FAQ

Brandschutzbeauftragter

Auf dieser Seite finden Sie klare, rechtssichere und praxisnahe Antworten auf häufige Fragen rund um Aufgaben, Ausbildung und gesetzliche Vorgaben für Brandschutzbeauftragte – kompakt aufbereitet für Unternehmen und Mitarbeitende.

Lesezeit: 0 Min.
Technikerin in Sicherheitskleidung inspiziert Feuerlöscher mit einem Klemmbrett in der Hand.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Was macht ein:e Brandschutzbeauftragte:r? Welche Qualifikation ist nötig und wo besteht Bestellpflicht? Dieser Abschnitt liefert Ihnen kompakte Antworten auf zentrale Grundlagen und zeigt, warum die Rolle im Betrieb so wichtig ist.

Ein:e Brandschutzbeauftragte:r ist die von der Unternehmensleitung schriftlich bestellte Fachperson, die betriebsintern alle Belange des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes koordiniert, Risiken bewertet sowie kontinuierlich Maßnahmen entwickelt, um Menschen, Sachwerte und Betriebsfähigkeit zuverlässig zu schützen.


Definition und Einordnung

Ein:e Brandschutzbeauftragte:r fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Geschäftsleitung, Arbeitsschutz, Feuerwehr, Versicherern und Behörden. Er oder sie analysiert das Gefahrenprofil eines Standorts, plant präventive Strategien und überwacht deren Umsetzung. Anders als externe Prüfinstanzen arbeitet die Fachkraft täglich im Betrieb, kennt Prozessabläufe detailliert und kann so Brände wirksam verhindern oder deren Folgen minimieren.


Typische Betriebe mit Bestellpflicht

  • Industrieanlagen mit erhöhter Brandlast (z. B. Chemie, Kunststoff, Holzverarbeitung).

  • Krankenhäuser, Pflegeheime, Versammlungsstätten mit vielen schutzbedürftigen Personen.

  • Lager- und Logistikzentren ab bestimmten Flächengrößen oder Gefahrstoffmengen.

  • Bürokomplexe mit Sprinkleranlagen oder Sonderbauten gemäß Landesbauordnung.


Kernelemente der Rolle

  • Fachkompetenz – nachgewiesene Ausbildung (mind. 64 Unterrichtseinheiten nach DGUV 205-003).

  • Unabhängigkeit – fachlich weisungsfrei in Brandschutzfragen, berichtet direkt an die Geschäftsführung.

  • Betriebskenntnis – tiefer Einblick in Organisationsstrukturen, Produktionsprozesse, Rettungswege.

  • Kontinuität – regelmäßige Fortbildung (alle 3–5 Jahre) und jährliche interne Schulungen.


Vorteile für Unternehmen

  • Rechtssicherheit: Erfüllung behördlicher Auflagen reduziert Bußgeld- und Haftungsrisiken.

  • Versicherungsschutz: Nachweis aktiven Brandschutzes senkt Prämien und Eigenbeteiligungen.

  • Betriebsunterbrechungs­prävention: Schnelle Reaktion vermeidet Produktionsausfälle.

  • Imagegewinn: Zertifizierter Brandschutz stärkt Arbeitgeber- und Kundenvertrauen.


Abgrenzung zu anderen Funktionen

  • Sicherheitsfachkraft (SiFa): Schwerpunkt Arbeitssicherheit; Brandschutz nur Teilgebiet.

  • Evakuierungshelfer:innen: Unterstützen im Gefahrenfall, aber ohne strategische Verantwortung.

  • Betriebsfeuerwehr: Fokussiert auf Brandbekämpfung; Brandschutzbeauftragte:r wirkt präventiv.


Fazit

Der Brandschutzbeauftragte vereint Fachwissen, Praxisnähe und strategische Planung. Er oder sie ist unverzichtbar, wenn Unternehmen Brände verhindern, Menschen schützen und gesetzliche Vorgaben zuverlässig erfüllen wollen.


