FAQ

Amt für Arbeitsschutz

Erfahren Sie, welche Aufgaben das Amt für Arbeitsschutz übernimmt, wer davon betroffen ist und welche Pflichten Unternehmen und Beschäftigte haben.

Die FAQ bieten verständliche und rechtssichere Antwortenkompakt und praxisnah aufbereitet.

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

In diesem Abschnitt beantworten wir grundlegende Fragen, die für alle relevant sind – von der Definition über Aufgaben und Ziele bis zur Struktur der Behörde. Ideal für alle, die verstehen wollen, wie Arbeitsschutz in Deutschland organisiert ist.

Das Amt für Arbeitsschutz ist eine staatliche Aufsichtsbehörde, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schützt, kontrolliert und beratend unterstützt.


Bedeutung und Rolle des Amtes für Arbeitsschutz


  • Das Amt für Arbeitsschutz ist eine zentrale Institution im deutschen Arbeitsschutzsystem.

  • Es handelt sich um eine Landesbehörde, die auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften kontrolliert, ob Unternehmen und Organisationen gesetzliche Anforderungen an sichere und gesunde Arbeitsbedingungen erfüllen.

  • Gleichzeitig unterstützt es Betriebe und Mitarbeitende bei der Umsetzung dieser Anforderungen durch Beratung, Information und Schulung.

  • Dabei verfolgt das Amt nicht nur ein überwachendes, sondern auch ein präventiv ausgerichtetes Ziel: Die Gesundheit der Beschäftigten soll geschützt, arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle sollen vermieden und die Wettbewerbsfähigkeit durch faire Bedingungen gesichert werden.


Zentrale Aufgaben im Überblick


Das Amt für Arbeitsschutz übernimmt zahlreiche fachlich breit gefächerte Aufgabenbereiche:

Überwachungspflichten

  • Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, z. B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz oder Gefahrstoffverordnung

  • Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepten in Betrieben

  • Begleitung von Betriebsbegehungen und sicherheitstechnischen Überprüfungen

Beratung & Unterstützung

  • Beratung von Unternehmen, Führungskräften und Arbeitsschutzbeauftragten

  • Aufklärung zu spezifischen Schutzvorschriften, etwa im Umgang mit Gefahrstoffen oder bei psychischer Belastung

  • Unterstützung bei der Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung und Ergonomie

Fachlicher Fokus

  • Schutz vor physischen, chemischen, biologischen und psychischen Gefährdungen

  • Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren technischer Anlagen

  • Zusammenarbeit mit Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern


Organisationsstruktur

In Deutschland ist der Arbeitsschutz föderal organisiert. Je nach Bundesland ist das Amt für Arbeitsschutz direkt einer Bezirksregierung, einem Gewerbeaufsichtsamt oder einem eigenständigen Landesamt zugeordnet. Alle Landesbehörden kooperieren im „Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ (LASI), um einheitliche Standards sicherzustellen.


Zielsetzung

Das übergeordnete Ziel des Amtes für Arbeitsschutz ist der nachhaltige Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in allen Branchen. Die Behörde leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu gesunden Arbeitsverhältnissen, einem funktionierenden Sozialstaat und zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

Das Amt für Arbeitsschutz sichert Arbeitsplätze durch Kontrollen, Beratung und Prävention – für gesetzeskonforme, gesunde und faire Arbeitsbedingungen in allen Branchen.


Schutz durch staatliche Aufsicht

Das Amt für Arbeitsschutz übernimmt eine Schlüsselrolle im deutschen Arbeitsschutzsystem. Seine Hauptaufgabe ist es, die physische und psychische Gesundheit von Beschäftigten zu schützen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Es sorgt dafür, dass geltende Vorschriften zur Arbeitssicherheit eingehalten werden und entwickelt präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Überlastungen und berufsbedingten Erkrankungen.

Diese Aufgaben sind gesetzlich geregelt, insbesondere im Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz sowie weiteren Spezialgesetzen wie der Gefahrstoffverordnung oder dem Mutterschutzgesetz.


