Erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Explosionsschutz – kompakt, verständlich und praxisnah. Unsere FAQs liefern fundierte Antworten für Unternehmen und Mitarbeitende, die Sicherheit in explosionsgefährdeten Arbeitsbereichen gewährleisten wollen.
Explosionsschutz
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Allgemeine FAQ
Was ist Explosionsschutz, wo ist er erforderlich und welche gesetzlichen Grundlagen gelten? Hier finden Sie grundlegende Informationen für ein sicheres Arbeitsumfeld und rechtskonformes Handeln im Umgang mit Explosionsgefahren.
Explosionsschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Explosionen in gefährdeten Bereichen verhindern oder deren Auswirkungen minimieren – für sichere Arbeitsplätze und den Schutz von Leben, Gesundheit und Anlagen.
Definition
Explosionsschutz ist Teil des Arbeitsschutzes und Sicherheitsmanagements in Unternehmen. Er bezieht sich auf den sicheren Umgang mit Stoffen und Bedingungen, die zur Entstehung explosionsfähiger Atmosphären führen können – wie Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube.
Ziele des Explosionsschutzes
Vermeidung explosionsfähiger Atmosphärez. B. durch Belüftung, Substitution gefährlicher Stoffe
Verhinderung von Zündquellenwie heiße Oberflächen, Funken, statische Aufladungen, mechanische Reibung
Minimierung der Explosionsfolgenz. B. durch Druckentlastung, Berstscheiben, Flammenfilter oder Einhausung
Warum Explosionsschutz so wichtig ist
Sicherung der Gesundheit und des Lebens von Mitarbeitenden
Schutz von Sachwerten, Produktionsanlagen und Infrastruktur
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. BetrSichV, Gefahrstoffverordnung)
Vermeidung von Betriebsunterbrechungen, Imageverlust und Haftungsrisiken
Explosionsschutz ist notwendig bei:
Chemie- und Pharmaindustrie
Metallverarbeitung und Schweißarbeiten
Holz- und Lebensmittelverarbeitung (z. B. Mehlstaub)
Tankstellen, Lackierereien, Recyclingbetrieben
Biogasanlagen, Mühlen, Silos
Fazit
Explosionsschutz ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitskonzept. Wer ihn ernst nimmt, schützt Menschen, Umwelt und Produktionsprozesse nachhaltig und reduziert gleichzeitig das Risiko von Betriebsstörungen und hohen Folgekosten.
Der Explosionsschutz in Deutschland ist gesetzlich klar geregelt. Die wichtigsten Vorschriften leiten sich aus dem Arbeitsschutzrecht, der Gefahrstoffverordnung und europäischen Richtlinien ab.
Nationale Vorschriften
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt den Explosionsschutz beim Betrieb technischer Anlagen
Bezieht sich u. a. auf Gefährdungsbeurteilung, Prüfpflichten, Zoneneinteilung
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Explosionsschutz als Bestandteil des allgemeinen Gefahrstoffschutzes
Schutzmaßnahmen gegen explosionsfähige Atmosphären bei Stoffen und Gemischen
Technische Regeln und Normen
TRBS 2152: Explosionsgefährdungen erkennen und bewerten
TRGS 720–722: Technische Regeln für Gefahrstoffe mit Fokus auf Explosionen
DIN EN 60079: Normenreihe zu Geräten und Schutzsystemen in Ex-Zonen
Europäische Richtlinien
ATEX 137 (Richtlinie 1999/92/EG)
Schreibt Maßnahmen für den Explosionsschutz an Arbeitsplätzen vor
ATEX 114 (Richtlinie 2014/34/EU)
Regelt das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Geräte und Schutzsysteme
Zuständige Behörden
Gewerbeaufsichtsämter
Berufsgenossenschaften
Technische Prüfstellen (z. B. TÜV)
Fazit
Der gesetzliche Rahmen im Explosionsschutz ist umfassend und praxisorientiert. Unternehmen müssen sich mit den Vorgaben vertraut machen und diese konsequent umsetzen – zum Schutz der Belegschaft und zur Vermeidung schwerer Unfälle.
