FAQ

Gefahrstoffmanagement

Diese Seite liefert praxisnahe und rechtssichere Antworten auf häufige Fragen zum Gefahrstoffmanagement. Arbeitgeber und Mitarbeitende erhalten verständliche Informationen zu Vorschriften, Pflichten und Maßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb.

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Person in Sicherheitskleidung nutzt virtuelle Gefahrensymbole-Checkliste.
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine FAQ

Was bedeutet Gefahrstoffmanagement? Wie lassen sich Risiken erkennen und bewerten?

In diesem Abschnitt finden Sie grundlegende Informationen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen – kompakt erklärt, verständlich aufbereitet und mit Fokus auf den betrieblichen Alltag.

Gefahrstoffmanagement umfasst alle organisatorischen Maßnahmen, um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb zu gewährleisten. Es schützt Beschäftigte, Umwelt und Sachwerte und stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicher.

Gefahrstoffmanagement als ganzheitlicher Prozess

Gefahrstoffmanagement begleitet den gesamten Lebenszyklus gefährlicher Stoffe im Unternehmen – von der Beschaffung über Lagerung und Verwendung bis zur Entsorgung. Ziel ist es, Risiken durch chemische oder biologische Stoffe zu minimieren.

Schritte im Gefahrstoffmanagement

  • Identifikation von Gefahrstoffen

    • Erfassung aller im Betrieb eingesetzten oder entstehenden Gefahrstoffe (z. B. Reinigungsmittel, Lacke, Lösungsmittel, Säuren, Basen, Gase).

    • Sammlung und Auswertung von Sicherheitsdatenblättern mit Gefahrenpiktogrammen, H-Sätzen (Gefahrenhinweise) und P-Sätzen (Sicherheitshinweise).

  • Risikobewertung und Schutzmaßnahmen

    • Bewertung der Gefährlichkeitsmerkmale und Festlegung von Schutzmaßnahmen.

    • Organisation geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und technischer Schutzvorkehrungen.

  • Regelung von Zuständigkeiten

    • Bestellung fachkundiger Personen oder Teams, die den Umgang mit Gefahrstoffen koordinieren.

    • Erstellung von Betriebsanweisungen und Durchführung von Schulungen für alle Mitarbeitenden.

  • Kontinuierliche Verbesserung

    • Regelmäßige Überprüfung der betrieblichen Situation.

    • Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen und Anpassung der Schutzmaßnahmen.

Warum ist Gefahrstoffmanagement so wichtig?

Ein systematisches Gefahrstoffmanagement:

  • Schützt die Gesundheit der Mitarbeitenden.

  • Verhindert Unfälle, Brände und Umweltschäden.

  • Erfüllt gesetzliche Anforderungen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

  • Trägt zu einem sicheren und effizienten Betriebsablauf bei.

Fazit: Verantwortung übernehmen mit professionellem Gefahrstoffmanagement

Ein gut organisiertes Gefahrstoffmanagement ist zentral für den Arbeitsschutz und den betrieblichen Erfolg. Es zeigt, dass Ihr Unternehmen Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeitenden und den Schutz der Umwelt übernimmt.

Für das Gefahrstoffmanagement im Unternehmen trägt die Unternehmensleitung die Hauptverantwortung. Sie ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umzusetzen.

Verantwortung der Unternehmensleitung

  • Die Unternehmensleitung muss sicherstellen, dass Gefahrstoffe im Betrieb korrekt identifiziert, bewertet und gehandhabt werden.

  • Zu den Pflichten gehören:

    • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

    • Festlegung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.

    • Überwachung der Einhaltung aller relevanten Vorschriften.

  • Diese Gesamtverantwortung kann nicht delegiert werden.

Unterstützung durch Fachkräfte

In der praktischen Umsetzung wird die Unternehmensleitung häufig unterstützt durch:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Beraten bei Schutzmaßnahmen und erstellen Betriebsanweisungen.

  • Gefahrstoffexpert:innen: Führen das Gefahrstoffkataster und koordinieren Schulungen.

  • Betriebsärzt:innen: Unterstützen bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Umgang mit Gefahrstoffen.

In kleineren Betrieben übernimmt die Unternehmerin oder der Unternehmer oft viele Aufgaben selbst. In größeren Unternehmen werden die Zuständigkeiten auf mehrere qualifizierte Personen verteilt.

Externe Kontrolle durch Behörden

  • Arbeitsschutzbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsämter) prüfen im Rahmen von Betriebsinspektionen, ob das Gefahrstoffmanagement ordnungsgemäß erfolgt.

  • Die Einhaltung der Vorschriften wird kontrolliert, Verstöße können Bußgelder oder andere Sanktionen nach sich ziehen.

Fazit: Verantwortung liegt bei der Unternehmensleitung

Die Unternehmensleitung trägt die Gesamtverantwortung für ein sicheres Gefahrstoffmanagement. Fachkräfte und externe Partner können unterstützen, die Verantwortung für den Schutz der Beschäftigten bleibt jedoch immer beim Unternehmen.

Das Gefahrstoffmanagement basiert auf verschiedenen Gesetzen und Vorschriften. Besonders wichtig sind:

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die GefStoffV ist die zentrale deutsche Verordnung zum Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Sie enthält konkrete Anforderungen – etwa zur Gefährdungsbeurteilung, zu Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung, Unterweisung der Mitarbeitenden und zur Lagerung. Die Verordnung setzt europäische Richtlinien in deutsches Recht um und ist für Arbeitgeber verpflichtend.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die allgemeine Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Für Gefahrstoffe bedeutet das: Ohne das ArbSchG gäbe es keine Pflicht zur Beurteilung – die GefStoffV konkretisiert diese Vorgabe speziell für chemische Stoffe.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Die TRGS sind zwar keine Gesetze, aber anerkannte Regeln der Technik. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe erstellt und geben praxisnahe Hinweise zum Stand der Technik im Umgang mit Gefahrstoffen. Beispiele sind TRGS 400 (Gefährdungsbeurteilung) oder TRGS 500 (Schutzmaßnahmen). Wer sich daran hält, kann davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

EU-Chemikalienrecht: REACH und CLP

Zwei bedeutende EU-Verordnungen prägen das Gefahrstoffmanagement:

  • REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals): Diese Verordnung verpflichtet Hersteller und Importeure, gefährliche Eigenschaften von Stoffen zu ermitteln, Sicherheitsdatenblätter bereitzustellen und bestimmte besonders besorgniserregende Stoffe zu ersetzen oder nur mit Genehmigung zu verwenden.

  • CLP (Classification, Labelling and Packaging): Sie legt fest, wie Stoffe und Gemische einzustufen und zu kennzeichnen sind – etwa mit Piktogrammen oder H-Sätzen. Diese Vorschriften sorgen für einheitliche Kennzeichnung und wichtige Informationen am Arbeitsplatz.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

Auch die Unfallversicherungsträger – also die Berufsgenossenschaften – stellen Regelwerke und Praxishilfen bereit, z. B. DGUV-Regeln oder DGUV-Informationen. Diese sind zwar keine staatlichen Gesetze, aber für Mitgliedsbetriebe verbindlich und ergänzen die staatlichen Vorgaben um praxisorientierte Empfehlungen.

Weitere Regelungen je nach Branche

Je nach Tätigkeitsfeld gelten zusätzliche Vorschriften – etwa die Biostoffverordnung für biologische Gefahrstoffe oder Regelungen im Strahlenschutz. Für den Umgang mit klassischen chemischen Gefahrstoffen sind jedoch die oben genannten Vorschriften besonders relevant.

Viele denken beim Begriff „Gefahrstoffmanagement“ an Chemiewerke oder große Industrieanlagen. Dort ist der Umgang mit Gefahrstoffen besonders umfangreich – aber das Thema betrifft weit mehr Branchen, als oft angenommen wird. Grundsätzlich gilt: Wo mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, ist Gefahrstoffmanagement erforderlich.

Typische Branchen mit Gefahrstoffen

  • Chemische Industrie und Pharmazie: Hier liegt der Einsatz vieler Chemikalien auf der Hand – ob in großen Produktionsanlagen oder kleinen Laboren. In beiden Fällen ist ein strukturiertes Gefahrstoffmanagement unerlässlich.

  • Metall- und Maschinenbau: In Werkstätten werden häufig Lösemittel, Lacke, Klebstoffe, Schmiermittel oder Beizsäuren verwendet. Auch Schweißrauche enthalten Gefahrstoffe. Daher müssen auch kleine Handwerksbetriebe entsprechende Maßnahmen ergreifen.

  • Bau- und Handwerksbranche: Maler:innen, Bauarbeiter:innen oder Installateur:innen arbeiten mit Farben, Harzen, Bitumen oder Flussmitteln. Selbst Zementstaub kann gefährlich sein. Auch auf Baustellen ist Gefahrstoffmanagement zwingend erforderlich.

  • Gesundheitswesen und Labore: In Kliniken und Arztpraxen kommen Desinfektionsmittel, Zytostatika oder Reinigungsmittel zum Einsatz. Auch Reinigungskräfte arbeiten mit teils stark wirkenden Chemikalien. Hier schützt ein gutes Gefahrstoffmanagement sowohl Personal als auch Patient:innen.

  • Landwirtschaft: Pflanzenschutzmittel, Düngemittel oder Kraftstoffe stellen ebenfalls Gefahrstoffe dar. Landwirt:innen müssen diese sicher lagern, handhaben und sich schützen.

  • Reinigung und Hausmeisterei: Auch alltägliche Reinigungsmittel können gefährlich werden – z. B. beim Mischen von Chlor- und Säurereinigern. Fachkräfte im Reinigungsdienst benötigen deshalb ebenfalls Kenntnisse im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

  • Büroumgebungen: Auch wenn Büros oft „chemiefrei“ erscheinen – Tonerkartuschen, Klebstoffe oder Reinigungsmittel kommen vor. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob etwa Tonerstaub Risiken birgt. Das Gefahrstoffmanagement erfolgt hier meist über externe Reinigungsdienste.

  • Gastronomie: In Großküchen kommen z. B. Entfetter, Desinfektionsmittel oder Gasflaschen zum Einsatz. Diese Stoffe fallen ebenfalls unter das Gefahrstoffmanagement.

Fazit

Gefahrstoffe gibt es in nahezu allen Branchen – Art und Umfang variieren. Während ein Chemiewerk sehr detaillierte Strukturen benötigt, genügt in einem kleinen Büro oft eine einfache Beurteilung. Aber das Grundprinzip bleibt gleich: Gefahren erkennen, Risiken bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen.

