FAQ

DGUV V2 / DGUV Vorschrift 2

Hier finden Sie alle Antworten zur DGUV-V2-Prüfung: kompakt, verständlich und rechtssicher erklärt.

Die FAQ richten sich an Unternehmen und Beschäftigte, die ihre Pflichten und Vorteile bei der DGUV Vorschrift 2 kennen möchten.

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Eine Mitarbeiterin organisiert die Haftnotizen mit Ideen an der Glaswand im Büro
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ bieten einen Überblick über die DGUV Vorschrift 2. Erfahren Sie, was die DGUV-V2-Prüfung bedeutet, für wen sie gilt und warum sie für Arbeitsschutz und Gesundheit im Betrieb so wichtig ist.

Die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“) ist eine verbindliche Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie legt fest, wie Unternehmen Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einsetzen müssen, um den Arbeitsschutz und die Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen.

Ziel der DGUV Vorschrift 2

Die Vorschrift dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit in Betrieben systematisch zu fördern. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten und so Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren vorzubeugen.

Wen betrifft die Vorschrift?

  • Alle Betriebe, die Mitarbeitende beschäftigen, unabhängig von Branche und Größe.

  • Auch für kleinere Betriebe (unter 10 Beschäftigte) gibt es spezielle Regelungen („alternative bedarfsorientierte Betreuung“).

Kerninhalte der DGUV Vorschrift 2

  • Grundbetreuung

    • Pauschale Betreuungszeit je Mitarbeitende pro Jahr (abhängig von der Gefährdungsklasse des Unternehmens).

    • Ziel: Allgemeine Arbeitsschutzorganisation, Unterweisungen und Beratung.

  • Anlassbezogene Betreuung

    • Ergänzend zur Grundbetreuung, z. B. bei Änderungen im Betrieb, neuen Arbeitsverfahren oder besonderen Gefährdungen.

  • Einsatzzeiten

    • Festgelegte Einsatzzeiten für Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit je nach Branche und Größe.

    • Grundlage: Gefährdungsklassen (hoch, mittel, gering).

Warum ist die Vorschrift wichtig?

  • Sie stellt sicher, dass der Arbeitsschutz im Betrieb nicht dem Zufall überlassen bleibt.

  • Verstöße können arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen haben.


Überblick: DGUV Vorschrift 2 im Kern


Aspekt

Inhalt

Ziel

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Pflicht für

Alle Unternehmen mit Beschäftigten

Elemente

Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung

Verantwortlich

Arbeitgeber:innen

Rechtsgrundlage

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), ergänzt durch DGUV Vorschrift 2


Fazit: DGUV Vorschrift 2 als Fundament für Arbeitssicherheit

Die DGUV Vorschrift 2 legt die Grundlage für systematischen Arbeitsschutz in Unternehmen. Sie sorgt dafür, dass Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßig eingebunden sind und somit Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden können.

Die Abkürzung DGUV V2 steht für die „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 2“ mit dem vollständigen Titel:

„Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“

Diese Vorschrift regelt, wie Unternehmen Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einsetzen müssen, um den Arbeitsschutz und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verbindlich vorgeschrieben.


Kernaussagen der DGUV Vorschrift 2

  • Ziel: Systematischer Schutz vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren.

  • Pflicht für: Alle Betriebe mit Beschäftigten – unabhängig von Größe oder Branche.

  • Betreuungselemente:

    • Grundbetreuung (feste Einsatzzeiten je Mitarbeitende)

    • Anlassbezogene Betreuung (z. B. bei neuen Arbeitsverfahren, besonderen Gefährdungen).


Übersicht: DGUV V2 im Schnellcheck


Abkürzung

Bedeutung

DGUV

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

V2

Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“)

Geltungsbereich

Alle Unternehmen mit Beschäftigten in Deutschland


Fazit: DGUV V2 kurz erklärt

DGUV V2 ist die rechtliche Grundlage für die Einbindung von Betriebsärzt:innen und Sicherheitsfachkräften im Unternehmen. Sie stellt sicher, dass Arbeitsschutz nicht dem Zufall überlassen bleibt und Gesundheit am Arbeitsplatz aktiv gefördert wird.

Die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“) regelt, wie Unternehmen Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einsetzen müssen. Sie konkretisiert die Pflichten von Arbeitgeber:innen im Arbeitsschutz und legt fest, wie Arbeitssicherheit systematisch organisiert wird.

Kerninhalte der DGUV Vorschrift 2

  • Grundbetreuung

    Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine regelmäßige Grundbetreuung sicherzustellen. Diese umfasst alle Maßnahmen zur Organisation des Arbeitsschutzes, wie die Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und der Einrichtung sicherer Arbeitsplätze.Die Einsatzzeiten richten sich nach der Gefährdungsklasse (gering, mittel, hoch) des Betriebs und der Anzahl der Beschäftigten.

  • Anlassbezogene Betreuung

    Zusätzlich zur Grundbetreuung muss der Betrieb eine anlassbezogene Betreuung gewährleisten. Diese ist erforderlich, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern, z. B. bei neuen Verfahren, Maschinen, Arbeitsstoffen oder besonderen Gefährdungen.

  • Mitwirkungspflicht von Fachkräften und Betriebsärzt:innen

    Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen beraten die Unternehmensleitung, überwachen die Einhaltung von Vorschriften und schulen Beschäftigte im sicheren Arbeiten.

  • Alternative Betreuung für Kleinbetriebe

    Für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten gibt es vereinfachte Regelungen (alternative bedarfsorientierte Betreuung). Hier kann die Unternehmerin oder der Unternehmer nach Schulung viele Aufgaben selbst wahrnehmen.

Fazit: DGUV Vorschrift 2 als Grundlage für Arbeitsschutz

Die Vorschrift stellt sicher, dass Arbeitsschutz kein Zufallsprodukt ist. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, fachliche Kompetenz einzubinden und so die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu schützen.

Die DGUV Vorschrift 2 schreibt keine klassischen „Prüfungen“ vor, sondern regelt den regelmäßigen Einsatz von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Wie oft diese Einsätze stattfinden müssen, hängt von der Betriebsgröße, der Gefährdungsklasse und den betrieblichen Gegebenheiten ab.

