FAQ

Verkehrsmedizin

Antworten auf häufige Fragen zur verkehrsmedizinischen Untersuchung – verständlich, praxisnah und rechtssicher aufbereitet für Unternehmen und Mitarbeitende, die sich über Inhalte, Ablauf, Anlässe und gesetzliche Anforderungen informieren möchten.

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Nahaufnahme eines Fahrers, der das Lenkrad eines Fahrzeugs fest hält, mit Sonne im Hintergrund.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Was ist eine verkehrsmedizinische Untersuchung und wann ist sie notwendig? Hier finden Sie kompakte, fachlich korrekte Antworten auf die wichtigsten allgemeinen Fragen rund um die Verkehrsmedizin. Praxisnah erklärt – einfach und verständlich.

Eine verkehrsmedizinische Untersuchung ist ein gezielter medizinischer Check-up, der die Fahrtauglichkeit einer Person beurteilt.

  • Im Mittelpunkt steht die Frage: Ist die betreffende Person gesundheitlich in der Lage, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen?

  • Diese Untersuchungen tragen in erster Linie zur Verkehrssicherheit bei – zum Schutz der fahrzeugführenden Person sowie aller anderen Verkehrsteilnehmenden.


Ziele der verkehrsmedizinischen Untersuchung

Ziel ist es, gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken frühzeitig zu erkennen, die beim Fahren problematisch sein könnten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • unerkannte Seh- oder Hörbeeinträchtigungen,

  • Herz-Kreislauf-Probleme oder

  • neurologische Erkrankungen.

Die Untersuchung deckt solche Risiken auf und bewertet sie. So lässt sich verhindern, dass gesundheitlich ungeeignete Personen im beruflichen Kontext ein Fahrzeug führen – ein wesentlicher Beitrag zur Unfallverhütung.


Vorteile für Arbeitgeber

Für Unternehmen hat die verkehrsmedizinische Untersuchung doppelte Bedeutung: Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben und kommen ihrer Fürsorgepflicht nach. Gleichzeitig schützen sie sich vor den Folgen möglicher Unfälle. Wer gesund und fit fährt, verursacht seltener Unfälle. Das senkt Ausfallzeiten, mindert Haftungsrisiken und schützt das Unternehmensimage.

Kurz gesagt: Die verkehrsmedizinische Untersuchung ist ein Instrument, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und die betriebliche Sicherheit zu stärken.


Ablauf in der Praxis

Die Untersuchung umfasst typischerweise mehrere Komponenten – etwa Seh- und Hörtests, eine Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie ggf. Reaktions- oder Leistungstests. Am Ende steht die medizinische Beurteilung der Fahreignung:

  • Ist die Person medizinisch geeignet, ein Fahrzeug zu führen?

  • Bestehen gesundheitliche Bedenken?

Diese Einschätzung trifft eine Ärztin oder ein Arzt anhand festgelegter Kriterien. Gibt es ein „grünes Licht“, kann die beschäftigte Person ohne Bedenken als Fahrkraft eingesetzt werden. Werden Einschränkungen festgestellt, lassen sich frühzeitig Maßnahmen ergreifen – z. B. eine Sehhilfe verschreiben oder eine Erkrankung behandeln. In gravierenden Fällen kann der Einsatz im Straßenverkehr angepasst werden.


Ein Gewinn für alle Beteiligten

Regelmäßige verkehrsmedizinische Untersuchungen senken das Unfallrisiko deutlich – eine Investition in Gesundheit und Sicherheit, die sich für Unternehmen wie Mitarbeitende lohnt.


Fazit: Die verkehrsmedizinische Untersuchung stellt sicher, dass nur gesundheitlich geeignete Personen dienstlich Fahrzeuge führen. Sie schützt Leben, beugt Unfällen vor und unterstützt Arbeitgebende bei der Erfüllung ihrer Verantwortung.

Die verkehrsmedizinische Untersuchung bewertet umfassend, ob eine Person gesundheitlich dauerhaft in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

  • Die Inhalte sind gesetzlich geregelt – z. B. in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – und richten sich nach der Tätigkeit sowie der Führerscheinklasse.

  • Die Untersuchung besteht aus mehreren Bausteinen, um alle relevanten gesundheitlichen Aspekte zu erfassen. Typische Bestandteile sind:


Anamnese (medizinische Vorgeschichte)

Zu Beginn fragt die untersuchende Person nach der gesundheitlichen Vorgeschichte. Die Anamnese hilft, Risikofaktoren einzuschätzen. Die untersuchende Person führt ein vertrauliches Gespräch über:

  • Vorerkrankungen, die Reaktion, Seh- oder Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen (z. B. Diabetes, Epilepsie, Herzprobleme)

  • Medikamenteneinnahme (Nebenwirkungen), die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (etwa Beruhigungsmittel)

  • Lebensgewohnheiten (z.B. Rauchen oder Alkoholkonsum)

  • Aktuelle Beschwerden (z. B. Schwindel, Müdigkeit, Sehstörungen)

Zudem wird nach früheren Unfällen oder Auffälligkeiten im Straßenverkehr gefragt. Ehrlichkeit ist hier entscheidend. Ärzt:innen unterliegen der Schweigepflicht.


Allgemeine körperliche Untersuchung

Im nächsten Schritt erfolgt eine körperliche Untersuchung. Dabei werden u. a. Blutdruck, Puls, Herz- und Lungenfunktion sowie der neurologische Status geprüft. Ärztliches Augenmerk liegt auch auf Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit – etwa ob der Kopf für den Schulterblick ausreichend beweglich ist. Ziel ist es, körperliche Einschränkungen zu erkennen, die das sichere Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen könnten.

Geprüft werden:

  • Herz-Kreislauf-System (Blutdruck, Puls)

  • Beweglichkeit (Kopf, Nacken, Gliedmaßen)

  • Gleichgewicht und Koordination

  • Neurologische Auffälligkeiten (z. B. Zittern, Lähmungen)


Sehtest

Sehvermögen ist im Straßenverkehr entscheidend. Daher werden Sehschärfe (Fern- und Nahsicht), Gesichtsfeld, Farbsehen und ggf. das Dämmerungssehen überprüft. Personen mit Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) sollten diese zum Termin mitbringen. Die Tests erfolgen mit Sehhilfe, um die Fahrtauglichkeit unter realen Bedingungen zu beurteilen. Typische Anforderungen: z. B. mindestens 100 % Sehschärfe auf einem Auge und 80 % auf dem anderen (mit Korrektur). Auflagen wie "Fahrtauglichkeit nur mit Sehhilfe" werden entsprechend dokumentiert.

Getestet werden:

  • Sehschärfe (mit und ohne Sehhilfe)

  • Gesichtsfeld (z. B. mit Perimetertest)

  • Farbsehen (Ampelerkennung)

  • Dämmerungssehen (bei bestimmten Klassen)


Hörtest

Ein intaktes Hörvermögen ist wichtig, um Warnsignale im Straßenverkehr wahrzunehmen. Mittels Audiometrie wird festgestellt, ob Töne in verschiedenen Frequenzen erkannt werden. Schwerhörigkeit führt nicht automatisch zur Fahruntauglichkeit, kann aber Einschränkungen nach sich ziehen. Gegebenenfalls wird das Tragen eines Hörgeräts empfohlen.


Labortests (Blut/Urin)

In vielen Fällen gehören auch Laboruntersuchungen dazu. Ein Urintest dient u. a. dem Ausschluss von Diabetes oder Nierenerkrankungen. Je nach Anlass kann auch Blut entnommen werden – zur Prüfung von Blutzucker-, Leber- oder Schilddrüsenwerten. So lassen sich mögliche unbehandelte Erkrankungen identifizieren, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.


