Hier finden Sie alle Antworten zur DGUV-V2-Prüfung: kompakt, verständlich und rechtssicher erklärt.
Die FAQ richten sich an Unternehmen und Beschäftigte, die ihre Pflichten und Vorteile bei der DGUV Vorschrift 2 kennen möchten.
Hier finden Sie alle Antworten zur DGUV-V2-Prüfung: kompakt, verständlich und rechtssicher erklärt.
Die FAQ richten sich an Unternehmen und Beschäftigte, die ihre Pflichten und Vorteile bei der DGUV Vorschrift 2 kennen möchten.
Die allgemeinen FAQ bieten einen Überblick über die DGUV Vorschrift 2. Erfahren Sie, was die DGUV-V2-Prüfung bedeutet, für wen sie gilt und warum sie für Arbeitsschutz und Gesundheit im Betrieb so wichtig ist.
Die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“) ist eine verbindliche Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie legt fest, wie Unternehmen Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einsetzen müssen, um den Arbeitsschutz und die Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen.
Die Vorschrift dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit in Betrieben systematisch zu fördern. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten und so Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
Alle Betriebe, die Mitarbeitende beschäftigen, unabhängig von Branche und Größe.
Auch für kleinere Betriebe (unter 10 Beschäftigte) gibt es spezielle Regelungen („alternative bedarfsorientierte Betreuung“).
Grundbetreuung
Pauschale Betreuungszeit je Mitarbeitende pro Jahr (abhängig von der Gefährdungsklasse des Unternehmens).
Ziel: Allgemeine Arbeitsschutzorganisation, Unterweisungen und Beratung.
Anlassbezogene Betreuung
Ergänzend zur Grundbetreuung, z. B. bei Änderungen im Betrieb, neuen Arbeitsverfahren oder besonderen Gefährdungen.
Einsatzzeiten
Festgelegte Einsatzzeiten für Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit je nach Branche und Größe.
Grundlage: Gefährdungsklassen (hoch, mittel, gering).
Sie stellt sicher, dass der Arbeitsschutz im Betrieb nicht dem Zufall überlassen bleibt.
Verstöße können arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen haben.
Aspekt | Inhalt |
---|---|
Ziel | Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes |
Pflicht für | Alle Unternehmen mit Beschäftigten |
Elemente | Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung |
Verantwortlich | Arbeitgeber:innen |
Rechtsgrundlage | Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), ergänzt durch DGUV Vorschrift 2 |
Die DGUV Vorschrift 2 legt die Grundlage für systematischen Arbeitsschutz in Unternehmen. Sie sorgt dafür, dass Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßig eingebunden sind und somit Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden können.
Die Abkürzung DGUV V2 steht für die „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 2“ mit dem vollständigen Titel:
„Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“
Diese Vorschrift regelt, wie Unternehmen Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einsetzen müssen, um den Arbeitsschutz und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verbindlich vorgeschrieben.
Ziel: Systematischer Schutz vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren.
Pflicht für: Alle Betriebe mit Beschäftigten – unabhängig von Größe oder Branche.
Betreuungselemente:
Grundbetreuung (feste Einsatzzeiten je Mitarbeitende)
Anlassbezogene Betreuung (z. B. bei neuen Arbeitsverfahren, besonderen Gefährdungen).
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
DGUV | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung |
V2 | Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“) |
Geltungsbereich | Alle Unternehmen mit Beschäftigten in Deutschland |
DGUV V2 ist die rechtliche Grundlage für die Einbindung von Betriebsärzt:innen und Sicherheitsfachkräften im Unternehmen. Sie stellt sicher, dass Arbeitsschutz nicht dem Zufall überlassen bleibt und Gesundheit am Arbeitsplatz aktiv gefördert wird.
Die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“) regelt, wie Unternehmen Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einsetzen müssen. Sie konkretisiert die Pflichten von Arbeitgeber:innen im Arbeitsschutz und legt fest, wie Arbeitssicherheit systematisch organisiert wird.
Grundbetreuung
Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine regelmäßige Grundbetreuung sicherzustellen. Diese umfasst alle Maßnahmen zur Organisation des Arbeitsschutzes, wie die Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und der Einrichtung sicherer Arbeitsplätze.Die Einsatzzeiten richten sich nach der Gefährdungsklasse (gering, mittel, hoch) des Betriebs und der Anzahl der Beschäftigten.
Anlassbezogene Betreuung
Zusätzlich zur Grundbetreuung muss der Betrieb eine anlassbezogene Betreuung gewährleisten. Diese ist erforderlich, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern, z. B. bei neuen Verfahren, Maschinen, Arbeitsstoffen oder besonderen Gefährdungen.
Mitwirkungspflicht von Fachkräften und Betriebsärzt:innen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen beraten die Unternehmensleitung, überwachen die Einhaltung von Vorschriften und schulen Beschäftigte im sicheren Arbeiten.
Alternative Betreuung für Kleinbetriebe
Für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten gibt es vereinfachte Regelungen (alternative bedarfsorientierte Betreuung). Hier kann die Unternehmerin oder der Unternehmer nach Schulung viele Aufgaben selbst wahrnehmen.
Die Vorschrift stellt sicher, dass Arbeitsschutz kein Zufallsprodukt ist. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, fachliche Kompetenz einzubinden und so die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu schützen.
Die DGUV Vorschrift 2 schreibt keine klassischen „Prüfungen“ vor, sondern regelt den regelmäßigen Einsatz von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Wie oft diese Einsätze stattfinden müssen, hängt von der Betriebsgröße, der Gefährdungsklasse und den betrieblichen Gegebenheiten ab.