Ziel ist es immer, alle Mitarbeitenden – ob im Labor, auf der Baustelle oder im Büro – zuverlässig vor chemischen Gefährdungen zu schützen. Deshalb ist ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement in allen Bereichen relevant, in denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Im Gefahrstoffmanagement dient die Kennzeichnung dazu, die Gefährlichkeit eines Stoffes sofort erkennbar zu machen. Grundlage ist das weltweit gültige GHS-System (Global harmonisiertes System), das in der EU durch die CLP-Verordnung umgesetzt wird.

Wesentliche Kennzeichnungselemente:

Gefahrenpiktogramme – rot umrandete Rauten mit Symbolen:

  • Explodierende Bombe: für explosive Stoffe

  • Flamme: für entzündbare Stoffe

  • Flamme über Kreis: für brandfördernde (oxidierende) Stoffe

  • Gasflasche: für Gase unter Druck

  • Ätzwirkung: für ätzende Stoffe

  • Totenkopf mit gekreuzten Knochen: für akut giftige Stoffe

  • Ausrufezeichen: für Reizungen, Sensibilisierungen, weniger schwere Gesundheitsschäden

  • Gesundheitsgefahr (menschliche Silhouette mit Stern): für chronisch gesundheitsschädigende Wirkungen (z. B. krebserzeugend)

  • Umwelt: für umweltgefährliche Stoffe

Signalwort: „Gefahr“ (bei hoher Gefährdung) oder „Achtung“ (bei geringerer Gefährdung)

H-Sätze (Hazard Statements): beschreiben die Gefahren – z. B. „H315: Verursacht Hautreizungen“

P-Sätze (Precautionary Statements): geben Sicherheitshinweise – z. B. „P280: Schutzhandschuhe tragen“

Stoffbezeichnung und Herstellerangabe: klare Zuordnung durch Produktnamen und Kontaktdaten

Bedeutung im Arbeitsalltag

Bevor Sie mit einem Gefahrstoff arbeiten, prüfen Sie stets die Kennzeichnung. Die Piktogramme geben einen schnellen Überblick über die Gefahren, H- und P-Sätze liefern detaillierte Hinweise zum sicheren Umgang. Im Rahmen des Gefahrstoffmanagements stellt der Betrieb sicher, dass alle Gebinde korrekt gekennzeichnet sind – dauerhaft, gut lesbar und vollständig.

Fazit: Kennzeichnungen sind ein zentrales Sicherheitsinstrument. Sie helfen Ihnen, Gefahren früh zu erkennen und sich richtig zu verhalten. Achten Sie im Alltag bewusst darauf – das schützt Sie und andere.

Fazit: Allgemeine FAQ

Das Gefahrstoffmanagement bildet die Basis für einen sicheren Arbeitsplatz. Die allgemeinen FAQ helfen dabei, Grundlagen zu verstehen und Risiken richtig einzuschätzen – für mehr Sicherheit und Orientierung im Umgang mit gefährlichen Stoffen.

FAQ für Arbeitgeber

Arbeitgebende tragen eine besondere Verantwortung im Gefahrstoffmanagement. Hier finden Sie Antworten auf zentrale Fragen zu gesetzlichen Pflichten, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Lagerung, Kennzeichnung und organisatorischen Maßnahmen – praxisnah und klar erläutert.

Als Arbeitgeber:in sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein sicheres Gefahrstoffmanagement in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Die rechtlichen Grundlagen – insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – schreiben klar vor, welche Maßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen umzusetzen sind. Im Wesentlichen ergeben sich folgende Pflichten:

Gefährdungsbeurteilung durchführen

Bevor Mitarbeitende mit einem Gefahrstoff arbeiten, müssen Sie die damit verbundenen Gefährdungen ermitteln und bewerten. Diese Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV ist die Grundlage aller weiteren Schutzmaßnahmen. Sie umfasst auch die Substitutionsprüfung: Es muss geprüft werden, ob der Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein anderes Verfahren ersetzt werden kann. Die Ergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren.

Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung leiten Sie geeignete Schutzmaßnahmen ab. Dazu zählen technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen, um Risiken zu minimieren. Beispiele: Installation von Absaugungen, Festlegung sicherer Arbeitsabläufe oder Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Schutzbrillen, Atemschutz). Prüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen und passen Sie diese bei Bedarf an.

Dokumentation und Gefahrstoffverzeichnis führen

Alle Informationen und Maßnahmen zum Gefahrstoffmanagement sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu gehört insbesondere ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster), das alle verwendeten Gefahrstoffe im Betrieb aufführt – inklusive Eigenschaften, Mengen, Lagerorten und Schutzmaßnahmen. Diese Dokumentation ermöglicht eine Übersicht für Sie und die Aufsichtsbehörden.

Mitarbeitende unterweisen und informieren

Sie müssen Ihre Mitarbeitenden umfassend über Gefahren und Schutzmaßnahmen informieren. Laut § 14 GefStoffV ist eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich erforderlich. Diese Schulungen erfolgen mündlich und werden durch schriftliche Betriebsanweisungen ergänzt. Betriebsanweisungen enthalten Verständliches zu Verhaltensregeln, Gefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen für jeden Gefahrstoff. Sorgen Sie dafür, dass diese jederzeit zugänglich sind.

Kennzeichnung und sichere Lagerung gewährleisten

Alle Gefahrstoffe müssen gesetzeskonform gekennzeichnet sein. Gebinde müssen mit Gefahrensymbolen, Signalwörtern ("Gefahr" oder "Achtung") und entsprechenden Hinweisen versehen sein. Zudem ist die sichere Lagerung essenziell: in geeigneten Behältern, getrennt nach Verträglichkeit (z. B. Säuren nicht neben Basen) und gegebenenfalls in Sicherheitswannen, um Leckagen aufzufangen. Auch die fachgerechte Entsorgung muss sichergestellt sein.

Ein gut organisiertes Gefahrstoffmanagement erleichtert die Einhaltung dieser Pflichten. Prüfen Sie regelmäßig, ob alle Anforderungen erfüllt sind, und passen Sie Ihre Maßnahmen bei Änderungen wie neuen Gefahrstoffen oder geänderten Vorschriften entsprechend an. So handeln Sie rechtskonform und schützen Ihre Mitarbeitenden effektiv.

Ein wirksames Gefahrstoffmanagement erfordert ein systematisches Vorgehen. Ziel ist es, die erforderlichen Prozesse Schritt für Schritt aufzubauen und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Die wichtigsten Umsetzungsschritte sind:

Gefahrstoffe identifizieren und erfassen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Gefahrstoffe im Unternehmen. Benennen Sie eine verantwortliche Person oder ein Team für diese Aufgabe. Sammeln Sie Sicherheitsdatenblätter und Informationen zu eingesetzten Stoffen, Zwischenprodukten oder entstehenden Substanzen. Erfassen Sie alle Stoffe im Gefahrstoffverzeichnis mit Name, Einsatzort, Menge und Gefährlichkeitsmerkmalen. Diese Daten bilden die Grundlage für weitere Schritte.

Gefährdungsbeurteilungen durchführen

Für jeden Gefahrstoff müssen Sie vor der Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Analysieren Sie die Gefahren (z. B. gesundheitsschädlich, entzündlich, ätzend) unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitsbedingungen: Einsatzbereich, Konzentrationen, Freisetzungen (z. B. Dämpfe, Stäube). Prüfen Sie die Substitutionsmöglichkeit. Dokumentieren Sie Gefährdungen und bewerten Sie das Risiko. Die Beurteilung muss schriftlich erfolgen und fachkundig geprüft werden.

Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen

Definieren Sie Schutzmaßnahmen anhand der Gefährdungsbeurteilung. Beachten Sie die Rangfolge: technische (z. B. Absaugung, geschlossene Systeme), organisatorische (z. B. Zugangsregelungen, Arbeitsanweisungen) und personenbezogene Maßnahmen (z. B. Schutzhandschuhe, Atemschutz). Setzen Sie diese Maßnahmen konsequent um, bevor Mitarbeitende mit Gefahrstoffen arbeiten. Planen Sie Notfallmaßnahmen ein (z. B. Augenspülstationen, Feuerlöscher).

Mitarbeitende unterweisen und einbinden

Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden frühzeitig. Jede Person, die mit Gefahrstoffen umgeht, muss Gefahren kennen und Schutzmaßnahmen verstehen. Nutzen Sie Betriebsanweisungen, um das Verhalten anschaulich zu vermitteln (z. B. "Nur im Abzug verwenden", "Nicht einatmen", "Handschuhe tragen"). Binden Sie praktische Erfahrungen der Mitarbeitenden ein. Eine gelebte Sicherheitskultur entsteht durch Beteiligung und Sensibilisierung.

Dokumentation erstellen und pflegen

Erstellen und aktualisieren Sie alle relevanten Unterlagen: Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Schulungsnachweise. Diese Dokumentation dient als Nachweis bei Kontrollen und als internes Steuerungsinstrument. Bewahren Sie die Unterlagen zentral und zugänglich auf, z. B. in einem digitalen Gefahrstoffmanagementsystem.

Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung

Gefahrstoffmanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Führen Sie regelmäßig Prüfungen durch: Gibt es neue Stoffe? Haben sich Arbeitsbedingungen geändert? Sind Vorschriften aktualisiert worden? Reagieren Sie mit angepassten Maßnahmen und halten Sie Ihr Gefahrstoffmanagement aktuell, wirksam und rechtskonform.

Wenn Sie diese Schritte konsequent umsetzen, schaffen Sie sichere Arbeitsbedingungen, erfüllen Ihre Sorgfaltspflichten und reduzieren langfristig Unfall- und Gesundheitsrisiken.

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrstoffbeauftragten – vergleichbar mit dem Gefahrgutbeauftragten für Gefahrgüter – gibt es in Deutschland derzeit nicht. Die geltenden Arbeitsschutzvorschriften, einschließlich der Gefahrstoffverordnung, verlangen jedoch, dass der Arbeitgeber für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sorgt und dafür eine fachkundige Person einbindet. Eine formale Benennung als „Gefahrstoffbeauftragte:r“ ist aber nicht verpflichtend.

Wer trägt die Verantwortung?

Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für das Gefahrstoffmanagement. Sie können diese Verantwortung auf geeignete Mitarbeitende übertragen oder externe Fachleute hinzuziehen, um die Umsetzung sicherzustellen.

