Explosionsschutz

Erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Explosionsschutz – kompakt, verständlich und praxisnah. Unsere FAQs liefern fundierte Antworten für Unternehmen und Mitarbeitende, die Sicherheit in explosionsgefährdeten Arbeitsbereichen gewährleisten wollen.

Lesezeit: 0 Min.
Rote Warnschilder mit Flammensymbol auf weissen Faessern kennzeichnen entflammbare Fluessigkeit.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Was ist Explosionsschutz, wo ist er erforderlich und welche gesetzlichen Grundlagen gelten? Hier finden Sie grundlegende Informationen für ein sicheres Arbeitsumfeld und rechtskonformes Handeln im Umgang mit Explosionsgefahren.

Explosionsschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Explosionen in gefährdeten Bereichen verhindern oder deren Auswirkungen minimieren – für sichere Arbeitsplätze und den Schutz von Leben, Gesundheit und Anlagen.


Definition

Explosionsschutz ist Teil des Arbeitsschutzes und Sicherheitsmanagements in Unternehmen. Er bezieht sich auf den sicheren Umgang mit Stoffen und Bedingungen, die zur Entstehung explosionsfähiger Atmosphären führen können – wie Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube.


Ziele des Explosionsschutzes

  • Vermeidung explosionsfähiger Atmosphärez. B. durch Belüftung, Substitution gefährlicher Stoffe

  • Verhinderung von Zündquellenwie heiße Oberflächen, Funken, statische Aufladungen, mechanische Reibung

  • Minimierung der Explosionsfolgenz. B. durch Druckentlastung, Berstscheiben, Flammenfilter oder Einhausung


Warum Explosionsschutz so wichtig ist

  • Sicherung der Gesundheit und des Lebens von Mitarbeitenden

  • Schutz von Sachwerten, Produktionsanlagen und Infrastruktur

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. BetrSichV, Gefahrstoffverordnung)

  • Vermeidung von Betriebsunterbrechungen, Imageverlust und Haftungsrisiken


Explosionsschutz ist notwendig bei:

  • Chemie- und Pharmaindustrie

  • Metallverarbeitung und Schweißarbeiten

  • Holz- und Lebensmittelverarbeitung (z. B. Mehlstaub)

  • Tankstellen, Lackierereien, Recyclingbetrieben

  • Biogasanlagen, Mühlen, Silos


Fazit

Explosionsschutz ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitskonzept. Wer ihn ernst nimmt, schützt Menschen, Umwelt und Produktionsprozesse nachhaltig und reduziert gleichzeitig das Risiko von Betriebsstörungen und hohen Folgekosten.


Der Explosionsschutz in Deutschland ist gesetzlich klar geregelt. Die wichtigsten Vorschriften leiten sich aus dem Arbeitsschutzrecht, der Gefahrstoffverordnung und europäischen Richtlinien ab.


Nationale Vorschriften

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    • Regelt den Explosionsschutz beim Betrieb technischer Anlagen

    • Bezieht sich u. a. auf Gefährdungsbeurteilung, Prüfpflichten, Zoneneinteilung

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    • Explosionsschutz als Bestandteil des allgemeinen Gefahrstoffschutzes

    • Schutzmaßnahmen gegen explosionsfähige Atmosphären bei Stoffen und Gemischen


Technische Regeln und Normen

  • TRBS 2152: Explosionsgefährdungen erkennen und bewerten

  • TRGS 720–722: Technische Regeln für Gefahrstoffe mit Fokus auf Explosionen

  • DIN EN 60079: Normenreihe zu Geräten und Schutzsystemen in Ex-Zonen


Europäische Richtlinien

  • ATEX 137 (Richtlinie 1999/92/EG)

    • Schreibt Maßnahmen für den Explosionsschutz an Arbeitsplätzen vor

  • ATEX 114 (Richtlinie 2014/34/EU)

    • Regelt das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Geräte und Schutzsysteme


Zuständige Behörden

  • Gewerbeaufsichtsämter

  • Berufsgenossenschaften

  • Technische Prüfstellen (z. B. TÜV)


Fazit

Der gesetzliche Rahmen im Explosionsschutz ist umfassend und praxisorientiert. Unternehmen müssen sich mit den Vorgaben vertraut machen und diese konsequent umsetzen – zum Schutz der Belegschaft und zur Vermeidung schwerer Unfälle.


