigkeiten und Umsetzungsfristen in einem Maßnahmenplan fest. 


Umsetzung und Erfolgskontrolle


  • Dann folgt die Umsetzung. Beispiele: Optimierung der Personaleinsatzplanung bei belastenden Schichten, Schulungen für Führungskräfte zur Kommunikation oder ergonomischere Arbeitsplatzgestaltung. 

  • Abschließend überprüfen Sie den Erfolg der Maßnahmen – zum Beispiel nach 6 bis 12 Monaten, etwa durch eine Nachbefragung oder Feedbackrunden. 


Fazit: Planen – Erheben – Auswerten – Maßnahmen umsetzen – Kontrollieren. So gestalten Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung systematisch und wirksam. Wenn intern Fachwissen fehlt, ziehen Sie externe Unterstützung hinzu – z. B. von spezialisierten Berater:innen, Betriebsärzt:innen oder Fachkräften für Arbeitssicherheit. 

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist keine einmalige Maßnahme. Sie muss regelmäßig durchgeführt und stets aktuell gehalten werden. Das Arbeitsschutzgesetz nennt keine festen Intervalle, fordert aber Aktualität und Vollständigkeit. 

  • Als Faustregel gilt: Nach wesentlichen Veränderungen im Betrieb – etwa Umstrukturierungen, neue Technologien, Personalveränderungen oder neue Arbeitsverfahren – ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. 

  • Auch wenn Hinweise auf erhöhte psychische Belastungen vorliegen, ist eine erneute Beurteilung erforderlich. 

  • In der Praxis haben sich Überprüfungen im Turnus von zwei bis drei Jahren bewährt.

  • Viele Unternehmen planen regelmäßige Wiederholungen, um zu zeigen, dass sie das Thema kontinuierlich im Blick behalten. 

  • Darüber hinaus empfiehlt es sich, psychische Belastungen in bestehende Routinen zur Gefährdungsbeurteilung zu integrieren – z. B. bei jährlichen Kurzchecks aller Gefährdungen. 


Wichtig: Nach der Umsetzung von Maßnahmen sollte immer eine Nachbewertung stattfinden. Haben sich die Risiken verringert? Sind neue Probleme entstanden? 


Fazit: Einen starren Turnus gibt es nicht. Entscheidend sind regelmäßige sowie anlassbezogene Überprüfungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen dauerhaft wirksam und aktuell bleiben. 

Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Sie stellt die Nachvollziehbarkeit sicher und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Ergebnisse und Maßnahmen schriftlich festzuhalten. 

In der Praxis erstellen Sie einen Bericht oder ein Protokoll, das alle Schritte abbildet: 

  • Betrachtete Bereiche und Tätigkeiten: z. B. „Verkauf im Einzelhandel“, „Pflegebereich Station 3“, „IT-Entwicklungsteam“. 

  • Ermittelte Gefährdungen: psychische Belastungsfaktoren mit Angabe von Risiko und Bewertung. 

  • Maßnahmen: klare Darstellung von Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen. 


Form der Dokumentation


  • Die Form der Dokumentation ist flexibel: Checklisten, Fließtexte oder digitale Tools – erlaubt ist, was vollständig und übersichtlich ist.

  • Wichtig ist, dass Sie bei einer Kontrolle durch Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft jederzeit belegen können, dass Sie psychische Belastungen erfasst und Maßnahmen ergriffen haben. 

  • Gleichzeitig dient die Dokumentation intern als Planungs- und Steuerungsinstrument. Achten Sie darauf, sie aktuell zu halten: Vermerken Sie nach jeder Maßnahme, wann diese überprüft wurde und ob sie erfolgreich war. So entsteht ein dynamisches Dokument, das Ihre kontinuierliche Präventionsarbeit dokumentiert. 

Führt ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin keine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch, verstößt diese Person gegen geltendes Recht – mit spürbaren Konsequenzen. 