Ob Sie eine:n Gefahrstoffbeauftragte:n benötigen, hängt vor allem von Umfang und Komplexität Ihrer Gefahrstoffe ab:

  • In kleinen Betrieben mit wenigen Gefahrstoffen kann das Gefahrstoffmanagement oft von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Unternehmensleitung übernommen werden.

  • In größeren Unternehmen mit vielen unterschiedlichen oder besonders gefährlichen Stoffen empfiehlt es sich, eine qualifizierte Person ausdrücklich mit dem Thema zu betrauen – intern oder extern.

Welche Vorteile bietet eine benannte Person?

Auch wenn die Benennung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, bringt sie klare Vorteile: Es gibt einen festen Ansprechpartner für alle Fragen rund um Gefahrstoffe. Diese Person kann Prozesse koordinieren und frühzeitig auf Neuerungen reagieren.

Typische Aufgaben einer solchen verantwortlichen Person im Gefahrstoffmanagement:

  • Gefahrstoffkataster pflegen: Verzeichnis aller verwendeten Stoffe aktuell halten, Sicherheitsdatenblätter verwalten.

  • Gefährdungsbeurteilungen koordinieren: Sicherstellen, dass zu jedem Stoff eine gültige Beurteilung vorliegt und ggf. bei der Erstellung mitwirken.

  • Schutzmaßnahmen überwachen: Kontrolle der Sicherheitsvorgaben (Lagerung, Belüftung, Persönliche Schutzausrüstung etc.).

  • Unterweisungen organisieren: Mitarbeitende regelmäßig schulen oder die Schulungen koordinieren.

  • Rechtsänderungen verfolgen: Neue Vorschriften oder TRGS erkennen und praxisgerecht im Betrieb umsetzen.

Interne oder externe Fachleute?

Ein:e Gefahrstoffbeauftragte:r kann ein geschulter interner Mitarbeitender sein – etwa mit einer Zusatzqualifikation im Gefahrstoffrecht – oder ein externer Spezialist. Entscheidend ist die Fachkunde: Diese Person muss die Eigenschaften von Gefahrstoffen sowie die relevanten Vorschriften und Pflichten sicher beherrschen.

Fazit

Rein rechtlich brauchen Sie keine benannte Person – praktisch ist es aber in vielen Fällen sehr sinnvoll. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform handelt, alle Anforderungen dauerhaft erfüllt und mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Ein:e kompetente:r Ansprechpartner:in bündelt Know-how, stärkt die Sicherheit und entlastet Sie als Arbeitgeber spürbar.

Ein gutes Gefahrstoffmanagement ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – es schützt Menschen, Umwelt und Unternehmen. Die wichtigsten Gründe im Überblick:

1. Schutz der Gesundheit und Sicherheit

An erster Stelle steht die Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Gefahrstoffe können:

  • akute Verletzungen (z. B. Verätzungen, Vergiftungen),

  • chronische Erkrankungen (z. B. Atemwegserkrankungen, Krebs) verursachen.

Ein systematisches Gefahrstoffmanagement reduziert diese Risiken. Ihre Mitarbeitenden arbeiten in einem sicheren Umfeld – das steigert das Wohlbefinden, reduziert Fehlzeiten und stärkt die Zufriedenheit im Team.

2. Erfüllung gesetzlicher Pflichten

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen zu schützen. Ein effektives Gefahrstoffmanagement sorgt dafür, dass Sie:

  • alle rechtlichen Anforderungen einhalten,

  • Bußgelder und Betriebsstilllegungen vermeiden.

Je nach Verstoß können Sanktionen im fünfstelligen Bereich drohen. Wer präventiv handelt, schützt sein Unternehmen – rechtlich und organisatorisch.

3. Vermeidung von Unfällen und Sachschäden

Gefahrstoffe bergen auch das Risiko:

  • von Bränden, Explosionen oder Reaktionen,

  • mit erheblichen Sach- und Produktionsschäden.

Durch sichere Lagerung, Handhabung und Entsorgung vermeiden Sie Unfälle und Folgekosten. Prävention ist deutlich günstiger als Schadensbeseitigung.

4. Schutz der Umwelt

Undichte Behälter oder falsche Entsorgung gefährden Boden, Wasser und Luft. Ein gutes Gefahrstoffmanagement sorgt dafür, dass:

  • umweltgefährdende Stoffe sicher gelagert und entsorgt werden,

  • durch geeignete Maßnahmen (z. B. Auffangwannen, Substitution) Umweltauflagen eingehalten werden.

So leisten Sie aktiv einen Beitrag zum Umweltschutz.

5. Wirtschaftlicher Vorteil und gutes Image

Ein professioneller Umgang mit Gefahrstoffen lohnt sich auch wirtschaftlich:

  • weniger Ausfälle,

  • geringere Unfallkosten,

  • optimierte Versicherungsbeiträge.

Zudem steigert ein verantwortungsbewusstes Gefahrstoffmanagement das Image Ihres Unternehmens – intern wie extern. Kund:innen, Bewerber:innen und Geschäftspartner nehmen Sie als verantwortungsvoll und nachhaltig wahr. Eine gelebte Sicherheitskultur fördert die Motivation Ihrer Mitarbeitenden und stärkt Ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Zusammengefasst

Gefahrstoffmanagement ist eine Investition in die Zukunft:

  • Es schützt Menschen und Umwelt.

  • Es sorgt für rechtliche Sicherheit.

  • Es stärkt Ihren wirtschaftlichen Erfolg.

Ob Werkstatt, Büro oder Labor: Wo Gefahrstoffe im Einsatz sind, ist verantwortungsvolles Handeln unverzichtbar – für ein sicheres und erfolgreiches Unternehmen.

Ein Gefahrstoffverzeichnis – auch Gefahrstoffkataster genannt – ist ein zentrales Element im Gefahrstoffmanagement. Es listet alle gefährlichen Stoffe, die im Unternehmen vorhanden sind oder verwendet werden. Die Erstellung wirkt aufwendig, ist mit einem systematischen Vorgehen aber gut machbar. So gehen Sie vor:

1. Bestandsaufnahme durchführen

Sammeln Sie alle Informationen zu Gefahrstoffen im Betrieb. Erfassen Sie jede Substanz oder jedes Gemisch, das als gefährlich eingestuft ist oder Warnhinweise trägt. Quellen sind Lagerlisten, Einkaufsvorgänge oder Befragungen von Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen wie Produktion, Werkstatt, Labor oder Reinigung.

2. Sicherheitsdatenblätter beschaffen

Stellen Sie sicher, dass für jeden erfassten Stoff ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDB) vorliegt. Lieferanten sind verpflichtet, diese bereitzustellen. Die SDBs enthalten zentrale Angaben: Stoffbezeichnung, Einstufung, Gefahrenklassen, H- und P-Sätze, physikalische Eigenschaften und Lagerhinweise.

3. Relevante Informationen erfassen

Legen Sie eine Tabelle oder ein geeignetes Formular an und tragen Sie für jeden Gefahrstoff folgende Angaben ein:

  • Stoffname bzw. Produktbezeichnung, ggf. interne Produktnummer

  • Gefährliche Inhaltsstoffe und Konzentrationen (bei Gemischen)

  • Einstufung des Stoffs inkl. Gefahrenpiktogramme

  • H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise)

  • Einsatzort bzw. Abteilung

  • Mengen oder typische Mengenbereiche

  • Lagerort und besondere Lagerbedingungen

  • Datum der letzten Aktualisierung

Optional: Hersteller/Lieferant, interne Ansprechperson.

4. Verzeichnis laufend aktualisieren

Das Gefahrstoffverzeichnis ist ein dynamisches Dokument. Neue Gefahrstoffe müssen zeitnah eingetragen werden. Nicht mehr genutzte Stoffe können entsprechend markiert oder entfernt werden. Änderungen an Eigenschaften oder rechtlichen Einstufungen sind zeitnah zu berücksichtigen. Mindestens einmal im Jahr sollten Sie das Verzeichnis komplett überprüfen und aktualisieren.

5. Zugänglichkeit sicherstellen

Stellen Sie sicher, dass das Verzeichnis allen relevanten Personen zugänglich ist: z. B. Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzt:innen, Gefahrstoffbeauftragten und Führungskräften. Auch bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden muss es vorliegen. Ob digital oder in Papierform: Das Verzeichnis muss gepflegt, strukturiert und durchsuchbar sein. Softwarelösungen bieten hier vielfach Vorteile.

Ein sorgfältig geführtes Gefahrstoffverzeichnis sorgt für Transparenz: Sie behalten den Überblick über eingesetzte Gefahrstoffe und deren Risiken. Es erleichtert die Gefährdungsbeurteilung und zeigt gegenüber Aufsichtsbehörden und Mitarbeitenden, dass Ihr Gefahrstoffmanagement strukturiert und verantwortungsvoll erfolgt.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück eines wirksamen Gefahrstoffmanagements. Sie klärt: Welche Gefahren gehen von einem Stoff oder einer Tätigkeit aus und wie lassen sich diese beherrschen? Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:

1. Informationen sammeln

Eine fachkundige Person beschafft alle notwendigen Informationen zum Gefahrstoff und zu den Arbeitsbedingungen: Sicherheitsdatenblatt, Stoffmengen, Art der Tätigkeit (z. B. Abfüllen, Erwärmen), betroffene Arbeitsplätze sowie Messwerte oder Herstellerangaben zur Exposition. Ziel ist ein umfassendes Bild der Gefährdungssituation.

2. Gefährdungen ermitteln

Auf Basis der Daten werden Gefährdungen identifiziert: gesundheitsschädlich beim Einatmen, hautreizend, entzündlich, explosionsgefährlich? Gibt es kombinierte Gefährdungen, z. B. Hitzeeinwirkung bei brennbaren Stoffen? Wichtig ist, alle akuten und langfristigen Risiken für Mensch und Umwelt systematisch zu erfassen.

3. Risiko bewerten

Bewerten Sie, wie wahrscheinlich eine Gefährdung eintritt und wie schwer die Folgen wären. Berücksichtigen Sie dabei Einsatzbedingungen: Dauer, Häufigkeit, Konzentration, vorhandene Schutzmaßnahmen. Die Einschätzung erfolgt qualitativ (z. B. gering, mittel, hoch). Beispiel: "Hohes Inhalationsrisiko ohne Absaugung beim offenen Umgang".

4. Schutzmaßnahmen festlegen

Leiten Sie geeignete Schutzmaßnahmen ab (TOP-Prinzip):

  • Substitution oder geschlossene Systeme

  • Organisatorische Maßnahmen (z. B. Zutrittsbeschränkung)

  • Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Atemschutz) Dokumentieren Sie konkrete Maßnahmen für jede Gefährdung.