Turnus der DGUV V2-Betreuung

  • GrundbetreuungDie Grundbetreuung erfolgt regelmäßig und dauerhaft. Sie umfasst festgelegte Einsatzzeiten je Beschäftigte und Jahr, die abhängig von der Gefährdungsklasse des Unternehmens sind:

    • geringe Gefährdung: weniger Einsatzzeit

    • mittlere bis hohe Gefährdung: mehr EinsatzzeitDie konkreten Stunden pro Jahr sind in den Unfallverhütungsvorschriften und den branchenspezifischen Vorgaben der Berufsgenossenschaften festgelegt.

  • Anlassbezogene BetreuungZusätzlich zur Grundbetreuung ist eine anlassbezogene Betreuung erforderlich, z. B. bei:

    • Einführung neuer Arbeitsverfahren oder -stoffe

    • Umbauten oder Erweiterungen

    • Auffälligen Unfallereignissen oder besonderen GefährdungenDiese „Prüfung“ erfolgt also immer dann, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern.

Alternative Betreuung für Kleinbetriebe

Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten können die alternative bedarfsorientierte Betreuung nutzen. Hier muss die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst eine Schulung besuchen. Eine „Wiederholungsschulung“ ist in der Regel alle 3 bis 5 Jahre vorgesehen.

Fazit: Regelmäßigkeit statt einmalige Prüfung

Die DGUV Vorschrift 2 verlangt keine einmalige Abnahme, sondern eine kontinuierliche Betreuung und Prüfung des Arbeitsschutzes im Betrieb. Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass diese Betreuung regelmäßig stattfindet und bei Bedarf angepasst wird.

Die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“) betrifft alle Unternehmen in Deutschland, die mindestens eine beschäftigte Person haben. Sie gilt unabhängig von Branche, Rechtsform oder Betriebsgröße und verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, den Arbeitsschutz durch die Unterstützung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit sicherzustellen.

Wer ist verpflichtet?

  • Kleinbetriebe (bis 10 Beschäftigte)Auch Kleinstbetriebe müssen die Vorgaben erfüllen. Für sie gibt es vereinfachte Regelungen (alternative bedarfsorientierte Betreuung), bei der die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst an einer Schulung teilnimmt und anschließend die Betreuung übernimmt.

  • Mittelständische und große Betriebe (mehr als 10 Beschäftigte)Hier ist eine regelmäßige Grund- und anlassbezogene Betreuung durch Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Pflicht.

  • Alle BranchenDie Vorschrift gilt für alle Wirtschaftszweige, z. B.:

    • Industrie, Handwerk und Bau

    • Handel und Dienstleistungen

    • Pflegeeinrichtungen und soziale Dienste

    • Öffentlicher Dienst

Wer ist nicht betroffen?

  • Betriebe ohne Beschäftigte (reine Solo-Selbstständige)

  • Betriebe, die keinem Unfallversicherungsträger der DGUV unterliegen (selten, z. B. bestimmte freie Berufe)

Fazit: DGUV Vorschrift 2 gilt für fast alle Unternehmen

Sobald Sie mindestens eine beschäftigte Person haben, sind Sie verpflichtet, die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 umzusetzen. So wird gewährleistet, dass der Arbeitsschutz im Betrieb professionell organisiert und gesetzeskonform durchgeführt wird.

Die Verantwortung für die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 liegt bei der Unternehmensleitung. Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb zu organisieren und dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig erfolgt.

Wer ist verantwortlich?

  • Arbeitgeber:innenSie tragen die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehört:

    • Die Bestellung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit

    • Sicherstellen, dass die Betreuungszeiten eingehalten werden

    • Organisation der Grund- und anlassbezogenen Betreuung

  • FührungskräfteSie können Aufgaben delegiert bekommen (z. B. Koordination der Betreuung), sind jedoch nicht von der Verantwortung entbunden.

Wer darf die Betreuung nach DGUV V2 durchführen?

  • Betriebsärzt:innenSie müssen über eine arbeitsmedizinische Qualifikation verfügen.

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)Sie benötigen eine anerkannte sicherheitstechnische Ausbildung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

  • Externe DienstleisterBetriebe dürfen externe Dienste beauftragen, z. B. über überbetriebliche Dienste der Berufsgenossenschaft oder private Arbeitssicherheits- und Arbeitsmedizinzentren.

Prüfung und Kontrolle

  • Interne KontrolleDie Unternehmensleitung ist verpflichtet, die Wirksamkeit der Betreuung regelmäßig zu überprüfen.

  • Externe KontrolleBerufsgenossenschaften und Unfallkassen prüfen im Rahmen von Betriebsbegehungen, ob die DGUV Vorschrift 2 eingehalten wird.

Fazit: Verantwortung und Durchführung

Arbeitgeber:innen sind für die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 verantwortlich. Die Betreuung darf nur von qualifizierten Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt werden – entweder intern oder über externe Dienste.

Die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“) basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften, die den Arbeitsschutz in Deutschland regeln. Sie konkretisiert, wie Betriebe Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einbinden müssen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Regelt die Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, für eine fachkundige Unterstützung im Arbeitsschutz zu sorgen.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Schreibt die Pflicht vor, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gesundheitsgefahren vermieden werden. Die DGUV Vorschrift 2 dient als praxisnahe Konkretisierung.

  • DGUV Vorschrift 2Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die festlegt:

    • Grundbetreuung: Regelmäßige Betreuung durch Betriebsärzt:innen und Sicherheitsfachkräfte

    • Anlassbezogene Betreuung: Bei Änderungen im Betrieb oder besonderen Gefährdungen

    • Einsatzzeiten: Abhängig von Branche, Betriebsgröße und Gefährdungsklasse

Ergänzende Vorschriften und Regeln

  • DGUV Regel 100-001 („Grundsätze der Prävention“)Enthält weitere Details zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)Geben konkrete Hinweise zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)Branchen- oder tätigkeitsspezifische Anforderungen, die ergänzend gelten.

Prüfung durch Aufsichtsbehörden

  • Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaften) prüfen, ob die DGUV V2-Betreuung ordnungsgemäß umgesetzt wird.

  • Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren zusätzlich die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes.

Fazit: DGUV V2 als gesetzliche Pflicht

Die DGUV Vorschrift 2 ist Teil eines gesetzlichen Gesamtsystems zum Arbeitsschutz. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, sie umzusetzen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden und die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 2 wird von verschiedenen Stellen kontrolliert, um sicherzustellen, dass der Arbeitsschutz im Betrieb wirksam umgesetzt wird. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nachweisbar zu organisieren.

Zuständige Prüf- und Aufsichtsstellen

  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

    Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kontrollieren sie, ob die DGUV Vorschrift 2 eingehalten wird. Im Rahmen von Betriebsbegehungen oder nach Unfällen prüfen sie:

    • Ist eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung eingerichtet?

    • Werden die Einsatzzeiten nach Gefährdungsklasse eingehalten?

    • Liegt eine Gefährdungsbeurteilung vor?

  • Gewerbeaufsichtsämter und staatliche Arbeitsschutzbehörden

    Sie überwachen die Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dabei prüfen sie auch die Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 als Konkretisierung dieser Gesetze.

  • Betriebsinterne Kontrollen

    Arbeitgeber:innen sind selbst verpflichtet, die Wirksamkeit der Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Auch Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht und können die Einhaltung der Vorschriften einfordern.

Was wird konkret überprüft?

  • Bestellung und Einsatz von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit

  • Nachweis der regelmäßigen Grund- und anlassbezogenen Betreuung

  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen

  • Umsetzung der empfohlenen Schutzmaßnahmen

Fazit: Mehrstufige Kontrolle der DGUV Vorschrift 2

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 2 wird sowohl von den Unfallversicherungsträgern als auch von staatlichen Aufsichtsbehörden überwacht. Arbeitgeber:innen müssen jederzeit nachweisen können, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Das schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch das Unternehmen vor Bußgeldern und Haftungsrisiken.

Fazit: Allgemeine FAQ

Die DGUV-V2-Prüfung bildet die Basis für Arbeitsschutz. Sie gilt für alle Betriebe mit Beschäftigten und sorgt für sichere Arbeitsplätze, rechtssichere Prozesse und gesunde Mitarbeitende.

FAQ für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber:in finden Sie hier praxisnahe Antworten zur DGUV-V2-Prüfung. Informieren Sie sich über Pflichten, Verantwortlichkeiten und die Vorteile einer rechtssicheren Umsetzung für Ihr Unternehmen.

Die DGUV Vorschrift 2 ist für Arbeitgeber:innen von zentraler Bedeutung, weil sie die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz im Unternehmen bildet. Sie stellt sicher, dass alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden und die Gesundheit der Beschäftigten bestmöglich geschützt ist.

Rechtssicherheit gewährleisten

Als Arbeitgeber:in sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert diese Pflicht und hilft Ihnen, die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) rechtssicher umzusetzen. Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder oder Zwangsmaßnahmen durch Aufsichtsbehörden

  • Einschränkungen oder Untersagung des Betriebs

  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Unfällen

Gesundheit und Motivation der Beschäftigten fördern

Eine regelmäßige Betreuung durch Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit trägt dazu bei:

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden

  • Krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren

  • Die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden zu steigern

Versicherungsschutz sicherstellen

Berufsgenossenschaften setzen die DGUV Vorschrift 2 als Voraussetzung für den umfassenden Versicherungsschutz voraus. Wird die Vorschrift nicht eingehalten, kann es im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder Regressforderungen kommen.

Wettbewerbsvorteile durch Prävention

Ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem stärkt Ihr Image als verantwortungsbewusstes Unternehmen und kann sich positiv auf Kunden- und Mitarbeitendenbindung auswirken.

Fazit: Eine Investition in Sicherheit und Zukunft

Die DGUV Vorschrift 2 Prüfung ist für Arbeitgeber:innen weit mehr als eine Formalität. Sie ist ein entscheidender Baustein für Rechtssicherheit, wirtschaftliche Stabilität und den Schutz Ihrer Beschäftigten. Eine sorgfältige Umsetzung schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken und schafft eine sichere Arbeitsumgebung.

Ja, die DGUV Vorschrift 2 betrifft grundsätzlich alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Branche oder Größe. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Beschäftigten sicherzustellen.

Für wen ist die DGUV Vorschrift 2 verbindlich?

  • Alle Unternehmen mit BeschäftigtenSobald auch nur eine Person angestellt ist, gilt die Pflicht. Dazu zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte, Minijobber:innen, Auszubildende oder Praktikant:innen.

  • Unabhängig von der BrancheOb Handwerksbetrieb, Dienstleistungsunternehmen, Industrie oder Verwaltung: Jedes Unternehmen muss geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz umsetzen.

  • Auch KleinbetriebeFür kleine Betriebe bis 50 Beschäftigte gibt es besondere Regelungen (zum Beispiel Unternehmermodell oder alternative Betreuungsformen).

Wozu dient die Prüfung?

Die DGUV Vorschrift 2 sorgt dafür, dass:

  • Gefährdungen im Betrieb erkannt und bewertet werden

  • Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßig unterstützen

  • Arbeitsschutzmaßnahmen wirksam umgesetzt und dokumentiert werden

Was passiert, wenn ich keine DGUV V2 Betreuung habe?

  • Bußgelder oder Auflagen durch Behörden

  • Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfällen

  • Persönliche Haftung der Unternehmensleitung im Schadensfall

Fazit: Die DGUV Vorschrift 2 ist Pflicht für alle Arbeitgeber:innen

Egal ob Kleinbetrieb oder Großunternehmen – Sie müssen die Anforderungen erfüllen. Die Umsetzung schützt Ihre Beschäftigten, vermeidet rechtliche Risiken und sichert den Versicherungsschutz im Ernstfall.

Ja, die DGUV Vorschrift 2 ist für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich und damit Pflicht. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für ihre Beschäftigten sicherzustellen. Die Umsetzung wird regelmäßig kontrolliert und ist Voraussetzung für einen rechtssicheren Betrieb.

Warum ist die DGUV Vorschrift 2 verpflichtend?