Ein Brandschutzbeauftragter bewertet Brandrisiken, entwickelt Schutzkonzepte, schult Mitarbeitende und kontrolliert Maßnahmen – so schafft diese Fachkraft täglich Sicherheit, verhindert Schäden und erfüllt behördliche sowie versicherungs­rechtliche Anforderungen.


Zentrale Aufgabenfelder:


Gefährdungsbeurteilung

  • Analysiert bauliche, technische und organisatorische Brandgefahren.

  • Erstellt oder aktualisiert Brandschutzkonzepte auf Basis der Analyse.


Präventive Organisation

  • Erarbeitet Brandschutzordnungen Teil A, B und C.

  • Überwacht Wartung von Brandmelde- und Löschanlagen.

  • Prüft Flucht- und Rettungswege auf Zugänglichkeit.


Schulung und Übung

  • Unterweist alle Mitarbeitenden jährlich im Brandschutz.

  • Bildet Brandschutz- und Evakuierungshelfer:innen aus.

  • Plant Evakuierungsübungen, wertet Ergebnisse aus und verbessert Abläufe.


Dokumentation und Reporting

  • Führt Brandschutzakten, Wartungs- und Prüfbücher.

  • Erstellt Jahresberichte für Geschäftsleitung und Behörden.

  • Meldet Mängel und verfolgt deren Beseitigung.


Behörden- und Versicherungs­kontakt

  • Bereitet Begehungen vor, begleitet Prüfer:innen, dokumentiert Auflagen.

  • Übermittelt Nachweise fristgerecht an Aufsichtsstellen und Versicherer.


Persönliche Erfolgsfaktoren:


  • Durchsetzungsvermögen bei kostspieligen Maßnahmen.

  • Klare Kommunikation, um technische Vorgaben verständlich zu machen.

  • Analytisches Denken für Prioritäten und Maßnahmenpläne.

  • Kontinuierliche Lernbereitschaft, um Normen und Technik aktuell zu halten.


Fazit

Die Aufgaben der Brandschutzbeauftragten reichen von Analyse über Schulung bis zu Behörden­kommunikation. Sie verbinden Technik, Organisation und Menschenführung, um Feuer zu verhindern, Schäden zu begrenzen und Unternehmen rechtlich abzusichern.


Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus Arbeitsstättenverordnung, Technischen Regeln, DGUV-Schriften, Landesbauordnungen und Versicherungsbedingungen – überall dort, wo erhöhte Brandrisiken oder behördliche Auflagen bestehen, verlangt das Regelwerk eine qualifizierte Fachkraft.


Wesentliche Rechtsquellen

Regelwerk

Kernaussage

ArbStättV § 3a

Arbeitgeber:innen müssen geeignete Brandschutz­maßnahmen treffen.

ASR A2.2

Bestellt eine Fachkraft bei erhöhter Brandgefährdung oder großer Personenanzahl.

DGUV Info 205-003

Legt Ausbildung, Aufgaben und Fortbildungspflicht fest.

Landesbauordnungen & Sonderbaurichtlinien

Behörden können die Bestellung zur Genehmigungsauflage machen.

VdS 3111 / Versicherungs­bedingungen

Versicherer fordern Beauftragte bei hoher Brandlast.


Bestellprozess

  1. Risiko bewerten – Brandlast, Personenanzahl, Prozesse.

  2. Schriftlich bestellen – Aufgaben, Befugnisse, Stellvertretung fixieren.

  3. Qualifikation prüfen – Zertifikat nach DGUV 205-003 vorlegen.

  4. Behörde und Versicherer informieren – Anforderungen nachweisen.

  5. Fortbildung alle drei bis fünf Jahre dokumentieren.


Haftungsrisiken bei Verstoß

  • Bußgelder bis 25 000 €.

  • Regressforderungen der Versicherung.

  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Fahrlässigkeit.


Praxistipp

Auch ohne explizite Pflicht empfiehlt sich eine Bestellung bei logistischen Großflächen, alten Gebäuden oder Veranstaltungen. Eine proaktive Entscheidung schafft Rechtssicherheit und senkt Versicherungsprämien.


