Erfahren Sie, welche Aufgaben das Amt für Arbeitsschutz übernimmt, wer davon betroffen ist und welche Pflichten Unternehmen und Beschäftigte haben.
Die FAQ bieten verständliche und rechtssichere Antworten – kompakt und praxisnah aufbereitet.
Erfahren Sie, welche Aufgaben das Amt für Arbeitsschutz übernimmt, wer davon betroffen ist und welche Pflichten Unternehmen und Beschäftigte haben.
Die FAQ bieten verständliche und rechtssichere Antworten – kompakt und praxisnah aufbereitet.
In diesem Abschnitt beantworten wir grundlegende Fragen, die für alle relevant sind – von der Definition über Aufgaben und Ziele bis zur Struktur der Behörde. Ideal für alle, die verstehen wollen, wie Arbeitsschutz in Deutschland organisiert ist.
Das Amt für Arbeitsschutz ist eine staatliche Aufsichtsbehörde, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schützt, kontrolliert und beratend unterstützt.
Das Amt für Arbeitsschutz ist eine zentrale Institution im deutschen Arbeitsschutzsystem.
Es handelt sich um eine Landesbehörde, die auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften kontrolliert, ob Unternehmen und Organisationen gesetzliche Anforderungen an sichere und gesunde Arbeitsbedingungen erfüllen.
Gleichzeitig unterstützt es Betriebe und Mitarbeitende bei der Umsetzung dieser Anforderungen durch Beratung, Information und Schulung.
Dabei verfolgt das Amt nicht nur ein überwachendes, sondern auch ein präventiv ausgerichtetes Ziel: Die Gesundheit der Beschäftigten soll geschützt, arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle sollen vermieden und die Wettbewerbsfähigkeit durch faire Bedingungen gesichert werden.
Das Amt für Arbeitsschutz übernimmt zahlreiche fachlich breit gefächerte Aufgabenbereiche:
Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, z. B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz oder Gefahrstoffverordnung
Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepten in Betrieben
Begleitung von Betriebsbegehungen und sicherheitstechnischen Überprüfungen
Beratung von Unternehmen, Führungskräften und Arbeitsschutzbeauftragten
Aufklärung zu spezifischen Schutzvorschriften, etwa im Umgang mit Gefahrstoffen oder bei psychischer Belastung
Unterstützung bei der Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung und Ergonomie
Schutz vor physischen, chemischen, biologischen und psychischen Gefährdungen
Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren technischer Anlagen
Zusammenarbeit mit Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern
In Deutschland ist der Arbeitsschutz föderal organisiert. Je nach Bundesland ist das Amt für Arbeitsschutz direkt einer Bezirksregierung, einem Gewerbeaufsichtsamt oder einem eigenständigen Landesamt zugeordnet. Alle Landesbehörden kooperieren im „Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ (LASI), um einheitliche Standards sicherzustellen.
Das übergeordnete Ziel des Amtes für Arbeitsschutz ist der nachhaltige Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in allen Branchen. Die Behörde leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu gesunden Arbeitsverhältnissen, einem funktionierenden Sozialstaat und zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
Das Amt für Arbeitsschutz sichert Arbeitsplätze durch Kontrollen, Beratung und Prävention – für gesetzeskonforme, gesunde und faire Arbeitsbedingungen in allen Branchen.
Das Amt für Arbeitsschutz übernimmt eine Schlüsselrolle im deutschen Arbeitsschutzsystem. Seine Hauptaufgabe ist es, die physische und psychische Gesundheit von Beschäftigten zu schützen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Es sorgt dafür, dass geltende Vorschriften zur Arbeitssicherheit eingehalten werden und entwickelt präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Überlastungen und berufsbedingten Erkrankungen.
Diese Aufgaben sind gesetzlich geregelt, insbesondere im Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz sowie weiteren Spezialgesetzen wie der Gefahrstoffverordnung oder dem Mutterschutzgesetz.
Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Gesundheitsschutz
Kontrolle von Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsstättenrichtlinien und Schutzmaßnahmen
Durchführung von Betriebsbesichtigungen, teilweise unangekündigt
Förderung gesunder Arbeitsbedingungen durch ergonomische Gestaltung
Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und dem Umgang mit psychischen Belastungen
Informationskampagnen zur Aufklärung von Führungskräften und Mitarbeitenden
Sicherstellung einheitlicher Standards in allen Betrieben
Verhinderung von Wettbewerbsverzerrung durch gesetzestreue Aufsicht
Schutz besonders gefährdeter Gruppen (z. B. Jugendliche, Schwangere, Menschen mit Behinderung)
Das Amt für Arbeitsschutz arbeitet eng mit Unfallversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und anderen Behörden zusammen. Diese abgestimmte Vorgehensweise – auch im Rahmen der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) – sorgt dafür, dass Ressourcen effizient gebündelt werden. Unternehmen profitieren davon durch bessere Beratungsangebote, Mitarbeitende durch sichere Arbeitsbedingungen.
Fazit: Das Amt für Arbeitsschutz wirkt wie ein Schutzschild für Beschäftigte. Es unterstützt aktiv den Wandel hin zu gesunden, motivierenden Arbeitswelten und ist unverzichtbar für das Funktionieren eines verantwortungsvollen, rechtssicheren und menschlichen Arbeitsmarkts.
Das Amt für Arbeitsschutz verfolgt das Ziel, Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt zu stärken und Beschäftigte nachhaltig vor Gefahren zu schützen.
Das zentrale Ziel des Amtes für Arbeitsschutz ist es, die Gesundheit von Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen sicherzustellen. Um das zu erreichen, setzt die Behörde auf systematische Prävention, wirksame Kontrolle und partnerschaftliche Beratung. Dabei orientiert sie sich an den gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes und weiteren einschlägigen Verordnungen.
Frühzeitige Erkennung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
Bewertung und Dokumentation betrieblicher Gefährdungslagen
Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Schutzmaßnahmen
Förderung der Präventionskultur in Unternehmen
Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung
Beratung zu psychischer Belastung und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
Mitwirkung an der Entwicklung einheitlicher Arbeitsschutzstandards
Umsetzung der Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Beteiligung an länderübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Bereitstellung von Schulungsangeboten und Informationsmaterialien
Unterstützung bei der Unterweisung von Mitarbeitenden
Aufbau von Netzwerken und Kompetenzzentren
Neben kurzfristigen Schutzmaßnahmen liegt der Fokus auf der dauerhaften Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit. Das Amt für Arbeitsschutz trägt dazu bei, krankheitsbedingte Ausfälle zu verringern, Arbeitsunfälle zu vermeiden und den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.
Die Ziele des Amtes für Arbeitsschutz sind klar und praxisnah: Risiken erkennen, Schutzmaßnahmen ermöglichen, Wissen verbreiten. Damit ist es ein unverzichtbarer Motor für gesunde, zukunftsfähige Arbeitsbedingungen in Deutschland.
Das Amt für Arbeitsschutz ist föderal organisiert – jedes Bundesland regelt Struktur und Zuständigkeiten eigenverantwortlich.
In Deutschland ist der Arbeitsschutz Ländersache. Das bedeutet: Jedes Bundesland hat eigene Behördenstrukturen, um den Arbeitsschutz zu organisieren und umzusetzen. Obwohl der rechtliche Rahmen durch Bundesgesetze einheitlich ist, unterscheiden sich die konkreten Zuständigkeiten und Behördenbezeichnungen.
Gewerbeaufsichtsämter: In einigen Ländern übernehmen diese Stellen die Arbeitsschutzkontrollen.
Ämter für Arbeitsschutz: In anderen Ländern bestehen eigenständige Organisationseinheiten.
Bezirksregierungen: Häufig ist das Amt für Arbeitsschutz Teil einer regionalen Bezirksregierung.
Landesämter: Einige Bundesländer verfügen über zentrale Landesbehörden mit überregionaler Zuständigkeit.
Um trotz dieser Unterschiede eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen, arbeiten die Länder eng zusammen. Dafür wurde der „Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ (LASI) gegründet. Er koordiniert überregionale Maßnahmen, harmonisiert Standards und entwickelt gemeinsame Handlungsempfehlungen.
Regionale Zuständigkeit: Die Behörden sind flächendeckend aufgestellt, meist mit mehreren Außenstellen pro Bundesland.
Spezialisierung: Fachbereiche für Gefahrstoffe, technische Anlagen, Mutterschutz oder Strahlenschutz sind häufig getrennt organisiert.
