FAQ

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa/FaSi)

Auf dieser Seite finden Unternehmen und Mitarbeitende rechtssichere und praxisnahe Antworten auf die häufigsten Fragen – klar verständlich und thematisch gegliedert für optimale Orientierung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

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Eine Mitarbeiterin organisiert die Haftnotizen mit Ideen an der Glaswand im Büro
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aus? Erfahren Sie, welche Qualifikationen nötig sind und welche Aufgaben übernommen werden. Die wichtigsten Grundlagen – kurz und verständlich erklärt.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa):

Ihre Ansprechperson für sicheres Arbeiten im Betrieb

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine zentrale Schlüsselposition in jedem Unternehmen, wenn es um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geht.

  • Als speziell ausgebildete Fachperson berät und unterstützt die Sifa Arbeitgeber sowie Führungskräfte dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Arbeitsunfälle zu vermeiden und eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.

  • Ziel ist es, das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern und gleichzeitig die Produktivität des Unternehmens zu sichern.

Hauptaufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Aufgaben einer Sifa sind vielfältig und entscheidend für ein sicheres Arbeitsumfeld:

  • Beratung: Umfassende Unterstützung der Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

  • Gefährdungsbeurteilung: Analyse von Arbeitsplätzen und -abläufen, um Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

  • Unterweisungen: Organisation und Durchführung von Schulungen für Mitarbeitende zu relevanten Sicherheitsthemen.

  • Arbeitsplatzanalysen: Bewertung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Ergonomie, Gefahrstoffen und anderen Risikofaktoren.

  • Mitwirkung bei der Planung: Beteiligung an der Gestaltung von Arbeitsmitteln, Abläufen und neuen Anlagen, um Sicherheit von Anfang an sicherzustellen.

  • Notfallmanagement: Unterstützung bei der Entwicklung von Konzepten für Erste Hilfe und Brandschutz.

  • Unfalluntersuchung: Analyse von Arbeitsunfällen zur Ursachenklärung und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen.

  • Sicherheitskultur: Förderung eines ausgeprägten Sicherheitsbewusstseins und einer positiven Sicherheitskultur im Betrieb.

Qualifikation und rechtliche Grundlagen

Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig zu sein, ist eine fundierte Ausbildung erforderlich:

  • Voraussetzungen: Abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur:in (Diplom, Master, Bachelor), staatlich anerkannte:r Techniker:in oder Meister:in mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung.

  • Ausbildung: Ein mehrmonatiger, qualitätsgesicherter Lehrgang gemäß DGUV Vorschrift 2 vermittelt die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde. Diese Weiterbildung wird von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angeboten und umfasst theoretische Module sowie Praxisphasen.

  • Gesetzliche Verankerung: Die Bestellung einer Sifa ist gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Die Sifa arbeitet beratend, eng vernetzt mit Betriebsärzt:innen und Sicherheitsbeauftragten. Sie hat keine direkte Weisungsbefugnis, sondern unterstützt die Arbeitgeber bei der Umsetzung ihrer Pflichten im Arbeitsschutz.

Die Sifa im betrieblichen Kontext

Als zentrale Ansprechperson für alle Fragen zum Arbeitsschutz ist die Sifa ein essenzieller Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements. Sie trägt entscheidend dazu bei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Ihre Expertise verbessert die Arbeitsbedingungen und hilft zugleich, betriebliche Abläufe effizient zu gestalten.

Mit zunehmender Internationalisierung wird die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch unter Bezeichnungen wie HSE-Manager, EHS-Manager oder SHE-Manager (Health, Safety, Environment) geführt.

Sowohl Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) als auch Sicherheitsbeauftragte engagieren sich für den betrieblichen Arbeitsschutz – jedoch mit unterschiedlichen Rollen, Aufgaben und Qualifikationen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Sifa ist eine technisch ausgebildete Fachperson mit spezieller Zusatzausbildung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Der oder die Arbeitgeber:in bestellt sie offiziell. Die Sifa berät unter anderem zu Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Arbeitsmitteln und führt Betriebsbegehungen durch. Sie arbeitet eng mit der Unternehmensleitung, dem Betriebsrat und Betriebsärzt:innen zusammen und trägt die Verantwortung für die sicherheitstechnische Betreuung des gesamten Betriebs.

Sicherheitsbeauftragte

Ein Sicherheitsbeauftragter oder eine Sicherheitsbeauftragte ist ein:e Beschäftigte:r, der oder die zusätzlich zur Haupttätigkeit freiwillig Aufgaben im Arbeitsschutz übernimmt. Eine Sifa-Ausbildung ist nicht erforderlich – eine interne Schulung reicht aus. Die Person achtet auf sicheres Verhalten im Betrieb, weist auf Gefahrenquellen hin und hilft bei Unfällen. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und keine formelle Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften.