Fazit

Mehrere Rechtsquellen verlangen eine Brandschutzbeauftragte:r, wenn Brandrisiken, Gebäudegröße oder Behördenauflagen es erfordern. Unternehmen sichern sich durch rechtzeitige Bestellung, qualifizierte Ausbildung und nachgewiesene Fortbildung rechtlich und wirtschaftlich ab.


Brandschutzbeauftragte besitzen das Recht, Mängel unabhängig zu melden und Abhilfe zu fordern, sind jedoch gleichzeitig verpflichtet, Brandrisiken systematisch zu bewerten, Maßnahmen zu planen und ihre Wirksamkeit kontinuierlich nachzuweisen – diese Balance garantiert Sicherheit und Rechtsschutz.


Rechte

  • Fachliche Weisungsfreiheit: Empfehlungen dürfen nicht aus Kostengründen abgelehnt werden.

  • Uneingeschränkter Zugang: Zugang zu allen Bereichen, Unterlagen und Besprechungen.

  • Vortragsrecht: Direktes Reporting an Geschäftsleitung, Betriebsrat und Behörden.

  • Anhörung bei Änderungen: Muss bei Umbauten, Prozessänderungen einbezogen werden.

  • Einsicht in Prüf­unterlagen: Darf externe Prüfungen anordnen und Ergebnisse einsehen.


Pflichten

  • Gefährdungs­beurteilung: Brand- und Explosionsrisiken mindestens jährlich dokumentieren.

  • Maßnahmenplanung: Brandschutzordnungen erstellen, Fristen und Verantwortliche festlegen.

  • Schulung: Mitarbeitende jährlich unterweisen, Übungen organisieren und auswerten.

  • Mängelmanagement: Abweichungen melden, Beseitigung überwachen, nachprüfen.

  • Dokumentation: Prüf- und Wartungsberichte, Jahresberichte und Fortbildungs­nachweise führen.

  • Kommunikation: Ansprechpartner:in für Feuerwehr, Behörden und Versicherungen.


Grenzen und Haftung

  • Keine Personal­disziplinargewalt – Umsetzung verbleibt bei Führungskräften.

  • Bei grober Fahrlässigkeit kann die Fachkraft haften; lückenlose Dokumentation sichert ab.

  • Geschäftsleitung muss Ressourcen bereitstellen; verweigert sie dies, muss die Fachkraft schriftlich warnen.


Praxistipps

  1. Regeltermine mit Führungskräften festlegen, um Fortschritte zu sichern.

  2. Digitale Tools für Mängel- und Dokumenten­management nutzen.

  3. Fortbildung alle drei Jahre einplanen und nachweisen.

  4. Feuerwehr und Fachverbände zum Erfahrungsaustausch einbinden.

  5. Kennzahlen wie Mängel­behebungsquote anschaulich berichten, um Akzeptanz zu erhöhen.


Fazit

Rechte geben der Brandschutzbeauftragten die nötige Unabhängigkeit; Pflichten stellen wirksamen, dokumentierten Brandschutz sicher. Wer beide Seiten konsequent wahrnimmt, minimiert Risiken, erfüllt Gesetzes­vorgaben und stärkt Vertrauen von Behörden, Versicherern und Mitarbeitenden.


Fazit: Allgemeine FAQ

Brandschutzbeauftragte sind ein zentraler Sicherheitsfaktor im Betrieb. Wer ihre Aufgaben, Rechte und gesetzlichen Grundlagen kennt, schafft Klarheit, senkt Risiken und stärkt den vorbeugenden Brandschutz nachhaltig.

FAQ für Arbeitgeber

Rechtspflichten, Vorteile und Kosten im Blick: Hier finden Sie fundierte Informationen für Unternehmen, die einen Brandschutzbeauftragten benötigen oder sich über Bestellung, Qualifikation und externe Unterstützung informieren möchten.

Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines:einer Brandschutzbeauftragten besteht nicht in jedem Fall. Ob eine Bestellung erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Die Bauordnungen der Bundesländer schreiben bei bestimmten Gebäudegrößen (z. B. über 5.000 m² Geschossfläche) eine Bestellung vor.

