Was ist eine Betriebsanweisung und warum ist sie so wichtig?
Diese Seite beantwortet zentrale Fragen rund um Erstellung, Inhalte, Anwendung und rechtliche Grundlagen – kompakt und verständlich für Unternehmen und Mitarbeitende.
Was ist eine Betriebsanweisung und warum ist sie so wichtig?
Diese Seite beantwortet zentrale Fragen rund um Erstellung, Inhalte, Anwendung und rechtliche Grundlagen – kompakt und verständlich für Unternehmen und Mitarbeitende.
Die allgemeinen FAQ vermitteln die Grundlagen zur Betriebsanweisung: Definition, gesetzliche Anforderungen und Einsatzbereiche. Sie richten sich an alle, die sich einen schnellen Überblick verschaffen wollen – unabhängig von Funktion oder Branche.
Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche Anweisung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Sie legt verbindliche Regeln für sicheres und gesundes Arbeiten fest. Die Betriebsanweisung beschreibt den sachgerechten Umgang mit bestimmten Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen oder Arbeitsabläufen. Sie macht auf mögliche Gefahren aufmerksam und erklärt, welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.
Kurz gesagt: Eine Betriebsanweisung zeigt, was Sie tun müssen, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Konkret und praxisnah: Die Betriebsanweisung bezieht sich immer auf einen bestimmten Arbeitsbereich – etwa den Einsatz einer Maschine, den Umgang mit einer Chemikalie oder das Arbeiten in einer gefährlichen Umgebung. Sie ist verständlich und alltagsnah formuliert, damit Sie wissen, was konkret zu tun ist.
Gefahren und Maßnahmen: Sie beschreibt mögliche Gefahren für Menschen und Umwelt (z. B. Explosionen, Vergiftungen, Verletzungen) und nennt direkt die passenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Außerdem enthält sie Anleitungen für Notfälle, etwa bei Störungen oder Unfällen, sowie Hinweise zur Ersten Hilfe.
Verbindlichkeit: Die Betriebsanweisung ist verbindlich. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gibt klare Regeln vor, an die sich alle Beschäftigten halten müssen. Sie hat den Charakter einer internen Weisung bzw. eines Sicherheitsstandards.
Eine Betriebsanweisung ist nicht zu verwechseln mit:
Betriebsanleitungen: Diese stammen vom Hersteller eines Geräts und erklären die Bedienung.
Arbeitsanweisungen: Sie beschreiben einzelne Arbeitsschritte zur Qualitätssicherung.
Die Betriebsanweisung hingegen konzentriert sich ausschließlich auf den Arbeitsschutz und wird individuell für den jeweiligen Betrieb erstellt.
Betriebsanweisungen regeln die erforderlichen Schutzmaßnahmen für bestimmte Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Sie basieren in der Regel auf einer Gefährdungsbeurteilung und dienen dazu, sicheres Verhalten am Arbeitsplatz sicherzustellen. So erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern sorgen auch für klare Regeln, die Unfälle vermeiden und Sicherheit schaffen.
Gefahrenquellen: Mögliche Risiken bei der Arbeit, z. B. durch Maschinen oder Gefahrstoffe.
Schutzmaßnahmen: Vorgaben zum Schutz – etwa das Tragen von Schutzausrüstung oder das Einhalten bestimmter Verhaltensregeln.
Verhalten im Notfall: Schritt-für-Schritt-Anweisungen für Störungen, Unfälle oder Brände – etwa: Maschine abschalten, Erste Hilfe leisten, Vorgesetzte informieren.
Dank der Betriebsanweisung wissen Sie genau, wie Sie im Arbeitsalltag sicher handeln. Sie ist ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz und trägt maßgeblich dazu bei, Unfälle zu vermeiden.
Betriebsanweisungen enthalten alle wichtigen Informationen für den sicheren Umgang mit einem Arbeitsmittel, einer Maschine oder einem Gefahrstoff. Je nach Thema können die Inhalte leicht variieren – folgende Punkte gehören jedoch in jede Betriebsanweisung:
Anwendungsbereich: Für welche Tätigkeit, Maschine oder welchen Stoff gilt die Anweisung?
Gefahren für Mensch und Umwelt: Welche Risiken bestehen (z. B. Quetschgefahr, Vergiftungen, Lärm, Infektionsgefahr)?
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln: Welche PSA ist erforderlich? Welche Verhaltensweisen sind zu beachten?
Verhalten bei Störungen oder Zwischenfällen: Was tun bei Defekten, Auslaufen von Gefahrstoffen etc.?
Verhalten im Notfall: Was ist bei Unfall, Brand oder akuter Gefahr zu tun? (z. B. Notruf, Erste Hilfe, Evakuierung)
Erste Hilfe: Welche Maßnahmen sind bei Verletzungen zu ergreifen? Wer ist zuständig?
Entsorgung/Instandhaltung: Hinweise zur sachgerechten Entsorgung bzw. Wartung (falls relevant)
Betriebsanweisungen enthalten häufig auch Piktogramme (z. B. Warnzeichen, Gebotszeichen), die auf einen Blick wichtige Regeln verdeutlichen. Am Ende stehen oft Erstellungsdatum, Prüfdatum und Freigabe durch eine verantwortliche Person.
Fazit: Eine Betriebsanweisung bietet Ihnen kompakt und verständlich alle sicherheitsrelevanten Informationen für Ihre Tätigkeit – klar gegliedert, auf einen Blick erfassbar.
Es gibt unterschiedliche Arten von Betriebsanweisungen – je nachdem, für welchen Bereich oder Gegenstand sie erstellt werden. Die Gliederung erfolgt in der Regel nach Themenfeldern:
Diese Betriebsanweisungen betreffen den sicheren Umgang mit chemischen oder biologischen Gefahrstoffen. Sie werden gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder Biostoffverordnung (BioStoffV) erstellt. Die Inhalte umfassen unter anderem:
Eigenschaften der Stoffe
Gesundheits- und Umweltgefahren
Schutzmaßnahmen
Hinweise zur Ersten Hilfe
Vorgaben zur Entsorgung
Beispiele: Eine Betriebsanweisung für Aceton (Lösungsmittel) oder für Salzsäure im Labor.
