FAQ

Brandschutzhelfer

Diese Seite beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Brandschutzhelfer – rechtssicher, verständlich und praxisnah erklärt. Arbeitgeber und Mitarbeitende finden hier kompakte Informationen zu Aufgaben, Ausbildung, Pflichten und rechtlichen Grundlagen.

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Nahaufnahme eines roten Feuerlöschers mit brennendem Feuer im Hintergrund.
Inhaltsverzeichnis

FAQ für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz. In diesem Bereich erfahren Sie, wann und wie Brandschutzhelfer bestellt werden müssen, welche Qualifikationen erforderlich sind und wie die gesetzliche Lage im Unternehmen umgesetzt wird.

Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, für einen wirksamen betrieblichen Brandschutz zu sorgen. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 Abs. 2 ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreiben konkret vor, dass ausreichend Beschäftigte im Notfall Brände bekämpfen und Evakuierungen durchführen können. Diese Anforderungen erfüllen ausgebildete Brandschutzhelfer:innen.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 gibt ergänzende Hinweise: Bei normaler Brandgefährdung sollten mindestens 5 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfer:innen ausgebildet sein. In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr kann ein höherer Anteil erforderlich sein.

Wichtig ist: Vor der Bestellung müssen die Brandschutzhelfer:innen eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beschreibt in ihrer Information 205-023 die Anforderungen an diese Schulung. Arbeitgebende müssen nicht nur ausreichend Brandschutzhelfer:innen benennen, sondern auch regelmäßige Auffrischungsschulungen sicherstellen – in der Regel alle drei bis fünf Jahre.

Außerdem gilt: In jeder Schicht oder an jedem Standort müssen genügend geschulte Personen anwesend sein. Das bedeutet zum Beispiel: Bei Schichtbetrieb müssen pro Schicht ausreichend Brandschutzhelfer:innen verfügbar sein.

Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Selbst in kleinen Unternehmen ist mindestens eine geschulte Person erforderlich, um die Grundsicherheit zu gewährleisten.

Zusammengefasst müssen Arbeitgebende folgende Vorgaben beachten:

  • Es muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfer:innen vorhanden sein.

  • Diese müssen fachgerecht ausgebildet und regelmäßig fortgebildet werden.

  • Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden.

Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann als Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften gewertet werden. Deshalb sollten Sie frühzeitig planen und Mitarbeitende schulen lassen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer:innen richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Gefährdungspotenzial. Als Faustregel gilt: Mindestens 5 % der Beschäftigten sollten entsprechend geschult sein – vorausgesetzt, es besteht keine erhöhte Brandgefahr. Ein Betrieb mit 100 Mitarbeitenden benötigt demnach etwa 5 Brandschutzhelfer:innen.

Auch kleinere Unternehmen sollten mindestens eine geschulte Person benennen. Wichtig ist, dass immer ausreichend Helfer:innen anwesend sind – auch bei Urlaub, Krankheit oder Schichtbetrieb.

In der Praxis bedeutet das: Die exakte Anzahl legen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei Schichtbetrieb müssen in jeder Schicht ausreichend Brandschutzhelfer:innen eingeplant sein. In Unternehmen mit mehreren Gebäuden oder Etagen empfiehlt es sich, pro Etage oder Gebäudeteil mindestens eine Person zu benennen, um im Notfall schnell handeln zu können.

Auch die Verfügbarkeit von Ersatzkräften ist sinnvoll – falls eine eingeteilte Person ausfällt. Bei kleinen Teams reicht rechnerisch oft eine Person (z. B. 5 % von 20 = 1). Dennoch ist es ratsam, mindestens zwei Mitarbeitende zu schulen, damit immer jemand vor Ort ist.

Bei erhöhter Brandgefahr – etwa durch leicht entzündliche Materialien oder Gefahrstoffe – steigt der Bedarf deutlich. In solchen Fällen reichen 5 % oft nicht aus. Die ASR A2.2 betont, dass die Anzahl immer an die tatsächlichen Bedingungen angepasst werden muss.

Arbeitgebende sollten deshalb nicht nur auf die Prozentzahl achten, sondern auch:

  • das Gefährdungspotenzial,

  • die Gebäudestruktur,

  • die Personalverfügbarkeit

  • sowie betriebliche Abläufe berücksichtigen.

So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall ausreichend geschulte Helfer:innen zur Verfügung stehen – zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden und Ihres Unternehmens.


Arbeitgebende haben mehrere Aufgaben, wenn es darum geht, Brandschutzhelfer:innen zu bestellen und auszubilden.

Zunächst müssen geeignete Mitarbeitende ausgewählt werden. Dabei spielen Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und – idealerweise – Freiwilligkeit eine Rolle. Niemand darf gegen seinen Willen eingesetzt werden, auch wenn der Bedarf gedeckt werden muss.

Sind passende Personen gefunden, sorgt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin für eine fachgerechte Schulung – entweder über externe Anbieter oder durch interne Fachkräfte, gemäß den Vorgaben der DGUV. Die Kosten übernimmt in der Regel das Unternehmen. Die Teilnehmenden werden für die Schulungszeit freigestellt.

Nach erfolgreicher Ausbildung ist es verpflichtend, die Bestellung schriftlich zu dokumentieren – zum Beispiel durch eine Benennungsurkunde, die beide Seiten unterschreiben. Darin ist festgehalten, dass die benannte Person als Brandschutzhelfer:in tätig ist und welche Aufgaben sie übernimmt.

Zusätzlich sollten Arbeitgebende im Unternehmen transparent machen, wer die Brandschutzhelfer:innen sind – etwa durch Aushänge, Intranet-Mitteilungen oder das Organigramm. So wissen alle Beschäftigten, an wen sie sich im Notfall wenden können.

Darüber hinaus ist es Aufgabe der Arbeitgebenden, regelmäßige Fortbildungen zu organisieren – empfohlen alle drei bis fünf Jahre. Verlässt eine benannte Person das Unternehmen oder wechselt intern die Funktion, muss rechtzeitig Ersatz geschult werden.