GrundbetreuungDie Grundbetreuung erfolgt regelmäßig und dauerhaft. Sie umfasst festgelegte Einsatzzeiten je Beschäftigte und Jahr, die abhängig von der Gefährdungsklasse des Unternehmens sind:
geringe Gefährdung: weniger Einsatzzeit
mittlere bis hohe Gefährdung: mehr EinsatzzeitDie konkreten Stunden pro Jahr sind in den Unfallverhütungsvorschriften und den branchenspezifischen Vorgaben der Berufsgenossenschaften festgelegt.
Anlassbezogene BetreuungZusätzlich zur Grundbetreuung ist eine anlassbezogene Betreuung erforderlich, z. B. bei:
Einführung neuer Arbeitsverfahren oder -stoffe
Umbauten oder Erweiterungen
Auffälligen Unfallereignissen oder besonderen GefährdungenDiese „Prüfung“ erfolgt also immer dann, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern.
Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten können die alternative bedarfsorientierte Betreuung nutzen. Hier muss die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst eine Schulung besuchen. Eine „Wiederholungsschulung“ ist in der Regel alle 3 bis 5 Jahre vorgesehen.
Die DGUV Vorschrift 2 verlangt keine einmalige Abnahme, sondern eine kontinuierliche Betreuung und Prüfung des Arbeitsschutzes im Betrieb. Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass diese Betreuung regelmäßig stattfindet und bei Bedarf angepasst wird.
Die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“) betrifft alle Unternehmen in Deutschland, die mindestens eine beschäftigte Person haben. Sie gilt unabhängig von Branche, Rechtsform oder Betriebsgröße und verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, den Arbeitsschutz durch die Unterstützung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit sicherzustellen.
Kleinbetriebe (bis 10 Beschäftigte)Auch Kleinstbetriebe müssen die Vorgaben erfüllen. Für sie gibt es vereinfachte Regelungen (alternative bedarfsorientierte Betreuung), bei der die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst an einer Schulung teilnimmt und anschließend die Betreuung übernimmt.
Mittelständische und große Betriebe (mehr als 10 Beschäftigte)Hier ist eine regelmäßige Grund- und anlassbezogene Betreuung durch Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Pflicht.
Alle BranchenDie Vorschrift gilt für alle Wirtschaftszweige, z. B.:
Industrie, Handwerk und Bau
Handel und Dienstleistungen
Pflegeeinrichtungen und soziale Dienste
Öffentlicher Dienst
Betriebe ohne Beschäftigte (reine Solo-Selbstständige)
Betriebe, die keinem Unfallversicherungsträger der DGUV unterliegen (selten, z. B. bestimmte freie Berufe)
Sobald Sie mindestens eine beschäftigte Person haben, sind Sie verpflichtet, die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 umzusetzen. So wird gewährleistet, dass der Arbeitsschutz im Betrieb professionell organisiert und gesetzeskonform durchgeführt wird.
Die Verantwortung für die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 liegt bei der Unternehmensleitung. Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb zu organisieren und dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig erfolgt.
Arbeitgeber:innenSie tragen die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehört:
Die Bestellung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit
Sicherstellen, dass die Betreuungszeiten eingehalten werden
Organisation der Grund- und anlassbezogenen Betreuung
FührungskräfteSie können Aufgaben delegiert bekommen (z. B. Koordination der Betreuung), sind jedoch nicht von der Verantwortung entbunden.
Betriebsärzt:innenSie müssen über eine arbeitsmedizinische Qualifikation verfügen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)Sie benötigen eine anerkannte sicherheitstechnische Ausbildung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Externe DienstleisterBetriebe dürfen externe Dienste beauftragen, z. B. über überbetriebliche Dienste der Berufsgenossenschaft oder private Arbeitssicherheits- und Arbeitsmedizinzentren.
Interne KontrolleDie Unternehmensleitung ist verpflichtet, die Wirksamkeit der Betreuung regelmäßig zu überprüfen.
Externe KontrolleBerufsgenossenschaften und Unfallkassen prüfen im Rahmen von Betriebsbegehungen, ob die DGUV Vorschrift 2 eingehalten wird.
Arbeitgeber:innen sind für die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 verantwortlich. Die Betreuung darf nur von qualifizierten Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt werden – entweder intern oder über externe Dienste.
Die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“) basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften, die den Arbeitsschutz in Deutschland regeln. Sie konkretisiert, wie Betriebe Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einbinden müssen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Regelt die Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, für eine fachkundige Unterstützung im Arbeitsschutz zu sorgen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Schreibt die Pflicht vor, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gesundheitsgefahren vermieden werden. Die DGUV Vorschrift 2 dient als praxisnahe Konkretisierung.
DGUV Vorschrift 2Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die festlegt:
Grundbetreuung: Regelmäßige Betreuung durch Betriebsärzt:innen und Sicherheitsfachkräfte
Anlassbezogene Betreuung: Bei Änderungen im Betrieb oder besonderen Gefährdungen
Einsatzzeiten: Abhängig von Branche, Betriebsgröße und Gefährdungsklasse
DGUV Regel 100-001 („Grundsätze der Prävention“)Enthält weitere Details zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)Geben konkrete Hinweise zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)Branchen- oder tätigkeitsspezifische Anforderungen, die ergänzend gelten.
Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaften) prüfen, ob die DGUV V2-Betreuung ordnungsgemäß umgesetzt wird.
Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren zusätzlich die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes.
Die DGUV Vorschrift 2 ist Teil eines gesetzlichen Gesamtsystems zum Arbeitsschutz. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, sie umzusetzen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden und die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen.