  • Rechtsgrundlage

    Die DGUV Vorschrift 2 basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Diese Gesetze verpflichten alle Arbeitgeber:innen, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen.

  • Verbindlich für alle Unternehmen

    Egal ob Industrie, Handwerk, Handel oder Büro: Jeder Betrieb mit mindestens einer angestellten Person muss die Vorgaben erfüllen. Auch für Kleinbetriebe gibt es keine Ausnahmen – sie können aber vereinfachte Betreuungsmodelle nutzen.

  • Kontrolle durch Aufsichtsstellen

    Berufsgenossenschaften und staatliche Arbeitsschutzbehörden prüfen, ob die Vorschrift eingehalten wird. Verstöße können mit Bußgeldern oder sogar mit der Untersagung des Betriebs geahndet werden.

Was bedeutet Prüfung in der Praxis?

Die „DGUV Vorschrift 2 Prüfung“ ist keine einmalige Inspektion, sondern die regelmäßige Überprüfung:

  • Ob Sie Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt haben

  • Ob die erforderlichen Einsatzzeiten eingehalten werden

  • Ob die Gefährdungsbeurteilungen aktuell und vollständig sind

Fazit: Pflicht für jeden Arbeitgeber

Die DGUV Vorschrift 2 ist gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar für einen rechtssicheren Betrieb. Sie schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch das Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken.

Arbeitgeber:innen tragen nach der DGUV Vorschrift 2 eine zentrale Verantwortung für die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb. Sie müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ist.

Prüfpflichten für Arbeitgeber:innen

  • Organisation der Betreuung: Arbeitgeber:innen müssen Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Einsatzzeiten eingehalten werden.

  • Gefährdungsbeurteilungen: Es ist Pflicht, Gefährdungen systematisch zu ermitteln, zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • Unterweisung der Beschäftigten: Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden. Inhalt und Durchführung sind zu dokumentieren.

  • Prüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen: Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die getroffenen Schutzmaßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.

  • Regelmäßige Beteiligung an Terminen: Sie müssen an den von den Fachkräften und Betriebsärzt:innen durchgeführten Arbeitsschutzbesprechungen teilnehmen oder eine Vertretung benennen.

Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber:innen

  • Gesamtverantwortung: Auch wenn Fachkräfte und Betriebsärzt:innen beraten, bleibt die Gesamtverantwortung beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin.

  • Koordination: Arbeitgeber:innen koordinieren den Einsatz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen im Betrieb.

  • Zusammenarbeit mit Behörden und Berufsgenossenschaft: Sie müssen der Berufsgenossenschaft auf Anfrage nachweisen können, dass alle Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 erfüllt sind.

Fazit: Prüfpflichten sind nicht delegierbar

Arbeitgeber:innen müssen die Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 aktiv umsetzen. Die Prüfpflichten lassen sich nicht auf Mitarbeitende abwälzen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Eine frühzeitige Organisation der Betreuung und eine lückenlose Dokumentation sind daher unverzichtbar.

Eine DGUV-V2-Prüfung unterstützt Arbeitgebende dabei, den betrieblichen Arbeitsschutz systematisch zu organisieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Sie umfasst Analyse, Beratung und konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Arbeitssicherheit.

Ablauf der DGUV-V2-Prüfung für Arbeitgebende

1. Erstgespräch und Bedarfsanalyse

  • Arbeitgebende besprechen mit Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes im Unternehmen.

  • Die betrieblichen Gegebenheiten und Risikofaktoren werden erfasst und bewertet.

2. Gefährdungsbeurteilung

  • Es erfolgt eine umfassende Analyse der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und betrieblichen Gefährdungen.

  • Potenzielle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken werden identifiziert und dokumentiert.

3. Beratung und Maßnahmenplanung

  • Arbeitgebende erhalten Empfehlungen für notwendige Schutzmaßnahmen und Verbesserungen.

  • Betriebsärzt:innen und Sicherheitsfachkräfte unterstützen bei der Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen.

4. Dokumentation und Nachweisführung

  • Alle Ergebnisse und getroffenen Maßnahmen werden schriftlich festgehalten.

  • Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften.

5. Schulung und Unterweisung

  • Führungskräfte und Mitarbeitende werden über die erarbeiteten Schutzmaßnahmen informiert und entsprechend geschult.

6. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

  • Die DGUV-V2-Betreuung ist ein fortlaufender Prozess: Arbeitgebende müssen den Arbeitsschutz regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Warum ist die DGUV-V2-Prüfung wichtig?

Mit der DGUV-V2-Prüfung erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen. Sie schaffen auch sichere Arbeitsbedingungen, senken Unfall- und Krankheitsrisiken und stärken die Gesundheit und Motivation Ihrer Mitarbeitenden.

Fazit

Die DGUV-V2-Prüfung hilft Arbeitgebenden, alle Pflichten im Arbeitsschutz zuverlässig umzusetzen. Sie sorgt für Rechtssicherheit, schützt die Belegschaft und unterstützt eine nachhaltige Präventionskultur im Unternehmen.

Arbeitgebende müssen im Rahmen der DGUV-Vorschrift 2 alle Maßnahmen zum Arbeitsschutz umfassend dokumentieren. Die Dokumentation dient als rechtlicher Nachweis und unterstützt eine nachhaltige Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten im Betrieb.

Welche Inhalte müssen dokumentiert werden?

1. Gefährdungsbeurteilungen

  • Erfassung und Bewertung aller betrieblichen Gefährdungen.

  • Festlegung von Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle.

2. Einsatzzeiten der Fachkräfte und Betriebsärzt:innen

  • Nachweis der geleisteten Grund- und betriebsspezifischen Betreuungszeiten.

  • Dokumentation der regelmäßigen Begehungen und Beratungen.

3. Ergebnisse von Begehungen und Prüfungen

  • Protokolle über durchgeführte Arbeitsplatzbegehungen.

  • Festgestellte Mängel und empfohlene Abhilfemaßnahmen.

4. Unterweisungen und Schulungen

  • Inhalte und Teilnehmerlisten aller durchgeführten Unterweisungen.