Kurz zusammengefasst:

  • Sifa: intern oder extern bestellt, umfassend qualifiziert, gesetzlich vorgeschrieben

  • Sicherheitsbeauftragte: intern benannt, unterstützend tätig, gesetzlich nicht verpflichtend

  • Sifa: berät die Unternehmensleitung

  • Sicherheitsbeauftragte: unterstützen Kolleg:innen im Arbeitsalltag

Beide Rollen ergänzen sich – sie ersetzen einander nicht. Besonders in mittleren und großen Betrieben hat sich die Kombination bewährt: Die Fachkraft analysiert, plant und berät, während Sicherheitsbeauftragte auf die Umsetzung vor Ort achten.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Arbeitgebende in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Ziel ist es, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die zentralen Aufgaben sind in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt und umfassen:

Beratung von Arbeitgebenden und verantwortlichen Personen, insbesondere bei:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen

  • Beschaffung technischer Arbeitsmittel sowie Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen

  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen unter ergonomischen Gesichtspunkten

  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen

  • Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln, insbesondere vor deren Inbetriebnahme, sowie von Arbeitsverfahren vor deren Einführung

Beobachtung der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, z. B. durch:

  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und Mitteilung erkannter Mängel an die Arbeitgebenden

  • Vorschläge zur Mängelbeseitigung und Überwachung der Umsetzung

  • Kontrolle der Nutzung von Körperschutzmitteln

  • Untersuchung von Arbeitsunfällen, Auswertung der Ergebnisse und Ableitung geeigneter Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle

Förderung sicherheitsgerechten Verhaltens der Beschäftigten, insbesondere durch:

  • Aufklärung über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen

  • Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten

Darüber hinaus arbeitet die Fachkraft für Arbeitssicherheit eng mit Betriebsärzt:innen, dem Betriebsrat sowie Sicherheitsbeauftragten zusammen. Ziel ist ein wirksames und ganzheitliches Arbeitsschutzmanagement im Unternehmen. Durch ihre Tätigkeit trägt die Sifa wesentlich dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und gesetzliche Anforderungen im Arbeitsschutz zu erfüllen.

Wer als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig sein möchte, benötigt eine spezielle sicherheitstechnische Fachkunde.

  • Diese basiert auf einer anerkannten beruflichen Qualifikation sowie praktischer Erfahrung.

  • Die gesetzlichen Grundlagen dafür bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2.

Formale Voraussetzungen sind:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Techniker:in, Meister:in oder Ingenieur:in in einem technischen Fachgebiet

  • Mehrjährige Berufserfahrung im erlernten Berufsfeld

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt durch zugelassene Bildungsträger oder die zuständige Berufsgenossenschaft

Der sogenannte Sifa-Lehrgang besteht aus mehreren Phasen mit theoretischen und praktischen Einheiten. Am Ende erfolgt eine abschließende Beurteilung oder Prüfung der vermittelten Inhalte.

Zusätzlich sollte eine Fachkraft für Arbeitssicherheit über folgende persönliche Kompetenzen verfügen:

  • Analytisches Denkvermögen

  • Kommunikations- und Beratungskompetenz

  • Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative

  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung

Eine qualifizierte Sifa ist in der Lage, sowohl rechtliche Vorgaben als auch betriebliche Anforderungen fachkundig zu bewerten und praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Arbeitgebende sollten bei der Auswahl deshalb auf formale Eignung und Berufserfahrung besonders achten.

Fazit: Allgemeine FAQ

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt zentrale Aufgaben im Arbeitsschutz. Wer sie ist, welche Anforderungen bestehen und wie sie wirkt – diese allgemeinen Grundlagen helfen beim Verständnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihrer praktischen Bedeutung.

FAQ für Arbeitgeber

Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb? Welche rechtlichen Anforderungen gelten und welche Vorteile ergeben sich daraus? Hier finden Sie kompakte Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber.

Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), insbesondere in den §§ 5 bis 7, sowie in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.

  • Ergänzend gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

  • Das ASiG verpflichtet Arbeitgebende dazu, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen schriftlich zu bestellen und deren Einsatz im Unternehmen sicherzustellen.

  • Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert diese Vorgaben – unter anderem hinsichtlich Betreuungsumfang, Qualifikationen, Einsatzzeiten und Inhalten der sicherheitstechnischen Betreuung.

Ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Anforderungen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Darüber hinaus sind branchenspezifische Regeln und Empfehlungen der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft zu beachten. Diese geben zusätzliche Hinweise zur Umsetzung des Arbeitsschutzes im betrieblichen Alltag.

In Deutschland sind Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

  • Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich jedoch je nach Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial.

  • Gemäß § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 müssen alle Unternehmen eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Die Umsetzung erfolgt dabei wie folgt:

Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten:

  • Hier kann eine alternative, bedarfsorientierte Betreuung erfolgen.

  • Der oder die Unternehmer:in kann nach Teilnahme an speziellen Schulungen bestimmte Aufgaben im Arbeitsschutz selbst übernehmen.

  • Dieses Modell wird auch als „Unternehmermodell“ bezeichnet.

Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten:

  • Für diese Betriebe ist die Regelbetreuung verpflichtend.

  • Sie besteht aus einer Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen Teil.

  • Die Grundbetreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine:n Betriebsärzt:in.

  • Die Einsatzzeiten richten sich nach der Gefährdungsklasse und der Anzahl der Beschäftigten.