Diese Art bezieht sich auf den sicheren Einsatz von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen oder Werkzeugen. Für jedes relevante Arbeitsmittel mit Unfallgefahr – von der Kreissäge bis zum Gabelstapler – kann eine eigene Betriebsanweisung erstellt werden. Inhalte sind unter anderem:
Bedienungshinweise
Sicherheitsvorkehrungen
Vorgehen bei Störungen – jeweils spezifisch auf das Arbeitsmittel zugeschnitten
Hierbei geht es um Anweisungen, die sich auf eine bestimmte Tätigkeit oder einen gesamten Arbeitsbereich beziehen – nicht nur auf einen einzelnen Stoff oder ein Gerät.
Beispiele:
Arbeiten in engen Räumen
Schweißarbeiten
Tätigkeiten mit Absturzgefahr
Umgang mit Druckgasflaschen
Diese Anweisungen berücksichtigen verschiedene Gefährdungsaspekte und bieten ein umfassendes Regelwerk für das jeweilige Szenario.
Diese Anweisungen sind speziell für Wartungs- und Reparaturarbeiten gedacht, die vom regulären Betrieb abweichen. Inhalte sind z. B.:
Sicheres Abschalten und Absichern von Maschinen
Vorgehensweise beim Austausch von Teilen
Persönliche Schutzausrüstung für Instandhaltungskräfte
Da in der Instandhaltung oft Schutzeinrichtungen außer Betrieb gesetzt werden, sind hier besonders klare Vorgaben nötig.
Alle Betriebsanweisungen folgen einem einheitlichen Prinzip, werden aber inhaltlich auf die jeweilige Gefährdung angepasst. Viele Betriebe nutzen zur besseren Orientierung farbliche Kennzeichnungen – eine Empfehlung der DGUV:
Blau: Maschinen und Arbeitsverfahren
Orange: Gefahrstoffe
Rot: Instandhaltung
Grün oder Gelb: Biologische Stoffe oder allgemeine Hinweise
Diese Farbcodes sind freiwillig, aber hilfreich für die Praxis.
Wichtig: Für jede relevante Gefährdung sollte eine eigene Betriebsanweisung vorliegen – klar abgegrenzt nach Thema. Lieber eine zusätzliche Anweisung erstellen als unterschiedliche Gefahren in einem Dokument zusammenzufassen. So bleibt alles übersichtlich und verständlich für Ihre Beschäftigten.
Eine Betriebsanweisung lässt sich am besten in mehreren Schritten systematisch erstellen:
Nutzen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung: Welche Tätigkeiten, Stoffe oder Arbeitsmittel sind mit Risiken verbunden? Diese Gefährdungen bilden die Grundlage für den Inhalt der Betriebsanweisung.
Sammeln Sie alle erforderlichen Informationen:
Bei Gefahrstoffen: Sicherheitsdatenblätter (mit Piktogrammen, H- und P-Sätzen, Erste-Hilfe-Hinweisen)
Bei Maschinen: Betriebsanleitungen der Hersteller
Weitere Quellen: DGUV-Regeln, technische Regeln wie TRGS 555
Strukturieren Sie die Betriebsanweisung in folgende Abschnitte:
Anwendungsbereich
Gefahren
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Verhalten bei Störungen oder im Notfall
Erste Hilfe
Entsorgung bzw. Instandhaltung (falls relevant)
Diese Gliederung ist bei Gefahrstoffen gemäß GefStoffV verpflichtend und auch für andere Themen geeignet.
Verwenden Sie klare, kurze Sätze. Vermeiden Sie Fachbegriffe und komplizierte Formulierungen. Arbeiten Sie mit Stichpunkten statt Fließtext. Beispiel:
Schutzmaßnahmen:
Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen
Räume gut lüften
Zündquellen fernhalten
So sehen Beschäftigte auf einen Blick, was zu tun ist.
Nutzen Sie visuelle Elemente zur besseren Verständlichkeit:
Sicherheits- und Warnpiktogramme (z. B. „ätzend“, „entzündlich“, „Gehörschutz verwenden“)
Farbige Gestaltungselemente – z. B. ein Rahmen in der Farbe der jeweiligen Anweisungskategorie
Begrenzen Sie die Anweisung auf eine DIN-A4-Seite, um Übersichtlichkeit zu gewährleisten
Lassen Sie die fertige Betriebsanweisung durch eine fachkundige Person (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit) prüfen:
Sind alle Gefahren erfasst?
Entsprechen die Schutzmaßnahmen dem Stand der Technik und den Vorschriften?
Legen Sie anschließend Datum und Unterschrift der verantwortlichen Person (z. B. Betriebsleitung) fest – damit wird die Betriebsanweisung verbindlich.
Hängen Sie die Betriebsanweisung am betreffenden Arbeitsplatz aus und unterweisen Sie alle betroffenen Beschäftigten. Dokumentieren Sie diese Unterweisung – sie ist Teil der rechtlichen Absicherung.
Fazit: Mit einem systematischen Vorgehen erstellen Sie Betriebsanweisungen, die rechtssicher, verständlich und praxisnah sind. Nutzen Sie gerne Muster, z. B. von Ihrer Berufsgenossenschaft – passen Sie diese jedoch immer individuell an Ihre betrieblichen Gegebenheiten an.
Damit eine Betriebsanweisung wirksam ist, muss sie bestimmte Kernelemente enthalten. Die Inhalte können je nach Thema variieren. Grundsätzlich sollten jedoch folgende Punkte abgedeckt sein:
Für welche Arbeitsplätze oder Tätigkeiten gilt die Anweisung?
Beispiele: – für das Bedienen der CNC-Fräse Modell X – für den Umgang mit Lösungsmittel Y
Welche Risiken bestehen?
Mögliche Gefährdungen sind: – Brand- oder Explosionsgefahr – Gesundheitsrisiken durch Einatmen von Dämpfen – Verletzungsgefahr durch bewegliche Maschinenteile
Alle relevanten Gefährdungen müssen vollständig aufgeführt werden.
Was ist zu tun, um Gefahren zu vermeiden?