Zur Pflicht gehört außerdem, dass Brandschutzhelfer:innen über notwendige Ausrüstung und Informationen verfügen – darunter Zugang zu Feuerlöschern, Kenntnis der Brandschutzordnung und Teilnahme an Evakuierungsübungen.

Kurz gesagt: Arbeitgebende müssen geeignete Personen auswählen, qualifizieren, offiziell benennen, dokumentieren und kontinuierlich unterstützen. Nur so können Brandschutzhelfer:innen ihre Aufgabe im Sinne der Sicherheit verantwortungsvoll erfüllen.


Die Ausbildung ist praxisnah, kompakt und dauert in der Regel einen Tag – meist zwischen vier und acht Stunden. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.


Theoretischer Teil:

Teilnehmende lernen die Grundlagen des Brandschutzes:

  • Entstehung von Bränden (Feuerdreieck),

  • Brandklassen und passende Löschmittel,

  • präventive Maßnahmen zur Brandvermeidung,

  • richtiges Verhalten im Brandfall,

  • Alarmierungswege, Evakuierungspläne und die Rolle der Brandschutzhelfer:innen bei der Räumung.


Praktischer Teil:

Anschließend üben die Teilnehmenden den sicheren Umgang mit Feuerlöschern. Dabei:

  • löschen sie reale oder simulierte Entstehungsbrände,

  • trainieren den zielgerichteten Einsatz verschiedener Löschtechniken,

  • lernen einzuschätzen, wann ein Brand noch selbst gelöscht werden kann und wann die Feuerwehr alarmiert werden muss.

Auch das sichere Tragen und richtige Einsetzen von Feuerlöschern wird praxisnah vermittelt.


Durchführung der Ausbildung:

Die Schulung kann entweder direkt im Unternehmen stattfinden – z. B. durch externe Trainer:innen mit mobilem Equipment – oder in einer spezialisierten Ausbildungsstätte. Entscheidend ist, dass die Inhalte den Vorgaben der DGUV, insbesondere der DGUV Information 205-023, entsprechen.

Zum Abschluss erhalten die Teilnehmenden in der Regel eine Bescheinigung oder ein Zertifikat. Damit kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Person offiziell als Brandschutzhelfer:in benennen.

Durch die Kombination aus Theorie und Praxis sind geschulte Brandschutzhelfer:innen gut darauf vorbereitet, im Ernstfall ruhig, sicher und verantwortungsvoll zu handeln.


Die Kosten variieren je nach Anbieter, Region und Schulungsform. In der Regel liegt der Preis pro Person zwischen 100 und 300 Euro.


Preisgestaltung:

  • Viele Anbieter bieten Staffelpreise an – bei größeren Gruppen (z. B. ab 10 Personen) sinken die Kosten pro Kopf.

  • Bei Schulungen direkt im Unternehmen sind Pauschalpreise für die Gruppe üblich, die pro Person günstiger sind als Einzelbuchungen.


Weitere Kostenfaktoren:

Neben den Kursgebühren entstehen auch indirekte Kosten: Die Teilnehmenden sind während der Schulung von ihrer regulären Tätigkeit freigestellt. Trotzdem überwiegt der Nutzen – gut ausgebildete Brandschutzhelfer:innen können im Ernstfall Schäden vermeiden und Leben retten.


Kostenübernahme:

Die Kosten für die Ausbildung trägt in der Regel das Unternehmen. Das gehört zur Verantwortung im Rahmen des Arbeitsschutzes. Üblich ist:

  • Freistellung während der Arbeitszeit,

  • Übernahme von Kursgebühren, Zertifikatskosten und ggf. Ausrüstung (z. B. Übungslöscher).

Für die Beschäftigten ist die Schulung somit kostenfrei – im Gegenteil: Sie erwerben eine zusätzliche Qualifikation ohne eigene Ausgaben.

Auch wenn Mitarbeitende freiwillig externe Schulungen absolvieren (z. B. bei der Feuerwehr), übernehmen viele Unternehmen die Kosten, sofern der Nutzen dem Betrieb zugutekommt.


Fazit:

Die Investition lohnt sich: Qualifizierte Brandschutzhelfer:innen erhöhen die Sicherheit im Unternehmen, sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und helfen, Unfälle zu vermeiden.


Das Wissen aus der Erstausbildung muss regelmäßig aktualisiert werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt eine Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre.


Warum ist das wichtig?

  • Arbeitsbedingungen ändern sich mit der Zeit.

  • Ein Teil des Gelernten wird erfahrungsgemäß vergessen.

  • Neue Risiken, Fluchtwege oder Arbeitsmittel können Anpassungen erfordern.


Wann ist welche Frist sinnvoll?

  • Alle 2 bis 3 Jahre: bei erhöhter Brandgefahr oder veränderten Rahmenbedingungen.

  • Bis zu 5 Jahre: in stabilen, wenig brandgefährdeten Umgebungen wie Büros.

  • Die konkrete Wiederholungsfrist wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.


Viele Unternehmen wählen einen pragmatischen Rhythmus von 3 Jahren. Das hält das Wissen frisch und stärkt die Handlungssicherheit im Ernstfall.


Umfang der Auffrischung:

  • Die Wiederholungsschulung ist meist kürzer als die Erstausbildung.

  • Ein halber Tag reicht in der Regel aus.

  • Inhaltlich werden Theorie und Praxis kompakt wiederholt – insbesondere der Umgang mit Feuerlöschern.


Zusätzlich sind regelmäßige Evakuierungsübungen oder Unterweisungen sinnvoll, um das Wissen zu festigen.

Arbeitgebende sollten vorausschauend planen, Schulungstermine festlegen und rechtzeitig organisieren. So bleiben alle Brandschutzhelfer:innen auf dem aktuellen Stand – bereit, im Notfall kompetent zu handeln.


Fehlen ausgebildete Brandschutzhelfer:innen im Betrieb, kann das schwerwiegende Folgen haben – sowohl für die Sicherheit als auch rechtlich und finanziell.


Sicherheitsrisiken:

  • Ohne geschultes Personal kann ein Brand sich unkontrolliert ausbreiten.

  • Die Evakuierung verläuft möglicherweise langsamer oder chaotischer.