  • Regelwerke wie die Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) können abhängig von Betriebsart und -größe einen Brandschutzbeauftragten erfordern.

  • Auch Sachversicherer fordern in ihren Vertragsbedingungen häufig die Benennung – besonders bei erhöhtem Brandrisiko.


Selbst wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht, kann eine Beauftragung sinnvoll sein – zum Beispiel auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und Schutzmaßnahmen gezielt umsetzen.


Tipp: Prüfen Sie die spezifischen Anforderungen für Ihr Unternehmen – im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Baubehörde oder dem Versicherer.

Die Beauftragung erfolgt schriftlich durch die Unternehmensleitung. In der Bestellurkunde müssen alle Rahmenbedingungen eindeutig geregelt sein:

  • Zuständigkeiten und Aufgaben

  • Einbindung in interne Prozesse

  • Organisatorische Voraussetzungen


Wichtig: Der:die Brandschutzbeauftragte sollte direkt der Geschäftsführung unterstellt sein und frühzeitig in Planungen einbezogen werden – etwa bei Neu- oder Umbauten. Die Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats ist erforderlich.


Zur wirksamen Ausübung der Aufgaben müssen ausreichend Arbeitszeit, Informationen, technische Hilfsmittel sowie Zugang zu allen relevanten Gebäudebereichen sichergestellt werden. Die geforderte Fachkunde muss – wie in der DGUV Information 205-003 beschrieben – nachgewiesen sein.


Diese verantwortungsvolle Aufgabe erfordert eine spezielle Ausbildung. Grundlage ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Qualifizierung zur Brandschutzbeauftragten oder zum Brandschutzbeauftragten ist in der DGUV Information 205-003 geregelt und umfasst meist 64 Unterrichtseinheiten.


Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Rechtsgrundlagen des Brandschutzes

  • Brandlehre und Brandverlauf

  • vorbeugender und abwehrender Brandschutz

  • organisatorischer und technischer Brandschutz


Darüber hinaus sollte die Person mit aktuellen Vorschriften, typischen Gefahrenquellen und Maßnahmen des Brandschutzmanagements vertraut sein. Auch die Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr oder Versicherung sowie der sachgerechte Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zählen zu den erforderlichen Kompetenzen.


Für interne Brandschutzbeauftragte entstehen hauptsächlich folgende Kosten:

  • Ausbildung: etwa 2.000 € für die Grundqualifikation, ca. 500 € pro Tag für Fortbildungen

  • Zeitaufwand: zusätzliche Aufgaben neben der eigentlichen Tätigkeit


Bei externen Fachkräften liegen die Stundensätze in der Regel zwischen 70 und 100 € netto. Der jährliche Betreuungsaufwand beträgt – je nach Unternehmensgröße und Gefährdungslage – rund 50 bis 100 Stunden. Einige Dienstleister bieten auch Pauschalangebote an.


Die Entscheidung hängt unter anderem von der Komplexität Ihrer betrieblichen Anforderungen, der Unternehmensgröße sowie den vorhandenen Ressourcen ab. In manchen Fällen ist eine Kombination aus interner Koordination und externer Beratung sinnvoll.


Die Bestellung eines:einer Brandschutzbeauftragten bringt Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • Sie sorgt für mehr Rechtssicherheit, da alle relevanten Brandschutzvorschriften zuverlässig eingehalten werden.

  • Durch fachkundige Beurteilung lassen sich Brandgefahren frühzeitig erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.

  • Das Risiko von Bränden – und damit von Sachschäden und Betriebsunterbrechungen – wird deutlich reduziert.

  • Die Rolle stärkt die Sicherheitskultur im Unternehmen und schafft eine zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um den Brandschutz.

  • Im Austausch mit Behörden und Versicherern unterstützt der:die Brandschutzbeauftragte aktiv die Kommunikation.

  • Im Schadensfall hilft die Person, Ursachen zu analysieren und künftige Risiken zu vermeiden.


Auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung besteht, ist sie eine sinnvolle Investition in die Sicherheit Ihres Unternehmens und der Beschäftigten.


Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • der Art der betrieblichen Tätigkeit

  • der Betriebsgröße

  • dem potenziellen Brandrisiko


In bestimmten Branchen – etwa in der Chemieindustrie oder in Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko – gelten Sonderregelungen, die eine Bestellung erforderlich machen können. Auch für besondere Gebäudearten wie Krankenhäuser, Hochhäuser oder Versammlungsstätten bestehen häufig spezifische Anforderungen.

Es empfiehlt sich, die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für Ihre Branche und Ihren Standort zu prüfen. Dabei bieten die zuständigen Behörden, Berufsgenossenschaften oder Fachverbände hilfreiche Informationen und Orientierung.


Die DGUV Information 205-003 trägt den Titel „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ und gilt als grundlegende Empfehlung für diese Funktion.


Zwar ist sie rechtlich nicht verbindlich, jedoch bietet sie eine fundierte Orientierung für:

  • die Auswahl geeigneter Personen

  • die Festlegung konkreter Aufgaben

  • die Gestaltung und Durchführung der Ausbildung

  • die Anforderungen an Bildungseinrichtungen


In der Praxis gilt die DGUV Information 205-003 bei vielen Behörden und Versicherern als anerkannter Standard und Referenzrahmen zur Qualifikation von Brandschutzbeauftragten.


Damit ein:e Brandschutzbeauftragte:r fachlich auf dem aktuellen Stand bleibt, sind regelmäßige Weiterbildungen erforderlich.


Die DGUV Information 205-003 empfiehlt:

  • mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung

  • dabei mindestens 16 Unterrichtseinheiten


Die Fortbildungen dienen der Aktualisierung und Vertiefung des Fachwissens – etwa in Bezug auf neue Technologien, geänderte gesetzliche Vorgaben oder aktuelle Entwicklungen im Brandschutz.


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Weiterbildungen zu ermöglichen und die entstehenden Kosten zu übernehmen.


Ob eine Person per Direktionsrecht zur Übernahme dieser Aufgabe verpflichtet werden kann, ist eine arbeitsrechtlich komplexe Frage.


Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Aufgaben delegieren – auch im Bereich Brandschutz. Allerdings sollte die Übernahme der Funktion auf Freiwilligkeit und auf der Bereitschaft der betreffenden Person beruhen. Zusätzlich muss die Person über die notwendige Qualifikation verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.


Eine rein einseitige Zuweisung ohne Berücksichtigung von Eignung und Einverständnis kann problematisch sein. Deshalb ist es ratsam, das Gespräch mit der betroffenen Person und gegebenenfalls dem Betriebsrat zu suchen.


Beide Funktionen sind wichtig – unterscheiden sich aber deutlich:


Brandschutzbeauftragte:r:

  • übernimmt umfassende Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz

  • plant, organisiert und überwacht Brandschutzmaßnahmen

  • berät die Unternehmensleitung und erstellt Brandschutzkonzepte und -ordnungen

  • besitzt eine intensive Fachausbildung (mindestens 64 Unterrichtseinheiten)


Brandschutzhelfer:in:

  • unterstützt zusätzlich zur Haupttätigkeit bei der Umsetzung von Maßnahmen

  • hilft bei der Evakuierung, bekämpft Entstehungsbrände, weist die Feuerwehr ein

  • erhält eine deutlich kürzere Schulung (mindestens 90 Minuten)


In der Regel wird mindestens ein:e Brandschutzbeauftragte:r bestellt und zusätzlich etwa 5 % der Belegschaft zu Brandschutzhelfer:innen benannt.


Der zeitliche Aufwand hängt stark von den Gegebenheiten im Unternehmen ab, zum Beispiel:

  • der Unternehmensgröße

  • dem baulichen Zustand und der Nutzung der Gebäude

  • der Brandgefährdung im Betrieb

  • dem Umfang der übertragenen Aufgaben


In kleinen Unternehmen lässt sich die Tätigkeit häufig neben anderen Aufgaben ausüben. In größeren Betrieben oder bei erhöhtem Risiko kann eine hauptberufliche Bestellung erforderlich sein.