Ex-Zonen im Explosionsschutz sind klar abgegrenzte Bereiche, in denen unter bestimmten Bedingungen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Sie helfen dabei, gezielt Schutzmaßnahmen für gefährdete Arbeitsplätze umzusetzen.
Was ist eine explosionsfähige Atmosphäre?
Eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht, wenn sich brennbare Stoffe (Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube) mit Sauerstoff vermischen – und eine Zündquelle hinzukommt. In solchen Fällen besteht Explosionsgefahr.
Zoneneinteilung für Gase, Dämpfe und Nebel
Zone 0: Ständige oder lang andauernde explosionsfähige Atmosphäre (z. B. Innenraum eines Benzintanks)
Zone 1: Gelegentlich explosionsfähige Atmosphäre während des Normalbetriebs (z. B. Füllbereich eines Tankwagens)
Zone 2: Nur selten oder kurzzeitig explosionsfähige Atmosphäre (z. B. Umgebung von Tankentlüftungen)
Zoneneinteilung für brennbare Stäube
Zone 20: Häufig oder ständig vorhandene Staubexplosionsgefahr (z. B. Inneres von Mühlen oder Silos)
Zone 21: Gelegentliche Staubwolkenbildung im Normalbetrieb (z. B. unterhalb von Absauganlagen)
Zone 22: Nur seltene Staubkonzentrationen mit Explosionsgefahr (z. B. Umgebung von Förderbändern)
Wer ist für die Zoneneinteilung verantwortlich?
Arbeitgeber oder Anlagenbetreiber
Unterstützt durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, externe Gutachter:innen oder Sachverständige
Grundlage: Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und TRGS 720
Wozu dient die Zoneneinteilung?
Auswahl explosionsgeschützter Geräte und Systeme (EX-Schutz)
Planung technischer und organisatorischer Maßnahmen
Einhaltung gesetzlicher Schutzmaßnahmen und Haftungssicherheit
Fazit
Die richtige Zoneneinteilung ist das Fundament des Explosionsschutzes. Sie ermöglicht eine gezielte Risikobewertung und ist gesetzlich verpflichtend – für Sicherheit, Gesundheit und störungsfreie Abläufe im Unternehmen.
Die ATEX-Richtlinie bildet die europäische Grundlage für den Explosionsschutz – sie regelt den Einsatz von Geräten und Schutzsystemen sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz in explosionsgefährdeten Bereichen.
Was bedeutet ATEX?
ATEX ist die Abkürzung für „ATmosphères EXplosibles“. Es gibt zwei zentrale ATEX-Richtlinien:
ATEX 114 (Richtlinie 2014/34/EU)
Regelt das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Geräte und Schutzsysteme
Betrifft Hersteller, Importeure und Händler
ATEX 137 (Richtlinie 1999/92/EG)
Richtlinie für den Explosionsschutz am Arbeitsplatz
Regelt Anforderungen an Arbeitgeber zum Schutz von Beschäftigten
Anwendungsbereiche
Geräte, Maschinen und Schutzsysteme in Ex-Zonen
Planung, Bau und Betrieb von Anlagen mit Explosionsrisiko
Instandhaltung und Reparatur unter EX-Schutzbedingungen
Was müssen Unternehmen beachten?
Nur ATEX-konforme Geräte mit entsprechender Kennzeichnung (z. B. „Ex“, „II 2G Ex d IIC T6 Gb“) verwenden
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Zoneneinteilung
Aufstellung eines Explosionsschutzdokuments
Schulung der Mitarbeitenden zu ATEX-Vorgaben
Vorteile der ATEX-Richtlinie
Einheitlicher Standard in der EU
Erhöhte Rechtssicherheit für Arbeitgeber
Nachvollziehbare Kriterien für Auswahl und Einsatz von Geräten
Verbesserter Schutz für Mitarbeitende und Anlagen
Fazit
Die ATEX-Richtlinie ist ein zentrales Element für den betrieblichen Explosionsschutz in Europa. Sie schafft Klarheit über Pflichten und Standards – und sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit und Compliance.