Wichtig: Die Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Branche, Gefährdungspotenzial und weiteren Rahmenbedingungen.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist weit mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie ist ein echter Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen.

Durch fundierte Beratung und praktische Unterstützung hilft sie dabei, Arbeitsbedingungen zu verbessern, Risiken frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Mehrwert für Ihr Unternehmen:

  • Weniger Ausfälle, mehr Effizienz: Unternehmen mit einer aktiven Arbeitsschutzkultur haben nachweislich weniger Krankheits- und Ausfalltage, niedrigere Unfallzahlen und eine höhere Produktivität.

  • Prozessoptimierung: Die Sifa analysiert Arbeitsabläufe, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und entwickelt Vorschläge, wie sich Sicherheit und Effizienz sinnvoll kombinieren lassen.

  • Prävention und Schulung: Durch Unterweisungen und regelmäßige Schulungen sensibilisiert sie Führungskräfte und Mitarbeitende für Sicherheitsthemen und fördert eine nachhaltige Sicherheitskultur.

  • Rechtssicherheit: Die Sifa unterstützt bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Dokumentationspflichten – das schützt Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und Imageschäden.

  • Kommunikation mit Behörden: Sie erleichtert den Austausch mit Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden und trägt zur professionellen Außendarstellung bei.

Vorteile im Überblick:

  • Vermeidung von Unfällen und Ausfallzeiten

  • Erfüllung rechtlicher Pflichten, bessere Behördenkommunikation

  • Motivation und Bindung der Mitarbeitenden

  • Positives Image durch gelebten Arbeitsschutz

  • Unterstützung bei Schulungen, Unterweisungen und Audits

Fazit: Eine gut integrierte Fachkraft für Arbeitssicherheit schafft nicht nur mehr Sicherheit – sie stärkt langfristig die Leistungsfähigkeit und das Vertrauen in Ihr Unternehmen.

Die Nichtbestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist kein Kavaliersdelikt – sie kann schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 schreiben die Bestellung verbindlich vor. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit.

Mögliche Folgen bei Verstößen:

  • Rechtliche Konsequenzen: Bei Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen drohen Bußgelder, Regressforderungen und sogar strafrechtliche Maßnahmen – besonders bei grober Fahrlässigkeit.

  • Verlust von Vertrauen: Wird bekannt, dass der Arbeitsschutz vernachlässigt wurde, leidet das Vertrauen von Kund:innen, Partnern und Beschäftigten.

  • Nachteile bei Ausschreibungen und Zertifizierungen: Ohne funktionierendes Arbeitsschutzsystem können Aufträge verloren gehen.

  • Zwangsmaßnahmen durch Behörden: Die Berufsgenossenschaft kann bei Verstößen Maßnahmen wie eine Zwangsbetreuung oder Beitragszuschläge anordnen. Im schlimmsten Fall droht die Stilllegung von Betriebsbereichen.

Risiken im Überblick:

  • Bußgelder in erheblicher Höhe

  • Zivil- und strafrechtliche Haftung

  • Vertrauensverlust bei Mitarbeitenden und Kund:innen

  • Verlust von Aufträgen oder Zertifizierungen

  • Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden

Kurz gesagt: Wer keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, gefährdet Gesundheit, Rechtssicherheit und Reputation des Unternehmens – und geht persönliche sowie wirtschaftliche Risiken ein.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich – vor allem in kleinen Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten. Dieses Modell wird „Unternehmermodell“ genannt und ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.

Voraussetzungen für das Unternehmermodell:

  • Schulungspflicht: Sie müssen an einer speziellen Schulung der zuständigen Berufsgenossenschaft teilnehmen. Dort erhalten Sie die notwendigen Grundlagen zu Arbeitsschutz, Pflichten und Risiken.

  • Eigenverantwortung: Nach erfolgreicher Schulung dürfen Sie die sicherheitstechnische Betreuung selbst übernehmen – müssen dabei aber alle gesetzlichen Anforderungen weiterhin vollständig erfüllen.

  • Fortbildungspflicht: Auch nach der Schulung sind regelmäßige Weiterbildungen verpflichtend, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen.

Wichtige Hinweise:

  • Das Modell ist nicht für alle Betriebe geeignet, z. B. bei komplexen Abläufen, hohem Gefährdungspotenzial oder begrenzter zeitlicher Kapazität.

  • In solchen Fällen ist die Beauftragung einer internen oder externen Sifa meist die bessere Wahl.

Zusammengefasst:

  • Unternehmermodell bei bis zu 50 Beschäftigten möglich

  • Teilnahme an Schulungen zwingend notwendig

  • Fortlaufende Weiterbildung ist Pflicht

  • Eignung hängt von Branche, Risikolage und Kapazität ab

  • Verantwortung bleibt beim Unternehmen

Fazit: Das Unternehmermodell bietet Flexibilität – verlangt aber auch Engagement, Fachwissen und Zeit. Es eignet sich vor allem für kleinere Betriebe mit überschaubarem Risiko.

Unternehmen können ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf zwei Wegen nachkommen:

  • durch die Qualifizierung eigener Mitarbeitender (interne Lösung) oder

  • durch die Beauftragung externer Fachkräfte (externe Lösung).