Ex-Zonen im Explosionsschutz sind klar abgegrenzte Bereiche, in denen unter bestimmten Bedingungen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Sie helfen dabei, gezielt Schutzmaßnahmen für gefährdete Arbeitsplätze umzusetzen.


Was ist eine explosionsfähige Atmosphäre?

Eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht, wenn sich brennbare Stoffe (Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube) mit Sauerstoff vermischen – und eine Zündquelle hinzukommt. In solchen Fällen besteht Explosionsgefahr.


Zoneneinteilung für Gase, Dämpfe und Nebel

  • Zone 0: Ständige oder lang andauernde explosionsfähige Atmosphäre (z. B. Innenraum eines Benzintanks)

  • Zone 1: Gelegentlich explosionsfähige Atmosphäre während des Normalbetriebs (z. B. Füllbereich eines Tankwagens)

  • Zone 2: Nur selten oder kurzzeitig explosionsfähige Atmosphäre (z. B. Umgebung von Tankentlüftungen)


Zoneneinteilung für brennbare Stäube

  • Zone 20: Häufig oder ständig vorhandene Staubexplosionsgefahr (z. B. Inneres von Mühlen oder Silos)

  • Zone 21: Gelegentliche Staubwolkenbildung im Normalbetrieb (z. B. unterhalb von Absauganlagen)

  • Zone 22: Nur seltene Staubkonzentrationen mit Explosionsgefahr (z. B. Umgebung von Förderbändern)


Wer ist für die Zoneneinteilung verantwortlich?

  • Arbeitgeber oder Anlagenbetreiber

  • Unterstützt durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, externe Gutachter:innen oder Sachverständige

  • Grundlage: Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und TRGS 720


Wozu dient die Zoneneinteilung?

  • Auswahl explosionsgeschützter Geräte und Systeme (EX-Schutz)

  • Planung technischer und organisatorischer Maßnahmen

  • Einhaltung gesetzlicher Schutzmaßnahmen und Haftungssicherheit


Fazit

Die richtige Zoneneinteilung ist das Fundament des Explosionsschutzes. Sie ermöglicht eine gezielte Risikobewertung und ist gesetzlich verpflichtend – für Sicherheit, Gesundheit und störungsfreie Abläufe im Unternehmen.


Die ATEX-Richtlinie bildet die europäische Grundlage für den Explosionsschutz – sie regelt den Einsatz von Geräten und Schutzsystemen sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz in explosionsgefährdeten Bereichen.


Was bedeutet ATEX?

ATEX ist die Abkürzung für „ATmosphères EXplosibles“. Es gibt zwei zentrale ATEX-Richtlinien:

  1. ATEX 114 (Richtlinie 2014/34/EU)

    • Regelt das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Geräte und Schutzsysteme

    • Betrifft Hersteller, Importeure und Händler

  2. ATEX 137 (Richtlinie 1999/92/EG)

    • Richtlinie für den Explosionsschutz am Arbeitsplatz

    • Regelt Anforderungen an Arbeitgeber zum Schutz von Beschäftigten


Anwendungsbereiche

  • Geräte, Maschinen und Schutzsysteme in Ex-Zonen

  • Planung, Bau und Betrieb von Anlagen mit Explosionsrisiko

  • Instandhaltung und Reparatur unter EX-Schutzbedingungen


Was müssen Unternehmen beachten?

  • Nur ATEX-konforme Geräte mit entsprechender Kennzeichnung (z. B. „Ex“, „II 2G Ex d IIC T6 Gb“) verwenden

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Zoneneinteilung

  • Aufstellung eines Explosionsschutzdokuments

  • Schulung der Mitarbeitenden zu ATEX-Vorgaben


Vorteile der ATEX-Richtlinie

  • Einheitlicher Standard in der EU

  • Erhöhte Rechtssicherheit für Arbeitgeber

  • Nachvollziehbare Kriterien für Auswahl und Einsatz von Geräten

  • Verbesserter Schutz für Mitarbeitende und Anlagen


Fazit

Die ATEX-Richtlinie ist ein zentrales Element für den betrieblichen Explosionsschutz in Europa. Sie schafft Klarheit über Pflichten und Standards – und sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit und Compliance.