Die DGUV Information 205-003 enthält im Anhang 2 eine Orientierung zur Bemessung der erforderlichen Arbeitszeit. Wichtig ist: Die Person muss über ausreichend Zeit verfügen, um alle Aufgaben sachgerecht zu erfüllen – etwa Begehungen, Schulungen, Dokumentation oder Abstimmungen mit internen und externen Stellen.


Damit ein:e Brandschutzbeauftragte:r die Aufgaben wirksam erfüllen kann, sind umfassende Informationen und Unterlagen erforderlich. Dazu zählen insbesondere:

  • Baupläne und aktuelle Brandschutzkonzepte

  • Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne

  • Alarmpläne

  • Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen

  • Prüfberichte von Brandschutzeinrichtungen

  • Informationen zu verwendeten Arbeitsstoffen und -verfahren


Darüber hinaus muss der:die Brandschutzbeauftragte über alle relevanten Veränderungen im Unternehmen informiert werden, die Auswirkungen auf den Brandschutz haben könnten – zum Beispiel:

  • bauliche Veränderungen

  • neue Arbeitsverfahren

  • der Einsatz neuer Gefahrstoffe


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Zugang zu allen erforderlichen Unternehmensbereichen sicherzustellen. Ebenso muss er dafür sorgen, dass der:die Brandschutzbeauftragte in alle relevanten Prozesse eingebunden wird.


Grundsätzlich liegt die Gesamtverantwortung für den Arbeits- und Brandschutz beim Arbeitgeber. Zwar kann dieser bestimmte Aufgaben an eine:n Brandschutzbeauftragte:n delegieren – die Kontroll- und Überwachungspflicht bleibt jedoch bestehen.


Da der:die Brandschutzbeauftragte im Auftrag des Arbeitgebers handelt, haftet in der Regel der Arbeitgeber auch für etwaige Fehler – es sei denn, das Verhalten der beauftragten Person war vorsätzlich oder grob fahrlässig.


Deshalb ist es besonders wichtig, die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten in der schriftlichen Bestellurkunde klar und nachvollziehbar zu regeln.


Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber lohnt sich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten mehrfach: Sie verbessert den Schutz von Menschen und Sachwerten, erhöht die Rechtssicherheit und signalisiert Verantwortung – gegenüber Belegschaft, Behörden und Versicherern.

FAQ für Mitarbeitende

Wie sieht Brandschutz im Arbeitsalltag aus? Welche Rechte und Pflichten haben Beschäftigte? Hier beantworten wir praxisnah und verständlich, was Mitarbeitende über Brandschutzmaßnahmen, Schulungen und Notfallpläne wissen sollten.

Der:die Brandschutzbeauftragte ist zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um den Brandschutz im Unternehmen. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Unternehmensleitung in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen – mit dem Ziel, die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und Sachschäden zu vermeiden.


Zu den Aufgaben gehören:

  • Mitwirken an der Planung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen

  • Durchführen von Schulungen für Mitarbeitende

  • Überwachen der Einhaltung geltender Brandschutzvorschriften


Kurz gesagt: Der:die Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass das Unternehmen gut auf mögliche Brandereignisse vorbereitet ist.


Auch Sie tragen als Mitarbeitende:r Verantwortung im betrieblichen Brandschutz. Ihre Pflichten umfassen:

  • Achtsamkeit im Arbeitsalltag und Erkennen möglicher Brandgefahren

  • Unverzügliches Melden von Bränden – per Brandmelder oder telefonisch über 112

  • Warnen gefährdeter Personen und sicheres Verlassen des Gebäudes

  • Nutzen der gekennzeichneten Notausgänge gemäß Flucht- und Rettungsplänen

  • Vertrautsein mit Standorten von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen

  • Hilfe bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden – ohne Eigengefährdung


Die Teilnahme an Brandschutzunterweisungen und Evakuierungsübungen ist verpflichtend, um im Ernstfall richtig reagieren zu können.