Dazu gehören: – Persönliche Schutzausrüstung, z. B. Helm, Schutzbrille, Handschuhe, Gehörschutz (je nach Tätigkeit) – Technische Schutzmaßnahmen, z. B. Absaugung einschalten, Not-Aus kennen – Verhaltensregeln, z. B. nichts essen oder trinken beim Umgang mit Stoffen, Maschinen nur nach Einweisung bedienen, Abstand halten
Was ist bei unvorhergesehenen Ereignissen zu tun?
Beispiele: – Maschine bei ungewöhnlichen Geräuschen sofort ausschalten und Instandhaltung informieren – Bei Leckage eines Gefahrstoffs: Bereich räumen, Flüssigkeit mit Bindemittel abdecken, Lüftung einschalten
Ziel ist, auch in Störfällen sicheres Handeln zu gewährleisten.
Wie reagieren Mitarbeitende im Ernstfall?
Beispiele: – Brand mit geeignetem Feuerlöscher bekämpfen – Verletzte Person nur bei Gefahrlosigkeit bergen – Notruf absetzen und Ersthelfende hinzuziehen – Gebäude bei Großalarm räumen
Diese Anweisungen müssen klar sein, damit im Notfall keine Zeit verloren geht.
Welche Maßnahmen sind im Ernstfall erforderlich?
Beispiele: – Bei Säurekontakt: sofort 15 Minuten mit Wasser spülen, kontaminierte Kleidung entfernen, ärztliche Hilfe aufsuchen – Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen: z. B. Verbandskasten, Augendusche
Bei Gefahrstoffen: – Sachgerechte Entsorgung, z. B. Lösungsmittelreste in Sammelbehälter X füllen, gekennzeichnet lagern – nicht in den Ausguss schütten
Bei Maschinen: – Wartungs- und Reparaturarbeiten nur durch befugte Personen nach Freischaltung
Diese Punkte decken alle wesentlichen Anforderungen ab. Bei Gefahrstoffen sind die genannten Inhalte gemäß § 14 GefStoffV in Verbindung mit TRGS 555 verpflichtend. Auch für andere Betriebsanweisungen gilt: Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie das Verhalten bei Abweichungen und Notfällen müssen immer enthalten sein.
Achten Sie auf klare, präzise und verständliche Formulierungen. Ihre Mitarbeitenden müssen auf einen Blick erkennen, was zu tun ist. Allgemeine Floskeln oder überflüssige Informationen haben in der Betriebsanweisung keinen Platz – sie soll kompakt, konkret und handlungsorientiert bleiben.
Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist Aufgabe der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. In der Praxis bedeutet das: Die Inhalte werden meist von einer beauftragten Fachkraft für Arbeitssicherheit oder anderen qualifizierten Personen ausgearbeitet. Beschäftigte selbst müssen Betriebsanweisungen nicht schreiben – sie profitieren jedoch davon, dass Fachleute diese Aufgabe übernehmen.
Beauftragung einer qualifizierten Person: Dies kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine Gefahrstoffbeauftragte oder eine entsprechend geschulte Führungskraft sein. Diese Personen kennen die geltenden Vorschriften und wissen, worauf es ankommt.
Grundlage: Gefährdungsbeurteilung: Ausgangspunkt jeder Betriebsanweisung ist die Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz. Auf Basis der ermittelten Risiken wird die Anweisung formuliert.
Nutzung von Vorlagen: Häufig werden vorhandene Muster (z. B. von der Berufsgenossenschaft) angepasst. Das spart Zeit und stellt sicher, dass keine wesentlichen Inhalte fehlen.
Prüfung und Freigabe: Der fertige Entwurf wird durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber oder durch eine verantwortliche Fachkraft geprüft. Mit der Unterschrift wird die Betriebsanweisung offiziell in Kraft gesetzt.
Auch wenn die Erstellung bei der Arbeitgeberseite liegt, kann es hilfreich sein, die Erfahrungen der Beschäftigten einzubinden – z. B. bei Unklarheiten oder Abweichungen im Arbeitsalltag. Die Verantwortung für den Inhalt bleibt jedoch stets bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber.
Betriebsanweisungen und Unterweisungen gehören zusammen, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben im Arbeitsschutz.
Betriebsanweisung | Unterweisung |
Schriftlich, meist als A4-Dokument mit Symbolen und Stichpunkten | Mündliche Erläuterung durch eine Fachkraft oder Führungskraft |
Enthält konkrete Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei einer Tätigkeit | Vermittelt und erklärt die Inhalte der Betriebsanweisung im persönlichen Gespräch |
Hängt dauerhaft am Arbeitsplatz oder steht digital zur Verfügung | Findet regelmäßig statt – bei Arbeitsbeginn, Einführung neuer Tätigkeiten oder mindestens jährlich |
Bietet Informationen zum Nachlesen | Bietet Raum für Rückfragen, Praxisbezug und Austausch |
Kurz gesagt: Die Betriebsanweisung beantwortet: Was muss ich wissen und beachten? Die Unterweisung zeigt: Wie wird mir das verständlich vermittelt – und wie kann ich das anwenden?
Beide Maßnahmen sind rechtlich vorgeschrieben und ergänzen sich. Nur gemeinsam sorgen sie für wirksamen Arbeitsschutz.
Die allgemeinen FAQ bieten einen verständlichen Überblick über die Betriebsanweisung und deren Funktion im Arbeitsschutz. Sie helfen, Pflichten, Ziele und Einsatzbereiche besser einzuordnen und rechtliche Anforderungen korrekt umzusetzen.
Arbeitgeber finden hier kompakte Antworten auf häufige Fragen zur Erstellung, Aushangpflicht, Unterweisung und rechtlichen Verantwortung im Umgang mit Betriebsanweisungen – inklusive Tipps zur praktischen Umsetzung.
Mehrere Gesetze und Verordnungen schreiben Betriebsanweisungen oder entsprechende Unterweisungen verbindlich vor. Als Arbeitgeber:in sind Sie verpflichtet, diese Vorschriften umzusetzen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die allgemeine Basis. Es verpflichtet Arbeitgeber:innen, Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu treffen und die Beschäftigten zu unterweisen (§ 12 ArbSchG). Die Betriebsanweisung ist dabei ein zentrales Mittel, um dieser Pflicht nachzukommen – sie dokumentiert Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in schriftlicher Form.
Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine Betriebsanweisung ausdrücklich vorgeschrieben. Laut § 14 GefStoffV müssen Arbeitgeber:innen schriftliche Anweisungen erstellen und die Beschäftigten anhand dieser unterweisen. Die Inhalte sind klar vorgegeben: Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und Entsorgung. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 konkretisiert diese Vorgaben für die Praxis.
Diese Verordnung regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln wie Maschinen oder Anlagen. Sie schreibt vor, dass Beschäftigte beim Bereitstellen und Benutzen dieser Arbeitsmittel unterwiesen werden müssen (§ 12 BetrSichV). Auch wenn das Wort „Betriebsanweisung“ nicht ausdrücklich genannt wird, ist eine schriftliche Anweisung – insbesondere bei gefährlichen oder komplexen Arbeitsmitteln – oft erforderlich und in der Praxis üblich.
Auch bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist eine Betriebsanweisung gesetzlich vorgeschrieben. § 14 BioStoffV verpflichtet Arbeitgeber:innen, schriftlich über Gefährdungen durch Mikroorganismen zu informieren und Schutzmaßnahmen festzulegen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht verbindliche Vorschriften für den Arbeitsschutz. Viele davon verlangen Betriebsanweisungen oder vergleichbare schriftliche Regelungen. So fordert die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) allgemein eine Unterweisung der Mitarbeitenden. Spezifische Vorschriften – z. B. für Krane, Flurförderzeuge oder elektrische Anlagen – enthalten häufig die Pflicht, passende Betriebsanweisungen auszuhängen.
Fazit: Das Erstellen und Bereitstellen von Betriebsanweisungen ist gesetzlich vorgeschrieben – kein freiwilliger Akt. Als Arbeitgeber:in müssen Sie diese Vorschriften beachten, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Immer dann, wenn Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind, ist eine Betriebsanweisung erforderlich. Das gilt insbesondere bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, riskanten Maschinen oder in gefährlichen Arbeitsbereichen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ausschlaggebend. Sobald Sie dabei ein Risiko feststellen, sollten die Schutzmaßnahmen in einer Betriebsanweisung dokumentiert werden. Typische Fälle:
Arbeiten mit Chemikalien, Reinigungsmitteln, Lösungsmitteln, Lacken usw. erfordern eine schriftliche Betriebsanweisung (Pflicht nach GefStoffV). Beispiel: Für ein ätzendes Reinigungsmittel muss die Anweisung die Gefahren (Ätzwirkung) und Schutzmaßnahmen (z. B. Handschuhe, Schutzbrille, Lüftung) enthalten.
Sobald Maschinen ein erhöhtes Unfallrisiko bergen – etwa Sägen, Pressen, Gabelstapler oder Krane – ist eine Betriebsanweisung sinnvoll und oft verpflichtend. Beispiel: Wenn eine Maschine Quetsch- oder Stromschlaggefahren aufweist, müssen die Bedienenden schriftlich wissen, wie sie sicher arbeiten und was im Notfall zu tun ist.
Das betrifft z. B.: – Arbeiten in Höhen (Dach, Gerüst) – Arbeiten in engen Räumen (Tanks, Silos) – Tätigkeiten bei Hitze, Lärm oder Explosionsgefahr
Hier muss eine Betriebsanweisung die notwendigen Schutzmaßnahmen vorgeben.
Wenn bei Wartungsarbeiten besondere Gefahren auftreten – etwa durch das Entfernen von Schutzvorrichtungen oder Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen – ist ebenfalls eine Betriebsanweisung zu erstellen. Beispiel: Vor der Arbeit Spannungsfreiheit herstellen, Freigabeprozesse einhalten, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen.
Keine Betriebsanweisung nötig ist bei Tätigkeiten ohne besondere Gefährdungen – etwa an einem Büroarbeitsplatz. Achtung: Auch im Büro können Gefahrstoffe vorkommen (z. B. Toner oder Reinigungsmittel). Bei deren Verwendung kann wiederum eine kurze Betriebsanweisung sinnvoll sein.
Immer wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung Risiken ergibt, die durch klare Regeln beherrscht werden können, ist eine Betriebsanweisung angebracht. Im Zweifel gilt: Lieber eine Anweisung zu viel als eine zu wenig.
Eine Betriebsanweisung ist in der Regel ein klar gegliedertes DIN-A4-Blatt – übersichtlich, verständlich und praxisnah gestaltet. Es gibt kein vorgeschriebenes Format, aber bewährte Elemente sind:
Oben steht das Wort Betriebsanweisung und der Titel, z. B. „für das Arbeiten mit XYZ“. Meist ergänzen Firmenlogo und Ausgabedatum das Dokument.
Die Inhalte folgen einer festen Gliederung – z. B.: – Gefahren – Schutzmaßnahmen – Verhalten im Störfall – Erste Hilfe
So finden Beschäftigte schnell die relevanten Informationen.
Die Regeln stehen als kurze, klare Stichpunkte – jeweils ein Satz pro Regel. Das fördert Übersichtlichkeit und Verständnis.
Wichtige Hinweise werden visuell unterstützt – z. B. durch das Atemschutzsymbol neben „Atemschutz tragen“ oder Warnzeichen bei Gefahren. Diese Symbole verbessern das Verständnis, auch für Personen mit Sprachbarrieren.
Viele Unternehmen nutzen Farbränder oder farbige Elemente, die je nach Themenbereich variieren. Auch rote Notfallkästen oder farbige Icons erhöhen die Sichtbarkeit. Einheitliche Gestaltung im Unternehmen erleichtert die Wiedererkennung.
Eine Betriebsanweisung sollte möglichst auf einer Seite Platz finden. Falls Inhalte zu umfangreich sind, erstellen Sie besser zwei getrennte Anweisungen – z. B. je eine für zwei unterschiedliche Stoffe.
Am unteren Rand findet sich oft ein Freigabefeld: „Erstellt/Geprüft von … am …“. Die Unterschrift der verantwortlichen Person zeigt, dass die Inhalte geprüft und verbindlich sind.