Leistungs- und Reaktionstest

Für bestimmte Fahrergruppen (z. B. Personenbeförderung oder ältere Berufskraftfahrer:innen) ist ein psychometrischer Test vorgesehen. Dabei werden Reaktionszeit, Konzentration und Belastbarkeit des Nervensystems überprüft – oft computergestützt. Bei G 25-Untersuchungen wird die Reaktionsfähigkeit ebenfalls geprüft, etwa mit Koordinationsübungen oder gezielten Fragen.

Ab einem bestimmten Alter oder bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen erforderlich:

  • Reaktionsgeschwindigkeit

  • Konzentrations- und Entscheidungsfähigkeit unter Zeitdruck

  • Durchführung häufig computergestützt (z. B. mit dem Wiener Testsystem)

  • Dauer: ca. 30 Minuten


Spezielle Untersuchungen nach Bedarf

Abhängig von individuellen Risikofaktoren können ergänzende Untersuchungen erforderlich sein – etwa ein (Belastungs-)EKG, ein Schlafscreening bei Verdacht auf Schlafapnoe oder toxikologische Tests (z. B. bei Verdacht auf Suchtproblematiken). Solche Maßnahmen erfolgen nur mit Einwilligung und unter Berücksichtigung des Datenschutzes.


Ergebnisbewertung

Zum Abschluss fasst die untersuchende Person alle Befunde zusammen und beurteilt die gesundheitliche Eignung zur Fahrzeugführung. Kleinere Einschränkungen führen häufig zu Auflagen (z. B. Sehhilfe erforderlich), schwerwiegende Risiken können zur vorläufigen oder dauerhaften Nichteignung führen. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen wird ein entsprechendes Gutachten erstellt.

Abschließendes Gespräch und Ergebnis Nach Auswertung aller Ergebnisse teilt die Ärztin oder der Arzt das Gesamturteil mit:

  • „Geeignet“

  • „Geeignet mit Auflagen“ (z. B. Sehhilfe erforderlich)

  • „Nicht geeignet“ – ggf. mit Empfehlung zur Nachuntersuchung oder Behandlung

Das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert – zur Vorlage bei der Behörde oder zur eigenen Information.


Zeitlicher Rahmen

Die Dauer der Untersuchung beträgt in der Regel 45 bis 90 Minuten – abhängig vom Umfang der Tests.


Fazit: Die verkehrsmedizinische Untersuchung ist umfangreich, aber gut planbar. Sie dient Ihrer Sicherheit und der anderer. Eine sorgfältige Vorbereitung und ehrliche Kommunikation tragen dazu bei, ein objektives und hilfreiches Ergebnis zu erhalten.

Der Ablauf einer verkehrsmedizinischen Untersuchung ist standardisiert und besteht aus mehreren Etappen – von der Vorbereitung bis zur Befundmitteilung.


Terminvereinbarung und Vorbereitung

Ein Termin wird mit einer geeigneten medizinischen Stelle vereinbart. Der Arbeitgeber kann unterstützen – z. B. durch betriebsinterne Termine oder die Vermittlung an Betriebsärzt:innen. Die betroffene Person sollte mitbringen:

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Führerschein)

  • Relevante Unterlagen (z. B. Diabetikerausweis, Facharztbefunde)

  • Sehhilfen, Hörgeräte (falls vorhanden)

Spezielle Vorbereitungen wie Nüchternheit sind meist nicht erforderlich – es sei denn, der Arzt weist explizit darauf hin.


Ankunft und Formalitäten

Nach der Anmeldung folgen:

  • Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens

  • Einwilligung zur Untersuchung und Datenverarbeitung

  • Ggf. Schweigepflichtentbindung (z. B. für Gutachten an Behörden)


Ärztliches Gespräch (Anamnese)

Im Gespräch fragt die untersuchende Person gezielt nach Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme, Bewusstseinsverlusten, Schlafverhalten und Lebensgewohnheiten. So lassen sich individuelle Risikofaktoren erkennen.


Körperliche Untersuchung

Prüfung von:

  • Blutdruck, Herz, Lunge

  • Beweglichkeit, Reflexe, Gewicht

  • Auffälligkeiten, ggf. Zusatztests (z. B. EKG)


Spezielle Funktionsprüfungen

  • Sehtest: Sehschärfe, Farbsehen, Gesichtsfeld, ggf. Dämmerungssehen

  • Hörtest: Audiometrie zur Bestimmung der Hörschwelle

  • Reaktionstest: Computergestützte Verfahren zur Messung von Reaktion, Konzentration, Belastbarkeit (je nach Fahrergruppe Pflicht)


Laboruntersuchungen (falls erforderlich)

  • Urin- oder Bluttest zur Erkennung von Diabetes, Lebererkrankungen etc.

  • Durchführung abhängig vom Einzelfall


Abschlussgespräch und Befundmitteilung

Alle Ergebnisse werden besprochen. Der oder die Ärzt:in erklärt:

  • Ob die Fahreignung besteht

  • Ob Auflagen nötig sind (z. B. Sehhilfe)

  • Ob eine Nachuntersuchung oder Behandlung erforderlich ist


Dokumentation und Nachbereitung

Am Ende stellt die ärztliche Stelle eine Bescheinigung oder ein Gutachten aus – je nach Untersuchungsart auch für Behörden. Das Ergebnis wird dokumentiert und ggf. an die zuständige Stelle weitergeleitet.


Zeitlicher Rahmen

Die Untersuchung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten – je nach Umfang und Wartezeit.


Arbeitszeitregelung

Wenn die Untersuchung vom Arbeitgeber angeordnet oder gesetzlich erforderlich ist, zählt die Teilnahme in der Regel als Arbeitszeit.


Fazit: Die verkehrsmedizinische Untersuchung ist ein strukturierter, planbarer Prozess, der medizinische Standards mit arbeitsrechtlichen Vorgaben verbindet – mit dem Ziel, Gesundheit und Verkehrssicherheit verantwortungsvoll zu prüfen und zu erhalten.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen werden von speziell qualifizierten Ärzt:innen durchgeführt.

Dabei handelt es sich entweder um Fachärzt:innen mit Zusatzqualifikation in Verkehrsmedizin oder um Betriebs- bzw. Arbeitsmediziner:innen mit entsprechender Erfahrung. Im betrieblichen Kontext ist häufig die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt die erste Anlaufstelle.


Betriebsärzt:innen und Arbeitsmediziner:innen

Viele Unternehmen arbeiten mit Betriebsärzt:innen zusammen – sei es im eigenen Haus oder über externe Dienste. Diese Fachärzt:innen sind in der Regel für Arbeitsmedizin qualifiziert und kennen die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (z. B. G 25) sowie die gesetzlichen Vorgaben der FeV. Sie können die Untersuchung im Betrieb selbst durchführen oder koordinieren. Vorteil: Sie kennen die Arbeitsbedingungen vor Ort und beurteilen die Eignung praxisnah. Nach der Untersuchung wird eine Bescheinigung über das Ergebnis ausgestellt (geeignet / nicht geeignet / mit Auflagen geeignet).


Ärzt:innen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation

Nicht jede Arztpraxis darf verkehrsmedizinische Gutachten erstellen, die von der Führerscheinstelle anerkannt werden. Dafür ist eine Zusatzqualifikation "Verkehrsmedizin" erforderlich. Listen anerkannter Ärzt:innen führt in der Regel die jeweilige Führerscheinstelle. In bestimmten Fällen – z. B. bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – wird ein solches Gutachten zwingend verlangt.