Fazit: Allgemeine FAQ
Explosionsschutz ist in vielen Branchen essenziell. Die allgemeinen FAQs bieten Ihnen das nötige Grundlagenwissen, um Risiken zu erkennen, Vorschriften zu verstehen und präventiv zu handeln – für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.
FAQ für Arbeitgeber
Arbeitgeber tragen im Explosionsschutz eine besondere Verantwortung. Dieser Abschnitt erklärt Pflichten, Dokumentationsanforderungen und Schutzmaßnahmen – damit Sie als Unternehmen gesetzlichen Anforderungen sicher nachkommen können.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Explosionsschutz in ihrem Betrieb zu ergreifen – von der Gefährdungsbeurteilung über technische Schutzmaßnahmen bis hin zur regelmäßigen Schulung der Mitarbeitenden.
Rechtsgrundlage
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
ATEX 137 (Richtlinie 1999/92/EG)
TRGS 720–722, TRBS 2152
Zentrale Arbeitgeberpflichten
Gefährdungsbeurteilung durchführen
Identifikation explosionsfähiger Atmosphären
Beurteilung möglicher Zündquellen
Zoneneinteilung festlegen
Definition von Ex-Zonen nach Häufigkeit und Dauer
Explosionsschutzdokument erstellen
Pflichtdokument mit Schutzmaßnahmen, Prüfintervallen, Verantwortlichkeiten
Technische Schutzmaßnahmen umsetzen
Belüftung, Zündquellenvermeidung, Schutzsysteme
Organisatorische Maßnahmen einführen
Zugangsbeschränkungen, Betriebsanweisungen, Kennzeichnungen
Mitarbeitende unterweisen und schulen
Regelmäßige Schulungspflicht nach § 12 ArbSchG und TRGS 555
Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen
Wartung, Inspektion, Aktualisierung der Dokumente
Konsequenzen bei Verstößen
Bußgelder bis zu 100.000 Euro
Haftung bei Personenschäden oder Umweltschäden
Betriebsstilllegung durch Aufsichtsbehörden
Fazit
Explosionsschutz ist eine Kernaufgabe von Arbeitgebern in gefährdeten Betrieben. Nur wer seinen gesetzlichen Pflichten konsequent nachkommt, schützt Menschen, vermeidet Stillstände – und sichert den Fortbestand des Unternehmens.
Ein Explosionsschutzdokument ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitsdokument, das alle Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Explosionen im Betrieb beschreibt – es ist verpflichtend vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit.
Rechtliche Grundlage
§ 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang I Nr. 1.9
ATEX 137 – EU-Richtlinie 1999/92/EG
Wann ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?
Bei Tätigkeiten, bei denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann
Bereits vor Aufnahme der Arbeit
Für alle Betriebe, unabhängig von Größe oder Branche, wenn ein Risiko besteht
Inhalt eines Explosionsschutzdokuments
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
Beschreibung gefährlicher Stoffe und Prozesse
Bewertung von Zündquellen, Explosionswahrscheinlichkeit
Zoneneinteilung
Kartografische oder schematische Darstellung der Ex-Zonen
Dokumentation der betroffenen Arbeitsbereiche
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Belüftung, Abschaltung, EX-geschützte Geräte, Kennzeichnung
Einstufung explosionsfähiger Bereiche
Einschätzung der Häufigkeit und Dauer gefährlicher Atmosphären
Arbeitsfreigaben und Kontrollverfahren
Regelung sicherer Abläufe bei Wartung, Reinigung, Reparatur
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Benennung von Fachverantwortlichen, Prüfzyklen
Schulungen und Unterweisungen
Nachweise über Einweisungen der Beschäftigten
Aktualisierungs- und Prüfintervalle
Wann, wie oft und durch wen das Dokument überprüft wird
Form des Dokuments
Schriftlich oder elektronisch, jederzeit abrufbar
Revisionssicher, auf Anfrage der Behörden vorzulegen
Fazit
Ein vollständiges, aktuelles Explosionsschutzdokument ist für Arbeitgeber gesetzliche Pflicht – und das zentrale Instrument zur Planung, Umsetzung und Kontrolle aller Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Arbeitsbereichen.