Beide Optionen bieten – je nach Betriebsstruktur, Branche und Ressourcen – unterschiedliche Vorteile.

Interne Lösung

Die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit ist fest im Unternehmen angestellt. Sie kennt die Arbeitsabläufe, die Betriebsumgebung und die Beschäftigten sehr genau. Ihre ständige Präsenz und enge Einbindung in die betrieblichen Prozesse sind große Pluspunkte. Allerdings erfordert die interne Lösung Investitionen in Aus- und Weiterbildung. Zudem müssen geeignete Mitarbeitende zur Verfügung stehen, die für diese Aufgabe qualifiziert und bereit sind.

Externe Lösung

Gerade kleinere und mittlere Unternehmen beauftragen häufig externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese arbeiten in der Regel freiberuflich oder sind bei überbetrieblichen Diensten angestellt. Sie bringen breites Fachwissen, vielfältige Praxiserfahrung aus unterschiedlichen Betrieben und stets aktuelles Know-how mit. Für das Unternehmen entfällt der Schulungsaufwand für eigene Mitarbeitende.

Entscheidungsfaktoren

Beide Modelle sind gesetzlich zulässig und gleichwertig. Wichtig ist, dass die sicherheitstechnische Betreuung den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 entspricht. Die Entscheidung hängt ab von:

  • Größe und Struktur des Unternehmens

  • Verfügbarkeit geeigneter interner Mitarbeitender

  • Wirtschaftlicher Abwägung

  • Bedarf an betrieblicher Nähe versus Fachspezialisierung

Viele Unternehmen setzen auf eine Mischform: Eine interne Fachkraft wird durch externe Unterstützung ergänzt. So lassen sich Fachkompetenz und Flexibilität wirkungsvoll kombinieren. Entscheidend ist, dass die Zusammenarbeit klar geregelt und regelmäßig überprüft wird.

Ja. Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) müssen Unternehmen sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch eine:n Betriebsärzt:in bestellen.

Ziel ist der ganzheitliche Schutz der Beschäftigten – technisch wie medizinisch.

Aufgabenteilung

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verantwortet technische, organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen. Betriebsärzt:innen übernehmen die arbeitsmedizinische Betreuung: Sie beraten zu Impfungen, führen Vorsorgeuntersuchungen durch, begleiten die Wiedereingliederung und beraten zu Ergonomie sowie psychischer Gesundheit.

Gesetzliche Grundlage

Die gemeinsame Betreuung durch Sifa und Betriebsärzt:in ist für alle Unternehmen verpflichtend – unabhängig von der Größe. Die Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 sowie der Verordnung über Betriebsärzt:innen und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

Externe Lösung möglich

Gerade kleinere Betriebe beauftragen häufig externe Fachkräfte und Betriebsärzt:innen über einen überbetrieblichen Dienst. Das ist rechtssicher und oft wirtschaftlich sinnvoll.

Zusammengefasst:

  • Bestellung von Sifa und Betriebsärzt:in ist gesetzlich vorgeschrieben

  • Beide übernehmen unterschiedliche, sich ergänzende Aufgaben

  • Betreuung erfolgt regelmäßig oder anlassbezogen – je nach Betriebsgröße

  • Eine koordinierte Zusammenarbeit erhöht den Nutzen

Ein gut strukturiertes Arbeitsschutzsystem integriert beide Fachrichtungen als gleichwertige Säulen – für mehr Sicherheit, Gesundheit und Produktivität im Betrieb.

Ja, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wird. Denn dabei handelt es sich um Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die sich unmittelbar auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auswirken.

Beteiligung des Betriebsrats

Der oder die Arbeitgeber:in muss den Betriebsrat frühzeitig informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Eine formale Zustimmung im Sinne einer Einigungsstelle ist zwar nicht erforderlich, die Beteiligung ist jedoch verbindlich – nur so bleibt der Prozess rechtssicher.

  • Ohne Mitwirkung des Betriebsrats drohen rechtliche Auseinandersetzungen oder die Anfechtung der Maßnahme.

  • In der Praxis wird der Betriebsrat oft schon bei der Auswahl der Fachkraft einbezogen. Das fördert die Akzeptanz im Betrieb und stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Maßnahmen des Arbeitsschutzes.

  • Zudem bringen Betriebsratsmitglieder häufig wertvolle Hinweise aus dem Arbeitsalltag ein, die in die Arbeit der Sifa einfließen können.

Wichtig ist, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit unabhängig agieren kann. Sie darf nicht in ein direktes Abhängigkeitsverhältnis zum Betriebsrat oder zur Führungsebene geraten. Ihre Beratung muss stets sachlich, neutral und auf die Sicherheit im Betrieb ausgerichtet sein.

Zusammenfassung:

  • Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

  • Eine frühzeitige Beteiligung schafft Akzeptanz und Rechtssicherheit

  • Die Zusammenarbeit stärkt den betrieblichen Arbeitsschutz

  • Die Einbindung muss dokumentiert und nachvollziehbar sein

Eine enge Abstimmung zwischen Arbeitgeber:in, Betriebsrat und Fachkraft für Arbeitssicherheit führt zu tragfähigen, praxisgerechten und nachhaltigen Lösungen.