Verkehrsmedizinische Untersuchungsstellen

Einige spezialisierte Anbieter – wie TÜV, DEKRA oder medizinische Versorgungszentren – bieten komplette Untersuchungen an. Dort arbeiten häufig interdisziplinäre Teams aus Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen und ggf. Verkehrspsycholog:innen. Unternehmen können Mitarbeitende direkt dorthin entsenden oder mobile Dienste beauftragen.


Augenärzt:innen und Hörakustiker:innen

Einzelne Untersuchungselemente – etwa der Sehtest – können auch von Optiker:innen oder Augenärzt:innen mit entsprechender Anerkennung durchgeführt werden. Hörtests sind durch Betriebsärzt:innen oder Hörakustiker:innen möglich. Diese Teiluntersuchungen ersetzen jedoch nicht die vollständige verkehrsmedizinische Untersuchung.


Datenschutz und Unabhängigkeit

Der durchführende Arzt oder die Ärztin muss unabhängig urteilen und unterliegt der Schweigepflicht. Arbeitgeber erhalten lediglich die Information, ob eine Person fahrtauglich ist – ggf. mit Auflagen. Persönliche Gesundheitsdaten bleiben vertraulich.


Fazit: Verkehrsmedizinische Untersuchungen erfolgen durch approbierte, qualifizierte Ärzt:innen – meist im Rahmen arbeitsmedizinischer Dienste oder spezialisierter Zentren. Sie gewährleisten, dass alle Untersuchungen korrekt durchgeführt und Ergebnisse rechtssicher dokumentiert werden.

Die Kosten für eine verkehrsmedizinische Untersuchung variieren je nach Umfang der Tests und dem Anlass.

In der Regel bewegen sie sich im zwei- bis niedrigen dreistelligen Eurobereich.


Typische Richtwerte

  • Einfache ärztliche Untersuchung (Anamnese, körperlicher Check, z. B. für Lkw-Führerschein): ca. 80 bis 150 Euro

  • Sehtest (sofern nicht enthalten): ca. 15 bis 30 Euro (beim Augenarzt oder Optiker)

  • Reaktionstest / Leistungstest: ca. 50 bis 100 Euro

  • Zusätzliche Laborwerte (z. B. Blutbild): ca. 20 bis 50 Euro

  • Komplettpaket (Arztcheck, Sehtest, Reaktionstest): erfahrungsgemäß ca. 150 bis 250 Euro pro Person

Die Preise können je nach Region und Anbieter schwanken. Hausärztinnen oder Hausärzte sind mitunter günstiger, während spezialisierte Verkehrsmediziner meist alle Tests gebündelt anbieten.


Wer übernimmt die Kosten?

Das hängt vom Anlass der Untersuchung ab:

1. Führerscheinrechtlich vorgeschriebene Untersuchungen

Benötigt eine Person eine verkehrsmedizinische Untersuchung für den Erwerb oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis (z. B. Lkw- oder Busführerschein), trägt sie die Kosten in der Regel selbst. Der oder die Betroffene gilt hier als Antragstellende:r. Viele Unternehmen übernehmen die Kosten freiwillig, insbesondere bei langjährigen oder dringend benötigten Fahrenden.

2. Arbeitsmedizinische Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers

Veranlasst der Arbeitgeber die Untersuchung (z. B. G25-Vorsorge oder eine Untersuchung bei Verdacht), muss das Unternehmen die Kosten tragen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz dürfen keine Kosten für betriebsbedingte medizinische Maßnahmen auf Mitarbeitende übertragen werden.

Viele Firmen haben hierzu Vereinbarungen mit Betriebsärzt:innen oder arbeitsmedizinischen Diensten, sodass pauschale Kostenregelungen gelten. Wird eine externe Stelle beauftragt, zahlt ebenfalls das Unternehmen.

3. Freiwillige Untersuchungen durch Mitarbeitende

Wird die Untersuchung aus eigenem Antrieb gewünscht (z. B. aus Sorge um die eigene Fahrtauglichkeit), trägt die Person die Kosten selbst – es sei denn, der Arbeitgeber bietet im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements kostenlose Untersuchungen an.


Tipp für Arbeitgeber:

Planen Sie verkehrsmedizinische Untersuchungen als festen Bestandteil Ihrer Betriebsausgaben ein, wenn Sie Fahrpersonal beschäftigen. Die Investition lohnt sich: Sie erhöht die Sicherheit, reduziert Ausfallzeiten und beugt rechtlichen Risiken vor. Wichtig: Zeit für verpflichtende Untersuchungen gilt in der Regel als Arbeitszeit.


Fazit: Wer zahlt, hängt vom Anlass ab. Bei gesetzlich geforderten Untersuchungen für die Fahrerlaubnis zahlt meist die fahrende Person. Bei arbeitsmedizinischen oder betrieblich veranlassten Untersuchungen zahlt der Arbeitgeber. In vielen Fällen unterstützen Unternehmen ihre Mitarbeitenden freiwillig, z. B. durch Sammeltermine oder Kostenübernahme.

Die zeitlichen Vorgaben für verkehrsmedizinische Untersuchungen hängen von der Art der Fahrertätigkeit und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab.


Führerscheinrechtlich vorgeschriebene Fristen


Berufskraftfahrende mit Lkw-Führerschein (Klassen C, C1, CE, C1E)

  • Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet

  • Verlängerung nur mit aktueller ärztlicher Untersuchung und Sehtest

  • Spätestens ab dem 50. Lebensjahr erforderlich

Busfahrende und Personenbeförderung (Klassen D, D1, DE, D1E + Personenbeförungsschein)

  • Ebenfalls alle 5 Jahre Untersuchung erforderlich

  • Ab bestimmten Altersgrenzen zusätzlich Reaktionstest:

    • Busfahrende: ab 50 Jahren

    • Taxi-/Mietwagenfahrende: ab 60 Jahren

Hinweis für Arbeitgeber: Rechtzeitig prüfen, ob Fristen eingehalten werden. Ein Reminder-System hilft, Ausfälle durch abgelaufene Fahrerlaubnisse zu vermeiden.


Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G25)

Empfohlene Intervalle laut Berufsgenossenschaften:

  • Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit

  • Folgeuntersuchung alle 36 Monate (Regelintervall)

  • Verkürzte Intervalle ab etwa 50 Jahren: z. B. alle 12 bis 24 Monate

Die konkrete Frist legt die ärztliche Fachkraft fest, je nach Gesundheitszustand und individuellem Risiko.


Mitarbeitende mit Pkw (Klasse B)

  • Keine gesetzlichen Untersuchungsfristen

  • Führerschein Klasse B ist unbefristet gültig (abgesehen vom allgemeinen Pflichtumtausch)

  • Medizinische Checks nur bei betrieblichen Anlässen oder auf freiwilliger Basis


Untersuchungen aus besonderem Anlass

Nach einem Unfall, bei Erkrankungen oder bei Verdacht auf eingeschränkte Fahrtauglichkeit ist eine Untersuchung anlassbezogen möglich. Eine erneute Prüfung kann vom Betriebsarzt empfohlen werden, z. B. nach 6 Monaten.


Zusammenhang mit behördlichen Fristen

Manche Untersuchungen sind an offizielle Fälligkeiten (z. B. 5-Jahres-Takt bei Klassen C/D) gekoppelt. Andere wie G25 sind nicht behördlich vorgeschrieben, aber zur Unfallvermeidung sinnvoll.