Fazit: Eine gute Betriebsanweisung wirkt wie ein professionelles Infoplakat – klar strukturiert, leicht verständlich und visuell unterstützt. Einheitliche Vorlagen mit Firmenlogo und durchdachtem Layout sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden die Informationen schnell erfassen und ernst nehmen.
Grundsätzlich tragen Sie als Arbeitgeber:in die Verantwortung für die Erstellung und Freigabe der Betriebsanweisung.
Die inhaltliche Ausarbeitung übernimmt häufig eine von Ihnen beauftragte, fachkundige Person – zum Beispiel:
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
eine Sicherheitsbeauftragte oder ein Sicherheitsbeauftragter
eine zuständige Führungskraft oder Abteilungsleitung
Diese Person sammelt die erforderlichen Informationen (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter) und erstellt den Entwurf. Sie stellen sicher, dass diese Aufgabe erledigt wird und dass die beauftragte Person über die nötige fachliche Qualifikation verfügt. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit liegt letztlich bei Ihnen.
Rechtsverbindlich wird die Betriebsanweisung durch die Unterschrift von Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Führungskraft. Auch das Datum der Freigabe wird festgehalten.
Zwar schreibt das Gesetz keine bestimmte Person für die Unterschrift vor, doch in der Praxis gilt: Die Geschäftsführung oder eine verantwortliche Leitungskraft zeichnet die Anweisung ab. So wird ihre Verbindlichkeit im Betrieb dokumentiert.
Die DGUV empfiehlt ausdrücklich eine Unterschrift, um der Betriebsanweisung rechtliche Klarheit und interne Gültigkeit zu verleihen.
Beschäftigte unterzeichnen die Betriebsanweisung nicht, sondern bestätigen im Rahmen der Unterweisung lediglich den Erhalt.
Eine Gegenzeichnung durch den Betriebsrat ist gesetzlich nicht erforderlich. Eine Einbindung von Arbeitnehmendenvertretungen kann jedoch sinnvoll sein, um die Akzeptanz der Anweisung zu erhöhen.
Fazit: Sie als Arbeitgeber:in tragen die Verantwortung für die Betriebsanweisungen – von der Beauftragung über die Prüfung bis zur Freigabe. Die Ausarbeitung können Sie delegieren, die inhaltliche Freigabe jedoch nicht vollständig abgeben.
Eine Betriebsanweisung entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn alle betroffenen Personen sie kennen und verstehen. Ein Ablageordner im Büro reicht dafür nicht aus. Folgende Maßnahmen sind notwendig:
Hängen Sie die Betriebsanweisung direkt dort aus, wo sie benötigt wird – z. B.:
An Maschinen oder Anlagen
In Werkstätten oder Lagern
An Gefahrstoffschränken oder in Laborbereichen
Wichtig: Die Beschäftigten müssen bei Unsicherheiten schnell darauf zugreifen können.
Vermitteln Sie die Inhalte persönlich im Rahmen einer Unterweisung. Gehen Sie gemeinsam Punkt für Punkt durch – am besten direkt am Arbeitsplatz. Nur so stellen Sie sicher, dass die Regeln verstanden werden. Ein reiner Aushang genügt nicht und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung.
Geben Sie jeder betroffenen Person entweder:
eine Kopie der Betriebsanweisung oder
einen Hinweis, wo sie dauerhaft zugänglich ist (z. B. im Sicherheitsordner oder im digitalen System)
Hinweis: Neue Mitarbeitende sollten alle relevanten Anweisungen bereits bei Arbeitsbeginn erhalten.
Stellen Sie sicher, dass alle Personen den Inhalt verstehen. Bei Bedarf:
zweisprachige Versionen bereitstellen
Inhalte mündlich in einfacher Sprache erklären
mit Bildern oder Symbolen unterstützen
Lassen Sie sich den Erhalt der Betriebsanweisung und die Teilnahme an der Unterweisung schriftlich bestätigen – mit Unterschrift, Datum und Thema. So können Sie jederzeit nachweisen, dass informiert wurde.
Integrieren Sie Betriebsanweisungen in Ihre jährlichen Unterweisungen. Zur Erinnerung eignen sich zusätzliche Mittel wie:
Merkblätter
Aushänge und Poster
kurze „Safety Moments“ in Besprechungen
Fazit: Eine Betriebsanweisung ist nur dann wirksam, wenn sie im Alltag präsent ist. Mit klaren Kommunikationswegen und regelmäßigen Schulungen stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten sicher und regelkonform arbeiten.
Die Schulung – also die Unterweisung – ist der zentrale Schritt, damit Betriebsanweisungen verstanden und umgesetzt werden.
Unterweisen Sie vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit.
Planen Sie ausreichend Zeit ein.
Nutzen Sie Handouts, Präsentationen oder Anschauungsmaterial (z. B. PSA oder Maschinen).
Führen Sie die Unterweisung möglichst am Arbeitsplatz durch.
Gehen Sie gemeinsam alle Punkte der Betriebsanweisung durch:
Gefahren verständlich erläutern – warum gelten bestimmte Regeln?
Schutzmaßnahmen demonstrieren – zeigen Sie konkret, was zu tun ist (z. B. PSA anlegen, Not-Aus betätigen)
Erklären Sie Inhalte direkt dort, wo sie gelten – z. B. an der Maschine oder im Lager. Praktische Beispiele bleiben besser im Gedächtnis als Theorie.
Stellen Sie Fragen und fordern Sie Rückmeldungen ein. Beispiele:
„Warum ist hier ein Gehörschutz vorgeschrieben?“
„Was würden Sie tun, wenn ein Stoff verschüttet wird?“
Offene Diskussionen erhöhen die Aufmerksamkeit und fördern das Verständnis.
Verwenden Sie einfache, klare Sprache.
Verzichten Sie auf juristische Fachbegriffe.
Unterstützen Sie die Erklärung bei Bedarf visuell oder sprachlich (z. B. durch Bilder oder Übersetzungen).
Lassen Sie die Teilnehmenden die Inhalte in eigenen Worten wiedergeben. Korrigieren oder ergänzen Sie bei Bedarf – so erkennen Sie Missverständnisse direkt.