  • Es besteht erhöhte Gefahr für Verletzungen und größere Sachschäden.


Rechtliche Konsequenzen:

  • Laut Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.2 sind Arbeitgeber verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer:innen zu benennen.

  • Bei Verstößen drohen Bußgelder – z. B. nach Kontrollen oder im Schadensfall.

  • Bei grober Fahrlässigkeit und daraus resultierenden Unfällen sind strafrechtliche Folgen möglich – etwa wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.


Versicherungstechnische Risiken:

  • Versicherungen prüfen, ob gesetzliche Pflichten eingehalten wurden.

  • Fehlen Brandschutzhelfer:innen, kann der Versicherungsschutz entfallen oder gekürzt werden.

  • Im Extremfall bleibt das Unternehmen auf dem Schaden sitzen – mit existenzgefährdenden Folgen.


Fazit:

Der Verzicht auf Brandschutzhelfer:innen ist ein vermeidbares Risiko – für Menschenleben, Unternehmenswerte und die rechtliche Absicherung. Die Investition in Ausbildung und Organisation ist gering im Vergleich zu den Schäden und Strafen, die bei Verstößen drohen.


Grundsätzlich ist die Funktion als Brandschutzhelfer:in eine freiwillige Zusatzaufgabe mit besonderer Verantwortung. Arbeitgebende können Mitarbeitende nicht gegen ihren Willen zwingen, diese Rolle zu übernehmen.

Mitarbeitende dürfen die Ausbildung zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer ablehnen. Es gibt keinen gesetzlichen Paragraphen, der zur Übernahme verpflichtet. Eine Weigerung hat in der Regel keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, solange die sonstigen arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt werden. Denn die Aufgabe geht über das normale Arbeitsmaß hinaus und sollte freiwillig erfolgen.

In der Praxis versuchen viele Unternehmen, frühzeitig geeignete Personen anzusprechen und im Gespräch zu motivieren. Oft hilft es, den Nutzen der Aufgabe zu erklären und kleine Anreize zu schaffen – etwa Anerkennung im Team oder das Bewusstsein, einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit zu leisten.

Wenn Mitarbeitende ängstlich sind oder gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, sollten Arbeitgebende dies respektieren und alternative Personen finden.

Wichtig: Auch wenn niemand zur Teilnahme gezwungen werden kann, bleibt die Pflicht des Unternehmens bestehen, ausreichend Brandschutzhelfer:innen zu benennen. Falls sich keine Freiwilligen finden, müssen andere Lösungen gesucht werden – etwa Schulung von Mitarbeitenden aus anderen Abteilungen oder, im Ausnahmefall, Einbindung externer Kräfte.

Fazit: Eine Ablehnung ist erlaubt und sollte akzeptiert werden. Aufklärung, Gespräche auf Augenhöhe und transparente Kommunikation sind meist wirksamer als Druck.


Die Bestellung zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer erfolgt schriftlich und dokumentiert die Übernahme dieser Funktion. Es gibt keine starre gesetzliche Formvorgabe, jedoch verlangen die Vorschriften eine nachvollziehbare Dokumentation.


Ablauf der Bestellung:

  • Nach erfolgreicher Ausbildung erstellt das Unternehmen ein Bestellschreiben.

  • Es enthält Name, Datum und idealerweise eine kurze Funktionsbeschreibung (z. B. "wird hiermit für den Standort XY als Brandschutzhelfer:in bestellt").

  • Häufig werden auch Rechtsgrundlagen genannt (z. B. ArbSchG §10, ASR A2.2).


Das Schreiben wird durch die verantwortliche Führungskraft unterzeichnet und meist auch von der benannten Person gegengezeichnet. Mit der Unterschrift bestätigt die Person, dass sie über ihre Aufgaben informiert wurde.

Eine Kopie kommt in die Personalakte, das Original erhält die Person selbst. So kann jederzeit nachvollzogen werden, wer im Unternehmen offiziell bestellt ist.


Formale Voraussetzungen:

  • Die Person muss eine gültige Brandschutzhelfer-Ausbildung absolviert haben.

  • Sie sollte mit den betrieblichen Abläufen und Gegebenheiten vertraut sein – daher erfolgt die Bestellung meist nach der Einarbeitung.


Interne Kommunikation:

Arbeitgebende sollten transparent machen, wer als Brandschutzhelfer:in bestellt ist. Möglich sind:

  • Aushänge,

  • Intranet-Mitteilungen,

  • Markierungen in Flucht- und Rettungsplänen.


Auch eine visuelle Kennzeichnung (z. B. Weste oder Aufkleber) kann sinnvoll sein, ist aber nicht vorgeschrieben.


Fazit:

Die Bestellung sollte nachvollziehbar dokumentiert und betriebsweit kommuniziert werden, um im Ernstfall Klarheit und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.


Brandschutzhelfer:innen übernehmen im Ernstfall eine wichtige Rolle für die Sicherheit im Betrieb. Sie sind speziell geschult, um schnell, gezielt und sicher zu handeln.


Aufgaben im Brandfall:

  • Alarmierung: Auslösen des internen Alarms und Verständigung der Feuerwehr (Notruf 112), sofern dies nicht automatisch geschieht.

  • Evakuierung: Anleiten von Mitarbeitenden und Besuchenden zur geordneten Räumung über die Fluchtwege. Unterstützung bei Bedarf (z. B. bei Mobilitätseinschränkungen).

  • Brandbekämpfung im Anfangsstadium: Einsatz von Feuerlöschern bei kleinen Bränden, sofern gefahrlos möglich.

  • Ansprechperson für die Feuerwehr: Weitergabe von Erstinformationen (z. B. Brandherd, Gefahrenquellen, vermisste Personen).

  • Vermeidung von Panik: Ruhiges und klares Handeln zur Orientierung anderer Personen.


Aufgaben im Alltag:

  • Kontrolle von Fluchtwegen und Feuerlöschern,

  • Mitwirkung bei Evakuierungsübungen,

  • Unterstützung von Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzbeauftragten,

  • Aufmerksamkeit für mögliche Gefahrenquellen.