Fazit:

  • Berufskraftfahrende: alle 5 Jahre Pflichtuntersuchung, ab bestimmten Altersgrenzen zusätzliche Tests

  • G25-Vorsorge: alle 3 Jahre empfohlen, ältere Fahrende ggf. häufiger

  • Pkw-Nutzende: keine festen Fristen

  • Bei besonderen Anlässen: individuelle Prüfintervalle möglich

Ein internes Fristenmanagement hilft, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und den betrieblichen Ablauf zu sichern.

Fazit: Allgemeine FAQ

Die allgemeinen FAQ bieten einen fundierten Überblick über Zweck, Ablauf und gesetzliche Grundlage der verkehrsmedizinischen Untersuchung. So gewinnen Sie Klarheit über Bedeutung und Einsatzbereiche – unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Mitarbeitende sind.

FAQ für Arbeitgeber

Verkehrsmedizinische Untersuchungen im Unternehmen: Wann sind sie verpflichtend? Welche Vorteile bringen sie? Diese Antworten helfen Arbeitgebern, rechtliche Anforderungen zu verstehen und die Arbeitssicherheit gezielt zu verbessern. Informativ, praxisbezogen und verständlich.

Die Anforderungen und Pflichten rund um verkehrsmedizinische Untersuchungen beruhen auf verschiedenen Gesetzen und Vorschriften.

Wichtig: Es gibt sowohl Regelungen im Verkehrsrecht (für die Fahrerlaubnis selbst) als auch im Arbeitsschutz- und Unfallversicherungsrecht (für die Pflichten von Arbeitgebern gegenüber Beschäftigten und Dritten).

Hier die wichtigsten Grundlagen:

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die FeV ist die zentrale Rechtsverordnung zur Erteilung und zum Erhalt von Führerscheinen. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Person eine Fahrerlaubnis erhalten oder behalten darf. In § 11 FeV und den zugehörigen Anlagen (insbesondere Anlage 5 und 6) sind die gesundheitlichen Mindestanforderungen für Kraftfahrende geregelt.

  • Beispielsweise müssen Bewerber:innen für Lkw- und Bus-Führerscheine ein ärztliches Zeugnis über ihre körperliche und geistige Eignung vorlegen.

  • Auch bei Verlängerungen dieser Fahrerlaubnisklassen ist eine verkehrsmedizinische Untersuchung inklusive Sehtest vorgeschrieben.

  • Die FeV definiert also den rechtlichen Rahmen, wann und welche medizinischen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Führerschein erforderlich sind.

  • Bei Nichteignung – etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder Suchterkrankung – darf die Fahrerlaubnis nicht erteilt oder muss entzogen werden.


Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Das StVG ist das übergeordnete Gesetz, auf dem die FeV basiert. Es enthält unter anderem die Ermächtigungsgrundlage für die FeV. Für Arbeitgeber besonders relevant: § 2 Absatz 4 StVG verankert den Grundsatz der Fahreignung – jede Person, die am Straßenverkehr teilnimmt, muss geeignet sein.

Das StVG regelt außerdem, dass Fahrerlaubnisse entzogen werden können, wenn die Eignung fehlt, zum Beispiel bei wiederholtem Trunkenheitsfahren. Für Arbeitgeber bedeutet das: Beschäftigte dürfen nur mit gültiger Fahrerlaubnis und in fahrgeeignetem Zustand ein Fahrzeug führen.


Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“)

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt verbindliche Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmen.

  • In der DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) heißt es: Arbeitgeber dürfen nur Personen mit dem Führen von Fahrzeugen beauftragen, die körperlich und geistig geeignet sowie mindestens 18 Jahre alt sind (§ 35 DGUV-V 70).

  • Damit sind Unternehmen verpflichtet, sich von der Eignung ihres Fahrpersonals zu überzeugen.

  • Bei berechtigten Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit muss der Arbeitgeber handeln – etwa durch eine Untersuchung (z. B. nach dem Grundsatz G 25) oder durch ein vorübergehendes Fahrverbot bis zur Klärung.

  • Die DGUV-Vorschriften haben im Arbeitsschutz quasi Gesetzescharakter und sind bei Haftungsfragen oder Unfällen relevant zur Beurteilung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht.


Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)

Das ArbSchG verpflichtet Unternehmen, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bei der Arbeit zu sorgen.

  • Dazu gehören die Gefährdungsbeurteilung und geeignete Schutzmaßnahmen. § 11 ArbSchG fordert außerdem, dass Arbeitgeber bei bestimmten Gefährdungen arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder veranlassen müssen.

  • Die ArbMedVV konkretisiert diese Vorgaben. Hier sind unter anderem Vorsorgeuntersuchungen wie G 25 („Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) geregelt.

  • G 25 war früher Pflichtvorsorge, heute ist sie Angebotsvorsorge – das heißt, Arbeitgeber müssen sie anbieten, Beschäftigte können sie aber ablehnen.

  • Trotzdem gilt weiterhin: Offensichtlich ungeeignete Personen dürfen nicht für gefährliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Unternehmen müssen die Fahreignung deshalb prüfen und dokumentieren, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und Arbeitsunfälle zu vermeiden.


Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und Datenschutz

Auch das Arbeitsrecht setzt Grenzen. Medizinische Untersuchungen greifen in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten ein. Sie sind daher nur zulässig, wenn es eine rechtliche Grundlage oder einen konkreten Anlass gibt.

  • Pauschale Reihenuntersuchungen aller Dienstwagenfahrenden ohne Anlass wären zum Beispiel problematisch und könnten das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen.

  • Gesetzliche Grundlagen (wie FeV oder DGUV-Vorschriften) oder individuelle Vereinbarungen (z. B. im Arbeitsvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung) schaffen die rechtliche Basis für Eignungsuntersuchungen.

  • Zudem gilt der Datenschutz: Ärztliche Befunde unterliegen der Schweigepflicht.

  • Arbeitgeber erhalten in der Regel lediglich die Information, ob eine Person geeignet ist oder ob es Einschränkungen gibt – nicht aber Diagnosen oder Details.


Fazit: Die verkehrsmedizinische Eignungsprüfung ist durch eine Kombination aus Verkehrsrecht (Pflichten für Führerscheininhaber:innen) und Arbeitsschutzrecht (Pflichten von Arbeitgebern zur Sicherheit im Betrieb) geregelt. Unternehmen sollten beide Rechtsbereiche kennen, um sichere und rechtskonforme Prozesse rund um das Fahrpersonal sicherzustellen.

Unternehmen, die Mitarbeitende Fahrten durchführen lassen, tragen eine umfassende Verantwortung für die Verkehrssicherheit. Diese ergibt sich aus Gesetzen, Unfallverhütungsvorschriften und der allgemeinen arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur geeignete Personen ein Fahrzeug führen. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:


Führerscheinkontrolle

Der Arbeitgeber muss regelmäßig kontrollieren, ob Mitarbeitende mit Fahrverantwortung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die einmalige Prüfung bei der Einstellung genügt nicht. Die Rechtsprechung fordert mindestens zwei Prüfungen pro Jahr. Diese Kontrollen können manuell oder digital erfolgen (z. B. per Scan mit Sicherheitsmerkmalen). Datum und Ergebnis sind zu dokumentieren. Hintergrund: Fährt eine Person ohne gültigen Führerschein und der Arbeitgeber wusste davon oder hätte es wissen müssen, kann er haftbar gemacht werden.