Fazit: Allgemeine FAQ

Explosionsschutz ist in vielen Branchen essenziell. Die allgemeinen FAQs bieten Ihnen das nötige Grundlagenwissen, um Risiken zu erkennen, Vorschriften zu verstehen und präventiv zu handeln – für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.

FAQ für Arbeitgeber

Arbeitgeber tragen im Explosionsschutz eine besondere Verantwortung. Dieser Abschnitt erklärt Pflichten, Dokumentationsanforderungen und Schutzmaßnahmen – damit Sie als Unternehmen gesetzlichen Anforderungen sicher nachkommen können.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Explosionsschutz in ihrem Betrieb zu ergreifen – von der Gefährdungsbeurteilung über technische Schutzmaßnahmen bis hin zur regelmäßigen Schulung der Mitarbeitenden.


Rechtsgrundlage

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • ATEX 137 (Richtlinie 1999/92/EG)

  • TRGS 720–722, TRBS 2152


Zentrale Arbeitgeberpflichten

  1. Gefährdungsbeurteilung durchführen

    • Identifikation explosionsfähiger Atmosphären

    • Beurteilung möglicher Zündquellen

  2. Zoneneinteilung festlegen

    • Definition von Ex-Zonen nach Häufigkeit und Dauer

  3. Explosionsschutzdokument erstellen

    • Pflichtdokument mit Schutzmaßnahmen, Prüfintervallen, Verantwortlichkeiten

  4. Technische Schutzmaßnahmen umsetzen

    • Belüftung, Zündquellenvermeidung, Schutzsysteme

  5. Organisatorische Maßnahmen einführen

    • Zugangsbeschränkungen, Betriebsanweisungen, Kennzeichnungen

  6. Mitarbeitende unterweisen und schulen

    • Regelmäßige Schulungspflicht nach § 12 ArbSchG und TRGS 555

  7. Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen

    • Wartung, Inspektion, Aktualisierung der Dokumente


Konsequenzen bei Verstößen

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro

  • Haftung bei Personenschäden oder Umweltschäden

  • Betriebsstilllegung durch Aufsichtsbehörden


Fazit

Explosionsschutz ist eine Kernaufgabe von Arbeitgebern in gefährdeten Betrieben. Nur wer seinen gesetzlichen Pflichten konsequent nachkommt, schützt Menschen, vermeidet Stillstände – und sichert den Fortbestand des Unternehmens.


Ein Explosionsschutzdokument ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitsdokument, das alle Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Explosionen im Betrieb beschreibt – es ist verpflichtend vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit.


Rechtliche Grundlage

  • § 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang I Nr. 1.9

  • ATEX 137 – EU-Richtlinie 1999/92/EG


Wann ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?

  • Bei Tätigkeiten, bei denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann

  • Bereits vor Aufnahme der Arbeit

  • Für alle Betriebe, unabhängig von Größe oder Branche, wenn ein Risiko besteht


Inhalt eines Explosionsschutzdokuments

  1. Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung

    • Beschreibung gefährlicher Stoffe und Prozesse

    • Bewertung von Zündquellen, Explosionswahrscheinlichkeit

  2. Zoneneinteilung

    • Kartografische oder schematische Darstellung der Ex-Zonen

    • Dokumentation der betroffenen Arbeitsbereiche

  3. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

    • Belüftung, Abschaltung, EX-geschützte Geräte, Kennzeichnung

  4. Einstufung explosionsfähiger Bereiche

    • Einschätzung der Häufigkeit und Dauer gefährlicher Atmosphären

  5. Arbeitsfreigaben und Kontrollverfahren

    • Regelung sicherer Abläufe bei Wartung, Reinigung, Reparatur

  6. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

    • Benennung von Fachverantwortlichen, Prüfzyklen

  7. Schulungen und Unterweisungen

    • Nachweise über Einweisungen der Beschäftigten

  8. Aktualisierungs- und Prüfintervalle

    • Wann, wie oft und durch wen das Dokument überprüft wird


Form des Dokuments

  • Schriftlich oder elektronisch, jederzeit abrufbar

  • Revisionssicher, auf Anfrage der Behörden vorzulegen


Fazit

Ein vollständiges, aktuelles Explosionsschutzdokument ist für Arbeitgeber gesetzliche Pflicht – und das zentrale Instrument zur Planung, Umsetzung und Kontrolle aller Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Arbeitsbereichen.