Fazit:

Brandschutzhelfer:innen sind die "Ersthelfer" im Brandfall. Ihre Qualifikation und ihr umsichtiges Handeln können im Ernstfall Leben retten und größere Schäden verhindern.


Obwohl beide Funktionen zum betrieblichen Brandschutz gehören, unterscheiden sie sich deutlich in Aufgabe, Ausbildung und Verantwortung.


Brandschutzhelfer:in

  • Übernimmt zusätzlich zur normalen Arbeit die Rolle als Ersthelfer:in im Brandfall.

  • Ausbildung: Kurzschulung (meist ein Tag, inkl. Praxis).

  • Aufgaben: Alarmieren, Evakuieren, erste Löschversuche.

  • Anzahl: In der Regel mindestens 5 % der Belegschaft.


Brandschutzbeauftragte:r

  • Hat eine strategische und beratende Rolle im Brandschutz.

  • Ausbildung: mehrtägig bis mehrwöchig, mit Prüfung.

  • Aufgaben: Erstellung von Brandschutzkonzepten, Schulung von Mitarbeitenden, Kontrolle von Anlagen und Unterlagen.

  • Ist Ansprechperson für Behörden, Feuerwehr und Unternehmensleitung.


Zusammenspiel:

Beide Rollen ergänzen sich: Brandschutzhelfer:innen handeln im Ereignisfall, während Brandschutzbeauftragte den vorbeugenden und organisatorischen Rahmen schaffen.


Fazit:

Brandschutzbeauftragte tragen mehr Verantwortung und haben tiefere Fachkenntnisse, während Brandschutzhelfer:innen durch ihr praktisches Handeln im Notfall unverzichtbar sind.


Gut geschulte Brandschutzhelfer:innen bieten Unternehmen viele Vorteile – sowohl für die Sicherheit als auch im Hinblick auf rechtliche und wirtschaftliche Aspekte.


Vorteile für den Betrieb:

  • Erhöhte Sicherheit: Schnell reagierende Helfer:innen verhindern Schäden und retten im Ernstfall Leben.

  • Schutz von Sachwerten: Frühzeitig gelöschte Brände reduzieren das Risiko für Maschinen, Daten und Gebäude.

  • Vermeidung von Ausfallzeiten: Weniger Folgeschäden bedeuten weniger Betriebsunterbrechungen.


Rechtliche Vorteile:

  • Gesetzliche Vorgaben erfüllt: Kein Risiko von Bußgeldern bei Kontrollen.

  • Stärkere Position gegenüber Versicherungen: Erhöhte Chancen auf volle Leistung im Schadensfall.

  • Haftungssicherheit: Nachweisbare Vorsorge kann im Ernstfall entlasten.


Kulturelle und personelle Effekte:

  • Stärkung der Sicherheitskultur: Mitarbeitende nehmen das Thema Brandschutz bewusster wahr.

  • Anerkennung für Engagement: Brandschutzhelfer:innen übernehmen Verantwortung und werden wertgeschätzt.

  • Motivation und Bindung: Die Zusatzqualifikation kann die Zufriedenheit und Loyalität steigern.


Imagegewinn:

Ein professioneller Umgang mit Sicherheit wirkt sich positiv auf das Ansehen bei Kund:innen, Partnern und Behörden aus.


Fazit:

Ausgebildete Brandschutzhelfer:innen sind eine lohnende Investition. Sie erhöhen die Sicherheit, sichern rechtlich ab und stärken die Unternehmenskultur nachhaltig.


Im Ernstfall liegt die Hauptverantwortung für Arbeitsschutz und Sicherheit beim Arbeitgebenden. Brandschutzhelfer:innen handeln im Auftrag des Unternehmens und erfüllen eine gesetzlich empfohlene Aufgabe – sie sind deshalb nicht persönlich haftbar, solange sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln.


Haftung im Schadensfall:

  • Entsteht ein Schaden oder kommt es zu Verletzungen, haftet in der Regel das Unternehmen bzw. dessen Versicherung (z. B. Betriebshaftpflicht oder gesetzliche Unfallversicherung).

  • Brandschutzhelfer:innen stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – wie bei jeder betrieblich übertragenen Aufgabe.


Ausnahmen:

Nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten könnte eine persönliche Haftung in Betracht kommen – etwa, wenn jemand trotz besserem Wissen falsch handelt oder sich selbst und andere unnötig gefährdet. Solche Fälle sind jedoch äußerst selten.

In der Praxis gilt: Wer im Notfall umsichtig und entsprechend seiner Ausbildung handelt, muss keine rechtlichen Konsequenzen befürchten – selbst dann nicht, wenn ein Löschversuch scheitert oder durch Löschmittel Sachschäden entstehen.


Verantwortung des Unternehmens:

Auch wenn eine Brandschutzhelferin oder ein Brandschutzhelfer ihre Aufgabe unterlässt – etwa aus Unsicherheit oder mangels Schulung – liegt die Verantwortung letztlich beim Arbeitgebenden. Dieser muss:

geeignete Personen auswählen,

sie ausreichend schulen,

und sicherstellen, dass sie einsatzbereit sind.

Wird diese Organisationspflicht nicht erfüllt, haftet das Unternehmen – nicht die einzelne Person.


Fazit:

Brandschutzhelfer:innen handeln unter dem Haftungsschirm des Unternehmens. Wer sich an seine Ausbildung hält und umsichtig handelt, braucht keine Angst vor Haftung zu haben.


In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung steigen die Anforderungen an Anzahl, Ausbildung und Einsatzbereitschaft der Brandschutzhelfer:innen.


Wann gilt erhöhte Brandgefahr?

Beispiele:

  • Industrie mit entzündlichen Stoffen,

  • Werkstätten mit brennbarem Material,

  • Großküchen,

  • Lagerhallen mit leicht entflammbaren Waren.


Die Technische Regel ASR A2.2 weist darauf hin: In solchen Bereichen reichen die üblichen 5 % der Belegschaft nicht aus – je nach Risiko sind 10 % oder mehr Brandschutzhelfer:innen erforderlich.


Was ist zusätzlich zu beachten?

  1. Verfügbarkeit vor Ort

    • In jedem Gefahrenbereich muss mindestens eine geschulte Person direkt erreichbar sein – unabhängig von Abteilung oder Schicht.