Erreichbarkeit: Die Ämter sind telefonisch, per Mail oder über Serviceportale direkt kontaktierbar.
Auch wenn es keine einheitliche Bezeichnung gibt, erfüllt das Amt für Arbeitsschutz in allen Bundesländern die gleiche Aufgabe: den Schutz von Menschen bei der Arbeit. Die föderale Struktur ermöglicht eine passgenaue Betreuung vor Ort – bei gleichzeitiger Qualitätssicherung durch gemeinsame Leitlinien.
Das Amt für Arbeitsschutz bietet umfassende Beratung – telefonisch, digital oder vor Ort – für sichere und gesunde Arbeitsplätze.
Das Amt für Arbeitsschutz ist nicht nur Kontrollinstanz, sondern auch beratende Fachbehörde. Es unterstützt Arbeitgebende, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte sowie Mitarbeitende bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben und beim Aufbau einer wirksamen Arbeitsschutzkultur im Unternehmen.
Telefonberatung: Für erste Fragen und direkte Klärung einfacher Anliegen
Schriftliche Anfragen: Möglichkeit zur detaillierten Klärung komplexer Sachverhalte
Vor-Ort-Beratung: Besonders bei Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsgestaltung oder bei Umbauten
Online-Ressourcen: Merkblätter, Leitfäden, Formulare und Selbsttests
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Arbeitszeitgestaltung und Pausenregelungen
Einsatz von Gefahrstoffen oder Biostoffen
Schutz besonderer Personengruppen (z. B. Jugendliche, Schwangere)
Ergonomie und psychische Belastung
Über die Website des jeweiligen Bundeslandes finden Sie die zuständigen Ansprechpersonen
Kontaktformulare, Mail-Adressen und Telefonnummern sind dort gelistet
Einige Bundesländer bieten zentrale Servicetelefone oder Online-Dienste an
Das Amt für Arbeitsschutz steht allen Betrieben beratend zur Seite – diskret, lösungsorientiert und kostenfrei. Wer rechtzeitig den Kontakt sucht, schafft klare Strukturen, minimiert Risiken und stärkt die Sicherheit im Unternehmen nachhaltig.
Je nach Bundesland sind entweder ein Amt für Arbeitsschutz, ein Gewerbeaufsichtsamt oder eine andere staatliche Aufsichtsbehörde für die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen zuständig.
Das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt kümmert sich unter anderem um folgende Aufgaben:
die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu fördern
die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben für fairen Wettbewerb zu kontrollieren
die Öffentlichkeit vor gefährlichen Anlagen und Produkten zu schützen
die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken
Zu den Aufgaben gehören auch Kontrolle und Beratung hinsichtlich:
der innerbetrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes
betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
betrieblicher Gesundheitsförderung und der Beurteilung psychischer Belastungen
der Gestaltung von Arbeitsstätten
der sicherheitstechnischen Gestaltung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen
dem Umgang mit Gefahrstoffen, einschließlich Sprengstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
dem Strahlenschutz
dem Arbeitsschutz in der Gentechnik
dem besonderen Schutz von schwangeren Personen, Kindern, Jugendlichen sowie von Heimarbeit
der Einhaltung der Arbeitszeiten gemäß Arbeitszeitgesetz
Einen Überblick über die zuständigen Ämter für Arbeitsschutz und Gewerbeaufsichtsämter in den Bundesländern finden Sie auf der Website des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.
Die allgemeinen FAQ erklären kompakt die Funktionen und Ziele des Amtes für Arbeitsschutz. Sie schaffen ein grundlegendes Verständnis für alle, die wissen möchten, wie Arbeits- und Gesundheitsschutz auf staatlicher Ebene organisiert ist.
Unsere FAQ geben praxisnahe Antworten und zeigen, worauf Arbeitgeber im Arbeits- und Gesundheitsschutz achten müssen. Erfahren Sie, welche Meldepflichten bestehen, welche Kontrollen möglich sind und wie Sie Ihre Pflichten rechtssicher erfüllen.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, durch wirksamen Arbeitsschutz die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sichern und mit dem Amt für Arbeitsschutz kooperativ zusammenzuarbeiten.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) tragen Arbeitgeber die Hauptverantwortung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Diese Verantwortung umfasst nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch die aktive Gestaltung sicherer und gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen.