5. Ergebnisse dokumentieren

Halten Sie alle Gefährdungen, Bewertungen und Schutzmaßnahmen schriftlich fest. Die Dokumentation dient als Handlungsleitfaden und als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.

6. Umsetzung und Überprüfung

Führen Sie die Maßnahmen durch. Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig, z. B. bei geänderten Verfahren oder neuen Stoffen. Legen Sie ein Überprüfungsintervall fest (z. B. jährlich).

Eine gut durchgeführte Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass keine Risiken übersehen werden und für jede Tätigkeit ein angemessenes Schutzniveau besteht.

Welche Schutzmaßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den Eigenschaften des jeweiligen Gefahrstoffs und der konkreten Arbeitssituation ab. Grundsätzlich gilt im Gefahrstoffmanagement das sogenannte STOP-Prinzip:

Substitution, Technische, Organisatorische und Persönliche Schutzmaßnahmen – in genau dieser Reihenfolge. Ziel ist es, Gefährdungen systematisch zu minimieren und möglichst an der Quelle zu beseitigen.

1. Substitution: Gefahrstoff ersetzen

Die wirksamste Maßnahme ist, gefährliche Stoffe ganz zu vermeiden. Prüfen Sie daher zuerst, ob ein ungefährlicherer Ersatzstoff verfügbar ist.

Beispiel: Ein lösemittelhaltiger Reiniger kann oft durch ein wasserbasiertes Produkt ersetzt werden. Jede Substitution reduziert das Gefährdungspotenzial und damit auch den Aufwand für weitere Schutzmaßnahmen erheblich.

2. Technische Schutzmaßnahmen

Wenn eine Substitution nicht möglich ist, sind technische Maßnahmen vorrangig. Sie sollen Gefahrstoffe eindämmen oder von den Beschäftigten fernhalten.

Typische Maßnahmen:

  • geschlossene Systeme und Apparaturen einsetzen,

  • Absaugungen und Lüftungen installieren,

  • Sicherheitsbehälter und Lagerschränke verwenden,

  • Abschirmungen oder Automatisierungen einführen.

Technische Lösungen sind besonders wirksam, weil sie unabhängig vom Verhalten Einzelner funktionieren.

3. Organisatorische Schutzmaßnahmen

Diese Maßnahmen regeln den sicheren Ablauf der Arbeit. Sie kommen ergänzend oder alternativ zu technischen Maßnahmen zum Einsatz.

Dazu zählen:

  • nur geschulte Personen mit Gefahrstoffen arbeiten lassen,

  • Anzahl und Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich begrenzen,

  • Arbeitszeiten bei Exposition begrenzen oder rotieren,

  • Betriebsanweisungen und Warnhinweise gut sichtbar aushängen,

  • Zugänge auf befugte Personen beschränken,

  • Notfallpläne bereithalten,

  • regelmäßige Wartung technischer Einrichtungen.

4. Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA)

PSA schützt die einzelne Person – und sollte immer nur die letzte Maßnahme sein, wenn andere Mittel nicht ausreichen.

Typische persönliche Schutzmittel:

  • Chemikalienschutzhandschuhe,

  • Schutzbrillen oder Gesichtsschutz,

  • Atemschutz (z. B. Masken mit Filtern),

  • Körperschutz wie Schürzen oder Schutzanzüge.

Wichtig: Die PSA muss zum jeweiligen Gefahrstoff passen (z. B. das Material der Handschuhe zur Chemikalie). Beschäftigte müssen im korrekten Gebrauch unterwiesen sein und die PSA konsequent tragen.

Weitere Schutzmaßnahmen

Neben STOP gibt es ergänzende Maßnahmen, die ebenfalls wichtig sind:

  • Hygienemaßnahmen: Verbot von Essen und Trinken an kontaminierten Arbeitsplätzen, Bereitstellung von Waschgelegenheiten, getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Alltagskleidung.

  • Kennzeichnung von Gefahrstoffbereichen: durch Piktogramme, Warnschilder oder Kennfarben.

  • Notfallorganisation: Erste-Hilfe-Ausstattung, Augenspülstationen, Notduschen, Feuerlöscher.

  • Besonderer Schutz für gefährdete Gruppen: Für werdende Mütter, Jugendliche oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen können weitergehende Maßnahmen erforderlich sein – bis hin zum Ausschluss bestimmter Tätigkeiten.

Fazit

Die Schutzmaßnahmen im Gefahrstoffmanagement müssen immer situationsabhängig und risikobasiert ausgewählt werden – dabei stets nach dem STOP-Prinzip. So erreichen Sie ein hohes Maß an Sicherheit und schützen Ihre Beschäftigten wirksam vor chemischen Gefahren.

Unterweisungen sind ein zentrales Element im Gefahrstoffmanagement. Laut § 14 der Gefahrstoffverordnung müssen alle Beschäftigten vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Ziel ist es, dass alle Beteiligten die Risiken kennen und wissen, wie sie sich schützen können.

Inhalte der Unterweisung

Eine Gefahrstoff-Unterweisung sollte folgende Themen abdecken:

  • Eigenschaften der verwendeten Stoffe: Warum ist ein Stoff gefährlich? (z. B. „Aceton ist leicht entzündbar und kann Schwindel auslösen.“)

  • Gesundheits- und Sicherheitsrisiken: Akute Effekte wie Verätzungen, Vergiftungen; langfristige Folgen wie Krebs oder Lungenschäden.

  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln: Welche technischen Schutzvorrichtungen gibt es? Welche Regeln gelten am Arbeitsplatz? Welche PSA ist zu tragen?

  • Betriebsanweisungen verstehen: Inhalte, Piktogramme, konkrete Handlungsanweisungen, Schritt-für-Schritt-Abläufe.

  • Verhalten im Notfall: Erste Hilfe, Maßnahmen bei Leckagen, Brand, Kontakt mit Gefahrstoffen. Standort von Augenduschen, Feuerlöschern, Notrufnummern.

Durchführung der Unterweisung

Die Unterweisung sollte:

  • praxisnah erfolgen – idealerweise direkt am Arbeitsplatz oder mit dem jeweiligen Stoff,

  • verständlich sein – angepasst an Sprachkenntnisse und Vorerfahrung der Teilnehmenden,

  • interaktiv gestaltet werden – Rückfragen und Erfahrungsaustausch ausdrücklich erwünscht.

Beispiel: Zeigen Sie, wie PSA korrekt angelegt oder eine Absauganlage richtig bedient wird.

Dokumentation und Überprüfung

Jede Unterweisung muss dokumentiert werden:

  • Inhalte, Datum, Unterschrift der Teilnehmenden,

  • bei Behördenprüfungen dient sie als Nachweis Ihrer Verpflichtung,

  • Achten Sie darauf, dass Inhalte verstanden und angewendet werden.

Beobachten Sie das Verhalten nach der Unterweisung: Wird PSA getragen? Werden Regeln befolgt? Falls nicht, sollten Inhalte gezielt wiederholt werden.

Auch neue Mitarbeitende oder Personen, die an einen anderen Arbeitsplatz wechseln, müssen vor dem ersten Umgang mit Gefahrstoffen geschult werden.

Fazit

Regelmäßige und praxisnahe Unterweisungen schaffen Sicherheit:

  • Ihre Beschäftigten wissen, worauf es ankommt,

  • Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten,

  • und fördern eine Kultur der Achtsamkeit im Umgang mit Gefahrstoffen.

Das reduziert Unfälle und sorgt für einen sicheren Arbeitsplatz – für alle Beteiligten.

Gefahrstoffmanagement verursacht gewisse Kosten – diese stehen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken, die dadurch vermieden werden. Die wichtigsten Kostenfaktoren im Überblick:

Schutzmaßnahmen und Ausrüstung

Technische Schutzmaßnahmen erfordern Investitionen, z. B. in Absaugungen, Sicherheitsschränke oder Auffangwannen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzbrillen oder Atemschutzmasken muss regelmäßig bereitgestellt und ersetzt werden. Die Kosten variieren je nach Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe.

Entsorgung und Lagerhaltung

Gefahrstoffabfälle dürfen nicht über Hausmüll oder Ausguss entsorgt werden. Für die fachgerechte Entsorgung sind spezialisierte Unternehmen zu beauftragen. Kosten entstehen auch durch Lagerausstattung – etwa feuerbeständige Lagerschränke oder Regalsysteme mit Auffangwannen. Gegebenenfalls fallen zusätzliche Gebühren für Genehmigungen oder Prüfungen an.

Schulungen und Arbeitszeit

Gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen binden Zeit und Personal. Auch externe Schulungen oder Qualifizierungen (z. B. für Gefahrstoffbeauftragte) verursachen Aufwand. Fachkräfte, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen oder Verzeichnisse pflegen, wenden Arbeitszeit auf – ebenso wie Mitarbeitende, die daran teilnehmen.

Verwaltung und Dokumentation

Die Pflege von Dokumentationen und Ablagesystemen bindet Ressourcen. Viele Unternehmen nutzen Softwarelösungen, um diese Prozesse zu digitalisieren – das verursacht Lizenz- oder Abogebühren, spart aber langfristig Zeit und senkt Fehlerkosten.

Indirekte Kosten und Einsparungen

Ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement verhindert Unfälle, Ausfälle und Schäden – und damit hohe Folgekosten (z. B. medizinische Behandlung, Produktionsstillstand, Regressforderungen). Gute Prävention wird zudem teilweise durch niedrigere Beiträge oder Prämien der Unfallversicherung honoriert.

Fazit: Die Höhe der Kosten hängt vom Gefährdungspotenzial Ihres Betriebs ab. Kleine Handwerksbetriebe haben geringere Aufwände als chemieverarbeitende Unternehmen. Wichtig ist: Jeder Euro, den Sie in sichere Arbeitsbedingungen investieren, schützt Menschen und vermeidet langfristig Schäden – finanziell wie menschlich.

Die Kennzeichnung ist eine zentrale Maßnahme im Gefahrstoffmanagement. Sie sorgt dafür, dass die Gefährlichkeit eines Stoffs unmittelbar erkennbar ist. Grundlage ist das GHS-System (Global harmonisiertes System), umgesetzt in der EU durch die CLP-Verordnung.

Elemente der Kennzeichnung:

  • Produktname und Identifikationsdaten: z. B. Stoffname, Handelsbezeichnung, CAS-Nummer.

  • Gefahrenpiktogramme: rot umrandete Rauten mit Symbolen (z. B. Flamme, Totenkopf, Ätzwirkung).