Erfassen Sie:
Thema der Unterweisung
Datum
Namen und Unterschriften der Teilnehmenden
Hängen Sie die Betriebsanweisung gemeinsam auf oder übergeben Sie eine Kopie.
Fazit: Durch gezielte, interaktive Unterweisungen stellen Sie sicher, dass Betriebsanweisungen nicht nur formal vorhanden sind – sondern auch gelebt werden. Das erhöht die Sicherheit im Betrieb und verbessert die Rechtskonformität.
Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend: Sowohl die Betriebsanweisungen selbst als auch die durchgeführten Unterweisungen müssen nachvollziehbar festgehalten werden.
Bewahren Sie alle Betriebsanweisungen zentral auf – z. B. in einem Arbeitsschutzordner oder digital im Managementsystem. Jede Anweisung sollte ein Erstellungsdatum tragen. Bei Änderungen fügen Sie das jeweilige Aktualisierungsdatum hinzu.
Ältere Versionen archivieren Sie deutlich als "ungültig" gekennzeichnet, um Verwechslungen zu vermeiden. So können Sie bei Bedarf nachweisen, dass Sie regelmäßig prüfen und aktualisieren. Eine Übersichtsliste aller vorhandenen Betriebsanweisungen mit Angabe des letzten Prüfdatums hilft, den Überblick zu behalten.
Halten Sie jede Unterweisung schriftlich fest – üblicherweise per Unterweisungsliste oder Nachweisformular. Enthalten sein sollten:
Datum
Thema bzw. behandelte Betriebsanweisungen
Name der unterweisenden Person
Namen und Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeitenden
Optional können Stichpunkte zur Unterweisungsinhalten notiert oder vorbereitete Vordrucke genutzt werden. Bewahren Sie die Nachweise sicher auf: Eine Kopie geht oft in die Personalakte, das Original verbleibt im Arbeitsschutzordner.
Wichtig: Ist eine Person nicht anwesend oder verweigert die Teilnahme, dokumentieren Sie dies ebenfalls. So belegen Sie, dass niemand vergessen wurde.
Digitale Tools können Betriebsanweisungen und Unterweisungen effizient verwalten. Viele Systeme bieten Erinnerungsfunktionen und automatisierte Teilnahmelisten. Unabhängig vom Medium gilt: Wer, was, wann – diese Informationen müssen nachvollziehbar sein.
Mit einer guten Dokumentation belegen Sie Ihre Sorgfalt: Im Ernstfall können Sie zeigen, dass Sie Ihrer Pflicht zur Anweisung und Unterweisung nachgekommen sind. Gleichzeitig hilft Ihnen die Dokumentation, den Arbeitsschutz im Betrieb planbar und strukturiert umzusetzen.
Auch wenn die Erstellung Aufwand bedeutet – Betriebsanweisungen bringen zahlreiche Vorteile:
Klare Regeln senken das Unfallrisiko. Jeder vermiedene Unfall verhindert Verletzungen, Ausfallzeiten, Reparaturen und Produktionsstörungen. Das spart Kosten und erhöht die Stabilität im Betriebsablauf.
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall, können Sie durch vorhandene Betriebsanweisungen Ihre Sorgfaltspflicht nachweisen. Das kann rechtliche Folgen mindern und wirkt sich positiv auf die Unfallstatistik und Versicherungsbeiträge aus.
Mit Betriebsanweisungen erfüllen Sie nachweislich die Anforderungen aus ArbSchG, GefStoffV, BetrSichV und weiteren Vorschriften. Bei Prüfungen können Sie Unterlagen vorlegen und zeigen, dass Ihr Unternehmen Arbeitsschutz ernst nimmt.
Betriebsanweisungen verdeutlichen: Sicherheit ist Teil der Unternehmenskultur. Das fördert das Sicherheitsbewusstsein und die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden.
Wiederkehrende Abläufe laufen einheitlich ab, Fehler werden vermieden. Neue Mitarbeitende können schneller eingearbeitet werden – mit klaren Regeln für sicheres Arbeiten.
Strikte Anweisungen helfen, Leckagen, Brände oder Umweltschäden zu vermeiden. Das schützt Menschen, Sachwerte und das Unternehmensimage.
Betriebsanweisungen unterstützen Zertifizierungen (z. B. nach ISO 45001) und erfüllen Anforderungen von Kunden oder Auftraggebenden an Sicherheitsstandards.
Fazit: Betriebsanweisungen erhöhen Sicherheit, senken Risiken und verbessern Abläufe. Der Aufwand lohnt sich mehrfach.
Der Aufwand ist gut planbar und mit vorhandenen Hilfen effizient zu bewältigen.
Zu Beginn müssen für alle relevanten Gefährdungen Betriebsanweisungen erstellt werden. Je nach Komplexität dauert eine Anweisung wenige Stunden. In Summe verteilt sich der Aufwand auf mehrere Tage. Ist die Grundstruktur vorhanden, ist der Pflegeaufwand gering.
Viele Berufsgenossenschaften stellen Muster zur Verfügung, die Sie betriebsspezifisch anpassen können. Auch aus Regelwerken oder von Herstellenden lassen sich Formulierungen übernehmen.
Die Inhalte ergeben sich oft direkt aus der Gefährdungsbeurteilung und vorhandenen Unterlagen wie Sicherheitsdatenblättern. Viele Elemente können mehrfach verwendet werden.
Regelmäßige Prüfungen und gelegentliche Anpassungen sind überschaubar. Gesetzesänderungen oder neue Arbeitsmittel treten selten auf. Prüfen Sie einmal jährlich, ob alles aktuell ist.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder die BG können beratend unterstützen. Gerade kleinere Unternehmen profitieren von externem Know-how und Vorlagen.
Fazit: Der Erstellungsaufwand ist begrenzt, vor allem mit Vorlagen und klarer Struktur. Betriebsanweisungen sind eine Investition in Sicherheit und Betriebsstabilität.