Das Amt für Arbeitsschutz kontrolliert die Umsetzung dieser Pflichten und unterstützt mit Beratung und Handlungsempfehlungen.
Arbeitgeber müssen jederzeit nachweisen können, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen – im Sinne einer aktiven Prävention und Gefahrenabwehr.
Identifikation und Bewertung von Gesundheitsgefahren
Dokumentation und Aktualisierung der Ergebnisse
Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
Vermeidung von Risiken an der Quelle
Berücksichtigung ergonomischer, psychischer und physischer Belastungen
Integration des Arbeitsschutzes in alle betrieblichen Prozesse
Regelmäßige Schulungen zu Sicherheitsvorgaben und Verhalten im Betrieb
Dokumentierte Erstunterweisungen und Auffrischungen bei Bedarf
Anpassung bei Änderungen von Arbeitsbedingungen oder Tätigkeiten
Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzt:innen
Einbindung in die Planung und Durchführung von Maßnahmen
Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit
Bereitstellung aller relevanten Unterlagen (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise etc.)
Ermöglichung von Betriebsbesichtigungen
Umsetzung von behördlichen Auflagen und Empfehlungen
Auch wenn bestimmte Aufgaben an Fachkräfte oder Führungspersonen übertragen werden, bleibt die Gesamtverantwortung beim Arbeitgeber. Diese Pflicht umfasst auch die Bereitstellung notwendiger Mittel (z. B. Schutzausrüstung, Arbeitsmittel) und personeller Ressourcen.
Die Pflichten gegenüber dem Amt für Arbeitsschutz sind gesetzlich klar geregelt und betreffen sämtliche Aspekte eines sicheren Arbeitsumfelds. Wer sie konsequent umsetzt, schützt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern beugt rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken wirksam vor.
Das Amt für Arbeitsschutz unterstützt Arbeitgeber mit Beratung, Informationsmaterialien und Kontrollen bei der rechtssicheren Umsetzung aller Arbeitsschutzvorgaben.
Das Amt für Arbeitsschutz ist nicht nur Aufsichtsbehörde, sondern auch wichtiger Partner für Arbeitgeber bei der Umsetzung komplexer rechtlicher Anforderungen. Es bietet Orientierung bei gesetzlichen Änderungen, zeigt praxistaugliche Lösungen auf und hilft, interne Prozesse nachhaltig arbeitsschutzgerecht zu gestalten.
Klärung individueller Fragen zu gesetzlichen Anforderungen
Unterstützung bei Aufbau oder Optimierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
Hilfe bei der Planung von Gefährdungsbeurteilungen
Verständliche Leitfäden und Handlungshilfen
Unterstützung bei der Erstellung von Unterweisungsunterlagen
Checklisten zur Selbsteinschätzung von Arbeitsplätzen
Fachkundige Analyse der tatsächlichen Arbeitssituation
Bewertung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen
Konkrete Hinweise zur Mängelbeseitigung und zur Verbesserung
Informationsveranstaltungen zu Spezialthemen (z. B. Lärm, Hautschutz, psychische Belastung)
Austausch mit anderen Unternehmen und Fachleuten
Ein strukturierter Austausch mit dem Amt für Arbeitsschutz verbessert die Rechtskonformität und stärkt die Arbeitgebermarke. Unternehmen, die Beratung aktiv nutzen, können Risiken frühzeitig erkennen, Bußgelder vermeiden und ihre Betriebsabläufe optimieren.
Das Amt für Arbeitsschutz hilft Arbeitgebern mit Fachwissen, Erfahrung und klaren Handlungsempfehlungen. Wer diese Unterstützung nutzt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch gesunde und effiziente Arbeitsbedingungen.
Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeitsschutz stärkt die Rechtssicherheit, reduziert Ausfallzeiten und erhöht die Attraktivität als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.
Viele Unternehmen betrachten das Amt für Arbeitsschutz primär als Kontrollinstanz. Doch wer die Zusammenarbeit aktiv sucht, profitiert von echten Wettbewerbsvorteilen. Die Behörde unterstützt bei der Entwicklung sicherer, gesetzeskonformer und produktiver Arbeitsumgebungen – ein Vorteil für alle Beteiligten: Unternehmen, Beschäftigte und Kund:innen.