  2. Angepasste Schulung

    • Inhalte der Ausbildung sollten auf spezifische Risiken abgestimmt sein:

      • Umgang mit Metall-, Gas- oder Flüssigkeitsbränden,

      • Einsatz besonderer Löschmittel (z. B. Metallbrandlöscher, Löschdecken),

      • Verhalten bei Gefahrstofffreisetzung.

    • Gegebenenfalls sind zusätzliche Übungen sinnvoll (z. B. mit Rauchschutzmasken oder unter realen Bedingungen).

  3. Häufigere Auffrischung

    • Bei erhöhter Gefahr ist ein engerer Auffrischungsrhythmus (z. B. alle 2 Jahre) empfehlenswert – um Wissen aktuell zu halten und Routine zu stärken.

  4. Stärkere Kontrolle

    • Aufsichtsbehörden prüfen in Hochrisikobereichen besonders genau, ob:

      • ausreichend Helfer:innen vorhanden sind,

      • diese regelmäßig geschult werden,

      • Schulungsinhalte angepasst wurden.


Sonderfall: Werkfeuerwehr

In Unternehmen mit besonders hohem Risiko können betriebliche Feuerwehren notwendig sein. Brandschutzhelfer:innen übernehmen dann erste Maßnahmen, bis diese Kräfte eingreifen.


Fazit:

Bei erhöhter Brandgefahr müssen Unternehmen mehr und gezielter geschulte Brandschutzhelfer:innen bereitstellen. Nur so lässt sich das höhere Risiko wirksam ausgleichen.

Ob die Anzahl der Brandschutzhelfer:innen im Unternehmen ausreichend ist, hängt nicht nur von der Prozentzahl ab – entscheidend ist die tatsächliche Einsatzfähigkeit.


Erste Orientierung: 5 %-Regel

  • Bei normalem Risiko gilt: Mindestens 5 % der Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfer:innen geschult sein.

  • Bei erhöhter Gefährdung entsprechend mehr.


Praktische Prüffragen:

  • Flächenabdeckung: Gibt es in allen Gebäuden, Etagen und Abteilungen mindestens eine geschulte Person?

  • Schichtbetrieb: Ist in jeder Schicht (Früh-, Spät-, Nachtschicht) ein:e Helfer:in anwesend?

  • Vertretung bei Ausfällen: Gibt es ausreichend Reserven für Urlaube oder Krankheitsfälle?

  • Verteilung: Sind Helfer:innen gleichmäßig über den Betrieb verteilt – oder konzentrieren sie sich in wenigen Teams?


Praxistest:

Evakuierungsübungen und Probealarme zeigen schnell, ob das bestehende Team ausreicht:

  • Funktionieren Alarmierung und Räumung reibungslos?

  • Gibt es Bereiche ohne Unterstützung?

  • Fühlen sich die Helfer:innen überlastet?


Gefährdungsbeurteilung:

Jedes Unternehmen muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie viele Brandschutzhelfer:innen nötig sind. Diese Zahl muss regelmäßig überprüft und an veränderte Bedingungen angepasst werden – z. B. bei:

  • Neue Anlagen oder Maschinen,

  • Erweiterung von Gebäuden,

  • Mehr Personal.


Fazit:

Genug Brandschutzhelfer:innen sind vorhanden, wenn sie zu jeder Zeit, an jedem Ort im Unternehmen verfügbar sind – auch bei Ausfällen oder in Randzeiten. Im Zweifel gilt: Lieber eine Person zu viel als zu wenig.


Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Die FAQ für Arbeitgeber geben Orientierung zur rechtssicheren Umsetzung des Brandschutzhelfers im Unternehmen. Sie bieten praxisnahe Antworten zur Auswahl, Schulung und Anzahl der Helfer – fundiert, verständlich und direkt umsetzbar.

FAQ für Mitarbeitende

Was macht ein Brandschutzhelfer? Welche Aufgaben übernehmen Sie im Ernstfall? In diesem Abschnitt finden Mitarbeitende alle wichtigen Informationen zu ihrer Rolle, Ausbildung und Verantwortung im betrieblichen Brandschutz – einfach erklärt und verständlich aufbereitet.

Ein:e Brandschutzhelfer:in ist eine speziell geschulte Person, die im Unternehmen eine verantwortungsvolle Zusatzaufgabe übernimmt: Sie hilft dabei, im Falle eines Brandes schnell und richtig zu reagieren. Arbeitgebende ernennen Brandschutzhelfer:innen offiziell und sorgen zuvor für deren Schulung.


Aufgaben im Alltag und im Ernstfall:

  • Vorbeugung im Alltag:

    • Achten auf Brandgefahren (z. B. blockierte Fluchtwege oder fehlende Feuerlöscher),

    • Teilnahme an Übungen,

    • Regelmäßige Auffrischung des Wissens.

  • Im Ernstfall:

    • Ruhe bewahren,

    • Notruf absetzen und Feuerwehr alarmieren,

    • Kolleg:innen warnen und Evakuierung unterstützen,

    • Falls gefahrlos möglich: Löschversuch mit einem Feuerlöscher.


Die oberste Priorität liegt immer auf dem Schutz von Menschen und der Vermeidung von Panik. Brandschutzhelfer:innen sind keine Feuerwehrkräfte, sondern Ersthelfende im Brandschutz, die die Zeit überbrücken, bis professionelle Hilfe eintrifft.


Fazit:

Brandschutzhelfer:innen erhöhen die Sicherheit im Unternehmen. Wer diese Funktion übernimmt, leistet einen aktiven Beitrag zum Schutz der Kolleg:innen. Wer selbst keine Schulung hat, kann im Ernstfall auf die Unterstützung der geschulten Personen vertrauen.

Nein. Die Tätigkeit als Brandschutzhelfer:in ist grundsätzlich freiwillig. Arbeitgebende sind zwar verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an geschulten Personen bereitzustellen – aber niemand kann dazu gezwungen werden, diese Funktion zu übernehmen.