Die Zoneneinteilung im Explosionsschutz erfolgt auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und beschreibt, wo und wie häufig explosionsfähige Atmosphären auftreten können – sie ist Voraussetzung für alle weiteren Schutzmaßnahmen.
Ziel der Zoneneinteilung
Ermittlung, wo Explosionsgefahr besteht
Auswahl geeigneter Geräte und Schutzsysteme
Umsetzung organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
Grundlagen
BetrSichV und GefStoffV
Technische Regeln wie TRGS 720, TRGS 722
Empfehlung: Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit oder externen Gutachter:innen
Vorgehen zur Zoneneinteilung
Identifikation der Gefahrstoffe
Welche Stoffe können eine explosionsfähige Atmosphäre bilden?
Beurteilung der Betriebsbedingungen
Wo und wie oft treten gefährliche Gemische auf?
Einordnung nach Häufigkeit und DauerFür Gase, Dämpfe und Nebel:
Zone 0 (ständig)
Zone 1 (gelegentlich)
Zone 2 (selten/kurzzeitig)
Für Stäube:
Zone 20 (ständig)
Zone 21 (gelegentlich)
Zone 22 (selten)
Dokumentation in Form von Plänen oder Skizzen
Darstellung aller Ex-Zonen im Betrieb (Grundriss, schematische Darstellung)
Abstimmung mit Schutzmaßnahmen
Auswahl EX-geschützter Geräte
Zugangsbeschränkungen, Belüftung, Arbeitsfreigaben
Verantwortung
Arbeitgeber oder Anlagenverantwortliche
Unter Einbeziehung von Fachkräften, Betriebsärzt:innen, Behörden (z. B. BG, Gewerbeaufsicht)
Fazit
Die Zoneneinteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kernstück des Explosionsschutzes. Sie schafft Transparenz über das Gefahrenpotenzial und dient als Grundlage für alle Schutzmaßnahmen im Unternehmen.
Im Explosionsschutz dürfen in Ex-Zonen ausschließlich speziell geprüfte und gekennzeichnete Geräte eingesetzt werden, die den geltenden ATEX-Richtlinien entsprechen – zum Schutz vor Zündquellen.
Anforderungen an Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
Geräte müssen ATEX-zertifiziert sein (nach Richtlinie 2014/34/EU)
Zulässigkeit hängt von Zonenklassifikation und Zündschutzart ab
Geräte dürfen keine Zündquellen freisetzen – auch nicht im Fehlerfall
Gerätegruppen und Kategorien
Gruppe I: für Bergbau (nicht relevant für allgemeinen Betrieb)
Gruppe II: für alle anderen industriellen Bereiche
Gerätekategorien nach Zonen:
Kategorie 1: Zone 0/20 (höchster Schutz)
Kategorie 2: Zone 1/21
Kategorie 3: Zone 2/22
Zündschutzarten (Beispiele)
Ex d: Druckfeste Kapselung
Ex e: Erhöhte Sicherheit
Ex i: Eigensicherheit (z. B. Mess- und Steuertechnik)
Ex n: Zündschutz bei Geräten für Zone 2
Ex t: Schutz durch Gehäuse bei Stäuben
Kennzeichnungspflicht
Ex-Symbol (z. B. „II 2G Ex d IIC T6 Gb“)
Herstellerangaben, CE-Kennzeichnung
Temperaturklasse, Gerätegruppe und Zonenklassifikation
Beispiele zulässiger Geräte
Ex-geschützte Schalter, Sensoren, Leuchten
Pneumatische Werkzeuge mit ATEX-Zertifikat
Ex-geschützte Absauganlagen, Fördertechnik
Spezielle Mobilgeräte (z. B. Smartphones, Tablets für Zone 1/2)
Fazit
Nur explizit ATEX-zertifizierte Geräte dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Ihre Auswahl muss exakt auf die jeweilige Zone und Gefährdung abgestimmt sein – für sicheren Betrieb ohne Explosionsrisiko.