Die drei Säulen der Bedeutung

1. Rechtsdurchsetzung

  • Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Gesundheitsschutz

  • Kontrolle von Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsstättenrichtlinien und Schutzmaßnahmen

  • Durchführung von Betriebsbesichtigungen, teilweise unangekündigt

2. Prävention und Förderung

  • Förderung gesunder Arbeitsbedingungen durch ergonomische Gestaltung

  • Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und dem Umgang mit psychischen Belastungen

  • Informationskampagnen zur Aufklärung von Führungskräften und Mitarbeitenden

3. Gleichbehandlung und Wettbewerbsfairness

  • Sicherstellung einheitlicher Standards in allen Betrieben

  • Verhinderung von Wettbewerbsverzerrung durch gesetzestreue Aufsicht

  • Schutz besonders gefährdeter Gruppen (z. B. Jugendliche, Schwangere, Menschen mit Behinderung)


Wirkung für die Praxis

Das Amt für Arbeitsschutz arbeitet eng mit Unfallversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und anderen Behörden zusammen. Diese abgestimmte Vorgehensweise – auch im Rahmen der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) – sorgt dafür, dass Ressourcen effizient gebündelt werden. Unternehmen profitieren davon durch bessere Beratungsangebote, Mitarbeitende durch sichere Arbeitsbedingungen.


Fazit: Das Amt für Arbeitsschutz wirkt wie ein Schutzschild für Beschäftigte. Es unterstützt aktiv den Wandel hin zu gesunden, motivierenden Arbeitswelten und ist unverzichtbar für das Funktionieren eines verantwortungsvollen, rechtssicheren und menschlichen Arbeitsmarkts.

Das Amt für Arbeitsschutz verfolgt das Ziel, Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt zu stärken und Beschäftigte nachhaltig vor Gefahren zu schützen.


Strategisches Ziel: Gesunde Arbeit für alle

Das zentrale Ziel des Amtes für Arbeitsschutz ist es, die Gesundheit von Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen sicherzustellen. Um das zu erreichen, setzt die Behörde auf systematische Prävention, wirksame Kontrolle und partnerschaftliche Beratung. Dabei orientiert sie sich an den gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes und weiteren einschlägigen Verordnungen.

Operative Ziele im Überblick

1. Gefährdungen erkennen und minimieren

  • Frühzeitige Erkennung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

  • Bewertung und Dokumentation betrieblicher Gefährdungslagen

  • Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Schutzmaßnahmen

2. Prävention in die Praxis bringen

  • Förderung der Präventionskultur in Unternehmen

  • Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Beratung zu psychischer Belastung und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung

3. Standards setzen und weiterentwickeln

  • Mitwirkung an der Entwicklung einheitlicher Arbeitsschutzstandards

  • Umsetzung der Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

  • Beteiligung an länderübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung

4. Wissen vermitteln

  • Bereitstellung von Schulungsangeboten und Informationsmaterialien

  • Unterstützung bei der Unterweisung von Mitarbeitenden

  • Aufbau von Netzwerken und Kompetenzzentren

Langfristige Zielsetzung

Neben kurzfristigen Schutzmaßnahmen liegt der Fokus auf der dauerhaften Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit. Das Amt für Arbeitsschutz trägt dazu bei, krankheitsbedingte Ausfälle zu verringern, Arbeitsunfälle zu vermeiden und den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.

Fazit

Die Ziele des Amtes für Arbeitsschutz sind klar und praxisnah: Risiken erkennen, Schutzmaßnahmen ermöglichen, Wissen verbreiten. Damit ist es ein unverzichtbarer Motor für gesunde, zukunftsfähige Arbeitsbedingungen in Deutschland.

Das Amt für Arbeitsschutz ist föderal organisiert – jedes Bundesland regelt Struktur und Zuständigkeiten eigenverantwortlich.


Föderale Zuständigkeit im Überblick

In Deutschland ist der Arbeitsschutz Ländersache. Das bedeutet: Jedes Bundesland hat eigene Behördenstrukturen, um den Arbeitsschutz zu organisieren und umzusetzen. Obwohl der rechtliche Rahmen durch Bundesgesetze einheitlich ist, unterscheiden sich die konkreten Zuständigkeiten und Behördenbezeichnungen.


Behördenformen in den Bundesländern

  • Gewerbeaufsichtsämter: In einigen Ländern übernehmen diese Stellen die Arbeitsschutzkontrollen.

  • Ämter für Arbeitsschutz: In anderen Ländern bestehen eigenständige Organisationseinheiten.

  • Bezirksregierungen: Häufig ist das Amt für Arbeitsschutz Teil einer regionalen Bezirksregierung.

  • Landesämter: Einige Bundesländer verfügen über zentrale Landesbehörden mit überregionaler Zuständigkeit.