Die Zoneneinteilung im Explosionsschutz erfolgt auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und beschreibt, wo und wie häufig explosionsfähige Atmosphären auftreten können – sie ist Voraussetzung für alle weiteren Schutzmaßnahmen.


Ziel der Zoneneinteilung

  • Ermittlung, wo Explosionsgefahr besteht

  • Auswahl geeigneter Geräte und Schutzsysteme

  • Umsetzung organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen


Grundlagen

  • BetrSichV und GefStoffV

  • Technische Regeln wie TRGS 720, TRGS 722

  • Empfehlung: Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit oder externen Gutachter:innen


Vorgehen zur Zoneneinteilung

  1. Identifikation der Gefahrstoffe

    • Welche Stoffe können eine explosionsfähige Atmosphäre bilden?

  2. Beurteilung der Betriebsbedingungen

    • Wo und wie oft treten gefährliche Gemische auf?

  3. Einordnung nach Häufigkeit und DauerFür Gase, Dämpfe und Nebel:

    • Zone 0 (ständig)

    • Zone 1 (gelegentlich)

    • Zone 2 (selten/kurzzeitig)

    Für Stäube:

    • Zone 20 (ständig)

    • Zone 21 (gelegentlich)

    • Zone 22 (selten)

  4. Dokumentation in Form von Plänen oder Skizzen

    • Darstellung aller Ex-Zonen im Betrieb (Grundriss, schematische Darstellung)

  5. Abstimmung mit Schutzmaßnahmen

    • Auswahl EX-geschützter Geräte

    • Zugangsbeschränkungen, Belüftung, Arbeitsfreigaben


Verantwortung

  • Arbeitgeber oder Anlagenverantwortliche

  • Unter Einbeziehung von Fachkräften, Betriebsärzt:innen, Behörden (z. B. BG, Gewerbeaufsicht)


Fazit

Die Zoneneinteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kernstück des Explosionsschutzes. Sie schafft Transparenz über das Gefahrenpotenzial und dient als Grundlage für alle Schutzmaßnahmen im Unternehmen.


Im Explosionsschutz dürfen in Ex-Zonen ausschließlich speziell geprüfte und gekennzeichnete Geräte eingesetzt werden, die den geltenden ATEX-Richtlinien entsprechen – zum Schutz vor Zündquellen.


Anforderungen an Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

  • Geräte müssen ATEX-zertifiziert sein (nach Richtlinie 2014/34/EU)

  • Zulässigkeit hängt von Zonenklassifikation und Zündschutzart ab

  • Geräte dürfen keine Zündquellen freisetzen – auch nicht im Fehlerfall


Gerätegruppen und Kategorien

  • Gruppe I: für Bergbau (nicht relevant für allgemeinen Betrieb)

  • Gruppe II: für alle anderen industriellen Bereiche

Gerätekategorien nach Zonen:

  • Kategorie 1: Zone 0/20 (höchster Schutz)

  • Kategorie 2: Zone 1/21

  • Kategorie 3: Zone 2/22


Zündschutzarten (Beispiele)

  • Ex d: Druckfeste Kapselung

  • Ex e: Erhöhte Sicherheit

  • Ex i: Eigensicherheit (z. B. Mess- und Steuertechnik)

  • Ex n: Zündschutz bei Geräten für Zone 2

  • Ex t: Schutz durch Gehäuse bei Stäuben


Kennzeichnungspflicht

  • Ex-Symbol (z. B. „II 2G Ex d IIC T6 Gb“)

  • Herstellerangaben, CE-Kennzeichnung

  • Temperaturklasse, Gerätegruppe und Zonenklassifikation


Beispiele zulässiger Geräte

  • Ex-geschützte Schalter, Sensoren, Leuchten

  • Pneumatische Werkzeuge mit ATEX-Zertifikat

  • Ex-geschützte Absauganlagen, Fördertechnik

  • Spezielle Mobilgeräte (z. B. Smartphones, Tablets für Zone 1/2)


Fazit

Nur explizit ATEX-zertifizierte Geräte dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Ihre Auswahl muss exakt auf die jeweilige Zone und Gefährdung abgestimmt sein – für sicheren Betrieb ohne Explosionsrisiko.