Die Suche nach einer passenden Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte gut geplant sein.

  • Denn Qualität, Erfahrung und Verlässlichkeit sind entscheidend für eine wirksame Betreuung.

  • Je nachdem, ob Sie eine interne oder externe Lösung bevorzugen, unterscheiden sich die Wege der Rekrutierung.

Interne Lösung

Wenn Sie eine Person aus dem eigenen Unternehmen qualifizieren möchten, achten Sie auf folgende Voraussetzungen:

  • Technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung

  • Mehrjährige Berufserfahrung

  • Interesse und Eignung für den Bereich Arbeitsschutz

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt in der Regel über die zuständige Berufsgenossenschaft oder über anerkannte Bildungsträger. Die Qualifizierung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte.

Externe Lösung

Für die Beauftragung einer externen Fachkraft stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

  • Empfehlungen durch Ihre Berufsgenossenschaft

  • Recherchen in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen (z. B. GQA, DGUV-Netzwerke)

  • Spezialisierte Anbieter im Bereich Arbeitsschutz

  • Ausschreibungen oder Inserate auf Plattformen wie XING, LinkedIn oder Indeed

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten:

  • Nachweis der fachlichen Qualifikation (inkl. Sifa-Ausbildungsbescheinigung)

  • Branchenerfahrung – idealerweise passend zu Ihrer Tätigkeit

  • Referenzen und persönliche Gespräche zur Einschätzung der Passung

  • Verfügbarkeit, regionale Nähe und klare Vertragsbedingungen

Ein strukturierter Auswahlprozess erhöht die Chancen auf eine langfristig passende Zusammenarbeit. Erwägen Sie gegebenenfalls eine Probephase oder ein erstes Projekt zur gemeinsamen Einarbeitung.

Der zeitliche Aufwand für die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.

Diese unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.

Grundbetreuung

Die Grundbetreuung basiert auf der Anzahl der Mitarbeitenden und dem Gefährdungspotenzial des Unternehmens. Je nach Gefährdungsklasse sind zwischen 0,5 und 2,5 Stunden pro Jahr und Mitarbeitender zu veranschlagen.

Betriebliche Besonderheiten

Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung. Ihr Umfang ist flexibel und richtet sich nach individuellen Risiken oder Veränderungen – etwa bei neuen Maschinen, Umstrukturierungen oder nach Arbeitsunfällen.

Beispiel: Ein Produktionsbetrieb mit 50 Beschäftigten und mittlerem Risiko benötigt ca. 75 bis 100 Stunden Sifa-Zeit pro Jahr. Diese Zeit wird für Analyse, Betriebsbegehungen, Besprechungen, Dokumentation und Unterweisungen verwendet.

Vertragliche Regelung

Vor allem bei externen Fachkräften wird die Einsatzzeit in einem Betreuungsvertrag geregelt. Dieser sollte folgende Punkte klar definieren:

  • Betreuungsmodell (z. B. Regelbetreuung, Unternehmermodell)

  • Stundenumfang und zeitlicher Rahmen

  • Aufgaben und Leistungen

  • Dokumentations- und Berichtspflichten

Eine gute Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Basis für einen wirkungsvollen Arbeitsschutz. Die besten Ergebnisse erzielen Sie, wenn die Sifa aktiv in die betrieblichen Prozesse eingebunden ist.

Bewährte Praxisempfehlungen:

  • Zuständigkeiten und Aufgaben klar festlegen

  • Regelmäßige Abstimmungen zwischen Geschäftsleitung, Führungskräften und der Sifa organisieren

  • Die Sifa bei betrieblichen Veränderungen frühzeitig einbinden

  • Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen gemeinsam auswerten und umsetzen

  • Maßnahmen dokumentieren und deren Umsetzung nachverfolgen

Ergänzend unterstützen regelmäßige Begehungen, Feedbackgespräche und Workshops mit Mitarbeitenden die Entwicklung einer gelebten Sicherheitskultur. Führungskräfte spielen hierbei eine zentrale Rolle: Sie sollten die Empfehlungen der Sifa ernst nehmen und als Vorbild agieren.

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Arbeitgeber profitieren rechtlich und organisatorisch von einer kompetenten Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die FAQ zeigen klar, wann und wie sie bestellt wird – und warum sie ein Gewinn für den betrieblichen Arbeitsschutz ist.

FAQ für Mitarbeitende

Wie unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz? Welche Aufgaben übernimmt sie und an wen können Sie sich wenden? Erfahren Sie hier, wie Arbeitssicherheit im Alltag umgesetzt wird.

Die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit vereint Technik, Verantwortung und gesellschaftlichen Mehrwert.

Sie tragen aktiv dazu bei, die Gesundheit von Menschen zu schützen und Unfälle, Erkrankungen sowie Ausfallzeiten zu vermeiden.