Maßnahmen und Einrichtungen im Explosionsschutz müssen regelmäßig überprüft und dokumentiert werden – um ihre Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Gesetzeskonformität langfristig zu gewährleisten.
Gesetzliche Grundlage
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Technische Regeln wie TRGS 720–722, TRBS 1201
Prüfpflichten im Überblick
Vor Inbetriebnahme
Erstprüfung aller explosionsgefährdeten Bereiche und Schutzsysteme
Muss durch fachkundige Person erfolgen
Wiederkehrende Prüfungen
In festgelegten Intervallen – meist alle 3 Jahre
Bei höherem Gefahrenpotenzial auch jährlich oder halbjährlich
Anlassbezogene Prüfungen
Nach Änderungen, Reparaturen oder Stillständen
Nach Störungen oder explosionsrelevanten Vorkommnissen
Was muss überprüft werden?
Zustand technischer Schutzsysteme (z. B. Berstscheiben, Flammenfilter)
Funktion von Belüftungs- und Absauganlagen
Gerätekennzeichnungen und ATEX-Konformität
Kennzeichnung und Zustand der Ex-Zonen
Aktualität des Explosionsschutzdokuments
Durchführung und Dokumentation von Mitarbeiterschulungen
Wer darf prüfen?
Befähigte Personen mit Fachkunde im Explosionsschutz
Externe Sachverständige oder interne Sicherheitsfachkräfte (nach Eignungsnachweis)
Dokumentationspflicht
Prüfprotokolle mit Datum, Umfang, Ergebnis, Name der prüfenden Person
Aufbewahrungspflicht von mindestens 5 Jahren
Auf Verlangen der Aufsichtsbehörden jederzeit vorzulegen
Fazit
Regelmäßige Überprüfungen im Explosionsschutz sind gesetzlich vorgeschrieben – und schützen nicht nur Menschen und Anlagen, sondern auch vor Bußgeldern, Haftungsrisiken und Produktionsausfällen.
Fazit: FAQ für Arbeitgeber
Explosionsschutz gehört zu den zentralen Arbeitgeberpflichten. Die FAQs helfen Ihnen, Vorschriften umzusetzen, Dokumentationspflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu vermeiden – für ein sicheres und gesetzestreues Unternehmen.
FAQ für Mitarbeitende
Was bedeutet Explosionsschutz für Mitarbeitende im Alltag? Diese FAQs klären, wie Sie Gefahrenbereiche erkennen, sich richtig verhalten und welche persönliche Schutzausrüstung sowie Schulungen erforderlich sind.
Explosionsgefährdete Bereiche erkennen Sie im Rahmen des Explosionsschutzes an klar definierten Merkmalen, Warnhinweisen, Zonenschildern und betrieblichen Sicherheitsunterweisungen – sie sind gesetzlich vorgeschrieben und sichtbar gekennzeichnet.
Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche
Ex-Zonen-Schilder mit farblicher Markierung und ZonenangabeBeispiel: Gelbes Schild mit „Ex“ und Angabe „Zone 1“ oder „Zone 22“
Piktogramme nach Gefahrstoffverordnung (z. B. Flamme, Ausrufezeichen)
Sicherheitskennzeichnungen gemäß DIN EN ISO 7010
Visuelle Hinweise im Betrieb
Schilder an Türen, Wänden, Anlagenzugängen
Bodenmarkierungen in Hochrisikobereichen
Gerätekennzeichnungen mit ATEX-Symbolen
Technisch-organisatorische Hinweise
Betriebsanweisungen mit Zonendarstellung
Explosionsschutzdokument mit Plan und Legende
Persönliche Unterweisungen für Beschäftigte
Typische Merkmale explosionsgefährdeter Bereiche
Einsatz oder Lagerung brennbarer Gase, Dämpfe, Stäube
Schlecht belüftete Räume mit Gefahrstofffreisetzung
Geräusche, Gerüche oder Ablagerungen explosiver Stoffe
Absauganlagen, Filterstationen oder Förderstrecken
Was tun bei Unsicherheit?