  • Dokumentation der Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Führungskräfte.

5. Maßnahmenplanung und -umsetzung

  • Übersicht geplanter und umgesetzter Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • Zeitpläne und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung.

Warum ist die Dokumentation wichtig?

Die schriftliche Dokumentation erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern bietet auch Rechtssicherheit bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften. Sie zeigt, dass der Arbeitsschutz im Unternehmen systematisch und nachvollziehbar organisiert ist.

Fazit

Die DGUV-Vorschrift 2 verpflichtet Arbeitgebende zur lückenlosen Dokumentation aller relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen. Damit sichern Sie sich rechtlich ab und schaffen die Basis für ein nachhaltiges Gesundheits- und Sicherheitsmanagement.

Ein Prüfprotokoll erfasst alle relevanten Informationen über die durchgeführte Prüfung und dient Arbeitgebenden als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften. Es muss vollständig, nachvollziehbar und aktuell sein.

Pflichtinhalte eines Prüfprotokolls

1. Angaben zum Betrieb und zur Prüfung

  • Name und Anschrift des Unternehmens

  • Bezeichnung des geprüften Arbeitsmittels oder Bereichs

  • Datum und Ort der Prüfung

2. Prüfer:innen und Qualifikation

  • Name der prüfenden Person oder Organisation

  • Nachweis der Fachkunde der Prüfer:innen

3. Prüfgrundlage und -umfang

  • Rechtsvorschriften oder technische Regelwerke, nach denen geprüft wurde (z. B. DGUV Vorschrift 3, BetrSichV)

  • Beschreibung des Prüfumfangs (was wurde geprüft, welche Kriterien wurden angewendet)

4. Prüfergebnisse und Feststellungen

  • Genaue Beschreibung des technischen Zustands

  • Festgestellte Mängel oder Abweichungen

  • Einstufung der Dringlichkeit von Maßnahmen

5. Maßnahmen und Fristen

  • Empfehlungen oder Vorgaben zur Mängelbeseitigung

  • Festgelegte Fristen für die Umsetzung

6. Bestätigung und Unterschrift

  • Datum der Fertigstellung des Protokolls

  • Unterschrift der prüfenden Person

Warum ist ein korrektes Prüfprotokoll wichtig?

Ein lückenlos geführtes Prüfprotokoll beweist, dass Arbeitgebende ihren Pflichten nachgekommen sind. Es dient als Absicherung bei Kontrollen und im Schadensfall und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes im Betrieb.

Fazit

Das Prüfprotokoll muss alle wesentlichen Daten, Prüfergebnisse und Maßnahmen enthalten. Nur so erfüllt es die gesetzlichen Anforderungen und bietet Arbeitgebenden Rechtssicherheit und eine solide Grundlage für wirksame Schutzmaßnahmen.

Werden bei einer Prüfung Mängel festgestellt, sind Arbeitgebende verpflichtet, diese umgehend zu bewerten und zu beseitigen. So sichern sie den rechtssicheren Betrieb und schützen die Gesundheit der Mitarbeitenden.

Vorgehen bei festgestellten Mängeln

1. Dokumentation der Mängel

  • Alle festgestellten Abweichungen werden im Prüfprotokoll detailliert erfasst.

  • Die Dringlichkeit der Mängelbeseitigung wird bewertet.

2. Sofortmaßnahmen bei Gefahr

  • Bei schwerwiegenden Mängeln, die eine unmittelbare Gefährdung darstellen, müssen Arbeitgebende den Betrieb des betroffenen Arbeitsmittels sofort einstellen.

  • Notwendige Schutzmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten.

3. Planung der Mängelbeseitigung

  • Für weniger dringliche Mängel wird ein Maßnahmenplan erstellt.

  • Verantwortlichkeiten und Fristen für die Beseitigung werden festgelegt.

4. Kontrolle der Umsetzung

  • Nach Durchführung der Maßnahmen wird geprüft, ob alle Mängel behoben wurden.

  • Diese Nachprüfung wird ebenfalls dokumentiert.

5. Kommunikation mit Behörden

  • Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften dient die Dokumentation als Nachweis, dass die Mängel erkannt und beseitigt wurden.

Rechtliche Folgen bei Nichtbeseitigung

Werden Mängel nicht fristgerecht behoben, drohen:

  • Betriebsstilllegungen durch die Aufsichtsbehörde

  • Bußgelder oder Ordnungsverfügungen

  • Haftungsrisiken bei Unfällen oder Gesundheitsschäden

Fazit

Festgestellte Mängel müssen zügig beseitigt und dokumentiert werden. So stellen Sie die Sicherheit im Betrieb sicher und vermeiden rechtliche Konsequenzen. Eine enge Zusammenarbeit mit Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt Sie dabei nachhaltig.

Werden DGUV-Prüfungen nicht oder unvollständig durchgeführt, riskieren Arbeitgebende rechtliche, finanzielle und organisatorische Folgen. Sie verstoßen gegen Arbeitsschutzvorschriften und gefährden die Sicherheit im Betrieb.

Rechtliche und finanzielle Konsequenzen

1. Bußgelder und Ordnungsverfügungen

  • Aufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen, wenn die gesetzlichen Prüfpflichten nicht eingehalten werden.

  • In schweren Fällen kann die Behörde die Nutzung der betroffenen Arbeitsmittel untersagen.

2. Betriebsstilllegungen

  • Bei gravierenden Mängeln oder Gefährdungen ist die Stilllegung von Maschinen, Anlagen oder ganzen Arbeitsbereichen möglich.

3. Regressforderungen und Haftung

  • Kommt es aufgrund fehlender Prüfungen zu einem Unfall, können Versicherungen die Leistungen einschränken oder Regress fordern.

  • Arbeitgebende haften zivilrechtlich für Schäden und unter Umständen auch strafrechtlich.

Organisatorische Folgen

  • Erhöhter Aufwand bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Behörden.

  • Imageverlust und Vertrauensverlust bei Mitarbeitenden, wenn der Arbeitsschutz vernachlässigt wird.

Warum sind DGUV-Prüfungen so wichtig?