Gute Gründe für den Beruf:

  • Jobsicherheit: Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden branchenübergreifend gesucht – viele Stellen sind unbefristet

  • Karrierechancen: durch Spezialisierungen, Führungsfunktionen oder Selbstständigkeit

  • Attraktives Einkommen: überdurchschnittliche Vergütung und Entwicklungsmöglichkeiten

  • Gesellschaftliche Relevanz: aktiver Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Vielseitigkeit im Alltag: Technik, Organisation und Kommunikation in Kombination

Der Bedarf an qualifizierten Sifas steigt – nicht zuletzt durch neue Herausforderungen wie psychische Belastungen, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Wer als Sifa tätig ist, arbeitet in einem zukunftsorientierten Beruf mit Sinn und Perspektive.

Um Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu werden, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker:in, Meister:in oder ein technisches Studium sowie mehrjährige Berufserfahrung.

Diese Grundqualifikation ist erforderlich, um an der speziellen sicherheitstechnischen Ausbildung teilzunehmen.

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Ausbildung wird über die Berufsgenossenschaften oder durch anerkannte Bildungsträger angeboten. Sie besteht aus mehreren Modulen – Grund-, Aufbau- und ggf. Spezialmodul – und kombiniert theoretisches Wissen mit praktischer Anwendung.

Darüber hinaus sind persönliche Kompetenzen wichtig:

  • Interesse an technischen, rechtlichen und arbeitsschutzrelevanten Themen

  • Kommunikationsfähigkeit zur verständlichen Vermittlung von Sicherheitsthemen

  • Verantwortungsbewusstsein und Genauigkeit

  • Organisationsstärke und Eigeninitiative

Besonders entscheidend ist die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung. Vorschriften und Technologien verändern sich regelmäßig – eine gute Sifa bleibt stets auf dem neuesten Stand.

Die Ausbildung gliedert sich in mehrere Phasen mit Theorie- und Praxisanteilen. Sie erfolgt meist berufsbegleitend über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren – abhängig vom Bildungsträger und individuellen Zeitbudget.

Typische Ausbildungsstruktur:

  • Grundmodul: Einführung in Arbeitsschutz, rechtliche Grundlagen, Rolle der Sifa

  • Aufbaumodul: Vertiefung zu Arbeitsmitteln, Gefährdungsbeurteilungen, Ergonomie, Unfallursachen

  • Praktikum: Anwendung des Wissens im eigenen oder einem betreuten Betrieb

  • Spezialmodule (optional): z. B. für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten

Die Ausbildung schließt mit einer Projektarbeit, schriftlichen Ausarbeitung oder Prüfung ab. Sie erhalten ein Zertifikat, das zur Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit berechtigt. Die Inhalte basieren auf den Vorgaben der DGUV und unterscheiden sich je nach Träger nur geringfügig.

Die Dauer hängt vom gewählten Modell und der eigenen zeitlichen Verfügbarkeit ab.

In der Regel dauert die Ausbildung zwischen 9 und 24 Monaten und kann berufsbegleitend absolviert werden.

Typische Zeitrahmen:

  • Grundmodul: ca. 6–8 Wochen

  • Aufbaumodul: ca. 6–10 Wochen inkl. Praxisanteile

  • Praktikumsphase: mehrere Monate im Betrieb

Wer alle Module direkt hintereinander absolviert, kann die Ausbildung innerhalb eines Jahres abschließen. Eine gestreckte Durchführung ist ebenfalls möglich. Entscheidend ist die praktische Anwendung des erlernten Wissens im betrieblichen Alltag.

Die Kosten variieren je nach Bildungsträger, Bundesland und möglicher Förderung durch die Berufsgenossenschaft.

Mögliche Szenarien:

  • Kostenübernahme durch die BG: Bei Mitgliedsunternehmen übernehmen viele Berufsgenossenschaften die Ausbildungskosten ganz oder teilweise.

  • Selbstzahlung/Freie Bildungsträger: Zwischen 4.000 € und 8.000 € für den kompletten Lehrgang (inkl. Materialien, Prüfungen, Zertifikat).

Zusätzliche Ausgaben können für Anreise und Unterkunft bei Präsenzphasen entstehen.

Tipp: Es lohnt sich, bei der Berufsgenossenschaft nach Fördermöglichkeiten zu fragen. Auch viele Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten – besonders bei geplanter interner Tätigkeit als Sifa.

Das Gehalt hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen

  • Branche und Unternehmensgröße

  • Region (z. B. Stadt/Land, Ost/West)

  • Beschäftigungsform (intern/extern, angestellt/freiberuflich)


Richtwerte für das Bruttojahresgehalt (festangestellt):

  • Einsteiger:innen: ca. 3.500 € bis 4.000 € monatlich

  • Mit Erfahrung: 5.000 € und mehr sind möglich

  • Mit Leitungsverantwortung: bis zu 80.000 € oder mehr jährlich


Externe/freiberufliche Fachkräfte:

  • Tagessätze: 600 € bis 1.200 €

  • Abrechnung: projekt- oder stundenbasiert


Das Einkommen wächst mit der Erfahrung und Verantwortung – besonders bei Spezialisierung oder überbetrieblicher Tätigkeit.

Die Berufsaussichten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind sehr gut.