Rechtlich drohen Bußgelder oder behördliche Auflagen:

  • Arbeitsschutzbehörden wie die Gewerbeaufsicht oder das Amt für Arbeitsschutz kontrollieren Betriebe stichprobenartig oder anlassbezogen.

  • Wird dabei festgestellt, dass die Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, kann zunächst eine Nachbesserung gefordert werden.

  • Erfolgt keine Reaktion, sind Bußgelder in fünfstelliger Höhe möglich.

  • Im Extremfall kann die Behörde den Betrieb stilllegen, bis die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten erfüllt sind – das ist selten, aber gesetzlich zulässig. 

Versicherungsrechtlich kann das ebenfalls Folgen haben:

  • Kommt es zu einem arbeitsbedingten Unfall oder einer anerkannten Berufskrankheit mit psychischem Hintergrund (z. B. ein Burnout), prüfen die Unfallversicherungsträger genau, ob die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung vorlag.

  • Zwar werden Behandlungskosten in der Regel übernommen, aber es drohen Regressforderungen, wenn die Arbeitgebenden ihre Pflichten vernachlässigt haben. 

Betrieblich ist das Risiko ebenfalls hoch:

  • Ohne systematische Erfassung psychischer Belastungen bleiben relevante Probleme unerkannt.

  • Die Folgen: mehr Fehlzeiten, geringere Produktivität, höhere Fluktuation. Mitarbeitende, die sich nicht geschützt fühlen, sind unzufriedener und weniger engagiert. 

Auch das Image leidet:

  • In Zeiten von Employer Branding und Fachkräftemangel spricht es sich herum, wenn Arbeitsschutzthemen – insbesondere die psychische Gesundheit – ignoriert werden.

  • Das schmälert die Attraktivität für qualifizierte Fachkräfte. 


Fazit: Wer die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht durchführt, handelt rechtswidrig und riskiert zusätzlich wirtschaftliche und personelle Nachteile. Es ist stets klüger, dieser Pflicht nachzukommen – und darüber hinaus aktiv für ein gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. 

Pflege, Industrie, Verwaltung – aber auch Bildung, IT oder Handel: Alle Branchen haben spezifische psychische Belastungsfaktoren, profitieren jedoch ähnlich von einer fundierten Gefährdungsbeurteilung. 


Pflege 

Häufige Belastungen: hoher Zeitdruck, emotionale Anforderungen, Personalmangel. Eine Gefährdungsbeurteilung kann z. B. aufdecken, dass in einer Station nachts zu wenig Personal eingeplant ist oder Doppelschichten zur Regel geworden sind. Gegenmaßnahmen wie bessere Dienstplanung, psychologische Angebote oder Schulungen zur Stressbewältigung entlasten Pflegekräfte deutlich. Das fördert Fehlervermeidung, Zufriedenheit und langfristige Berufsausübung. 


Industrie 

Typische Themen: Schichtarbeit, Lärm, monotone Tätigkeiten. Eine Gefährdungsbeurteilung zeigt z. B., ob Wechselschichten belastend wirken oder monotone Abläufe zu Unachtsamkeit führen. Verbesserungen wie rotierende Aufgaben, Pausenregelungen oder optimierte Schichtpläne wirken leistungsfördernd, unfallmindernd und motivierend. 


Verwaltung / Büro 

Hier stehen oft Termindruck, unklare Zuständigkeiten, mangelnde Wertschätzung oder Abteilungskonflikte im Vordergrund. Die Gefährdungsbeurteilung hilft, diese eher "unsichtbaren" Belastungen sichtbar zu machen. Mögliche Maßnahmen: bessere Arbeitsorganisation, Führungskräfteschulungen, Programme zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. 


Fazit: Unabhängig von der Branche gilt: Wer Belastungsschwerpunkte erkennt und gezielt reduziert, erreicht gesündere, zufriedenere Mitarbeitende und stabilere Prozesse. Das stärkt die Leistungsfähigkeit im gesamten Betrieb. 