Einheit durch Zusammenarbeit

Um trotz dieser Unterschiede eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen, arbeiten die Länder eng zusammen. Dafür wurde der „Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ (LASI) gegründet. Er koordiniert überregionale Maßnahmen, harmonisiert Standards und entwickelt gemeinsame Handlungsempfehlungen.


Organisation im Alltag

  • Regionale Zuständigkeit: Die Behörden sind flächendeckend aufgestellt, meist mit mehreren Außenstellen pro Bundesland.

  • Spezialisierung: Fachbereiche für Gefahrstoffe, technische Anlagen, Mutterschutz oder Strahlenschutz sind häufig getrennt organisiert.

  • Erreichbarkeit: Die Ämter sind telefonisch, per Mail oder über Serviceportale direkt kontaktierbar.


Fazit

Auch wenn es keine einheitliche Bezeichnung gibt, erfüllt das Amt für Arbeitsschutz in allen Bundesländern die gleiche Aufgabe: den Schutz von Menschen bei der Arbeit. Die föderale Struktur ermöglicht eine passgenaue Betreuung vor Ort – bei gleichzeitiger Qualitätssicherung durch gemeinsame Leitlinien.

Das Amt für Arbeitsschutz bietet umfassende Beratung – telefonisch, digital oder vor Ort – für sichere und gesunde Arbeitsplätze.


Zielgruppenorientierte Unterstützung

Das Amt für Arbeitsschutz ist nicht nur Kontrollinstanz, sondern auch beratende Fachbehörde. Es unterstützt Arbeitgebende, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte sowie Mitarbeitende bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben und beim Aufbau einer wirksamen Arbeitsschutzkultur im Unternehmen.


Beratungsangebote im Überblick

  • Telefonberatung: Für erste Fragen und direkte Klärung einfacher Anliegen

  • Schriftliche Anfragen: Möglichkeit zur detaillierten Klärung komplexer Sachverhalte

  • Vor-Ort-Beratung: Besonders bei Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsgestaltung oder bei Umbauten

  • Online-Ressourcen: Merkblätter, Leitfäden, Formulare und Selbsttests


Themenschwerpunkte der Beratung

  • Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

  • Arbeitszeitgestaltung und Pausenregelungen

  • Einsatz von Gefahrstoffen oder Biostoffen

  • Schutz besonderer Personengruppen (z. B. Jugendliche, Schwangere)

  • Ergonomie und psychische Belastung


So erreichen Sie das Amt

  • Über die Website des jeweiligen Bundeslandes finden Sie die zuständigen Ansprechpersonen

  • Kontaktformulare, Mail-Adressen und Telefonnummern sind dort gelistet

  • Einige Bundesländer bieten zentrale Servicetelefone oder Online-Dienste an


Fazit

Das Amt für Arbeitsschutz steht allen Betrieben beratend zur Seite – diskret, lösungsorientiert und kostenfrei. Wer rechtzeitig den Kontakt sucht, schafft klare Strukturen, minimiert Risiken und stärkt die Sicherheit im Unternehmen nachhaltig.

Je nach Bundesland sind entweder ein Amt für Arbeitsschutz, ein Gewerbeaufsichtsamt oder eine andere staatliche Aufsichtsbehörde für die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen zuständig.

Das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt kümmert sich unter anderem um folgende Aufgaben:

  • die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu fördern

  • die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben für fairen Wettbewerb zu kontrollieren

  • die Öffentlichkeit vor gefährlichen Anlagen und Produkten zu schützen

  • die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken


Aufgaben im Detail

Zu den Aufgaben gehören auch Kontrolle und Beratung hinsichtlich:

  • der innerbetrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes

  • betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz

  • betrieblicher Gesundheitsförderung und der Beurteilung psychischer Belastungen

  • der Gestaltung von Arbeitsstätten

  • der sicherheitstechnischen Gestaltung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen

  • dem Umgang mit Gefahrstoffen, einschließlich Sprengstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

  • dem Strahlenschutz

  • dem Arbeitsschutz in der Gentechnik

  • dem besonderen Schutz von schwangeren Personen, Kindern, Jugendlichen sowie von Heimarbeit

  • der Einhaltung der Arbeitszeiten gemäß Arbeitszeitgesetz

Einen Überblick über die zuständigen Ämter für Arbeitsschutz und Gewerbeaufsichtsämter in den Bundesländern finden Sie auf der Website des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.