Vermeidung von Bußgeldern durch rechtzeitige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Absicherung gegenüber Haftungsrisiken bei Unfällen oder Erkrankungen
Frühzeitige Identifikation möglicher Schwachstellen
Reduktion krankheitsbedingter Fehlzeiten durch präventive Maßnahmen
Geringere Kosten durch strukturierte Gefährdungsbeurteilungen und gezielte Investitionen
Nachhaltige Verbesserung der Betriebsabläufe und Prozesse
Positives Image als verantwortungsbewusster Arbeitgeber
Stärkung der Mitarbeitendenbindung durch gesundheitsförderliche Arbeitsplätze
Vorteil bei der Fachkräftegewinnung durch gelebten Arbeits- und Gesundheitsschutz
Fachlich fundierte Empfehlungen aus langjähriger behördlicher Erfahrung
Unterstützung bei komplexen Themen wie psychischer Belastung oder Mutterschutz
Zugang zu branchenspezifischen Informationen und Schulungsangeboten
Unternehmen, die das Amt für Arbeitsschutz nicht nur als „Kontrollbehörde“, sondern als Partner begreifen, können strukturell profitieren. Die Behörde zeigt Schwächen auf, hilft bei deren Behebung und begleitet Betriebe bei der Weiterentwicklung ihrer Arbeitsschutzkultur.
Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeitsschutz ist kein Risiko, sondern ein strategischer Vorteil. Wer sich aktiv einbringt, senkt Kosten, steigert die Produktivität und schafft ein starkes Fundament für nachhaltigen Erfolg.
Das Amt für Arbeitsschutz prüft bei Betriebsbesichtigungen, ob Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einhalten.
Betriebsbesichtigungen dienen nicht nur der Kontrolle, sondern auch der Beratung. Sie ermöglichen es dem Amt für Arbeitsschutz, die tatsächlichen Bedingungen vor Ort zu erfassen und Hinweise zur Verbesserung zu geben. Die Besichtigung kann angekündigt oder unangekündigt erfolgen – je nach Anlass und Situation.
Existenz, Vollständigkeit und Aktualität der Dokumentation
Qualität der Maßnahmenplanung und Wirksamkeitsprüfung
Regelmäßigkeit und Nachweis der Sicherheitsunterweisungen
Klare Zuständigkeiten und Integration des Arbeitsschutzes in Betriebsprozesse
Technische Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln
Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze
Umsetzung von Schutzmaßnahmen (z. B. persönliche Schutzausrüstung)
Einsatz von Gefahrstoffen, Lärm, Hitze oder Strahlung
Schutzmaßnahmen bei Mutterschutz, Nachtarbeit, Jugendarbeitsschutz
Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (z. B. Ruhezeiten, Überstunden, Pausen)
Führung von Arbeitszeitnachweisen bei Bedarf
Begrüßung und Einblick in die Arbeitsschutzdokumentation
Begehung ausgewählter Arbeitsbereiche
Gespräche mit Führungskräften und ggf. Mitarbeitenden
Besprechung der Beobachtungen und ggf. Anordnung von Maßnahmen
Die Prüfung durch das Amt für Arbeitsschutz ist mehr als eine Pflichtübung – sie hilft Unternehmen, blinde Flecken zu erkennen und den Arbeitsschutz nachhaltig zu verbessern. Wer vorbereitet ist, kann die Kontrolle als wertvolle Standortbestimmung nutzen.
Arbeitgebern drohen bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorgaben Bußgelder, Auflagen oder im Ernstfall sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Wenn das Amt für Arbeitsschutz bei Kontrollen feststellt, dass gesetzliche Pflichten nicht eingehalten werden, hat es verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Die Maßnahmen richten sich nach Schwere, Häufigkeit und Wirkung des Verstoßes – von Hinweisen bis zu Geldstrafen oder Betriebsstilllegungen.
Bußgelder bis zu 30.000 Euro bei wiederholten oder gravierenden Verstößen
Beispiele: fehlende Gefährdungsbeurteilung, unterlassene Unterweisung
Verbindliche Vorgaben zur Mängelbeseitigung
Konkrete Fristsetzungen und ggf. Nachkontrollen
Bei vorsätzlicher Gefährdung oder fahrlässigem Handeln mit Personenschaden
Freiheitsstrafen oder Geldstrafen möglich (§ 26 ArbSchG)
Bei akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit
Sofortige Maßnahmen durch behördliche Verfügung
Negative Außenwirkung bei öffentlich bekannt gewordenen Verstößen
Vertrauensverlust bei Beschäftigten, Kund:innen, Geschäftspartner:innen
Die beste „Sanktion“ ist es, gar nicht erst auffällig zu werden. Unternehmen, die präventiv und strukturiert arbeiten, vermeiden Risiken – und zeigen Verantwortung für Menschen und Gesellschaft.