Wenn Ihr Unternehmen auf Sie zukommt und fragt, ob Sie Brandschutzhelfer:in werden möchten, ist das eine Einladung – keine Anordnung. Sie dürfen ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Folgen befürchten zu müssen.


Ausnahmen:

In wenigen Fällen – etwa in sicherheitskritischen Bereichen oder bei bestimmten Positionen – kann die Rolle im Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, bleibt die Entscheidung freiwillig.


Wenn Sie gefragt werden:

Vielleicht wurden Sie angesprochen, weil Sie ruhig bleiben in Stresssituationen oder Interesse am Thema Sicherheit gezeigt haben. Wenn Sie sich damit unwohl fühlen oder persönliche Gründe haben, dürfen Sie das offen kommunizieren. Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber wird das respektieren.


Wenn Sie Interesse haben:

Sie können sich auch freiwillig melden – viele Unternehmen freuen sich über engagierte Mitarbeitende, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Es zeigt Einsatzbereitschaft und bringt zusätzliches Wissen.


Fazit:

Die Ausbildung zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer ist freiwillig. Niemand darf dazu verpflichtet werden.

Die Ausbildung ist kompakt, praxisnah und dauert in der Regel einen halben bis ganzen Tag. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt – häufig durch Brandschutzexpert:innen oder Feuerwehrleute.


Theoretischer Teil:

  • Grundlagen der Brandentstehung (z. B. das "Feuerdreieck"),

  • Brandklassen und passende Löschmittel,

  • Maßnahmen zur Brandverhütung im Betrieb,

  • Richtiges Verhalten im Ernstfall: Alarmierung, Evakuierung, Menschenrettung.


Dieser Abschnitt dauert meist 1–2 Stunden und wird durch Anschauungsmaterial, Videos oder Erfahrungsberichte ergänzt.


Praktischer Teil:

  • Löschübungen mit Feuerlöschern (an Trainingsgeräten oder mit kleinen Echtbränden),

  • Evakuierungsübungen oder Rollenspiele,

  • Simulation von Notrufen oder Anleitung von Personen.


Hier üben Teilnehmende, einen Feuerlöscher korrekt zu bedienen, gezielt zu löschen und realistisch einzuschätzen, wann ein Eingreifen sinnvoll ist.


Abschluss:

  • Es gibt keine Prüfung im klassischen Sinne.

  • Die Fachkraft achtet darauf, dass alle die Inhalte verstanden und die Handgriffe beherrscht haben.

  • Am Ende erhalten Teilnehmende eine Bescheinigung oder ein Zertifikat.


Die Teilnahme gilt als Arbeitszeit – Sie müssen dafür keinen Urlaub nehmen. Das erworbene Wissen kann auch außerhalb des Betriebs hilfreich sein.


Fazit:

Die Ausbildung ist übersichtlich, praktisch orientiert und vermittelt wertvolle Kompetenzen für den Arbeitsalltag und darüber hinaus.


In den meisten Unternehmen erhalten Brandschutzhelfer:innen keine direkte finanzielle Vergütung für ihre Zusatzfunktion. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein höheres Gehalt oder eine Prämie.


Was erhalten Sie?

  • Die Schulungszeit und Einsätze gelten als reguläre Arbeitszeit.

  • In Einzelfällen gibt es kleine Aufmerksamkeiten oder Anerkennung, z. B. Gutscheine, Urkunden oder Nennungen in Betriebsversammlungen.

  • Einige Unternehmen regeln über Betriebsvereinbarungen freiwillige Boni oder zusätzliche Urlaubstage – das ist jedoch nicht die Regel.


Persönlicher Mehrwert:

  • Wertschätzung im Team: Ihre Rolle wird sichtbar und stärkt Ihre Position.

  • Pluspunkt im Lebenslauf: Die Zusatzqualifikation zeigt Verantwortungsbewusstsein und Engagement.

  • Stärkung der eigenen Kompetenzen: Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Notfällen – auch außerhalb des Berufs.


Fazit:

Die Rolle bringt meist keine finanzielle Vergütung, aber hohe Anerkennung, fachlichen Zugewinn und persönliche Entwicklung.


Nach der Schulung wissen Sie genau, wie Sie im Ernstfall handeln und andere anleiten können. Die Ausbildung vermittelt:


Theoretisches Wissen:

  • Grundlagen der Brandentstehung (Feuerdreieck),

  • Brandklassen (A–F) und passende Löschmittel,

  • Verhalten im Notfall und präventive Maßnahmen im Alltag.


Praktische Fähigkeiten:

  • Sicherer Umgang mit Feuerlöschern (Auslösen, Zielen, Löschen in Schwüngen),

  • Erkennen und Melden von Gefahrenquellen,

  • Evakuierung und Alarmierung: klare Anweisungen, Notruf absetzen,

  • Kommunikation unter Stress: ruhig bleiben, Verantwortung übernehmen.


Fazit:

Die Schulung bereitet Sie umfassend auf Ihre Rolle vor – im Betrieb und darüber hinaus.


Die erste Ausbildung reicht nicht dauerhaft aus – Sie sollten Ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Empfohlen wird eine Nachschulung alle 3 bis 5 Jahre.


Wann ist ein kürzerer Abstand sinnvoll?

  • Bei erhöhter Brandgefahr (z. B. Industrie, Lager, Chemiebetriebe),

  • Bei betrieblichen Veränderungen (z. B. neue Fluchtwege, neue Anlagen),

  • Wenn längere Zeit vergangen ist oder Sie sich unsicher fühlen.


Ablauf der Auffrischung:

  • Meist kompakter als die Erstausbildung (oft halbtägig),

  • Wiederholung wichtiger Inhalte und praktischer Übungen,

  • Besprechung aktueller Änderungen und Erfahrungen.

Arbeitgebende sind verantwortlich, rechtzeitig für Auffrischung zu sorgen. Oft erfolgt die Einladung automatisch über die Personalabteilung oder Sicherheitsverantwortliche.


Fazit:

Eine regelmäßige Auffrischung ist notwendig, damit Sie auch nach Jahren sicher handeln können.