Als Arbeitgeber:in können Sie die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung grundsätzlich selbst durchführen – vorausgesetzt, Sie verfügen über die nötige Fachkunde und ausreichende Ressourcen.

Das Arbeitsschutzgesetz legt nicht fest, wer die Beurteilung vornehmen muss. Entscheidend ist, dass sie fachlich fundiert und wirksam erfolgt. 

  • Gerade in kleinen Betrieben ohne eigenes Fachpersonal für Arbeitssicherheit oder Arbeitspsychologie kann es sinnvoll sein, externe Unterstützung hinzuzuziehen.

  • Externe Berater:innen oder Betriebsärzt:innen bringen Erfahrung mit und helfen bei Methodenauswahl und Auswertung.

  • Viele Unternehmen setzen auf eine Kombination: Sie organisieren intern den Prozess, greifen aber auf extern entwickelte Fragebögen zurück oder lassen die Auswertung durch Fachleute vornehmen, um Neutralität und Fachkompetenz sicherzustellen. 

  • Verfügen Sie intern über geschultes Personal – etwa Sicherheitsfachkräfte oder Personalverantwortliche mit psychologischer Qualifikation – können Sie die Gefährdungsbeurteilung auch eigenständig umsetzen. Unterstützung bieten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen oder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit praxisnahen Leitfäden und Tools. 

Wichtig ist die Akzeptanz im Betrieb

Manchmal bevorzugen Beschäftigte eine externe Durchführung, da hier Anonymität und Neutralität besser gewahrt bleiben. Gleichzeitig kennen interne Fachkräfte die betrieblichen Abläufe meist genauer und können gezielter auf Belastungsschwerpunkte eingehen. 

Eine sinnvolle Lösung kann die Kombination beider Perspektiven sein:

So könnten Sie die Befragung intern durchführen, dabei aber durch externe Arbeitspsycholog:innen bei Planung oder Auswertung beraten werden. Oder Sie nutzen ein externes Online-Tool und moderieren anschließend eigene Workshops zur Ergebnisbesprechung. 

Wichtig: Auch wenn Sie externe Unterstützung nutzen, bleibt die Verantwortung bei Ihnen als Arbeitgeber:in. Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung veranlassen, begleiten und die Maßnahmen umsetzen. 

Tipp: Für kleinere Betriebe bieten Berufsgenossenschaften oft kompakte branchenspezifische Lösungen, die auch ohne eigenes Fachpersonal eine solide Durchführung ermöglichen. 

Konkrete Maßnahmen leiten Sie systematisch aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab.

Nachdem Sie die Belastungen erfasst und bewertet haben, analysieren Sie die einzelnen Gefährdungsbereiche und fragen: Was können wir tun, um diese Belastung zu reduzieren oder zu vermeiden? 

  • Setzen Sie Prioritäten – besonders bei stark oder akut belastenden Faktoren.

    • Beispiel: Eine Auswertung zeigt, dass im Kundenservice ständiger Zeitdruck durch zu viele Anrufe entsteht. Mögliche Maßnahmen: zusätzliche Mitarbeitende einstellen, Telefonzeiten einführen oder die Arbeitsorganisation überarbeiten. 

    • Ein weiteres Beispiel: In einer Filiale berichten Mitarbeitende über Konflikte mit einer Führungskraft. Daraus könnten Maßnahmen wie ein Führungskräftetraining, Coaching oder Team-Workshops entstehen. Auch strukturelle Probleme lassen sich bearbeiten – etwa durch bessere Kommunikation bei Veränderungen oder klarere Zuständigkeiten. 

  • Jede Maßnahme sollte konkret auf die identifizierte Ursache ausgerichtet sein. Beziehen Sie dabei Beschäftigte oder Interessenvertretungen ein – sie kennen die Arbeitsrealität am besten.