Nur geeignete Personen einsetzen

Laut DGUV Vorschrift 70 dürfen nur körperlich und geistig geeignete Personen mit Fahrten beauftragt werden. Der Arbeitgeber muss sich aktiv ein Bild von der Eignung machen:

  • Einstellungsvoraussetzung prüfen: Vor Arbeitsantritt kann ein ärztliches Zeugnis (z. B. G 25 oder verkehrsmedizinisches Gutachten) verlangt werden.

  • Beobachtung im Arbeitsalltag: Führungskräfte sollten auf Auffälligkeiten achten – etwa Unsicherheiten, Konzentrationsprobleme oder gesundheitliche Beschwerden.

  • Selbstmeldepflicht etablieren: Mitarbeitende sollten verpflichtet werden, relevante Veränderungen (z. B. Verlust des Führerscheins oder neue Diagnosen) unverzüglich zu melden. Diese Verpflichtung sollte schriftlich festgehalten werden.


Untersuchung bei begründetem Zweifel veranlassen

Besteht Anlass zur Sorge um die Fahreignung (z. B. nach einem Zwischenfall oder bei gesundheitlichen Auffälligkeiten), muss der Arbeitgeber tätig werden. Dies kann die Anordnung einer Untersuchung bedeuten – im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vorgaben.

  • Beispiel: Eine Person klagt über Schwindel oder berichtet von Sehstörungen – der Arbeitgeber muss eine medizinische Abklärung veranlassen.

  • Nach Unfällen: Nach einem Vorfall ist zu prüfen, ob eine gesundheitliche Ursache vorlag, bevor eine erneute Fahrberechtigung ausgesprochen wird.


Unterstützung bei Führerscheinverlängerungen

Berufskraftfahrende müssen ihre Fahrerlaubnis regelmäßig verlängern lassen. Zwar liegt die Verantwortung dafür bei der betreffenden Person – aber der Arbeitgeber kann unterstützen:

  • Erinnerung an Fristen

  • Freistellung für notwendige Untersuchungen

  • Übernahme der Kosten (z. B. für Sehtest oder Gutachten)


Organisation und Kostenübernahme von Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Untersuchungen müssen durch den Arbeitgeber ermöglicht und finanziert werden. Das umfasst:

  • Terminvereinbarungen während der Arbeitszeit

  • Organisation mobiler Angebote oder Zusammenarbeit mit Betriebsärzt:innen

  • Information der Mitarbeitenden über Pflicht- und Angebotsvorsorge


Unterweisung und Sensibilisierung

Mitarbeitende müssen regelmäßig zu Verkehrssicherheit und Gesundheitsrisiken geschult werden. Themen sind u. a.:

  • Fahren unter Medikamenteneinfluss, Alkohol oder Müdigkeit

  • Verhalten bei gesundheitlichen Einschränkungen

  • Ansprechpartner im Unternehmen (z. B. Betriebsarzt, Vorgesetzte)

Eine offene Unternehmenskultur hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen. Mitarbeitende sollen sich trauen, mitzuteilen: „Ich fühle mich heute nicht fahrbereit“ – ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.


Dokumentation und interne Fahrerlaubnis

Alle Maßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren:

  • Führerscheinkontrollen

  • Eignungsbewertungen (Ergebnis: geeignet/nicht geeignet)

  • Unterweisungen

  • Interne Fahrerlaubnisse mit Auflagen (z. B. „nur mit Sehhilfe“)


Fazit: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein wirksames System zur Sicherstellung der Fahreignung zu etablieren – mit Kontrolle, Vorsorge, Aufklärung und konsequentem Handeln. Nur so kann die Sicherheit im Betrieb gewährleistet und rechtliche Risiken vermieden werden.

Ein Arbeitgeber darf nicht ohne sachlichen Grund medizinische Untersuchungen verlangen.

Im Zusammenhang mit der Fahreignung gibt es jedoch Situationen, in denen eine Anordnung zulässig oder erforderlich ist:


Bei konkretem Verdacht auf Fahruntauglichkeit

Wenn ein konkreter, belegbarer Verdacht besteht – etwa durch unsicheres Fahrverhalten, Unfälle oder Hinweise auf gesundheitliche Probleme (z. B. plötzliche Ohnmacht, Verhaltensänderungen, Alkoholgeruch) –, darf der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen. Grundlage sind Fürsorgepflicht und Verkehrssicherheitsverantwortung. Vage Vermutungen genügen nicht; der Anlass muss dokumentierbar sein.


Nach Unfällen oder gesundheitlichen Veränderungen

Nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, epileptischer Anfall) kann eine medizinische Klärung notwendig sein. Vor einer Rückkehr an das Steuer muss dann eine ärztliche Bestätigung der Fahrtauglichkeit vorliegen. Diese erfolgt meist durch den Betriebsarzt oder die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt. Arbeitgeber erhalten aus Datenschutzgründen nur die Aussage „geeignet/nicht geeignet“, keine Diagnosen.


Bei gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage

Besteht eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. bei Busfahrenden im Rahmen der Führerscheinverlängerung), kann der Arbeitgeber die rechtzeitige Untersuchung verlangen. Auch vertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen können eine Untersuchung vorsehen – etwa bei gesundheitsbedingten Ausfallzeiten. Solche Klauseln sind zulässig, solange sie im Einklang mit dem Arbeitsrecht stehen.


Vor Aufnahme einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit

Bei einer Einstellung für eine Position mit Fahrverantwortung (z. B. Lkw-Fahrer:in, Dienstwagen-Nutzer:in) ist eine medizinische Untersuchung als Voraussetzung zulässig. Voraussetzung ist, dass sie berufsbezogen ist und alle Bewerbenden gleich behandelt werden.


Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

In der Praxis erfolgt die Prüfung meist durch den Betriebsarzt. Dieser beurteilt die Notwendigkeit und führt die Untersuchung durch. Er unterliegt der Schweigepflicht und gibt dem Arbeitgeber nur das Ergebnis weiter („geeignet/nicht geeignet“), nicht aber medizinische Details.


Fazit: Arbeitgeber dürfen eine verkehrsmedizinische Untersuchung nur bei klarer rechtlicher oder sachlicher Grundlage anordnen. Dazu zählen konkrete Verdachtsmomente, gesetzliche Pflichten oder sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Reine Routinekontrollen ohne Anlass sind unzulässig – freiwillige Angebote sind aber jederzeit möglich.

Grundsätzlich gilt: Jede medizinische Untersuchung ist freiwillig und bedarf der Einwilligung. Eine verkehrsmedizinische Untersuchung kann also verweigert werden – allerdings nicht ohne Konsequenzen, wenn sie berechtigterweise angeordnet wurde.


Freiwillige vs. angeordnete Untersuchung

Bei freiwilligen Untersuchungen – etwa einem allgemeinen Gesundheitsangebot – dürfen Beschäftigte ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Folgen befürchten zu müssen. Wird die Untersuchung jedoch aus gesetzlichen Gründen oder bei einem konkreten Verdacht auf Fahruntauglichkeit angeordnet, stehen dem Persönlichkeitsrecht berechtigte Arbeitgeberinteressen gegenüber.


Recht auf Selbstbestimmung

Niemand kann zu einer Untersuchung gezwungen werden. Die Verweigerung ist nicht strafbar. Die betroffene Person kann die Teilnahme jederzeit ablehnen.


Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei berechtigter Anordnung

Wird eine Untersuchung aus rechtlich nachvollziehbaren Gründen gefordert und verweigert, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben:

  • Ausschluss von Fahrertätigkeiten: Ohne bestätigte Eignung darf keine Fahrverantwortung übertragen werden.

  • Umsetzung oder Freistellung: Falls keine andere Tätigkeit verfügbar ist, kann es zur (ggf. unbezahlten) Freistellung kommen.