Der Bedarf ist branchenübergreifend hoch – vom Handwerk über Industrie und Verwaltung bis zum Gesundheitswesen. Gründe sind unter anderem gesetzliche Anforderungen, ein gestiegenes Bewusstsein für Sicherheit und der Fachkräftemangel.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gefragte Expert:innen – vor allem in:

  • Industrieunternehmen und Konzernen

  • Ingenieur- und Planungsbüros

  • Unternehmensberatungen

  • überbetrieblichen Diensten

  • dem öffentlichen Dienst

Typische Karrierepfade:

  • Einstieg als Sifa in einem Unternehmen oder Dienst

  • Aufstieg zur leitenden Sifa oder Teamleitung

  • Spezialisierung auf Themen wie Brandschutz, Gefahrstoffe, Umweltschutz

  • Weiterbildung zum HSE-Manager (Health, Safety, Environment)

  • Selbstständigkeit als externe:r Berater:in oder Dienstleister:in

Fazit: Der Beruf bietet hohe Jobsicherheit, gute Verdienstmöglichkeiten und vielfältige Entwicklungschancen. Wer sich regelmäßig weiterbildet und kommunikativ ist, kann langfristig erfolgreich Karriere machen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen eine zentrale Rolle im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Sie beraten Arbeitgeber:innen, Führungskräfte und Mitarbeitende – oft in enger Zusammenarbeit mit Betriebsärzt:innen und Sicherheitsbeauftragten.

Typische Aufgaben:

  • Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen

  • Durchführung von Betriebsbegehungen und Prüfungen

  • Beratung zur Arbeitsplatz- und Prozessgestaltung

  • Auswahl und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung

  • Planung und Durchführung von Schulungen und Unterweisungen

  • Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorgänge

  • Unfallanalyse und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen

  • Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Arbeitsalltag:

Der Arbeitsalltag variiert je nach Branche: In der Industrie stehen häufig Maschinen im Fokus, im Gesundheitswesen sind ergonomische und psychische Belastungen zentrale Themen.

Die Tätigkeit ist geprägt von Eigenverantwortung und direktem Kontakt zu unterschiedlichen Personengruppen – von der Geschäftsführung bis zu einzelnen Mitarbeitenden. Kommunikationsstärke und Durchsetzungsvermögen sind dabei besonders wichtig.

Neben der fachlichen Qualifikation spielen persönliche Eigenschaften eine entscheidende Rolle.

Die Sifa ist nicht nur beratend tätig, sondern vermittelt auch zwischen Interessen und Hierarchieebenen.

Wichtige Fähigkeiten:

  • Analytisches Denken: Risiken erkennen und strukturiert beurteilen

  • Kommunikationsstärke: Inhalte überzeugend und verständlich vermitteln

  • Durchsetzungsfähigkeit: Maßnahmen konsequent vertreten und umsetzen

  • Eigenverantwortung und Organisationstalent

  • Sorgfalt und Verlässlichkeit: Fehler können gravierende Folgen haben

Darüber hinaus sind Einfühlungsvermögen, Motivation und Konfliktfähigkeit hilfreich – insbesondere bei der Verhaltensänderung von Mitarbeitenden.

Wer freiberuflich oder überbetrieblich tätig ist, sollte auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Beratungskompetenz mitbringen.

Fazit: Die beste Sifa kombiniert Fachwissen mit praktischer Lösungsorientierung. Ziel ist nicht, Arbeitsprozesse zu blockieren, sondern sichere Bedingungen zu ermöglichen – durch realistische, wirksame und umsetzbare Maßnahmen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit können in nahezu allen Branchen tätig sein – denn Arbeitsschutz betrifft alle Wirtschaftsbereiche.

Je nach Erfahrung, Spezialisierung und Interesse gibt es vielfältige Einsatzfelder.

Typische Branchen und Arbeitsbereiche:

  • Industrie und Produktion: Maschinenbau, Chemie, Lebensmittelindustrie, Automobilbranche

  • Handwerk und Baugewerbe: Bauunternehmen, Elektrotechnik, Gebäudetechnik

  • Gesundheitswesen: Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Rehazentren

  • Logistik und Transport: Lagerlogistik, Speditionen, Verkehrsunternehmen

  • Verwaltung und öffentlicher Dienst: Kommunen, Landes- und Bundesbehörden

  • Dienstleistungssektor: Facility Management, Bildungseinrichtungen, Versorgungsbetriebe

Einsatzformen:

  • als festangestellte Fachkraft im Unternehmen

  • als externe Dienstleister:in

  • als spezialisierte Beratungskraft für bestimmte Gefährdungsbereiche

Unternehmen suchen häufig nach Fachkräften mit Branchenerfahrung, denn neben rechtlichem und technischem Wissen ist auch Verständnis für Abläufe und Risiken vor Ort gefragt.

Fazit: Die Arbeit als Sifa ist vielseitig, zukunftssicher und gesellschaftlich relevant. Wer interdisziplinär denkt, gerne mit Menschen arbeitet und Abwechslung schätzt, findet hier ein attraktives Berufsfeld mit Perspektive.

Auch nach Abschluss der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.