Der:die Brandschutzbeauftragte stellt sicher, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor Bränden wirksam umgesetzt sind. Dazu gehören:

  • regelmäßige Kontrolle und Wartung von Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Notausgänge)

  • Planung und Durchführung von Brandschutzübungen

  • Erkennen und Beseitigen potenzieller Gefahrenquellen durch Begehungen

  • Sicherstellen freier und begehbarer Flucht- und Rettungswege


Kurzum: Der:die Brandschutzbeauftragte sorgt für ein sicheres Arbeitsumfeld – und dafür, dass im Ernstfall alle Abläufe funktionieren.


Ja, die Teilnahme an Brandschutzübungen ist in der Regel verpflichtend. Sie werden vom:von der Brandschutzbeauftragten geplant und durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Personen im Gebäude im Notfall richtig reagieren.


Ziele der Übungen sind:

  • sicheres Verlassen des Gebäudes (Evakuierung)

  • Einüben des Umgangs mit Feuerlöschern

  • Vermeidung von Panik oder Fehlverhalten im Ernstfall


Diese Übungen erhöhen die Sicherheit aller Beteiligten.


Die Brandschutzordnung ist ein zentrales Dokument zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall. Sie wird vom:von der Brandschutzbeauftragten erstellt und regelmäßig aktualisiert


Sie besteht aus drei Teilen:

  • Teil A: allgemeine Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude – gut sichtbar ausgehängt (z. B. auf Fluren, in Eingangsbereichen)

  • Teil B: spezifische Anweisungen für regelmäßig anwesende Mitarbeitende

  • Teil C: Anweisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben


Bei Fragen wenden Sie sich an den:die Brandschutzbeauftragte:n oder Ihre Unternehmensleitung.


Bei Fragen oder Bedenken zum Brandschutz ist der:die Brandschutzbeauftragte Ihre erste Anlaufstelle. Melden Sie zum Beispiel:

  • defekte Brandschutzeinrichtungen

  • unklare oder blockierte Fluchtwege

  • potenzielle Gefahrenquellen


Sie können sich auch an Ihre direkte Führungskraft oder an die Unternehmensleitung wenden. Diese leitet Ihre Hinweise an die zuständige Stelle weiter.


Brandschutzhelfer:innen übernehmen wichtige Aufgaben im Ernstfall und unterstützen den:die Brandschutzbeauftragte:n. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Feuerlöschern

  • Unterstützung bei der Evakuierung

  • Kontrolle, ob alle Bereiche geräumt wurden

  • Einweisung der Feuerwehr


Sie werden vom Unternehmen benannt und absolvieren eine spezielle Ausbildung. Geeignet sind Mitarbeitende, die zuverlässig, umsichtig und einsatzbereit handeln – auch unter Stress.


Im Brandfall gilt: ruhig bleiben und überlegt handeln.


Vorgehen:

  1. Brand melden – über Brandmelder oder telefonisch unter 112 (mit den 5 W-Fragen: Wo? Was? Wer? Wie viele? Warten auf Rückfragen)

  2. Personen in der Nähe warnen

  3. Gebäude über Fluchtwege verlassen (Aufzüge nicht benutzen!)

  4. Zum Sammelplatz begeben, Zufahrtswege freihalten

  5. Entstehungsbrände nur dann löschen, wenn dies gefahrlos möglich ist

  6. Anweisungen von Brandschutzhelfer:innen und Feuerwehr befolgen


Ihr Verhalten kann entscheidend zur Sicherheit aller beitragen.


Ja, abhängig von Tätigkeit und Risiko können besondere Maßnahmen gelten – zum Beispiel:

  • Verbot von offenem Feuer oder Rauchen

  • Vorschriften zur Lagerung brennbarer Materialien

  • Sicherheitsregeln im Umgang mit Maschinen, Geräten oder Gefahrstoffen


Informationen hierzu finden Sie in:

  • den Betriebsanweisungen

  • der Brandschutzordnung

  • oder durch Rücksprache mit dem:der Brandschutzbeauftragten oder Ihrer Führungskraft


Bitte beachten Sie diese Vorgaben sorgfältig – sie schützen Sie und Ihre Kolleg:innen.