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 2 wird von verschiedenen Stellen kontrolliert, um sicherzustellen, dass der Arbeitsschutz im Betrieb wirksam umgesetzt wird. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nachweisbar zu organisieren.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kontrollieren sie, ob die DGUV Vorschrift 2 eingehalten wird. Im Rahmen von Betriebsbegehungen oder nach Unfällen prüfen sie:
Ist eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung eingerichtet?
Werden die Einsatzzeiten nach Gefährdungsklasse eingehalten?
Liegt eine Gefährdungsbeurteilung vor?
Gewerbeaufsichtsämter und staatliche Arbeitsschutzbehörden
Sie überwachen die Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dabei prüfen sie auch die Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 als Konkretisierung dieser Gesetze.
Betriebsinterne Kontrollen
Arbeitgeber:innen sind selbst verpflichtet, die Wirksamkeit der Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Auch Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht und können die Einhaltung der Vorschriften einfordern.
Bestellung und Einsatz von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit
Nachweis der regelmäßigen Grund- und anlassbezogenen Betreuung
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen
Umsetzung der empfohlenen Schutzmaßnahmen
Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 2 wird sowohl von den Unfallversicherungsträgern als auch von staatlichen Aufsichtsbehörden überwacht. Arbeitgeber:innen müssen jederzeit nachweisen können, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Das schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch das Unternehmen vor Bußgeldern und Haftungsrisiken.
Die DGUV-V2-Prüfung bildet die Basis für Arbeitsschutz. Sie gilt für alle Betriebe mit Beschäftigten und sorgt für sichere Arbeitsplätze, rechtssichere Prozesse und gesunde Mitarbeitende.
Als Arbeitgeber:in finden Sie hier praxisnahe Antworten zur DGUV-V2-Prüfung. Informieren Sie sich über Pflichten, Verantwortlichkeiten und die Vorteile einer rechtssicheren Umsetzung für Ihr Unternehmen.
Die DGUV Vorschrift 2 ist für Arbeitgeber:innen von zentraler Bedeutung, weil sie die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz im Unternehmen bildet. Sie stellt sicher, dass alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden und die Gesundheit der Beschäftigten bestmöglich geschützt ist.
Als Arbeitgeber:in sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert diese Pflicht und hilft Ihnen, die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) rechtssicher umzusetzen. Bei Verstößen drohen:
Bußgelder oder Zwangsmaßnahmen durch Aufsichtsbehörden
Einschränkungen oder Untersagung des Betriebs
Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Unfällen
Eine regelmäßige Betreuung durch Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit trägt dazu bei:
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden
Krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren
Die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden zu steigern
Berufsgenossenschaften setzen die DGUV Vorschrift 2 als Voraussetzung für den umfassenden Versicherungsschutz voraus. Wird die Vorschrift nicht eingehalten, kann es im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder Regressforderungen kommen.
Ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem stärkt Ihr Image als verantwortungsbewusstes Unternehmen und kann sich positiv auf Kunden- und Mitarbeitendenbindung auswirken.
Die DGUV Vorschrift 2 Prüfung ist für Arbeitgeber:innen weit mehr als eine Formalität. Sie ist ein entscheidender Baustein für Rechtssicherheit, wirtschaftliche Stabilität und den Schutz Ihrer Beschäftigten. Eine sorgfältige Umsetzung schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken und schafft eine sichere Arbeitsumgebung.
Ja, die DGUV Vorschrift 2 betrifft grundsätzlich alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Branche oder Größe. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Beschäftigten sicherzustellen.
Alle Unternehmen mit BeschäftigtenSobald auch nur eine Person angestellt ist, gilt die Pflicht. Dazu zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte, Minijobber:innen, Auszubildende oder Praktikant:innen.
Unabhängig von der BrancheOb Handwerksbetrieb, Dienstleistungsunternehmen, Industrie oder Verwaltung: Jedes Unternehmen muss geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz umsetzen.
Auch KleinbetriebeFür kleine Betriebe bis 50 Beschäftigte gibt es besondere Regelungen (zum Beispiel Unternehmermodell oder alternative Betreuungsformen).
Die DGUV Vorschrift 2 sorgt dafür, dass:
Gefährdungen im Betrieb erkannt und bewertet werden
Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßig unterstützen
Arbeitsschutzmaßnahmen wirksam umgesetzt und dokumentiert werden
Bußgelder oder Auflagen durch Behörden
Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfällen
Persönliche Haftung der Unternehmensleitung im Schadensfall
Egal ob Kleinbetrieb oder Großunternehmen – Sie müssen die Anforderungen erfüllen. Die Umsetzung schützt Ihre Beschäftigten, vermeidet rechtliche Risiken und sichert den Versicherungsschutz im Ernstfall.
Ja, die DGUV Vorschrift 2 ist für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich und damit Pflicht. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für ihre Beschäftigten sicherzustellen. Die Umsetzung wird regelmäßig kontrolliert und ist Voraussetzung für einen rechtssicheren Betrieb.
Rechtsgrundlage
Die DGUV Vorschrift 2 basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Diese Gesetze verpflichten alle Arbeitgeber:innen, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen.
Verbindlich für alle Unternehmen
Egal ob Industrie, Handwerk, Handel oder Büro: Jeder Betrieb mit mindestens einer angestellten Person muss die Vorgaben erfüllen. Auch für Kleinbetriebe gibt es keine Ausnahmen – sie können aber vereinfachte Betreuungsmodelle nutzen.