  • Signalwort: „Gefahr“ (bei schweren Gefahren) oder „Achtung“ (bei weniger schweren).

  • H-Sätze: z. B. „H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar“.

  • P-Sätze: z. B. „P280: Schutzhandschuhe tragen“.

  • Herstellerangaben: Name, Adresse und Kontakt – bei Originalgebinden Pflicht.

Praktische Umsetzung im Betrieb:

  • Originaletiketten dürfen nicht entfernt oder überklebt werden.

  • Umgefüllte Gebinde sind ebenfalls zu kennzeichnen – mindestens mit Produktname und Piktogrammen.

  • Für Etiketten gibt es vorgedruckte oder individuell erstellbare Varianten.

  • Lagerbereiche sollten mit Warnzeichen versehen sein (z. B. „Achtung Gefahrstoffe“).

Mitarbeitende müssen die Kennzeichnungen verstehen – daher ist die Einbindung in Unterweisungen essenziell. So sorgt die Kennzeichnung als erste Informations- und Schutzmaßnahme dafür, dass Verwechslungen und Unfälle vermieden werden.

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen endet nicht nach deren Gebrauch. Auch die ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Gefahrstoffmanagements. Fehler in diesen Bereichen können zu Leckagen, Unfällen oder erheblichen Umweltschäden führen. Daher gelten klare Regeln:

Lagerung von Gefahrstoffen

Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass keine Gefährdung für Menschen oder Umwelt entsteht. Folgende Aspekte sind besonders wichtig:

Geeigneter Lagerort

Richten Sie spezielle Lagerbereiche oder zertifizierte Gefahrstoffschränke ein. Diese müssen:

  • gut belüftet sein,

  • vor unbefugtem Zugriff geschützt werden,

  • deutlich gekennzeichnet sein (z. B. Piktogramme, Warnhinweise).

Für entzündbare Flüssigkeiten sind feuerbeständige Sicherheitsschränke vorgeschrieben, die im Brandfall den Inhalt für eine definierte Zeit isolieren.

Trennung unverträglicher Stoffe

Bestimmte Stoffe dürfen nicht gemeinsam gelagert werden. Beispiele:

  • Säuren und Laugen getrennt aufbewahren,

  • Oxidationsmittel nicht neben brennbaren Flüssigkeiten.

Nutzen Sie die Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern sowie die Vorgaben der TRGS 510. Eine klare Gruppierung (z. B. entzündlich, giftig, ätzend) verringert das Risiko gefährlicher Reaktionen.

Mengenbegrenzung und Ordnung

  • Lagern Sie nur die tatsächlich benötigte Menge.

  • Vorräte zentral lagern, an Arbeitsplätzen nur Tages- oder Wochenbedarf bereitstellen.

  • Gebinde standsicher und unterhalb der Augenhöhe platzieren, um Kontakt im Leckfall zu vermeiden.

Auffangsysteme und Leckschutz

  • Verwenden Sie Auffangwannen oder -regale für flüssige Gefahrstoffe.

  • Bodenabläufe abdichten oder mit Rückhaltesystemen sichern

  • Bindemittel (z. B. Chemikalienbinder) bereithalten, um ausgelaufene Stoffe schnell aufzunehmen.

Kennzeichnung und Hinweise

  • Alle Lagerbehälter müssen eindeutig beschriftet sein.

  • An Lagerräumen gut sichtbare Warnschilder anbringen (z. B. Piktogramme wie Flamme oder Totenkopf).

  • Verhaltensregeln aushängen (z. B. „Kein offenes Feuer“, „PSA tragen“).

Entsorgung von Gefahrstoffen

Die Entsorgung muss gesetzeskonform und umweltgerecht erfolgen. Folgende Grundsätze gelten:

Keine Entsorgung über Hausmüll oder Ausguss

Flüssige oder feste Gefahrstoffe dürfen niemals in die Kanalisation oder den Restmüll gelangen – dies ist verboten und umweltschädlich.

Getrennte Sammlung in geeigneten Behältern

  • Nutzen Sie speziell dafür vorgesehene Behälter, z. B.:

    • Kanister für Lösungsmittel,

    • Behälter für ölverschmutzte Tücher,

    • Boxen für Altbatterien.

  • Kennzeichnung wie bei Gefahrstoffen erforderlich.

  • Abfallarten getrennt sammeln, z. B. halogenfreie und halogenhaltige Lösungsmittel.

Fachgerechte Entsorgung durch Spezialfirmen

  • Beauftragen Sie zertifizierte Entsorgungsbetriebe oder nutzen Sie kommunale Sammelstellen.

  • Diese stellen oft geeignete Transportbehälter bereit und holen die Abfälle regelmäßig ab.

  • Sie erhalten Entsorgungsnachweise, die Sie dokumentieren und archivieren müssen.

Vorschriften einhalten

Je nach Art des Abfalls gelten unterschiedliche Vorschriften:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),

  • Gefährliche Abfallverordnung (AbfV),

  • ggf. Transportvorschriften für Gefahrgut.

Lassen Sie sich ggf. von Fachfirmen oder Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen.

Beschäftigte unterweisen

Alle Personen, die mit Gefahrstoffabfällen umgehen, müssen wissen:

  • Welche Abfälle wohin gehören,

  • wie im Notfall zu handeln ist (z. B. bei Verschüttung),

  • welche Schutzmaßnahmen gelten.

Klare Anweisungen und eindeutige Beschriftungen helfen, Fehler zu vermeiden.

Fazit

Eine sorgfältige Lagerung und eine fachgerechte Entsorgung sind essentiell für Sicherheit und Umweltschutz. Sie verhindern Unfälle, schützen Wasser, Boden und Luft – und erfüllen Ihre rechtlichen Pflichten. Ein durchdachter Lager- und Entsorgungsplan gibt allen Beteiligten Sicherheit und sorgt für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen im Betriebsalltag.

Ein unzureichendes Gefahrstoffmanagement kann schwerwiegende Folgen haben – rechtlich, wirtschaftlich und menschlich. Die wichtigsten Risiken im Überblick:

Rechtliche Konsequenzen

Wenn vorgeschriebene Maßnahmen fehlen oder unzureichend sind, drohen:

  • Bußgelder im vier- oder fünfstelligen Bereich,

  • Strafverfahren bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. vorsätzliche Gefährdung),

  • persönliche Haftung von Verantwortlichen.

Beispiel: Fehlende Gefährdungsbeurteilungen oder Kennzeichnungen können hohe Strafen nach sich ziehen.

Haftung und Versicherung

Kommt es zu einem Unfall:

  • Haftet der Arbeitgeber in der Regel,

  • die Berufsgenossenschaft kann bei grober Fahrlässigkeit Regressforderungen stellen,

  • Betroffene können Schadenersatz einklagen (z. B. für Behandlung, Reha, Renten),

  • Sachschäden werden nicht immer vollständig ersetzt, wenn Vorschriften missachtet wurden.

Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden

Die schlimmsten Folgen betreffen die Menschen im Betrieb:

  • Verätzungen, Vergiftungen, Explosionen,

  • langfristige Erkrankungen wie Krebs oder Lungenschäden,

  • Arbeitsunfähigkeit, Klinikaufenthalte, Reha – oder dauerhafte Ausfälle.

Ein mangelhafter Schutz bedeutet persönliches Leid und den Verlust wertvoller Fachkräfte.

Betriebliche Störungen und Kosten

Chemikalienunfälle können massive Auswirkungen auf den Betriebsablauf haben:

  • Produktionsausfälle durch Evakuierungen, Sperrungen oder Sanierungen,

  • hohe Kosten für Aufräumarbeiten und Wiederherstellung,

  • behördliche Auflagen nach einem Zwischenfall, z. B. Betrieb nur mit neuen Auflagen wiederaufnehmbar.

Imageschäden und Vertrauensverlust

Ein öffentlich gewordener Zwischenfall kann:

  • das Vertrauen von Kund:innen und Partnern erschüttern,

  • das Betriebsklima verschlechtern – Mitarbeitende fühlen sich nicht ausreichend geschützt,

  • die Mitarbeitendenbindung schwächen und zu Fluktuation führen.

Fazit

Fehlendes oder unzureichendes Gefahrstoffmanagement birgt erhebliche Risiken: rechtlich, finanziell und menschlich. Die Investition in präventive Maßnahmen ist nachhaltiger, wirtschaftlicher und sicherer als das Handeln im Ernstfall. Wer frühzeitig Verantwortung übernimmt, schützt nicht nur Menschen und Umwelt – sondern auch den Fortbestand des Unternehmens.

Gefahrstoffmanagement und Gefahrgutmanagement unterscheiden sich in ihrem Anwendungsbereich: Gefahrstoffmanagement regelt den sicheren innerbetrieblichen Umgang mit gefährlichen Stoffen, während sich Gefahrgutmanagement auf deren Transport auf öffentlichen Verkehrswegen bezieht.

Gefahrstoffmanagement: Umgang im Betrieb

  • Betrifft gefährliche Stoffe und Gemische, die im Betrieb verwendet oder gelagert werden (z. B. ätzende, giftige, entzündbare oder umweltgefährliche Chemikalien).

  • Ziel: Schutz von Beschäftigten und Umwelt.

  • Rechtsgrundlagen: Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

  • Typische Maßnahmen:

    • Gefährdungsbeurteilungen erstellen.

    • Schutzmaßnahmen und Lagerkonzepte festlegen.

    • Stoffe kennzeichnen und sicher aufbewahren.

    • Mitarbeitende regelmäßig unterweisen.

Gefahrgutmanagement: Transport gefährlicher Stoffe

  • Betrifft den Transport gefährlicher Stoffe per Lkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug.

  • Sobald ein Gefahrstoff öffentliche Verkehrswege verlässt, gelten strenge Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung und Transport.

  • Rechtsgrundlagen und Vorschriften:

    • ADR (Straßentransport).

    • RID (Eisenbahn).

    • ADN (Binnengewässer).

    • IMDG-Code (Seeschifffahrt).

    • IATA-DGR (Luftfahrt).

  • Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgut versenden, müssen eine:n Gefahrgutbeauftragte:n bestellen.