  • Halten Sie Ihre Maßnahmen in einem schriftlichen Plan fest: inklusive Verantwortlichkeit, Zeitrahmen und Ziel der Maßnahme. 

Maßnahmenarten können sein: 

  • Technisch: z. B. Lärmschutz, ergonomische Ausstattung 

  • Organisatorisch: z. B. verbesserte Abläufe, mehr Personal 

  • Personenbezogen: z. B. Schulungen, Gesprächsformate, Gesundheitsangebote 


  • Kommunizieren Sie die geplanten Schritte offen im Betrieb – das signalisiert Transparenz und Handlungsbereitschaft. Im Anschluss folgt die Umsetzung – begleitet von einer klaren Zuständigkeit und regelmäßiger Kontrolle. 

Die Wirksamkeitskontrolle ist ein zentraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung. Sie zeigt, ob die umgesetzten Maßnahmen tatsächlich zu Verbesserungen geführt haben. 

  • In der Praxis werden häufig kurze Folge-Befragungen genutzt – einige Monate nach der Umsetzung.

    Beispiel: Haben flexiblere Arbeitszeiten die empfundene Überlastung reduziert? Fragen wie „Fühlen Sie sich durch das neue Gleitzeitmodell besser erholt?“ geben Hinweise auf den Effekt der Maßnahme. 

  • Auch Workshops oder Feedback-Gespräche mit Beschäftigten sind hilfreich – etwa nach Konflikttrainings oder Teamentwicklungen. So erfahren Sie direkt, ob sich das Betriebsklima verbessert hat. 

  • Ergänzend können Kennzahlen wichtige Hinweise liefern, etwa: 

    • Rückgang von Krankmeldungen 

    • Reduzierte Überstunden 

    • Sinkende Fluktuation 

    • Geringere Fehlerquoten 

Vergleichen Sie die Zahlen vor und nach der Maßnahme, um Entwicklungen sichtbar zu machen.

Wichtig: Dokumentieren Sie, was die Kontrolle ergibt. Falls eine Maßnahme nicht ausreicht, müssen Sie nachbessern – z. B. zusätzliche Lösungen einführen oder bestehende Maßnahmen anpassen. 

Beispiel: Trotz neuer Pausenregelung bleibt die Belastung hoch, weil Pausen nicht eingehalten werden. Hier sollten Sie organisatorisch nachsteuern, etwa mit Vertretungsregelungen. 

Die Wirksamkeitskontrolle sollte von Anfang an im Maßnahmenplan verankert sein – mit einem klaren Termin („Überprüfung nach 6 Monaten“) und einer verantwortlichen Person. So bleibt das Thema präsent und wird Teil Ihrer betrieblichen Routine. 


Fazit: Befragungen, Gespräche und Kennzahlen helfen, die Wirkung Ihrer Maßnahmen zu prüfen. Das macht die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess – mit positiver Wirkung auf Gesundheit, Motivation und Betriebsklima. 

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Diese FAQ geben Arbeitgebern konkrete Handlungsempfehlungen für die gesetzeskonforme Durchführung der GB Psych – von der Planung über die Durchführung bis hin zur Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeitskontrolle.

FAQ für Mitarbeitende

Was bedeutet die psychische Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte? In diesem Abschnitt erfahren Mitarbeitende, welche Rolle sie im Prozess spielen, worauf sie achten sollten und wie sie sich aktiv und wirksam einbringen können.

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist wichtig, weil sie direkt Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden am Arbeitsplatz betrifft.

  • Sie hilft, Stressquellen und ungünstige Arbeitsbedingungen frühzeitig zu erkennen – zum Beispiel Zeitdruck in der IT oder Personalmangel in der Pflege. 

  • Sobald Belastungen bekannt sind, kann das Unternehmen gezielte Verbesserungen einführen. Für Sie bedeutet das: weniger Stress, gesündere Arbeitsbedingungen und langfristig ein geringeres Risiko für psychische Erkrankungen wie Burnout oder chronische Erschöpfung. 