Kontrolle durch Aufsichtsstellen
Berufsgenossenschaften und staatliche Arbeitsschutzbehörden prüfen, ob die Vorschrift eingehalten wird. Verstöße können mit Bußgeldern oder sogar mit der Untersagung des Betriebs geahndet werden.
Die „DGUV Vorschrift 2 Prüfung“ ist keine einmalige Inspektion, sondern die regelmäßige Überprüfung:
Ob Sie Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt haben
Ob die erforderlichen Einsatzzeiten eingehalten werden
Ob die Gefährdungsbeurteilungen aktuell und vollständig sind
Die DGUV Vorschrift 2 ist gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar für einen rechtssicheren Betrieb. Sie schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch das Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken.
Arbeitgeber:innen tragen nach der DGUV Vorschrift 2 eine zentrale Verantwortung für die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb. Sie müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ist.
Organisation der Betreuung: Arbeitgeber:innen müssen Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Einsatzzeiten eingehalten werden.
Gefährdungsbeurteilungen: Es ist Pflicht, Gefährdungen systematisch zu ermitteln, zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen.
Unterweisung der Beschäftigten: Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden. Inhalt und Durchführung sind zu dokumentieren.
Prüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen: Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die getroffenen Schutzmaßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.
Regelmäßige Beteiligung an Terminen: Sie müssen an den von den Fachkräften und Betriebsärzt:innen durchgeführten Arbeitsschutzbesprechungen teilnehmen oder eine Vertretung benennen.
Gesamtverantwortung: Auch wenn Fachkräfte und Betriebsärzt:innen beraten, bleibt die Gesamtverantwortung beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin.
Koordination: Arbeitgeber:innen koordinieren den Einsatz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen im Betrieb.
Zusammenarbeit mit Behörden und Berufsgenossenschaft: Sie müssen der Berufsgenossenschaft auf Anfrage nachweisen können, dass alle Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 erfüllt sind.
Arbeitgeber:innen müssen die Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 aktiv umsetzen. Die Prüfpflichten lassen sich nicht auf Mitarbeitende abwälzen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Eine frühzeitige Organisation der Betreuung und eine lückenlose Dokumentation sind daher unverzichtbar.
Eine DGUV-V2-Prüfung unterstützt Arbeitgebende dabei, den betrieblichen Arbeitsschutz systematisch zu organisieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Sie umfasst Analyse, Beratung und konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Arbeitssicherheit.
1. Erstgespräch und Bedarfsanalyse
Arbeitgebende besprechen mit Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes im Unternehmen.
Die betrieblichen Gegebenheiten und Risikofaktoren werden erfasst und bewertet.
2. Gefährdungsbeurteilung
Es erfolgt eine umfassende Analyse der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und betrieblichen Gefährdungen.
Potenzielle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken werden identifiziert und dokumentiert.
3. Beratung und Maßnahmenplanung
Arbeitgebende erhalten Empfehlungen für notwendige Schutzmaßnahmen und Verbesserungen.
Betriebsärzt:innen und Sicherheitsfachkräfte unterstützen bei der Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen.
4. Dokumentation und Nachweisführung
Alle Ergebnisse und getroffenen Maßnahmen werden schriftlich festgehalten.
Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften.
5. Schulung und Unterweisung
Führungskräfte und Mitarbeitende werden über die erarbeiteten Schutzmaßnahmen informiert und entsprechend geschult.
6. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Die DGUV-V2-Betreuung ist ein fortlaufender Prozess: Arbeitgebende müssen den Arbeitsschutz regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Mit der DGUV-V2-Prüfung erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen. Sie schaffen auch sichere Arbeitsbedingungen, senken Unfall- und Krankheitsrisiken und stärken die Gesundheit und Motivation Ihrer Mitarbeitenden.
Die DGUV-V2-Prüfung hilft Arbeitgebenden, alle Pflichten im Arbeitsschutz zuverlässig umzusetzen. Sie sorgt für Rechtssicherheit, schützt die Belegschaft und unterstützt eine nachhaltige Präventionskultur im Unternehmen.
Arbeitgebende müssen im Rahmen der DGUV-Vorschrift 2 alle Maßnahmen zum Arbeitsschutz umfassend dokumentieren. Die Dokumentation dient als rechtlicher Nachweis und unterstützt eine nachhaltige Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten im Betrieb.
1. Gefährdungsbeurteilungen
Erfassung und Bewertung aller betrieblichen Gefährdungen.
Festlegung von Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle.
2. Einsatzzeiten der Fachkräfte und Betriebsärzt:innen
Nachweis der geleisteten Grund- und betriebsspezifischen Betreuungszeiten.
Dokumentation der regelmäßigen Begehungen und Beratungen.
3. Ergebnisse von Begehungen und Prüfungen
Protokolle über durchgeführte Arbeitsplatzbegehungen.
Festgestellte Mängel und empfohlene Abhilfemaßnahmen.
4. Unterweisungen und Schulungen
Inhalte und Teilnehmerlisten aller durchgeführten Unterweisungen.
Dokumentation der Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Führungskräfte.
5. Maßnahmenplanung und -umsetzung
Übersicht geplanter und umgesetzter Arbeitsschutzmaßnahmen.
Zeitpläne und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung.
Die schriftliche Dokumentation erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern bietet auch Rechtssicherheit bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften. Sie zeigt, dass der Arbeitsschutz im Unternehmen systematisch und nachvollziehbar organisiert ist.