Auch wenn die Erstellung Aufwand bedeutet – Betriebsanweisungen bringen zahlreiche Vorteile:
Klare Regeln senken das Unfallrisiko. Jeder vermiedene Unfall verhindert Verletzungen, Ausfallzeiten, Reparaturen und Produktionsstörungen. Das spart Kosten und erhöht die Stabilität im Betriebsablauf.
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall, können Sie durch vorhandene Betriebsanweisungen Ihre Sorgfaltspflicht nachweisen. Das kann rechtliche Folgen mindern und wirkt sich positiv auf die Unfallstatistik und Versicherungsbeiträge aus.
Mit Betriebsanweisungen erfüllen Sie nachweislich die Anforderungen aus ArbSchG, GefStoffV, BetrSichV und weiteren Vorschriften. Bei Prüfungen können Sie Unterlagen vorlegen und zeigen, dass Ihr Unternehmen Arbeitsschutz ernst nimmt.
Betriebsanweisungen verdeutlichen: Sicherheit ist Teil der Unternehmenskultur. Das fördert das Sicherheitsbewusstsein und die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden.
Wiederkehrende Abläufe laufen einheitlich ab, Fehler werden vermieden. Neue Mitarbeitende können schneller eingearbeitet werden – mit klaren Regeln für sicheres Arbeiten.
Strikte Anweisungen helfen, Leckagen, Brände oder Umweltschäden zu vermeiden. Das schützt Menschen, Sachwerte und das Unternehmensimage.
Betriebsanweisungen unterstützen Zertifizierungen (z. B. nach ISO 45001) und erfüllen Anforderungen von Kunden oder Auftraggebenden an Sicherheitsstandards.
Fazit: Betriebsanweisungen erhöhen Sicherheit, senken Risiken und verbessern Abläufe. Der Aufwand lohnt sich mehrfach.
Wer auf vorgeschriebene Betriebsanweisungen verzichtet, geht erhebliche Risiken ein:
Das Nicht-Erstellen kann als Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften geahndet werden. Je nach Schwere drohen Bußgelder von bis zu 5.000 € (laut § 22 GefStoffV), bei Gefährdung sogar bis 30.000 €.
Fehlende Anweisungen können zum Stopp einer Maschine oder eines Prozesses führen, bis die Mängel behoben sind. Das verursacht Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden.
Kommt es zu einem Unfall, kann das Fehlen von Betriebsanweisungen als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen sowie Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.
Fehlen klare Anweisungen, steigt das Risiko für Fehlverhalten und Unfälle. Jeder Unfall verursacht neben menschlichem Leid auch hohe Folgekosten.
Beschäftigte erwarten, dass Sicherheit ernst genommen wird. Fehlende Betriebsanweisungen können das Vertrauen und die Motivation beeinträchtigen. Auch nach außen kann das Image leiden.
Fazit: Das Nicht-Erstellen vorgeschriebener Betriebsanweisungen ist rechtlich und wirtschaftlich riskant. Die Nachteile überwiegen den Aufwand deutlich.
Ja. Viele Institutionen bieten praxisnahe Muster an, die sich leicht anpassen lassen:
Die meisten BGs stellen branchenspezifische Muster zur Verfügung. Beispielsweise bietet die BG RCI ein Mediencenter mit fertigen Word- und PDF-Vorlagen für Chemikalien, Maschinen und Tätigkeiten. Auch die BG BAU, BG ETEM und andere stellen online Muster bereit.
Die DGUV veröffentlicht Informationsschriften, z. B. DGUV Information 211-010 oder 213-098, mit Beispieltexten und Gliederungen. Auch die TRGS 555 enthält Mustervorgaben.
Oft stellen Lieferanten zu Gefahrstoffen oder Maschinen betriebsspezifische Muster zur Verfügung, die auf Sicherheitsdatenblättern oder Betriebsanleitungen basieren.
Fachbücher, Internetforen und Softwarelösungen enthalten Muster und Textbausteine. Auch Austauschplattformen von Sicherheitsfachkräften sind hilfreich.
Wichtig: Jede Vorlage muss individuell angepasst werden. Entfernen Sie nicht zutreffende Inhalte und ergänzen Sie betriebsspezifische Angaben. Nur so wird aus dem Muster eine rechtssichere Betriebsanweisung.
Fazit: Muster sind eine wertvolle Hilfe, ersetzen aber nicht die betriebliche Verantwortung. Nutzen Sie sie als Basis und passen Sie sie mit Sachverstand an.
Diese FAQ unterstützen Arbeitgeber dabei, Betriebsanweisungen rechtssicher und praxisnah zu erstellen. Sie vermitteln Wissen zu Aushang, Aktualisierung, Mitarbeiterunterweisung und rechtlicher Verantwortung.
Dieser Abschnitt richtet sich an Mitarbeitende und erklärt, welche Bedeutung Betriebsanweisungen im Arbeitsalltag haben, was sie regeln und warum es wichtig ist, Inhalte zu kennen und zu beachten.
Betriebsanweisungen sind eine zentrale Orientierungshilfe für sicheres Arbeiten. Sie zeigen klar auf, welche Gefährdungen bestehen und wie sich Mitarbeitende wirksam schützen. Das senkt das Unfallrisiko und stärkt das Vertrauen in den Arbeitsplatz.
welche Risiken bei der Tätigkeit bestehen und worauf zu achten ist,
welche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten sind (z. B. PSA, sicherheitsgerechtes Verhalten),
wie im Notfall richtig gehandelt wird (z. B. Alarmierung, Erste Hilfe).
Das gibt Sicherheit im Alltag und zeigt, dass Arbeitsschutz im Unternehmen ernst genommen wird. Gleichzeitig erfüllt der Arbeitgeber gesetzliche Vorgaben – zum Vorteil aller.
Fazit: Betriebsanweisungen schützen Gesundheit und Leben und geben klare Orientierung. Sie sind ein Zeichen verantwortungsbewusster Unternehmensführung und gelebter Sicherheitskultur.
Betriebsanweisungen bieten klare Vorteile im Arbeitsalltag – für Sicherheit, Orientierung und Vertrauen.
Gesundheitsschutz: Betriebsanweisungen helfen, Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Klare Regeln: Keine Unsicherheiten – Mitarbeitende wissen genau, was zu tun ist.