  • Abmahnung und ggf. Kündigung: Bei anhaltender Weigerung trotz berechtigter Aufforderung kann eine Abmahnung oder im Einzelfall auch eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung erfolgen – jedoch nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung und angemessener Kommunikation.


Kein Führerschein ohne Untersuchung

Im Rahmen behördlicher Verfahren – z. B. Führerscheinverlängerung – führt die Verweigerung der Untersuchung zur Ablehnung des Antrags. Ohne gültigen Führerschein entfällt die Einsatzmöglichkeit im Fahrdienst.


Bedeutung von Transparenz und Datenschutz

Beschäftigte sind eher zur Teilnahme bereit, wenn sie wissen:

  • Der Arbeitgeber erhält keine Diagnosen, sondern lediglich die Aussage „geeignet“ oder „nicht geeignet“.

  • Der Datenschutz wird gewahrt.

  • Der Betriebsrat ist eingebunden und es existieren klare Regeln (z. B. über eine Betriebsvereinbarung).


Fazit: Ja – eine Untersuchung kann verweigert werden. Aber: Wer ohne medizinischen Nachweis der Fahreignung nicht mehr eingesetzt werden kann, muss mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Entscheidend ist eine offene Kommunikation und ein transparenter, fairer Umgang – im Sinne der Sicherheit und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Wer als Arbeitgeber die Fahreignung von Mitarbeitenden sicherstellen muss, sollte die Organisation dieser Untersuchungen gut strukturieren.

Die folgenden Praxistipps helfen, Prozesse effizient, rechtssicher und mitarbeiterfreundlich zu gestalten:


1. Feste Prozesse und Fristen etablieren

  • Legen Sie interne Standards fest: z. B. "Neue Fahrende werden vor Arbeitsbeginn medizinisch geprüft" oder "Jährliche Überprüfung aller Fahrerlaubnisse im Januar".

  • Führen Sie einen Fahrereignungskalender mit Erinnerungsfunktion.

  • Dokumentieren Sie nächste Fälligkeitstermine (z. B. "Frau Müller, Lkw-Untersuchung bis 10/2025 erforderlich").

  • Weisen Sie klare Zuständigkeiten zu, etwa bei der Personalabteilung.


2. Zusammenarbeit mit arbeitsmedizinischen Diensten

  • Binden Sie frühzeitig einen Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischen Dienst ein.

  • Klären Sie den Untersuchungsbedarf und legen Sie Regeltermine fest.

  • Vereinbaren Sie einen Reminder-Service (z. B. vierteljährliche Liste anstehender Untersuchungen).

  • Nutzen Sie die Expertise externer Dienste für Sammeltermine oder organisatorische Abläufe.


3. Untersuchungen vor Ort organisieren

  • Laden Sie den Betriebsarzt ins Unternehmen ein, z. B. im Rahmen eines "Fahrer-Gesundheitstags".

  • Bieten Sie Sammeltermine an, kombinierbar mit Schulungen oder Fahrzeugwartung.

  • Minimieren Sie Ausfallzeiten, indem mehrere Personen effizient untersucht werden.

  • Sorgen Sie für geeignete Räume (ruhige Umgebung für Seh- und Hörtests).


4. Mitarbeitende rechtzeitig einbinden

  • Kommunizieren Sie klar und frühzeitig den Nutzen der Untersuchung.

  • Geben Sie praktische Hinweise (z. B. "Bitte Brille mitbringen").

  • Erinnern Sie kurz vor dem Termin erneut.

  • Erklären Sie, dass die Maßnahme der Sicherheit dient und keine Kontrolle ist.


5. Datenschutz und Vertrauen sicherstellen

  • Ergebnisse gehen ausschließlich an die untersuchte Person.

  • Die Personalabteilung erhält nur das Ergebnis (z. B. "tauglich/untauglich").

  • Ermöglichen Sie ggf. ein persönliches Gespräch mit dem Arzt vor Weitergabe.

  • Schaffen Sie Vertrauen durch transparente Abläufe.


6. Notfallplan für "Nicht geeignet"-Fälle vorbereiten

  • Halten Sie interne Handlungspläne bereit (z. B. Springer einsetzen, Touren umplanen).

  • Klären Sie im Vorfeld, wer das Gespräch mit der betroffenen Person führt.

  • Prüfen Sie alternative Aufgabenbereiche für vorübergehend nicht fahrgeeignete Mitarbeitende.


7. Zusätzliche Angebote sinnvoll kombinieren

  • Verbinden Sie Untersuchungstage mit Schulungen (z. B. Ladungssicherung, Eco-Training).

  • Bieten Sie Gesundheitsinformationen an (z. B. Vortrag über Schlaf und Fahren).

  • Machen Sie die Untersuchung zu einem Mehrwert für Mitarbeitende.


8. Dokumentation und Nachhaltung sicherstellen

  • Führen Sie eine Übersichtsliste mit Datum, Name und Ergebnis ("tauglich/untauglich").

  • Bewahren Sie Bescheinigungen korrekt auf (Kopie für Personalakte, Original an Behörde).

  • Prüfen Sie regelmäßig, wann nächste Termine anstehen.


9. Kontinuierliche Verbesserung

  • Fragen Sie nach Feedback: War der Ablauf verständlich? Gab es Wartezeiten?

  • Optimieren Sie Organisation und Kommunikation anhand der Rückmeldungen.

  • Passen Sie bei Bedarf Anbieter, Abläufe oder Informationsmaterial an.


Fazit: Mit klaren Strukturen und transparenter Kommunikation wird die Organisation verkehrsmedizinischer Untersuchungen zum integralen Bestandteil Ihres betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsmanagements.

Stellt eine verkehrsmedizinische Untersuchung fest, dass eine Person nicht fahrgeeignet ist, hat das direkte Auswirkungen auf den beruflichen Einsatz als Fahrer:in.

Folgende Schritte und Aspekte sind in einem solchen Fall wichtig:


Mitteilung des Ergebnisses

Die untersuchte Person – und je nach Untersuchung auch der Arbeitgeber – erhält die Information, dass keine Fahreignung vorliegt. Bei behördlich angeordneten Gutachten (z. B. im Rahmen der Führerscheinverlängerung) erfolgt eine schriftliche Bescheinigung. Der Arbeitgeber erfährt in der Regel nur das Ergebnis („nicht geeignet“ oder „vorläufig nicht geeignet“) – nicht jedoch die medizinischen Details.


Kein Einsatz am Steuer

Wer als ungeeignet eingestuft wurde, darf keine dienstlichen Fahrten mehr durchführen. Der Arbeitgeber muss diese Person unverzüglich von allen Tätigkeiten entbinden, die das Führen eines Fahrzeugs beinhalten – selbst wenn der Führerschein formal noch gültig ist. Ein Ignorieren dieses Befundes wäre grob fahrlässig. Praktisch bedeutet das: Umsetzung auf eine andere Aufgabe oder Freistellung bis zur Klärung der Situation.


Analyse der Gründe und mögliche Maßnahmen

Die Gründe für eine Nichteignung können vielfältig sein. Soweit datenschutzrechtlich möglich, sollte geprüft werden, ob es sich um ein vorübergehendes oder dauerhaftes Problem handelt:

  • Behebbare Ursachen: Beispiel: Die Sehhilfe ist nicht mehr ausreichend. Mit neuer Brille kann die Fahreignung wiederhergestellt werden. Ähnlich bei Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes – hier können medizinische Maßnahmen zur Besserung führen.