Die DGUV-Vorschrift 2 verpflichtet Arbeitgebende zur lückenlosen Dokumentation aller relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen. Damit sichern Sie sich rechtlich ab und schaffen die Basis für ein nachhaltiges Gesundheits- und Sicherheitsmanagement.
Ein Prüfprotokoll erfasst alle relevanten Informationen über die durchgeführte Prüfung und dient Arbeitgebenden als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften. Es muss vollständig, nachvollziehbar und aktuell sein.
1. Angaben zum Betrieb und zur Prüfung
Name und Anschrift des Unternehmens
Bezeichnung des geprüften Arbeitsmittels oder Bereichs
Datum und Ort der Prüfung
2. Prüfer:innen und Qualifikation
Name der prüfenden Person oder Organisation
Nachweis der Fachkunde der Prüfer:innen
3. Prüfgrundlage und -umfang
Rechtsvorschriften oder technische Regelwerke, nach denen geprüft wurde (z. B. DGUV Vorschrift 3, BetrSichV)
Beschreibung des Prüfumfangs (was wurde geprüft, welche Kriterien wurden angewendet)
4. Prüfergebnisse und Feststellungen
Genaue Beschreibung des technischen Zustands
Festgestellte Mängel oder Abweichungen
Einstufung der Dringlichkeit von Maßnahmen
5. Maßnahmen und Fristen
Empfehlungen oder Vorgaben zur Mängelbeseitigung
Festgelegte Fristen für die Umsetzung
6. Bestätigung und Unterschrift
Datum der Fertigstellung des Protokolls
Unterschrift der prüfenden Person
Ein lückenlos geführtes Prüfprotokoll beweist, dass Arbeitgebende ihren Pflichten nachgekommen sind. Es dient als Absicherung bei Kontrollen und im Schadensfall und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes im Betrieb.
Das Prüfprotokoll muss alle wesentlichen Daten, Prüfergebnisse und Maßnahmen enthalten. Nur so erfüllt es die gesetzlichen Anforderungen und bietet Arbeitgebenden Rechtssicherheit und eine solide Grundlage für wirksame Schutzmaßnahmen.
Werden bei einer Prüfung Mängel festgestellt, sind Arbeitgebende verpflichtet, diese umgehend zu bewerten und zu beseitigen. So sichern sie den rechtssicheren Betrieb und schützen die Gesundheit der Mitarbeitenden.
1. Dokumentation der Mängel
Alle festgestellten Abweichungen werden im Prüfprotokoll detailliert erfasst.
Die Dringlichkeit der Mängelbeseitigung wird bewertet.
2. Sofortmaßnahmen bei Gefahr
Bei schwerwiegenden Mängeln, die eine unmittelbare Gefährdung darstellen, müssen Arbeitgebende den Betrieb des betroffenen Arbeitsmittels sofort einstellen.
Notwendige Schutzmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten.
3. Planung der Mängelbeseitigung
Für weniger dringliche Mängel wird ein Maßnahmenplan erstellt.
Verantwortlichkeiten und Fristen für die Beseitigung werden festgelegt.
4. Kontrolle der Umsetzung
Nach Durchführung der Maßnahmen wird geprüft, ob alle Mängel behoben wurden.
Diese Nachprüfung wird ebenfalls dokumentiert.
5. Kommunikation mit Behörden
Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften dient die Dokumentation als Nachweis, dass die Mängel erkannt und beseitigt wurden.
Werden Mängel nicht fristgerecht behoben, drohen:
Betriebsstilllegungen durch die Aufsichtsbehörde
Bußgelder oder Ordnungsverfügungen
Haftungsrisiken bei Unfällen oder Gesundheitsschäden
Festgestellte Mängel müssen zügig beseitigt und dokumentiert werden. So stellen Sie die Sicherheit im Betrieb sicher und vermeiden rechtliche Konsequenzen. Eine enge Zusammenarbeit mit Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt Sie dabei nachhaltig.
Werden DGUV-Prüfungen nicht oder unvollständig durchgeführt, riskieren Arbeitgebende rechtliche, finanzielle und organisatorische Folgen. Sie verstoßen gegen Arbeitsschutzvorschriften und gefährden die Sicherheit im Betrieb.
1. Bußgelder und Ordnungsverfügungen
Aufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen, wenn die gesetzlichen Prüfpflichten nicht eingehalten werden.
In schweren Fällen kann die Behörde die Nutzung der betroffenen Arbeitsmittel untersagen.
2. Betriebsstilllegungen
Bei gravierenden Mängeln oder Gefährdungen ist die Stilllegung von Maschinen, Anlagen oder ganzen Arbeitsbereichen möglich.
3. Regressforderungen und Haftung
Kommt es aufgrund fehlender Prüfungen zu einem Unfall, können Versicherungen die Leistungen einschränken oder Regress fordern.
Arbeitgebende haften zivilrechtlich für Schäden und unter Umständen auch strafrechtlich.
Erhöhter Aufwand bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Behörden.
Imageverlust und Vertrauensverlust bei Mitarbeitenden, wenn der Arbeitsschutz vernachlässigt wird.
DGUV-Prüfungen gewährleisten die Sicherheit von Mitarbeitenden und den rechtssicheren Betrieb des Unternehmens. Sie sind nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutz-Managements.
Wer DGUV-Prüfungen nicht durchführt, setzt sich erheblichen Risiken aus: Bußgelder, Haftung, Betriebsstillstand und Reputationsschäden. Regelmäßige Prüfungen sichern Ihr Unternehmen rechtlich ab und schützen Ihre Belegschaft.