Fazit: Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ erklären kompakt die Funktionen und Ziele des Amtes für Arbeitsschutz. Sie schaffen ein grundlegendes Verständnis für alle, die wissen möchten, wie Arbeits- und Gesundheitsschutz auf staatlicher Ebene organisiert ist.

FAQ für Arbeitgeber

Unsere FAQ geben praxisnahe Antworten und zeigen, worauf Arbeitgeber im Arbeits- und Gesundheitsschutz achten müssen. Erfahren Sie, welche Meldepflichten bestehen, welche Kontrollen möglich sind und wie Sie Ihre Pflichten rechtssicher erfüllen.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, durch wirksamen Arbeitsschutz die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sichern und mit dem Amt für Arbeitsschutz kooperativ zusammenzuarbeiten.


Gesetzliche Verantwortung der Arbeitgeber

  • Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) tragen Arbeitgeber die Hauptverantwortung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

  • Diese Verantwortung umfasst nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch die aktive Gestaltung sicherer und gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen.

  • Das Amt für Arbeitsschutz kontrolliert die Umsetzung dieser Pflichten und unterstützt mit Beratung und Handlungsempfehlungen.

  • Arbeitgeber müssen jederzeit nachweisen können, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen – im Sinne einer aktiven Prävention und Gefahrenabwehr.


Zentrale Pflichten im Überblick

1. Gefährdungsbeurteilung durchführen (§ 5 ArbSchG)

  • Identifikation und Bewertung von Gesundheitsgefahren

  • Dokumentation und Aktualisierung der Ergebnisse

  • Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen

2. Maßnahmen des Arbeitsschutzes umsetzen (§ 4 ArbSchG)

  • Vermeidung von Risiken an der Quelle

  • Berücksichtigung ergonomischer, psychischer und physischer Belastungen

  • Integration des Arbeitsschutzes in alle betrieblichen Prozesse

3. Unterweisungen durchführen (§ 12 ArbSchG)

  • Regelmäßige Schulungen zu Sicherheitsvorgaben und Verhalten im Betrieb

  • Dokumentierte Erstunterweisungen und Auffrischungen bei Bedarf

  • Anpassung bei Änderungen von Arbeitsbedingungen oder Tätigkeiten

4. Zusammenarbeit mit Fachkräften und Betriebsärzt:innen

  • Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzt:innen

  • Einbindung in die Planung und Durchführung von Maßnahmen

  • Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit

5. Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeitsschutz (§ 21 ArbSchG)

  • Bereitstellung aller relevanten Unterlagen (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise etc.)

  • Ermöglichung von Betriebsbesichtigungen

  • Umsetzung von behördlichen Auflagen und Empfehlungen

Besonderheit: Verantwortung kann nicht delegiert werden

Auch wenn bestimmte Aufgaben an Fachkräfte oder Führungspersonen übertragen werden, bleibt die Gesamtverantwortung beim Arbeitgeber. Diese Pflicht umfasst auch die Bereitstellung notwendiger Mittel (z. B. Schutzausrüstung, Arbeitsmittel) und personeller Ressourcen.

Fazit

Die Pflichten gegenüber dem Amt für Arbeitsschutz sind gesetzlich klar geregelt und betreffen sämtliche Aspekte eines sicheren Arbeitsumfelds. Wer sie konsequent umsetzt, schützt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern beugt rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken wirksam vor.

Das Amt für Arbeitsschutz unterstützt Arbeitgeber mit Beratung, Informationsmaterialien und Kontrollen bei der rechtssicheren Umsetzung aller Arbeitsschutzvorgaben.


Partner für Prävention und Umsetzung

Das Amt für Arbeitsschutz ist nicht nur Aufsichtsbehörde, sondern auch wichtiger Partner für Arbeitgeber bei der Umsetzung komplexer rechtlicher Anforderungen. Es bietet Orientierung bei gesetzlichen Änderungen, zeigt praxistaugliche Lösungen auf und hilft, interne Prozesse nachhaltig arbeitsschutzgerecht zu gestalten.