  • Vorübergehende Einschränkungen: Beispiel: Nach einer Operation ist die Fahreignung vorübergehend eingeschränkt. Eine erneute Untersuchung nach Erholung kann zur Freigabe führen.

  • Dauerhafte Einschränkungen: Bei schwerwiegenden, nicht behandelbaren Erkrankungen – z. B. fortgeschrittener Sehschwäche oder neurologischen Erkrankungen – ist eine Rückkehr an das Steuer unwahrscheinlich.


Gespräch und weitere Beschäftigung

Nach der Diagnose sollte ein persönliches Gespräch mit der betroffenen Person erfolgen. Gemeinsam lassen sich Optionen klären:

  • Temporärer Einsatz in anderen Aufgabenbereichen (z. B. Disposition, Lager, Büro)

  • Krankmeldung bei Genesungsprognose

  • Einsatz des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zur Perspektivklärung


Kündigung als letztes Mittel

Wenn keine alternative Einsatzmöglichkeit besteht und die Hauptaufgabe im Fahren liegt, kann eine personenbedingte Kündigung infrage kommen. Diese ist jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung zulässig:

  • Nachweis einer dauerhaften Nichteignung durch medizinisches Gutachten

  • Prüfung aller anderen Maßnahmen im Vorfeld (z. B. Versetzung, Freistellung, BEM)

  • Dokumentation aller Schritte und Angebote

Einvernehmliche Lösungen wie ein Aufhebungsvertrag oder ein interner Wechsel sind oft die bessere Alternative.


Information an Behörden oder Versicherungen

Bei behördlich veranlassten Untersuchungen wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert. Sie entscheidet über Verlängerung, Entzug oder Auflagen. Arbeitgeber sollten in solchen Fällen eine Kopie der Entscheidung für die Personalakte anfordern. Bei internen Untersuchungen (z. B. nach G 25) bleibt das Ergebnis vertraulich – dennoch muss der Arbeitgeber im Interesse der Sicherheit konsequent reagieren.


Fazit: Wird eine verkehrsmedizinische Untersuchung nicht bestanden, darf die betroffene Person nicht mehr als Fahrer:in eingesetzt werden. Unternehmen müssen sofort handeln – von der Umorganisation über unterstützende Maßnahmen bis zur möglichen Trennung. Im Zentrum steht die Gesundheit der Mitarbeitenden und die Sicherheit aller.

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Verkehrsmedizinische Untersuchungen helfen Arbeitgebern, gesetzliche Pflichten zu erfüllen und Risiken zu minimieren. Die FAQs bieten konkrete Hilfestellung für eine sichere, regelkonforme Umsetzung im betrieblichen Alltag.

FAQ für Mitarbeitende

Sie haben Fragen zur verkehrsmedizinischen Untersuchung? Erfahren Sie hier, was Sie erwartet, wann sie erforderlich ist und welche Rechte Sie haben. Einfach erklärt – klar, verständlich und auf Ihre Perspektive als Mitarbeitende zugeschnitten.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen sind für bestimmte Beschäftigte gesetzlich vorgeschrieben – vor allem, wenn sie beruflich Fahrzeuge mit besonderen Führerscheinklassen oder Genehmigungen führen.

In diesen Fällen fordert der Gesetzgeber eine medizinische Eignungsprüfung:


Lkw- und Berufskraftfahrende im Güterverkehr (Klassen C, C1, CE, C1E)

Wer schwere Nutzfahrzeuge führt, muss laut Fahrerlaubnis-Verordnung regelmäßig ärztlich untersucht werden – sowohl bei der Ersterteilung als auch bei jeder Verlängerung des Führerscheins. Ohne aktuelles ärztliches Attest und bestandenen Sehtest wird z. B. ein Lkw-Führerschein nicht verlängert.

Ziel: Sicherstellen, dass die Fahrkraft körperlich geeignet ist – also ausreichend sieht und hört und keine behandlungsbedürftigen Erkrankungen vorliegen.


Fahrende im Personenverkehr (Bus, Taxi, Mietwagen – Klassen D, D1, DE, D1E sowie Personenbeförderungsschein)

Hier gelten besonders hohe Anforderungen. Fahrgäste müssen zusätzlich geschützt werden. Deshalb ist die verkehrsmedizinische Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben – bei der Erteilung der Fahrerlaubnis ebenso wie bei regelmäßigen Verlängerungen (alle fünf Jahre, in höherem Alter teils häufiger).

Neben Sehtest und Gesundheitscheck gehört hier oft auch ein Reaktions- oder Leistungstest zur Prüfung der geistigen Fitness dazu.


Fahrlehrkräfte und Prüfpersonen

Wer Menschen für den Straßenverkehr ausbildet oder prüft, trägt eine besondere Verantwortung. Fahrlehrkräfte benötigen eine Fahrlehr-Erlaubnis, Prüfpersonen (z. B. beim TÜV) müssen bestimmte Eignungsvorgaben erfüllen.

Auch hier kann eine verkehrsmedizinische Untersuchung verpflichtend sein, insbesondere wenn die betroffene Person regelmäßig im Auto unterwegs ist und im Notfall eingreifen muss. Die Anforderungen ähneln jenen für Fahrende im Personenverkehr.


Weitere Anwendungsfälle: sinnvoll, aber nicht verpflichtend

Auch wenn der Gesetzgeber keine Pflicht vorgibt, kann eine Untersuchung aus Sicht des Unternehmens sinnvoll sein:

  • Stapler- und Maschinenführende (z. B. Gabelstapler, Flurförderzeuge, Werksfahrzeuge)

    Für innerbetriebliche Fahr- und Steuertätigkeiten ist keine gesetzliche Pflichtuntersuchung vorgeschrieben. Die Berufsgenossenschaften empfehlen jedoch die sogenannte G25-Untersuchung. Sie prüft die Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.


    Viele Arbeitgebende verlangen sie im Rahmen des Arbeitsschutzes, um Unfälle zu vermeiden. Die G25 ist heute eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung (Angebotsuntersuchung). Dennoch sind Unternehmen verantwortlich, nur geeignete Personen mit solchen Maschinen arbeiten zu lassen.


  • Dienstwagenfahrende und Außendienstmitarbeitende (Führerscheinklasse B)

    Für das Fahren eines Firmen-Pkw gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. Der Führerschein Klasse B wird unbefristet und ohne regelmäßige Gesundheitschecks ausgestellt.

    Trotzdem sollten Unternehmen die Fahrtüchtigkeit im Blick behalten – insbesondere bei Beschäftigten, die regelmäßig oder überwiegend am Steuer sitzen (z. B. im Vertrieb). Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten (etwa Sehverlust, epileptische Anfälle oder Suchtprobleme) kann eine außerplanmäßige Untersuchung notwendig sein.


Fazit: Gesetzlich verpflichtend sind verkehrsmedizinische Untersuchungen vor allem für Berufskraftfahrende im Personen- und Güterverkehr – also für alle, die Lkw, Bus oder Taxi fahren. In anderen Bereichen empfiehlt sich eine freiwillige Eignungsprüfung, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

Ob Sie die Kosten einer verkehrsmedizinischen Untersuchung selbst tragen müssen oder ob Ihr Arbeitgeber bzw. eine Behörde diese übernimmt, hängt vom Anlass der Untersuchung ab:


1. Untersuchung für den Führerschein (z. B. Klassen C, D, P-Schein)

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C (Lkw), CE (Anhänger), D (Bus) oder einen Personenbeförderungsschein (P-Schein) beantragen oder verlängern, sind verkehrsmedizinische Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall gilt:

  • Sie selbst sind Antragsteller:in.