Die Kosten einer DGUV-Vorschrift-2-Prüfung hängen von der Betriebsgröße, der Gefährdungslage und dem erforderlichen Betreuungsumfang ab. Arbeitgebende sollten mit individuellen Angeboten von Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften rechnen.
1. Anzahl der Mitarbeitenden
Je mehr Beschäftigte im Unternehmen arbeiten, desto höher ist der Betreuungsaufwand.
Die DGUV Vorschrift 2 sieht Grundbetreuungszeiten pro Mitarbeitenden vor.
2. Betriebsart und Gefährdungspotenzial
Branchen mit hohen Risiken (z. B. Bau, Chemie) erfordern mehr Einsatzzeit und umfangreichere Prüfungen.
In Bürobetrieben ist der Aufwand meist geringer.
3. Betreuungsumfang (Grund- und betriebsspezifische Betreuung)
Neben der Grundbetreuung können zusätzliche Kosten für besondere Gefährdungen oder spezielle Beratungen entstehen.
4. Externe oder interne Betreuung
Bei überbetrieblichen Diensten werden Pauschalen oder Stundensätze berechnet.
Eigenes Fachpersonal verursacht andere Kostenstrukturen.
Kleinbetriebe (bis 10 Mitarbeitende): meist ab ca. 500–1.000 Euro pro Jahr
Mittelgroße Unternehmen: mehrere Tausend Euro jährlich, abhängig von der Branche
Großbetriebe: individuelle Kalkulation aufgrund des komplexeren Betreuungsbedarfs
Die DGUV-Vorschrift-2-Betreuung sichert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern hilft auch, Ausfallzeiten und Unfallkosten zu reduzieren. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Kostenkontrolle im Arbeitsschutz.
Die Kosten für die DGUV-Vorschrift-2-Prüfung variieren je nach Betrieb. Holen Sie Angebote ein und sehen Sie die Investition als wichtigen Baustein für Sicherheit, Gesundheit und Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die DGUV-V2-Prüfung bringt Unternehmen zahlreiche Vorteile: Sie stärkt den Arbeitsschutz, senkt Ausfallzeiten, verbessert das Betriebsklima und stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher. So wird Sicherheit zur wirtschaftlichen Chance.
Vorteile und Nutzen für Unternehmen | Aufwände und Verpflichtungen für Arbeitgebende |
---|---|
Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Vermeidung von Bußgeldern | Regelmäßige Organisation und Beauftragung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften |
Verbesserte Arbeitssicherheit durch frühzeitige Erkennung von Risiken | Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen |
Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden steigen | Umsetzung empfohlener Schutzmaßnahmen |
Reduzierung von Unfall- und Krankheitsausfällen | Finanzierung der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung gemäß DGUV V2 |
Kostenersparnis durch weniger Ausfallzeiten und geringere Versicherungsprämien | Nachweisführung gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften |
Unterstützung bei besonderen betrieblichen Herausforderungen | Einhaltung von Fristen und Prüfintervallen |
Stärkung der Arbeitgebermarke und Mitarbeiterbindung | Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden |
Verbesserung des Betriebsklimas und der Präventionskultur | Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Arbeitsschutzmaßnahmen |
Die Prüfung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie ist ein strategisches Instrument, um Sicherheit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.
Die DGUV-V2-Prüfung bietet Unternehmen klaren Nutzen: Sie schützt Mitarbeitende, erhöht die Rechtssicherheit und trägt zu wirtschaftlichem Erfolg bei. Arbeitsschutz wird so zum Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen.
BG prevent unterstützt Unternehmen umfassend bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Mit individueller Beratung, fachkundiger Betreuung und praxisnahen Lösungen sichern wir Ihnen eine rechtssichere und effiziente Arbeitsmedizin- und Arbeitsschutzbetreuung.
1. Analyse und Beratung
Wir prüfen den aktuellen Stand Ihres Arbeitsschutzes und erstellen ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept.
Sie erhalten praxisorientierte Empfehlungen für alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen.
2. Berechnung der Einsatzzeiten
BG prevent ermittelt die erforderlichen Grund- und betriebsspezifischen Betreuungszeiten nach DGUV Vorschrift 2.
So wissen Sie genau, welche Betreuung Ihr Unternehmen benötigt.
3. Gestellung von Fachkräften und Betriebsärzt:innen
Wir stellen Ihnen erfahrene Arbeitsmediziner:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Seite.
Diese übernehmen alle Aufgaben der Grund- und Anlassbetreuung.
4. Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen.
Auf Wunsch führen wir gemeinsam mit Ihnen Betriebsbegehungen durch.
5. Schulungen und Unterweisungen
BG prevent schult Führungskräfte und Mitarbeitende im Umgang mit Arbeitsschutzmaßnahmen und Prävention.
6. Rechtssicherheit und Dokumentation
Wir sorgen dafür, dass alle Arbeitsschutzmaßnahmen und Prüfungen rechtssicher dokumentiert werden.
So sind Sie auf Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden optimal vorbereitet.
Unsere Leistungen | Ihr Nutzen |
---|---|
Individuelle Beratung und Betreuung | Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Betrieb |
Ermittlung aller gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzzeiten | Volle Transparenz und Rechtssicherheit |
Gestellung von Fachkräften und Betriebsärzt:innen | Fachkundige Unterstützung aus einer Hand |
Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen | Erfüllung aller Pflichten ohne zusätzlichen Aufwand |
Organisation von Schulungen und Unterweisungen | Sensibilisierung und Schutz Ihrer Mitarbeitenden |
Vollständige Dokumentation aller Maßnahmen | Rechtssichere Nachweise für Behörden und Berufsgenossenschaften |
Mit BG prevent als Partner erfüllen Sie alle Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 effizient und rechtssicher. Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung und entlasten Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Arbeitgeber:innen profitieren von der DGUV-V2-Prüfung durch mehr Rechtssicherheit, geringere Haftungsrisiken und motivierte Mitarbeitende. Sie ist Pflicht und zugleich ein Schlüssel für nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Diese FAQ zeigen Beschäftigten, wie sie zur DGUV-V2-Prüfung beitragen können. Erfahren Sie mehr über Rechte, Pflichten und die Vorteile, die ein funktionierender Arbeitsschutz für Ihre Sicherheit und Gesundheit bietet.