Grundsätzlich kann jede geeignete Person Brandschutzhelfer:in werden – unabhängig von Ausbildung oder Position. Es braucht keine besonderen Vorkenntnisse. Wichtig sind:


Persönliche Voraussetzungen:

  • Gesundheitliche Eignung: z. B. Feuerlöscher sicher tragen und bedienen können,

  • Psychische Belastbarkeit: in Stresssituationen handlungsfähig bleiben,

  • Verantwortungsbewusstsein: zuverlässig handeln und Aufgaben ernst nehmen,

  • Kenntnis des eigenen Arbeitsbereichs: Fluchtwege, Standorte von Löschmitteln etc.


Empfehlung:

Neue Mitarbeitende sollten erst nach der Einarbeitung zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer benannt werden.


Fazit:

Wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und sich ausbilden zu lassen, erfüllt die wichtigste Voraussetzung.


Diese Frage ist berechtigt – doch die Antwort ist beruhigend: Die Hauptverantwortung für den Brandschutz liegt beim Arbeitgebenden. Brandschutzhelfer:innen unterstützen, sie ersetzten aber keine Fachkräfte oder Führungskräfte.


Rechtliche Absicherung:

  • Wer im Ernstfall nach bestem Wissen und Gewissen handelt, muss nicht mit persönlicher Haftung rechnen.

  • Schäden, die trotz Einsatz entstehen, deckt in der Regel die Betriebshaftpflicht oder gesetzliche Unfallversicherung.

  • Auch wenn beim Einsatz versehentlich ein Sachschaden entsteht (z. B. durch Löschmittel), haftet das Unternehmen – nicht Sie privat.


Grenzen der Verantwortung:

  • Es wird erwartet, dass Sie umsichtig handeln – im Rahmen Ihrer Schulung.

  • Niemand verlangt, dass Sie sich in Lebensgefahr bringen.

  • Der Gesetzgeber schützt engagiertes Verhalten – nicht Perfektion.


Fazit:

Sie handeln im Auftrag des Unternehmens und sind durch Versicherungen geschützt. Solange Sie nicht grob fahrlässig oder absichtlich falsch handeln, tragen Sie keine persönliche Haftung.

Ja – das dürfen und sollen Sie sogar.

Als Brandschutzhelfer:in sind Sie keine professionelle Einsatzkraft. Ihre eigene Sicherheit steht immer an erster Stelle.


Grundsatz: Eigenschutz geht vor

  • Sie müssen sich nicht in verqualmte Räume oder brennende Bereiche begeben.

  • In der Ausbildung wird vermittelt: Löschen nur, wenn es gefahrlos möglich ist.


Ihre Aufgabe im Ernstfall:

  • Alarm auslösen,

  • Menschen warnen und zur Evakuierung beitragen,

  • Nur löschen, wenn keine Eigengefährdung besteht.


Niemand erwartet, dass Sie sich in riskante Situationen begeben. Auch Feuerwehrkräfte gehen nur mit Spezialausrüstung ins Gebäude – von Ihnen wird das nicht verlangt.


Fazit:

Umsichtiges Handeln bedeutet auch, rechtzeitig zurückzutreten. Ihre Verantwortung ist Hilfe im Rahmen Ihrer Möglichkeiten – nicht Heldentum auf eigene Gefahr.

Unternehmen sind gut beraten, transparent zu kommunizieren, wer im Ernstfall Ansprechpartner:in ist. Das hilft allen Beteiligten, im Notfall schnell zu handeln.


Mögliche Informationsquellen:

  • Aushänge am schwarzen Brett,

  • Intranet oder Mitarbeiterportal,

  • Flucht- und Rettungspläne mit Namensnennung,

  • Sicherheitsunterweisung am ersten Arbeitstag.


Sichtbarkeit im Einsatz:

  • Im Ernstfall tragen einige Brandschutzhelfer:innen Warnwesten oder Helme mit Markierungen.

  • Im Alltag sind sie meist nicht besonders gekennzeichnet – umso wichtiger ist die Information im Vorfeld.


Für Brandschutzhelfer:innen selbst:

Wenn Sie diese Rolle übernehmen, sollten Sie Ihr Team informieren – z. B. im Teammeeting oder per interner Nachricht.


Fazit:

Wer Brandschutzhelfer:in ist, sollte im Unternehmen klar kommuniziert sein. Fragen Sie im Zweifel aktiv nach – das zeigt Verantwortungsbewusstsein und schützt im Notfall Leben

Die Tätigkeit als Brandschutzhelfer:in bringt nicht nur dem Unternehmen Vorteile, sondern auch Ihnen persönlich.


Persönlicher Nutzen:

  • Sicherheitskompetenz: Sie wissen, wie Sie im Brandfall reagieren, einen Feuerlöscher einsetzen und anderen helfen – auch im privaten Umfeld.

  • Selbstvertrauen: Die Schulung stärkt das Gefühl, im Notfall ruhig und besonnen handeln zu können.


Soft Skills und berufliche Entwicklung:

  • Führungsstärke in Stresssituationen: Anleiten, Entscheidungen treffen, Überblick bewahren.

  • Engagement zeigen: Kolleg:innen und Führungskräfte sehen, dass Sie Verantwortung übernehmen.

  • Karrierechancen: Die Zusatzfunktion kann Ihre Sichtbarkeit im Unternehmen erhöhen – etwa für Teamleitungen oder Vertrauensfunktionen.


Zusammenarbeit und Netzwerke:

  • Enge Abstimmung mit Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten,

  • Teilnahme an Übungen und organisatorischen Prozessen,

  • Kontakte zu Kolleg:innen aus anderen Bereichen.


Persönliche Zufriedenheit:

  • Das gute Gefühl, einen Beitrag zur Sicherheit zu leisten.

  • Stolz, im Ernstfall helfen zu können.


Fazit:

Auch ohne finanzielle Prämie bietet die Funktion viele immaterielle Vorteile – von praktischer Kompetenz bis hin zu Anerkennung und Entwicklungsmöglichkeiten.


Beide Rollen gehören zum betrieblichen Brandschutz – sie unterscheiden sich aber deutlich in Umfang und Verantwortung.