Rücksprache mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Einsicht ins Explosionsschutzdokument
Kontaktaufnahme mit dem Strahlenschutzbeauftragten oder Anlagenverantwortlichen
Fazit
Explosionsgefährdete Bereiche lassen sich durch gesetzlich definierte Kennzeichnungen und betrieblich dokumentierte Maßnahmen klar erkennen. Alle Beschäftigten müssen diese Warnsignale kennen und beachten – zum eigenen Schutz und dem ihrer Kolleg:innen.
Für Mitarbeitende gelten im Explosionsschutz in Ex-Zonen klare Sicherheitsregeln – sie sollen Explosionen verhindern und Gesundheit sowie Leben der Beschäftigten schützen.
Verhaltensregeln für Ex-Zonen
Zutritt nur mit Berechtigung
Zugang nur für unterwiesene Personen mit schriftlicher Freigabe
Persönliche Schutzausrüstung tragen (z. B. antistatische Kleidung)
Verbot von Zündquellen
Keine offenen Flammen, Feuerzeuge, Funkensprühende Werkzeuge
Keine Handys, Taschenlampen oder Elektronik ohne EX-Kennzeichnung
Keine Lagerung nicht zugelassener Stoffe
Nur ATEX-konforme Betriebsmittel verwenden
Keine Lagerung von Lösungsmitteln oder Gasen ohne Genehmigung
Einhaltung betrieblicher Betriebsanweisungen
Arbeitsanweisungen lesen, verstehen und unterschreiben
Nur vorgesehene Werkzeuge, Maschinen und Schutzsysteme einsetzen
Ordnung und Sauberkeit
Keine Staubablagerungen oder verschüttete Flüssigkeiten ignorieren
Aufräumen und melden – Ordnung ist aktiver Explosionsschutz
Schulung und Unterweisung
Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen (mindestens jährlich)
Gefährdungsbewusstsein fördern
Verhalten im Störfall oder bei Verdacht auf Explosionsgefahr trainieren
Konsequenzen bei Verstößen
Verwarnungen, arbeitsrechtliche Maßnahmen
Gefährdung von Kolleg:innen und Anlagen
Im Ernstfall: Personenschäden, Stillstand, Ermittlungen
Fazit
Wer in explosionsgefährdeten Bereichen arbeitet, muss klare Sicherheitsregeln einhalten. Nur durch Eigenverantwortung, Schulung und Aufmerksamkeit lassen sich Risiken wirksam minimieren – für ein sicheres und gesetzeskonformes Arbeiten.
Im Explosionsschutz gilt in Gefahrensituationen: schnell, strukturiert und sicher handeln – mit klaren Verhaltensregeln, um Menschen zu schützen, Explosionen zu verhindern und Schäden zu minimieren.
Sofortmaßnahmen bei akuter Explosionsgefahr
Warnen und Alarmieren
Alarmierung der Feuerwehr oder Werkfeuerwehr
Evakuierung betroffener Bereiche nach Flucht- und Rettungsplan
Zündquellen vermeiden
Elektronische Geräte sofort ausschalten (sofern möglich)
Keine offenen Flammen oder Funkenschlag
Motoren, Pumpen, Aggregate anhalten
Zutritt stoppen
Ex-Zonen nicht betreten
Kolleg:innen aktiv warnen und fernhalten
Absperren und Belüften
Türen und Absperrungen schließen oder öffnen – je nach Anweisung
Lüftungsanlagen aktivieren, um Konzentration brennbarer Stoffe zu reduzieren
Verhalten nach einem Zwischenfall
Rettung und Erste Hilfe bei Verletzungen (ohne Eigengefährdung)
Dokumentation des Vorfalls: Zeitpunkt, Ort, Beteiligte, Maßnahmen
Unfallmeldung an Sicherheitsfachkraft, Arbeitgeber, ggf. Berufsgenossenschaft
Vorbeugende Vorbereitung
Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen
Teilnahme an Alarmübungen und Notfalltrainings
Kenntnis von Fluchtwegen, Sammelstellen, Notrufnummern
Fazit
In Gefahrensituationen im Explosionsschutz zählt jede Sekunde. Gezielte Vorbereitung, klares Verhalten und funktionierende Kommunikation verhindern Eskalationen – und retten im Ernstfall Leben.