Beratungs- und Unterstützungsangebote

1. Persönliche Beratung

  • Klärung individueller Fragen zu gesetzlichen Anforderungen

  • Unterstützung bei Aufbau oder Optimierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

  • Hilfe bei der Planung von Gefährdungsbeurteilungen

2. Schriftliche Empfehlungen

  • Verständliche Leitfäden und Handlungshilfen

  • Unterstützung bei der Erstellung von Unterweisungsunterlagen

  • Checklisten zur Selbsteinschätzung von Arbeitsplätzen

3. Betriebsbegehungen mit Beratung

  • Fachkundige Analyse der tatsächlichen Arbeitssituation

  • Bewertung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen

  • Konkrete Hinweise zur Mängelbeseitigung und zur Verbesserung

4. Veranstaltungen und Netzwerke

  • Informationsveranstaltungen zu Spezialthemen (z. B. Lärm, Hautschutz, psychische Belastung)

  • Austausch mit anderen Unternehmen und Fachleuten


Vorteil für Unternehmen

Ein strukturierter Austausch mit dem Amt für Arbeitsschutz verbessert die Rechtskonformität und stärkt die Arbeitgebermarke. Unternehmen, die Beratung aktiv nutzen, können Risiken frühzeitig erkennen, Bußgelder vermeiden und ihre Betriebsabläufe optimieren.

Fazit

Das Amt für Arbeitsschutz hilft Arbeitgebern mit Fachwissen, Erfahrung und klaren Handlungsempfehlungen. Wer diese Unterstützung nutzt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch gesunde und effiziente Arbeitsbedingungen.

Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeitsschutz stärkt die Rechtssicherheit, reduziert Ausfallzeiten und erhöht die Attraktivität als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.


Mehr als Kontrolle: Ein strategischer Vorteil

Viele Unternehmen betrachten das Amt für Arbeitsschutz primär als Kontrollinstanz. Doch wer die Zusammenarbeit aktiv sucht, profitiert von echten Wettbewerbsvorteilen. Die Behörde unterstützt bei der Entwicklung sicherer, gesetzeskonformer und produktiver Arbeitsumgebungen – ein Vorteil für alle Beteiligten: Unternehmen, Beschäftigte und Kund:innen.


Relevante Vorteile im Überblick

1. Rechtssicherheit und Risikominimierung

  • Vermeidung von Bußgeldern durch rechtzeitige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

  • Absicherung gegenüber Haftungsrisiken bei Unfällen oder Erkrankungen

  • Frühzeitige Identifikation möglicher Schwachstellen

2. Wirtschaftliche Effekte

  • Reduktion krankheitsbedingter Fehlzeiten durch präventive Maßnahmen

  • Geringere Kosten durch strukturierte Gefährdungsbeurteilungen und gezielte Investitionen

  • Nachhaltige Verbesserung der Betriebsabläufe und Prozesse

3. Arbeitgeberattraktivität

  • Positives Image als verantwortungsbewusster Arbeitgeber

  • Stärkung der Mitarbeitendenbindung durch gesundheitsförderliche Arbeitsplätze

  • Vorteil bei der Fachkräftegewinnung durch gelebten Arbeits- und Gesundheitsschutz

4. Know-how und individuelle Beratung

  • Fachlich fundierte Empfehlungen aus langjähriger behördlicher Erfahrung

  • Unterstützung bei komplexen Themen wie psychischer Belastung oder Mutterschutz

  • Zugang zu branchenspezifischen Informationen und Schulungsangeboten


Erfolgsfaktor: Partnerschaft statt Pflichtgefühl

Unternehmen, die das Amt für Arbeitsschutz nicht nur als „Kontrollbehörde“, sondern als Partner begreifen, können strukturell profitieren. Die Behörde zeigt Schwächen auf, hilft bei deren Behebung und begleitet Betriebe bei der Weiterentwicklung ihrer Arbeitsschutzkultur.

Fazit

Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeitsschutz ist kein Risiko, sondern ein strategischer Vorteil. Wer sich aktiv einbringt, senkt Kosten, steigert die Produktivität und schafft ein starkes Fundament für nachhaltigen Erfolg.

Das Amt für Arbeitsschutz prüft bei Betriebsbesichtigungen, ob Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einhalten.


Ziel der Kontrolle: Schutz und Prävention

Betriebsbesichtigungen dienen nicht nur der Kontrolle, sondern auch der Beratung. Sie ermöglichen es dem Amt für Arbeitsschutz, die tatsächlichen Bedingungen vor Ort zu erfassen und Hinweise zur Verbesserung zu geben. Die Besichtigung kann angekündigt oder unangekündigt erfolgen – je nach Anlass und Situation.