Maßnahmen und Einrichtungen im Explosionsschutz müssen regelmäßig überprüft und dokumentiert werden – um ihre Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Gesetzeskonformität langfristig zu gewährleisten.


Gesetzliche Grundlage

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Technische Regeln wie TRGS 720–722, TRBS 1201


Prüfpflichten im Überblick

  1. Vor Inbetriebnahme

    • Erstprüfung aller explosionsgefährdeten Bereiche und Schutzsysteme

    • Muss durch fachkundige Person erfolgen

  2. Wiederkehrende Prüfungen

    • In festgelegten Intervallen – meist alle 3 Jahre

    • Bei höherem Gefahrenpotenzial auch jährlich oder halbjährlich

  3. Anlassbezogene Prüfungen

    • Nach Änderungen, Reparaturen oder Stillständen

    • Nach Störungen oder explosionsrelevanten Vorkommnissen


Was muss überprüft werden?

  • Zustand technischer Schutzsysteme (z. B. Berstscheiben, Flammenfilter)

  • Funktion von Belüftungs- und Absauganlagen

  • Gerätekennzeichnungen und ATEX-Konformität

  • Kennzeichnung und Zustand der Ex-Zonen

  • Aktualität des Explosionsschutzdokuments

  • Durchführung und Dokumentation von Mitarbeiterschulungen


Wer darf prüfen?

  • Befähigte Personen mit Fachkunde im Explosionsschutz

  • Externe Sachverständige oder interne Sicherheitsfachkräfte (nach Eignungsnachweis)


Dokumentationspflicht

  • Prüfprotokolle mit Datum, Umfang, Ergebnis, Name der prüfenden Person

  • Aufbewahrungspflicht von mindestens 5 Jahren

  • Auf Verlangen der Aufsichtsbehörden jederzeit vorzulegen


Fazit

Regelmäßige Überprüfungen im Explosionsschutz sind gesetzlich vorgeschrieben – und schützen nicht nur Menschen und Anlagen, sondern auch vor Bußgeldern, Haftungsrisiken und Produktionsausfällen.


Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Explosionsschutz gehört zu den zentralen Arbeitgeberpflichten. Die FAQs helfen Ihnen, Vorschriften umzusetzen, Dokumentationspflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu vermeiden – für ein sicheres und gesetzestreues Unternehmen.

FAQ für Mitarbeitende

Was bedeutet Explosionsschutz für Mitarbeitende im Alltag? Diese FAQs klären, wie Sie Gefahrenbereiche erkennen, sich richtig verhalten und welche persönliche Schutzausrüstung sowie Schulungen erforderlich sind.

Explosionsgefährdete Bereiche erkennen Sie im Rahmen des Explosionsschutzes an klar definierten Merkmalen, Warnhinweisen, Zonenschildern und betrieblichen Sicherheitsunterweisungen – sie sind gesetzlich vorgeschrieben und sichtbar gekennzeichnet.


Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche

  • Ex-Zonen-Schilder mit farblicher Markierung und ZonenangabeBeispiel: Gelbes Schild mit „Ex“ und Angabe „Zone 1“ oder „Zone 22“

  • Piktogramme nach Gefahrstoffverordnung (z. B. Flamme, Ausrufezeichen)

  • Sicherheitskennzeichnungen gemäß DIN EN ISO 7010


Visuelle Hinweise im Betrieb

  • Schilder an Türen, Wänden, Anlagenzugängen

  • Bodenmarkierungen in Hochrisikobereichen

  • Gerätekennzeichnungen mit ATEX-Symbolen


Technisch-organisatorische Hinweise

  • Betriebsanweisungen mit Zonendarstellung

  • Explosionsschutzdokument mit Plan und Legende

  • Persönliche Unterweisungen für Beschäftigte


Typische Merkmale explosionsgefährdeter Bereiche

  • Einsatz oder Lagerung brennbarer Gase, Dämpfe, Stäube

  • Schlecht belüftete Räume mit Gefahrstofffreisetzung

  • Geräusche, Gerüche oder Ablagerungen explosiver Stoffe

  • Absauganlagen, Filterstationen oder Förderstrecken


Was tun bei Unsicherheit?

