Leistungen

Schutzfaktor Arbeitgeber: UV-Strahlung in der Arbeitswelt

Sonne tut gut. Sie fördert die Bildung von Vitamin D in unserer Haut. Helligkeit und Wärme sorgen zudem für Wohlbefinden. Doch zu viel UV-Strahlung schadet der Gesundheit. Was Arbeitgeber beim UV-Schutz beachten müssen und wie sie Beschäftigte sensibilisieren, lesen Sie hier.

Sonnenschutz

Der Klimawandel erhöht das UV-Risiko. Die Bewölkung verringert sich, während die Sonnenscheindauer zunimmt. Insbesondere Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sind einem Gesundheitsrisiko durch UV-Strahlung ausgesetzt.

Konkret verursacht UV-Strahlung DNA-Schäden, die langfristig zu Hautkrebs führen können. Zudem schwächt sie das Immunsystem und kann zu Sonnenbrand und Augenerkrankungen wie Bindehautentzündung, Grauem Star oder Netzhautschäden führen. Die gesundheitlichen Folgen sind längst wissenschaftlich belegt – und arbeitsmedizinisch anerkannt.

Schon gewusst?

Seit 2015 gehört das Spinaliom, eine Art des weißen Hautkrebses sowie dessen Frühform, die aktinische Keratose, zu den anerkannten Berufskrankheiten.

Risiko minimieren – für Beschäftigte und Arbeitgeber

Arbeitgeber können das Risiko jedoch gezielt reduzieren. Dafür braucht es Beratung und wirksame Schutzmaßnahmen. In Deutschland ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten im Freien gesetzlich verankert. Sie schützt Beschäftigte, die regelmäßig UV-Strahlung ausgesetzt sind: d. h. mindestens eine Stunde je Arbeitstag, im Zeitraum April bis September jeweils zwischen 10 und 15 Uhr und dies an mindestens 50 Arbeitstagen. Für Tätigkeiten im Schatten gilt die Angebotsvorsorge ab einer Dauer von zwei Stunden Sonnenexposition je Arbeitstag.

Als zentrale Orientierung für die Gefährdung gilt der UV-Index. Auf einer Skala von 1 bis 11+ zeigt er an, wie intensiv die UV-Belastung ist. Ab einem Wert von 3 sind Schutzmaßnahmen notwendig. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht täglich die aktuellen örtlichen Werte online.

Wie können Sie sich und Ihre Beschäftigten konkret schützen? Folgende Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip helfen:

  • Technisch: Verschattung, zum Beispiel durch Sonnensegel

  • Organisatorisch: Pausen in die Mittagszeit legen oder Tätigkeiten nach innen verlagern

  • Persönlich: Sonnenbrille, Sonnencreme und Kleidung mit UV-Schutz nutzen

Für Sonnencreme gilt – viel hilft viel. Nutzen Sie alle zwei Stunden Lichtschutzfaktor 50.

Aufklärung unter Beschäftigten ist das A und O

Schutzmaßnahmen wirken nur, wenn Beschäftigte sie konsequent nutzen. „Viele Menschen unterschätzen die langfristige Wirkung der UV-Strahlung immer noch“, sagt Hannes Herbst, Facharzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin bei BG prevent. „Die Gefahr liegt genau darin, dass die Belastung sich über viele Jahre hinweg steigert.“.

Er rät dazu, die Belegschaft regelmäßig zu schulen und durch visuelle Aufklärung zu sensibilisieren. Dies kann beispielsweise durch Hinweisschilder beim Verlassen von Gebäuden oder dem Betreten von Freiflächen erfolgen. Dem Experten ist es zudem wichtig, dass die Mitarbeitenden ihr Wissen mit nach Hause nehmen, denn: „Je nach Studienlage geht man davon aus, dass bis zu 80 Prozent der lebenslangen UV-Belastung vor dem 18. Lebensjahr erfolgt. Somit sind Kinder besonders zu schützen“, so der Arbeitsmediziner.

UV-Schutz ist ein zentrales Thema der Prävention. Regelmäßige Aufklärung durch eine arbeitsmedizinische Vorsorge stellt sicher, dass er auf der Haut von Beschäftigten wirklich ankommt.

Expert:in

Hannes Herbst

Hannes Herbst

Facharzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin

Angebot arbeitsmedizinische Beratung
Sichern Sie sich jetzt Ihre arbeitsmedizinische Beratung rund um UV-Schutz.
Jetzt beraten lassen!

Weitere Artikel