Sanktionen des Amtes für Arbeitsschutz sind klar geregelt und wirkungsvoll. Wer Arbeitsschutz ernst nimmt und vorausschauend handelt, schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern auch das eigene Unternehmen.
Diese FAQ helfen Arbeitgebern dabei, ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Amt für Arbeitsschutz sicher zu erfüllen. Sie bieten praxisnahe Orientierung zu Kontrollen, Dokumentation, Beratung und behördlichen Anforderungen.
Unsere FAQ geben verständliche Informationen zu Ihren Rechten, Schutzmaßnahmen und Ansprechstellen. Lesen Sie, wie Sie Gefährdungen erkennen, Unterstützung erhalten und Ihre Interessen vertreten können.
Das Amt für Arbeitsschutz schützt Arbeitnehmende durch Kontrollen, Beratung und Maßnahmen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten.
Das Amt für Arbeitsschutz ist eine zentrale Schutzinstanz für alle Beschäftigten in Deutschland. Es sorgt dafür, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, Risiken minimiert und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Behörde mit Kontrollfunktion, sondern auch um eine beratende und unterstützende Institution.
Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Überprüfung von Sicherheitsstandards
Kontrolle von Arbeitsmitteln, Maschinen und technischer Ausstattung
Überprüfung der Einhaltung von Arbeitszeitregelungen, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz
Entgegennahme von Meldungen zu unsicheren oder gesundheitsgefährdenden Zuständen
Vertrauliche Bearbeitung von Hinweisen durch Beschäftigte
Möglichkeit zur anonymen Kontaktaufnahme, wenn gewünscht
Bereitstellung verständlicher Informationen zu Rechten im Arbeitsschutz
Unterstützung bei Fragen zur Gefährdungsbeurteilung und individuellen Schutzrechten
Beratung zu Themen wie psychischer Belastung, ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung oder Gefahrstoffen
Verhängung von Auflagen, Bußgeldern oder Maßnahmen bei Nichteinhaltung von Schutzvorgaben
Sicherstellung, dass Arbeitnehmende nicht gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt werden
Verpflichtung der Arbeitgeber zur sofortigen Mängelbeseitigung
Das Amt für Arbeitsschutz setzt sich gezielt für besonders schutzbedürftige Personengruppen ein:
Schwangere, Stillende, Jugendliche
Menschen mit Behinderung
Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder Leiharbeit
Das Amt für Arbeitsschutz ist die erste Anlaufstelle, wenn es um die Wahrung von Arbeitnehmerrechten in puncto Sicherheit und Gesundheit geht. Es agiert unabhängig, professionell und zugunsten der Beschäftigten – für gesunde, faire und respektvolle Arbeitsbedingungen.
Sie können dem Amt für Arbeitsschutz Mängel anonym, schriftlich oder telefonisch melden – Ihre Hinweise werden vertraulich geprüft und bei Bedarf mit Maßnahmen beantwortet.
Als Beschäftigte:r haben Sie das Recht, unsichere oder gesundheitsgefährdende Zustände zu melden. Das Amt für Arbeitsschutz nimmt solche Hinweise ernst und behandelt sie vertraulich. Wichtig: Niemand darf benachteiligt werden, weil er oder sie einen Missstand meldet – auch das ist gesetzlich geregelt.