  • Rücksprache mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Einsicht ins Explosionsschutzdokument

  • Kontaktaufnahme mit dem Strahlenschutzbeauftragten oder Anlagenverantwortlichen


Fazit

Explosionsgefährdete Bereiche lassen sich durch gesetzlich definierte Kennzeichnungen und betrieblich dokumentierte Maßnahmen klar erkennen. Alle Beschäftigten müssen diese Warnsignale kennen und beachten – zum eigenen Schutz und dem ihrer Kolleg:innen.


Für Mitarbeitende gelten im Explosionsschutz in Ex-Zonen klare Sicherheitsregeln – sie sollen Explosionen verhindern und Gesundheit sowie Leben der Beschäftigten schützen.


Verhaltensregeln für Ex-Zonen

  1. Zutritt nur mit Berechtigung

    • Zugang nur für unterwiesene Personen mit schriftlicher Freigabe

    • Persönliche Schutzausrüstung tragen (z. B. antistatische Kleidung)

  2. Verbot von Zündquellen

    • Keine offenen Flammen, Feuerzeuge, Funkensprühende Werkzeuge

    • Keine Handys, Taschenlampen oder Elektronik ohne EX-Kennzeichnung

  3. Keine Lagerung nicht zugelassener Stoffe

    • Nur ATEX-konforme Betriebsmittel verwenden

    • Keine Lagerung von Lösungsmitteln oder Gasen ohne Genehmigung

  4. Einhaltung betrieblicher Betriebsanweisungen

    • Arbeitsanweisungen lesen, verstehen und unterschreiben

    • Nur vorgesehene Werkzeuge, Maschinen und Schutzsysteme einsetzen

  5. Ordnung und Sauberkeit

    • Keine Staubablagerungen oder verschüttete Flüssigkeiten ignorieren

    • Aufräumen und melden – Ordnung ist aktiver Explosionsschutz


Schulung und Unterweisung

  • Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen (mindestens jährlich)

  • Gefährdungsbewusstsein fördern

  • Verhalten im Störfall oder bei Verdacht auf Explosionsgefahr trainieren


Konsequenzen bei Verstößen

  • Verwarnungen, arbeitsrechtliche Maßnahmen

  • Gefährdung von Kolleg:innen und Anlagen

  • Im Ernstfall: Personenschäden, Stillstand, Ermittlungen


Fazit

Wer in explosionsgefährdeten Bereichen arbeitet, muss klare Sicherheitsregeln einhalten. Nur durch Eigenverantwortung, Schulung und Aufmerksamkeit lassen sich Risiken wirksam minimieren – für ein sicheres und gesetzeskonformes Arbeiten.


Im Explosionsschutz gilt in Gefahrensituationen: schnell, strukturiert und sicher handeln – mit klaren Verhaltensregeln, um Menschen zu schützen, Explosionen zu verhindern und Schäden zu minimieren.


Sofortmaßnahmen bei akuter Explosionsgefahr

  1. Warnen und Alarmieren

    • Alarmierung der Feuerwehr oder Werkfeuerwehr

    • Evakuierung betroffener Bereiche nach Flucht- und Rettungsplan

  2. Zündquellen vermeiden

    • Elektronische Geräte sofort ausschalten (sofern möglich)

    • Keine offenen Flammen oder Funkenschlag

    • Motoren, Pumpen, Aggregate anhalten

  3. Zutritt stoppen

    • Ex-Zonen nicht betreten

    • Kolleg:innen aktiv warnen und fernhalten

  4. Absperren und Belüften

    • Türen und Absperrungen schließen oder öffnen – je nach Anweisung

    • Lüftungsanlagen aktivieren, um Konzentration brennbarer Stoffe zu reduzieren


Verhalten nach einem Zwischenfall

  • Rettung und Erste Hilfe bei Verletzungen (ohne Eigengefährdung)

  • Dokumentation des Vorfalls: Zeitpunkt, Ort, Beteiligte, Maßnahmen

  • Unfallmeldung an Sicherheitsfachkraft, Arbeitgeber, ggf. Berufsgenossenschaft


Vorbeugende Vorbereitung

  • Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen

  • Teilnahme an Alarmübungen und Notfalltrainings

  • Kenntnis von Fluchtwegen, Sammelstellen, Notrufnummern


Fazit

In Gefahrensituationen im Explosionsschutz zählt jede Sekunde. Gezielte Vorbereitung, klares Verhalten und funktionierende Kommunikation verhindern Eskalationen – und retten im Ernstfall Leben.