  • Außerdem zeigt eine ernsthaft durchgeführte Gefährdungsbeurteilung, dass Ihr Arbeitgeber Ihre mentale Gesundheit wertschätzt – und aktiv an einem guten Arbeitsklima arbeitet. 

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung bietet Ihnen viele Vorteile: 

  1. Bessere Arbeitsbedingungen: Belastungen wie hoher Termindruck in der Verwaltung oder mangelnde Erholungsphasen im Schichtdienst werden erkannt – und gezielt reduziert. 

  2. Mehr Gesundheit: Risiken für psychische Erkrankungen sinken. Das bedeutet für Sie weniger Krankheitsausfälle und mehr Energie im Berufsalltag. 

  3. Einbindung und Mitgestaltung: Sie bringen Ihre Sicht ein – etwa durch Befragungen oder Workshops – und erleben, dass Ihr Feedback ernst genommen wird. 

  4. Positives Arbeitsklima: Die Zusammenarbeit im Team verbessert sich, Motivation und Zufriedenheit steigen – das wirkt sich auf alle im Unternehmen positiv aus. 

Kurz gesagt: Die Gefährdungsbeurteilung sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern auch für mehr Lebensqualität im Job. 

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung verläuft in mehreren Schritten – transparent und nachvollziehbar für alle Beteiligten. 

  1. Planung: Das Unternehmen legt fest, wie die Beurteilung abläuft, und informiert die Mitarbeitenden über Ziel, Ablauf und Beteiligungsmöglichkeiten. 

  2. Datenerhebung: Häufig erfolgt diese über anonyme Befragungen, Interviews oder Workshops. Dabei beantworten Sie Fragen zu Belastungen – etwa zu Arbeitsmenge, Zeitdruck, Unterstützung durch Führungskräfte oder Konflikten. 

  3. Auswertung: Interne oder externe Fachleute werten die Ergebnisse aus und identifizieren problematische Belastungen. 

  4. Maßnahmenentwicklung: Auf Basis der Ergebnisse werden gezielte Verbesserungen geplant – z. B. durch Veränderungen in der Arbeitsorganisation, Schulungen, Pausenregelungen oder neue Personaleinsatzkonzepte. 

  5. Umsetzung: Die Maßnahmen werden umgesetzt und kommuniziert. 

  6. Kontrolle: Nach einiger Zeit wird geprüft, ob die Maßnahmen wirksam waren. Falls nötig, wird nachgesteuert. 

Für Sie bedeutet dieser Ablauf: Sie teilen Ihre Einschätzungen mit – das Unternehmen verbessert daraufhin gezielt Ihre Arbeitsbedingungen und kontrolliert den Erfolg der Maßnahmen. 

Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber. Dieser kann jedoch interne und externe Fachleute einbinden: 

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, 

  • Arbeitspsycholog:innen, 

  • Betriebsärzt:innen, 

  • Vertretungen aus der Personalabteilung. 

Oft sind auch der Betriebsrat oder Personalrat beteiligt. Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten und achten auf eine faire Durchführung. 

Ihre Rolle als Beschäftigte:r: Sie geben Rückmeldung – z. B. in Befragungen oder Workshops. Ihre Erfahrungen und Einschätzungen sind zentral, damit realistische Maßnahmen entwickelt werden können. 

Die konkrete Durchführung – von der Planung bis zur Umsetzung – liegt beim Unternehmen bzw. bei beauftragten Expert:innen. Falls intern nicht genug Fachwissen vorhanden ist, können externe Beratungen hinzugezogen werden. 

Fazit: Die Gefährdungsbeurteilung ist Teamarbeit: Der Arbeitgeber organisiert den Prozess, Fachleute unterstützen, und Sie als Beschäftigte liefern die entscheidenden Einblicke in den Arbeitsalltag. 