Gefahrstoffmanagement vs. Gefahrgutmanagement


Aspekt

Gefahrstoffmanagement

Gefahrgutmanagement

Anwendungsbereich

Innerbetrieblicher Umgang mit Gefahrstoffen

Transport gefährlicher Stoffe auf öffentlichen Verkehrswegen

Ziel

Schutz von Mitarbeitenden, Umwelt und Sachwerten

Sicherer Transport und Schutz von Umwelt und Öffentlichkeit

Rechtsgrundlagen

Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

ADR, RID, ADN, IMDG-Code, IATA-DGR

Kennzeichnungssystem

GHS-Piktogramme (Global harmonisiertes System)

Gefahrzettel mit UN-Nummern und Gefahrgutklassen

Beauftragte Personen

Fachkundige für Gefahrstoffe

Gefahrgutbeauftragte


Fazit: Zwei Systeme für unterschiedliche Bereiche

Gefahrstoffmanagement betrifft die sichere Handhabung gefährlicher Stoffe im Betrieb. Gefahrgutmanagement regelt deren Transport außerhalb des Unternehmens. Beide Systeme sind wichtig, um Risiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Ein wirksames Gefahrstoffmanagement muss nicht aufwendig oder bürokratisch sein. Mit strukturierten Abläufen und geeigneten Hilfsmitteln lässt es sich effizient in den Betriebsalltag integrieren.

Digitale Tools einsetzen

Nutzen Sie Softwarelösungen für das Gefahrstoffmanagement – z. B. zur Verwaltung des Gefahrstoffverzeichnisses, für Gefährdungsbeurteilungen oder Betriebsanweisungen. Digitale Systeme erleichtern die Aktualisierung und verhindern Informationsverluste.

Mitarbeitende einbeziehen

Schulen Sie Beschäftigte regelmäßig und ermutigen Sie zur Mitwirkung. Wer aktiv auf Gefahrenquellen hinweist oder Verbesserungen vorschlägt, trägt zu einer gelebten Sicherheitskultur bei.

Klare Zuständigkeiten schaffen

Legen Sie fest, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist – z. B. Gefahrstoffverzeichnis pflegen, Lager prüfen oder Schulungen durchführen. Das sorgt für Verlässlichkeit und Routine.

Gefahrstoffbestand optimieren

Lagern Sie nur Stoffe, die tatsächlich benötigt werden. Überprüfen Sie regelmäßig Altbestände und ersetzen Sie Gefahrstoffe, wenn möglich, durch weniger gefährliche Alternativen (Substitution).

Interne Audits durchführen

Überprüfen Sie regelmäßig die Aktualität und Wirksamkeit Ihres Gefahrstoffmanagements. Nutzen Sie Checklisten, dokumentieren Sie Erkenntnisse und passen Sie Prozesse bei Bedarf an.

Externe Unterstützung gezielt nutzen

Falls intern die Ressourcen fehlen, kann externe Beratung helfen – z. B. beim Aufbau von Strukturen, bei Schulungen oder bei der Einführung digitaler Systeme.

Fazit: Effizienz entsteht durch Klarheit, Digitalisierung, Beteiligung und regelmäßige Überprüfung. So bleibt das Gefahrstoffmanagement sicher und praktikabel.

Die Betriebsanweisung ist ein zentrales Dokument im Gefahrstoffmanagement. Sie informiert Beschäftigte praxisnah über Gefahren und das richtige Verhalten beim Umgang mit Gefahrstoffen. Grundlage ist § 14 der Gefahrstoffverordnung.

Was ist eine Betriebsanweisung?

Es handelt sich um eine schriftliche Anweisung, die für eine bestimmte Tätigkeit oder einen bestimmten Gefahrstoff gilt. Sie fasst die wichtigsten Informationen in verständlicher Sprache zusammen und muss direkt am Arbeitsplatz zugänglich sein – ausgehängt oder digital.

Inhalte einer Betriebsanweisung:

  • Gefahren für Mensch und Umwelt (z. B. „reizend“, „leicht entzündlich“)

  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (z. B. „Handschuhe der Kategorie III tragen“)

  • Verhalten im Gefahrfall (z. B. „bei Hautkontakt sofort abspülen“)

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Entsorgungshinweise

Formale Anforderungen:

  • Verständlich formuliert, schriftlich fixiert

  • Bei Bedarf in mehreren Sprachen oder mit Piktogrammen

  • Regelmäßige Aktualisierung bei veränderten Bedingungen

  • Einheitliches Layout (z. B. nach BMAS-Empfehlung mit sechs farblich unterteilten Abschnitten)

Verhältnis zum Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt richtet sich an Fachleute. Die Betriebsanweisung übersetzt dessen Inhalte in konkrete, alltagsnahe Hinweise für Mitarbeitende.

Verbindung zur Unterweisung

Die Betriebsanweisung ist die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung. Sie sollte im Rahmen der Schulung besprochen werden, damit alle Beteiligten die Inhalte verstehen und anwenden können.

Praxistipp: Nutzen Sie digitale Tools zur Erstellung, Verwaltung und Verteilung von Betriebsanweisungen. Viele Systeme bieten automatische Textbausteine auf Basis aktueller Sicherheitsdatenblätter.

Fazit: Eine gute Betriebsanweisung ist klar, aktuell, verständlich und immer verfügbar. Sie schützt nicht nur rechtlich, sondern auch ganz praktisch – durch konkretes Wissen am Arbeitsplatz.

Fazit: FAQ für Arbeitgeber

Die FAQ für Arbeitgeber zeigen, wie gesetzliche Vorgaben effektiv umgesetzt werden können. Sie unterstützen beim Aufbau eines systematischen Gefahrstoffmanagements – rechtssicher, praxisnah und mit klarem Fokus auf Schutz und Prävention im Betrieb.

FAQ für Mitarbeitende

Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen schützt Ihre Gesundheit. In diesem Bereich erhalten Mitarbeitende wichtige Informationen zu Kennzeichnungen, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Notfall und Ihren Rechten – kompakt, verständlich und auf die Praxis zugeschnitten.

Ein systematisches Gefahrstoffmanagement ist aus vielen Gründen unverzichtbar – für Ihre Gesundheit, Ihre Sicherheit und für einen reibungslosen Betriebsablauf. Es schützt nicht nur Sie als Beschäftigte:n, sondern auch Kolleg:innen, Umwelt und Unternehmen.

1. Schutz der Gesundheit

Ein wirksames Gefahrstoffmanagement schützt Sie vor:

  • akuten Gefährdungen wie Vergiftungen, Verätzungen oder Atemwegsreizungen,

  • langfristigen Schäden wie chronischen Erkrankungen oder Krebs.

Durch Schutzmaßnahmen wie Lüftung, persönliche Schutzausrüstung oder sichere Lagerung werden diese Risiken deutlich reduziert. So können Sie Ihre Arbeit sicher ausführen und nach Feierabend gesund nach Hause gehen.

2. Unfallverhütung

Der Umgang mit Gefahrstoffen birgt stets Unfallpotenzial – etwa durch auslaufende Chemikalien, Brände oder Explosionen. Ein gutes Gefahrstoffmanagement verhindert solche Unfälle:

  • Stoffe werden sicher gelagert,

  • eindeutig gekennzeichnet,

  • Notfallpläne sind vorbereitet und bekannt.

So wird im Ernstfall schnell und richtig reagiert – und Unfälle können oft ganz vermieden werden.

3. Rechtliche Sicherheit

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet:

  • Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen umsetzen,

  • Beschäftigte müssen unterwiesen werden,

  • Behörden können bei Verstößen Bußgelder verhängen oder Betriebe stilllegen.

Für Sie als Beschäftigte:n bedeutet das: Sie haben das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz – und Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diesen zu gewährleisten.

4. Umweltschutz

Viele Gefahrstoffe gefährden nicht nur Menschen, sondern auch die Umwelt. Ein verantwortungsvoller Umgang verhindert:

  • Boden- oder Wasserverschmutzungen,

  • unkontrollierte Emissionen,

  • langfristige Umweltfolgen.

Das schützt sowohl das Betriebsgelände als auch das ökologische Umfeld.

5. Positives Arbeitsklima

Wer weiß, dass im Unternehmen Sicherheit großgeschrieben wird, arbeitet entspannter. Gefahrstoffmanagement stärkt:

  • das Vertrauen in den Arbeitgeber,

  • die Motivation im Team,

  • das Gefühl der Wertschätzung.

Fazit

Gefahrstoffmanagement bedeutet: Schutz, Sicherheit, Vertrauen. Es bewahrt Ihre Gesundheit, beugt Unfällen vor, erfüllt gesetzliche Anforderungen – und trägt zu einem guten Betriebsklima bei. Deshalb ist es an jedem Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen unerlässlich.

Auch Sie als Beschäftigte:r tragen Verantwortung im Gefahrstoffmanagement. Ihre Mitwirkung ist entscheidend, um sich selbst und andere zu schützen. Diese Pflichten sind im Arbeitsschutzgesetz und in der Gefahrstoffverordnung festgelegt – und dienen Ihrem eigenen Schutz.

1. Sicherheitsanweisungen befolgen

Halten Sie sich an:

  • die geltenden Betriebsanweisungen,

  • interne Verfahrensvorgaben (z. B. „Chemikalie nur unter Absaugung öffnen“),

  • die Vorschriften zur Handhabung und Lagerung.

Verwenden Sie nur freigegebene Gefahrstoffe und verändern Sie keine Mischverhältnisse eigenmächtig.

2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwenden

Tragen Sie die vorgeschriebene PSA korrekt – z. B.:

  • Handschuhe,

  • Schutzbrille,

  • Atemschutz,

  • Laborkittel oder Schutzkleidung.

Melden Sie beschädigte oder unpassende Ausrüstung – Ersatz muss zeitnah bereitgestellt werden.

3. Sicherheitsvorrichtungen nicht umgehen

Manipulieren Sie keine Schutzsysteme. Beispiele:

  • Absaugungen nicht abschalten,

  • Rauchmelder nicht abdecken,

  • Warnhinweise nicht ignorieren.

Diese Systeme dienen Ihrem Schutz und sind zwingend einzuhalten.

4. Ordnung und Kennzeichnung beachten

Lagern Sie Gefahrstoffe sachgerecht:

  • korrekt beschriftet,

  • sicher verschlossen,

  • nie unbeaufsichtigt offen stehen lassen.

Vermeiden Sie Unordnung und halten Sie Arbeitsplätze sauber – das verhindert Verwechslungen und Unfälle.

5. Schulungen ernst nehmen

Nehmen Sie an allen Schulungen zum Thema Gefahrstoffe teil – und bringen Sie sich aktiv ein:

  • stellen Sie Fragen,

  • klären Sie Unklarheiten,

  • nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern.

6. Gefahren melden

Beobachten Sie sicherheitsrelevante Mängel oder Zwischenfälle? Dann melden Sie diese sofort an:

  • Vorgesetzte,

  • Sicherheitsbeauftragte,

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Nur so können Risiken beseitigt und Wiederholungen verhindert werden.