DGUV-Prüfungen gewährleisten die Sicherheit von Mitarbeitenden und den rechtssicheren Betrieb des Unternehmens. Sie sind nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutz-Managements.

Fazit

Wer DGUV-Prüfungen nicht durchführt, setzt sich erheblichen Risiken aus: Bußgelder, Haftung, Betriebsstillstand und Reputationsschäden. Regelmäßige Prüfungen sichern Ihr Unternehmen rechtlich ab und schützen Ihre Belegschaft.

Die Kosten einer DGUV-Vorschrift-2-Prüfung hängen von der Betriebsgröße, der Gefährdungslage und dem erforderlichen Betreuungsumfang ab. Arbeitgebende sollten mit individuellen Angeboten von Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften rechnen.

Wovon hängen die Kosten ab?

1. Anzahl der Mitarbeitenden

  • Je mehr Beschäftigte im Unternehmen arbeiten, desto höher ist der Betreuungsaufwand.

  • Die DGUV Vorschrift 2 sieht Grundbetreuungszeiten pro Mitarbeitenden vor.

2. Betriebsart und Gefährdungspotenzial

  • Branchen mit hohen Risiken (z. B. Bau, Chemie) erfordern mehr Einsatzzeit und umfangreichere Prüfungen.

  • In Bürobetrieben ist der Aufwand meist geringer.

3. Betreuungsumfang (Grund- und betriebsspezifische Betreuung)

  • Neben der Grundbetreuung können zusätzliche Kosten für besondere Gefährdungen oder spezielle Beratungen entstehen.

4. Externe oder interne Betreuung

  • Bei überbetrieblichen Diensten werden Pauschalen oder Stundensätze berechnet.

  • Eigenes Fachpersonal verursacht andere Kostenstrukturen.

Orientierungswerte für die Kosten

  • Kleinbetriebe (bis 10 Mitarbeitende): meist ab ca. 500–1.000 Euro pro Jahr

  • Mittelgroße Unternehmen: mehrere Tausend Euro jährlich, abhängig von der Branche

  • Großbetriebe: individuelle Kalkulation aufgrund des komplexeren Betreuungsbedarfs

Warum lohnt sich die Investition?

Die DGUV-Vorschrift-2-Betreuung sichert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern hilft auch, Ausfallzeiten und Unfallkosten zu reduzieren. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Kostenkontrolle im Arbeitsschutz.

Fazit

Die Kosten für die DGUV-Vorschrift-2-Prüfung variieren je nach Betrieb. Holen Sie Angebote ein und sehen Sie die Investition als wichtigen Baustein für Sicherheit, Gesundheit und Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Die DGUV-V2-Prüfung bringt Unternehmen zahlreiche Vorteile: Sie stärkt den Arbeitsschutz, senkt Ausfallzeiten, verbessert das Betriebsklima und stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher. So wird Sicherheit zur wirtschaftlichen Chance.


Vorteile, Nutzen und Verpflichtungen im Überblick


Vorteile und Nutzen für Unternehmen

Aufwände und Verpflichtungen für Arbeitgebende

Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Vermeidung von Bußgeldern

Regelmäßige Organisation und Beauftragung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften

Verbesserte Arbeitssicherheit durch frühzeitige Erkennung von Risiken

Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen

Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden steigen

Umsetzung empfohlener Schutzmaßnahmen

Reduzierung von Unfall- und Krankheitsausfällen

Finanzierung der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung gemäß DGUV V2

Kostenersparnis durch weniger Ausfallzeiten und geringere Versicherungsprämien

Nachweisführung gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften

Unterstützung bei besonderen betrieblichen Herausforderungen

Einhaltung von Fristen und Prüfintervallen

Stärkung der Arbeitgebermarke und Mitarbeiterbindung

Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden

Verbesserung des Betriebsklimas und der Präventionskultur

Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Arbeitsschutzmaßnahmen


Warum ist die DGUV-V2-Prüfung eine Investition in die Zukunft?

Die Prüfung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie ist ein strategisches Instrument, um Sicherheit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Fazit

Die DGUV-V2-Prüfung bietet Unternehmen klaren Nutzen: Sie schützt Mitarbeitende, erhöht die Rechtssicherheit und trägt zu wirtschaftlichem Erfolg bei. Arbeitsschutz wird so zum Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen.

BG prevent unterstützt Unternehmen umfassend bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Mit individueller Beratung, fachkundiger Betreuung und praxisnahen Lösungen sichern wir Ihnen eine rechtssichere und effiziente Arbeitsmedizin- und Arbeitsschutzbetreuung.

So unterstützt Sie BG prevent bei der DGUV-V2-Prüfung

1. Analyse und Beratung

  • Wir prüfen den aktuellen Stand Ihres Arbeitsschutzes und erstellen ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept.

  • Sie erhalten praxisorientierte Empfehlungen für alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen.

2. Berechnung der Einsatzzeiten

  • BG prevent ermittelt die erforderlichen Grund- und betriebsspezifischen Betreuungszeiten nach DGUV Vorschrift 2.

  • So wissen Sie genau, welche Betreuung Ihr Unternehmen benötigt.

3. Gestellung von Fachkräften und Betriebsärzt:innen

  • Wir stellen Ihnen erfahrene Arbeitsmediziner:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Seite.

  • Diese übernehmen alle Aufgaben der Grund- und Anlassbetreuung.

4. Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen

  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen.

  • Auf Wunsch führen wir gemeinsam mit Ihnen Betriebsbegehungen durch.

5. Schulungen und Unterweisungen

  • BG prevent schult Führungskräfte und Mitarbeitende im Umgang mit Arbeitsschutzmaßnahmen und Prävention.

6. Rechtssicherheit und Dokumentation

  • Wir sorgen dafür, dass alle Arbeitsschutzmaßnahmen und Prüfungen rechtssicher dokumentiert werden.

  • So sind Sie auf Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden optimal vorbereitet.