Schwerpunkte der Prüfung

1. Gefährdungsbeurteilungen

  • Existenz, Vollständigkeit und Aktualität der Dokumentation

  • Qualität der Maßnahmenplanung und Wirksamkeitsprüfung

2. Unterweisungen und Betriebsorganisation

  • Regelmäßigkeit und Nachweis der Sicherheitsunterweisungen

  • Klare Zuständigkeiten und Integration des Arbeitsschutzes in Betriebsprozesse

3. Arbeitsbedingungen

  • Technische Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln

  • Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze

  • Umsetzung von Schutzmaßnahmen (z. B. persönliche Schutzausrüstung)

4. Umgang mit besonderen Gefährdungen

  • Einsatz von Gefahrstoffen, Lärm, Hitze oder Strahlung

  • Schutzmaßnahmen bei Mutterschutz, Nachtarbeit, Jugendarbeitsschutz

5. Arbeitszeitregelungen

  • Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (z. B. Ruhezeiten, Überstunden, Pausen)

  • Führung von Arbeitszeitnachweisen bei Bedarf


Ablauf einer Betriebsbesichtigung

  • Begrüßung und Einblick in die Arbeitsschutzdokumentation

  • Begehung ausgewählter Arbeitsbereiche

  • Gespräche mit Führungskräften und ggf. Mitarbeitenden

  • Besprechung der Beobachtungen und ggf. Anordnung von Maßnahmen

Fazit

Die Prüfung durch das Amt für Arbeitsschutz ist mehr als eine Pflichtübung – sie hilft Unternehmen, blinde Flecken zu erkennen und den Arbeitsschutz nachhaltig zu verbessern. Wer vorbereitet ist, kann die Kontrolle als wertvolle Standortbestimmung nutzen.

Arbeitgebern drohen bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorgaben Bußgelder, Auflagen oder im Ernstfall sogar strafrechtliche Konsequenzen.


Reaktion auf Pflichtverletzungen

Wenn das Amt für Arbeitsschutz bei Kontrollen feststellt, dass gesetzliche Pflichten nicht eingehalten werden, hat es verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Die Maßnahmen richten sich nach Schwere, Häufigkeit und Wirkung des Verstoßes – von Hinweisen bis zu Geldstrafen oder Betriebsstilllegungen.


Mögliche Sanktionen im Überblick

1. Ordnungswidrigkeiten (nach ArbSchG und OWiG)

  • Bußgelder bis zu 30.000 Euro bei wiederholten oder gravierenden Verstößen

  • Beispiele: fehlende Gefährdungsbeurteilung, unterlassene Unterweisung

2. Auflagen und Fristen

  • Verbindliche Vorgaben zur Mängelbeseitigung

  • Konkrete Fristsetzungen und ggf. Nachkontrollen

3. Strafrechtliche Folgen

  • Bei vorsätzlicher Gefährdung oder fahrlässigem Handeln mit Personenschaden

  • Freiheitsstrafen oder Geldstrafen möglich (§ 26 ArbSchG)

4. Stilllegung von Betriebsteilen

  • Bei akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit

  • Sofortige Maßnahmen durch behördliche Verfügung

5. Reputationsschäden

  • Negative Außenwirkung bei öffentlich bekannt gewordenen Verstößen

  • Vertrauensverlust bei Beschäftigten, Kund:innen, Geschäftspartner:innen


Prävention als beste Maßnahme

Die beste „Sanktion“ ist es, gar nicht erst auffällig zu werden. Unternehmen, die präventiv und strukturiert arbeiten, vermeiden Risiken – und zeigen Verantwortung für Menschen und Gesellschaft.

Fazit

Sanktionen des Amtes für Arbeitsschutz sind klar geregelt und wirkungsvoll. Wer Arbeitsschutz ernst nimmt und vorausschauend handelt, schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern auch das eigene Unternehmen.

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Diese FAQ helfen Arbeitgebern dabei, ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Amt für Arbeitsschutz sicher zu erfüllen. Sie bieten praxisnahe Orientierung zu Kontrollen, Dokumentation, Beratung und behördlichen Anforderungen.

FAQ für Mitarbeitende

Unsere FAQ geben verständliche Informationen zu Ihren Rechten, Schutzmaßnahmen und Ansprechstellen. Lesen Sie, wie Sie Gefährdungen erkennen, Unterstützung erhalten und Ihre Interessen vertreten können.