Brandschutzhelfer:in

  • Zusatzfunktion neben der eigentlichen Tätigkeit,

  • Kompakte Schulung (meist ein Tag),

  • Praktische Hilfe im Notfall: alarmieren, evakuieren, löschen,

  • Es gibt mehrere Helfer:innen im Unternehmen, verteilt auf verschiedene Bereiche.


Brandschutzbeauftragte:r

  • Umfassende, strategische Rolle,

  • Ausbildung mit Prüfung (mehrtägig bis mehrwöchig),

  • Zuständig für baulichen, organisatorischen und vorbeugenden Brandschutz,

  • Ansprechpartner:in für Geschäftsführung, Behörden und interne Prozesse,

  • Plant und organisiert Schulungen sowie Abläufe.


Zusammenspiel:

Der Brandschutzbeauftragte koordiniert, die Brandschutzhelfer:innen handeln im Ernstfall. Beide Rollen ergänzen sich und sind für den betrieblichen Brandschutz unverzichtbar.


Fazit:

Als Brandschutzhelfer:in leisten Sie operative Hilfe. Wenn Sie sich weiterentwickeln möchten, kann die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten ein nächster Schritt sein.

Beides ist möglich – je nach Organisation des Unternehmens.


Inhouse-Schulung:

  • Ein:e externe:r Ausbilder:in (z. B. von Feuerwehr, Sicherheitsdienst, Berufsgenossenschaft) kommt in den Betrieb,

  • Schulung findet vor Ort mit mehreren Teilnehmenden statt,

  • Vorteile: Bezug zum eigenen Arbeitsplatz, gemeinsames Lernen im Team.


Externe Schulung:

  • Teilnahme an Kursen bei IHK, HWK, Feuerwehrschulen oder Sicherheitsfirmen,

  • Schulung in externen Räumen, häufig mit Teilnehmer:innen aus verschiedenen Betrieben,

  • Häufig kombiniert mit praktischer Löschübung vor Ort.


Mischformen:

  • Theorie per E-Learning oder Webinar,

  • Praxis als Präsenzteil – z. B. am Unternehmensstandort oder Schulungsgelände.


Organisation:

  • In der Regel organisiert der Arbeitgeber die Schulung und übernimmt die Kosten.

  • Bei Eigeninitiative kann eine Rücksprache sinnvoll sein – viele Betriebe unterstützen das aktiv.


Fazit:

Die Schulung kann intern oder extern erfolgen – entscheidend ist, dass sie durch eine qualifizierte Stelle durchgeführt wird und ein anerkanntes Zertifikat ausgestellt wird.


Ja. Nach der Ausbildung erhalten Sie in der Regel eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat. Dieses enthält:

  • Ihren Namen,

  • das Datum der Schulung,

  • die vermittelten Inhalte,

  • die Unterschrift der ausbildenden Fachkraft.


Bedeutung:

  • Für den Arbeitgeber: Nachweis der Qualifikation gegenüber Behörden oder Berufsgenossenschaften (oft Ablage in der Personalakte).

  • Für Sie persönlich: Beleg für die absolvierte Ausbildung – z. B. bei einem späteren Arbeitgeberwechsel.


Manche Anbieter stellen zusätzlich einen Scheckkarten-Ausweis aus – optional und praktisch für den Einsatzfall.


Gültigkeit:

Das Zertifikat hat kein Ablaufdatum, sollte aber nach 3 bis 5 Jahren durch eine Auffrischung ergänzt werden. Nach erfolgreicher Wiederholung erhalten Sie eine neue Bescheinigung.

Wichtig: Das Zertifikat ist kein staatlicher Nachweis wie bei der Feuerwehr, sondern belegt Ihre Schulung im betrieblichen Brandschutz. In Verbindung mit der offiziellen Benennung durch Ihren Arbeitgeber sind Sie damit formal als Brandschutzhelfer:in bestellt.


Fazit:

Sie erhalten ein gültiges, anerkanntes Zertifikat, das Ihre Qualifikation dokumentiert – für Ihren Betrieb und für zukünftige Aufgaben.

Im Alltag üben Sie Ihre reguläre Tätigkeit aus. Ihre Rolle als Brandschutzhelfer:in bedeutet jedoch, aufmerksam zu bleiben und sich aktiv einzubringen, wenn es um Brandschutz geht.


Aufmerksamkeit für Brandschutz:

  • Achten Sie auf mögliche Gefahrenquellen (z. B. fehlende oder zugestellte Feuerlöscher, blockierte Notausgänge, unsachgemäße Lagerung).

  • Melden Sie Auffälligkeiten an die zuständige Stelle – oft erkennen Sie Risiken früher als andere.


Kenntnis der Infrastruktur:

  • Halten Sie sich über Flucht- und Rettungswege, Alarmierungseinrichtungen und Sammelplätze auf dem Laufenden – besonders bei Umbauten oder Umzügen.


Kommunikation im Team:

Machen Sie im Kollegenkreis transparent, dass Sie Brandschutzhelfer:in sind.

Weisen Sie freundlich auf Gefährdungen hin – z. B. Kerzen am Arbeitsplatz, blockierte Wege oder gefährliche Materialien.


Teilnahme und Bereitschaft:

  • Nehmen Sie an Evakuierungsübungen oder Sicherheitsunterweisungen teil.

  • Halten Sie Ihr Wissen durch regelmäßige Schulungen aktuell.

  • Spielen Sie im Kopf ruhig mal durch, was im Ernstfall zu tun wäre – das schafft Sicherheit.


Grenzen Ihrer Verantwortung:

  • Sie sind nicht verantwortlich für die Wartung oder Prüfung von Feuerlöschern – das bleibt Aufgabe des Arbeitgebers bzw. von Fachkräften.

  • Ihre Rolle ist unterstützend – vor allem im Notfall.


Fazit:

Im Alltag sind Sie eine aufmerksame Ansprechperson mit speziellem Wissen. Sie sorgen mit dafür, dass Sicherheit gelebt wird – ohne ständig im Einsatz zu sein.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Mitarbeitende erhalten in diesen FAQs klare Informationen zu den Aufgaben und der Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Die Antworten fördern das Verständnis für die Rolle im Ernstfall und machen Sicherheit zur gemeinsamen Verantwortung.

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