Schulungen zum Explosionsschutz sind gesetzlich verpflichtend, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende Gefahren erkennen, Risiken einschätzen und im Ernstfall richtig reagieren können – zur Vermeidung von Unfällen und Explosionen.
Gesetzliche Grundlage
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Technische Regeln (z. B. TRGS 720, TRBS 1201)
EU-ATEX-Richtlinien
Ziele der Schulungen
Vermittlung von Grundlagenwissen über explosionsgefährdete Bereiche
Erklärung von Ex-Zonen, Kennzeichnungen und zulässigen Geräten
Verhalten bei Störungen und Zwischenfällen
Umgang mit technischer Schutzausrüstung und Arbeitsmitteln
Förderung sicherheitsbewussten Handelns im Arbeitsalltag
Wer muss geschult werden?
Alle Beschäftigten, die in oder in der Nähe von Ex-Zonen arbeiten
Personen mit Wartungs- oder Reinigungsaufgaben in Gefahrenbereichen
Neue Mitarbeitende vor Arbeitsaufnahme
Mitarbeitende regelmäßig (mindestens einmal jährlich)
Inhalte einer typischen Schulung
Theoretische Grundlagen zum Explosionsschutz
Praktische Übungen und Gefährdungsbeispiele
Notfallmanagement und Verhalten bei Alarm
Betriebsanweisungen und individuelle Schutzmaßnahmen
Dokumentation und Nachweispflicht
Schriftlicher Nachweis über Teilnahme erforderlich
Arbeitgeber ist verantwortlich für Organisation und Nachhaltung
Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch angepasst sein
Fazit
Explosionsschutzschulungen retten Leben. Sie sind nicht nur Pflicht, sondern elementar für einen sicheren und gesetzeskonformen Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen.
Im Explosionsschutz ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben, um Zündquellen zu vermeiden und das Verletzungsrisiko bei Zwischenfällen zu minimieren – angepasst an Ex-Zone, Tätigkeit und Gefährdungspotenzial.
Gesetzliche Vorgaben
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
PSA-Benutzungsverordnung
Technische Regeln wie TRGS 720 ff., DGUV-Regel 113-001
Anforderungen an die PSA
Antistatische Eigenschaften (verhindert Funkenbildung)
ATEX-Zulassung bzw. Ex-Kennzeichnung bei elektrischen Komponenten
Flammenhemmende Materialien in Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefahr
CE-Kennzeichnung und Prüfung nach DIN-Standards
Bestandteile persönlicher Schutzausrüstung
Schutzkleidung
Antistatische Arbeitskleidung
Flammenhemmende Overalls, Schutzanzüge
Sicherheitsschuhe
Ausführung gemäß EN ISO 20345
Leitfähig bzw. antistatisch (Kennzeichnung: ESD oder S3)
Schutzhandschuhe
Geeignet für die eingesetzten Gefahrstoffe
Antistatisch, ggf. schnittfest oder hitzebeständig
Helm mit Gesichtsschutz
Bei mechanischer oder thermischer Gefährdung
Atemschutz
Bei Einsatz von brennbaren Stäuben, Dämpfen oder Gasen
Persönliche Messgeräte
Bei Bedarf: tragbare Gassensoren zur Detektion explosiver Atmosphären
Wer stellt die PSA bereit?
Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, PSA kostenlos zur Verfügung zu stellen
Mitarbeitende müssen PSA fachgerecht tragen und pflegen
Fazit
Die richtige persönliche Schutzausrüstung im Explosionsschutz schützt nicht nur Leben, sondern ist auch gesetzliche Pflicht. Sie verhindert Zündquellen, begrenzt Schäden – und schafft Sicherheit im Arbeitsalltag.
Fazit: FAQ für Mitarbeitende
Sicherheit beginnt beim Wissen. Die FAQs für Mitarbeitende zeigen, wie Sie sich im Ex-Bereich richtig verhalten, Gefahren erkennen und mit geeigneter PSA sowie Schulung aktiv zum Explosionsschutz beitragen können.