Grundsätzlich ist Ihre Teilnahme sehr zu empfehlen – auch wenn sie in der Regel freiwillig ist. Ihre Rückmeldung ist entscheidend, damit psychische Belastungen realistisch erfasst werden. 

  • Laut Arbeitsschutzgesetz sind Sie verpflichtet, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zum Arbeitsschutz beizutragen. Dazu gehört auch, offen über Ihre Arbeitsbelastung zu berichten. 

  • Wenn viele Beschäftigte nicht teilnehmen, bleiben mögliche Probleme unsichtbar – und Verbesserungen können nicht gezielt ansetzen. Ihre Beteiligung ist also nicht nur hilfreich, sondern trägt aktiv dazu bei, den Arbeitsplatz gesünder und sicherer zu gestalten. 

  • Nehmen Sie deshalb gerne an Befragungen oder Gesprächsrunden teil – anonym, ehrlich und konstruktiv. Das zeigt, dass Ihnen das Thema wichtig ist – und unterstützt Ihr Unternehmen dabei, Verantwortung zu übernehmen. 

Fazit: Ihre Mitwirkung ist freiwillig – aber sehr wertvoll. Sie tun damit etwas für Ihre eigene Gesundheit und für Ihre Kolleg:innen. 

Als Beschäftigte:r können Sie die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung aktiv mitgestalten – und so zu besseren Arbeitsbedingungen beitragen.

Besonders wichtig ist ehrliches Feedback: Nehmen Sie an Befragungen oder Workshops teil und benennen Sie offen, wo Sie Belastungen erleben – je konkreter, desto besser. Beispiel: „Ständig klingelnde Telefone stören meine Konzentration.“ 

  • Achten Sie auch auf Warnsignale im Umfeld – etwa Kolleg:innen, die über Überlastung klagen, oder eigene Anzeichen wie Schlafstörungen. Melden Sie solche Beobachtungen vertrauensvoll an Ihre Führungskraft, den Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. 

  • Nutzen Sie bestehende Strukturen: Wenn Ihr Unternehmen eine Projektgruppe oder einen Ausschuss zum Thema Arbeitsschutz hat, bringen Sie sich dort ein. Auch indem Sie Kolleg:innen zur Teilnahme motivieren, leisten Sie einen wichtigen Beitrag – denn je mehr Rückmeldungen vorliegen, desto aussagekräftiger ist die Bewertung. 

  • Nach der Datenerhebung können Sie die Umsetzung der Maßnahmen aktiv begleiten: Nehmen Sie Veränderungen konstruktiv an und geben Sie Rückmeldung, ob sie Wirkung zeigen. 

Fazit: Durch Ihre Mitwirkung – offen, aufmerksam und engagiert – tragen Sie entscheidend dazu bei, dass die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung zu spürbaren Verbesserungen im Arbeitsalltag führt. 

Wenn Sie merken, dass Ihre Arbeit Sie psychisch stark belastet, handeln Sie frühzeitig.

  • Sprechen Sie eine Vertrauensperson im Betrieb an – z. B. Ihre Führungskraft, den Betriebs- oder Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. 

  • Beschreiben Sie sachlich, welche Situationen bei Ihnen Stress oder Überforderung auslösen. Oft lassen sich schon im Gespräch erste Entlastungen erreichen – etwa durch andere Aufgabenverteilungen oder Unterstützung im Team. 

  • Nutzen Sie auch betriebliche Angebote wie den Betriebsarzt oder ein Employee-Assistance-Programm, sofern vorhanden. Dort können Sie Ihre Belastung vertraulich besprechen und Rat einholen. 

  • Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es wichtig, dass individuelle Belastungen gemeldet werden. Nur so kann das Unternehmen erkennen, wo Handlungsbedarf besteht. Weisen Sie bei Bedarf auf die gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung hin und regen Sie an, Maßnahmen zu ergreifen oder zu überprüfen. 