7. Mitverantwortung übernehmen

Sicherheit ist Teamarbeit. Achten Sie auch auf Ihre Kolleg:innen – und sprechen Sie potenzielle Risiken konstruktiv an. Wer umsichtig handelt, schützt sich selbst und andere.

Fazit

Wenn alle Beschäftigten ihre Pflichten im Gefahrstoffmanagement ernst nehmen, entsteht eine sichere und verlässliche Arbeitsumgebung. Ihre aktive Beteiligung ist ein wichtiger Beitrag zu einem funktionierenden und nachhaltigen Arbeitsschutz.

Im Gefahrstoffmanagement haben Sie als Beschäftigte:r nicht nur Pflichten – sondern auch klare Rechte, die Sie schützen und Ihre Mitwirkung stärken. Diese Rechte sind gesetzlich garantiert.

1. Recht auf Information und Unterweisung

Sie haben Anspruch auf:

  • regelmäßige Schulungen,

  • Informationen über eingesetzte Gefahrstoffe,

  • Einsicht in Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen.

Sie dürfen jederzeit Fragen stellen und Informationen einfordern.

2. Recht auf geeignete Schutzausrüstung

Wenn Ihre Tätigkeit es erfordert, muss der Arbeitgeber Ihnen kostenlos PSA zur Verfügung stellen, z. B.:

  • Handschuhe,

  • Atemschutzmasken,

  • Schutzbrille,

  • Schutzkleidung.

Die Ausrüstung muss funktionsfähig, passend und regelmäßig überprüft sein.

3. Recht auf sicheren Arbeitsplatz

Ihr Arbeitgeber muss:

  • Gefährdungen durch Gefahrstoffe minimieren,

  • technische Schutzmaßnahmen umsetzen,

  • Grenzwerte (z. B. für Schadstoffe in der Luft) einhalten.

Sie dürfen erwarten, dass Sie nicht unnötigen Risiken ausgesetzt sind.

4. Recht, Gefahren anzusprechen

Fällt Ihnen etwas auf? Melden Sie es – ohne Angst vor Nachteilen. Sie dürfen:

  • Sicherheitsmängel mitteilen,

  • Fragen zur Gefährdung stellen,

  • Vorschläge zur Verbesserung machen.

Hinweise müssen ernst genommen werden – und dürfen nicht zu Benachteiligungen führen.

5. Recht auf Arbeitsverweigerung bei akuter Gefahr

Besteht eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit, dürfen Sie:

  • die Arbeit vorübergehend niederlegen,

  • z. B. bei einem Chemikalienaustritt ohne Schutzmaßnahmen.

Informieren Sie umgehend Ihre Vorgesetzten. Eine Sanktionierung ist in diesem Fall nicht zulässig.

6. Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge

Wenn Sie mit besonders gefährlichen Stoffen arbeiten, haben Sie Anspruch auf:

  • regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen,

  • Beratung durch Betriebsärzt:innen,

  • Einsicht in Ihre Untersuchungsergebnisse.

In bestimmten Fällen ist diese Vorsorge sogar verpflichtend.

7. Recht auf Unterstützung

  • Betriebsrat (sofern vorhanden) kann Ihre Interessen vertreten,

  • Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsicht) können bei Missständen eingeschaltet werden.

Sie dürfen sich auch extern Hilfe holen, wenn intern keine Lösung gefunden wird.

Fazit

Ihre Rechte im Gefahrstoffmanagement geben Ihnen Sicherheit und Mitspracherecht. Sie haben Anspruch auf Schutz, Information und Vorsorge. Wenn Sie Ihre Rechte kennen und wahrnehmen, tragen Sie aktiv zu einem sicheren und verantwortungsbewussten Arbeitsplatz bei.

Gefahrstoffmanagement wird in der Praxis Schritt für Schritt umgesetzt. Ziel ist es, den Umgang mit gefährlichen Stoffen systematisch und sicher zu gestalten. Der Ablauf folgt bewährten Schritten:

1. Gefahrstoffe identifizieren und erfassen

Zunächst verschafft sich das Unternehmen einen Überblick über alle im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe. Dazu zählen Chemikalien, Reinigungsmittel, Farben und andere Stoffe mit Gefahrenpotenzial. Sicherheitsdatenblätter werden beschafft und ein Gefahrstoffverzeichnis wird angelegt. So sind Stoffe, Einsatzbereiche und Gefährdungen dokumentiert.

2. Gefährdungsbeurteilungen durchführen

Für jeden Gefahrstoff – oder für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Dabei wird geprüft, wie und unter welchen Bedingungen der Stoff verwendet wird, welche Risiken bestehen (z. B. Einatmen, Hautkontakt, Brandgefahr) und wie diese zu bewerten sind. Fachkundige Personen dokumentieren die Gefährdungen und leiten daraus Schutzmaßnahmen ab.

3. Schutzmaßnahmen festlegen

Auf Basis der Beurteilung werden geeignete Schutzmaßnahmen bestimmt – bevorzugt nach dem STOP-Prinzip:

  • Substitution: Gefahrstoff ersetzen

  • Technische Maßnahmen: z. B. Absaugung, geschlossene Systeme

  • Organisatorische Maßnahmen: z. B. Zugangsregelungen, Arbeitsanweisungen

  • Persönliche Schutzausrüstung: z. B. Handschuhe, Atemschutz

4. Schutzmaßnahmen umsetzen und dokumentieren

Die geplanten Schutzmaßnahmen werden praktisch umgesetzt – etwa durch Anschaffung technischer Einrichtungen, Bereitstellung von PSA oder Beschilderung von Lagerbereichen. Alle Maßnahmen werden dokumentiert, z. B. in Betriebsanweisungen, und regelmäßig überprüft.

5. Mitarbeitende unterweisen und schulen

Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen müssen Mitarbeitende unterwiesen werden. Inhalte sind die Eigenschaften des Stoffs, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe. Diese Unterweisungen erfolgen regelmäßig und bei Änderungen. Manche Unternehmen ergänzen dies durch praktische Übungen (z. B. Löschübungen).

6. Notfallplanung und -maßnahmen vorbereiten

Für den Ernstfall gibt es klare Notfallpläne: Wer wird alarmiert? Wo befinden sich Notduschen, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material? Welche Maßnahmen sind bei Leckagen oder Bränden zu ergreifen? Diese Szenarien werden vorbereitet und ggf. geübt.

7. Kontrolle und kontinuierliche Verbesserung

Gefahrstoffmanagement ist ein fortlaufender Prozess. Verantwortliche prüfen regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen. Luftmessungen, Begehungen, Unfallanalysen oder die Einführung neuer Stoffe führen zu Anpassungen der Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen.

Fazit: In der Praxis laufen viele dieser Schritte im Hintergrund – durch Fachkräfte und Beauftragte. Dennoch ist Ihre Beteiligung als Mitarbeitende:r entscheidend: durch Einhaltung der Schutzmaßnahmen, Mitwirkung bei Unterweisungen und Aufmerksamkeit im Arbeitsalltag.

Zum Gefahrstoffmanagement gehören verschiedene Schutzmaßnahmen, die je nach Gefährdungslage kombiniert werden. Ziel ist es, das Risiko so weit wie möglich zu minimieren.

Substitution – Gefahrstoffe ersetzen

Die wirksamste Maßnahme ist, gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche zu ersetzen. So lassen sich Risiken direkt an der Quelle ausschalten.

Technische Schutzmaßnahmen

Technische Lösungen verhindern, dass Gefahrstoffe freigesetzt werden oder mit Menschen in Kontakt kommen:

  • Absaug- oder Lüftungsanlagen

  • geschlossene Anlagen oder Prozesse

  • Abzüge oder Sicherheitswerkbänke

  • automatisierte Dosierung oder Abfüllung

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Diese betreffen Regeln und Abläufe, z. B.:

  • nur geschulte Personen dürfen mit bestimmten Gefahrstoffen arbeiten

  • Durchführung gefährlicher Tätigkeiten zu Zeiten mit geringer Personalanzahl

  • Zugangs- und Kennzeichnungsregelungen

  • Dokumentation und Arbeitsanweisungen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, kommt PSA zum Einsatz:

  • Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutzmasken

  • Schutzkleidung, ggf. Einwegkleidung

  • Auswahl passend zur Gefährdung und zum Stoff

  • korrekte Anwendung, Wartung und Verfügbarkeit sind entscheidend

Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen

Sie unterstützen die Schutzmaßnahmen im Alltag:

  • Hände waschen nach Gefahrstoffkontakt

  • kontaminierte Kleidung im Betrieb lassen

  • getrennte Lagerung von Straßen- und Arbeitskleidung

  • Ess- und Trinkverbot in Gefahrstoffbereichen

Notfallausrüstung und Erste Hilfe

Für den Ernstfall stehen bereit:

  • Feuerlöscher, Notduschen, Augenspülstationen

  • Erste-Hilfe-Material, Neutralisationsmittel

  • Lage und Funktion müssen allen bekannt sein

Fazit: Schutzmaßnahmen im Gefahrstoffmanagement wirken am besten im Zusammenspiel. Durch konsequente Umsetzung entsteht ein sicheres Arbeitsumfeld – für Sie und Ihre Kolleg:innen.

Auch bei größter Vorsicht kann es zu Unfällen mit Gefahrstoffen kommen. Deshalb ist es wichtig, im Rahmen des Gefahrstoffmanagements systematisch auf den Notfall vorbereitet zu sein. Eine sorgfältige Notfallplanung schützt Menschen, Umwelt und Betrieb.

1. Notfallplanung im Voraus

Bereits im Vorfeld werden mögliche Szenarien durchdacht:

  • Was tun bei einem Stoffaustritt?

  • Wie reagieren bei Brand, Explosion oder Verpuffung?

Auf dieser Grundlage erstellt der Arbeitgeber einen Notfall- und Alarmplan. Darin sind geregelt:

  • Alarmierung: Wer ist zu informieren? (z. B. Ersthelfer:innen, Vorgesetzte, Feuerwehr)

  • Alarmwege: Wie erfolgt die Meldung? (z. B. Alarmknopf, Telefonkette)

  • Verhaltensregeln: Welche Sofortmaßnahmen sind einzuleiten?

2. Notfalleinrichtungen bereitstellen

Alle notwendigen Mittel müssen leicht zugänglich und funktionsbereit sein:

  • Feuerlöscher – passend zur Brandklasse (z. B. CO₂- oder Speziallöscher für chemische Brände),

  • Augenduschen und Notduschen in Bereichen mit ätzenden Stoffen,

  • Absperrventile und Not-Aus-Schalter – klar gekennzeichnet und erreichbar,

  • Benennung von Notfallrollen wie Evakuierungshelfer:innen oder Ersthelfer:innen.