  • Kontinuierliche Weiterbildung ist entscheidend – denn Vorschriften, Arbeitsmittel und Anforderungen ändern sich regelmäßig.

  • Wer sich qualifiziert weiterbildet, vertieft sein Fachwissen und eröffnet sich neue Karrierewege.

Typische Weiterbildungen:

  • Fachspezialisierungen: z. B. Brandschutzbeauftragte:r, Gefahrstoffmanagement, Ergonomie, Explosionsschutz

  • HSE-Management: Kombination aus Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (Health, Safety, Environment)

  • Umweltmanagementbeauftragte:r: z. B. nach ISO 14001

  • Train-the-Trainer-Programme: für interne Schulungen und Unterweisungen

  • Aufbau von Führungskompetenzen: z. B. Projektleitung, Teamführung, strategisches Sicherheitsmanagement

Anbieter sind unter anderem Berufsgenossenschaften, Fachakademien, IHKs und spezialisierte Bildungsinstitute. Auch Hochschulen bieten berufsbegleitende Studiengänge in Sicherheitsmanagement, Arbeitsmedizin oder HSE an.

Neben fachlicher Expertise gewinnen auch Soft Skills an Bedeutung – etwa in den Bereichen:

  • Kommunikation und Konfliktlösung

  • Präsentation und Schulungsdidaktik

  • Digitale Tools im Arbeitsschutz

Weiterbildung stärkt Ihre fachliche Kompetenz und steigert Ihre Attraktivität am Arbeitsmarkt. Zudem erhöhen sich mit mehr Verantwortung meist auch die Verdienstmöglichkeiten.

Ja – viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten freiberuflich oder gründen ein eigenes Ingenieur- oder Beratungsbüro. Die Nachfrage nach externer Betreuung ist besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen groß, da dort oft keine interne Sifa vorhanden ist.

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit:

  • Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Mehrjährige Berufserfahrung von Vorteil

  • Kommunikations- und Beratungskompetenz

  • Kenntnisse in Angebotserstellung, Abrechnung und Dokumentation

  • Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Tätigkeit (abhängig von Bundesland und Finanzamt)

  • Berufshaftpflichtversicherung empfohlen

Typische Tätigkeiten:

  • Beratung in sicherheitstechnischen Fragen

  • Durchführung von Begehungen und Unterweisungen

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Schulungskonzepten

  • Projektbetreuung und Betreuung temporärer Arbeitsstätten

Fazit: Die Selbstständigkeit bietet Flexibilität, Eigenverantwortung und gute Einkommensmöglichkeiten – erfordert aber unternehmerisches Denken, Fachkompetenz und Engagement.

Die persönliche Haftung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist besonders bei internen Sifas ein häufig diskutiertes Thema.

Grundsätzlich gilt:

  • Wer als angestellte Fachkraft im Auftrag des Unternehmens handelt, ist über das sogenannte Haftungsprivileg abgesichert.

  • Das bedeutet: Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit haftet in der Regel der Arbeitgeber.

Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz:

Anders verhält es sich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wer z. B. bewusst gegen Sicherheitsvorgaben verstößt oder offensichtliche Gefahren ignoriert, muss mit persönlicher Haftung rechnen.

Externen Sifas:

Bei externen Sifas, die freiberuflich tätig sind, gelten darüber hinaus zivilrechtliche Regelungen aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber. In solchen Fällen ist eine Berufshaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.

Wichtig: Die Sifa hat eine beratende Funktion, ist jedoch nicht weisungsbefugt. Sie spricht Empfehlungen aus, dokumentiert Maßnahmen und zeigt Gefährdungen auf – die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei der Unternehmensleitung.

Zur Absicherung empfiehlt sich:

  • Beratungsinhalte und Empfehlungen stets schriftlich dokumentieren

  • Gefährdungsbeurteilungen sorgfältig erfassen

  • Abweichungen von Vorschlägen durch den Arbeitgeber schriftlich festhalten

Fazit: Wer sorgfältig und dokumentiert arbeitet, haftet im Regelfall nicht persönlich. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Beratung – denn im Ernstfall zählt, was belegbar ist.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben keinen gesetzlich verankerten Sonderkündigungsschutz.

Dennoch ergibt sich aus ihrer Funktion ein faktischer Schutz: Sie üben eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe aus und müssen dabei auch kritische Hinweise geben können – ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Was das in der Praxis bedeutet:

  • Eine Kündigung darf nicht aufgrund der Aufgabenwahrnehmung erfolgen

  • Wer z. B. Sicherheitsmängel dokumentiert oder Gefährdungen meldet, ist davor geschützt, benachteiligt zu werden

  • Viele Unternehmen stärken bewusst die Unabhängigkeit der Sifa

Zusätzliche Schutzmechanismen können über Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder interne Regelungen geschaffen werden. Klare Aufgabenbeschreibungen, definierte Kommunikationswege und sorgfältige Dokumentation stärken die Position der Sifa zusätzlich – auch im Konfliktfall.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Mitarbeitende können sich auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit verlassen. Sie sorgt für sichere Arbeitsbedingungen, klärt über Risiken auf und unterstützt aktiv dabei, gesundheitliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

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