Ihre Vorteile mit BG prevent


Unsere Leistungen

Ihr Nutzen

Individuelle Beratung und Betreuung

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Betrieb

Ermittlung aller gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzzeiten

Volle Transparenz und Rechtssicherheit

Gestellung von Fachkräften und Betriebsärzt:innen

Fachkundige Unterstützung aus einer Hand

Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen

Erfüllung aller Pflichten ohne zusätzlichen Aufwand

Organisation von Schulungen und Unterweisungen

Sensibilisierung und Schutz Ihrer Mitarbeitenden

Vollständige Dokumentation aller Maßnahmen

Rechtssichere Nachweise für Behörden und Berufsgenossenschaften


Fazit

Mit BG prevent als Partner erfüllen Sie alle Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 effizient und rechtssicher. Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung und entlasten Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Jetzt mehr erfahren!

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Arbeitgeber:innen profitieren von der DGUV-V2-Prüfung durch mehr Rechtssicherheit, geringere Haftungsrisiken und motivierte Mitarbeitende. Sie ist Pflicht und zugleich ein Schlüssel für nachhaltigen Unternehmenserfolg.

FAQ für Mitarbeitende

Diese FAQ zeigen Beschäftigten, wie sie zur DGUV-V2-Prüfung beitragen können. Erfahren Sie mehr über Rechte, Pflichten und die Vorteile, die ein funktionierender Arbeitsschutz für Ihre Sicherheit und Gesundheit bietet.

Für Beschäftigte bedeutet die DGUV-V2-Prüfung vor allem mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie sind aktiv in den Arbeitsschutz eingebunden und profitieren von Maßnahmen, die Gesundheit und Wohlbefinden fördern.

Ablauf der DGUV-V2-Prüfung für Beschäftigte

1. Information und Sensibilisierung

  • Mitarbeitende werden über die geplanten Arbeitsschutzmaßnahmen informiert.

  • Sie erfahren, welche Bedeutung die DGUV-V2-Prüfung für ihren Arbeitsalltag hat.

2. Teilnahme an Gefährdungsbeurteilungen

  • Beschäftigte geben wertvolle Hinweise zu Gefährdungen und Arbeitsabläufen.

  • Sie werden in die Analyse von Arbeitsplätzen und Prozessen einbezogen.

3. Gesundheitsvorsorge und Beratung

  • Betriebsärzt:innen bieten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen an.

  • Beschäftigte erhalten individuelle Beratung zu Gesundheit und Prävention.

4. Unterweisungen und Schulungen

  • Alle Mitarbeitenden nehmen an Sicherheitsunterweisungen teil.

  • Sie werden im Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Notfallsituationen geschult.

5. Mitwirkung an Verbesserungen

  • Beschäftigte haben die Möglichkeit, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit einzubringen.

  • Sie werden in die Entwicklung einer Präventionskultur eingebunden.

Welche Vorteile haben Beschäftigte?


Vorteile für Beschäftigte

Bedeutung im Arbeitsalltag

Bessere Sicherheit am Arbeitsplatz

Reduziertes Unfall- und Gesundheitsrisiko

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung

Früherkennung von Belastungen und Erkrankungen

Schulungen und Unterweisungen

Mehr Wissen und Handlungssicherheit bei Gefahrensituationen

Beteiligung an Arbeitsschutzmaßnahmen

Aktiver Beitrag zur eigenen Gesundheit und zur Prävention

Stärkung des Betriebsklimas

Mehr Motivation und Vertrauen in den Arbeitgeber


Fazit

Die DGUV-V2-Prüfung bindet Beschäftigte aktiv ein, stärkt die Arbeitssicherheit und fördert die Gesundheit am Arbeitsplatz. Mitarbeitende profitieren direkt von besseren Arbeitsbedingungen und einer Kultur der Prävention im Unternehmen.

Beschäftigte spielen eine wichtige Rolle bei der DGUV-V2-Prüfung. Sie sind verpflichtet, den Arbeitsschutz aktiv mitzugestalten, haben aber auch klare Rechte und Schutzansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber.

Aufgaben der Beschäftigten

  • Mitwirkung bei der GefährdungsbeurteilungBeschäftigte geben Informationen zu Arbeitsabläufen und möglichen Gefährdungen weiter.

  • Teilnahme an Unterweisungen und SchulungenSie sind verpflichtet, an allen vorgesehenen Sicherheitsunterweisungen teilzunehmen.

  • Meldung von GefährdungenErkannte Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken müssen unverzüglich an Führungskräfte gemeldet werden.

  • Einhaltung von SchutzmaßnahmenVorgeschriebene Arbeitsschutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und persönliche Schutzausrüstung müssen genutzt werden.

Rechte der Beschäftigten

  • Recht auf sichere ArbeitsbedingungenBeschäftigte dürfen nur an Arbeitsplätzen eingesetzt werden, die den Arbeitsschutzvorschriften entsprechen.

  • Recht auf Information und SchulungSie haben Anspruch auf verständliche Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

  • Recht auf arbeitsmedizinische VorsorgeBetriebsärzt:innen bieten Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen an, die sie in Anspruch nehmen können.

  • Recht auf MitwirkungBeschäftigte können Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit einbringen.


Pflichten der Beschäftigten


Pflichten

Bedeutung

Teilnahme an Sicherheitsunterweisungen

Kenntnisse über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen erwerben

Einhaltung der Arbeitsschutzregeln

Sicherstellung eines risikofreien Arbeitsablaufs

Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Vermeidung von Verletzungen und Gesundheitsrisiken

Meldung von Defekten oder Mängeln

Unterstützung bei der Gefahrenabwehr im Betrieb

Unterstützung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften

Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der DGUV-V2-Prüfung


Fazit

Beschäftigte haben bei der DGUV-V2-Prüfung sowohl Rechte als auch Pflichten. Sie sind aktiv am Arbeitsschutz beteiligt und profitieren gleichzeitig von besseren Arbeitsbedingungen, mehr Sicherheit und arbeitsmedizinischer Vorsorge.

Die DGUV-V2-Prüfung bietet Beschäftigten zahlreiche Vorteile: Sie verbessert die Arbeitssicherheit, schützt die Gesundheit und fördert ein positives Betriebsklima. So profitieren Mitarbeitende direkt von einem systematisch organisierten Arbeitsschutz.

Vorteile der DGUV-V2-Prüfung für Beschäftigte

  • Mehr Sicherheit am ArbeitsplatzGefährdungen werden frühzeitig erkannt und durch geeignete Maßnahmen beseitigt.