Schulungen zum Explosionsschutz sind gesetzlich verpflichtend, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende Gefahren erkennen, Risiken einschätzen und im Ernstfall richtig reagieren können – zur Vermeidung von Unfällen und Explosionen.


Gesetzliche Grundlage

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Technische Regeln (z. B. TRGS 720, TRBS 1201)

  • EU-ATEX-Richtlinien


Ziele der Schulungen

  • Vermittlung von Grundlagenwissen über explosionsgefährdete Bereiche

  • Erklärung von Ex-Zonen, Kennzeichnungen und zulässigen Geräten

  • Verhalten bei Störungen und Zwischenfällen

  • Umgang mit technischer Schutzausrüstung und Arbeitsmitteln

  • Förderung sicherheitsbewussten Handelns im Arbeitsalltag


Wer muss geschult werden?

  • Alle Beschäftigten, die in oder in der Nähe von Ex-Zonen arbeiten

  • Personen mit Wartungs- oder Reinigungsaufgaben in Gefahrenbereichen

  • Neue Mitarbeitende vor Arbeitsaufnahme

  • Mitarbeitende regelmäßig (mindestens einmal jährlich)


Inhalte einer typischen Schulung

  • Theoretische Grundlagen zum Explosionsschutz

  • Praktische Übungen und Gefährdungsbeispiele

  • Notfallmanagement und Verhalten bei Alarm

  • Betriebsanweisungen und individuelle Schutzmaßnahmen


Dokumentation und Nachweispflicht

  • Schriftlicher Nachweis über Teilnahme erforderlich

  • Arbeitgeber ist verantwortlich für Organisation und Nachhaltung

  • Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch angepasst sein


Fazit

Explosionsschutzschulungen retten Leben. Sie sind nicht nur Pflicht, sondern elementar für einen sicheren und gesetzeskonformen Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen.


Im Explosionsschutz ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben, um Zündquellen zu vermeiden und das Verletzungsrisiko bei Zwischenfällen zu minimieren – angepasst an Ex-Zone, Tätigkeit und Gefährdungspotenzial.


Gesetzliche Vorgaben

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • PSA-Benutzungsverordnung

  • Technische Regeln wie TRGS 720 ff., DGUV-Regel 113-001


Anforderungen an die PSA

  • Antistatische Eigenschaften (verhindert Funkenbildung)

  • ATEX-Zulassung bzw. Ex-Kennzeichnung bei elektrischen Komponenten

  • Flammenhemmende Materialien in Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefahr

  • CE-Kennzeichnung und Prüfung nach DIN-Standards


Bestandteile persönlicher Schutzausrüstung

  1. Schutzkleidung

    • Antistatische Arbeitskleidung

    • Flammenhemmende Overalls, Schutzanzüge

  2. Sicherheitsschuhe

    • Ausführung gemäß EN ISO 20345

    • Leitfähig bzw. antistatisch (Kennzeichnung: ESD oder S3)

  3. Schutzhandschuhe

    • Geeignet für die eingesetzten Gefahrstoffe

    • Antistatisch, ggf. schnittfest oder hitzebeständig

  4. Helm mit Gesichtsschutz

    • Bei mechanischer oder thermischer Gefährdung

  5. Atemschutz

    • Bei Einsatz von brennbaren Stäuben, Dämpfen oder Gasen

  6. Persönliche Messgeräte

    • Bei Bedarf: tragbare Gassensoren zur Detektion explosiver Atmosphären


Wer stellt die PSA bereit?

  • Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, PSA kostenlos zur Verfügung zu stellen

  • Mitarbeitende müssen PSA fachgerecht tragen und pflegen


Fazit

Die richtige persönliche Schutzausrüstung im Explosionsschutz schützt nicht nur Leben, sondern ist auch gesetzliche Pflicht. Sie verhindert Zündquellen, begrenzt Schäden – und schafft Sicherheit im Arbeitsalltag.


Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Sicherheit beginnt beim Wissen. Die FAQs für Mitarbeitende zeigen, wie Sie sich im Ex-Bereich richtig verhalten, Gefahren erkennen und mit geeigneter PSA sowie Schulung aktiv zum Explosionsschutz beitragen können.