3. Mitarbeitende schulen

Unterweisungen machen alle Beteiligten mit dem Notfallplan vertraut:

  • Standorte kennen: Notausgänge, Sammelplätze, Erste-Hilfe-Material,

  • Maßnahmen üben: z. B. Evakuierungs- und Löschübungen,

  • Verhalten trainieren: z. B. Umgang mit Augendusche bei Augenverätzung.

So kann im Ernstfall schnell, ruhig und richtig gehandelt werden.

4. Zusammenarbeit mit externen Einsatzkräften

Unternehmen stimmen sich oft mit Feuerwehr oder Rettungsdiensten ab:

  • Bereitstellung von Informationen: z. B. Lagerlisten, Sicherheitsdatenblätter,

  • Zugänglichkeit von Gefahrstoffbereichen, Fluchtplänen und Sammelpunkten.

Dadurch können auch externe Kräfte im Notfall gezielt und sicher eingreifen.

5. Nachbereitung und Verbesserung

Nach einem Vorfall greift der Plan:

  • Mitarbeitende schlagen Alarm und bringen sich in Sicherheit,

  • Ersthelfer:innen leisten Erste Hilfe,

  • Freigesetzte Stoffe werden abgesichert oder gebunden.

Anschließend wird der Vorfall analysiert – das Gefahrstoffmanagement wird angepasst, um zukünftige Risiken zu vermeiden.

Fazit

Ein durchdachter Notfallplan ist Teil eines verantwortungsvollen Gefahrstoffmanagements. Für Sie als Beschäftigte:n bedeutet das: Sie können auf klare Anweisungen, Schulungen und Notfallmittel vertrauen. Entscheidend ist: Ruhe bewahren, dem Plan folgen und vorbereitet sein – das minimiert die Folgen eines Unfalls.

Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind eine zentrale Informationsquelle im Gefahrstoffmanagement. Sie enthalten alle sicherheitsrelevanten Angaben zu einem chemischen Stoff oder Gemisch – vergleichbar mit einem „Beipackzettel“.

1. Wer stellt Sicherheitsdatenblätter bereit?

Alle Hersteller und Lieferanten gefährlicher Stoffe sind gesetzlich verpflichtet, ein aktuelles SDB bereitzustellen – mit Informationen für sicheren Umgang, Lagerung, Transport und Notfälle.

2. Aufbau und Inhalte eines Sicherheitsdatenblatts

Ein SDB ist in der Regel in 16 Abschnitte gegliedert. Wichtige Inhalte sind:

  • Stoffidentität und Eigenschaften: z. B. Name, Zusammensetzung, physikalisch-chemische Daten,

  • Gefahreneinstufung: Piktogramme, H-Sätze (Gefahrenhinweise), P-Sätze (Sicherheitshinweise),

  • Schutzmaßnahmen: empfohlene PSA, Lüftung, Handhabung,

  • Erste Hilfe: bei Haut-, Augen- oder Atemkontakt, Verschlucken,

  • Freisetzung & Entsorgung: Bindemittel, Entsorgungswege, Transportvorschriften.

3. Anwendung im Gefahrstoffmanagement

Das SDB dient als Grundlage für:

  • Gefährdungsbeurteilungen,

  • Betriebsanweisungen,

  • Unterweisungen.

Beispiel: Das SDB enthält Informationen über das passende Handschuhmaterial oder die geeigneten Löschmittel.

4. Zugang für Beschäftigte

Sie haben das Recht auf Einsicht in alle Sicherheitsdatenblätter der Stoffe, mit denen Sie arbeiten. Diese sind:

  • in Papierform (z. B. in einem Ordner am Arbeitsplatz) oder

  • elektronisch (z. B. im Intranet) zugänglich.

Bei Fragen wie „Ist dieser Stoff gesundheitsschädlich?“ oder „Wie muss ich ihn lagern?“ liefert das SDB klare Antworten – auch für externe Einsatzkräfte im Notfall.

Fazit

Sicherheitsdatenblätter sind das Nachschlagewerk für jeden Gefahrstoff. Sie bündeln alle sicherheitsrelevanten Informationen und machen das Gefahrstoffmanagement fundiert, nachvollziehbar und praxistauglich – für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.

Schulungen und Unterweisungen sind ein zentrales Element im Gefahrstoffmanagement. Denn nur wer die Gefahren kennt, kann sich wirksam schützen. Deshalb schreibt das Gesetz vor: Vor Tätigkeitsbeginn und mindestens einmal jährlich sind Unterweisungen verpflichtend.

1. Inhalte einer Gefahrstoff-Unterweisung

Typische Themen einer Unterweisung sind:

  • Vorstellung der eingesetzten Gefahrstoffe: Eigenschaften, Gefahren (z. B. entzündlich, giftig, reizend),

  • Kennzeichnung verstehen: Piktogramme, H- und P-Sätze, Etiketten lesen,

  • Schutzmaßnahmen: z. B. Tragen geeigneter PSA, Arbeiten unter Absaugung,

  • Verhaltens- und Hygieneregeln: nicht essen/trinken im Chemikalienbereich, Händewaschen, Kleidung wechseln,

  • Notfallmaßnahmen: z. B. Verhalten bei Verschüttung, Nutzung von Augendusche, Ansprechpartner im Ernstfall,

  • Rechte und Pflichten: z. B. Informationsrecht, Mitwirkungspflicht, Meldepflicht bei Unfällen.

2. Formen der Schulung

Je nach Betrieb können Unterweisungen stattfinden als:

  • Präsenzveranstaltung,

  • Toolbox-Meeting,

  • E-Learning-Modul.

Wichtig ist: Die Inhalte müssen verständlich, praxisnah und arbeitsplatzspezifisch sein. Schriftliche Betriebsanweisungen ergänzen die Schulung – z. B. als Aushang direkt am Arbeitsplatz.

3. Vertiefte Schulungen bei besonderen Tätigkeiten

In bestimmten Bereichen sind zusätzlich vertiefte Schulungen erforderlich:

  • Labormitarbeitende: z. B. sicheres Arbeiten mit Reagenzien,

  • Produktion: z. B. korrekte Verwendung von Atemschutz,

  • Ersthelfer:innen: z. B. Erste Hilfe bei Chemikalienunfällen.

Diese Ergänzungen vertiefen das Basiswissen – zielgerichtet und praxisbezogen.

4. Ihre Mitwirkung ist entscheidend

Nehmen Sie Unterweisungen aktiv wahr – sie dienen Ihrem Schutz. Stellen Sie Fragen, bringen Sie Erfahrungen ein, und achten Sie auf korrekte Umsetzung im Alltag. So bleibt Gefahrstoffmanagement lebendig und wirksam.

Fazit

Regelmäßige Schulungen machen das Gefahrstoffmanagement sicher, nachvollziehbar und anwendbar. Nur informierte Beschäftigte können Gefahren richtig einschätzen – und entsprechend handeln. Schulung ist kein Pflichtprogramm, sondern ein wichtiger Beitrag zu Ihrer Sicherheit.

Mitarbeitende leisten einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden Gefahrstoffmanagement. Ihr Verhalten im Alltag hat großen Einfluss auf die Sicherheit im Betrieb. So können Sie aktiv mitwirken:

Sicherheitsregeln konsequent einhalten

Tragen Sie die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA), beachten Sie Betriebsanweisungen und arbeiten Sie nicht auf eigene Faust. Wenn alle Schutzmaßnahmen eingehalten werden, sinkt das Risiko für alle im Team.

Achtsam und umsichtig handeln

Lesen Sie Etiketten und Betriebsanweisungen sorgfältig, bevor Sie mit einem Gefahrstoff arbeiten. Kontrollieren Sie Behälter vor dem Öffnen auf Schäden. Fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind. Vorsicht und Aufmerksamkeit helfen, Unfälle zu vermeiden.

Ordnung am Arbeitsplatz wahren

Sorgen Sie für einen aufgeräumten Arbeitsplatz. Verschließen Sie Behälter nach Gebrauch und stellen Sie sie an ihren vorgesehenen Platz. Entfernen Sie Verschüttungen umgehend – sofern Sie dafür unterwiesen sind – oder holen Sie Hilfe. Ordnung erhöht die Sicherheit und erleichtert im Notfall schnelles Handeln.

Risiken und Verbesserungsvorschläge melden

Sie kennen Ihren Arbeitsplatz am besten. Wenn Ihnen Mängel oder Risiken auffallen – etwa defekte Behälter, fehlende Kennzeichnungen oder unsichere Arbeitsweisen – melden Sie diese umgehend an Ihre Führungskraft oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch Verbesserungsideen sind willkommen – viele Maßnahmen im Arbeitsschutz entstehen aus Mitarbeitervorschlägen.

Kolleg:innen unterstützen

Achten Sie auch auf Ihre Kolleg:innen. Erinnern Sie freundlich an das Tragen von PSA und unterstützen Sie neue Teammitglieder beim sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Gemeinsam lässt sich eine starke Sicherheitskultur aufbauen, in der alle aufeinander achten.

Schulungen aktiv nutzen

Beteiligen Sie sich aktiv an Unterweisungen und nutzen Sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Wenn Sie neue Informationen über einen Gefahrstoff erhalten, geben Sie dieses Wissen weiter – z. B. an Kolleg:innen, die mit demselben Stoff arbeiten.

Eigeninitiative zeigen

Wenn Sie möchten, können Sie sich freiwillig engagieren – etwa als Sicherheitsbeauftragte:r oder Ersthelfende:r. Auch ohne formale Rolle stärken Sie das Gefahrstoffmanagement, wenn Sie sich regelmäßig über aktuelle Vorschriften und sichere Arbeitspraktiken informieren.

Fazit: Ein erfolgreiches Gefahrstoffmanagement lebt vom Mitmachen. Ihr Engagement schützt Sie selbst, Ihre Kolleg:innen – und zeigt, dass Sicherheit im Betrieb gemeinsam getragen wird.

Fazit: FAQ für Mitarbeitende

Diese FAQ vermitteln Mitarbeitenden das nötige Wissen, um sicher mit Gefahrstoffen umzugehen. Sie stärken das Verständnis für Gefahren, Schutzmaßnahmen und korrektes Verhalten – ein wichtiger Beitrag zur persönlichen Sicherheit im Arbeitsalltag.

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