Das Amt für Arbeitsschutz schützt Arbeitnehmende durch Kontrollen, Beratung und Maßnahmen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten.

Schutz durch gesetzliche Kontrolle und Beratung

Das Amt für Arbeitsschutz ist eine zentrale Schutzinstanz für alle Beschäftigten in Deutschland. Es sorgt dafür, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, Risiken minimiert und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Behörde mit Kontrollfunktion, sondern auch um eine beratende und unterstützende Institution.

Konkrete Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmende

1. Kontrolle der Arbeitsbedingungen

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Überprüfung von Sicherheitsstandards

  • Kontrolle von Arbeitsmitteln, Maschinen und technischer Ausstattung

  • Überprüfung der Einhaltung von Arbeitszeitregelungen, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz

2. Unterstützung bei Beschwerden

  • Entgegennahme von Meldungen zu unsicheren oder gesundheitsgefährdenden Zuständen

  • Vertrauliche Bearbeitung von Hinweisen durch Beschäftigte

  • Möglichkeit zur anonymen Kontaktaufnahme, wenn gewünscht

3. Aufklärung und Information

  • Bereitstellung verständlicher Informationen zu Rechten im Arbeitsschutz

  • Unterstützung bei Fragen zur Gefährdungsbeurteilung und individuellen Schutzrechten

  • Beratung zu Themen wie psychischer Belastung, ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung oder Gefahrstoffen

4. Sanktionen gegen Arbeitgeber bei Verstößen

  • Verhängung von Auflagen, Bußgeldern oder Maßnahmen bei Nichteinhaltung von Schutzvorgaben

  • Sicherstellung, dass Arbeitnehmende nicht gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt werden

  • Verpflichtung der Arbeitgeber zur sofortigen Mängelbeseitigung

Besondere Schutzgruppen

Das Amt für Arbeitsschutz setzt sich gezielt für besonders schutzbedürftige Personengruppen ein:

  • Schwangere, Stillende, Jugendliche

  • Menschen mit Behinderung

  • Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder Leiharbeit

Fazit

Das Amt für Arbeitsschutz ist die erste Anlaufstelle, wenn es um die Wahrung von Arbeitnehmerrechten in puncto Sicherheit und Gesundheit geht. Es agiert unabhängig, professionell und zugunsten der Beschäftigten – für gesunde, faire und respektvolle Arbeitsbedingungen.

Sie können dem Amt für Arbeitsschutz Mängel anonym, schriftlich oder telefonisch melden – Ihre Hinweise werden vertraulich geprüft und bei Bedarf mit Maßnahmen beantwortet.

Hinweis geben – sicher und wirksam

Als Beschäftigte:r haben Sie das Recht, unsichere oder gesundheitsgefährdende Zustände zu melden. Das Amt für Arbeitsschutz nimmt solche Hinweise ernst und behandelt sie vertraulich. Wichtig: Niemand darf benachteiligt werden, weil er oder sie einen Missstand meldet – auch das ist gesetzlich geregelt.

Möglichkeiten zur Meldung

1. Telefonisch

  • Direkter Kontakt zu einer zuständigen Fachkraft

  • Möglichkeit zur schnellen Einschätzung der Situation

  • Auf Wunsch ohne Angabe von persönlichen Daten

2. Schriftlich oder per E-Mail

  • Detaillierte Beschreibung des Sachverhalts möglich

  • Anhänge wie Fotos oder Dokumente können beigefügt werden

  • Schutz Ihrer Identität bei sensiblen Themen

3. Online-Formulare (je nach Bundesland)

  • Strukturierte Eingabe aller relevanten Informationen

  • Auswahl der Gefährdungskategorie (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, Arbeitszeit)

  • Automatische Weiterleitung an die zuständige Stelle

Was sollte ich melden?

  • Fehlende oder mangelhafte Schutzmaßnahmen

  • Missachtung von Ruhezeiten oder Überlastung

  • Gefährliche Maschinen oder Arbeitsmittel

  • Diskriminierende oder gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen

Was passiert nach der Meldung?

  • Fachkräfte des Amtes prüfen den Sachverhalt

  • Bei Bedarf erfolgt eine Betriebsbegehung

  • Der Arbeitgeber wird zur Beseitigung des Mangels verpflichtet

  • Rückmeldung an die meldende Person, sofern möglich

Fazit

Sie tragen mit Ihrer Meldung aktiv zur Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen bei. Das Amt für Arbeitsschutz nimmt Ihre Hinweise ernst – und schützt Sie dabei zuverlässig vor Benachteiligung oder Konsequenzen.