Für Beschäftigte bedeutet die DGUV-V2-Prüfung vor allem mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie sind aktiv in den Arbeitsschutz eingebunden und profitieren von Maßnahmen, die Gesundheit und Wohlbefinden fördern.
1. Information und Sensibilisierung
Mitarbeitende werden über die geplanten Arbeitsschutzmaßnahmen informiert.
Sie erfahren, welche Bedeutung die DGUV-V2-Prüfung für ihren Arbeitsalltag hat.
2. Teilnahme an Gefährdungsbeurteilungen
Beschäftigte geben wertvolle Hinweise zu Gefährdungen und Arbeitsabläufen.
Sie werden in die Analyse von Arbeitsplätzen und Prozessen einbezogen.
3. Gesundheitsvorsorge und Beratung
Betriebsärzt:innen bieten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen an.
Beschäftigte erhalten individuelle Beratung zu Gesundheit und Prävention.
4. Unterweisungen und Schulungen
Alle Mitarbeitenden nehmen an Sicherheitsunterweisungen teil.
Sie werden im Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Notfallsituationen geschult.
5. Mitwirkung an Verbesserungen
Beschäftigte haben die Möglichkeit, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit einzubringen.
Sie werden in die Entwicklung einer Präventionskultur eingebunden.
Vorteile für Beschäftigte | Bedeutung im Arbeitsalltag |
---|---|
Bessere Sicherheit am Arbeitsplatz | Reduziertes Unfall- und Gesundheitsrisiko |
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung | Früherkennung von Belastungen und Erkrankungen |
Schulungen und Unterweisungen | Mehr Wissen und Handlungssicherheit bei Gefahrensituationen |
Beteiligung an Arbeitsschutzmaßnahmen | Aktiver Beitrag zur eigenen Gesundheit und zur Prävention |
Stärkung des Betriebsklimas | Mehr Motivation und Vertrauen in den Arbeitgeber |
Die DGUV-V2-Prüfung bindet Beschäftigte aktiv ein, stärkt die Arbeitssicherheit und fördert die Gesundheit am Arbeitsplatz. Mitarbeitende profitieren direkt von besseren Arbeitsbedingungen und einer Kultur der Prävention im Unternehmen.
Beschäftigte spielen eine wichtige Rolle bei der DGUV-V2-Prüfung. Sie sind verpflichtet, den Arbeitsschutz aktiv mitzugestalten, haben aber auch klare Rechte und Schutzansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Mitwirkung bei der GefährdungsbeurteilungBeschäftigte geben Informationen zu Arbeitsabläufen und möglichen Gefährdungen weiter.
Teilnahme an Unterweisungen und SchulungenSie sind verpflichtet, an allen vorgesehenen Sicherheitsunterweisungen teilzunehmen.
Meldung von GefährdungenErkannte Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken müssen unverzüglich an Führungskräfte gemeldet werden.
Einhaltung von SchutzmaßnahmenVorgeschriebene Arbeitsschutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und persönliche Schutzausrüstung müssen genutzt werden.
Recht auf sichere ArbeitsbedingungenBeschäftigte dürfen nur an Arbeitsplätzen eingesetzt werden, die den Arbeitsschutzvorschriften entsprechen.
Recht auf Information und SchulungSie haben Anspruch auf verständliche Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
Recht auf arbeitsmedizinische VorsorgeBetriebsärzt:innen bieten Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen an, die sie in Anspruch nehmen können.
Recht auf MitwirkungBeschäftigte können Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit einbringen.
Pflichten | Bedeutung |
---|---|
Teilnahme an Sicherheitsunterweisungen | Kenntnisse über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen erwerben |
Einhaltung der Arbeitsschutzregeln | Sicherstellung eines risikofreien Arbeitsablaufs |
Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) | Vermeidung von Verletzungen und Gesundheitsrisiken |
Meldung von Defekten oder Mängeln | Unterstützung bei der Gefahrenabwehr im Betrieb |
Unterstützung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften | Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der DGUV-V2-Prüfung |
Beschäftigte haben bei der DGUV-V2-Prüfung sowohl Rechte als auch Pflichten. Sie sind aktiv am Arbeitsschutz beteiligt und profitieren gleichzeitig von besseren Arbeitsbedingungen, mehr Sicherheit und arbeitsmedizinischer Vorsorge.
Die DGUV-V2-Prüfung bietet Beschäftigten zahlreiche Vorteile: Sie verbessert die Arbeitssicherheit, schützt die Gesundheit und fördert ein positives Betriebsklima. So profitieren Mitarbeitende direkt von einem systematisch organisierten Arbeitsschutz.
Mehr Sicherheit am ArbeitsplatzGefährdungen werden frühzeitig erkannt und durch geeignete Maßnahmen beseitigt.
Bessere GesundheitsvorsorgeBetriebsärzt:innen führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch und beraten individuell zu Präventionsthemen.
Schulung und SensibilisierungBeschäftigte lernen in Unterweisungen den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Notfallsituationen.