Direkter Kontakt zu einer zuständigen Fachkraft
Möglichkeit zur schnellen Einschätzung der Situation
Auf Wunsch ohne Angabe von persönlichen Daten
Detaillierte Beschreibung des Sachverhalts möglich
Anhänge wie Fotos oder Dokumente können beigefügt werden
Schutz Ihrer Identität bei sensiblen Themen
Strukturierte Eingabe aller relevanten Informationen
Auswahl der Gefährdungskategorie (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, Arbeitszeit)
Automatische Weiterleitung an die zuständige Stelle
Fehlende oder mangelhafte Schutzmaßnahmen
Missachtung von Ruhezeiten oder Überlastung
Gefährliche Maschinen oder Arbeitsmittel
Diskriminierende oder gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen
Fachkräfte des Amtes prüfen den Sachverhalt
Bei Bedarf erfolgt eine Betriebsbegehung
Der Arbeitgeber wird zur Beseitigung des Mangels verpflichtet
Rückmeldung an die meldende Person, sofern möglich
Sie tragen mit Ihrer Meldung aktiv zur Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen bei. Das Amt für Arbeitsschutz nimmt Ihre Hinweise ernst – und schützt Sie dabei zuverlässig vor Benachteiligung oder Konsequenzen.
Das Amt für Arbeitsschutz informiert Mitarbeitende über ihre Rechte durch Schulungen, Infomaterialien, persönliche Beratung und digitale Angebote.
Um sich schützen zu können, müssen Beschäftigte ihre Rechte kennen. Das Amt für Arbeitsschutz informiert verständlich, umfassend und zielgruppengerecht – von der Erstunterweisung bis zur aktiven Mitarbeit im Arbeitsschutz.
Themenportale mit Infos zu Arbeitszeit, Mutterschutz, Ergonomie und Co.
Checklisten zur Selbsteinschätzung von Arbeitsbedingungen
Download-Materialien in verschiedenen Sprachen
Telefonische oder schriftliche Auskunft durch Fachkräfte
Vertrauliche Rückfragen bei Unklarheiten oder Problemen
Regionale Ansprechpersonen für verschiedene Fachgebiete
Infoveranstaltungen und Aktionen zu Arbeitsschutzthemen
Kampagnen zu aktuellen Risiken (z. B. psychische Belastung, Hitze)
Beteiligung an Messen, Netzwerken, Fachveranstaltungen
Hinweise zur Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss oder bei Gefährdungsbeurteilungen
Sensibilisierung für Rechte und Schutzansprüche
Empowerment zur aktiven Mitgestaltung
Das Amt für Arbeitsschutz macht Schutzrechte verständlich – und befähigt Mitarbeitende, sich aktiv für ihre Sicherheit einzusetzen. Informiert zu sein heißt, geschützt zu sein.
Das Amt für Arbeitsschutz hilft bei psychischer und physischer Belastung durch Beratung, Analyse von Arbeitsbedingungen und Empfehlungen für gesunde Arbeitsgestaltung.
Psychische Belastung – etwa durch Arbeitsverdichtung, ständigen Zeitdruck oder unklare Rollenerwartungen – ist in vielen Berufen Alltag. Auch physische Überlastungen durch einseitige Belastungen, Lärm, Hitze oder schweres Heben nehmen zu. Das Amt für Arbeitsschutz unterstützt hier mit gezielten Maßnahmen zur Reduktion solcher Belastungen.
Prüfung der Gefährdungsbeurteilung mit Fokus auf psychische Belastung
Erfassung physischer Belastungsfaktoren (z. B. Zwangshaltungen, Klima, Lastenhandhabung)
Empfehlungen für Veränderungen im Arbeitsumfeld
Vorschläge zur Umgestaltung von Arbeitsplätzen
Empfehlungen zu Pausenregelungen, Arbeitszeitmodellen, Ergonomie
Integration von Prävention in den betrieblichen Alltag
Handlungshilfen für Führungskräfte und Arbeitsschutzverantwortliche
Informationsbroschüren für Mitarbeitende
Unterstützung bei der Unterweisung im Umgang mit Belastungen
Das Amt für Arbeitsschutz betrachtet Belastungen immer im Zusammenhang mit technischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen. Ziel ist es, nachhaltige Strukturen zu schaffen, die nicht nur Symptome bekämpfen, sondern Ursachen gezielt angehen.
Psychische und physische Belastungen sind keine Bagatellen. Das Amt für Arbeitsschutz unterstützt Sie praxisnah und lösungsorientiert – für ein gesundes, leistungsfähiges und respektvolles Arbeitsumfeld.
Mitarbeitende erfahren hier, wie das Amt für Arbeitsschutz ihre Sicherheit schützt, wo sie Unterstützung finden und welche Rechte sie im Arbeitsalltag geltend machen können – leicht verständlich und praxisnah erklärt.