Das Amt für Arbeitsschutz informiert Mitarbeitende über ihre Rechte durch Schulungen, Infomaterialien, persönliche Beratung und digitale Angebote.

Transparenz schafft Sicherheit

Um sich schützen zu können, müssen Beschäftigte ihre Rechte kennen. Das Amt für Arbeitsschutz informiert verständlich, umfassend und zielgruppengerecht – von der Erstunterweisung bis zur aktiven Mitarbeit im Arbeitsschutz.

Informationsangebote für Mitarbeitende

1. Digitale Ressourcen

  • Themenportale mit Infos zu Arbeitszeit, Mutterschutz, Ergonomie und Co.

  • Checklisten zur Selbsteinschätzung von Arbeitsbedingungen

  • Download-Materialien in verschiedenen Sprachen

2. Persönliche Beratung

  • Telefonische oder schriftliche Auskunft durch Fachkräfte

  • Vertrauliche Rückfragen bei Unklarheiten oder Problemen

  • Regionale Ansprechpersonen für verschiedene Fachgebiete

3. Öffentlichkeitsarbeit

  • Infoveranstaltungen und Aktionen zu Arbeitsschutzthemen

  • Kampagnen zu aktuellen Risiken (z. B. psychische Belastung, Hitze)

  • Beteiligung an Messen, Netzwerken, Fachveranstaltungen

4. Unterstützung im Betrieb

  • Hinweise zur Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss oder bei Gefährdungsbeurteilungen

  • Sensibilisierung für Rechte und Schutzansprüche

  • Empowerment zur aktiven Mitgestaltung

Fazit

Das Amt für Arbeitsschutz macht Schutzrechte verständlich – und befähigt Mitarbeitende, sich aktiv für ihre Sicherheit einzusetzen. Informiert zu sein heißt, geschützt zu sein.

Das Amt für Arbeitsschutz hilft bei psychischer und physischer Belastung durch Beratung, Analyse von Arbeitsbedingungen und Empfehlungen für gesunde Arbeitsgestaltung.

Unterstützung bei wachsender Belastung

Psychische Belastung – etwa durch Arbeitsverdichtung, ständigen Zeitdruck oder unklare Rollenerwartungen – ist in vielen Berufen Alltag. Auch physische Überlastungen durch einseitige Belastungen, Lärm, Hitze oder schweres Heben nehmen zu. Das Amt für Arbeitsschutz unterstützt hier mit gezielten Maßnahmen zur Reduktion solcher Belastungen.

Beratungsangebote im Überblick

1. Analyse der Arbeitsbedingungen

  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung mit Fokus auf psychische Belastung

  • Erfassung physischer Belastungsfaktoren (z. B. Zwangshaltungen, Klima, Lastenhandhabung)

  • Empfehlungen für Veränderungen im Arbeitsumfeld

2. Unterstützung bei der Maßnahmenplanung

  • Vorschläge zur Umgestaltung von Arbeitsplätzen

  • Empfehlungen zu Pausenregelungen, Arbeitszeitmodellen, Ergonomie

  • Integration von Prävention in den betrieblichen Alltag

3. Informations- und Schulungsmaterialien

  • Handlungshilfen für Führungskräfte und Arbeitsschutzverantwortliche

  • Informationsbroschüren für Mitarbeitende

  • Unterstützung bei der Unterweisung im Umgang mit Belastungen

Besonderer Fokus: Ganzheitlicher Arbeitsschutz

Das Amt für Arbeitsschutz betrachtet Belastungen immer im Zusammenhang mit technischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen. Ziel ist es, nachhaltige Strukturen zu schaffen, die nicht nur Symptome bekämpfen, sondern Ursachen gezielt angehen.

Fazit

Psychische und physische Belastungen sind keine Bagatellen. Das Amt für Arbeitsschutz unterstützt Sie praxisnah und lösungsorientiert – für ein gesundes, leistungsfähiges und respektvolles Arbeitsumfeld.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Mitarbeitende erfahren hier, wie das Amt für Arbeitsschutz ihre Sicherheit schützt, wo sie Unterstützung finden und welche Rechte sie im Arbeitsalltag geltend machen können – leicht verständlich und praxisnah erklärt.