Mitwirkungsmöglichkeiten im ArbeitsschutzMitarbeitende können aktiv Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einbringen.
Gestärktes Vertrauen in den ArbeitgeberEin funktionierender Arbeitsschutz zeigt Wertschätzung gegenüber der Belegschaft und stärkt die Motivation.
Vorteile der DGUV-V2-Prüfung | Nutzen für Beschäftigte |
---|---|
Verbesserte Arbeitssicherheit | Weniger Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken |
Arbeitsmedizinische Betreuung | Früherkennung und Prävention von Berufskrankheiten |
Teilnahme an Sicherheitsunterweisungen | Mehr Handlungssicherheit in Gefahrensituationen |
Beteiligung an Gefährdungsbeurteilungen | Einfluss auf die Gestaltung sicherer Arbeitsplätze |
Aufbau einer Präventionskultur im Unternehmen | Besseres Betriebsklima und höhere Arbeitszufriedenheit |
Die DGUV-V2-Prüfung schützt Beschäftigte vor Gefährdungen, stärkt ihre Gesundheit und vermittelt Wissen für einen sicheren Arbeitsalltag. Mitarbeitende profitieren direkt von besseren Arbeitsbedingungen und einem nachhaltig sicheren Arbeitsplatz.
ls Arbeitnehmer:in leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur DGUV-V2-Prüfung, indem Sie aktiv am Arbeitsschutz mitwirken. Ihre Hinweise, Ihr Verhalten und Ihre Mitwirkung helfen, Gefährdungen zu erkennen und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu verbessern.
1. Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen
Bringen Sie Ihr Wissen über Arbeitsabläufe und mögliche Gefährdungen ein.
Weisen Sie auf Risiken hin, die im Arbeitsalltag auftreten können.
2. Teilnahme an Unterweisungen und Schulungen
Nehmen Sie an allen Sicherheitsunterweisungen teil.
Erlernen Sie den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Notfallsituationen.
3. Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
Beachten Sie Betriebsanweisungen und wenden Sie die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen konsequent an.
Nutzen Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie vorgeschrieben.
4. Meldung von Gefährdungen
Informieren Sie Führungskräfte oder Sicherheitsbeauftragte sofort über erkannte Risiken, Defekte oder Mängel.
Tragen Sie so zur schnellen Beseitigung von Gefährdungen bei.
5. Unterstützung der Fachkräfte und Betriebsärzt:innen
Kooperieren Sie mit dem Arbeitsschutz-Team bei Begehungen und Prüfungen.
Aufgabe | Nutzen für Sie und Ihr Team |
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Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen | Arbeitsplätze werden sicherer gestaltet |
Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen | Mehr Wissen und Handlungssicherheit im Arbeitsalltag |
Einhaltung der Arbeitsschutzregeln | Schutz vor Unfällen und gesundheitlichen Belastungen |
Nutzung von Schutzausrüstung | Minimierung persönlicher Risiken |
Meldung von Gefährdungen und Defekten | Beitrag zu einem sicheren Betriebsklima |
Als Arbeitnehmer:in sind Sie ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzsystems. Ihre aktive Mitwirkung bei der DGUV-V2-Prüfung hilft, Gefährdungen zu reduzieren und die Sicherheit für alle Mitarbeitenden zu erhöhen.
Ja, die DGUV-V2-Prüfpflicht gilt grundsätzlich auch für Beschäftigte im Home-Office. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Arbeitsschutzvorgaben für mobile Arbeitsplätze und Telearbeitsplätze zu prüfen und umzusetzen.
1. Gefährdungsbeurteilung des Home-Office-Arbeitsplatzes
Arbeitgebende müssen prüfen, ob der Arbeitsplatz zu Hause ergonomisch und sicher gestaltet ist.
Dabei werden Beleuchtung, Sitzhaltung, Arbeitsmittel und mögliche Gefährdungen bewertet.
2. Beratung und Betreuung durch Fachkräfte
Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Beschäftigte zu den besonderen Anforderungen im Home-Office.
Sie geben Tipps zur ergonomischen Einrichtung und Verhaltensweisen, die Belastungen vermeiden.
3. Unterweisungen und Sensibilisierung
Arbeitgebende müssen Mitarbeitende auch im Home-Office zu Arbeitsschutzthemen unterweisen.
Inhalte können beispielsweise Bildschirmarbeit, Pausenregelungen oder Brandschutz betreffen.
4. Dokumentation der Maßnahmen
Alle durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen und Beratungen sind zu dokumentieren, auch wenn sie sich auf Home-Office-Arbeitsplätze beziehen.
Arbeitgebende | Beschäftigte |
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Gefährdungsbeurteilung für Home-Office-Arbeitsplätze durchführen | Ergonomische Einrichtung nach Vorgaben prüfen |
Betriebsärzt:innen und Fachkräfte einbeziehen | An Beratungen und Unterweisungen teilnehmen |
Schutzmaßnahmen festlegen und dokumentieren | Arbeitsschutzmaßnahmen im Home-Office umsetzen |
Die DGUV-V2-Prüfpflicht gilt auch im Home-Office. Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass mobile Arbeitsplätze den Arbeitsschutzvorgaben entsprechen und Beschäftigte optimal betreut werden – für mehr Sicherheit und Gesundheit zu Hause.
Für Beschäftigte bedeutet die DGUV-V2-Prüfung mehr Schutz und Gesundheit am Arbeitsplatz. Aktive Mitwirkung stärkt die Präventionskultur und fördert sichere, ergonomische Arbeitsbedingungen.