  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, ziehen Sie auch externe Hilfsangebote in Betracht – etwa durch Hausärzt:innen oder psychosoziale Beratungsstellen. 

Wichtig: Es ist kein Zeichen von Schwäche, Belastungen anzusprechen – im Gegenteil: Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Gesundheit und helfen mit, die Arbeitsbedingungen langfristig zu verbessern – auch für Ihre Kolleg:innen. 

Als Beschäftigte:r haben Sie mehrere Rechte im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung: 

  • Recht auf sichere Arbeitsbedingungen: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – auch zu psychischen Belastungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). 

  • Recht auf Information: Sie dürfen über Ergebnisse und geplante Maßnahmen informiert werden. Dies erfolgt oft über Betriebsversammlungen oder das Intranet. 

  • Recht auf Beteiligung: Sie können Ihre Erfahrungen und Vorschläge einbringen – zum Beispiel über Befragungen oder im Austausch mit dem Betriebsrat. 

  • Datenschutz: Ihre Angaben im Rahmen von Befragungen müssen anonymisiert und vertraulich behandelt werden. 

  • Recht auf Mitbestimmung (über den Betriebsrat): Der Betriebsrat hat laut Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte beim Thema Arbeitsschutz und kann die Durchführung einfordern. 

  • Recht auf Arbeitsschutz bei akuter Gefährdung: Bei erheblichen Gefährdungen können Sie in bestimmten Fällen sogar die Arbeit verweigern – allerdings muss das sehr gut begründet und dokumentiert sein. 

Fazit: Sie haben das Recht, dass psychische Belastungen erkannt und behandelt werden. Nutzen Sie dieses Recht aktiv – zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit und zum Wohle aller. 

Wenn Ihr Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung durchführt, obwohl es gesetzlich dazu verpflichtet ist, sollten Sie das Thema gezielt ansprechen. 

  • Suchen Sie zunächst das Gespräch – mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung. Fragen Sie nach, ob eine Beurteilung geplant ist oder warum sie nicht durchgeführt wurde. Oft ist fehlendes Wissen der Grund – vielen ist nicht bewusst, dass psychische Belastungen seit 2013 explizit zu beurteilen sind. 

  • Weisen Sie auf die gesetzliche Verpflichtung hin und bringen Sie Informationsmaterial ein – etwa von der Berufsgenossenschaft. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, informieren Sie ihn – er kann die Durchführung einfordern. 

  • Bleiben Sie hartnäckig – idealerweise gemeinsam mit Kolleg:innen oder dem Betriebsrat. Machen Sie die Vorteile deutlich: bessere Gesundheit, weniger Ausfälle, motivierte Mitarbeitende. Die Gefährdungsbeurteilung nutzt nicht nur Ihnen, sondern auch dem Unternehmen. 

  • Falls alle internen Wege ausgeschöpft sind, können Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder Ihre Berufsgenossenschaft wenden. Diese können den Arbeitgeber im Rahmen ihrer Aufsicht zur Umsetzung verpflichten. 

Fazit: Sie müssen unzureichenden Arbeitsschutz nicht hinnehmen. Bleiben Sie sachlich, beharrlich und gut informiert – Sie haben ein Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen. 

Ja, Ihre Angaben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung sind in der Regel anonym und vertraulich.

Denn nur unter dieser Voraussetzung können ehrliche und offene Rückmeldungen entstehen – ohne Sorge vor negativen Konsequenzen. 

  • Deshalb gestalten Arbeitgeber:innen Befragungen so, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Häufig kommen externe Fragebögen oder Online-Tools zum Einsatz, bei denen keine personenbezogenen Daten erfasst werden.

  • Auch bei Workshops oder Interviews achten die Verantwortlichen auf ein vertrauensvolles Umfeld. Gespräche mit Betriebsärzt:innen oder Fachkräften für Arbeitssicherheit unterliegen ohnehin der Schweigepflicht. 