Die regelmäßige Prüfung und Wartung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen ist ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Der:die Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass alle Feuerlöscher fachgerecht und fristgerecht durch sachkundige Personen gewartet werden.


Zu den Aufgaben zählen:

  • Organisation der regelmäßigen Prüfungen

  • Dokumentation der Ergebnisse

  • Veranlassung der Mängelbeseitigung


Informationen zu Zuständigkeiten und Prüfterminen erhalten Sie direkt beim:bei der Brandschutzbeauftragten oder über Aushänge im Betrieb.


Flucht- und Rettungswege ermöglichen im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung. Sie führen entweder direkt ins Freie oder zu einem geschützten Bereich innerhalb des Gebäudes:


Wichtige Merkmale:

  • Sie müssen jederzeit frei und ungehindert begehbar sein.

  • Sie sind mit grün-weißen Richtungsschildern (Piktogrammen) gekennzeichnet.

  • Ihre genaue Lage ist in den Flucht- und Rettungsplänen verzeichnet, die gut sichtbar im Betrieb ausgehängt sein müssen.


Alle Mitarbeitenden sollten die Fluchtwege in ihrem Arbeitsbereich und im gesamten Gebäude kennen.


Ja, Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen. Diese Schulungen werden in der Regel vom:von der Brandschutzbeauftragten oder einer entsprechend beauftragten Person durchgeführt.


Inhalte der Schulung:

  • Erkennen von Brandgefahren

  • Maßnahmen zur Brandverhütung

  • Richtiges Verhalten im Brandfall

  • Handhabung von Feuerlöschern


Die Unterweisungen finden mindestens einmal pro Jahr statt. Bei besonderen Anlässen – z. B. bei neuen Arbeitsverfahren oder nach einem Brandereignis – können zusätzliche Schulungen erforderlich sein. Ihre Teilnahme ist verpflichtend und dient Ihrer eigenen Sicherheit sowie der Ihrer Kolleg:innen.

Ja, der:die Brandschutzbeauftragte ist maßgeblich an der Erstellung und Aktualisierung aller brandschutzrelevanten Notfallpläne beteiligt. Dazu gehören insbesondere:

  • Flucht- und Rettungspläne

  • Feuerwehrpläne

  • Alarmpläne


Er:sie sorgt dafür, dass die Pläne:

  • dem aktuellen Stand entsprechen

  • auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt sind

  • im Ernstfall praktikabel und wirksam sind


Dazu arbeitet der:die Brandschutzbeauftragte eng mit der Unternehmensleitung, Brandschutzhelfer:innen und bei Bedarf mit der Feuerwehr zusammen. Außerdem sorgt er:sie dafür, dass die Pläne gut sichtbar aushängen und alle Mitarbeitenden darüber informiert sind.


Wenn Sie eine mögliche Brandgefahr feststellen, handeln Sie bitte sofort:

  • Melden Sie den Vorfall – an den:die Brandschutzbeauftragte:n, Ihre Führungskraft oder eine:n Brandschutzhelfer:in.

  • Handeln Sie nur dann selbst, wenn:

    • es sich erkennbar um einen kleinen Entstehungsbrand handelt

    • Sie im Umgang mit Feuerlöschern geschult sind

    • Sie sich dabei nicht selbst gefährden

  • Bewahren Sie Ruhe – und unterschätzen Sie die Situation nicht. Auch bei Unsicherheit: Melden Sie den Verdacht lieber einmal zu viel als zu wenig.


Der:die Brandschutzbeauftragte oder eine fachkundige Person kann die Lage korrekt einschätzen und ggf. Maßnahmen einleiten.


Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Brandschutz geht alle an. Wer seine Pflichten kennt, an Übungen teilnimmt und Gefahrenmeldungen ernst nimmt, trägt aktiv zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei und schützt sich selbst wie auch seine Kolleg:innen.

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