  • Es handelt sich um eine persönliche Voraussetzung für die Fahrerlaubnis.

  • Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Typische Beispiele:

  • Lkw-Fahrer:in verlängert Klasse C alle 5 Jahre

  • Busfahrer:in über 50 benötigt Reaktionstest

  • P-Schein-Inhabende ab 60 benötigen Leistungsdiagnostik

Diese Kosten müssen Sie in der Regel selbst tragen. Einige Arbeitgeber übernehmen sie freiwillig ganz oder teilweise, insbesondere wenn die Verlängerung für die berufliche Einsatzfähigkeit notwendig ist.


2. Untersuchung im Auftrag des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber die Untersuchung veranlasst – z. B. als G25-Vorsorge, zur Rückkehr nach Krankheit oder bei Auffälligkeiten im Fahrverhalten –, dann trägt das Unternehmen die Kosten.

Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)

Beispiele:

  • Regelmäßige Vorsorge für Vielfahrende

  • Fahrtauglichkeitsprüfung nach Krankheit oder Unfall

  • Untersuchung bei begründetem Verdacht (z. B. Fahrfehler)

In all diesen Fällen müssen Sie nichts bezahlen.


3. Untersuchung durch Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde

Die Behörde kann eine verkehrsmedizinische Untersuchung verlangen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen (z. B. gemäß § 11 FeV). Dies ist möglich bei:

  • Erkrankungen

  • Alkohol-/Drogenauffälligkeit

  • Verkehrsunfällen mit Verdacht auf Eignungsmängel

Auch hier tragen Sie die Kosten selbst, da die Maßnahme an Sie als Privatperson gerichtet ist.

Ausnahme: Liegt ein dienstlicher Zusammenhang vor (z. B. Verkehrsunfall im Dienst mit anschließender Anordnung), kann der Arbeitgeber die Kosten freiwillig übernehmen.


Fazit:

  • Führerscheinbezogen: Kosten tragen Sie in der Regel selbst.

  • Arbeitsmedizinisch angeordnet: Arbeitgeber zahlt.

  • Behördlich angeordnet: Sie zahlen selbst, Ausnahmen sind möglich.

Eine verkehrsmedizinische Untersuchung dient der Einschätzung Ihrer aktuellen Fahrtauglichkeit. Sie ist keine Prüfung im klassischen Sinne, aber mit einer guten Vorbereitung können Sie den Termin sicher und entspannt absolvieren.


1. Wichtige Unterlagen mitbringen

Bereiten Sie folgende Dokumente vor:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Führerschein (falls vorhanden, auch alte Klassen)

  • Brille oder Kontaktlinsen (inkl. Etui)

  • ggf. Hörgerät

  • Liste Ihrer Medikamente (mit Dosierung, schriftlich)

  • Arztbriefe oder Befunde zu bekannten Erkrankungen (z. B. Diabetes, Epilepsie)

  • ggf. Diabetikerausweis, Allergiepass, Schwerbehindertenausweis

  • bei Verlängerung: ältere Gutachten oder Untersuchungsberichte

Diese Angaben helfen der Ärztin oder dem Arzt, Ihre Gesundheit korrekt zu beurteilen.


2. Ausgeschlafen erscheinen, auf Alkohol und beruhigende Medikamente verzichten

  • Kommen Sie ausgeruht und ausgeschlafen zum Termin.

  • Verzichten Sie am Vortag auf Alkohol.

  • Nehmen Sie keine Medikamente ein, die müde oder benommen machen (z. B. Antihistaminika), es sei denn, sie sind ärztlich verordnet – in dem Fall sollten Sie das offen ansprechen.

Gerade bei Reaktionstests ist Konzentration wichtig.


3. Auf Gesprächsfragen vorbereiten

Typische Themen im Gespräch:

  • Ihre Krankengeschichte

  • Medikamenteneinnahme

  • Vorerkrankungen in der Familie

  • Schlafverhalten und Konzentration

  • Alkohol- und Rauchgewohnheiten

Antworten Sie ehrlich und pragmatisch. Viele Vorerkrankungen (z. B. gut eingestellter Diabetes) sind kein Ausschlussgrund.


4. Tipps für den Reaktionstest

  • Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen.

  • Hören Sie genau auf die Anweisungen.

  • Wiederholen Sie bei Bedarf die Übungen vor dem Testlauf.

  • Tragen Sie Ihre Sehhilfe auch am Bildschirm.

  • Sitzen Sie bequem, planen Sie genug Zeit ein.

  • Kommen Sie 10–15 Minuten vor dem Termin, um anzukommen.


5. Realistische Erwartungen

Die meisten Untersuchungen führen zu einem positiven Ergebnis – oder zu klaren Empfehlungen, etwa:

  • "Geeignet mit Auflage: Brille tragen"

  • "Nachkontrolle in 12 Monaten"

  • "Geeignet mit Pausen alle zwei Stunden"

Nur in Ausnahmefällen wird eine Person als "nicht geeignet" eingestuft – dann mit Begründung und weiteren Empfehlungen.


Fazit: Eine gute Vorbereitung hilft, die Untersuchung ruhig und sicher zu absolvieren. Bringen Sie Ihre Unterlagen mit, schlafen Sie ausreichend und geben Sie ehrliche Auskünfte. So erhalten Sie eine faire und fundierte Einschätzung Ihrer Fahrtauglichkeit.

Grundsätzlich ist jede medizinische Untersuchung freiwillig – auch die verkehrsmedizinische.

Eine Verweigerung bleibt jedoch nicht folgenlos, wenn die Untersuchung gesetzlich, behördlich oder arbeitsrechtlich vorgeschrieben ist.

Mögliche Konsequenzen


  • Führerscheinverlängerung: Wird die Untersuchung verweigert, kann die Verlängerung nicht erfolgen.

  • Behördlich angeordnete Untersuchung: Eine Ablehnung kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

  • Arbeitsmedizinisch veranlasste Untersuchung: Wer sich verweigert, darf vorerst keine dienstlichen Fahrten mehr durchführen – ggf. folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Fazit: Sie dürfen eine Untersuchung ablehnen, sollten sich aber über die möglichen Folgen im Klaren sein. Lassen Sie sich ggf. vorab beraten – durch Ihre Ärztin, den Betriebsarzt oder Ihre Personalabteilung.

Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen bedeuten nicht automatisch, dass eine Fahruntauglichkeit vorliegt. Entscheidend ist die individuelle Einschätzung durch medizinisches Fachpersonal.


Wichtige Einflussfaktoren


  • Ist die Erkrankung stabil eingestellt?

  • Können Betroffene ihren Gesundheitszustand sicher kontrollieren?

  • Bestehen aus ärztlicher Sicht Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit?


Beispiele


  • Diabetes:

    • Stabile Blutzuckereinstellung ohne häufige Unterzuckerungen ist entscheidend

    • Fähigkeit zur Selbstkontrolle muss gegeben sein

  • Epilepsie:

    • In der Regel mindestens ein Jahr Anfallsfreiheit unter Therapie erforderlich

    • Für bestimmte Klassen (z. B. Lkw, Bus) gelten strengere Anforderungen


Fazit: Eine chronische Erkrankung ist kein pauschaler Ausschlussgrund. Offenheit im Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und regelmäßige Kontrollen sind der Schlüssel zur verkehrssicheren Teilnahme.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Die verkehrsmedizinische Untersuchung dient Ihrer Sicherheit im Berufsverkehr. Die FAQs vermitteln, was auf Sie zukommt und welche Rechte und Pflichten Sie haben – transparent, praxisnah und verständlich erklärt.