Handlungssicherheit im Notfall: Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Die Anweisungen geben klare Handlungswege vor.
Einheitliche Standards: Alle im Team erhalten dieselben Informationen und handeln auf gleichem Sicherheitsniveau.
Mehr Vertrauen: Wer sich sicher fühlt, arbeitet konzentrierter, motivierter und mit höherem Wohlbefinden.
Fazit: Betriebsanweisungen sind mehr als Pflicht – sie unterstützen Beschäftigte dabei, sich sicher, informiert und geschützt zu fühlen.
Ja – Betriebsanweisungen sind verbindlich. Sie gehören zu den Pflichten am Arbeitsplatz und basieren auf gesetzlichen Vorgaben.
Gesetzliche Grundlage: Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Beschäftigte, beim Arbeitsschutz mitzuwirken.
Vertragliche Pflicht: Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten meist die Pflicht zur Beachtung betrieblicher Anweisungen.
Verantwortungsbewusstsein: Wer Anweisungen befolgt, schützt sich und andere aktiv.
Fazit: Das Befolgen von Betriebsanweisungen ist nicht optional, sondern verpflichtend. Es ist Teil eines verantwortungsvollen Miteinanders im Betrieb.
Wer Betriebsanweisungen missachtet, riskiert ernsthafte Folgen – für sich selbst und für andere.
Unfallrisiko: Fehlverhalten kann zu schweren Unfällen führen.
Disziplinarmaßnahmen: Mögliche Folgen reichen von Ermahnung bis Kündigung.
Versicherungsschutz: Bei grober Fahrlässigkeit können Leistungen gekürzt oder Regressforderungen gestellt werden.
Strafrechtliche Folgen: Bei Personenschäden sind in Ausnahmefällen auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Fazit: Das Missachten von Betriebsanweisungen kann gravierende Folgen haben. Sicherheit geht vor – für alle.
Ja – Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Betriebsanweisungen bereitzustellen, wenn Gefährdungen am Arbeitsplatz bestehen.
Rechtsgrundlage: Arbeitsschutzgesetz, GefStoffV, BetrSichV und weitere Regelwerke verlangen dies.
Schriftform: Insbesondere bei Gefahrstoffen ist eine schriftliche Anweisung Pflicht.
Zugänglichkeit: Betriebsanweisungen müssen gut sichtbar ausgehängt oder digital bereitgestellt werden.
Unterweisung: Mitarbeitende müssen über Inhalte unterwiesen werden.
Fazit: Wo Gefahren bestehen, muss der Arbeitgeber Betriebsanweisungen bereitstellen. Beschäftigte haben ein Recht auf klare und verständliche Informationen zum sicheren Arbeiten.
In der Regel müssen Sie die Betriebsanweisung selbst nicht unterschreiben. Verbindlich wird sie durch die Anordnung des Arbeitgebers. Was jedoch üblich ist: Sie unterschreiben, dass Sie im Rahmen einer Unterweisung über die Inhalte informiert wurden.
Sie nehmen an einer Sicherheitsunterweisung teil, bei der die Betriebsanweisung behandelt wird.
Ihre Teilnahme wird dokumentiert – z. B. durch Ihre Unterschrift auf einer Unterweisungsliste.
Die Betriebsanweisung selbst wird meist ausgehängt oder digital bereitgestellt und verbleibt beim Arbeitgeber.
Manche Unternehmen lassen Beschäftigte eine Kopie der Betriebsanweisung gegenzeichnen. Das ist rechtlich nicht verpflichtend, aber zulässig – und dient der Nachweisführung.
Wichtig: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nur, dass Sie die Informationen erhalten haben – nicht, dass Sie für deren Richtigkeit haften. Die Verantwortung für Inhalt und Vermittlung liegt beim Arbeitgeber.
Fazit: Ihre Unterschrift dient dem Nachweis der Unterweisung, nicht der Bestätigung der Betriebsanweisung selbst. Geben Sie diese ruhig – sie dokumentiert, dass Sie informiert wurden.
Unterweisungen zu Betriebsanweisungen müssen regelmäßig erfolgen – mindestens einmal jährlich. Darüber hinaus immer dann, wenn sich etwas ändert oder Sie eine neue Tätigkeit übernehmen.
Arbeitsbeginn oder Tätigkeitswechsel: Zu Beginn werden Sie eingewiesen.
Jährliche Wiederholung: Vorschrift gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV.
Änderungen: Neue Maschinen, Stoffe oder aktualisierte Betriebsanweisungen erfordern zusätzliche Unterweisungen.
Unfälle oder Beinaheunfälle: Anlass für außerplanmäßige Schulungen.
Besondere Gefährdungen: In risikoreichen Bereichen können Unterweisungen häufiger stattfinden.
Fazit: Unterweisungen halten Ihr Wissen aktuell und fördern die Sicherheit. Sie dienen nicht nur der Vorschrift, sondern Ihrem Schutz.
Wenn Sie meinen, dass für eine gefährliche Tätigkeit keine Betriebsanweisung vorliegt, sprechen Sie das aktiv an. Ihre Sicherheit steht im Vordergrund.
Vorgesetzte ansprechen: Fragen Sie direkt, ob eine Betriebsanweisung existiert oder noch erstellt wird.
Fachkraft für Arbeitssicherheit kontaktieren: Diese ist für Betriebsanweisungen zuständig und kann helfen.
Betriebsrat einbeziehen: Falls vorhanden, kann er das Anliegen gegenüber der Unternehmensleitung vertreten.
Wichtig ist, dass Sie sachlich und konstruktiv bleiben – Ihre Nachfrage dient der Sicherheit und wird ernst genommen. Sollte tatsächlich eine Betriebsanweisung fehlen, muss sie umgehend erstellt werden.
Fazit: Nachfragen ist kein Stören, sondern ein Zeichen für Verantwortungsbewusstsein. Ihre Sicherheit hat Vorrang – und Ihre Initiative kann Risiken verhindern.
Mitarbeitende erhalten einen klaren Überblick über Inhalte und Nutzen von Betriebsanweisungen. Die FAQ fördern das Verständnis für sicheres Verhalten, klare Regeln und die Bedeutung im betrieblichen Alltag.