  • Bessere GesundheitsvorsorgeBetriebsärzt:innen führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch und beraten individuell zu Präventionsthemen.

  • Schulung und SensibilisierungBeschäftigte lernen in Unterweisungen den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Notfallsituationen.

  • Mitwirkungsmöglichkeiten im ArbeitsschutzMitarbeitende können aktiv Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einbringen.

  • Gestärktes Vertrauen in den ArbeitgeberEin funktionierender Arbeitsschutz zeigt Wertschätzung gegenüber der Belegschaft und stärkt die Motivation.

Konkreter Nutzen im Arbeitsalltag


Vorteile der DGUV-V2-Prüfung

Nutzen für Beschäftigte

Verbesserte Arbeitssicherheit

Weniger Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken

Arbeitsmedizinische Betreuung

Früherkennung und Prävention von Berufskrankheiten

Teilnahme an Sicherheitsunterweisungen

Mehr Handlungssicherheit in Gefahrensituationen

Beteiligung an Gefährdungsbeurteilungen

Einfluss auf die Gestaltung sicherer Arbeitsplätze

Aufbau einer Präventionskultur im Unternehmen

Besseres Betriebsklima und höhere Arbeitszufriedenheit


Fazit

Die DGUV-V2-Prüfung schützt Beschäftigte vor Gefährdungen, stärkt ihre Gesundheit und vermittelt Wissen für einen sicheren Arbeitsalltag. Mitarbeitende profitieren direkt von besseren Arbeitsbedingungen und einem nachhaltig sicheren Arbeitsplatz.

ls Arbeitnehmer:in leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur DGUV-V2-Prüfung, indem Sie aktiv am Arbeitsschutz mitwirken. Ihre Hinweise, Ihr Verhalten und Ihre Mitwirkung helfen, Gefährdungen zu erkennen und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu verbessern.

Ihr Beitrag als Arbeitnehmer:in

1. Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen

  • Bringen Sie Ihr Wissen über Arbeitsabläufe und mögliche Gefährdungen ein.

  • Weisen Sie auf Risiken hin, die im Arbeitsalltag auftreten können.

2. Teilnahme an Unterweisungen und Schulungen

  • Nehmen Sie an allen Sicherheitsunterweisungen teil.

  • Erlernen Sie den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Notfallsituationen.

3. Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Beachten Sie Betriebsanweisungen und wenden Sie die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen konsequent an.

  • Nutzen Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie vorgeschrieben.

4. Meldung von Gefährdungen

  • Informieren Sie Führungskräfte oder Sicherheitsbeauftragte sofort über erkannte Risiken, Defekte oder Mängel.

  • Tragen Sie so zur schnellen Beseitigung von Gefährdungen bei.

5. Unterstützung der Fachkräfte und Betriebsärzt:innen

  • Kooperieren Sie mit dem Arbeitsschutz-Team bei Begehungen und Prüfungen.

Ihr Beitrag im Überblick


Aufgabe

Nutzen für Sie und Ihr Team

Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitsplätze werden sicherer gestaltet

Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen

Mehr Wissen und Handlungssicherheit im Arbeitsalltag

Einhaltung der Arbeitsschutzregeln

Schutz vor Unfällen und gesundheitlichen Belastungen

Nutzung von Schutzausrüstung

Minimierung persönlicher Risiken

Meldung von Gefährdungen und Defekten

Beitrag zu einem sicheren Betriebsklima


Fazit

Als Arbeitnehmer:in sind Sie ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzsystems. Ihre aktive Mitwirkung bei der DGUV-V2-Prüfung hilft, Gefährdungen zu reduzieren und die Sicherheit für alle Mitarbeitenden zu erhöhen.

Ja, die DGUV-V2-Prüfpflicht gilt grundsätzlich auch für Beschäftigte im Home-Office. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Arbeitsschutzvorgaben für mobile Arbeitsplätze und Telearbeitsplätze zu prüfen und umzusetzen.

Was bedeutet das für das Home-Office?

1. Gefährdungsbeurteilung des Home-Office-Arbeitsplatzes

  • Arbeitgebende müssen prüfen, ob der Arbeitsplatz zu Hause ergonomisch und sicher gestaltet ist.

  • Dabei werden Beleuchtung, Sitzhaltung, Arbeitsmittel und mögliche Gefährdungen bewertet.

2. Beratung und Betreuung durch Fachkräfte

  • Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Beschäftigte zu den besonderen Anforderungen im Home-Office.

  • Sie geben Tipps zur ergonomischen Einrichtung und Verhaltensweisen, die Belastungen vermeiden.

3. Unterweisungen und Sensibilisierung

  • Arbeitgebende müssen Mitarbeitende auch im Home-Office zu Arbeitsschutzthemen unterweisen.

  • Inhalte können beispielsweise Bildschirmarbeit, Pausenregelungen oder Brandschutz betreffen.

4. Dokumentation der Maßnahmen

  • Alle durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen und Beratungen sind zu dokumentieren, auch wenn sie sich auf Home-Office-Arbeitsplätze beziehen.

Pflichten im Überblick


Arbeitgebende

Beschäftigte

Gefährdungsbeurteilung für Home-Office-Arbeitsplätze durchführen

Ergonomische Einrichtung nach Vorgaben prüfen

Betriebsärzt:innen und Fachkräfte einbeziehen

An Beratungen und Unterweisungen teilnehmen

Schutzmaßnahmen festlegen und dokumentieren

Arbeitsschutzmaßnahmen im Home-Office umsetzen


Fazit

Die DGUV-V2-Prüfpflicht gilt auch im Home-Office. Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass mobile Arbeitsplätze den Arbeitsschutzvorgaben entsprechen und Beschäftigte optimal betreut werden – für mehr Sicherheit und Gesundheit zu Hause.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Für Beschäftigte bedeutet die DGUV-V2-Prüfung mehr Schutz und Gesundheit am Arbeitsplatz. Aktive Mitwirkung stärkt die Präventionskultur und fördert sichere, ergonomische Arbeitsbedingungen.

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