  • Wichtig ist: Es geht nicht darum, einzelne Personen zu bewerten, sondern darum, die Arbeitsbedingungen insgesamt zu verbessern. Die Ergebnisse werden ausschließlich in zusammengefasster Form präsentiert – zum Beispiel: „30 % der Befragten empfinden häufig Zeitdruck“. Einzelne Rückmeldungen bleiben anonym. 

  • Wenn Sie sich unsicher fühlen, fragen Sie nach, wie die Anonymität sichergestellt wird. Ein seriöser Arbeitgeber wird transparent erläutern, wie Ihre Angaben geschützt sind. 

Fazit: Die Vertraulichkeit hat höchste Priorität – damit alle offen über psychische Belastungen sprechen können. 

Wenn bei der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung auffällige Belastungen oder konkrete Probleme festgestellt werden, ist das der Ausgangspunkt für gezielte Maßnahmen. Erkenntnisse müssen zu Veränderungen führen – das ist der wichtigste Schritt im gesamten Verfahren. 

  • Wird zum Beispiel festgestellt, dass in einer Abteilung dauerhaft Überstunden anfallen und die Belastung hoch ist, muss der Betrieb aktiv werden. Mögliche Maßnahmen: Aufgaben besser priorisieren, Personal aufstocken, Arbeitsabläufe optimieren oder technische Hilfsmittel bereitstellen. 

  • Werden Konflikte oder schlechte Kommunikation im Team als Belastung benannt, können Mediationen, Teamworkshops oder Schulungen zur Gesprächskultur helfen. Bei Lärmbelastung in Produktionsbereichen könnten Schallschutzmaßnahmen oder Gehörschutz eingesetzt werden. 

  • Wichtig für Sie als Beschäftigte:r: Sobald ein Problem erkannt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu handeln. In der Regel werden Sie über die geplanten Schritte informiert – etwa durch Teamgespräche, Aushänge oder Intranet-Meldungen. 

  • Nach der Umsetzung folgt eine Prüfung der Wirksamkeit: Haben sich die Bedingungen tatsächlich verbessert? Falls nicht, wird nachgesteuert. 

Kurz gesagt: Wenn Probleme sichtbar werden, bleibt das nicht folgenlos – der Betrieb wird aktiv, um Ihre Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern. 

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein fortlaufender Prozess.

Zwar gibt es keine starre gesetzliche Frist – wie etwa „einmal pro Jahr“ –, doch die Beurteilung muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. 

  • Konkret bedeutet das: Immer wenn sich im Unternehmen wesentliche Veränderungen ergeben, ist eine neue Bewertung erforderlich. Das kann der Fall sein bei: 

    • Einführung neuer Technik oder Arbeitsmittel 

    • Umstrukturierungen oder neuen Arbeitsprozessen 

    • Auffälligen Belastungssignalen wie gestiegene Fehlzeiten oder Stressrückmeldungen 

  • Viele Unternehmen führen alle paar Jahre eine neue Runde der Gefährdungsbeurteilung durch. Auch nach der Umsetzung von Maßnahmen erfolgt häufig eine Nachbefragung, um Verbesserungen zu messen. 

  • Falls längere Zeit keine Beurteilung stattgefunden hat und sich Ihre Arbeitsbedingungen verändert haben, sprechen Sie das Thema aktiv an – bei Ihrer Führungskraft oder dem Betriebsrat. Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung hilft, neue Belastungen frühzeitig zu erkennen und zu mindern. 

Fazit: Die Gefährdungsbeurteilung findet nicht täglich statt, aber regelmäßig und anlassbezogen – damit Ihr Arbeitsalltag dauerhaft gesund bleibt.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Die FAQ für Mitarbeitende helfen, die eigene Rolle bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung besser zu verstehen – mit wichtigen Hinweisen zur Mitwirkung, Kommunikation und dem Schutz psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz.